Für Berlin teilt tagesspiegel.de am 5.4. mit:
»Immer noch, sagen Mitarbeiter der Impfzentren, gebe es eine „Astrazeneca-Skepsis“. Die Berliner KV teilt auf Anfrage mit: „Die aktuelle Situation um Astrazeneca führte in den Praxen dazu, dass die Akzeptanz des Impfstoffes gesunken ist. In Verbindung mit der Priorisierungsvorgabe müssen Arztpraxen sehr viele Patienten anrufen, bis sich hinreichend viele zu einer Impfung bereit erklären. Häufig gelingt es erst im individuellen Arzt-Patienten-Gespräch, die Vorbehalte gegen den Impfstoff abzubauen.“
Nach Tagesspiegel-Informationen haben einige der schon seit März aktiven Impf-Modellpraxen aufgehört, den britisch-schwedischen Impfstoff anzubieten. Das RKI empfiehlt das Astrazeneca-Mittel nur noch für Plus-60-Jährige. Jüngere können den Impfstoff nach ärztlicher Aufklärung freiwillig nehmen. Wer haftet, wenn die Astrazeneca-Spritze dann negative Folgen hat?
Das Gesundheitsministerium schreibt: „Empfehlen die Länder auf Grundlage des Stiko-Beschlusses die Impfung von Astrazeneca (also Impfung empfohlen ab 60 Jahre sowie nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung auch unter 60 Jahren), dann haften die Länder, wenn die bekannten Nebenwirkungen auftreten.“ Treten Schäden auf, komme „je nach Fallgestaltung“ auch eine Haftung des Pharmaherstellers in Betracht.
„Der Arzt kann und sollte sich von Patienten unter 60 Jahren, die Astrazeneca wollen, schriftlich von der Haftung befreien lassen“, sagte Rüdiger Heicappell, der als Impfarzt in Berlin und Brandenburg tätig ist. „Für die vom Bund empfohlenen Impfungen haften die Länder, die letztlich die Aufsicht über die Impfärzte haben. Ausnahme ist, wenn der einzelne Mediziner grob fahrlässig handelt.“«
Ich habe also gelernt:
1. Ziel der individuellen Arzt-Patienten-Aufklärung ist es, die Vorbehalte gegen einen Impfstoff abzubauen.
2. Die Länder haften nur bei bereits bekannten Impfnebenwirkungen.
Jemand der Patienten belabert sich experimentellen medizinischen Prozeduren zu unterziehen ist kein Arzt.
@ Martin
Sie haben eine unbegründet hohe Meinung von Ärzten; die sind immer dabei, egal, wer an der Macht ist.
"Ausnahme ist, wenn der einzelne Mediziner grob fahrlässig handelt.“
Grob fahrlässig handelt ja dann eigentlich jeder, der seinen Patienten zur Impfung rät, obwohl er über deren bedingte Zulassung und Risiken genau Bescheid weiß!