Wenn es nach dem Sprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin geht, dann hat das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ausgedient.
Er möchte seine KollegInnen schon nach einzelnen Denunziationen in Wohnungen schicken und dort "Identitätsfeststellungen" durchführen lassen. In einem Interview mit welt.de vom 16.10. mit dem irreführenden Titel "Wenn der Nachbar Alarm schlägt, darf die Polizei in die Wohnung" erklärt der GdP-Mensch (nicht etwa ein Polizeisprecher, der es besser wissen könnte):
»Jendro: Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist durch das Grundgesetz geschützt. Die Polizei kann also nicht einfach bei Familie Schmidt klingeln und sagen: Wir würden jetzt gern mal in die Wohnung kommen und zählen, wie viele Leute sich hier aufhalten.
Wenn man aber einen Hinweis bekommt, zum Beispiel von einem Nachbarn, dann geht das durchaus. Das gilt auch, wenn man über Social Media erfährt, dass irgendwo eine Feier geplant ist. Die Polizei ist dann nicht nur legitimiert, sondern auch verpflichtet, dagegen vorzugehen.
WELT: Dürfen Polizisten dann auch die Wohnung betreten?«
Gefahrenabwehr gegen Volksschädlinge?
»Jendro: Ja, zur Gefahrenabwehr dürfen die Kolleginnen und Kollegen dort rein. Es geht dann um die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen, aber auch der Bevölkerung als Ganzes. Da es hier um Gefahrenabwehr geht, ist dazu auch kein Durchsuchungsbeschluss durch einen Staatsanwalt oder Richter nötig.
WELT: In einer Wohnung dürfen sich nur Personen aus zwei Haushalten aufhalten. Wie stellt die Polizei das fest?
Jendro: Grundsätzlich können sich die Leute darauf einstellen: Wenn sie mit mehr als zehn Personen feiern, und ein Nachbar ruft die Polizei, dann wird die Polizei vorbeikommen und die Personalien feststellen. Das ist ein behördlicher Akt. Wenn jemand keine Angaben zu seinen Personalien macht, kommt er mit zur Identitätsfeststellung. Spätestens über eine Abfrage im Melderegister würde man wissen, wo die Person lebt.
Das wäre aber erst das letzte Mittel. Die Kollegen versuchen es natürlich erst mit Kommunikation und Kooperation. Man bittet die Leute, die Feiern aufzulösen. Es kann auch sein, dass man dann später noch mal wiederkommt, um das zu überprüfen…«
Corona-Leugner und Leute, die Substanzen zu sich nehmen
»Jendro: Der Umgang mit Corona-Leugnern ist besonders schwierig. Da gibt es einfach Verschwörungstheoretiker wie die rund um Attila Hildmann, die Argumenten nicht zugänglich sind. Hinzu kommen heranwachsende junge Leute, die am Wochenende feiern, Alkohol und andere Substanzen zu sich nehmen und dann nicht nur polizeiliche Maßnahmen ignorieren…
Da kommt es dann nicht selten zu Anfeindungen und Gepöbel. Es gibt auch immer wieder Gefangenenbefreiungen. Das heißt: Ein Kollege nimmt die Personalien einer Person auf, eventuell folgen freiheitsbeschränkende und ‑entziehende Maßnahmen, und dann kommt ein Dritter und versucht, die Person wegzuziehen…
Als GdP sind wir auch sehr dafür, über die Regeln für Versammlungen noch mal nachzudenken. Aktuell gibt es in Berlin keine Obergrenze für Versammlungen und Demonstrationen.
Wenn man den Infektionsschutz ernst nimmt, muss man auch hier wieder für eine Minimierung der Teilnehmerzahl sorgen. Das ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte, aber temporär wird es nicht anders gehen.«
Aus dem Bürgertum
Wie weit faschistoides Denken in die berühmte "Mitte der Gesellschaft" reicht, wird auch aus einem Leserbrief in der heutigen FAZ (Druckausgabe) ersichtlich.
Ein Professor Dr. med. Rafael Dudziak aus Frankfurt am Main formuliert dort:
»Hoffen wir, dass mit Hilfe der Gen-Schere "Crispr-Cas9", für deren Erforschung Emmanuelle Charpentier und Jennifer A. Doudna den Nobelpreis erhalten haben, eines Tages gelingen möge, Straftaten an Kindern zu verhindern. Das dürfte der richtige Weg sein. Ein Pädophiler, den man mit seinem sexuell-somatischen Problemen [so im Original, AA] unbehandelt lässt und zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, wird seine Neigung, solange sein sexual-hormoneller Haushalt noch intakt ist, auch nach zwölf Jahren nicht verlieren.«
(Hervorhebungen nicht im Original.)
,, … Leute, die Substanzen zu sich nehmen … "
@ "Prof. Dr.med R.D. (Mitte)" … Nicht nur seit "Corona-Zeiten" dreht sich alles um die Frage nach Substanz …
(… narzistisschen Soziopathen scheint der Begriff Substanz allerdings fremd …)
Stellt das Verstoßen gegen die Kontakbeschränkung jetzt schon offiziell eine Straftat dar? Dachte es wäre eine Ordnungswidrigkeit und eine solche würde ein unerlaubtes Betreten der Wohnung durch die Polizei doch garnicht zu lassen, oder irre ich mich?
Markus Haintz schreibt zum Thema:
»RA Markus Haintz, Querdenken-731 Ulm
https://www.welt.de/politik/deutschland/article217935978/Partys-trotz-Corona-in-Berlin-Wann-die-Polizei-in-Wohnungen-darf.html
Nein, darf sie nicht.
Hausdurchsuchungen für Ordnungswidrigkeiten?
Für die abstrakte körperliche Unversehrtheit von irgendjemand, irgendwo?
Grundrechte sind Abwehrrechte GEGEN den Staat, keine Rechtfertigung für (Polizei)staatliche Maßnahmen!«