Gesetz zur "epidemischen Lage" soll durchgepeitscht werden

Nachdem es mit erheb­li­chem Abstand zur Diskussion in der Öffentlichkeit und der Justiz nun auch den Regierungsfraktionen däm­mert, daß ihr mona­te­lan­ges Durchregieren mit Notverordnungen grund­ge­setz­wid­rig ist, will man nun Fakten schaffen.

In vier Tagen soll im Bundestag das "Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite" durch­ge­peitscht wer­den, das ver­meint­lich ver­fas­sungs­kon­form ist. Statt sich auch nur den Anschein demo­kra­ti­scher Legitimation über Anhörungen von Sachverständigen und eine aus­führ­li­che Debatte zu geben, setzt man auf das Abnicken der Vorlage.

»Union und SPD haben sich auf eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes geei­nigt, mit der die Corona-Einschränkungen künf­tig bes­ser vor den Gerichten bestehen sol­len. Die Vorlage ent­hält nach Angaben von SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gesetz­li­che Konkretisierungen für ein­zel­ne Corona-Schutzmaßnahmen. Spahn wer­te­te die Pandemiebekämpfung als "Mammutaufgabe", deren Höhepunkt noch nicht erreicht sei.

Das Gesetz soll bereits am Freitag in erster Lesung im Bundestag bera­ten und in der näch­sten Sitzungswoche Mitte November ver­ab­schie­det wer­den. Mit der Neuregelung wird die gesetz­li­che Grundlage für die Länder-Verordnungen zur Pandemiebekämpfung präzisiert.

Dafür wird es Spahn zufol­ge neben der bis­he­ri­gen Generalklausel eine Aufzählung kon­kre­ter Maßnahmen in der jet­zi­gen Pandemie geben. Mützenich nann­te als Beispiel die pan­de­mie­be­ding­te Schließung von Gaststätten. Dafür sol­le dem Gesetz ein neu­er Paragraf 28a hin­zu­ge­fügt wer­den. Die bis­he­ri­gen Entscheidungen sei­en "auf­grund einer sehr all­ge­mei­nen Regel im Infektionsschutzgesetz erlas­sen wor­den".«

Das berich­tet n‑tv am 3.11. Über den ursprüng­li­chen Entwurf aus dem Hause Spahn war hier bereits infor­miert wor­den. Der Entwurf der Koalition (s. hier) wird von ihr so begründet:

» Um den ver­fas­sungs­recht­li­chen Anforderungen des Parlaments­vorbehalts aus Artikel 80 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 des Grundgesetzes ange­sichts der län­ger andau­ern­den Pandemielage und fort­ge­setzt erfor­der­li­chen ein­griffs­in­ten­si­ven Maßnahmen zu ent­spre­chen, ist eine gesetz­li­che Präzisierung im Hinblick auf Dauer, Reichweite und Intensität mög­li­cher Maßnahmen angezeigt.«

Die Regierung bestä­tigt damit, daß sie mehr als acht Monate lang gegen den Artikel 80 des Grundgesetzes ver­sto­ßen hat.

Arztvorbehalt für Tests aufgehoben

»Um vor­han­de­ne Testkapazitäten umfas­send nut­zen zu kön­nen, wird der Arztvorbehalt nach § 24 IfSG in Bezug auf pati­en­ten­na­he Schnelltests auf das Coronavirus SARS-CoV‑2 und auf die Nutzbarkeit vete­ri­när­me­di­zi­ni­scher Laborkapazitäten ent­spre­chend angepasst.«

Damit wird der ent­spre­chen­de Paragraph, des­sen Kernsatz lau­tet "Die Feststellung oder die Heilbehandlung einer… Krankheit oder einer Infektion… darf nur durch einen Arzt erfol­gen.", wei­ter auf­ge­weicht. Ziel sind Testzentren mit wei­te­ren SoldatInnen und ande­ren unqua­li­fi­zier­ten Hilfskräften, die spä­ter zu Impfzentren umge­wan­delt wer­den können.

Keine Lohnfortzahlung bei Reise in "Risikogebiete". BürgerInnen sollen zahlen

»Eine Entschädigung wegen Verdienstausfalls nach § 56 Absatz 1 Satz 2 IfSG soll auch dann aus­ge­schlos­sen sein, wenn der Absonderung eine ver­meid­ba­re Reise in Risikogebiet zugrun­de liegt.«

Das dürf­te eine effek­ti­ve­re Reiseverhinderung dar­stel­len als es die Mauer je war.

»C. Alternativen Keine. 

… Gesetzliche Krankenversicherung
Macht das BMG von der Ermächtigung Gebrauch, folgt die Kosten­belastung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dem Umfang der ange­ord­ne­ten Kostenübernahmeverpflichtung.«

Letzten Endes kann Spahn damit Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge ver­ord­nen. Die Ermächtigung bezieht sich auch auf belie­bi­ge ande­re Kosten:

»Soweit Rechtsverordnungen durch das Bundesministerium für Gesundheit erlas­sen wer­den, könn­ten für Bürgerinnen und Bürger Kosten ent­ste­hen, die lage­spe­zi­fisch und daher nicht all­ge­mein bezif­fer­bar sind

Soweit Rechtsverordnungen durch das BMG erlas­sen wer­den, könn­ten für die Verwaltung Kosten ent­ste­hen, die lage­spe­zi­fisch und daher nicht all­ge­mein bezif­fer­bar sind.«

Kern §28a

»„§ 28a Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV‑2

(1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 kön­nen im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV‑2 für die Dauer der Feststellung einer epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag neben den in § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 genann­ten ins­be­son­de­re auch sein
1. Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im pri­va­ten sowie im öffent­li­chen Raum,
2. Anordnung eines Abstandsgebots im öffent­li­chen Raum,
3. Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht),
4. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur- oder Freizeitgestaltung zuzu­rech­nen sind,
5. Untersagung oder Beschränkung von Freizeit‑, Kultur- und ähn­li­chen Veranstaltungen,
6. Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen,
7. Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 oder ähn­li­cher Einrichtungen sowie Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs,
8. Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten,
9. Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen oder Schließung von Einzel- oder Großhandel oder Beschränkungen und Auflagen für Betriebe, Gewerbe, Einzel- und Großhandel,
10. Untersagung oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen,
11. Untersagung sowie dies zwin­gend erfor­der­lich ist oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Versammlungen oder reli­giö­sen Zusammenkünften,
12. Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimm­ten öffent­li­chen Plätzen oder zu bestimm­ten Zeiten,
13. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastro­no­mi­schen Einrichtungen,
14. Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten eines Infektionsfalls mög­li­che Infektionsketten nach­ver­fol­gen und unter­bre­chen zu können,
15. Reisebeschränkungen.
Die Anordnung der Schutzmaßnahmen muss ihrer­seits ver­hält­nis­mä­ßig sein.«

Die Formulierung "ins­be­son­de­re auch" macht deut­lich, daß es sich um eine nicht abschlie­ßen­de und somit ergänz­ba­re Aufzählung handelt.

