Helmstedt hat seine Mauer seinen Zaun wieder

»Quarantäne: Landkreis zäunt Wohnblocks ein

Weil Bewohner sich nicht an die ver­ord­ne­te Quarantäne hiel­ten, dür­fen nun rund 100 Menschen die Häuser nicht mehr ver­las­sen. Sie wer­den dar­an durch einen Zaun gehin­dert. Die Landkreisverwaltung im Kreis Helmstedt ließ die Absperrung auf­stel­len. Es ist die hef­ti­ge Antwort auf die strik­te Verweigerungshaltung eini­ger Bewohner. Landrat Gerhard Radeck sah offen­bar kei­ne ande­re Möglichkeit mehr.

Corona-Ausbruch – Regeln in Quarantäne missachtet
Gegen Ende vori­ger Woche war es im Quartier Dammgarten zu einem Corona-Ausbruch gekom­men. "Trotz auf­klä­ren­der Gespräche mit den Bewohnerinnen und Bewohnern der bei­den Häuser unter Zuhilfenahme von Sprachmittlern wur­de die Quarantäneanordnung mehr­fach miss­ach­tet. Daher sah sich der Landkreis gezwun­gen, die bei­den betrof­fe­nen Wohnblöcke noch am Freitag ein­zu­zäu­nen", heißt es auf der Homepage der Landkreisverwaltung. „Wie bei allen Maßnahmen haben wir auch hier den rechts­staat­li­chen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geprüft, also ob die Maßnahme geeig­net, erfor­der­lich und ange­mes­sen ist“, beton­te Landrat Gerhard Radeck. Ein mil­de­res Mittel sei lei­der nicht mög­lich gewe­sen, um den Infektionsschutz sicherzustellen.

Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit zurückgewiesen
Die Quarantäneanordnung vom 13. November gilt für zwei Wochen, also noch bis Ende näch­ster Woche. Unter den Bewohnern der bei­den Wohnhäuser am Dammgarten herrscht dar­über gro­ße Verärgerung und Unverständnis. Ein Mann beklag­te gegen­über dem Sender NDR, dass er nicht wis­se, was er immer zuhau­se machen sol­le, eine Frau sag­te: "Meine gan­ze Familie ist nega­tiv, aber ich muss 14 Tage hier­blei­ben." Der Vorwurf: Die Menschen wür­den nur so behan­delt, weil sie kei­ne Deutschen sind.

Landrat Radeck: Infizierte Bewohner kauf­ten im Discounter ein
Landrat Gerhard Radeck wies dies nach­drück­lich zurück und sag­te dem NDR: "Die Entscheidung ist uns wirk­lich nicht leicht­ge­fal­len." Doch hät­ten sich eini­ge Bewohner nicht an die Regeln gehal­ten und sei­en trotz des posi­ti­ven Testergebnisses zum Discounter ein­kau­fen gegan­gen. Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes hät­ten das in die­sem Moment nicht ver­hin­dern kön­nen. "Es blieb uns dar­auf­hin nichts ande­res übrig als die­ser Schritt, da alle Menschen in den Wohnblocks unter­ein­an­der star­ken Kontakt haben", so der Landrat. "Wie bei allen Maßnahmen haben wir auch hier den rechts­staat­li­chen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geprüft, also ob die Maßnahme geeig­net, erfor­der­lich und ange­mes­sen ist", unter­strich Radeck…

Auf wel­cher Rechtsgrundlage han­delt der Landkreis?
Auf Anfrage von KOMMUNAL erläu­ter­te Landrat Radeck die Basis, auf der die Entscheidung getrof­fen wur­de. Zugrunde lie­ge § 28 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes: „Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider fest­ge­stellt, so trifft die zustän­di­ge Behörde die not­wen­di­gen Schutzmaßnahmen, soweit und solan­ge es zur Verhinderung der Verbreitung über­trag­ba­rer Krankheiten erfor­der­lich ist.“

In die­sem Fall sei­en es Kranke (posi­tiv gete­ste­te Personen) und Ansteckungsverdächtige (Kontaktpersonen der Kategorie I), die sich nicht an die Absonderungsanordnung gemäß § 30 IfSG gehal­ten und somit der Verbreitung der über­trag­ba­ren Krankheit (Covid 19) Vorschub gelei­stet haben, so dass die­se Maßnahme not­wen­dig wor­den sei.

"Die dort wohn­haf­ten Personen haben sich auch unter­ein­an­der nicht an das Kontaktverbot und die Maskenpflicht gehal­ten, so dass davon aus­zu­ge­hen ist, dass jeder der nicht posi­tiv gete­stet wur­de, Kontaktperson der Kategorie 1 ist und abge­son­dert wer­den muss", schreibt der Landrat wei­ter. Eine ande­re, weni­ger ein­schrän­ken­de Maßnahme sei daher nicht in Betracht gekommen.

Das Vorgehen sei durch­aus nicht ein­ma­lig in Deutschland: Ähnlich hät­ten bereits auch Göttingen, Castrop-Rauxel, Gütersloh, Eichenau und Frasdorf gehan­delt, beton­te der Landrat.«

So zu lesen auf kom​mu​nal​.de. Auf news​38​.de ist zu erfahren:

»Nachbar stellt Fotos und Videos online
Zwischenzeitlich hat­te auch ein Nachbar offen­bar heim­lich auf­ge­nom­me­ne Fotos und Videos aus dem Dammgarten ins Internet gestellt. Sie sol­len fei­ern­de Gruppen zei­gen. Auch auf Autos spie­len­de Kinder waren zu sehen. Inzwischen ist die Seite aber wie­der offline.«

Dort ist auch über Sturmbann den zustän­di­gen Landrat zu lesen:

Ob es ein Zufall ist, daß die genann­ten Beispiele sich alle auf pre­kä­re Wohnviertel mit vie­len MigrantInnen oder Asylunterkünfte bezie­hen? Göttingen, Castrop-Rauxel, Gütersloh, Eichenau, Frasdorf. Gleichgültig, ob die Beweggründe sozia­lem oder eth­ni­schem Rassismus ent­sprin­gen, empö­rend ist dies alle­mal vor dem Hintergrund, wie die High Society mit Quarantäne umge­hen darf – MinisterInnen und ihr Gefolge eben­so wie son­sti­ge ver­meint­li­che VIPs ( sie­he etwa Quarantäne-Brecher?).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert