Ausgerechnet einen Dr. Mengel nutzt heute der mehrfach vorbelastete Lars Wienand* von t‑online.de als Stichwortgeber für ein Interview mit dem Titel "Strafrechtler: Arzt dürfte bei Triage Corona-Leugner benachteiligen".
Mit dessen inzwischen selbst in Staatsmedien zurückgewiesener Legende, "dass in der Klinik in Zittau mehrfach triagiert werden musste", leitet er das Interview mit Michael Kubiciel, "Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches, Europäisches und Internationales Straf- und Strafprozessrecht, Medizin- und Wirtschaftsstrafrecht" (also einer Mulit-Kapazität) ein. Kubiciel ist der Meinung:
»Wenn es einen freien Beatmungsplatz gibt, aber mehrere Menschen, die ihn benötigen, ist das Ex-ante-Triage: Nach herrschender Meinung kann der Arzt hier frei entscheiden, so Kubiciel. "Er handelt immer rechtmäßig, auch wenn er zum Beispiel Corona-Leugner benachteiligt", sagt der Strafrechtler.«
Was schert ihn die Empfehlung von sieben medizinischen Fachgesellschaften – unter anderem der Gesellschaft der Intensivmediziner DIVI. Die bestimmt: »Die Auswahl solle nach "ethischen Grundsätzen" und nicht diskriminierend erfolgen.«
Michael Kubiciel ist laut Wikipedia seit 2015
»… Sprecher der von der Volkswagen Stiftung unterstützten Forschungsgruppe Anwendungsfragen eines Verbandsstrafrechts und Mitveranstalter der Unternehmensstrafrechtlichen Tage…
[Er vertritt] die Position, dass neue Gesetze mit weitergehenden Eingriffsbefugnissen zur Terrorbekämpfung notwendig seien…
In Fachkreisen wird kritisiert, dass Kubiciel und ein Zweitgutachter im Jahr 2019 die Dissertation einer Doktorandin mit „summa cum laude“, also der bestmöglichen Note, bewertet haben, obgleich diese Arbeit formal in keiner Weise den Anforderungen genüge, was den Vorwurf begründe, dass Kubiciel die Arbeit nicht gelesen habe.«
Am 10.12. hat er sich in einer Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz gegen einen Antrag der Fraktion Die Linke zur Entkriminalisierung des sogenannten "Containerns" von Lebensmitteln ausgesprochen.
* Siehe Kinder dürfen nur vom RKI manipuliert werden.
Eine interessante Ergänzung findet sich im Kommentar von some1.
Update 17.12.: In einem Kommentar distanziert sich Herr Kubiciel von der Darstellung auf t‑online. Das ergänzt er durch eine Mail, in der er schreibt:
»Ich bin gerade mit Entsetzen auf Ihre Homepage gestoßen.
Wenn Sie sich meinen Thread durchlesen, werden Sie sehen, dass ich die Rechtslage ausdrücklich als „nicht hinnehmbar“ bezeichne. Ich kritisiere also die Rechtslage!«
Der genannte Thread ist hier nachzulesen. Ein Beitrag auf merkur.de zitiert ihn ähnlich wie t‑online.de.
Man müsste sich hinterher darüber streiten, was ein Corona-Leugner ist. Ich bin Maßnahmengegner und kein "Leugner". Das Etikett ist so beliebig wie falsch. Es drückt den Hass aus, den diese Menschen empfinden.
Ich verzichte freiwillig! Erfreue mich trotz intensivster Kontakte bester Gesundheit.
"In Fachkreisen wird kritisiert, dass Kubiciel und ein Zweitgutachter im Jahr 2019 die Dissertation einer Doktorandin mit „summa cum laude“, also der bestmöglichen Note, bewertet haben, obgleich diese Arbeit formal in keiner Weise den Anforderungen genüge, was den Vorwurf begründe, dass Kubiciel die Arbeit nicht gelesen habe."
