Die einschlägigen Medien beschäftigen sich zunehmend mit den Plänen der WHO zum Pandemievertrag und den Internationalen Gesundheitsvorschriften. Neben seriösen Kritiken tummeln sich dabei Untergangsszenarien im Stile des Wachtturms ("Die Weltgesundheitsdiktatur naht unaufhaltsam"). "Globalisten", namentlich Bill Gates, planen danach über die WHO Zwangsimpfungen, die in mancher Lesart auch militärisch in unwilligen Ländern durchgesetzt würden. Sinnvoll könnte es sein, sich damit zu beschäftigen, was heute bereits in Europa rechtlich möglich ist.
Braucht es in Europa einen Pandemievertrag?
Ohne kommende Gefahren über die WHO klein zu reden, lohnt sich der Blick auf näher liegende Akteure, etwa die Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Die werden, anders als die WHO-Offiziellen, immer noch gewählt, und zwar bald. Wenigstens theoretisch sind sie damit (an-)greifbarer als die noch abgehobeneren Großkopferten in Genf. Diese Abgeordneten haben zusammen mit den Regierungschefs der EU schon vor fast einem Jahr weitgehend das beschlossen, was in der WHO noch diskutiert wird. Die
sieht unter anderem das Folgende vor.
Schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren
Artikel 2 beschreibt den Geltungsbereich:
»(1) Diese Verordnung gilt für Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit im Zusammenhang mit den folgenden Kategorien schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren:
a) Gefahren biologischen Ursprungs in Form von
i) übertragbaren Krankheiten, einschließlich zoonotischen Ursprungs;
ii) antimikrobiellen Resistenzen und therapieassoziierten Infektionen im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten (im Folgenden „damit zusammenhängende besondere Gesundheitsrisiken“);
iii) Biotoxinen oder anderen schädlichen biologischen Stoffen, die nicht in Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten stehen;
b) Gefahren chemischen Ursprungs;
c) umweltbedingte Gefahren, einschließlich klimabedingter Gefahren;
d) Gefahren unbekannten Ursprungs; und
e) Ereignisse, die eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) darstellen können (im Folgenden „gesundheitliche Notlagen von internationaler Tragweite“), sofern sie unter eine der unter den Buchstaben a bis d beschriebenen Gefahrenkategorien fallen.«
Während die meisten KritikerInnen sich auf das Reizwort der "klimabedingten Gefahren" stürzen, erscheint mir die völlige Unbestimmtheit der Definitionen bedrohlicher. Jederzeit könnten die nach Angaben der EU jährlichen "8,9 Millionen therapieassoziierten Infektionen" zu einer grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahr erklärt werden, mit allen im weiteren beschriebenen Maßnahmen zur Folge.
Wahrhaft grenzüberschreitend ist die Dreistigkeit, wie mit diesem Katalog von herkömmlichen Pandemien im Sinne einer Bedrohung durch übertragbare Krankheiten abgewichen wird. Zu warmes oder zu kaltes Wetter können ebenso zur Begründung für eine Notlage herangezogen werden wie Probleme wegen Antibiotikaresistenzen oder gar "Gefahren unbekannten Ursprungs". Wie bereits bei Corona fällt ins Auge, daß an keiner Stelle Ursachen bekämpft werden, sondern auf (vermeintliche) Symptome reagiert wird. Der profitinduzierte Masseneinsatz von pharmazeutischen Produkten, die planmäßige Belastung des Gesundheitssystems inklusive weiter stattfindender Schließungen "unrentabler" Krankenhäuser, krankheitsfördernde Arbeits- und Umweltbedingungen werden vollständig ausgeblendet.
Maßnahmen im Wege von Durchführungsrechtsakten
Was als Menetekel bei den WHO-Plänen gelesen wird, die Aufhebung staatlicher Souveränität, ist mit dieser Verordnung in Europa längst Wirklichkeit. In Artikel 23 heißt es:
»Feststellung von gesundheitlichen Notlagen auf Unionsebene
(1) Bei schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 kann die Kommission, nach Berücksichtigung etwaiger Gutachten des ECDC, anderer einschlägiger Agenturen oder Einrichtungen der Union oder des in Artikel 24 genannten Beratenden Ausschusses, formell eine gesundheitliche Notlage auf Unionsebene feststellen; dies schließt Pandemien ein, bei denen die betreffende schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahr die Gesundheit der Bevölkerung auf Unionsebene gefährdet.
