Gutschein-System für FFP2-Masken ein Fall für die Justiz

„Dieses System ist völ­lig unan­ge­mes­sen und ein Skandal“ ist ein Beitrag auf welt​.de am 27.1. über­schrie­ben, in dem zu lesen ist:

»Risikogruppen war­ten wochen­lang auf Gutscheine, Briefe sind an Verstorbene adres­siert, Apotheker weh­ren sich. Das Gutschein-System für FFP2-Masken ist nun sogar ein Fall für die Justiz. Höhepunkt der Aktion: Sie hät­te spie­lend ein paar Milliarden Euro bil­li­ger sein können.

Als Apotheker Hendrik Müller Ende Januar sein Firmenkonto checkt, bekommt er Zweifel. Mehr als 60.000 Euro net­to hat er erstat­tet bekom­men: Geld vom Bund, je sechs Euro pro ver­teil­ter FFP2-Maske in sei­nen zwei Obernkirchener Apotheken. „Zertifizierte FFP2-Masken sind für 60 bis 70 Cent net­to zu erwer­ben, dadurch ergibt sich ein Reingewinn von 40.000 Euro. Die Vergütung von sechs Euro brut­to ist völ­lig unan­ge­mes­sen und ein Skandal“, sagt Müller.

Und das Geld stammt nur aus der ersten Verteilrunde, die Mitte Dezember anlief. Seit Jahresbeginn läuft die Masken-Abgabe in den Apotheken für Bürger über 60 und jene mit Vorerkrankungen mit­tels fäl­schungs­si­che­rer Coupons des Bundes.

Müller fin­det, dass die­ser Plan finan­zi­ell völ­lig aus dem Ruder läuft: „Apotheker wer­den zu Recht als Wucherer dar­ge­stellt, wenn Masken per Coupon mit sechs Euro ver­gü­tet wer­den. Eine Bereicherung und hohe Aufschläge bei Pandemieware sind aus mei­ner Sicht mora­lisch ver­werf­lich.“ Der Apotheker spricht sogar von „Beschenkung wider Willen“ und „schä­di­gen­dem Verhalten für unse­ren Berufsstand“…

Das Beispiel ist nur eines von vie­len Ungereimtheiten um das Verteilsystem des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Seit Kurzem gilt die ver­schärf­te Maskenpflicht im Handel und ÖPNV. Seit 1. Januar gilt für Berechtigte der Anspruch auf ein­ma­lig sechs Masken und vom 16. Februar an auf sechs wei­te­re. Umso mehr für Unmut sorgt, dass eini­ge Krankenkassen ankün­dig­ten, vie­le Versicherte erhiel­ten die Scheine erst Mitte Februar.

Generell gibt es viel Kritik am Verteilsystem. Sowohl Ärzte als auch Oppositionspolitiker monie­ren, die Abläufe sei­en unnö­tig büro­kra­tisch und teuer…

Bis Mitte April sol­len 34 Millionen berech­tig­te Bürger ins­ge­samt zwölf Masken per Coupon aus­ge­hän­digt bekom­men. Berechnet man sechs Euro pro Stück, ergibt sich eine Summe von 2,45 Milliarden Euro. Angesichts die­ser Größenordnung ist die Frage umso drin­gen­der, war­um es nun Probleme gibt. Zwar sagt das BMG auf Nachfrage, pro Welle – die Scheine wer­den nicht gleich­zei­tig, son­dern nach drei Altersstufen gestaf­felt ver­sen­det – sei eine Auslieferungszeit von rund 14 Tagen bespro­chen worden.

Doch damit ist den­je­ni­gen wenig gehol­fen, die die Coupons erst Mitte Februar erhal­ten: Denn der Anspruch gilt, wie erwähnt, seit dem 1. Januar. Kürzlich erreich­ten WELT Hinweise, dass die Bundesdruckerei nicht schnell genug Material bezie­hen konn­te und sich die Auslieferung des­halb verzögert.

Dem wider­spricht das Staatsunternehmen: Die Aktion sei ein vol­ler Erfolg gewe­sen – einen Tag frü­her als geplant erreich­ten die Scheine die Krankenkassen. Lukrativ scheint der Auftrag jeden­falls gewe­sen zu sein: 9,3 Millionen Euro betra­gen allei­ne die Kosten für Druck und Design.

Laut AOK sind das Einzelfälle

Nun liegt der Ball bei den Krankenkassen – und dort kommt es zu einer Pannenserie: Dutzende Menschen berich­ten, Briefe erhal­ten zu haben, obwohl sie kei­nen Anspruch haben. So beka­men Kinder die Coupons, Menschen, die kei­ner Risikogruppe ange­hö­ren, und sogar Verstorbene…

Kundenfreundliche Apotheker werden verklagt

Der Streit eska­liert nun so weit, dass die­je­ni­gen Apotheker, die dafür wer­ben, ihren Kunden die zwei Euro Zuzahlung zu erlas­sen, tat­säch­lich dafür belangt wer­den könn­ten. Bis zu 250.000 Euro oder sogar eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten dro­hen, wie das Landgericht Düsseldorf schreibt. Das fina­le Urteil steht noch aus, als Begründung wird aber genannt: Die Masken sol­len „nicht im Überfluss ver­schwen­det werden“.

