Eine Korrektur und weitere Auffälligkeiten. Zur Drosten-Dissertation

Hier wur­de an ande­rer Stelle geschrie­ben, daß die in der als Dissertation ver­öf­fent­lich­ten Monographie die von der Goethe-Universität genann­ten drei Teilaufsätze nicht vor­kom­men. Das ist nicht richtig.

Auf Seite 3 wer­den die Aufsätze erwähnt unter "Auszüge aus der vor­lie­gen­den Arbeit wur­den in fol­gen­den Zeitschriften ver­öf­fent­licht:". Doch auch das stützt nicht die Lesart der Goethe-Universität. Denn ins­be­son­de­re in der "Ehrenwörtlichen Erklärung" erschei­nen sie nicht.


Seite 2 ent­hält eine Auflistung des Dekans, der Referenten und des Tages der münd­li­chen Prüfung. Diese Formulierungen sind in der sei­ner­zeit gül­ti­gen Promotionsordnung  so nicht vor­ge­se­hen. Spätere Promotionsordnung schrei­ben sie aller­dings vor, so die von 2014:

»Auf Seite 2 sind ent­spre­chend Anlage 4 der Dekan, der Referent, der Korreferent und ggf. der zwei­te Korreferent mit Titel, Vorname und Nachname sowie der Tag der münd­li­chen Prüfung auf­zu­füh­ren, soweit bekannt.«

Dieser Formfehler wirft Fragen auf, wie auch dieser:

Wir lesen hier, daß es sich um eine "Inaugural-Dissertation" han­delt, die vor­ge­legt wur­de in "Hamburg, 2001". Diesen Begriff gibt es in der Promotionsordnung nicht.

Sie sieht für das Titelblatt die­se Angabe vor:

»Frankfurt am Main.….….….….….….….….….….……
(Einreichungsjahr) «

Der Eintrag "Hamburg" mag tole­ra­bel sein, da Drosten zu die­sem Zeitpunkt ganz­tä­gig am Bernhard-Nocht-Institut beschäf­tigt war, wenn auch das DRK-Institut, in dem die Arbeit ent­stand, sich in Frankfurt befin­det (was wei­te­re Fragen pro­vo­zie­ren kann).

Irritierend ist die Jahresangabe "2001". Die Goethe-Universität erklärt, daß die Schrift "am 6. Februar 2002 mit dem Gesuch zur Zulassung zur Doktorprüfung als Monografie im Dekanat ein­ge­reicht wur­de". Damit hät­te auf dem Titelblatt das "Einreichungsjahr" 2002 erschei­nen müs­sen.

2 Antworten auf „Eine Korrektur und weitere Auffälligkeiten. Zur Drosten-Dissertation“

  1. Ah, ja, die­sem Irrtum bin ich auch auf­ge­ses­sen. Danke für die Aufklärung.

    Aber was kann man aus der Formulierung
    "Auszüge aus der vor­lie­gen­den Arbeit …" schließen?

    Bedeutet das nicht, dass die­se Dissertation NICHT in Gänze durch die genann­ten Artikel vor­ver­öf­fent­lich sein kann, wie doch immer wei­der behaup­tet wird? Denn es wur­den ja nur AUSZÜGE veröffentlicht!

    Das ist doch eine ganz ein­deu­ti­ge Aussage.

  2. Nochmal zwecks verständnis:

    die angeb­lich als Dissertation gül­ti­gen drei Zeitschriftenveröffentlichungen unter ver­schie­de­nen Autorenschaften ste­hen in der Monographie nicht im Literaturverzeichnis, wer­den aber an ande­rer Stelle als Auszugsveröffentlichungen erwähnt, wie­der­spre­chen aller­dings wie­der­um der "ehren­wört­li­chen Erklärung", die Arbeit allei­ne gelei­stet zu haben?

    Also die Auszüge aus der Monographie wur­den vor der Monographie veröffentlicht? 

    Alles sehr seltsam …

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