Nachdem es mit erheblichem Abstand zur Diskussion in der Öffentlichkeit und der Justiz nun auch den Regierungsfraktionen dämmert, daß ihr monatelanges Durchregieren mit Notverordnungen grundgesetzwidrig ist, will man nun Fakten schaffen.
In vier Tagen soll im Bundestag das "Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" durchgepeitscht werden, das vermeintlich verfassungskonform ist. Statt sich auch nur den Anschein demokratischer Legitimation über Anhörungen von Sachverständigen und eine ausführliche Debatte zu geben, setzt man auf das Abnicken der Vorlage.
»Union und SPD haben sich auf eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes geeinigt, mit der die Corona-Einschränkungen künftig besser vor den Gerichten bestehen sollen. Die Vorlage enthält nach Angaben von SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gesetzliche Konkretisierungen für einzelne Corona-Schutzmaßnahmen. Spahn wertete die Pandemiebekämpfung als "Mammutaufgabe", deren Höhepunkt noch nicht erreicht sei.
Das Gesetz soll bereits am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten und in der nächsten Sitzungswoche Mitte November verabschiedet werden. Mit der Neuregelung wird die gesetzliche Grundlage für die Länder-Verordnungen zur Pandemiebekämpfung präzisiert.
Dafür wird es Spahn zufolge neben der bisherigen Generalklausel eine Aufzählung konkreter Maßnahmen in der jetzigen Pandemie geben. Mützenich nannte als Beispiel die pandemiebedingte Schließung von Gaststätten. Dafür solle dem Gesetz ein neuer Paragraf 28a hinzugefügt werden. Die bisherigen Entscheidungen seien "aufgrund einer sehr allgemeinen Regel im Infektionsschutzgesetz erlassen worden".«
Das berichtet n‑tv am 3.11. Über den ursprünglichen Entwurf aus dem Hause Spahn war hier bereits informiert worden. Der Entwurf der Koalition (s. hier) wird von ihr so begründet:
» Um den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Parlamentsvorbehalts aus Artikel 80 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 des Grundgesetzes angesichts der länger andauernden Pandemielage und fortgesetzt erforderlichen eingriffsintensiven Maßnahmen zu entsprechen, ist eine gesetzliche Präzisierung im Hinblick auf Dauer, Reichweite und Intensität möglicher Maßnahmen angezeigt.«
Die Regierung bestätigt damit, daß sie mehr als acht Monate lang gegen den Artikel 80 des Grundgesetzes verstoßen hat.
Arztvorbehalt für Tests aufgehoben
»Um vorhandene Testkapazitäten umfassend nutzen zu können, wird der Arztvorbehalt nach § 24 IfSG in Bezug auf patientennahe Schnelltests auf das Coronavirus SARS-CoV‑2 und auf die Nutzbarkeit veterinärmedizinischer Laborkapazitäten entsprechend angepasst.«
Damit wird der entsprechende Paragraph, dessen Kernsatz lautet "Die Feststellung oder die Heilbehandlung einer… Krankheit oder einer Infektion… darf nur durch einen Arzt erfolgen.", weiter aufgeweicht. Ziel sind Testzentren mit weiteren SoldatInnen und anderen unqualifizierten Hilfskräften, die später zu Impfzentren umgewandelt werden können.
Keine Lohnfortzahlung bei Reise in "Risikogebiete". BürgerInnen sollen zahlen
»Eine Entschädigung wegen Verdienstausfalls nach § 56 Absatz 1 Satz 2 IfSG soll auch dann ausgeschlossen sein, wenn der Absonderung eine vermeidbare Reise in Risikogebiet zugrunde liegt.«
Das dürfte eine effektivere Reiseverhinderung darstellen als es die Mauer je war.
»C. Alternativen Keine.
… Gesetzliche Krankenversicherung
Macht das BMG von der Ermächtigung Gebrauch, folgt die Kostenbelastung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dem Umfang der angeordneten Kostenübernahmeverpflichtung.«
Letzten Endes kann Spahn damit Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge verordnen. Die Ermächtigung bezieht sich auch auf beliebige andere Kosten:
»Soweit Rechtsverordnungen durch das Bundesministerium für Gesundheit erlassen werden, könnten für Bürgerinnen und Bürger Kosten entstehen, die lagespezifisch und daher nicht allgemein bezifferbar sind…
Soweit Rechtsverordnungen durch das BMG erlassen werden, könnten für die Verwaltung Kosten entstehen, die lagespezifisch und daher nicht allgemein bezifferbar sind.«
Kern §28a
»„§ 28a Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV‑2
(1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 können im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV‑2 für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag neben den in § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten insbesondere auch sein
1. Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,
2. Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum,
3. Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht),
4. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur- oder Freizeitgestaltung zuzurechnen sind,
5. Untersagung oder Beschränkung von Freizeit‑, Kultur- und ähnlichen Veranstaltungen,
6. Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen,
7. Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 oder ähnlicher Einrichtungen sowie Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs,
8. Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten,
9. Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen oder Schließung von Einzel- oder Großhandel oder Beschränkungen und Auflagen für Betriebe, Gewerbe, Einzel- und Großhandel,
10. Untersagung oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen,
11. Untersagung sowie dies zwingend erforderlich ist oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Versammlungen oder religiösen Zusammenkünften,
12. Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten,
13. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen,
14. Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten eines Infektionsfalls mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können,
15. Reisebeschränkungen.
Die Anordnung der Schutzmaßnahmen muss ihrerseits verhältnismäßig sein.«
Die Formulierung "insbesondere auch" macht deutlich, daß es sich um eine nicht abschließende und somit ergänzbare Aufzählung handelt.
Freibrief "Schwellenwerte"
Absatz (2) sieht einen Freibrief aufgrund von "Schwellenwerten" vor:
»(2) Die Schutzmaßnahmen sollen unter Berücksichtigung des jeweiligen Infektionsgeschehens regional bezogen auf die Ebene der Landkreise, Bezirke oder kreisfreien Städte an Schwellenwerten ausgerichtet werden, soweit Infektionsgeschehen innerhalb eines Landes nicht regional übergreifend oder gleichgelagert sind. Schwerwiegende Schutzmaßnahmen kommen insbesondere bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in Betracht. Stark einschränkende Schutzmaßnahmen kommen insbesondere bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben in Betracht. Unterhalb eines Schwellenwertes von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen kommen insbesondere einfache Schutzmaßnahmen in Betracht. Vor dem Überschreiten eines Schwellenwertes sind entsprechende Maßnahmen insbesondere dann angezeigt, wenn die Infektionsdynamik eine Überschreitung des Schwellenwertes in absehbarer Zeit wahrscheinlich macht. Bei einer bundesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind bundesweit einheitliche schwerwiegende Maßnahmen anzustreben. Bei einer landesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind landesweit einheitliche schwerwiegende Maßnahmen anzustreben. Die in den Landkreisen, Bezirken oder kreisfreien Städten auftretenden Inzidenzen werden zur Bestimmung des jeweils maßgeblichen Schwellenwerts durch das Robert Koch-Institut wöchentlich festgestellt und veröffentlicht.«
Es sollen also "entsprechende Maßnahmen" unabhängig vom Erreichen irgendwelcher Schwellenwerte ermöglicht werden.
"Bedrohliche Krankheiten". Verkehrsunternehmen müssen Daten erheben
In §36 werden die Einreisevorschriften verschärft. War bisher die Vorlage eines ärztliches Zeugnis der "Infektionsfreiheit" bei "schwerwiegenden übertragbaren Krankheiten" erforderlich, so soll das nun bei "bedrohlichen" Krankheiten der Fall sein. Das Robert-Koch-Institut wird per Rechtsverordnung ermächtigt, personenbezogene Daten von Reisenden zu sammeln und zu verarbeiten.
Weiterhin soll per Rechtsverordnung "Unternehmen, die im Eisenbahn‑, Bus‑, Schiffs- oder Flugverkehr Reisende befördern, Betreiber von Flugplätzen, Häfen, Personenbahnhöfen und Omnibusbahnhöfen" verboten werden, Personen aus "Risikogebieten" zu befördern, die keine negativen Tests vorlegen können. Die Verkehrsbetriebe haben mitzuwirken, indem sie
»… die zur Identifizierung einer Person oder zur Früherkennung von Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern notwendigen personenbezogenen Angaben erheben und an die für den Aufenthaltsort der betreffenden Person nach diesem Gesetz zuständige Behörde übermitteln…«
Hier ist nicht mehr die Rede von ReiserückkehrerInnen.
Panik via Handy verpflichtend, Zwangstests
Eine Rechtsverordnung soll vorsehen,
»… dass Anbieter von Telekommunikationsdiensten und Betreiber öffentlicher Mobilfunknetze verpflichtet sind, Einreisende barrierefrei über elektronische Nachrichten über die geltenden Einreise- und Infektionsschutzbestimmungen und ‑maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland zu informieren.«
»Personen, die kein aufgrund der Rechtsverordnung nach Satz 1 Nummer 1 erforderliches ärztliches Zeugnis oder erforderliches Testergebnis vorlegen, sind verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf Ausschluss der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit zu dulden…«
Über eine Änderung des "Fünften Buches Sozialgesetzbuch" können Angehörige des Medizinischen Dienstes zwangsversetzt werden.
Zur Erinnerung: Hier ist der Regierungsentwurf.
Update: Hier gibt es ein Video mit einer aktuellen Einschätzung der "Klagepaten".
(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)
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Deutscher Bundestag
06.11.2020 um 09:00 Uhr
Plenarsitzung des Deutschen Bundestages
Berlin, Reichstagsgebäude
Freitag, 6. November 2020 09:00
TOP 27
Corona-Maßnahmen
a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Drucksache 19/…
b) Beratung des Antrags der Fraktion (…)
COVID-19: Eigenverantwortung statt Verbote und Zwänge – Gesundheitlichen und wirtschaftlichen Kollaps verhindern, Kollateralschäden vermeiden
Drucksache 19/…
c) Beratung des Antrags der Fraktion (…)
Demokratieprinzip auch in der Pandemie wieder durchsetzen
Drucksache 19/…
d) Beratung des Antrags der Fraktion (…)
Rechtsstaat und Demokratie in der Corona-Pandemie
Drucksache 19/…
bundestag.de/tagesordnung?week=45&year=2020
1. Lesung
Bundestag berät Koalitionsentwurf für Bevölkerungsschutzgesetz
Liveübertragung: Freitag, 6. November, 9 Uhr
Der Bundestag berät am Freitag, 6. November 2020, den von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Entwurf „eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (19/23944). Die Vorlage soll im Anschluss an die einstündige Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen werden. Ebenfalls an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen werden soll
bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw45-de-epidemische-lage-802502
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Drucksache 19/23944
03.11.2020
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
[ wird durch die lektorierte Fassung ersetzt ]
(…) Der „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“, auf den sich die Gesundheitsminister von Bund und Länder geeinigt haben und der am 29. September 2020 von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder beschlossen wurde, sieht eine weitreichende Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Bund und Ländern vor. Vor diesem Hintergrund und aufgrund neuerer Erkenntnisse über COVID-19 und in Kürze möglich erscheinender Impfprogramme ist eine weitere Fortentwicklung der gesetzlichen Grundlagen angezeigt. (…)
§ 13 (…) Abs. 5 (…)
Die Kassenärztlichen Vereinigungen und, soweit die Angaben bei ihnen vorliegen, die für die Durchführung von Impfleistungen eingerichteten Impfzentren haben für Zwecke der Feststellung der Inanspruchnahme von Schutzimpfungen und von Impfeffekten (Impfsurveillance) dem Robert Koch-Institut und für Zwecke der Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen (Pharmakovigilanz) dem Paul-Ehrlich-Institut, in von diesen festgelegten Zeitabständen folgende Angaben zu übermitteln (…)
§ 36
(…) eine Impfdokumentation hinsichtlich der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit vorzulegen (…)
(10) Die Bunderegierung wird, sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates festzulegen,
dass die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 8 Satz 1 genannten Personen verpflichtet sind, gegenüber den Beförderern, gegenüber der zuständigen Behörde oder gegenüber den diese Behörde nach Maßgabe des Absatzes 11 Satz 1 unterstützenden, mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden (…)
a) einen Nachweis über die Erfüllung der in einer Rechtsverordnung nach Absatz 8 Satz 1 festgelegten Verpflichtung oder die Ersatzmitteilung nach Absatz 8 Satz 3 vorzulegen,
b) eine Impfdokumentation hinsichtlich der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit vorzulegen,
c) ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit vorzulegen,
d) Auskunft darüber zu geben, ob bei ihnen Anhaltspunkte für die in Absatz 8 Satz 1 genannte Krankheit vorhanden sind; (…)
Artikel 4
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
(…) berechtigten Leistungserbringern, einschließlich der für die Leistungserbringung eingerichteten Testzentren und Impfzentren (…)
dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf
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IWe soll man dagegen vorgehen Volksbegehren oder Gemeinschaftsklage – ich bin sofort dabei ?