Freibrief "Schwellenwerte"

Absatz (2) sieht einen Freibrief auf­grund von "Schwellenwerten" vor:

»(2) Die Schutzmaßnahmen sol­len unter Berücksichtigung des jewei­li­gen Infektionsgeschehens regio­nal bezo­gen auf die Ebene der Landkreise, Bezirke oder kreis­frei­en Städte an Schwellenwerten aus­ge­rich­tet wer­den, soweit Infektionsgeschehen inner­halb eines Landes nicht regio­nal über­grei­fend oder gleich­ge­la­gert sind. Schwerwiegende Schutzmaßnahmen kom­men ins­be­son­de­re bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner inner­halb von sie­ben Tagen in Betracht. Stark ein­schrän­ken­de Schutzmaßnahmen kom­men ins­be­son­de­re bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner inner­halb von sie­ben in Betracht. Unterhalb eines Schwellenwertes von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner inner­halb von sie­ben Tagen kom­men ins­be­son­de­re ein­fa­che Schutzmaßnahmen in Betracht. Vor dem Überschreiten eines Schwellenwertes sind ent­spre­chen­de Maßnahmen ins­be­son­de­re dann ange­zeigt, wenn die Infektionsdynamik eine Überschreitung des Schwellenwertes in abseh­ba­rer Zeit wahr­schein­lich macht. Bei einer bun­des­wei­ten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner inner­halb von sie­ben Tagen sind bun­des­weit ein­heit­li­che schwer­wie­gen­de Maßnahmen anzu­stre­ben. Bei einer lan­des­wei­ten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner inner­halb von sie­ben Tagen sind lan­des­weit ein­heit­li­che schwer­wie­gen­de Maßnahmen anzu­stre­ben. Die in den Landkreisen, Bezirken oder kreis­frei­en Städten auf­tre­ten­den Inzidenzen wer­den zur Bestimmung des jeweils maß­geb­li­chen Schwellenwerts durch das Robert Koch-Institut wöchent­lich fest­ge­stellt und veröffentlicht.«

Es sol­len also "ent­spre­chen­de Maßnahmen" unab­hän­gig vom Erreichen irgend­wel­cher Schwellenwerte ermög­licht werden.

"Bedrohliche Krankheiten". Verkehrsunternehmen müssen Daten erheben

In §36 wer­den die Einreisevorschriften ver­schärft. War bis­her die Vorlage eines ärzt­li­ches Zeugnis der "Infektionsfreiheit" bei "schwer­wie­gen­den über­trag­ba­ren Krankheiten" erfor­der­lich, so soll das nun bei "bedroh­li­chen" Krankheiten der Fall sein. Das Robert-Koch-Institut wird per Rechtsverordnung ermäch­tigt, per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten von Reisenden zu sam­meln und zu verarbeiten.

Weiterhin soll per Rechtsverordnung "Unternehmen, die im Eisenbahn‑, Bus‑, Schiffs- oder Flugverkehr Reisende beför­dern, Betreiber von Flugplätzen, Häfen, Personenbahnhöfen und Omnibusbahnhöfen" ver­bo­ten wer­den, Personen aus "Risikogebieten" zu beför­dern, die kei­ne nega­ti­ven Tests vor­le­gen kön­nen. Die Verkehrsbetriebe haben mit­zu­wir­ken, indem sie

»… die zur Identifizierung einer Person oder zur Früherkennung von Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern not­wen­di­gen per­so­nen­be­zo­ge­nen Angaben erhe­ben und an die für den Aufenthaltsort der betref­fen­den Person nach die­sem Gesetz zustän­di­ge Behörde übermitteln…«

Hier ist nicht mehr die Rede von ReiserückkehrerInnen.

Panik via Handy verpflichtend, Zwangstests

Eine Rechtsverordnung soll vorsehen,

»… dass Anbieter von Telekommunikationsdiensten und Betreiber öffent­li­cher Mobilfunknetze ver­pflich­tet sind, Einreisende bar­rie­re­frei über elek­tro­ni­sche Nachrichten über die gel­ten­den Einreise- und Infektionsschutzbestimmungen und ‑maß­nah­men in der Bundesrepublik Deutschland zu informieren.«

»Personen, die kein auf­grund der Rechtsverordnung nach Satz 1 Nummer 1 erfor­der­li­ches ärzt­li­ches Zeugnis oder erfor­der­li­ches Testergebnis vor­le­gen, sind ver­pflich­tet, eine ärzt­li­che Untersuchung auf Ausschluss der in Absatz 8 Satz 1 genann­ten Krankheit zu dul­den…«

Über eine Änderung des "Fünften Buches Sozialgesetzbuch" kön­nen Angehörige des Medizinischen Dienstes zwangs­ver­setzt werden.


Zur Erinnerung: Hier ist der Regierungsentwurf.

Update: Hier gibt es ein Video mit einer aktu­el­len Einschätzung der "Klagepaten".

(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)

25 Antworten auf „Gesetz zur "epidemischen Lage" soll durchgepeitscht werden“

  1. .

    Deutscher Bundestag

    06.11.2020 um 09:00 Uhr 

    Plenarsitzung des Deutschen Bundestages
    Berlin, Reichstagsgebäude
    Freitag, 6. November 2020 09:00

    TOP 27

    Corona-Maßnahmen

    a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD ein­ge­brach­ten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite 

    Drucksache 19/…

    b) Beratung des Antrags der Fraktion (…) 

    COVID-19: Eigenverantwortung statt Verbote und Zwänge – Gesundheitlichen und wirt­schaft­li­chen Kollaps ver­hin­dern, Kollateralschäden vermeiden 

    Drucksache 19/…

    c) Beratung des Antrags der Fraktion (…) 

    Demokratieprinzip auch in der Pandemie wie­der durchsetzen 

    Drucksache 19/…

    d) Beratung des Antrags der Fraktion (…) 

    Rechtsstaat und Demokratie in der Corona-Pandemie

    Drucksache 19/…

    bun​des​tag​.de/​t​a​g​e​s​o​r​d​n​u​n​g​?​w​e​e​k​=​4​5​&​y​e​a​r​=​2​020

    1. Lesung

    Bundestag berät Koalitionsentwurf für Bevölkerungsschutzgesetz 

    Liveübertragung: Freitag, 6. November, 9 Uhr 

    Der Bundestag berät am Freitag, 6. November 2020, den von den Koalitionsfraktionen vor­ge­leg­ten Entwurf „eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite“ (19/23944). Die Vorlage soll im Anschluss an die ein­stün­di­ge Debatte zur wei­te­ren Beratung an den feder­füh­ren­den Gesundheitsausschuss über­wie­sen wer­den. Ebenfalls an den feder­füh­ren­den Gesundheitsausschuss über­wie­sen wer­den soll 

    bun​des​tag​.de/​d​o​k​u​m​e​n​t​e​/​t​e​x​t​a​r​c​h​i​v​/​2​0​2​0​/​k​w​4​5​-​d​e​-​e​p​i​d​e​m​i​s​c​h​e​-​l​a​g​e​-​8​0​2​502

    .
    .

    Drucksache 19/23944

    03.11.2020

    Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD 

    Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite 

    [ wird durch die lek­to­rier­te Fassung ersetzt ] 

    (…) Der „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“, auf den sich die Gesundheitsminister von Bund und Länder geei­nigt haben und der am 29. September 2020 von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder beschlos­sen wur­de, sieht eine weit­rei­chen­de Stärkung des öffent­li­chen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Bund und Ländern vor. Vor die­sem Hintergrund und auf­grund neue­rer Erkenntnisse über COVID-19 und in Kürze mög­lich erschei­nen­der Impfprogramme ist eine wei­te­re Fortentwicklung der gesetz­li­chen Grundlagen angezeigt. (…) 

    § 13 (…) Abs. 5 (…) 

    Die Kassenärztlichen Vereinigungen und, soweit die Angaben bei ihnen vor­lie­gen, die für die Durchführung von Impfleistungen ein­ge­rich­te­ten Impfzentren haben für Zwecke der Feststellung der Inanspruchnahme von Schutzimpfungen und von Impfeffekten (Impfsurveillance) dem Robert Koch-Institut und für Zwecke der Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen (Pharmakovigilanz) dem Paul-Ehrlich-Institut, in von die­sen fest­ge­leg­ten Zeitabständen fol­gen­de Angaben zu übermitteln (…) 