(2) Die Kommission hebt die in Absatz 1 genannte Feststellung auf, sobald die Bedingung gemäß Absatz 1 nicht länger erfüllt ist.
(3) Vor der Feststellung einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene nimmt die Kommission Verbindung zur WHO auf, um die Lageanalyse der Kommission in Bezug auf den Ausbruch mitzuteilen und die WHO über ihre Absicht zu informieren, eine entsprechende Entscheidung zu treffen.
(4) Die Kommission erlässt die in den Absätzen 1 und 2 des vorliegenden Artikels genannte Maßnahmen im Wege von Durchführungsrechtsakten.«
Was hat es mit diesen Akten auf sich?
»Durchführungsrechtsakte
Die Hauptzuständigkeit für die Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften liegt bei den EU-Ländern. In den Bereichen, in denen einheitliche Bedingungen für die Umsetzung notwendig sind (Besteuerung, Landwirtschaft, Binnenmarkt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit usw.) verabschieden die Kommission – und in Ausnahmefällen auch der Rat – jedoch Durchführungsrechtsakte.
Wie werden Durchführungsrechtsakte verabschiedet?
Bevor die Kommission einen Durchführungsrechtsakt annehmen kann, muss sie einen Ausschuss konsultieren, in dem alle EU-Länder vertreten sind.
Der Ausschuss ermöglicht es den EU-Ländern, die Arbeit der Kommission bis zur Annahme eines Durchführungsrechtsakts zu beaufsichtigen. Dieses Vorgehen wird im EU-Jargon als „Komitologieverfahren“ (Ausschussverfahren) bezeichnet.,,«
commission.europa.eu
Das klingt nach einem halbwegs demokratischen Verfahren. In Wirklichkeit ist es dessen Simulation, die nicht nur in diesem Themenbereich in der EU Anwendung findet. Unter dem genannten Link wird verdeutlicht:
»… Die Anwendung des Ausschussverfahrens ist nicht für alle Durchführungsrechtsakte der EU obligatorisch – manche Akte können von der Kommission ohne Einschaltung eines Ausschusses umgesetzt werden…
Wenn eine qualifizierte Mehrheit gegen den Legislativvorschlag stimmt, kann die Kommission entscheiden, ihn nicht zu verabschieden…«
Berufungsausschuss
Wenn also überhaupt ein Ausschuß eingerichtet wird, kann sich die Kommission über dessen Votum hinwegsetzen. Es tritt dann allerdings ein "Berufungsausschuss" in Aktion, in dem die EU-Länder vertreten sind, "jedoch auf einer höheren Vertretungsebene. Die Kommission führt den Vorsitz".
»Über den Berufungsausschuss können die EU-Länder eine zweite Diskussion anstoßen.
Entscheidet der Berufungsausschuss gegen den Maßnahmenvorschlag der Kommission, muss diese sich nach dieser Entscheidung richten.«
Das Verfahren einer zweiten Diskussion kennen wir von den Volksabstimmungen in verschiedenen Ländern, in denen ein Beitritt zur EU abgelehnt wurde. Die BürgerInnen hatten damals die Gelegenheit, ihr Votum zu "korrigieren". Im vorliegenden Fall haben übrigens lediglich Staaten, das heißt ihre Regierungen, diese Möglichkeit. Dem Parlament wird lediglich ein "Informationsrecht" zugebilligt.
