In den seit dem 2.11. ("Allerseelen") geltenden hessischen "Auslegungshinweisen zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung)" wird auf 23 Seiten festgelegt, was wo alles verboten ist. Die schwarz-grüne Landesregierung erteilt darüber hinaus diese Befugnis:
»Die örtlich zuständigen Behörden bleiben in begründeten, d.h. durch eine besondere örtliche Gefahrenlage geprägten Ausnahmesituation befugt, auch über die Verordnung hinausgehende Maßnahmen anzuordnen.«
In Frankfurt, Darmstadt und anderswo hat man davon bereits Gebrauch gemacht. In den Medien heißt es dann, Jugendliche randalieren. Irgend so etwas erzählt auch Lukaschenka über Minsk.
Das Papier gibt's hier.