Ethikettenschwindel

Unter dem Titel "Freiheiten oder wei­te­re Einschränkungen: Was soll nach Corona-Impfungen gel­ten?" dis­ku­tier­te am 7.4. im ZDF Andreas Lob-Hüdepohl (der heißt wirk­lich so, nicht Lobhudel-Pöhl), Professor für Theologische Ethik und Mitglied im Deutschen Ethikrat. Außerdem dabei: Staatsrechtler Ulrich Battis. Von Kontroverse konn­te kei­ne Rede sein. Die ein­ge­reich­ten Fragen und die Kommentare auf you­tube spre­chen hin­ge­gen eine deut­li­che Sprache.

In der Show, die man rein optisch für Realsatire hal­ten muß, ist viel zu ler­nen über Ethik und Recht im Kapitalismus. Battis kann sich vor­stel­len, für Geimpfte das Demonstrationsrecht zu lockern.

Besser ist alle­mal das:

20 Antworten auf „Ethikettenschwindel“

  1. *§ 240 StGB Nötigung*
    (1) Wer einen Menschen rechts­wid­rig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem emp­find­li­chen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem ange­streb­ten Zweck als ver­werf­lich anzu­se­hen ist.
    (3) Der Versuch ist strafbar.
    (4) In beson­ders schwe­ren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein beson­ders schwe­rer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

    1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
    2. sei­ne Befugnisse oder sei­ne Stellung als Amtsträger mißbraucht.

    ***

    Ein bun­ter Strauß an juri­sti­schen Fragen eröff­net sich hier:

    (1) Sind die Äußerungen von Ethikratsmitgliedern in einer Fernsehsendung justi­zia­bel im Sinne des § 240 Abs. 4 Nr. 2 StGB, weil sie als Amtsträger anzu­se­hen sind?
    (2) Ist zivil­recht­lich gleich­zei­tig ein Schadensersatz im Sinne des § 826 BGB ein­for­der­bar, wenn jemand rechts­kräf­tig wegen Nötigung ver­ur­teilt wor­den ist? Der Vorsatz dürf­te ja dann ein­fach nach­weis­bar sein.
    (3) Wie vie­len Fernsehauftritte qua­li­fi­zie­ren einen Versuch im Sinne des § 240 Abs. 3 StBG?

  2. OT
    Die Franzosen kann man um ihren Gesundheitsminister Olivier Veran nur benei­den ange­sichts sei­ner ein­deu­ti­gen Aussagen:
    "Für die Regierung ist es ver­früht, die Regeln für geimpf­te Personen zu differenzieren
    In sei­nem Antwortschreiben, das Europe1 ein­se­hen konn­te, ver­tritt der Gesundheitsminister die Auffassung, dass es beim Stand der wis­sen­schaft­li­chen Erkenntnisse ver­früht ist, die "Regeln für Verbringungsbeschränkungen danach zu dif­fe­ren­zie­ren, ob Personen Impfdosen erhal­ten haben oder nicht. Olivier Véran führt vier Argumente an. Zum einen "die teil­wei­se Wirksamkeit von Impfstoffen", zum ande­ren die Tatsache, dass "die Wirksamkeit von Impfstoffen durch das Auftreten neu­er Varianten beson­ders kon­tin­gent gewor­den ist".
    Drittens: "Geimpfte Menschen sind auch die­je­ni­gen, die im Falle einer anfäng­li­chen Unwirksamkeit des Impfstoffs oder einer Reinfektion nach der Impfung oder der Virulenz einer Variante am mei­sten von schwe­ren Formen und Tod bedroht sind." Schließlich "ver­hin­dert der Impfstoff nicht die Übertragung des Virus auf ande­re. Der Einfluss der Impfung auf die Ausbreitung des Virus ist noch nicht bekannt."
    (www​.DeepL​.com)
    Es geht dabei um ein Gerichtsverfahren zur Aufhebung der Maßnahmen für Geimpfte.
    https://​www​.euro​pe1​.fr/​s​a​n​t​e​/​u​n​-​o​c​t​o​g​e​n​a​i​r​e​-​d​e​m​a​n​d​e​-​a​u​-​c​o​n​s​e​i​l​-​d​e​t​a​t​-​a​-​e​t​r​e​-​d​e​c​o​n​f​i​n​e​-​a​p​r​e​s​-​a​v​o​i​r​-​e​t​e​-​v​a​c​c​i​n​e​-​4​0​3​4​911

  3. Oje, das rein­ste Gruselkabinett! Realsatire pur! Wenn es nicht so ernst wäre(- weil die tat­säch­lich offi­zi­ell was zu sagen haben), könn­te ich nur pru­stend drü­ber lachen, so absurd und klein­ka­riert ist das hier.
    Die Kommentare dar­un­ter spie­geln die Wut und das Entsetzen über den zyni­schen "Kuh- Handel" wie­der, mit dem wir hier ver­schau­kelt wer­den sollen.
    In USA wird es übri­gens kei­ne Impfpass- Pflicht geben, wie ich heu­te gele­sen habe!

  4. Ethik im Kapitalismus. Genau. Nicht daß die noch Menschen ret­ten die sowie­so bald ster­ben. Ach Übrigens: Was haben die Mondlandung (Apollo 11) und Massenbegräbnisse gemeinsam? 