Im "Dringlichkeitsverfahren formell feststellen, dass eine gesundheitliche Notlage auf Unionsebene besteht"
Doch selbst diese scheindemokratischen Verfahren können ausgehebelt werden. Denn in Artikel 23 heißt es abschließend:
»In aufgrund der Schwere einer schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahr oder der Geschwindigkeit ihrer Ausbreitung zwischen den Mitgliedstaaten hinreichend begründeten Fällen äußerster Dringlichkeit kann die Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten mit sofortiger Wirkung nach dem in Artikel 29 Absatz 3 genannten Dringlichkeitsverfahren formell feststellen, dass eine gesundheitliche Notlage auf Unionsebene im Sinne von Absatz 1 des vorliegenden Artikels besteht.«
Mit dem Hinweis auf Artikel 29 wird ein juristisches Hütchenspiel betrieben. Es wird dort verwiesen auf "Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011". Diese Verordnung regelt die "allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren". In Artikel 8 liest man:
»Sofort geltende Durchführungsrechtsakte
(1) Abweichend von den Artikeln 4 und 5 kann ein Basisrechtsrecht vorsehen, dass in hinreichend begründeten Fällen äußerster Dringlichkeit dieser Artikel anzuwenden ist.
(2) Die Kommission erlässt einen Durchführungsrechtsakt, der sofort gilt, ohne dass er vorher einem Ausschuss unterbreitet wurde, und für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten in Kraft bleibt, sofern im Basisrechtsakt nicht etwas anderes bestimmt ist…«
eur-lex.europa.eu
Zum Begriff "Basisrechtsrecht" bin ich nicht fündig geworden. Vermutlich ist so etwas wie die vorliegende Verordnung gemeint.
Beratender Ausschuss für gesundheitliche Notlagen. Keine Hofnarren
Gehen wir noch einmal einen Schritt zurück und gehen den Fall durch, daß die Kommission nicht völlig selbstherrlich entscheidet, auch wenn er wenig wahrscheinlich sein mag. Dann gilt, wie wir oben lasen: Die Kommssion kann
»nach Berücksichtigung etwaiger Gutachten des ECDC, anderer einschlägiger Agenturen oder Einrichtungen der Union oder des in Artikel 24 genannten Beratenden Ausschusses, formell eine gesundheitliche Notlage auf Unionsebene feststellen«.
Zu berücksichtigen sind "etwaige Gutachten", erforderlich sind sie nicht. Das ECDC ist das "European Centre for Disease Prevention and Control". Über diese EU-Agentur und ihr Versagen in Sachen Salmonellen, ihr Verhalten bei der Fußball-EM 2021 und ganz allgemein zu Corona gibt es hier viele Infos unter corodok.de/?s=ecdc. Dann wird neben ominösen "einschlägigen Agenturen" noch der "Beratende Ausschuß" erwähnt. Die Wortwahl "oder" legt nahe, daß er nicht unbedingt konsultiert werden muß. Ihm ist ein ganzer Artikel 24 gewidment, in dem es heißt:
»(1) Zur Unterstützung der Entscheidungsfindung zur formellen Feststellung einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene setzt die Kommission einen Beratenden Ausschuss für gesundheitliche Notlagen (im Folgenden „Beratender Ausschuss“) ein, der die Kommission oder den Gesundheitssicherheitsausschuss auf deren Ersuchen hin berät…«
Wieder hat das Parlament nicht mitzureden, wie weiland hierzulande beim "Expertenrat der Bundesregierung". Nicht nur das; er hat sich nur zu äußern, wenn die Kommission ihn darum ersucht. Seine von der Regentin erwählten Mitglieder haben weniger zu sagen als mittelalterliche Hofnarren. Sollten sie sich jemals äußern, dann haben sie sich "gegebenenfalls auf die Empfehlungen des ECDC, der EMA, der WHO und anderer einschlägiger Agenturen oder Einrichtungen der Union" zu stützen.
»(2) Der Beratende Ausschuss setzt sich aus unabhängigen Experten zusammen, zu denen Vertreter der Gesundheitsberufe und Sozialarbeiter sowie der Zivilgesellschaft gehören können und die von der Kommission entsprechend ihren Fachgebieten und Erfahrungen ausgewählt werden, die für die konkret auftretende Gefahr am relevantesten sind; ferner umfasst er Vertreter des ECDC und der EMA als ständige Beobachter…
(5) Der Beratende Ausschuss tritt auf Ersuchen der Kommission, des Gesundheitssicherheitsausschusses oder eines Mitgliedstaats immer dann zusammen, wenn es sich als erforderlich erweist. Die Kommission teilt den Mitgliedstaaten über den Gesundheitssicherheitsausschuss alle einschlägigen Informationen über die Tagungen des Beratenden Ausschusses mit. «
Es gibt keine Berichte über prustende Abgeordnete bei der Verabschiedung dieser Passagen.