Ich mache auch sofort mit gegen unsere aufkeimende Diktatur, die definitiv nicht von RECHTS kommt, sondern von Nachfahren von Honecker und Co. Wenn all die Maßnahen so gesetzlich festgeschrieben werden, werden sie auch bei nichtigen Gründen angewandt. Dann ist unser Regime wieder da angekomnen, wo niemand mehr hin will, bei der NSDAP
Oh mein Gott.
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An den Deutschen Bundestag, Petitionsausschuss
2. November 2020
Petition
Stoppt die Errichtung von 60 Impfzentren und von Kühlketten zum Impfstofftransport nach dem Modell COVAX. Keine SARS-CoV‑2 betreffende deutsche Beteiligung an der ACT Accelerator Initiative zur Beschleunigung der Entwicklung und gerechten Verteilung von Vakzinen, Diagnostika und Therapeutika. Rückzug Deutschlands aus der Arbeit der Inklusiven Impfallianz (Inclusive Vaccine Alliance), soweit diese auf SARS-CoV‑2 zielt. In Deutschland handeln, global denken, kein Geld für COVAX.
Petitionstext
Der Deutsche Bundestag möge beschließen
Angesichts einer nicht vorhandenen Übersterblichkeit und angesichts der seit einem halben Jahr im Sentinel selten oder gar nicht nachweisbaren SARS-CoV-2-Coronaviren ist an den auch in Deutschland nach dem Modell COVAX geplanten und in Vorbereitung befindlichen Massenimpfungen kein Bedarf. Der Aufbau von 60 Impfzentren und die Installation von ganz Deutschland überspannenden Kühlketten für den Transport (bei ‑76 °C bis ‑80 °C) der Impfstoffe, die sich in verschiedenen Testphasen ihrer Entwicklung befinden, ist deshalb unverzüglich einzustellen. An COVID-19-Therapeutika, ‑Diagnostika und ‑Vakzinen besteht in Deutschland wie weltweit wenig oder kein Bedarf, Deutschland wirbt daher nicht für eine Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2. Deutschland zieht sich aus der Arbeit der Inklusiven Impfallianz (Inclusive Vaccine Alliance) zurück, soweit diese auf das Erkältungsvirus SARS-CoV‑2 zielt. Weil es gilt, auch für die Welt Mitverantwortung zu übernehmen, werden die durch erstaunlich wenige Akteure wie WHO-Chef Tedros und Herrn Bill Gates global geplanten Massenimpfungen (COVAX) durch die Bundesrepublik Deutschland künftig weder finanziell unterstützt noch gutgeheißen.
Begründung
COVAX wird gemeinschaftlich geführt von der Impfallianz GAVI (Seth Berkley, Ngozi Okonjo-Iweala), CEPI (Coalition for Epidemic Preparedness Innovations) und der WHO. COVAX ist die Impfstoffsäule des Access to COVID-19 Tools (ACT) Accelerator.
Am 24. April 2020 hatten die WHO Headquarters (HQ), WHO Worldwide ihr Papier Access to COVID-19 Tools (ACT) Accelerator veröffentlicht: A Global Collaboration to Accelerate the Development, Production and Equitable Access to New COVID-19 diagnostics, therapeutics and vaccines.
Die Impfallianz GAVI war im Januar 2000 am Weltwirtschaftsforum in Davos gegründet worden, Herr Bill Gates bzw. seine Bill & Melinda Gates Foundation hatte anfänglich 750 Millionen US-Dollar zur Verfügung gestellt, um Kinder in Entwicklungsländern mit Impfstoffen zu versorgen.
WHO, CEPI und GAVI sind substantiell finanziert durch die Bill & Melinda Gates Stiftung.
Das von Lothar Wieler geführte Robert-Koch-Institut (RKI) will die gesamte deutsche Bevölkerung impfen. Am 27.08.2020 bedauerte das RKI, dass: „nicht von Anfang an genügend Impfstoff zur Verfügung stehen wird, um der gesamten Bevölkerung eine Impfung anbieten zu können, so dass eine Priorisierung notwendig wird“, Strategie-Ergänzung, Stand 13.10.2020 zur Massenimpfung an den 83 Millionen Deutschen: „Ein oder mehrere Impfstoff(e) werden voraussichtlich im kommenden Jahr (2021) zur Verfügung stehen. Dies kann die Bekämpfung und den Verlauf der Pandemie entscheidend verbessern. Das RKI rechnet trotz Einführung eines Impfstoffs oder mehrerer Impfstoffe damit, dass dieser oder diese initial nur in begrenzten Mengen verfügbar sein werden, so dass anfangs bestimmte Risikogruppen zu impfen sind und im weiteren Verlauf die restliche Bevölkerung.“
Deutschlands Bundesgesundheitsminister Jens Spahn unterstützt die Impfstoffentwicklung gegen SARS-CoV‑2 und verteidigt die derzeitigen, wissenschaftlich nicht begründbaren drakonischen Maßnahmen eines Kampfes gegen das Virus bzw. gegen sein Krankheitsbild COVID-19. Zu den Maßnahmen gehören Lockdowns, Kontaktverbote, Kontaktnachverfolgung, die millionenfache Nötigung zu dem fast komplett unwissenschaftlichen PCR-Test sowie die medizinisch eher sinnfreie Maskenpflicht. Dass ein PCR-Positiver in den letzten dreieinhalb Monaten Kontakt mit dem Virus gehabt hatte mag sein, der Test selbst jedoch kann zwischen einem vermehrungsfährigen Virus, einem nicht mehr vermehrungsfähigen Virus und einem Trümmer des Virus, einem Virusbruchstück nicht unterscheiden. Von neu Infizierten zu sprechen ist daher Irreführung, doch ungerührt werden die sogenannten Fallzahlen mehrmals täglich durchgegeben wie Nachrichten von der Front im Krieg. Die Pandemie des Jahres 2020 ist global frei erfunden, sie ist eine Pandemie der PCR-Tests. In Deutschland war 2020 die Ausrufung einer epidemischen Lage nationaler Tragweite zu keiner Zeit wissenschaftlich begründet.