    § 36

    (…) eine Impfdokumentation hin­sicht­lich der in Absatz 8 Satz 1 genann­ten Krankheit vorzulegen (…) 

    (10) Die Bunderegierung wird, sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 eine epi­de­mi­sche Lage von natio­na­ler Tragweite fest­ge­stellt hat, ermäch­tigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates festzulegen, 

    dass die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 8 Satz 1 genann­ten Personen ver­pflich­tet sind, gegen­über den Beförderern, gegen­über der zustän­di­gen Behörde oder gegen­über den die­se Behörde nach Maßgabe des Absatzes 11 Satz 1 unter­stüt­zen­den, mit der poli­zei­li­chen Kontrolle des grenz­über­schrei­ten­den Verkehrs beauf­trag­ten Behörden (…) 

    a) einen Nachweis über die Erfüllung der in einer Rechtsverordnung nach Absatz 8 Satz 1 fest­ge­leg­ten Verpflichtung oder die Ersatzmitteilung nach Absatz 8 Satz 3 vorzulegen, 

    b) eine Impfdokumentation hin­sicht­lich der in Absatz 8 Satz 1 genann­ten Krankheit vorzulegen, 

    c) ein ärzt­li­ches Zeugnis oder ein Testergebnis hin­sicht­lich des Nichtvorliegens der in Absatz 8 Satz 1 genann­ten Krankheit vorzulegen, 

    d) Auskunft dar­über zu geben, ob bei ihnen Anhaltspunkte für die in Absatz 8 Satz 1 genann­te Krankheit vor­han­den sind; (…) 

    Artikel 4

    Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch 

    (…) berech­tig­ten Leistungserbringern, ein­schließ­lich der für die Leistungserbringung ein­ge­rich­te­ten Testzentren und Impfzentren (…) 

    dip21​.bun​des​tag​.de/​d​i​p​2​1​/​b​t​d​/​1​9​/​2​3​9​/​1​9​2​3​9​4​4​.​pdf

    .

      1. Ich mache auch sofort mit gegen unse­re auf­kei­men­de Diktatur, die defi­ni­tiv nicht von RECHTS kommt, son­dern von Nachfahren von Honecker und Co. Wenn all die Maßnahen so gesetz­lich fest­ge­schrie­ben wer­den, wer­den sie auch bei nich­ti­gen Gründen ange­wandt. Dann ist unser Regime wie­der da angek­om­nen, wo nie­mand mehr hin will, bei der NSDAP

  2. .

    An den Deutschen Bundestag, Petitionsausschuss 

    2. November 2020 

    Petition

    Stoppt die Errichtung von 60 Impfzentren und von Kühlketten zum Impfstofftransport nach dem Modell COVAX. Keine SARS-CoV‑2 betref­fen­de deut­sche Beteiligung an der ACT Accelerator Initiative zur Beschleunigung der Entwicklung und gerech­ten Verteilung von Vakzinen, Diagnostika und Therapeutika. Rückzug Deutschlands aus der Arbeit der Inklusiven Impfallianz (Inclusive Vaccine Alliance), soweit die­se auf SARS-CoV‑2 zielt. In Deutschland han­deln, glo­bal den­ken, kein Geld für COVAX. 

    Petitionstext

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen 

    Angesichts einer nicht vor­han­de­nen Übersterblichkeit und ange­sichts der seit einem hal­ben Jahr im Sentinel sel­ten oder gar nicht nach­weis­ba­ren SARS-CoV-2-Coronaviren ist an den auch in Deutschland nach dem Modell COVAX geplan­ten und in Vorbereitung befind­li­chen Massenimpfungen kein Bedarf. Der Aufbau von 60 Impfzentren und die Installation von ganz Deutschland über­span­nen­den Kühlketten für den Transport (bei ‑76 °C bis ‑80 °C) der Impfstoffe, die sich in ver­schie­de­nen Testphasen ihrer Entwicklung befin­den, ist des­halb unver­züg­lich ein­zu­stel­len. An COVID-19-Therapeutika, ‑Diagnostika und ‑Vakzinen besteht in Deutschland wie welt­weit wenig oder kein Bedarf, Deutschland wirbt daher nicht für eine Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2. Deutschland zieht sich aus der Arbeit der Inklusiven Impfallianz (Inclusive Vaccine Alliance) zurück, soweit die­se auf das Erkältungsvirus SARS-CoV‑2 zielt. Weil es gilt, auch für die Welt Mitverantwortung zu über­neh­men, wer­den die durch erstaun­lich weni­ge Akteure wie WHO-Chef Tedros und Herrn Bill Gates glo­bal geplan­ten Massenimpfungen (COVAX) durch die Bundesrepublik Deutschland künf­tig weder finan­zi­ell unter­stützt noch gutgeheißen. 

    Begründung

    COVAX wird gemein­schaft­lich geführt von der Impfallianz GAVI (Seth Berkley, Ngozi Okonjo-Iweala), CEPI (Coalition for Epidemic Preparedness Innovations) und der WHO. COVAX ist die Impfstoffsäule des Access to COVID-19 Tools (ACT) Accelerator. 

    Am 24. April 2020 hat­ten die WHO Headquarters (HQ), WHO Worldwide ihr Papier Access to COVID-19 Tools (ACT) Accelerator ver­öf­fent­licht: A Global Collaboration to Accelerate the Development, Production and Equitable Access to New COVID-19 dia­gno­stics, the­ra­peu­tics and vaccines. 

    Die Impfallianz GAVI war im Januar 2000 am Weltwirtschaftsforum in Davos gegrün­det wor­den, Herr Bill Gates bzw. sei­ne Bill & Melinda Gates Foundation hat­te anfäng­lich 750 Millionen US-Dollar zur Verfügung gestellt, um Kinder in Entwicklungsländern mit Impfstoffen zu versorgen. 

    WHO, CEPI und GAVI sind sub­stan­ti­ell finan­ziert durch die Bill & Melinda Gates Stiftung. 

    Das von Lothar Wieler geführ­te Robert-Koch-Institut (RKI) will die gesam­te deut­sche Bevölkerung imp­fen. Am 27.08.2020 bedau­er­te das RKI, dass: „nicht von Anfang an genü­gend Impfstoff zur Verfügung ste­hen wird, um der gesam­ten Bevölkerung eine Impfung anbie­ten zu kön­nen, so dass eine Priorisierung not­wen­dig wird“, Strategie-Ergänzung, Stand 13.10.2020 zur Massenimpfung an den 83 Millionen Deutschen: „Ein oder meh­re­re Impfstoff(e) wer­den vor­aus­sicht­lich im kom­men­den Jahr (2021) zur Verfügung ste­hen. Dies kann die Bekämpfung und den Verlauf der Pandemie ent­schei­dend ver­bes­sern. Das RKI rech­net trotz Einführung eines Impfstoffs oder meh­re­rer Impfstoffe damit, dass die­ser oder die­se initi­al nur in begrenz­ten Mengen ver­füg­bar sein wer­den, so dass anfangs bestimm­te Risikogruppen zu imp­fen sind und im wei­te­ren Verlauf die rest­li­che Bevölkerung.“ 

    Deutschlands Bundesgesundheitsminister Jens Spahn unter­stützt die Impfstoffentwicklung gegen SARS-CoV‑2 und ver­tei­digt die der­zei­ti­gen, wis­sen­schaft­lich nicht begründ­ba­ren dra­ko­ni­schen Maßnahmen eines Kampfes gegen das Virus bzw. gegen sein Krankheitsbild COVID-19. Zu den Maßnahmen gehö­ren Lockdowns, Kontaktverbote, Kontaktnachverfolgung, die mil­lio­nen­fa­che Nötigung zu dem fast kom­plett unwis­sen­schaft­li­chen PCR-Test sowie die medi­zi­nisch eher sinn­freie Maskenpflicht. Dass ein PCR-Positiver in den letz­ten drei­ein­halb Monaten Kontakt mit dem Virus gehabt hat­te mag sein, der Test selbst jedoch kann zwi­schen einem ver­meh­rungs­fäh­ri­gen Virus, einem nicht mehr ver­meh­rungs­fä­hi­gen Virus und einem Trümmer des Virus, einem Virusbruchstück nicht unter­schei­den. Von neu Infizierten zu spre­chen ist daher Irreführung, doch unge­rührt wer­den die soge­nann­ten Fallzahlen mehr­mals täg­lich durch­ge­ge­ben wie Nachrichten von der Front im Krieg. Die Pandemie des Jahres 2020 ist glo­bal frei erfun­den, sie ist eine Pandemie der PCR-Tests. In Deutschland war 2020 die Ausrufung einer epi­de­mi­schen Lage natio­na­ler Tragweite zu kei­ner Zeit wis­sen­schaft­lich begründet. 

    Seit dem 11. Februar 2020, dem Tag der Rede des WHO-Chefs Tedros mit dem Ziel der welt­wei­ten Massenimpfung, hat eine rela­tiv klei­ne Clique von Akteuren, ange­ord­net rund um Tedros, Anthony Fauci, Bill Gates und die Chefs von Teilen der Pharmabranche, die Deutungshoheit zum Coronavirus inne und setzt als tota­li­tä­re „neue Normalität“ rigi­de neue Standards für erwünsch­tes Verhalten, selbst­auf­er­leg­te Pressezensur und hal­bier­te Bürgerrechte. 

    „Corona“ ist eine Konstruktion und Geschäftsidee, die soge­nann­te Pandemie eine auf Massenimpfung der hal­ben oder gan­zen Weltbevölkerung zie­len­de, sehr genau EVENT 201 fol­gen­de Inszenierung (WEF, World Economic Forum: „The Johns Hopkins Center for Health Security in part­ner­ship with the World Economic Forum and the Bill & Melinda Gates Foundation will host Event 201: a high-level simu­la­ti­on exer­cise for pan­de­mic pre­pared­ness and respon­se, in New York, USA, on Friday 18 October, 08.45 – 12.30 EDT.“). 

    Den Angriff auf die Standards der Wissenschaft und die Gesundheit aller Menschen, den glo­ba­len Bluff hat­te Tedros Adhanom Ghebreyesus eröff­net, der Chef der Weltgesundheitsorganisation WHO. Herr Tedros rief das Coronavirus zum Staatsfeind Nummer eins aus: 

    „Dies ist ein gemein­sa­mer Feind … die­ses feind­li­che Virus als Staatsfeind Nummer eins … der Feind Nummer eins für die gan­ze Welt … Es ist der schlimm­ste Feind, den Sie sich vor­stel­len kön­nen.“ (This is a com­mon ene­my … this ene­my virus as public ene­my num­ber one … the num­ber one ene­my to the who­le world … It’s the worst ene­my you can imagine.) 

    Wer es, wie Tedros, auch nach bei­na­he neun Monaten nicht für nötig hält, die Weltöffentlichkeit für die­sen unnö­ti­gen Befehl zur Mobilmachung um Verzeihung zu bit­ten, ist für das Amt eines Generaldirektors der Weltgesundheitsorganisation nicht geeignet. 

    Nicht in allen, aber in vie­len Staaten auf der Welt und auch in Deutschland sind im Namen des Schutzes der all­ge­mei­nen Gesundheit, im Namen des Kampfes gegen „Corona“ Parlamentarismus und Pressefreiheit in den vor­läu­fi­gen Ruhestand ver­setzt wor­den. Der deut­sche Souverän ist nicht län­ger das Volk, son­dern eine Bundesregierung, die zur Bekämpfung von „Corona“ mit Notstandsverordnungen regiert. 

    Die über­flüs­sig­ste Impfung der Medizingeschichte: COVID-19-Impfstoff 

    Die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA oder European Medicines Agency ist zustän­dig für die Arzneimittelzulassung in der Europäischen Union und in den EWR-Staaten. Auf Grundlage ihrer Beurteilung erteilt die Europäische Kommission einen zustim­men­den oder abschlä­gi­gen Bescheid auf den vom Arzneimittelhersteller im zen­tra­li­sier­ten Verfahren gestell­ten Zulassungsantrag. 

    Mittlerweile will auch das ame­ri­ka­ni­sche Biotechnologieunternehmen Moderna, dass ihr Impfstoff gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 in der EU zuge­las­sen wird. Mit sei­nem Antrag auf Marktzulassung im Rahmen des zen­tra­li­sier­ten Verfahrens der EMA wird das Unternehmen Moderna bean­tra­gen, Impfstoffkandidat mRNA-1273 zuzulassen. 

    Nach AZD1222 von AstraZeneca und BNT162b2 der Allianz aus BioNTech und Pfizer wäre mRNA-1273 von Moderna der drit­te Impfstoff gegen das Coronavirus im EU-Zulassungsprozess. Der Impfstoffkandidat wird der­zeit in einer Phase-III-Studie mit 30.000 Teilnehmern in den USA unter­sucht, 22.000 der Probanden haben ihre zwei­te Impfung erhalten. 

    Die Entwicklung bereits eines kon­ven­tio­nel­len Impfstoffes dau­ert unge­fähr acht bis zehn Jahre, die neu­ar­ti­gen, den Menschen gene­tisch ver­än­dern­den DNA-Impfstoffe, RNA-Impfstoffe oder Vektorimpfstoffe soll­ten doch wohl noch ein paar Jahre län­ger erforscht und gete­stet wer­den. Millionen gesun­de Menschen zur Impfung gegen ein Virus drän­gen, das so harm­los oder gefähr­lich wie Influenza ist, ver­bie­tet sich in einer frei­heit­li­chen Demokratie. 

    Den gen­tech­ni­schen Großversuch am Menschen stoppen 

    Die geplan­te Impfung der gesam­ten deut­schen Bevölkerung könn­te mil­lio­nen­fa­che Impfschäden bedeu­ten und zehn­tau­sen­de von Toten. Wir erle­ben eine Art ver­staat­lich­tes Redeverbot, seit Jahresbeginn kann über die Risiken der neu­ar­ti­gen, etwa mRNA-basier­ten Impfstoffe in Presse, Funk und Parlament nicht debat­tiert wer­den. Die Politik ver­mei­det es, der Öffentlichkeit zu sagen, dass die neu­ar­ti­gen Vakzine als gene­ti­sche Modifizierung der Zellen bzw. des Organismus zu bewer­ten sind. Genetisches Verändern beschränkt sich nicht auf unmit­tel­ba­re Veränderung der mensch­li­chen DNA. 

    Einige der geplan­ten oder bereits ange­lau­fe­nen kli­ni­schen Impfstoffstudien modi­fi­zie­ren die gene­ti­schen Abläufe der zell­in­ter­nen Kommunikation mit dem Ziel, die mensch­li­chen Körperzellen jene Substanzen selbst fabri­zie­ren zu las­sen, die bis­her, mit der kon­ven­tio­nel­len Impfung, von außen zuge­führt wur­den. Einige oder vie­le – wel­che, wie vie­le? – Zellen des geimpf­ten Menschen wer­den neu pro­gram­miert und ver­wan­deln sich in klei­ne Bioreaktoren. Im leben­den Menschen also arbei­tet dann jede die­ser Zellen als eine klei­ne Impfstofffabrik. Nicht das Hühnerei oder der tech­ni­sche Bioreaktor wird die Impfstoffe her­stel­len, wie die opti­mi­sti­schen Erfinder glau­ben, son­dern unse­re gene­tisch auf­ge­pepp­ten, unse­re geimpf­ten Körper. 

