»Quarantäne: Landkreis zäunt Wohnblocks ein
Weil Bewohner sich nicht an die verordnete Quarantäne hielten, dürfen nun rund 100 Menschen die Häuser nicht mehr verlassen. Sie werden daran durch einen Zaun gehindert. Die Landkreisverwaltung im Kreis Helmstedt ließ die Absperrung aufstellen. Es ist die heftige Antwort auf die strikte Verweigerungshaltung einiger Bewohner. Landrat Gerhard Radeck sah offenbar keine andere Möglichkeit mehr.
Corona-Ausbruch – Regeln in Quarantäne missachtet
Gegen Ende voriger Woche war es im Quartier Dammgarten zu einem Corona-Ausbruch gekommen. "Trotz aufklärender Gespräche mit den Bewohnerinnen und Bewohnern der beiden Häuser unter Zuhilfenahme von Sprachmittlern wurde die Quarantäneanordnung mehrfach missachtet. Daher sah sich der Landkreis gezwungen, die beiden betroffenen Wohnblöcke noch am Freitag einzuzäunen", heißt es auf der Homepage der Landkreisverwaltung. „Wie bei allen Maßnahmen haben wir auch hier den rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geprüft, also ob die Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen ist“, betonte Landrat Gerhard Radeck. Ein milderes Mittel sei leider nicht möglich gewesen, um den Infektionsschutz sicherzustellen.
Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit zurückgewiesen
Die Quarantäneanordnung vom 13. November gilt für zwei Wochen, also noch bis Ende nächster Woche. Unter den Bewohnern der beiden Wohnhäuser am Dammgarten herrscht darüber große Verärgerung und Unverständnis. Ein Mann beklagte gegenüber dem Sender NDR, dass er nicht wisse, was er immer zuhause machen solle, eine Frau sagte: "Meine ganze Familie ist negativ, aber ich muss 14 Tage hierbleiben." Der Vorwurf: Die Menschen würden nur so behandelt, weil sie keine Deutschen sind.
Landrat Radeck: Infizierte Bewohner kauften im Discounter ein
Landrat Gerhard Radeck wies dies nachdrücklich zurück und sagte dem NDR: "Die Entscheidung ist uns wirklich nicht leichtgefallen." Doch hätten sich einige Bewohner nicht an die Regeln gehalten und seien trotz des positiven Testergebnisses zum Discounter einkaufen gegangen. Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes hätten das in diesem Moment nicht verhindern können. "Es blieb uns daraufhin nichts anderes übrig als dieser Schritt, da alle Menschen in den Wohnblocks untereinander starken Kontakt haben", so der Landrat. "Wie bei allen Maßnahmen haben wir auch hier den rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geprüft, also ob die Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen ist", unterstrich Radeck…
Auf welcher Rechtsgrundlage handelt der Landkreis?
Auf Anfrage von KOMMUNAL erläuterte Landrat Radeck die Basis, auf der die Entscheidung getroffen wurde. Zugrunde liege § 28 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes: „Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.“
In diesem Fall seien es Kranke (positiv getestete Personen) und Ansteckungsverdächtige (Kontaktpersonen der Kategorie I), die sich nicht an die Absonderungsanordnung gemäß § 30 IfSG gehalten und somit der Verbreitung der übertragbaren Krankheit (Covid 19) Vorschub geleistet haben, so dass diese Maßnahme notwendig worden sei.
"Die dort wohnhaften Personen haben sich auch untereinander nicht an das Kontaktverbot und die Maskenpflicht gehalten, so dass davon auszugehen ist, dass jeder der nicht positiv getestet wurde, Kontaktperson der Kategorie 1 ist und abgesondert werden muss", schreibt der Landrat weiter. Eine andere, weniger einschränkende Maßnahme sei daher nicht in Betracht gekommen.
Das Vorgehen sei durchaus nicht einmalig in Deutschland: Ähnlich hätten bereits auch Göttingen, Castrop-Rauxel, Gütersloh, Eichenau und Frasdorf gehandelt, betonte der Landrat.«
So zu lesen auf kommunal.de. Auf news38.de ist zu erfahren:
»Nachbar stellt Fotos und Videos online
Zwischenzeitlich hatte auch ein Nachbar offenbar heimlich aufgenommene Fotos und Videos aus dem Dammgarten ins Internet gestellt. Sie sollen feiernde Gruppen zeigen. Auch auf Autos spielende Kinder waren zu sehen. Inzwischen ist die Seite aber wieder offline.«
Dort ist auch über Sturmbann den zuständigen Landrat zu lesen:
Ob es ein Zufall ist, daß die genannten Beispiele sich alle auf prekäre Wohnviertel mit vielen MigrantInnen oder Asylunterkünfte beziehen? Göttingen, Castrop-Rauxel, Gütersloh, Eichenau, Frasdorf. Gleichgültig, ob die Beweggründe sozialem oder ethnischem Rassismus entspringen, empörend ist dies allemal vor dem Hintergrund, wie die High Society mit Quarantäne umgehen darf – MinisterInnen und ihr Gefolge ebenso wie sonstige vermeintliche VIPs ( siehe etwa Quarantäne-Brecher?).