Erlöschen der Gaststättenerlaubnis nach einem Jahr Betriebsschließung, auch bei Lockdown

Ist das Markt­be­rei­ni­gung? Schil­da? Oder nur der ganz nor­ma­le Coro­na-Wahn­sinn? Laut rtl​.de hat sich in Baden-Würt­tem­berg dies zugetragen:

»Über­ra­schen­de Post von der Stadtverwaltung
Seit Mona­ten haben vie­le Gas­tro­no­mie­be­trie­be geschlos­sen. Eine Öff­nung lohnt sich für vie­le ein­fach nicht. Die Mit­ar­bei­ter in Kurz­ar­beit, immer wie­der War­ten auf die Coro­na-Hil­fen. Und jetzt gibt es noch eine über­ra­schen­de War­nung vom Amt: Wer sei­nen Betrieb ein Jahr lang unun­ter­bro­chen geschlos­sen hat, dem droht das Erlö­schen der Gast­stät­ten­er­laub­nis. Wie bit­te? – das fra­gen sich nicht nur die Betroffenen.

So hat die Stadt­ver­wal­tung Bad Wald­see alle 75 Gas­tro­no­mie­be­trie­be ange­schrie­ben und gewarnt. In dem Schrei­ben mit dem Betreff "Wich­ti­ge Infor­ma­ti­on: Erlö­schen der Gast­stät­ten­er­laub­nis nach einem Jahr Betriebs­schlie­ßung", das der "Schwä­bi­schen Zei­tung" vor­liegt, wer­den die Betrie­be dar­auf hin­ge­wie­sen, dass "nach Para­graf 8 Gast­stät­ten­ge­setz die gast­stät­ten­recht­li­che Erlaub­nis erlischt, wenn der Inha­ber den Betrieb ein Jahr lang nicht aus­ge­übt hat." Laut Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um Baden-Würt­tem­berg gel­te das auch bei coro­nabe­ding­ten Schlie­ßun­gen.«

https://​wahl​er​geb​nis​se​.komm​.one/​0​4​/​p​r​o​d​u​k​t​i​o​n​/​w​a​h​l​t​e​r​m​i​n​-​2​0​2​1​0​3​1​4​/​0​8​4​3​6​0​0​9​/​h​t​m​l​5​/​L​a​n​d​t​a​g​s​w​a​h​l​_​B​W​_​2​0​2​1​_​L​a​n​d​_​B​W​_​1​7​2​_​S​t​a​d​t​_​S​t​a​d​t​_​B​a​d​_​W​a​l​d​s​e​e​.​h​tml

In Bay­ern kön­ne die Frist ver­län­gert wer­den, "wenn ein wich­ti­ger Grund vor­liegt".

»Land­tags­wahl Baden-Württemberg
So hat Bad Wald­see gewählt

Wahl­sie­ger 2021 in Bad Wald­see sind die Grü­nen mit 34,7 Pro­zent vor der CDU (28,2 Pro­zent) und der FDP (11,2 Pro­zent). Bei der Land­tags­wahl 2016 hol­ten die Grü­nen in Bad Wald­see 31,8 Pro­zent der Stim­men, die CDU kam auf 33,2 Pro­zent.«
https://​www​.stutt​gar​ter​-nach​rich​ten​.de/​i​n​h​a​l​t​.​l​a​n​d​t​a​g​s​w​a​h​l​-​b​a​d​e​n​-​w​u​e​r​t​t​e​m​b​e​r​g​-​s​o​-​h​a​t​-​b​a​d​-​w​a​l​d​s​e​e​-​g​e​w​a​e​h​l​t​.​3​9​2​7​a​4​a​4​-​f​e​b​0​-​4​6​7​4​-​b​8​d​6​-​1​0​d​1​3​7​9​7​1​e​c​e​.​h​tml

7 Antworten auf „Erlöschen der Gaststättenerlaubnis nach einem Jahr Betriebsschließung, auch bei Lockdown“

  1. Das ist nicht der ganz nor­ma­le Coro­na-Wahn­sinn, son­dern der ganz nor­ma­le Behör­den-All­tag. Solan­ge kein ent­spre­chen­der Hin­weis der obe­ren Behör­de vor­liegt, muss die Stadt­ver­wal­tung ggf. auf so etwas hin­wei­sen. Ver­mut­lich kom­men sich die ent­spre­chen­den Beam­ten sogar beson­ders men­schen­freund­lich vor, weil sie zumin­dest gewarnt haben.

    Wenn das Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um auf Anfra­ge enen sol­chen Klop­per raus­haut wie "Das gilt auch bei Coro­na!", dann kann man der Ver­wal­tung vor Ort ver­mut­lich kei­nen gro­ßen Vor­wurf machen.

    Natür­lich müss­ten die ent­spre­chen­den Stadt­ver­wal­tun­gen stan­te pede dem Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um die Tür ein­tre­ten und ver­lan­gen, dass die­ser Unsinn umge­hend kor­ri­giert wird. Es sind die Gemein­den, denen die Steu­ern der ent­spre­chen­den Betrie­be weg­bre­chen, nicht das Land. Alles was es braucht wäre Eigen­in­itia­ti­ve und Mut – ach, ver­dammt, Behörde…

    1. Gene­rell muss auf der kom­mu­na­len Ebe­ne Druck gemacht werden.
      Wir kön­nen hier dis­ku­tie­ren und dis­ku­tie­ren. Wer erhebt denn die Daten zur Berech­nung des Inzi­denz ‑Wer­tes seit Mona­ten nicht mehr nach Recht und Gesetz die Amtsärzte.
      Das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz wur­de zwar durch die Ver­ord­nung vom 8.März 2021 modi­fi­ziert. Aber es ist eine Ver­ord­nung und steht unter dem Gesetz. Die Defi­ni­tio­nen des IfsG wur­den nicht geän­dert. Inzi­denz berech­net sich also laut Gesetz nach wie vor aus Kran­ken und nicht aus Fäl­len. Auch die WHO hat dar­auf hin­ge­wie­sen. Nur Men­schen mit Sym­to­men und einem kor­rek­ten Labor­be­richt über den PCR-Test. (Zyklen)
      Man muss die Ämts­ärz­te zwin­gen, die Daten nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz zu erhe­ben oder ihnen Dinst­auf­sichts­be­schwer­de andro­hen und Amtshaftung .

  2. Der Kapi­ta­lis­mus funk­tio­niert nach ganz ein­fa­chen Prin­zi­pi­en. Den Trend zum Staats­mo­no­po­lis­ti­schen Kapi­ta­lis­mus hat Lenin bereits 1915 erkannt. D.h., daß der Staat die Goßen Unter­neh­mer dabei unter­stützt, die Klei­nen platt­zu­ma­chen. Von wegen Irr­rung im Amt!

  3. Mit sol­chen Schild­bür­ger-Ent­schei­dun­gen habe ich mich die längs­te Zeit mei­nes Lebens ( – an einer Schu­le) her­um­schla­gen müs­sen; wie genießt man danach den Ruhe­stand!!!!! Es ist ein­fach nicht aus­zu­hal­ten, wie vie­le absur­de Zumu­tun­gen die Men­schen aus­hal­ten sollen!!!!!

  4. Man muss sich fra­gen ob die Behör­de da so etwas wie Unter­hopft ist ?Dafür gäbe es aber eine ein­fa­che Lösung,einfach aufsperren.

  5. Gehört die Schlie­ßung evtl. zum poli­ti­schen Kalkül?

    Und die Grü­nen? Ent­schei­dung zwi­schen Pest und Cho­le­ra oder auf bei­den Augen blind???

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.