Hessen: Freibrief für "örtlich zuständige Behörden"

In den seit dem 2.11. ("Allerseelen") gel­ten­den hes­si­schen "Auslegungs­hinweisen zur Verordnung zur Beschränkung sozia­ler Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten auf­grund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung)" wird auf 23 Seiten fest­ge­legt, was wo alles ver­bo­ten ist. Die schwarz-grü­ne Landesregierung erteilt dar­über hin­aus die­se Befugnis:

»Die ört­lich zustän­di­gen Behörden blei­ben in begrün­de­ten, d.h. durch eine beson­de­re ört­li­che Gefahrenlage gepräg­ten Ausnahmesituation befugt, auch über die Verordnung hin­aus­ge­hen­de Maßnahmen anzuordnen.«

In Frankfurt, Darmstadt und anders­wo hat man davon bereits Gebrauch gemacht. In den Medien heißt es dann, Jugendliche ran­da­lie­ren. Irgend so etwas erzählt auch Lukaschenka über Minsk.

Das Papier gibt's hier.

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