Seit dem 11. Februar 2020, dem Tag der Rede des WHO-Chefs Tedros mit dem Ziel der weltweiten Massenimpfung, hat eine relativ kleine Clique von Akteuren, angeordnet rund um Tedros, Anthony Fauci, Bill Gates und die Chefs von Teilen der Pharmabranche, die Deutungshoheit zum Coronavirus inne und setzt als totalitäre „neue Normalität“ rigide neue Standards für erwünschtes Verhalten, selbstauferlegte Pressezensur und halbierte Bürgerrechte.
„Corona“ ist eine Konstruktion und Geschäftsidee, die sogenannte Pandemie eine auf Massenimpfung der halben oder ganzen Weltbevölkerung zielende, sehr genau EVENT 201 folgende Inszenierung (WEF, World Economic Forum: „The Johns Hopkins Center for Health Security in partnership with the World Economic Forum and the Bill & Melinda Gates Foundation will host Event 201: a high-level simulation exercise for pandemic preparedness and response, in New York, USA, on Friday 18 October, 08.45 – 12.30 EDT.“).
Den Angriff auf die Standards der Wissenschaft und die Gesundheit aller Menschen, den globalen Bluff hatte Tedros Adhanom Ghebreyesus eröffnet, der Chef der Weltgesundheitsorganisation WHO. Herr Tedros rief das Coronavirus zum Staatsfeind Nummer eins aus:
„Dies ist ein gemeinsamer Feind … dieses feindliche Virus als Staatsfeind Nummer eins … der Feind Nummer eins für die ganze Welt … Es ist der schlimmste Feind, den Sie sich vorstellen können.“ (This is a common enemy … this enemy virus as public enemy number one … the number one enemy to the whole world … It’s the worst enemy you can imagine.)
Wer es, wie Tedros, auch nach beinahe neun Monaten nicht für nötig hält, die Weltöffentlichkeit für diesen unnötigen Befehl zur Mobilmachung um Verzeihung zu bitten, ist für das Amt eines Generaldirektors der Weltgesundheitsorganisation nicht geeignet.
Nicht in allen, aber in vielen Staaten auf der Welt und auch in Deutschland sind im Namen des Schutzes der allgemeinen Gesundheit, im Namen des Kampfes gegen „Corona“ Parlamentarismus und Pressefreiheit in den vorläufigen Ruhestand versetzt worden. Der deutsche Souverän ist nicht länger das Volk, sondern eine Bundesregierung, die zur Bekämpfung von „Corona“ mit Notstandsverordnungen regiert.
Die überflüssigste Impfung der Medizingeschichte: COVID-19-Impfstoff
Die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA oder European Medicines Agency ist zuständig für die Arzneimittelzulassung in der Europäischen Union und in den EWR-Staaten. Auf Grundlage ihrer Beurteilung erteilt die Europäische Kommission einen zustimmenden oder abschlägigen Bescheid auf den vom Arzneimittelhersteller im zentralisierten Verfahren gestellten Zulassungsantrag.
Mittlerweile will auch das amerikanische Biotechnologieunternehmen Moderna, dass ihr Impfstoff gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 in der EU zugelassen wird. Mit seinem Antrag auf Marktzulassung im Rahmen des zentralisierten Verfahrens der EMA wird das Unternehmen Moderna beantragen, Impfstoffkandidat mRNA-1273 zuzulassen.
Nach AZD1222 von AstraZeneca und BNT162b2 der Allianz aus BioNTech und Pfizer wäre mRNA-1273 von Moderna der dritte Impfstoff gegen das Coronavirus im EU-Zulassungsprozess. Der Impfstoffkandidat wird derzeit in einer Phase-III-Studie mit 30.000 Teilnehmern in den USA untersucht, 22.000 der Probanden haben ihre zweite Impfung erhalten.
Die Entwicklung bereits eines konventionellen Impfstoffes dauert ungefähr acht bis zehn Jahre, die neuartigen, den Menschen genetisch verändernden DNA-Impfstoffe, RNA-Impfstoffe oder Vektorimpfstoffe sollten doch wohl noch ein paar Jahre länger erforscht und getestet werden. Millionen gesunde Menschen zur Impfung gegen ein Virus drängen, das so harmlos oder gefährlich wie Influenza ist, verbietet sich in einer freiheitlichen Demokratie.
Den gentechnischen Großversuch am Menschen stoppen
Die geplante Impfung der gesamten deutschen Bevölkerung könnte millionenfache Impfschäden bedeuten und zehntausende von Toten. Wir erleben eine Art verstaatlichtes Redeverbot, seit Jahresbeginn kann über die Risiken der neuartigen, etwa mRNA-basierten Impfstoffe in Presse, Funk und Parlament nicht debattiert werden. Die Politik vermeidet es, der Öffentlichkeit zu sagen, dass die neuartigen Vakzine als genetische Modifizierung der Zellen bzw. des Organismus zu bewerten sind. Genetisches Verändern beschränkt sich nicht auf unmittelbare Veränderung der menschlichen DNA.
Einige der geplanten oder bereits angelaufenen klinischen Impfstoffstudien modifizieren die genetischen Abläufe der zellinternen Kommunikation mit dem Ziel, die menschlichen Körperzellen jene Substanzen selbst fabrizieren zu lassen, die bisher, mit der konventionellen Impfung, von außen zugeführt wurden. Einige oder viele – welche, wie viele? – Zellen des geimpften Menschen werden neu programmiert und verwandeln sich in kleine Bioreaktoren. Im lebenden Menschen also arbeitet dann jede dieser Zellen als eine kleine Impfstofffabrik. Nicht das Hühnerei oder der technische Bioreaktor wird die Impfstoffe herstellen, wie die optimistischen Erfinder glauben, sondern unsere genetisch aufgepeppten, unsere geimpften Körper.
Die Körperzellen des Menschen also wollen Tedros und Bill Gates international, wollen national Wieler und Drosten gentechnisch verändern. Per Impfung, so will oder jedenfalls so betreiben es mehrheitlich auch Deutschlands Politiker, werden den Bürgern genetische Programmcodes eingeschleust, die in den Zellen etwas Körperfremdes und Neuartiges herstellen, gegen das sich unser Immunsystem wehren soll. Damit werde, so die kühne These einiger Wissenschaftler, das menschliche Immunsystem gegen die Merkmale des Erregers trainiert und sensibilisiert.
