EU stellte Astrazeneca weitgehend von Haftung frei

Das scheint ein schwar­zer Tag für die Ver­ant­wort­li­chen der Coro­na-Maß­nah­men zu wer­den. n‑tv.de mel­det heute:

»Sogar für Schwie­rig­kei­ten bei der Impf­stoff­lie­fe­rung muss Astra­ze­ne­ca nicht haf­ten. Das geht aus dem Ver­trag des Phar­ma-Unter­neh­mens mit der EU-Kom­mis­si­on her­vor, der RTL/ntv unge­schwärzt vorliegt.

Dass die Pro­duk­ti­ons­pro­ble­me des Impf­stoff-Her­stel­lers Astra­ze­ne­ca Anfang des Jah­res über­wie­gend zulas­ten der EU-Abneh­mer gin­gen, hat die EU-Kom­mis­si­on zu ver­ant­wor­ten. Das geht aus dem Ver­trag zwi­schen der Brüs­se­ler Behör­de und dem Phar­ma-Unter­neh­men hervor.

Nach Infor­ma­tio­nen von RTL/ntv stellt der Ver­trag den Her­stel­ler frei von Haf­tung für "Ver­zö­ge­run­gen bei der Lie­fe­rung des Impf­stof­fes". Eine ent­spre­chen­de For­mu­lie­rung fin­det sich in Para­graf 15.1.e des Ver­trags. Bei der Ver­öf­fent­li­chung des Tex­tes durch die EU-Kom­mis­si­on war die­se Pas­sa­ge geschwärzt.

PROGRAMMHINWEIS

Mehr zum The­ma heu­te um 20.15 Uhr: Dann zeigt RTL die Doku­men­ta­ti­on "Zwi­schen Hoff­nung und Tod – Wer hat Schuld am deut­schen Impf-Desas­ter?" Anschlie­ßend wird die Doku auch bei TV NOW zu sehen sein.

RTL/ntv liegt der Ver­trag in kom­plett unge­schwärz­ter Form vor. Zudem wird aus dem Ver­trag ersicht­lich, dass Astra­ze­ne­ca auch in nahe­zu allen ande­ren mög­li­chen Streit­punk­ten von der Haf­tung wei­test­ge­hend frei­ge­stellt ist.

Das wider­spricht dem Ein­druck, den sowohl die Bun­des­re­gie­rung als auch die EU-Kom­mis­si­on öffent­lich erweckt haben. Dem­nach habe der Ver­trags­ab­schluss mit den Impf­stoff­her­stel­lern län­ger gedau­ert, weil man die Her­stel­ler erst zu einer Haf­tungs­über­nah­me habe bewe­gen müs­sen. So hat­te Bun­des­kanz­le­rin Ange­la Mer­kel Anfang Febru­ar gesagt, die Ver­hand­lun­gen mit den Her­stel­lern hät­ten auch des­halb so lan­ge gedau­ert, "weil die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on nicht die gesam­te Haf­tung über­neh­men woll­te".«

4 Antworten auf „EU stellte Astrazeneca weitgehend von Haftung frei“

  1. Der Spie­gel, der seit Mona­ten Impf­stoff­ge­fah­ren leug­net, schreibt jetzt plötzlich:

    "Wie wahr­schein­lich ist ein Zusam­men­hang mit der Impfung?
    Die Häu­fung die­ser sel­te­nen Throm­bo­sen in einem solch kur­zen Zeit­raum ist auffällig:

    Nach den Imp­fun­gen kam es zu rund vier Fäl­len der sel­te­nen Throm­bo­se pro einer Mil­li­on Geimpf­ter seit Anfang Februar.

    Nor­ma­ler­wei­se tritt die­se Art der Throm­bo­se in der Bevöl­ke­rung etwa zwei- bis fünf­mal pro einer Mil­li­on Per­so­nen auf – aller­dings inner­halb eines gan­zen Jahres."

    https://​www​.spie​gel​.de/​w​i​s​s​e​n​s​c​h​a​f​t​/​m​e​d​i​z​i​n​/​c​o​r​o​n​a​-​w​a​s​-​e​s​-​m​i​t​-​d​e​m​-​i​m​p​f​-​s​t​o​p​p​-​v​o​n​-​a​s​t​r​a​z​e​n​e​c​a​-​a​u​f​-​s​i​c​h​-​h​a​t​-​a​-​d​d​1​2​4​c​f​4​-​3​f​9​a​-​4​7​0​3​-​a​6​d​4​-​d​9​1​b​e​3​2​1​3​6f4

  2. Fas­zi­nie­rend fin­de ich dass allei­ne in Deutsch­land jetzt schon 1.6 Mio. Impf­lin­ge gen­tech­nisch mit Astra modi­fi­ziert wur­den, aber nicht voll­stän­dig. Falls der zwei­te Daten­satz nicht nehr auf­ge­spielt wer­den darf, dann kann der ers­te nicht mehr rück­gän­gig gemacht wer­den und hat sich für immer im Kör­per fest­ge­setzt. Das ist auf der Kör­per-Fest­plat­te nicht mehr löschbar.
    Wenn man dem Impf­ex­per­ten van­den Bas­sche Glau­ben schen­ken darf, dann haben die einen Gut­teil der kör­per­ei­ge­nen Immun­ab­wehr gegen Coro­na­vi­ren für immer ein­ge­büsst, ziem­lich umsonst.

  3. Dann haf­tet wohl kei­ner, nicht mal auf dem Papier.

    Eine beding­te Zulas­sung schließt auch die Haf­tung der EU aus.

    https://​www​.pei​.de/​D​E​/​n​e​w​s​r​o​o​m​/​h​p​-​m​e​l​d​u​n​g​e​n​/​2​0​2​1​/​2​1​0​1​2​9​-​e​u​-​z​u​l​a​s​s​u​n​g​-​c​o​v​i​d​-​1​9​-​i​m​p​f​s​t​o​f​f​-​a​s​t​r​a​z​e​n​e​c​a​.​h​tml

    Die beding­te Markt­zu­las­sung gilt für einen Zeit­raum von einem Jahr. Sie kann erneu­ert wer­den und bedeu­tet für ihren Inha­ber die­sel­ben Rech­te und Haf­tungs­pflich­ten wie eine Stan­dard-Markt­zu­las­sung. Dar­über hin­aus hat der Inha­ber einer beding­ten Markt­zu­las­sung spe­zi­fi­sche Ver­pflich­tun­gen, z. B. die Fer­tig­stel­lung bzw. Durch­füh­rung neu­er Stu­di­en inner­halb eines fest­ge­leg­ten Zeit­raums, um zu bestä­ti­gen, dass das Nut­zen-Risi­ko-Ver­hält­nis posi­tiv bleibt.
    https://​ec​.euro​pa​.eu/​c​o​m​m​i​s​s​i​o​n​/​p​r​e​s​s​c​o​r​n​e​r​/​d​e​t​a​i​l​/​d​e​/​q​a​n​d​a​_​2​0​_​2​390

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.