In einem Erlaß »Obligatorische Meldung von COVID-19-Labortestergebnissen: Meldung von Zyklus-Schwellenwerten« vom 3.12. schreibt das Gesundheitsministerium von Florida vor:
»Labore unterliegen der Meldepflicht an das Florida Department of Health (FDOH) gemäß Abschnitt 381.0031, Florida Statutes, und Florida Administrative Code, Chapter 64D-3.
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- Alle positiven, negativen und unbestimmten COVID-19-Laborergebnisse müssen dem FDOH über die elektronische Laborberichterstattung oder per Fax unverzüglich gemeldet werden. Dies umfasst alle COVID-19-Testtypen - Polymerase-Kettenreaktion (PCR), andere RNA-, Antigen- und Antikörperergebnisse. Eine Liste der County Health Departments und deren Kontaktinformationen für die Berichterstattung finden Sie unter www.FLhealth.gov/chdepicontact.
- Die Zyklusschwellenwerte (CT) und ihre Referenzbereiche müssen von den Labors unverzüglich über die elektronische Laborberichterstattung oder per Fax an die FDOH gemeldet werden.«
- Alle positiven, negativen und unbestimmten COVID-19-Laborergebnisse müssen dem FDOH über die elektronische Laborberichterstattung oder per Fax unverzüglich gemeldet werden. Dies umfasst alle COVID-19-Testtypen - Polymerase-Kettenreaktion (PCR), andere RNA-, Antigen- und Antikörperergebnisse. Eine Liste der County Health Departments und deren Kontaktinformationen für die Berichterstattung finden Sie unter www.FLhealth.gov/chdepicontact.
Ob die Übermittlung sämtlicher Personendaten mit Datenschutzüberlegungen einhergeht, sei dahingestellt. Anscheinend legt das Ministerium aber anders als die Behörden hierzulande Wert auf die Einhaltung sinnvoller Zyklus-Schwellenwerte.
Das könnte der Durchbruch zur Vernunft sein!
Denn anschließend an die richtige Kritk ( SARS-CoV‑2 / COVID-19 Teil 3 ) des wahnhaft-irren Umgangs mit PCR-Tests unter der Ägide des RKI hier könnte man als öffentliche Regel jetzt so verfahren:
(1) dem Patienten und dem Arzt wird mitgeteilt welcher Test welcher Firma benutzt wurde
(2) es wird mitgeteilt welche Gene detektiert wurden (ORF‑1? Oder nur Corona-Allerlei?)
(3) die Zykluszahl wird mitgeteilt.
Dann kann der Arzt, und niemand sonst, eine Diagnose stellen und bei Infektion mit CoV‑2 Quarantäne anordnen, Info ans Gesundsheitsamt, oder aber anraten, je nach dem durch die Zykluszahl abzuschätzenden Status. Anraten nur dann wenn auch Prekäre einen finanziellen Ausgleich erhalten.