Doch was geschieht dem Geimpften, wenn dessen modifizierte Zellen von seinen Abwehrzellen, wie bei einer Infektion, als etwas Fremdes bewertet, angegriffen und vernichtet werden? Kann eine schwere Autoimmunreaktion die Folge der Corona-Impfung sein, ein Massenzelltod, eine Schockreaktion, der Tod? Kann, bei der Zellteilung oder in den Keimzellen, ein Lesefehler wirklich ganz ausgeschlossen werden? Können sich Tumore entwickeln? Was macht die einem Menschen, Mensch ist Frau oder Mann, eingeimpfte mRNA mit ihren oder seinen Keimzellen? Welche der Zellen sind es eigentlich, die durch die per Staatsdoktrin und Staatskampagne eingeimpften Shuttleviren oder Nanopartikel angesteuert und genetisch umprogrammiert werden?
Ist es das? Werden die Menschen im Jahr 2020 in Deutschland deshalb durch Herrn Gates, die Parteigänger der Pharmakonzerne und durch die ihr Handeln nicht nachvollziehbar begründenden Wissenschaftler (Lothar Wieler, Christian Drosten) und Politiker (Ursula von der Leyen und Frank-Walter Steinmeier auf dem World Health Summit, Jens Spahn Monat für Monat) in Lockdowns und unter Masken gezwungen, werden 83 Millionen Menschen deshalb gequält, damit sie die Impfung mit den neuartigen riskanten Impfstoffen, über die seit neun Monaten nicht öffentlich gesprochen werden darf, als weniger quälend empfinden und über sich ergehen lassen? Welches Abrichten, welche Dressur, welches Mobbing und Nudging kommt als nächstes, sobald einem irgendwie „neuen“ Virus der Krieg erklärt wird? Eine neue Staatsdoktrin der Krankheitsbekämpfung, neuer Hygieneterror, eine neue Warn-App, erneut Impfpfllicht durch die Hintertür?
Es gibt in Deutschland 2020 keine Epidemie. Es ist nicht notwendig, auch nur Teile der Bevölkerung gegen SARS-CoV‑2 zu impfen. Die Pläne zur Massenimpfung der deutschen Bevölkerung – vgl. BT-Drucksache 19/21856 Antwort der Bundesregierung vom 26.08.2020 COVID-19 Therapeutika, Diagnostika und Vakzine, vgl. Drucksache 19/23443 Antwort der Bundesregierung vom 15.10.2020 Planung und Durchführung der Versorgung mit möglichen COVID-19-Impfstoffen – sind sofort zu beenden.
Die Bundesregierung duldet und fördert, dass seit Monaten täglich, beinahe stündlich Desinformation zu einer angeblich existierenden schlimmen Epidemie auf die Bürger einprasselt. Mit einem schlicht ungeeigneten PCR-Test positiv getestete Menschen werden als Infizierte ausgegeben, als Bedrohung für die Gesundheit aller Menschen, als krank oder jedenfalls krankheitsverbreitend, als quarantänepflichtig.
Der freiheitliche Bürger, der Mitmensch hat ausgedient und ist dem wandelnden Sicherheitsrisiko gewichen, von Myriaden von Erregern umschwirrt wie von bösen Geistern. Kinder dürfen die Köpfe nicht mehr zusammenstecken, Jugendliche einander nicht mehr umarmen, Erwachsene sich nicht die Hand geben. Kranke oder Alte sind einsam gestorben. Als deutscher Politiker jetzt endlich die „Maske“ abzulegen, ungeimpft versteht sich, würde allerdings bedeuten, dem anderen sein „Gesicht“ zu zeigen, tragen Merkel, Söder und Spahn die Maske vielleicht nur deshalb noch, weil sie, auf eine Handvoll vor „Corona“ warnende Scharlatane hereingefallen, uns ihr „Gesicht“ nicht mehr zu zeigen wagen?
Warum weigern sich Angela Merkel und Jens Spahn, die Tatsache auszusprechen, dass das 2019 im chinesischen Wuhan entdeckte Coronavirus so gefährlich bzw. harmlos ist wie ein durchschnittliches Influenzavirus? Ohne millionenfache PCR-Tests keine Volk, Staat und Politik lähmende Panik. Nur die fragwürdigen Massentests begründen die eingebildete Pandemie.
Nein zum deutschen Impfzwang durch Parlamentsbeschluss
Für eine durch die Pharmakonzerne und Herrn Bill Gates global inszenierte Pandemie darf der Deutsche Bundestag keine Impfpflicht gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 schaffen.
Die Menschen in Deutschland, 83 Millionen auf COVID-19 bezogen glücklicherweise überwiegend gesunde Menschen, sind gegen eine herbeigeredete Epidemie nicht zu impfen.
Eine hastig durch die eigentlich viele Jahre Arbeit erfordernden Prüfverfahren und Genehmigungsverfahren gepeitschte – telescoping testing timelines and approvals – Substanz ist kein geeigneter Impfstoff.
Das Coronavirus SARS-CoV‑2 entspricht in seiner Harmlosigkeit oder Gesundheitsgefahr einem durchschnittlichen Influenzavirus der saisonalen Grippe.
Angesichts der nicht vorhandenen Übersterblichkeit und der seit sechs Monaten im Sentinel nur noch selten oder gar nicht nachweisbaren SARS-CoV-2-Viren ist an den in Kooperation mit bzw. analog zu COVAX geplanten und in Vorbereitung befindlichen Massenimpfungen kein Bedarf.
Der Aufbau von 60 Impfzentren und die Errichtung der ganz Deutschland überspannenden Kühlketten ist unverzüglich einzustellen.
Soweit die Arbeit der Inclusive Vaccine Alliance auf das relativ harmlose Erkältungsvirus SARS-CoV‑2 zielt, hat sich Deutschland aus der inklusiven Impfallianz zurückzuziehen.
Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)
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@Edward von Roy … Chapeau – wo kann ich unterzeichnen ?
Vielen herzlichen Dank, sehr geehrter Herr Adams, für Ihre Bereitschaft, auf die deutschen Politikerinnen und Politiker in dieser Sache Druck auszuüben. Uns allen alles Gute und viel Erfolg beim Enttarnen der inszenierten Pandemie und beim Wiederherstellen von Pressefreiheit, Parlamentarismus und freiheitlichem Rechtsstaat.
Meine Petition ist am 2. November 2020 abends (und in den Morgenstunden des Folgetages) dem gesamten Petitionsausschuss (jeder einzelne, sogar jeder Stellvertreter) per Mail zugegangen und dem Ausschuss inzwischen signiert zugegangen per Briefpost (Eingang der Briefpost noch nicht bestätigt, noch habe ich kein Aktenzeichen).
