Gestapo 2.0 in Berlin?

Wenn es nach dem Sprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin geht, dann hat das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ausgedient.

Er möch­te sei­ne KollegInnen schon nach ein­zel­nen Denunziationen in Wohnungen schicken und dort "Identitätsfeststellungen" durch­füh­ren las­sen. In einem Interview mit welt​.de vom 16.10. mit dem irre­füh­ren­den Titel "Wenn der Nachbar Alarm schlägt, darf die Polizei in die Wohnung" erklärt der GdP-Mensch (nicht etwa ein Polizeisprecher, der es bes­ser wis­sen könnte):

»Jendro: Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist durch das Grundgesetz geschützt. Die Polizei kann also nicht ein­fach bei Familie Schmidt klin­geln und sagen: Wir wür­den jetzt gern mal in die Wohnung kom­men und zäh­len, wie vie­le Leute sich hier aufhalten.

Wenn man aber einen Hinweis bekommt, zum Beispiel von einem Nachbarn, dann geht das durch­aus. Das gilt auch, wenn man über Social Media erfährt, dass irgend­wo eine Feier geplant ist. Die Polizei ist dann nicht nur legi­ti­miert, son­dern auch ver­pflich­tet, dage­gen vorzugehen.

WELT: Dürfen Polizisten dann auch die Wohnung betre­ten?«

Gefahrenabwehr gegen Volksschädlinge?

»Jendro: Ja, zur Gefahrenabwehr dür­fen die Kolleginnen und Kollegen dort rein. Es geht dann um die kör­per­li­che Unversehrtheit des Einzelnen, aber auch der Bevölkerung als Ganzes. Da es hier um Gefahrenabwehr geht, ist dazu auch kein Durchsuchungsbeschluss durch einen Staatsanwalt oder Richter nötig.

WELT: In einer Wohnung dür­fen sich nur Personen aus zwei Haushalten auf­hal­ten. Wie stellt die Polizei das fest?

Jendro: Grundsätzlich kön­nen sich die Leute dar­auf ein­stel­len: Wenn sie mit mehr als zehn Personen fei­ern, und ein Nachbar ruft die Polizei, dann wird die Polizei vor­bei­kom­men und die Personalien fest­stel­len. Das ist ein behörd­li­cher Akt. Wenn jemand kei­ne Angaben zu sei­nen Personalien macht, kommt er mit zur Identitätsfeststellung. Spätestens über eine Abfrage im Melderegister wür­de man wis­sen, wo die Person lebt.

Das wäre aber erst das letz­te Mittel. Die Kollegen ver­su­chen es natür­lich erst mit Kommunikation und Kooperation. Man bit­tet die Leute, die Feiern auf­zu­lö­sen. Es kann auch sein, dass man dann spä­ter noch mal wie­der­kommt, um das zu über­prü­fen…«

Corona-Leugner und Leute, die Substanzen zu sich nehmen

»Jendro: Der Umgang mit Corona-Leugnern ist beson­ders schwie­rig. Da gibt es ein­fach Verschwörungstheoretiker wie die rund um Attila Hildmann, die Argumenten nicht zugäng­lich sind. Hinzu kom­men her­an­wach­sen­de jun­ge Leute, die am Wochenende fei­ern, Alkohol und ande­re Substanzen zu sich neh­men und dann nicht nur poli­zei­li­che Maßnahmen ignorieren…

Da kommt es dann nicht sel­ten zu Anfeindungen und Gepöbel. Es gibt auch immer wie­der Gefangenenbefreiungen. Das heißt: Ein Kollege nimmt die Personalien einer Person auf, even­tu­ell fol­gen frei­heits­be­schrän­ken­de und ‑ent­zie­hen­de Maßnahmen, und dann kommt ein Dritter und ver­sucht, die Person wegzuziehen…

Als GdP sind wir auch sehr dafür, über die Regeln für Versammlungen noch mal nach­zu­den­ken. Aktuell gibt es in Berlin kei­ne Obergrenze für Versammlungen und Demonstrationen.

Wenn man den Infektionsschutz ernst nimmt, muss man auch hier wie­der für eine Minimierung der Teilnehmerzahl sor­gen. Das ist ein mas­si­ver Eingriff in die Grundrechte, aber tem­po­rär wird es nicht anders gehen.«


Aus dem Bürgertum

Wie weit faschi­sto­ides Denken in die berühm­te "Mitte der Gesellschaft" reicht, wird auch aus einem Leserbrief in der heu­ti­gen FAZ (Druckausgabe) ersichtlich.

Ein Professor Dr. med. Rafael Dudziak aus Frankfurt am Main for­mu­liert dort:

»Hoffen wir, dass mit Hilfe der Gen-Schere "Crispr-Cas9", für deren Erforschung Emmanuelle Charpentier und Jennifer A. Doudna den Nobelpreis erhal­ten haben, eines Tages gelin­gen möge, Straftaten an Kindern zu ver­hin­dern. Das dürf­te der rich­ti­ge Weg sein. Ein Pädophiler, den man mit sei­nem sexu­ell-soma­ti­schen Problemen [so im Original, AA] unbe­han­delt lässt und zu einer Gefängnisstrafe ver­ur­teilt, wird sei­ne Neigung, solan­ge sein sexu­al-hor­mo­nel­ler Haushalt noch intakt ist, auch nach zwölf Jahren nicht verlieren.«

(Hervorhebungen nicht im Original.)

3 Antworten auf „Gestapo 2.0 in Berlin?“

  1. ,, … Leute, die Substanzen zu sich nehmen … "

    @ "Prof. Dr​.med R.D. (Mitte)" … Nicht nur seit "Corona-Zeiten" dreht sich alles um die Frage nach Substanz … 

    (… nar­zi­stis­schen Soziopathen scheint der Begriff Substanz aller­dings fremd …)

  2. Stellt das Verstoßen gegen die Kontakbeschränkung jetzt schon offi­zi­ell eine Straftat dar? Dachte es wäre eine Ordnungswidrigkeit und eine sol­che wür­de ein uner­laub­tes Betreten der Wohnung durch die Polizei doch gar­nicht zu las­sen, oder irre ich mich?

  3. Markus Haintz schreibt zum Thema:

    »RA Markus Haintz, Querdenken-731 Ulm

    https://www.welt.de/politik/deutschland/article217935978/Partys-trotz-Corona-in-Berlin-Wann-die-Polizei-in-Wohnungen-darf.html

    Nein, darf sie nicht.

    Hausdurchsuchungen für Ordnungswidrigkeiten?
    Für die abstrakte körperliche Unversehrtheit von irgendjemand, irgendwo?
    Grundrechte sind Abwehrrechte GEGEN den Staat, keine Rechtfertigung für (Polizei)staatliche Maßnahmen!«

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