Es ist eine womöglich interessante Analogie zu Dr.osten:
Die vom Kollegen Kuhlen gerügte Arbeit und Feststellung, dass die Gutachter wohl nicht richtig gelesen haben
http://www.zis-online.com/dat/artikel/2020_7-8_1375.pdf
hat der jungen Frau – dort namentlich genannt, Frau Dr.Cornelia Spörl – nicht wirklich schaden können, denn Anfang diesen Jahres erhielt sie für GENAU DIESE DISS von der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. den WisteV-Preis 2019.
Auf LTO äußerste Sie sich im Mai 2020 zu der Frage, ob eine Spuckattacke im Zeitalter von Corona als versuchter Mord oder Totschalg zu gelten habe und welches Maß an Vorsätzlichkeit denn nun … kurzum, sie kommt zu folgendem Schluss:
"Grundsätzlich scheint bei einer böswilligen Spuck-Attacke die strafrechtliche Wertung als Totschlag angemessen. Doch der böse Wille ist tatrichterlich schwer festzustellen. Es wäre Sache des Gesetzgebers, die problembeladene Zweiteilung durch Vorsatz und Fahrlässigkeit gegen eine Dreiteilung von Vorsatz, Leichtfertigkeit und Fahrlässigkeit zu ersetzen. So oder so gilt: Begibt man sich nach einer Corona-Infektion in Quarantäne, schützt man daher nicht nur das Leben anderer – sondern bewahrt sich selbst ggf. auch vor einem längeren Aufenthalt hinter Gittern."
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/corona-frau-stirbt-nach-angriff-durch-spucken-london-vorsatz-totschlag-mord/
So schließen sich Kreise und Analogien und Drostens Betreuer wie Kubiciel könnten gedrost sein, dass sie den richtigen zum "Dr." verholfen haben, wo sie sich doch so artig bewähren.
🙂
Hoppala, vergessen: Frau DR.Spörl ist Mitautorin hier
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Stellungnahmen/2014/Downloads/04012014_Stellungnahme_Kubiciel_RefE_Bekaempfung_Korruption.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Das war 2014. Wozu also die Diss lesen?
Sie habilitiert im Übrigen gerade
https://www.uni-augsburg.de/de/fakultaet/jura/lehrende/kubiciel/lehrstuhl-team/dr-cornelia-sporl/
Das hat sie dann DRosten voraus
🙂
Das Virus ist eine Zumutung für die Demokratie. Wir brauchen eine allgemeine Verunglimpfpflicht.
tja, gibt's schon Ausweise, an den Leugner erkannt werden? Noch wird der Beinbruch des Skifahrer und der Lungenkrebs des Rauchers behandelt. Aber bei Covid-19 gilt das Schudprinzip? Adee Solidargemeinaft. Sytembruch gleich verfassungsfeindlich?
Eine akademische Karriere verläuft inzwischen ähnlich wie in der Politik oder bei den Juristen .
Der Karriereweg über Burschenschaften ist scheinbar ein Anachronismius, an deren Stelle wirken mittlerweile die Stiftungen und ThinkTanks.
Wie es scheint können Diss und Habil Schriften von bestimmten Personen auch mit dem legendären Copy und Paste
Verfahren erstellt werden. Die Haltung scheint das wichtigste Auswahlkriterium (ggf. Familienangehörigkeit) – genau wie im "modernen" Journalismus.
Auf diesem Weg positioniert man (notfalls erpressbare) Einflussagenten an Schlüsselpositionen und kann eine Agenda durch "unabhängige wissenschaftliche Expertise" unterstützen.
Natürlich ist es dann leichter die erwünschte Agenda an anderer Stelle durchzusetzen. Kein schlechter Plan.
Dachte mir schon, daß Pfosten lediglich die Spitze eines Eisbergs ist…
Früher hieß es ja auch "Seilschaft" und war verpönt, heute heißt es "Netzwerk" und wird geradezu verlangt und vorausgesetzt.
Im Rahmen genderneutraler Frauenförderung (he/she/whatever) ist es selbstverständlich zu begrüßen, von Burschenschaften auf das Stiftungsunwesen auszuweichen!
Ich bitte um Entschuldigung, den Gender Aspekt hatte
ich nicht im Blick.
Mir ging es um die Manipulationsgefahren als Resultat dieser Entwicklung.