Eine E‑Petition (beim Bundestag) zur Sache reichte ich ebenfalls ein, sie soll – geht es nach mir – öffentlich sein. Dieser Eingang wurde mir per Mail bestätigt. Das Online-Stellen einer e‑Petition dauert dort bis zu drei Wochen und gelingt dem Bürger grundsätzlich leider eher selten.
Jedermann kann ein paar Argumente oder die ersten Absätze oder den meinen gesamten Text an den Petitionsausschuss des Bundestages senden, diese Stimme "zählt" sicherlich im Sinne meiner Petition, unterschrieben per Briefpost (wer möchte, zusätzlich vorab per Email) zu richten an:
Deutscher Bundestag
Sekretariat des Petitionsausschusses
Platz der Republik 1
11011 Berlin
E‑Mail: post.pet@bundestag.de
—
Man kann noch viel mehr tun.
Auch der oder dem "eigenen" Bundestagsabgeordneten kann man einzelne Abschnitte meiner Petition oder den vollständigen Text meiner Petition zusenden, die Herrschaften dürfen schließlich – beispielsweise – abstimmen, ob sie die sogenannte epidemische Lage von nationaler Tragweite für beendet erklären.
Natürlich kann jedermann auch frei formulieren, warum sie oder er Massenimpfungen – in Messehallen u. dgl. – an Millionen von Menschen, die deutschen sechzig Impfzentren, die gigantischen Kühltransporte ("Kühlkette"), das in so vielen Staaten beginnende COVAX für unnötig und für falsch hält.
Solange sie nicht gekürzt wird, darf jedermann meine Petition posten, weiterreichen, veröffentlichen, verbreiten, mein Name und das Datum – 2. November 2020 – wohl besser stets dabei.
Die sogenannte Pandemie, das Corona-Lügengebäude gilt es einzureißen. Viele Menschen fühlen sich erinnert an die völlig unnötigen Massenimpfungen gegen H1N1 vor elf Jahren.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Wodarg#Gegner_der_Schweinegrippe-Impfung
Treten wir den Politikern auf die Füße, jedem einzelnen.
Bleiben wir aufmerksam – bleiben wir Leser von Corona Doks – Wenig beachtete Informationen.
Aktenzeichen für die Schriftform der
Petition vom 2. November 2020 von Edward von Roy
Pet 2–19-15–99999-040193 (Bitte bei allen Zuschriften angeben)
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Noch nicht genehmigt: die am 6. November 2020 online eingereichte mögliche E‑Petition 117771
Neues Aktenzeichen
Gesundheitsvorsorge
Pet 2–19-15–2126-040193 (Bitte bei allen Zuschriften angeben)
… jetzt 2126 ehedem 99999 … Pet 2–19-15–2126-040193 ist das neue Aktenzeichen der von Edward von Roy am 2. November 2020 eingereichten Petition Pet 2–19-15–99999-040193
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Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Berlin, 1. Dezember 2020
Bezug: Ihr Schreiben vom 2. November 2020, hier eingegangen am 5. November 2020
Referat Pet 2
Gesundheitsvorsorge
Pet 2–19-15–2126-040193 (Bitte bei allen Zuschriften angeben)
"Ihr Schreiben ist mir mit der Bitte um Beantwortung zugeliefert worden. Für Ihr Schreiben danke ich Ihnen.
Zu Ihrem Anliegen habe ich eine Prüfung eingeleitet. Sie wird voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen. Das Ergebnis werde ich Ihnen mitteilen."
Nachgereicht habe ich dem Bundestag einige Argumente zum Risiko:
- ADE – antikörperabhängige Verstärkung
– Allergische Reaktionen auf Polyethylenglykol, PEG
– W. A. Haseltine zur Entwicklungszeit von Vakzinen
– Syncytin‑1, MS, Rheuma
– Weibliche Unfruchtbarkeit
sowie
– vgl. § 630d BGB Einwilligung -
Informiertes Einwilligen – informed consent
und
Nürnberger Kodex – Nuremberg Code
"Die zehn Punkte des Nürnberger Kodex bezogen auf COVAX und die deutschen Massenimpfungen gegen SARS-CoV‑2."
.
Themengleich vor vier Tagen an den NRW-Landtag, die Petitionsnummer ("Geschäftszeichen") wurde zugeteilt.
An den
Landtag von Nordrhein-Westfalen
Petitionsausschuss
17. Dezember 2020
Geschäftszeichen: I.A.3/17-P-2020–20583-00
Petition
Impfungen gegen Coronaviren sind entbehrlich, genetische Impfstoffe unnötig und gefährlich – Nein zu den geplanten Corona-Massenimpfungen – Den gentechnischen Großversuch an der nordrhein-westfälischen Bevölkerung verhindern – COVAX international beenden
[ Landtag NRW – der Petitionsausschuss hat dem Petenten geantwortet – hier Auszüge ]
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Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
I.A.3/17-P-2020–20583-00
21.06.2021
Ihre Eingabe vom 17.12.2020 eingegangen am 17.12.2020
… der Petitionsausschuss hat Ihr Vorbringen in seiner Sitzung vom 08.06.2021 beraten. …
Da ein wirksamer Impfstoff allerhöchste Priorität hat, wurde – ohne die Sicherheit zu gefährden – der Zulassungsprozess an vielen Stellen beschleunigt. Die Entwickler der Impfstoffe erhielten große finanzielle staatliche Unterstützung und wo immer möglich wurden bürokratische Hürden aus dem Weg geräumt.
Der Petitionsausschuss nimmt den Bericht der Landesregierung (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales) vom 28.04.2021, von dem der Petent eine Kopie erhält, zur Kenntnis. Einen Anlass zu weiteren Maßnahmen sieht er nicht.
Sollte die Bearbeitung …
[…]
Stellungnahme
Die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV‑2 stellt das Land Nordrhein-Westfalen und jeden Einzelnen seit geraumer Zeit vor immer neue besondere Herausforderungen. Oberstes Ziel der Anstrengungen …
Eine belastbare Bewertung der Übersterblichkeit durch COVID-19 wird erst möglich sein, wenn gesicherte Daten für einen längeren Zeitraum vorliegen, wie es für die Influenza seit Jahren der Fall ist und verglichen werden können. Eine generelle Aussage zur Übersterblichkeit kann zurzeit noch nicht getroffen werden.
… Eine abschließende Bewertung der COVID-19-Pandemie wird erst im Rückblick möglich sein.