    Richtig! Diese Filmchen wur­den im Studio gedreht. Made in Babelsberg.

  5. So, Geimpften und nega­tiv Getesteten möch­te der Herr Battis also ein Demonstrationsrecht gewäh­ren. Damit sie dann gegen Impfungen und Tests demon­strie­ren dür­fen, vermutlich.

  6. @Martin: wir wol­len bit­te nicht ver­ges­sen dass es die poli­ti­sche Rechte war die Ende März 2020 zuerst den Verstand ver­lo­ren hat­te – und damit hat, denn den Verlust von Vertand und poli­ti­schem Urteilsvermögen gleicht man nicht in so kur­zer Zeit aus.
    Denen, u.a. der AfD, konn­te es nicht restrik­tiv-auto­ri­tär-befehls­hei­schend genug zuge­hen. Man kri­ti­sier­te Merkel als zu weich, zu unent­schlos­sen, for­der­te här­te­re Maßnahmen flächendeckend.
    Dass die ihren Kurs geän­dert haben ist gut und nicht schlecht. Aber wie kann man Kopflosen vertrauen?
    Das ist kein Plädoyer für die Trümmer der ehe­ma­li­gen Linken, die sich seit­dem u.a. dar­um bemü­hen als Merkels Wadenbeißer auch junk sci­ence unter die Leute zu brin­gen. "Falschgeld" hat einen wei­te­ren neu­en Namen: Modellierer. Aus Papierdaten Empfehlungen zur Anwendung immer noch zu wenig bekannt geblie­be­ner gen­tech­ni­scher Mittel abzu­lei­ten erfor­dert kri­mi­nel­le Energie.
    Ob die­ser Professor zur ehe­ma­li­gen Linken gehört oder nicht ist weni­ger wich­tig als der berühm­te Sack Reis der in China ste­hen bleibt, oder eben nicht. Ich tip­pe eher auf die frü­her übli­che Mischung aus links-links­li­be­ral-ZEIT-kon­kret-Leser die immer nur "ach, wie undif­fe­ren­ziert!" lal­len konn­te. Die Mischung die sich wei­gert anzu­er­ken­nen dass sie schon im Grab liegt. Sie hat, wie hier, nichts zu sagen und spürt das auch.

  7. Bei wem hat Herr Lob-Hüdepohl theo­lo­gi­sche Ethik stu­diert? Tomas de Torquemada und Pierre Cauchon?

    Oder doch eher Udo Walz, wenn ich nach sei­nem wei­sen Haupt gehe?

  8. Doppelname obli­ga­to­risch, Frisur wie ein aus­ge­fran­stes Sofakissen, Moral- und Rechtsverständnis irgend­wo zwi­schen Bellarmin und Forsthoff und bezahlt aus dem Steuersack.

    Verdient hat er also eine maxi­mal demo­lier­te Visage und bekommt statt­des­sen Kohle, erbeu­tet von den Lohnsklaven, denen er Grundrechte, Verzeihung, Privilegien pau­schal abspricht und Repression androht. Das ärgert mich!

    1. @FS: Mich auch. Den ein­zel­nen Figuren die "Visage zu demo­lie­ren" mag ein ver­ständ­li­ches Bedürfnis sein, wäre aber nicht nur, weil sie aus­tausch­ba­re Marionetten sind, poli­tisch wenig zielführend.

  9. Andreas Lob-Hüdepohl, römisch-katho­li­scher Theologe und Sozialethiker 

    Hinsichtlich der Impfung gegen COVID-19 sieht er die mora­li­sche Pflicht („die Pflicht aus Einsicht in die Notwendigkeit zu han­deln“), sich imp­fen zu las­sen. Da die Impfung nicht nur dem Selbstschutz, son­dern auch dem Fremdschutz dient, sei sie kei­ne Privatsache, denn wer an COVID-19 erkran­ke, müs­se die Ressourcen des Gesundheitssystems in Anspruch neh­men und sich viel­leicht sogar von ande­ren Menschen behan­deln und pfle­gen las­sen. Sich hin­ge­gen nicht imp­fen zu las­sen in der Hoffnung, dass sich, um die Herdenimmunität zu errei­chen, genü­gend ande­re imp­fen las­sen, oder abzu­war­ten, um zu sehen, ob bei ande­ren Nebenwirkungen auf­tre­ten, wer so han­delt, ver­hält sich Lob-Hüdepohl unso­li­da­risch als Trittbrettfahrer. Eine gesetz­li­che COVID-19-Impfpflicht ist für ihn der­zeit ausgeschlossen. 

    Andreas Lob-Hüdepohl ist ver­hei­ra­tet mit Gabriele Hüdepohl, der Leiterin des Canisius-Kollegs in Berlin. 

    https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Lob‑H%C3%BCdepohl

    Canisius-Kolleg Berlin (CK), Missbrauchsfälle 

    https://de.wikipedia.org/wiki/Canisius-Kolleg_Berlin#Missbrauchsf%C3%A4lle

    12.01.2021

    WELT INTERVIEW: Prof. Lob-Hüdepohl vom Ethikrat "Impfpflicht der­zeit ausgeschlossen" 

    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​P​z​o​L​m​T​w​f​FJY

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