    Die Körperzellen des Menschen also wol­len Tedros und Bill Gates inter­na­tio­nal, wol­len natio­nal Wieler und Drosten gen­tech­nisch ver­än­dern. Per Impfung, so will oder jeden­falls so betrei­ben es mehr­heit­lich auch Deutschlands Politiker, wer­den den Bürgern gene­ti­sche Programmcodes ein­ge­schleust, die in den Zellen etwas Körperfremdes und Neuartiges her­stel­len, gegen das sich unser Immunsystem weh­ren soll. Damit wer­de, so die küh­ne These eini­ger Wissenschaftler, das mensch­li­che Immunsystem gegen die Merkmale des Erregers trai­niert und sensibilisiert. 

    Doch was geschieht dem Geimpften, wenn des­sen modi­fi­zier­te Zellen von sei­nen Abwehrzellen, wie bei einer Infektion, als etwas Fremdes bewer­tet, ange­grif­fen und ver­nich­tet wer­den? Kann eine schwe­re Autoimmunreaktion die Folge der Corona-Impfung sein, ein Massenzelltod, eine Schockreaktion, der Tod? Kann, bei der Zellteilung oder in den Keimzellen, ein Lesefehler wirk­lich ganz aus­ge­schlos­sen wer­den? Können sich Tumore ent­wickeln? Was macht die einem Menschen, Mensch ist Frau oder Mann, ein­ge­impf­te mRNA mit ihren oder sei­nen Keimzellen? Welche der Zellen sind es eigent­lich, die durch die per Staatsdoktrin und Staatskampagne ein­ge­impf­ten Shuttleviren oder Nanopartikel ange­steu­ert und gene­tisch umpro­gram­miert werden? 

    Ist es das? Werden die Menschen im Jahr 2020 in Deutschland des­halb durch Herrn Gates, die Parteigänger der Pharmakonzerne und durch die ihr Handeln nicht nach­voll­zieh­bar begrün­den­den Wissenschaftler (Lothar Wieler, Christian Drosten) und Politiker (Ursula von der Leyen und Frank-Walter Steinmeier auf dem World Health Summit, Jens Spahn Monat für Monat) in Lockdowns und unter Masken gezwun­gen, wer­den 83 Millionen Menschen des­halb gequält, damit sie die Impfung mit den neu­ar­ti­gen ris­kan­ten Impfstoffen, über die seit neun Monaten nicht öffent­lich gespro­chen wer­den darf, als weni­ger quä­lend emp­fin­den und über sich erge­hen las­sen? Welches Abrichten, wel­che Dressur, wel­ches Mobbing und Nudging kommt als näch­stes, sobald einem irgend­wie „neu­en“ Virus der Krieg erklärt wird? Eine neue Staatsdoktrin der Krankheitsbekämpfung, neu­er Hygieneterror, eine neue Warn-App, erneut Impfpfllicht durch die Hintertür? 

    Es gibt in Deutschland 2020 kei­ne Epidemie. Es ist nicht not­wen­dig, auch nur Teile der Bevölkerung gegen SARS-CoV‑2 zu imp­fen. Die Pläne zur Massenimpfung der deut­schen Bevölkerung – vgl. BT-Drucksache 19/21856 Antwort der Bundesregierung vom 26.08.2020 COVID-19 Therapeutika, Diagnostika und Vakzine, vgl. Drucksache 19/23443 Antwort der Bundesregierung vom 15.10.2020 Planung und Durchführung der Versorgung mit mög­li­chen COVID-19-Impfstoffen – sind sofort zu beenden. 

    Die Bundesregierung dul­det und för­dert, dass seit Monaten täg­lich, bei­na­he stünd­lich Desinformation zu einer angeb­lich exi­stie­ren­den schlim­men Epidemie auf die Bürger ein­pras­selt. Mit einem schlicht unge­eig­ne­ten PCR-Test posi­tiv gete­ste­te Menschen wer­den als Infizierte aus­ge­ge­ben, als Bedrohung für die Gesundheit aller Menschen, als krank oder jeden­falls krank­heits­ver­brei­tend, als quarantänepflichtig. 

    Der frei­heit­li­che Bürger, der Mitmensch hat aus­ge­dient und ist dem wan­deln­den Sicherheitsrisiko gewi­chen, von Myriaden von Erregern umschwirrt wie von bösen Geistern. Kinder dür­fen die Köpfe nicht mehr zusam­men­stecken, Jugendliche ein­an­der nicht mehr umar­men, Erwachsene sich nicht die Hand geben. Kranke oder Alte sind ein­sam gestor­ben. Als deut­scher Politiker jetzt end­lich die „Maske“ abzu­le­gen, unge­impft ver­steht sich, wür­de aller­dings bedeu­ten, dem ande­ren sein „Gesicht“ zu zei­gen, tra­gen Merkel, Söder und Spahn die Maske viel­leicht nur des­halb noch, weil sie, auf eine Handvoll vor „Corona“ war­nen­de Scharlatane her­ein­ge­fal­len, uns ihr „Gesicht“ nicht mehr zu zei­gen wagen? 

    Warum wei­gern sich Angela Merkel und Jens Spahn, die Tatsache aus­zu­spre­chen, dass das 2019 im chi­ne­si­schen Wuhan ent­deck­te Coronavirus so gefähr­lich bzw. harm­los ist wie ein durch­schnitt­li­ches Influenzavirus? Ohne mil­lio­nen­fa­che PCR-Tests kei­ne Volk, Staat und Politik läh­men­de Panik. Nur die frag­wür­di­gen Massentests begrün­den die ein­ge­bil­de­te Pandemie. 

    Nein zum deut­schen Impfzwang durch Parlamentsbeschluss 

    Für eine durch die Pharmakonzerne und Herrn Bill Gates glo­bal insze­nier­te Pandemie darf der Deutsche Bundestag kei­ne Impfpflicht gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 schaffen. 

    Die Menschen in Deutschland, 83 Millionen auf COVID-19 bezo­gen glück­li­cher­wei­se über­wie­gend gesun­de Menschen, sind gegen eine her­bei­ge­re­de­te Epidemie nicht zu impfen. 

    Eine hastig durch die eigent­lich vie­le Jahre Arbeit erfor­dern­den Prüfverfahren und Genehmigungsverfahren gepeitsch­te – teles­co­ping test­ing time­lines and appr­ovals – Substanz ist kein geeig­ne­ter Impfstoff. 

    Das Coronavirus SARS-CoV‑2 ent­spricht in sei­ner Harmlosigkeit oder Gesundheitsgefahr einem durch­schnitt­li­chen Influenzavirus der sai­so­na­len Grippe. 

    Angesichts der nicht vor­han­de­nen Übersterblichkeit und der seit sechs Monaten im Sentinel nur noch sel­ten oder gar nicht nach­weis­ba­ren SARS-CoV-2-Viren ist an den in Kooperation mit bzw. ana­log zu COVAX geplan­ten und in Vorbereitung befind­li­chen Massenimpfungen kein Bedarf. 

    Der Aufbau von 60 Impfzentren und die Errichtung der ganz Deutschland über­span­nen­den Kühlketten ist unver­züg­lich einzustellen. 

    Soweit die Arbeit der Inclusive Vaccine Alliance auf das rela­tiv harm­lo­se Erkältungsvirus SARS-CoV‑2 zielt, hat sich Deutschland aus der inklu­si­ven Impfallianz zurückzuziehen. 

    Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

    .