In Artikel 25 wird recht schwammig aufgeführt, welche Folgen die Feststellung der Notlage haben soll. Auch hier wird nicht auf (Zwangs-)"Impfungen" verwiesen, wohl aber über die zitierte Verordnung auf Werbung, hier "Bereitstellung von Informationen zu Arzneimitteln" genannt, und die Kollaboration mit Pharmafirmen :
»Rechtliche Wirkung der Feststellung
Die Feststellung einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene gemäß Artikel 23 hat die rechtliche Wirkung, dass unter anderem folgende Maßnahmen eingeführt werden können:
a) Maßnahmen, die während der gesundheitlichen Notlage anwendbar sind, mit Bezug auf Arzneimittel und Medizinprodukte gemäß der Verordnung (EU) 2022/123;
b) Mechanismen zur Beobachtung der Verknappung medizinischer Gegenmaßnahmen sowie zu deren Entwicklung, Beschaffung, Verwaltung und Einsatz, im Einklang mit Artikel 12 der vorliegenden Verordnung und mit den anwendbaren Rechtsvorschriften der Union, insbesondere der Verordnung (EU) 2022/123, und mit der Verordnung (EU) 2022/2372;
c) Aktivierung der Unterstützung durch das ECDC gemäß der Verordnung( EG) Nr. 851/2004 zwecks Mobilisierung und Einsatz der EU-Gesundheits-Taskforce; and [sic]
d) Aktivierung der IPCR-Regelung.«
Integrated political crisis response (IPCR)
Im unscheinbaren letzten Punkt könnte sich Brisantes verbergen. Die EU informiert zu diesem Schlagwort so:
»Die Integrierte Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR)
Ereignet sich eine Krise oder Katastrophe – sei es eine Naturkatastrophe- oder eine von Menschen verursachte Katastrophe –, so kann die EU verschiedene sektorspezifische Krisenreaktionsmechanismen nutzen, um Hilfe zu leisten und eine Lösung des Problems zu erreichen.
Die Integrierte Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR) unterstützt schnelle und koordinierte politische Entscheidungen auf EU-Ebene im Falle schwerer und komplexer Krisen, etwa bei Terroranschlägen…
Dass die EU einen Krisenreaktionsmechanismus braucht, wurde deutlich, als sich zu Beginn der 2000er-Jahre mehrere dramatische Vorfälle ereigneten:
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- die Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA
- die Terroranschläge 2004 in Madrid und 2005 in London
- der Tsunami im Indischen Ozean im Jahr 2004…
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Der IPCR-Mechanismus ist derzeit für zwei Krisen im Vollmodus aktiviert:
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- Russlands Invasion in die Ukraine
- im Bereich Migration…«
consilium.europa.eu
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Die Verordnung sieht also gefährliches Wetter oder antimikrobielle Resistenzen in einem Kontext wie Terroranschläge. Die letzte Aufzählung läßt Schlimmes befürchten. Von Januar 2020 (! die WHO hatte erst am 11. März 2020 eine Pandemie ausgerufen) bis zum 2.5.23 galt der PCR-Mechanismus wegen Corona.