…
Wie bei jeder Impfung können auch bei einer COVID-19-Impfung Impfreaktionen auftreten. … In sehr seltenen Fällen traten Thrombosen mit begleitender Thrombozytopenie nach Impfung mit Vaxzevria auf. Dies schließt Meldungen venöser Thrombosen, wie z. B. zerebrale Venensinusthrombosen, als auch arterielle Thrombosen ein. Einige dieser Fälle endeten tödlich. Der Nutzen einer Impfung überwiegt jedoch bei weitem die Risiken. …
Da ein wirksamer Impfstoff allerhöchste Priorität hat, … wurden bürokratische Hürden aus dem Weg geräumt.
RNA-Impfstoffe enthalten die Erbinformation in Form von Boten-RNA (messenger Ribonukleinsäure, kurz mRNS, englisch mRNA für ribonuclein acid), die den Bauplan … Nach der Impfung dringen … in die lokalen menschlichen Zellen ein und veranlassen die körpereigenen Zellen zur Produktion einiger Erregerproteine, … Bezogen auf SARS-CoV‑2 enthält der mRNA-Impfstoff den Bauplan für das sogenannte Spike-Protein. …
Um die Aufnahme durch einige wenige Körperzellen zu ermöglichen, wird die mRNA … Eine Integration von RNA in das DNA-basierte menschliche Genom ist unter anderem aufgrund der unterschiedlichen chemischen Struktur nicht möglich. Ebensowenig gibt es Hinweise darauf, dass die von den Körperzellen nach der Impfung aufgenommenen mRNA in DNA umgeschrieben wird.
In den umfangreichen klinischen Prüfungen, die vor der Zulassung der Impfstoffe durchgeführt wurden, …
Effektive und sichere Impfungen können einen entscheidenden Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten und werden es ermöglichen, Kontaktbeschränkungen mittelfristig zu lockern. … Durch die Impfung wird eine relevante Bevölkerungsimmunität ausgebildet …
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Darf ich ihre profunde, einzigartige Abhandlung posten? Natürlich gern unter Ihrem Namen, denn ich will mich nicht mit fremden Federn schmücken, aber ich selbst habe mich nicht in all diese Fakten hineingearbeitet und könnte daher nicht so argumentieren. Andererseits halte ich es für wichtig, möglichst vielen Menschen und Entscheidungsträgern solche Quellen zur Verfügung zu stellen, in der Hoffnung damit den gesunden Menschenverstand wach zu rütteln.…
Oder ist das eine Petition, dann unterzeichne ich sofort!
Vielen herzlichen Dank, sehr geehrte Isabelle Stief, für Ihr Interesse am Thema und für Ihre Bereitschaft, auf die deutschen Politikerinnen und Politiker in dieser Sache Druck auszuüben.
Ja, gerne dürfen Sie meine Abhandlung posten.
Solange sie nicht gekürzt wird, darf jedermann meine Petition posten, weiterreichen, veröffentlichen, verbreiten, mein Name und das Datum – 2. November 2020 – wohl besser stets dabei.
Uns allen alles Gute und viel Erfolg.
Eine Petition ist das auch, am 2. November 2020 und dem Folgetag dem gesamten Petitionsausschuss (jeder, sogar jeder Stellvertreter) per Mail zugegangen und inzwischen signiert zugegangen per Briefpost (Eingang noch nicht bestätigt). Noch habe ich kein Aktenzeichen.
Eine E‑Petition (beim Bundestag) zur Sache reichte ich ebenfalls ein (sie soll – geht es nach mir – öffentlich sein). Der Eingang wurde mir per Mail bestätigt. Das Online-Stellen einer e‑Petition kann allerdings bis zu drei Wochen dauern und gelingt leider nicht immer.
Jedermann kann ein paar Argumente oder die ersten Absätze oder den meinen gesamten Text an den Petitionsausschuss des Bundestages senden, diese Stimme "zählt" sicherlich im Sinne meiner Petition und und es ist leider keine Zeit zu verlieren.
Deutscher Bundestag
Sekretariat des Petitionsausschusses
Platz der Republik 1
11011 Berlin
E‑Mail: post.pet@bundestag.de
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Man kann noch viel mehr tun.
Auch der oder dem "eigenen" Bundestagsabgeordneten kann man einzelne Abschnitte meiner Petition oder den vollständigen Text meiner Petition zusenden, die Herrschaften dürfen schließlich – beispielsweise – abstimmen, ob sie die sogenannte epidemische Lage von nationaler Tragweite für beendet erklären.
Natürlich kann jedermann auch frei formulieren, warum sie oder er Massenimpfungen für Millionen von Menschen, die sechzig Impfzentren, die gigantischen Kühltransporte ("Kühlkette"), das in so vielen Staaten beginnende COVAX für unnötig und für falsch hält.
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Das Petitionsverfahren wurde abgeschlossen. Die unnötigen und gefährlichen sogenannten Impfstoffe werden blindwütig weiter an Millionen und Abermillionen von Menschen verabreicht – ein gigantisches Verbrechen in unserer Medizingeschichte und Menschheitsgeschichte. Edward von Roy
"Das Coronavirus ist neu und trifft auf eine native Bevölkerung, in der kein Immunschutz aufgrund von Vorerkrankungen oder Impfungen vorhanden ist."
"Es gibt derzeit noch offene Fragen bezüglich der Übertragung, Erkrankungsdauer und Schutzmöglichkeiten vor dem Coronavirus, für die es aufgrund der Neuartigkeit des Erregers noch keine hinreichend gesicherten Daten bzw. Studien gibt."
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28.07.2021
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Der Vorsitzende
Herrn
Edward von Roy
Berlin, 28. Juli 2021
Bezug: Ihre Eingabe vom 2. November 2020; Pet 2–19-15–212-040193
Anlagen 1
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Sehr geehrter Herr von Roy,
der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 24. Juni 2021 beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen.
Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 19/31041) , dessen Begründung beigefügt ist.
Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet.
Mit freundlichen Grüßen
( Marian Wendt )
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Prot. Nr. 19/92
Petitionsausschuss
Pet 2–19-15–212
Gesundheitswesen
Beschlussempfehlung
Das Pas Petitionsverfahren ist abzuschließen.
Begründung
Der Petent fordert, dass die Gefährlichkeit des Coronavirus auf wissenschaftlich begründeter Grundlage nachgewiesen und die Unterscheidung zum Grippevirus verdeutlicht wird.
(…)
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss weitere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung zugeführt werden. Der Ausschuss bittet daher um Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Punkte eingegangen werden kann.
