Geldstrafe wegen des Aufrufs zu "Montagsspaziergängen"

Dar­über berich­tet swr​.de am 16.12.22.

»Es sind chao­ti­sche Sze­nen, in denen die Poli­zis­ten… in die Men­ge von Hun­der­ten Demons­tran­ten drän­gen. Es kommt zu teils hand­greif­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwi­schen Poli­zis­ten und Zivi­lis­ten und zu Festnahmen…

Die Pro­tes­te wur­den lau­ter, nach­dem die Poli­zei die Stra­ße abge­sperrt und Bar­ri­ka­den errich­tet hat­te. In drei Rei­hen hin­ter­ein­an­der stand die Poli­zei einer Men­ge von Hun­der­ten Men­schen gegen­über – und Rufen nach Frei­heit. Kei­ne Coro­na-Tests mehr, son­dern Frei­heit, rie­fen sie. Ein Mann erklärt: "Ist das, was sie tun menschlich?…«

Die­sen Vor­spann von tages​schau​.de vom 27.11.22 soll­te man bei der Mel­dung im Kopf haben, die sich aller­dings nicht auf Shang­hai bezieht.

»Anfang des Jah­res waren – auch in der West­pfalz – Men­schen auf die Stra­ßen gegan­gen, um gegen die Coro­na-Poli­tik der Bun­des­re­gie­rung zu pro­tes­tie­ren. Ein Mann ist vom Amts­ge­richt Rocken­hau­sen zu einer Geld­stra­fe ver­ur­teilt wor­den, weil er zu den soge­nann­ten "Mon­tags­spa­zier­gän­gen" auf­ge­ru­fen hatte.

Die Rich­ter am Amts­ge­richt Rocken­hau­sen sehen es als erwie­sen an, dass der Mann im Janu­ar die­ses Jah­res zu zwei Demons­tra­tio­nen gegen die Coro­na-Poli­tik der Bun­des­re­gie­rung auf­ge­ru­fen hatte.

Weil die­se soge­nann­ten "Mon­tags­spa­zier­gän­ge" von der Stadt Kirch­heim­bol­an­den nicht ange­mel­det waren, muss der Mann jetzt eine Geld­stra­fe von 3.600 Euro zah­len. Die Rich­ter in Rocken­hau­sen gehen davon aus, dass der Ver­ur­teil­te der Lei­ter der nicht geneh­mig­ten Pro­test­ak­tio­nen war. Er hat­te dem­nach in ver­schie­de­nen Sozia­len Netz­wer­ken zu den Pro­tes­ten aufgerufen…«

3 Antworten auf „Geldstrafe wegen des Aufrufs zu "Montagsspaziergängen"“

  1. Je nach­dem – unse­re Medi­en krie­chen taz­säch­lich jedem in den .… hin­ein, Mass­nah­men­be­für­wor­tern, Mass­nah­men­kri­ti­kern und Leug­nern aler Art.

    Haupt­sa­che ein .…. , voll­kom­men Egal Wes­sen. Loh­nen muss es sich halt. Wohl bekomms!

  2. Wenn der Mann öffent­lich, in sozia­len Netz­wer­ken usw. zu Demons­tra­tio­nen auf­ruft, dann kann doch die zustän­di­ge Behör­de dies als Anzei­ge einer Ver­samm­lung inter­pre­tie­ren und dar­auf einen Ver­samm­lungs­be­scheid aus­stel­len, und alles ist gut.
    Geht so nicht? Doch, vor ein paar Wochen bei den "Kli­makle­bern" in München.

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