Die Verordnung bezieht sich ausdrücklich auf die Pläne der WHO:
»Die Union wird mit der WHO und ihren Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um ein neues rechtsverbindliches Instrument zu entwickeln, das die IGV ergänzt und so den Multilateralismus und die globale Gesundheitsarchitektur stärkt. Die Union sollte auch die Bemühungen um eine bessere Umsetzung und Einhaltung der IGV unterstützen.« (S. 6)
Diese Pläne müssen im Blick gehalten werden. Die Fokussierung auf die WHO und "globalistische" Begehren sollte jedoch nicht daran hindern zu erkennen, daß für die Überwachungspläne eine WHO hilfreich sein mag, aber mitnichten erforderlich ist. Herr Gates mag eigene Pläne haben und ist gewiß nicht zu unterschätzen. Nur, was bereits vorliegt, hat vor allem die mit ungeheurer Macht ausgestattete Kommissionspräsidentin zu verantworten, die bekanntlich Deutsche ist. Gemeinsam mit den in der EU nahezu alles bestimmenden Regierungen – das Europäische Parlament ist seinen Namen nicht wert – kommt sie ihrem Auftrag nach, den Einfluß Europas und seines bisherigen wirtschaftlichen Schwergewichts Deutschland zu vergößern. Oder, wie es einer der wichtigsten Propagandisten in dieser Angelegenheit, Pedro Villarreal, formuliert:
»Wenn Deutschland seine Führungsrolle im Bereich der globalen Gesundheit im Allgemeinen und bei der Steuerung der WHO im Besonderen behaupten will, muss es sich aktiv an den beiden völkerrechtlichen Reformprozessen beteiligen.«
Quelle und Näheres dazu in "Entwurf für WHO-Pandemievertrag: Staaten bleiben souverän".
(Hervorhebungen in blau nicht in den Originalen.)
Reformprozesse??
Da gibt es nichts mehr zu reformieren?
Die WHO gehört abgeschafft!
genau so wie die UNO
Was wir brauchen ist eine waschechte Revolution die, die Verantwortlichen und deren kriminelle kapitalistische Strukturen beseitigt.
@Publicviewer: Man könnte zu Hause anfangen und erst mal Biontech und andere Konzerne enteignen, die derart verantwortungslos auf Kosten der Gesellschaft Wahnsinnsprofite einfahren. Schon dieses Beispiel zeigt, wie schwierig eine "waschechte Revolution" einzuleiten wäre. Was sollte sich eigentlich zum Guten wenden mit den Austritten, wenn die Verhältnisse bei uns so bleiben wie im Beitrag beschrieben? Konkret hat übrigens Trump nach dem Austritt der USA aus der WHO das größte Impfstoffprogramm aller Zeiten gestartet.
@aa, was genau meinen Sie mit "enteignen"!? MFG
".. Sinnvoll könnte es sein, sich damit zu beschäftigen, was heute bereits in Europa rechtlich möglich ist. .. "
European Vaccination Status
https://www.efvv.eu/about/european-vaccination-status
Der Artikel ist nicht mehr Aktuell, Stand etwa 2019. Bereits 2019 bestanden Impfzwangsgesetze in vielen europäischen Ländern, u.a. mit diesen Folgen:
- ungeimpfte Kinder werden vom Kindergartenbesuch ausgeschlossen.
- ungeimpfte Erwachsene werden von Gesundheitsberufen ausgeschlossen.
- Eltern ungeimpfter Kinder werden mit Geldstrafen belegt.
Solche schwammigen Vertragsentwürfe lassen viele versteckte Möglichkeiten, die Bevölkerungen aufgrund unbewiesener und gerichtlich nicht nachgeprüfter Behauptungen zu terrorisieren, und das vor dem Hintergrund, dass noch nicht mal das heimliche In-Umlauf-Bringen von künstlichen bzw. künstlich modifizierten Viren dabei hinreichend überprüfbar erscheint. Selbst zu Covid-19 sind diesbezüglich ja Fragen über tatsächlichen Ursprung und mögliche künstliche oder anders absichtliche Ursprungseinflüsse bis heute offen und dem Nebel der Geheimdienst überlassen geblieben.
Die Entwicklung der Menschheit ist unaufhaltsam. WHO und Privates Unternehmertum gehören nicht dazu. Unterdrückung, Ausbeutung und Vertreibung haben keine Zukunft!
Danke. Sehr ausgewogen.
