Gutschein-System für FFP2-Masken ein Fall für die Justiz

„Die­ses Sys­tem ist völ­lig unan­ge­mes­sen und ein Skan­dal“ ist ein Bei­trag auf welt​.de am 27.1. über­schrie­ben, in dem zu lesen ist:

»Risi­ko­grup­pen war­ten wochen­lang auf Gut­schei­ne, Brie­fe sind an Ver­stor­be­ne adres­siert, Apo­the­ker weh­ren sich. Das Gut­schein-Sys­tem für FFP2-Mas­ken ist nun sogar ein Fall für die Jus­tiz. Höhe­punkt der Akti­on: Sie hät­te spie­lend ein paar Mil­li­ar­den Euro bil­li­ger sein können.

Als Apo­the­ker Hen­drik Mül­ler Ende Janu­ar sein Fir­men­kon­to checkt, bekommt er Zwei­fel. Mehr als 60.000 Euro net­to hat er erstat­tet bekom­men: Geld vom Bund, je sechs Euro pro ver­teil­ter FFP2-Mas­ke in sei­nen zwei Obern­kir­che­ner Apo­the­ken. „Zer­ti­fi­zier­te FFP2-Mas­ken sind für 60 bis 70 Cent net­to zu erwer­ben, dadurch ergibt sich ein Rein­ge­winn von 40.000 Euro. Die Ver­gü­tung von sechs Euro brut­to ist völ­lig unan­ge­mes­sen und ein Skan­dal“, sagt Müller.

Und das Geld stammt nur aus der ers­ten Ver­teil­run­de, die Mit­te Dezem­ber anlief. Seit Jah­res­be­ginn läuft die Mas­ken-Abga­be in den Apo­the­ken für Bür­ger über 60 und jene mit Vor­er­kran­kun­gen mit­tels fäl­schungs­si­che­rer Cou­pons des Bundes.

Mül­ler fin­det, dass die­ser Plan finan­zi­ell völ­lig aus dem Ruder läuft: „Apo­the­ker wer­den zu Recht als Wuche­rer dar­ge­stellt, wenn Mas­ken per Cou­pon mit sechs Euro ver­gü­tet wer­den. Eine Berei­che­rung und hohe Auf­schlä­ge bei Pan­de­mie­wa­re sind aus mei­ner Sicht mora­lisch ver­werf­lich.“ Der Apo­the­ker spricht sogar von „Beschen­kung wider Wil­len“ und „schä­di­gen­dem Ver­hal­ten für unse­ren Berufsstand“…

Das Bei­spiel ist nur eines von vie­len Unge­reimt­hei­ten um das Ver­teil­sys­tem des Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums (BMG). Seit Kur­zem gilt die ver­schärf­te Mas­ken­pflicht im Han­del und ÖPNV. Seit 1. Janu­ar gilt für Berech­tig­te der Anspruch auf ein­ma­lig sechs Mas­ken und vom 16. Febru­ar an auf sechs wei­te­re. Umso mehr für Unmut sorgt, dass eini­ge Kran­ken­kas­sen ankün­dig­ten, vie­le Ver­si­cher­te erhiel­ten die Schei­ne erst Mit­te Februar.

Gene­rell gibt es viel Kri­tik am Ver­teil­sys­tem. Sowohl Ärz­te als auch Oppo­si­ti­ons­po­li­ti­ker monie­ren, die Abläu­fe sei­en unnö­tig büro­kra­tisch und teuer…

Bis Mit­te April sol­len 34 Mil­lio­nen berech­tig­te Bür­ger ins­ge­samt zwölf Mas­ken per Cou­pon aus­ge­hän­digt bekom­men. Berech­net man sechs Euro pro Stück, ergibt sich eine Sum­me von 2,45 Mil­li­ar­den Euro. Ange­sichts die­ser Grö­ßen­ord­nung ist die Fra­ge umso drin­gen­der, war­um es nun Pro­ble­me gibt. Zwar sagt das BMG auf Nach­fra­ge, pro Wel­le – die Schei­ne wer­den nicht gleich­zei­tig, son­dern nach drei Alters­stu­fen gestaf­felt ver­sen­det – sei eine Aus­lie­fe­rungs­zeit von rund 14 Tagen bespro­chen worden.

Doch damit ist den­je­ni­gen wenig gehol­fen, die die Cou­pons erst Mit­te Febru­ar erhal­ten: Denn der Anspruch gilt, wie erwähnt, seit dem 1. Janu­ar. Kürz­lich erreich­ten WELT Hin­wei­se, dass die Bun­des­dru­cke­rei nicht schnell genug Mate­ri­al bezie­hen konn­te und sich die Aus­lie­fe­rung des­halb verzögert.

Dem wider­spricht das Staats­un­ter­neh­men: Die Akti­on sei ein vol­ler Erfolg gewe­sen – einen Tag frü­her als geplant erreich­ten die Schei­ne die Kran­ken­kas­sen. Lukra­tiv scheint der Auf­trag jeden­falls gewe­sen zu sein: 9,3 Mil­lio­nen Euro betra­gen allei­ne die Kos­ten für Druck und Design.

Laut AOK sind das Einzelfälle

Nun liegt der Ball bei den Kran­ken­kas­sen – und dort kommt es zu einer Pan­nen­se­rie: Dut­zen­de Men­schen berich­ten, Brie­fe erhal­ten zu haben, obwohl sie kei­nen Anspruch haben. So beka­men Kin­der die Cou­pons, Men­schen, die kei­ner Risi­ko­grup­pe ange­hö­ren, und sogar Verstorbene…

Kundenfreundliche Apotheker werden verklagt

Der Streit eska­liert nun so weit, dass die­je­ni­gen Apo­the­ker, die dafür wer­ben, ihren Kun­den die zwei Euro Zuzah­lung zu erlas­sen, tat­säch­lich dafür belangt wer­den könn­ten. Bis zu 250.000 Euro oder sogar eine Haft­stra­fe von bis zu sechs Mona­ten dro­hen, wie das Land­ge­richt Düs­sel­dorf schreibt. Das fina­le Urteil steht noch aus, als Begrün­dung wird aber genannt: Die Mas­ken sol­len „nicht im Über­fluss ver­schwen­det werden“.