Der konservativ nationale und zumeist männlich geprägte Hintergrund von Burschenschaften hat mir persönlich auch nie gefallen.
1. Ich habe in meinem Thread die geltende Rechtslage ausdrücklich als "nicht hinnehmbar" bezeichnet – also kritisiert!
2. Ich befürworte in meinem Thread und in zwei Publikationen (für alle nachweisbar) die Anwendung der DIVI-Standards, die eine Diskriminierung nach Alter, sozialem Status etc ausdrücklich verbieten.
3. Insoweit war der Beitrag von T‑Online falsch und tendenziös; man hat nicht einmal informiert oder auf meine Beschwerde reagiert!
Für Interessierte – fast (!) derselbe – Artikel aus dem Münchner Merkur
https://www.google.de/amp/s/www.merkur.de/bayern/augsburg/corona-triage-bayern-leugner-kubiciel-jura-uni-news-aktuell-zahlen-benachteiligt-klinik-twitter-zr-90139633.amp.html
SO – zutreffend und nicht mit Spin – hätte man den Zeitungsartikel auch schreiben können.
@Michael Kubiciel
Danke für die Klarstellung.
Mich würde noch interessieren, ob Sie die auf LTO beigetragene Auffassung von Frau Dr. Spörl teilen:
"Grundsätzlich scheint bei einer böswilligen Spuck-Attacke die strafrechtliche Wertung als Totschlag angemessen. Doch der böse Wille ist tatrichterlich schwer festzustellen. Es wäre Sache des Gesetzgebers, die problembeladene Zweiteilung durch Vorsatz und Fahrlässigkeit gegen eine Dreiteilung von Vorsatz, Leichtfertigkeit und Fahrlässigkeit zu ersetzen. So oder so gilt: Begibt man sich nach einer Corona-Infektion in Quarantäne, schützt man daher nicht nur das Leben anderer – sondern bewahrt sich selbst ggf. auch vor einem längeren Aufenthalt hinter Gittern."
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/corona-frau-stirbt-nach-angriff-durch-spucken-london-vorsatz-totschlag-mord/
So scheint Herr Kubiciel (erwartungsgemäß) nicht mehr antworten zu mögen…
Dabei geht es – unabhängig davon, ob nun den Leugner seinem in Nr. 2 genannten Diskriminierungsverbot unterfällt – bei der ganzen Sache um eines: um Sittenwidrigkeit gem. § 826 BGB und eben die Frage, was es denn nun ist, das gegen die Sitten verstößt oder verstoßen könnte. Gegen die Sitten verstößt unzweifelhaft die Missachtung der grundgesetzlich garantierten Würde!
Das BVerfG bereits 2006 ( 1 BvR 357/05) im Kontext mit dem Luftsicherheitsgesetz Grundsätzliches ausgesagt:
"Die Ermächtigung der Streitkräfte, gemäß § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden."
Diese Grundsätzlichkeit besagt, dass kein Gesetz die Tötung tatunbeteiligter Menschen "für einen höheren Zweck" ohne deren Zustimmung für Recht erklären DARF!
Das kollidiert nun wiederum mit der rein utilitaristischen Sichtweise der "Erfolgsaussicht". Darf man jemanden wegen vermeintlich ohnehin geringerer Überlebenschancen hintan stellen – Frage Fall 1. Darf man jemandem seine Chancen wegnehmen, weil ein anderer sie vermutlich "besser" wahrnehmen kann – Fall 2.
Kubiciel vertritt den Utilitarismus ohne Ansehen der Person – was genau das mit Würde zu tun hat und ob er sein Sittenverständnis weniger aus dem Verfassungsrecht als aus Schirachs Terror-Film bezieht, bleibt er schuldig – auch wenn es evident scheint und mit der rigorosen Auffassung seines promovierten Schützlings zu "Kerker bei Anspucken" und dem realen Durchgriff auf Demonstranten auf trefflichste harmoniert.
Grüßen Sie Herrn Kuhlen von mir, Herr Kubiciel, falls Sie noch mitlesen. Ich teile seine Besorgnis über Entwicklungen.