Geklagt hat­te die Wettbewerbszentrale. Die Werbung der Easy Apotheke, auf den Eigenanteil zu ver­zich­ten, ist nun vor­läu­fig ver­bo­ten. Apotheker Müller aus Niedersachsen hält das für einen Skandal. „Die Verteilung wäre durch Versand kon­takt­los an jeden Berechtigten für 500 Millionen Euro pro­blem­los mach­bar gewe­sen“, schätzt er. „Die übri­gen Milliarden hät­te man sinn­vol­ler inve­stie­ren kön­nen, etwa für Schnelltests, Sequenzierungen oder den Schutz vul­nerabler Gruppen.“…«

6 Antworten auf „Gutschein-System für FFP2-Masken ein Fall für die Justiz“

  1. Diese Masken kauft man nor­ma­ler­wei­se im Baumarkt. Man benutzt sie z.B., wenn man mit einem Schlagbohrer eine Wand auf­bricht oder mit schwe­rem Gerät Fliesen den Garaus macht. Nach kur­zer Zeit unter­bricht man sei­ne Arbeit, um im Freien wie­der unge­hin­dert zu Atem kom­men zu kön­nen. Und die Apotheken schä­men sich nicht, sowas gegen Viren zu ver­kau­fen, um es dann stun­den­lang zu tra­gen zu müs­sen. Trotz die­ser Förderung gön­ne ich ihnen ihren schlei­chen­den Tod.

  2. Immer feste drauf auf die Apotheker und Apotheken! Auch wenn die nicht für die­se Verordnung ver­ant­wort­lich sind, nicht ein­mal gefragt wurden.
    Wenn die Arzneiverteilung in den Händen von bör­sen­no­tier­ten Konzernen m sein wird, wird sicher alles bes­ser, nein, alles gut.
    Vielleicht ver­misst ihr uns dann

  3. Der bay. Landesfürst hat aus­schließ­lich FFP2 für öffent­li­chen Verkehr und Handel befoh­len. Im Handel und Stadtverkehr erreicht man die 75 min Tragezeit am Stück nor­ma­ler­wei­se nicht. Was ist aber, wenn jemand wesent­lich län­ger mit der Bahn fährt? Die Bahn denkt ja dar­über nach, FFP2 in ihren Fahrzeugen bun­des­weit zu erzwin­gen. Jeder redet sich raus, dass in die­sen Anwendungsfällen die­se gan­zen Richtlinien und Vorgaben der Arbeitsmediziner und Berufsgenossenschaften nicht gel­ten, da es kein Atemschutz im Sinne des Arbeitsschutzes wäre.
    Man schützt also die Beschäftigten bei gewerb­li­cher Tätigkeit mit Maske, aber sel­be Person muss sich dann einer befoh­le­nen Maskenpflicht im täg­li­chen Leben unter­zie­hen, die nicht nur län­ger, son­dern ohne jede Schutzvorkehrung im Sinne einer Tragezeitbeschränkung ist.
    Da zeigt, dass hier Gesundheit voll­kom­men irrele­vant ist und ganz ande­re Interessen die­sen Wahn und Aktionismus anheizen.

  4. "Das Maskenparadoxon" – Zusammenfassung https://​s16​.direc​tu​pload​.net/​i​m​a​g​e​s​/​2​1​0​2​1​9​/​o​g​7​6​k​7​y​s​.​jpg
    https://​www​.das​gel​be​fo​rum​.net/​i​n​d​e​x​.​p​h​p​?​i​d​=​5​5​5​934

    Gift im Gesicht
    16.2.21, "… Alles in allem tra­gen wir einen Chemiecocktail vor Nase und Mund, der nie auf sei­ne Giftigkeit und nie­mals auf etwa­ige Langzeitwirkungen unter­sucht wurde …
    Es war die Angst vor den Mutanten des Sars-CoV2-Virus, die die Ministerpräsidenten Mitte Januar dazu brach­te, die Maskenpflicht noch ein­mal zu ver­schär­fen. Seitdem müs­sen wir in Geschäften und öffent­li­chen Verkehrsmitteln FFP2- oder OP-Masken tra­gen. Und genau die­se Masken sind für die­se Anwendung nicht geeig­net, denn "was wir da über Mund und Nase zie­hen, ist eigent­lich Sondermüll", sagt Prof. Michael Braungart, der wis­sen­schaft­li­che Leiter des Hamburger Umweltinstituts. …"
    https://​www​.hei​se​.de/​t​p​/​f​e​a​t​u​r​e​s​/​M​a​s​k​e​n​p​f​l​i​c​h​t​-​G​i​f​t​-​i​m​-​G​e​s​i​c​h​t​-​5​0​5​5​7​8​6​.​h​tml

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