Hier wurde an anderer Stelle geschrieben, daß die in der als Dissertation veröffentlichten Monographie die von der Goethe-Universität genannten drei Teilaufsätze nicht vorkommen. Das ist nicht richtig.
Auf Seite 3 werden die Aufsätze erwähnt unter "Auszüge aus der vorliegenden Arbeit wurden in folgenden Zeitschriften veröffentlicht:". Doch auch das stützt nicht die Lesart der Goethe-Universität. Denn insbesondere in der "Ehrenwörtlichen Erklärung" erscheinen sie nicht.
Seite 2 enthält eine Auflistung des Dekans, der Referenten und des Tages der mündlichen Prüfung. Diese Formulierungen sind in der seinerzeit gültigen Promotionsordnung so nicht vorgesehen. Spätere Promotionsordnung schreiben sie allerdings vor, so die von 2014:
»Auf Seite 2 sind entsprechend Anlage 4 der Dekan, der Referent, der Korreferent und ggf. der zweite Korreferent mit Titel, Vorname und Nachname sowie der Tag der mündlichen Prüfung aufzuführen, soweit bekannt.«
Dieser Formfehler wirft Fragen auf, wie auch dieser:
Wir lesen hier, daß es sich um eine "Inaugural-Dissertation" handelt, die vorgelegt wurde in "Hamburg, 2001". Diesen Begriff gibt es in der Promotionsordnung nicht.
Sie sieht für das Titelblatt diese Angabe vor:
»Frankfurt am Main.….….….….….….….….….….……
(Einreichungsjahr) «
Der Eintrag "Hamburg" mag tolerabel sein, da Drosten zu diesem Zeitpunkt ganztägig am Bernhard-Nocht-Institut beschäftigt war, wenn auch das DRK-Institut, in dem die Arbeit entstand, sich in Frankfurt befindet (was weitere Fragen provozieren kann).
Irritierend ist die Jahresangabe "2001". Die Goethe-Universität erklärt, daß die Schrift "am 6. Februar 2002 mit dem Gesuch zur Zulassung zur Doktorprüfung als Monografie im Dekanat eingereicht wurde". Damit hätte auf dem Titelblatt das "Einreichungsjahr" 2002 erscheinen müssen.
Ah, ja, diesem Irrtum bin ich auch aufgesessen. Danke für die Aufklärung.
Aber was kann man aus der Formulierung
"Auszüge aus der vorliegenden Arbeit …" schließen?
Bedeutet das nicht, dass diese Dissertation NICHT in Gänze durch die genannten Artikel vorveröffentlich sein kann, wie doch immer weider behauptet wird? Denn es wurden ja nur AUSZÜGE veröffentlicht!
Das ist doch eine ganz eindeutige Aussage.
Nochmal zwecks verständnis:
die angeblich als Dissertation gültigen drei Zeitschriftenveröffentlichungen unter verschiedenen Autorenschaften stehen in der Monographie nicht im Literaturverzeichnis, werden aber an anderer Stelle als Auszugsveröffentlichungen erwähnt, wiedersprechen allerdings wiederum der "ehrenwörtlichen Erklärung", die Arbeit alleine geleistet zu haben?
Also die Auszüge aus der Monographie wurden vor der Monographie veröffentlicht?
Alles sehr seltsam …