Geklagt hat­te die Wett­be­werbs­zen­tra­le. Die Wer­bung der Easy Apo­the­ke, auf den Eigen­an­teil zu ver­zich­ten, ist nun vor­läu­fig ver­bo­ten. Apo­the­ker Mül­ler aus Nie­der­sach­sen hält das für einen Skan­dal. „Die Ver­tei­lung wäre durch Ver­sand kon­takt­los an jeden Berech­tig­ten für 500 Mil­lio­nen Euro pro­blem­los mach­bar gewe­sen“, schätzt er. „Die übri­gen Mil­li­ar­den hät­te man sinn­vol­ler inves­tie­ren kön­nen, etwa für Schnell­tests, Sequen­zie­run­gen oder den Schutz vul­nerabler Grup­pen.“…«

6 Antworten auf „Gutschein-System für FFP2-Masken ein Fall für die Justiz“

  1. Die­se Mas­ken kauft man nor­ma­ler­wei­se im Bau­markt. Man benutzt sie z.B., wenn man mit einem Schlag­boh­rer eine Wand auf­bricht oder mit schwe­rem Gerät Flie­sen den Gar­aus macht. Nach kur­zer Zeit unter­bricht man sei­ne Arbeit, um im Frei­en wie­der unge­hin­dert zu Atem kom­men zu kön­nen. Und die Apo­the­ken schä­men sich nicht, sowas gegen Viren zu ver­kau­fen, um es dann stun­den­lang zu tra­gen zu müs­sen. Trotz die­ser För­de­rung gön­ne ich ihnen ihren schlei­chen­den Tod.

  2. Immer fes­te drauf auf die Apo­the­ker und Apo­the­ken! Auch wenn die nicht für die­se Ver­ord­nung ver­ant­wort­lich sind, nicht ein­mal gefragt wurden.
    Wenn die Arz­nei­ver­tei­lung in den Hän­den von bör­sen­no­tier­ten Kon­zer­nen m sein wird, wird sicher alles bes­ser, nein, alles gut.
    Viel­leicht ver­misst ihr uns dann

  3. Der bay. Lan­des­fürst hat aus­schließ­lich FFP2 für öffent­li­chen Ver­kehr und Han­del befoh­len. Im Han­del und Stadt­ver­kehr erreicht man die 75 min Tra­ge­zeit am Stück nor­ma­ler­wei­se nicht. Was ist aber, wenn jemand wesent­lich län­ger mit der Bahn fährt? Die Bahn denkt ja dar­über nach, FFP2 in ihren Fahr­zeu­gen bun­des­weit zu erzwin­gen. Jeder redet sich raus, dass in die­sen Anwen­dungs­fäl­len die­se gan­zen Richt­li­ni­en und Vor­ga­ben der Arbeits­me­di­zi­ner und Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten nicht gel­ten, da es kein Atem­schutz im Sin­ne des Arbeits­schut­zes wäre.
    Man schützt also die Beschäf­tig­ten bei gewerb­li­cher Tätig­keit mit Mas­ke, aber sel­be Per­son muss sich dann einer befoh­le­nen Mas­ken­pflicht im täg­li­chen Leben unter­zie­hen, die nicht nur län­ger, son­dern ohne jede Schutz­vor­keh­rung im Sin­ne einer Tra­ge­zeit­be­schrän­kung ist.
    Da zeigt, dass hier Gesund­heit voll­kom­men irrele­vant ist und ganz ande­re Inter­es­sen die­sen Wahn und Aktio­nis­mus anheizen.

  4. "Das Mas­ken­pa­ra­do­xon" – Zusam­men­fas­sung https://​s16​.direc​tu​pload​.net/​i​m​a​g​e​s​/​2​1​0​2​1​9​/​o​g​7​6​k​7​y​s​.​jpg
    https://​www​.das​gel​be​fo​rum​.net/​i​n​d​e​x​.​p​h​p​?​i​d​=​5​5​5​934

    Gift im Gesicht
    16.2.21, "… Alles in allem tra­gen wir einen Che­mie­cock­tail vor Nase und Mund, der nie auf sei­ne Gif­tig­keit und nie­mals auf etwa­ige Lang­zeit­wir­kun­gen unter­sucht wurde …
    Es war die Angst vor den Mutan­ten des Sars-CoV2-Virus, die die Minis­ter­prä­si­den­ten Mit­te Janu­ar dazu brach­te, die Mas­ken­pflicht noch ein­mal zu ver­schär­fen. Seit­dem müs­sen wir in Geschäf­ten und öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln FFP2- oder OP-Mas­ken tra­gen. Und genau die­se Mas­ken sind für die­se Anwen­dung nicht geeig­net, denn "was wir da über Mund und Nase zie­hen, ist eigent­lich Son­der­müll", sagt Prof. Micha­el Braun­gart, der wis­sen­schaft­li­che Lei­ter des Ham­bur­ger Umweltinstituts. …"
    https://​www​.hei​se​.de/​t​p​/​f​e​a​t​u​r​e​s​/​M​a​s​k​e​n​p​f​l​i​c​h​t​-​G​i​f​t​-​i​m​-​G​e​s​i​c​h​t​-​5​0​5​5​7​8​6​.​h​tml

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