      1. Vielen herz­li­chen Dank, sehr geehr­ter Herr Adams, für Ihre Bereitschaft, auf die deut­schen Politikerinnen und Politiker in die­ser Sache Druck aus­zu­üben. Uns allen alles Gute und viel Erfolg beim Enttarnen der insze­nier­ten Pandemie und beim Wiederherstellen von Pressefreiheit, Parlamentarismus und frei­heit­li­chem Rechtsstaat. 

        Meine Petition ist am 2. November 2020 abends (und in den Morgenstunden des Folgetages) dem gesam­ten Petitionsausschuss (jeder ein­zel­ne, sogar jeder Stellvertreter) per Mail zuge­gan­gen und dem Ausschuss inzwi­schen signiert zuge­gan­gen per Briefpost (Eingang der Briefpost noch nicht bestä­tigt, noch habe ich kein Aktenzeichen). 

        Eine E‑Petition (beim Bundestag) zur Sache reich­te ich eben­falls ein, sie soll – geht es nach mir – öffent­lich sein. Dieser Eingang wur­de mir per Mail bestä­tigt. Das Online-Stellen einer e‑Petition dau­ert dort bis zu drei Wochen und gelingt dem Bürger grund­sätz­lich lei­der eher selten. 

        Jedermann kann ein paar Argumente oder die ersten Absätze oder den mei­nen gesam­ten Text an den Petitionsausschuss des Bundestages sen­den, die­se Stimme "zählt" sicher­lich im Sinne mei­ner Petition, unter­schrie­ben per Briefpost (wer möch­te, zusätz­lich vor­ab per Email) zu rich­ten an: 

        Deutscher Bundestag
        Sekretariat des Petitionsausschusses
        Platz der Republik 1
        11011 Berlin 

        E‑Mail: post.​pet@​bundestag.​de

        Man kann noch viel mehr tun. 

        Auch der oder dem "eige­nen" Bundestagsabgeordneten kann man ein­zel­ne Abschnitte mei­ner Petition oder den voll­stän­di­gen Text mei­ner Petition zusen­den, die Herrschaften dür­fen schließ­lich – bei­spiels­wei­se – abstim­men, ob sie die soge­nann­te epi­de­mi­sche Lage von natio­na­ler Tragweite für been­det erklären. 

        Natürlich kann jeder­mann auch frei for­mu­lie­ren, war­um sie oder er Massenimpfungen – in Messehallen u. dgl. – an Millionen von Menschen, die deut­schen sech­zig Impfzentren, die gigan­ti­schen Kühltransporte ("Kühlkette"), das in so vie­len Staaten begin­nen­de COVAX für unnö­tig und für falsch hält. 

        Solange sie nicht gekürzt wird, darf jeder­mann mei­ne Petition posten, wei­ter­rei­chen, ver­öf­fent­li­chen, ver­brei­ten, mein Name und das Datum – 2. November 2020 – wohl bes­ser stets dabei. 

        Die soge­nann­te Pandemie, das Corona-Lügengebäude gilt es ein­zu­rei­ßen. Viele Menschen füh­len sich erin­nert an die völ­lig unnö­ti­gen Massenimpfungen gegen H1N1 vor elf Jahren. 

        https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​W​o​l​f​g​a​n​g​_​W​o​d​a​r​g​#​G​e​g​n​e​r​_​d​e​r​_​S​c​h​w​e​i​n​e​g​r​i​p​p​e​-​I​m​p​f​ung

        Treten wir den Politikern auf die Füße, jedem einzelnen. 

        Bleiben wir auf­merk­sam – blei­ben wir Leser von Corona Doks – Wenig beach­te­te Informationen.

        1. Aktenzeichen für die Schriftform der 

          Petition vom 2. November 2020 von Edward von Roy 

          Pet 2–19-15–99999-040193 (Bitte bei allen Zuschriften angeben) 

          .

          Noch nicht geneh­migt: die am 6. November 2020 online ein­ge­reich­te mög­li­che E‑Petition 117771

          1. Neues Aktenzeichen

            Gesundheitsvorsorge
            Pet 2–19-15–2126-040193 (Bitte bei allen Zuschriften angeben) 

            … jetzt 2126 ehe­dem 99999 … Pet 2–19-15–2126-040193 ist das neue Aktenzeichen der von Edward von Roy am 2. November 2020 ein­ge­reich­ten Petition Pet 2–19-15–99999-040193

            .

            Deutscher Bundestag
            Petitionsausschuss 

            Berlin, 1. Dezember 2020 

            Bezug: Ihr Schreiben vom 2. November 2020, hier ein­ge­gan­gen am 5. November 2020 

            Referat Pet 2 

            Gesundheitsvorsorge
            Pet 2–19-15–2126-040193 (Bitte bei allen Zuschriften angeben) 

            "Ihr Schreiben ist mir mit der Bitte um Beantwortung zuge­lie­fert wor­den. Für Ihr Schreiben dan­ke ich Ihnen. 

            Zu Ihrem Anliegen habe ich eine Prüfung ein­ge­lei­tet. Sie wird vor­aus­sicht­lich län­ge­re Zeit in Anspruch neh­men. Das Ergebnis wer­de ich Ihnen mitteilen."

          2. Nachgereicht habe ich dem Bundestag eini­ge Argumente zum Risiko: 

            - ADE – anti­kör­per­ab­hän­gi­ge Verstärkung
            – Allergische Reaktionen auf Polyethylenglykol, PEG
            – W. A. Haseltine zur Entwicklungszeit von Vakzinen
            – Syncytin‑1, MS, Rheuma
            – Weibliche Unfruchtbarkeit
            sowie
            – vgl. § 630d BGB Einwilligung -
            Informiertes Einwilligen – infor­med consent
            und
            Nürnberger Kodex – Nuremberg Code
            "Die zehn Punkte des Nürnberger Kodex bezo­gen auf COVAX und die deut­schen Massenimpfungen gegen SARS-CoV‑2."

            .

            Themengleich vor vier Tagen an den NRW-Landtag, die Petitionsnummer ("Geschäftszeichen") wur­de zugeteilt. 

            An den
            Landtag von Nordrhein-Westfalen
            Petitionsausschuss 

            17. Dezember 2020

            Geschäftszeichen: I.A.3/17-P-2020–20583-00

            Petition

            Impfungen gegen Coronaviren sind ent­behr­lich, gene­ti­sche Impfstoffe unnö­tig und gefähr­lich – Nein zu den geplan­ten Corona-Massenimpfungen – Den gen­tech­ni­schen Großversuch an der nord­rhein-west­fä­li­schen Bevölkerung ver­hin­dern – COVAX inter­na­tio­nal beenden

        2. [ Landtag NRW – der Petitionsausschuss hat dem Petenten geant­wor­tet – hier Auszüge ] 

          Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen 

          I.A.3/17-P-2020–20583-00
          21.06.2021

          Ihre Eingabe vom 17.12.2020 ein­ge­gan­gen am 17.12.2020

          … der Petitionsausschuss hat Ihr Vorbringen in sei­ner Sitzung vom 08.06.2021 beraten. … 

          Da ein wirk­sa­mer Impfstoff aller­höch­ste Priorität hat, wur­de – ohne die Sicherheit zu gefähr­den – der Zulassungsprozess an vie­len Stellen beschleu­nigt. Die Entwickler der Impfstoffe erhiel­ten gro­ße finan­zi­el­le staat­li­che Unterstützung und wo immer mög­lich wur­den büro­kra­ti­sche Hürden aus dem Weg geräumt. 

          Der Petitionsausschuss nimmt den Bericht der Landesregierung (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales) vom 28.04.2021, von dem der Petent eine Kopie erhält, zur Kenntnis. Einen Anlass zu wei­te­ren Maßnahmen sieht er nicht. 