(…)
Es gibt derzeit noch offene Fragen bezüglich der Übertragung, Erkrankungsdauer und Schutzmöglichkeiten vor dem Coronavirus, für die es aufgrund der Neuartigkeit des Erregers noch keine hinreichend gesicherten Daten bzw. Studien gibt. Aktuell wird weltweit intensiv geforscht, um alle Fragen beantworten zu können und entsprechende Therapien und Wirkstoffe zu finden.
( Kurzprotokoll )
( 92. Sitzung )
( Seite 115 von 134 )
(…)
Das Coronavirus ist neu und trifft auf eine native Bevölkerung, in der kein Immunschutz aufgrund von Vorerkrankungen oder Impfungen vorhanden ist. Das Virus ist zudem sehr infektiös, d. h. es breitet sich sehr schnell aus und infizierte innerhalb weniger Wochen mehrere Millionen Menschen. Eine fehlende Grundimmunität gemeinsam mit der Virulenz der Erreger und der effizienten Übertragung von Mensch zu Mensch sind die wichtigsten Eigenschaften pandemischer Erreger (www.rki.de). Die Ausbreitung eines pandemischen Virus ist zudem wesentlich höher mit der Gefahr verbunden, ohne Gegenmaßnahmen zu einer raschen Überlastung der medizinischen Versorgungsstrukturen zu führen, wie dies für SARS-CoV‑2 in vielen anderen Ländern (covid19.who.int) beobachtet werden kann.
(…)
Für weitere Information hat das Robert Koch-Institut die relevanten Fragen zusammengestellt und umfassend beantwortet (www.rki.de).
(…)
( Kurzprotokoll )
( 92. Sitzung )
( Seite 116 von 134 )
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Hessen steht auch schon in den Startlöchern mit 20 Millionen Euro Steuergeldern und einer eigens dafür geschaffenen Taskforce.
https://www.aerztezeitung.de/Nachrichten/Hessen-bereitet-Impfung-gegen-Corona-vor-414332.html
Danke, Pusteblume, für den Hinweis auf Hessen. Das Thema findet sich einen Tag später im Arzteblatt
aerzteblatt.de 04.11.2020
Hessen bereitet Impfungen gegen Coronavirus vor
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/118004/Hessen-bereitet-Impfungen-gegen-Coronavirus-vor
Darunter ein kleiner Kommentar von mir
am Samstag, 7. November 2020, 22:28
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aerzteblatt.de 06.11.2020
Länder bereiten sich auf Coronaimpfungen vor
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/118101/Laender-bereiten-sich-auf-Coronaimpfungen-vor
Der Staatsstreich zur Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wird vollendet – und besiegelt. Artikel 20 (4) GG sollte spätestens ab Verkündung im Bundesgesetzblatt anwendbar sein. Und ich werde auch Widerstand leisten.
Der Zeitpunkt ist m. E. übrigens auch alles, nur kein Zufall: US-Wahl, "Terror" in Ösiland, 2. Lockdown (inkl. zahlreicher Versammlungsverbote).
Der Berliner Versuch, die Bundesrepublik Deutschland abzuwickeln, schreitet mit atemberaubender Geschwindigkeit voran. Hoffentlich haben die Damen und Herren sich verkalkuliert oder irgendwas Entscheidendes übersehen, oder es passiert etwas Unerwartetes, das sie inne halten lässt. Die Karten liegen jetzt auf jeden Fall auf dem Tisch: Es handelt sich um nichts Geringeres als einen Staatsstreich nach den Plänen der Rockefeller-Stiftung und des Weltwirtschaftsforums.
Unfassbar! Dank des nicht-Erwähnens in den MSM kriegen es die Schlafschafe noch nicht mal mit!
Diese Psychopaten sind wesentlich perfider als es in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts zu sehen war!
Wir sind im freien Fall!
Okay. Also muss der nächste "Möchtegern-Führer" nur einen Schnupfen-Virus in Umlauf bringen, und schon kann er jeden demokratischen Widerstand "rechtsstaatskonform" ausschalten. Und Behörden, Dienste, Militär und Exekutive und Jurisdikative machen mit – müssen mitmachen – werden mitmachen! So wie schon heute.
Diese Leute, die diese Dinge ausarbeiten und sicherlich auch bald beschließen – haben die jemals etwas von Demokratie und Rechtstaatlichkeit gehört. Interessiert die das überhaupt garnicht? Nehmen die gewissenlos-machende und enthemmende Drogen? Werden die Mafia-mäßig bedroht? Sind die einfach nur stockblöd und leicht lenk- und beeinflussbar?
Alles – aber nur eines sind sie nicht: verantwortungsbewußte, demokratisch gesinnte, mit Rückgrat ausgestattete Personen.
Es soll gem. Art. 1 Nr. 4 der § 7 IV Infektionsschutz gestrichen werden. Da steht im Moment, dass das Untersuchungsergebnis zu Covid gemeldet werden soll und zwar nicht namentlich. Bleibt es bei der geplanten Streichung, werden nur noch die positiven Ergebnisse gemeldet, und zwar namentlich. Sehe ich das richtig? (Das würde bedeuten, dass wir keine Gesamttestzahlen mehr erfahren. Das wäre eine Katastrophe!) Ich könnte die Zahlen dann gar nicht mehr einordnen
AfD-Anträge zu den Corona-Maßnahmen erörtert https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw45-de-parlamentsbeteiligung-corona-802478
Im oben verlinkten Regierungsentwurf auf Seite 17 Artikel 7,
Einschränkung der Grundrechte.
Mehr braucht man nicht zu wissen.
Willkommen im diktatorischen Überwachungsstaat.
Dirk Sattelmaier's Lesung der Zusammenfassung / des Briefes von AfA https://www.youtube.com/watch?v=RPCugtHFWzA
Dirk hat dies sehr gut vorgetragen und die moegliche Tragweite aufgezeigt. Es klang fast so wie eine Abschiedsrede gegen Ende,
recht traurig.
Deren Brief hier https://www.afa.zone/wp-content/uploads/2020/11/AfA-Alarm-Brief2.pdf
Keine Ahnung zur Affiliation dieser Truppe. Er bringt es auf den Punkt. Das fand ich sehr schoen, da ich auf der Suche nach gut 'verstaendlichem Material' bin.
Naja, dann wollen wir mal hoffen das 1 + 1 nicht 2 ergibt, denn der Logik nach machen keine Regierungen einen solchen orchestrierten Wind wegen der potentiellen Gefahr ein paar Buerger zu verlieren. Nicht?