          Sollte die Bearbeitung … 

          […]

          Stellungnahme

          Die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV‑2 stellt das Land Nordrhein-Westfalen und jeden Einzelnen seit gerau­mer Zeit vor immer neue beson­de­re Herausforderungen. Oberstes Ziel der Anstrengungen … 

          Eine belast­ba­re Bewertung der Übersterblichkeit durch COVID-19 wird erst mög­lich sein, wenn gesi­cher­te Daten für einen län­ge­ren Zeitraum vor­lie­gen, wie es für die Influenza seit Jahren der Fall ist und ver­gli­chen wer­den kön­nen. Eine gene­rel­le Aussage zur Übersterblichkeit kann zur­zeit noch nicht getrof­fen werden. 

          … Eine abschlie­ßen­de Bewertung der COVID-19-Pandemie wird erst im Rückblick mög­lich sein. 

          Wie bei jeder Impfung kön­nen auch bei einer COVID-19-Impfung Impfreaktionen auf­tre­ten. … In sehr sel­te­nen Fällen tra­ten Thrombosen mit beglei­ten­der Thrombozytopenie nach Impfung mit Vaxzevria auf. Dies schließt Meldungen venö­ser Thrombosen, wie z. B. zere­bra­le Venensinusthrombosen, als auch arte­ri­el­le Thrombosen ein. Einige die­ser Fälle ende­ten töd­lich. Der Nutzen einer Impfung über­wiegt jedoch bei wei­tem die Risiken. … 

          Da ein wirk­sa­mer Impfstoff aller­höch­ste Priorität hat, … wur­den büro­kra­ti­sche Hürden aus dem Weg geräumt. 

          RNA-Impfstoffe ent­hal­ten die Erbinformation in Form von Boten-RNA (mes­sen­ger Ribonukleinsäure, kurz mRNS, eng­lisch mRNA für ribo­nu­clein acid), die den Bauplan … Nach der Impfung drin­gen … in die loka­len mensch­li­chen Zellen ein und ver­an­las­sen die kör­per­ei­ge­nen Zellen zur Produktion eini­ger Erregerproteine, … Bezogen auf SARS-CoV‑2 ent­hält der mRNA-Impfstoff den Bauplan für das soge­nann­te Spike-Protein. … 

          Um die Aufnahme durch eini­ge weni­ge Körperzellen zu ermög­li­chen, wird die mRNA … Eine Integration von RNA in das DNA-basier­te mensch­li­che Genom ist unter ande­rem auf­grund der unter­schied­li­chen che­mi­schen Struktur nicht mög­lich. Ebensowenig gibt es Hinweise dar­auf, dass die von den Körperzellen nach der Impfung auf­ge­nom­me­nen mRNA in DNA umge­schrie­ben wird. 

          In den umfang­rei­chen kli­ni­schen Prüfungen, die vor der Zulassung der Impfstoffe durch­ge­führt wurden, … 

          Effektive und siche­re Impfungen kön­nen einen ent­schei­den­den Beitrag zur Eindämmung der Pandemie lei­sten und wer­den es ermög­li­chen, Kontaktbeschränkungen mit­tel­fri­stig zu lockern. … Durch die Impfung wird eine rele­van­te Bevölkerungsimmunität ausgebildet … 

    1. Darf ich ihre pro­fun­de, ein­zig­ar­ti­ge Abhandlung posten? Natürlich gern unter Ihrem Namen, denn ich will mich nicht mit frem­den Federn schmücken, aber ich selbst habe mich nicht in all die­se Fakten hin­ein­ge­ar­bei­tet und könn­te daher nicht so argu­men­tie­ren. Andererseits hal­te ich es für wich­tig, mög­lichst vie­len Menschen und Entscheidungsträgern sol­che Quellen zur Verfügung zu stel­len, in der Hoffnung damit den gesun­den Menschenverstand wach zu rütteln.…
      Oder ist das eine Petition, dann unter­zeich­ne ich sofort!

      1. Vielen herz­li­chen Dank, sehr geehr­te Isabelle Stief, für Ihr Interesse am Thema und für Ihre Bereitschaft, auf die deut­schen Politikerinnen und Politiker in die­ser Sache Druck auszuüben. 

        Ja, ger­ne dür­fen Sie mei­ne Abhandlung posten. 

        Solange sie nicht gekürzt wird, darf jeder­mann mei­ne Petition posten, wei­ter­rei­chen, ver­öf­fent­li­chen, ver­brei­ten, mein Name und das Datum – 2. November 2020 – wohl bes­ser stets dabei. 

        Uns allen alles Gute und viel Erfolg. 

        Eine Petition ist das auch, am 2. November 2020 und dem Folgetag dem gesam­ten Petitionsausschuss (jeder, sogar jeder Stellvertreter) per Mail zuge­gan­gen und inzwi­schen signiert zuge­gan­gen per Briefpost (Eingang noch nicht bestä­tigt). Noch habe ich kein Aktenzeichen. 

        Eine E‑Petition (beim Bundestag) zur Sache reich­te ich eben­falls ein (sie soll – geht es nach mir – öffent­lich sein). Der Eingang wur­de mir per Mail bestä­tigt. Das Online-Stellen einer e‑Petition kann aller­dings bis zu drei Wochen dau­ern und gelingt lei­der nicht immer. 

        Jedermann kann ein paar Argumente oder die ersten Absätze oder den mei­nen gesam­ten Text an den Petitionsausschuss des Bundestages sen­den, die­se Stimme "zählt" sicher­lich im Sinne mei­ner Petition und und es ist lei­der kei­ne Zeit zu verlieren. 

        Deutscher Bundestag
        Sekretariat des Petitionsausschusses
        Platz der Republik 1
        11011 Berlin 

        E‑Mail: post.​pet@​bundestag.​de

        Man kann noch viel mehr tun. 

        Auch der oder dem "eige­nen" Bundestagsabgeordneten kann man ein­zel­ne Abschnitte mei­ner Petition oder den voll­stän­di­gen Text mei­ner Petition zusen­den, die Herrschaften dür­fen schließ­lich – bei­spiels­wei­se – abstim­men, ob sie die soge­nann­te epi­de­mi­sche Lage von natio­na­ler Tragweite für been­det erklären. 

        Natürlich kann jeder­mann auch frei for­mu­lie­ren, war­um sie oder er Massenimpfungen für Millionen von Menschen, die sech­zig Impfzentren, die gigan­ti­schen Kühltransporte ("Kühlkette"), das in so vie­len Staaten begin­nen­de COVAX für unnö­tig und für falsch hält.

    2. Das Petitionsverfahren wur­de abge­schlos­sen. Die unnö­ti­gen und gefähr­li­chen soge­nann­ten Impfstoffe wer­den blind­wü­tig wei­ter an Millionen und Abermillionen von Menschen ver­ab­reicht – ein gigan­ti­sches Verbrechen in unse­rer Medizingeschichte und Menschheitsgeschichte. Edward von Roy 

      "Das Coronavirus ist neu und trifft auf eine nati­ve Bevölkerung, in der kein Immunschutz auf­grund von Vorerkrankungen oder Impfungen vor­han­den ist." 

      "Es gibt der­zeit noch offe­ne Fragen bezüg­lich der Übertragung, Erkrankungsdauer und Schutzmöglichkeiten vor dem Coronavirus, für die es auf­grund der Neuartigkeit des Erregers noch kei­ne hin­rei­chend gesi­cher­ten Daten bzw. Studien gibt." 


      28.07.2021

      Deutscher Bundestag
      Petitionsausschuss
      Der Vorsitzende 

      Herrn
      Edward von Roy 

      Berlin, 28. Juli 2021 

      Bezug: Ihre Eingabe vom 2. November 2020; Pet 2–19-15–212-040193

      Anlagen 1

      Sehr geehr­ter Herr von Roy, 

      der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition bera­ten und am 24. Juni 2021 beschlossen: 

      Das Petitionsverfahren abzuschließen. 

      Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 19/31041) , des­sen Begründung bei­gefügt ist. 

      Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet. 

      Mit freund­li­chen Grüßen 

      ( Marian Wendt ) 

      Prot. Nr. 19/92
      Petitionsausschuss
      Pet 2–19-15–212
      Gesundheitswesen 

      Beschlussempfehlung

      Das Pas Petitionsverfahren ist abzuschließen. 

      Begründung

      Der Petent for­dert, dass die Gefährlichkeit des Coronavirus auf wis­sen­schaft­lich begrün­de­ter Grundlage nach­ge­wie­sen und die Unterscheidung zum Grippevirus ver­deut­licht wird. 

      (…)

      Zu die­sem Thema lie­gen dem Petitionsausschuss wei­te­re Eingaben mit ver­wand­ter Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemein­sa­men par­la­men­ta­ri­schen Prüfung zuge­führt wer­den. Der Ausschuss bit­tet daher um Verständnis, dass nicht auf alle vor­ge­tra­ge­nen Punkte ein­ge­gan­gen wer­den kann. 

      (…)

      Es gibt der­zeit noch offe­ne Fragen bezüg­lich der Übertragung, Erkrankungsdauer und Schutzmöglichkeiten vor dem Coronavirus, für die es auf­grund der Neuartigkeit des Erregers noch kei­ne hin­rei­chend gesi­cher­ten Daten bzw. Studien gibt. Aktuell wird welt­weit inten­siv geforscht, um alle Fragen beant­wor­ten zu kön­nen und ent­spre­chen­de Therapien und Wirkstoffe zu finden. 

      ( Kurzprotokoll )
      ( 92. Sitzung )
      ( Seite 115 von 134 ) 

      (…)

      Das Coronavirus ist neu und trifft auf eine nati­ve Bevölkerung, in der kein Immunschutz auf­grund von Vorerkrankungen oder Impfungen vor­han­den ist. Das Virus ist zudem sehr infek­ti­ös, d. h. es brei­tet sich sehr schnell aus und infi­zier­te inner­halb weni­ger Wochen meh­re­re Millionen Menschen. Eine feh­len­de Grundimmunität gemein­sam mit der Virulenz der Erreger und der effi­zi­en­ten Übertragung von Mensch zu Mensch sind die wich­tig­sten Eigenschaften pan­de­mi­scher Erreger (www​.rki​.de). Die Ausbreitung eines pan­de­mi­schen Virus ist zudem wesent­lich höher mit der Gefahr ver­bun­den, ohne Gegenmaßnahmen zu einer raschen Überlastung der medi­zi­ni­schen Versorgungsstrukturen zu füh­ren, wie dies für SARS-CoV‑2 in vie­len ande­ren Ländern (covi​d19​.who​.int) beob­ach­tet wer­den kann. 

      (…)

      Für wei­te­re Information hat das Robert Koch-Institut die rele­van­ten Fragen zusam­men­ge­stellt und umfas­send beant­wor­tet (www​.rki​.de).

      (…)

      ( Kurzprotokoll )
      ( 92. Sitzung )
      ( Seite 116 von 134 ) 

  3. Der Staatsstreich zur Beseitigung der frei­heit­lich-demo­kra­ti­schen Grundordnung wird voll­endet – und besie­gelt. Artikel 20 (4) GG soll­te spä­te­stens ab Verkündung im Bundesgesetzblatt anwend­bar sein. Und ich wer­de auch Widerstand leisten.

    Der Zeitpunkt ist m. E. übri­gens auch alles, nur kein Zufall: US-Wahl, "Terror" in Ösiland, 2. Lockdown (inkl. zahl­rei­cher Versammlungsverbote).

  4. Der Berliner Versuch, die Bundesrepublik Deutschland abzu­wickeln, schrei­tet mit atem­be­rau­ben­der Geschwindigkeit vor­an. Hoffentlich haben die Damen und Herren sich ver­kal­ku­liert oder irgend­was Entscheidendes über­se­hen, oder es pas­siert etwas Unerwartetes, das sie inne hal­ten lässt. Die Karten lie­gen jetzt auf jeden Fall auf dem Tisch: Es han­delt sich um nichts Geringeres als einen Staatsstreich nach den Plänen der Rockefeller-Stiftung und des Weltwirtschaftsforums.

  5. Unfassbar! Dank des nicht-Erwähnens in den MSM krie­gen es die Schlafschafe noch nicht mal mit!
    Diese Psychopaten sind wesent­lich per­fi­der als es in den 30er Jahren des letz­ten Jahrhunderts zu sehen war!
    Wir sind im frei­en Fall!

  6. Okay. Also muss der näch­ste "Möchtegern-Führer" nur einen Schnupfen-Virus in Umlauf brin­gen, und schon kann er jeden demo­kra­ti­schen Widerstand "rechts­staats­kon­form" aus­schal­ten. Und Behörden, Dienste, Militär und Exekutive und Jurisdikative machen mit – müs­sen mit­ma­chen – wer­den mit­ma­chen! So wie schon heute.

    Diese Leute, die die­se Dinge aus­ar­bei­ten und sicher­lich auch bald beschlie­ßen – haben die jemals etwas von Demokratie und Rechtstaatlichkeit gehört. Interessiert die das über­haupt gar­nicht? Nehmen die gewis­sen­los-machen­de und ent­hem­men­de Drogen? Werden die Mafia-mäßig bedroht? Sind die ein­fach nur stock­blöd und leicht lenk- und beeinflussbar?

    Alles – aber nur eines sind sie nicht: ver­ant­wor­tungs­be­wuß­te, demo­kra­tisch gesinn­te, mit Rückgrat aus­ge­stat­te­te Personen.

  7. Es soll gem. Art. 1 Nr. 4 der § 7 IV Infektionsschutz gestri­chen wer­den. Da steht im Moment, dass das Untersuchungsergebnis zu Covid gemel­det wer­den soll und zwar nicht nament­lich. Bleibt es bei der geplan­ten Streichung, wer­den nur noch die posi­ti­ven Ergebnisse gemel­det, und zwar nament­lich. Sehe ich das rich­tig? (Das wür­de bedeu­ten, dass wir kei­ne Gesamttestzahlen mehr erfah­ren. Das wäre eine Katastrophe!) Ich könn­te die Zahlen dann gar nicht mehr einordnen

  8. Dirk Sattelmaier's Lesung der Zusammenfassung / des Briefes von AfA https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​R​P​C​u​g​t​H​F​WzA

    Dirk hat dies sehr gut vor­ge­tra­gen und die moeg­li­che Tragweite auf­ge­zeigt. Es klang fast so wie eine Abschiedsrede gegen Ende,
    recht traurig.

    Deren Brief hier https://​www​.afa​.zone/​w​p​-​c​o​n​t​e​n​t​/​u​p​l​o​a​d​s​/​2​0​2​0​/​1​1​/​A​f​A​-​A​l​a​r​m​-​B​r​i​e​f​2​.​pdf

    Keine Ahnung zur Affiliation die­ser Truppe. Er bringt es auf den Punkt. Das fand ich sehr schoen, da ich auf der Suche nach gut 'ver­staend­li­chem Material' bin.

    Naja, dann wol­len wir mal hof­fen das 1 + 1 nicht 2 ergibt, denn der Logik nach machen kei­ne Regierungen einen sol­chen orche­strier­ten Wind wegen der poten­ti­el­len Gefahr ein paar Buerger zu ver­lie­ren. Nicht?

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