Irgendwann ca. 2007 herum bekam ich von einem Freund einen EU-Beschluss – habe leider die Quelle nicht mehr – und darin wurde aufgeführt im ordentlichen Behördensprech, dass bei politischen Unruhen und anderen Extremsituationen auch die Todesstrafe angewendet werden kann. Das kam mir damals noch sehr weit weg vor. In den letzten dreieinhalb Jahren habe ich dann erleben müssen, dass man sehr schnell, aus welchen Gründen auch immer, staatlicherseits eine Extremsituation schaffen kann. Die Drohung mit Seuchen, Kriegen, Hungesnöten gehört seit einiger Zeit zum normalen Politikbetrieb (ich meine damit mediales Dauerfeuer – früher gab es auch mal Monate der relativen Ruhe) und wenn die normalen Zeitläufte dies nicht hergeben wird mit medialen und sonstigen Mitteln nachgeholfen.
@arnulf, es ist nichts Neues daß der Staat in Ausübung seiner Macht den Tod von Menschen billigend in Kauf nimmt. MFG
Woran erinnern mich diese Vorgänge bloß?
"Die Kernkraftwerke sind praktisch von der Haftung befreit. Theoretisch steht das zwar in diesem Abkommen drin, aber praktisch sind sie befreit."
"Entsprechende Passagen finden sich unter dem Punkt „Haftungsausschlüsse“ in den Versicherungsbedingungen sehr vieler – wenn nicht aller – Versicherungen. Als normaler Bürger kriegt man im Falle einer Katastrophe keinen Pfennig. Das ist leider so. "
" Sowohl in der kritischen Szene als auch in der neutralen Gutachterszene, die sich auch mit Versicherungen zu anderen Themen beschäftigt, ist das seit langem ein Thema – bei dem es am Ende keine Lösung gibt. Die Geschädigten stehen im Regen da.
Das ist weltweit so,"
"Überall sonst auf der Welt bringt man die Leute, die Gesundheitsprobleme durch nukleare Ereignisse welcher Art auch immer haben, in die Not, dass sie den Nachweis erbringen müssen, jeder für sich, dass seine Erkrankung durch die Strahlung verursacht wurde.
Multipolar: Ähnlich wie jetzt bei den Corona-Impfschäden.
Pflugbeil: Die Erkrankungen durch die Strahlung sind aber nicht strahlenspezifisch, die können auch durch andere Ursachen entstehen. Auch wenn völlig plausibel ist, zum Beispiel beim Uranbergbau, dass die Erkrankungen dadurch verursacht sind, haben die Kumpel praktisch keine Chance auf irgendeine Anerkennung einer Berufskrankheit oder ein bisschen höhere Rente oder so etwas."
"Ein besonders perfider Trick liegt in den Knebelverträgen. Der wohl älteste Knebelvertrag wurde im Mai 1959 zwischen der IAEA und der WHO abgeschlossen. In Artikel III.1 steht: „Die IAEA und die WHO erkennen an, daß es notwendig sein kann, gewisse Einschränkungen zur Wahrung vertraulicher Informationen, die sie erhielten, anzuwenden.“ Es gibt zahlreiche Beispiele dafür, daß das die Grundlage dafür war, Gesundheitsprobleme nach Tschernobyl zu bestreiten und nicht zu veröffentlichen. Es gibt einen entsprechenden Knebelvertrag zwischen IAEA und der UN vom 30.10.1959, dort findet man den Knebel in Artikel II. Nach Fukushima gab es gleich zwei Knebelverträge – einen zwischen der IAEA und der Präfektur Fukushima und einen zwischen der IAEA und der Medizinischen Universität Fukushima. In allen Fällen reichte es, daß die IAEA kurz die Stirn runzelte – und es gab keine Probleme mehr."
"„Die Bombe als technischer Anreiz hat mich überhaupt nicht interessiert. Was mich faszinierte, war, damit an einen Schalthebel politischen Einflusses zu kommen.“"
"1986 ereignete sich dann ein Unfall in dem Geesthachter Forschungsreaktor, der vertuscht wurde. Danach registrierte man in der Gegend ein signifikant verstärktes Auftreten von Leukämie bei Kindern. In Umgebungsproben fanden sich sogenannte Mikrokügelchen. Das deutet – darüber haben Sie selbst viel geschrieben und auch in den Untersuchungskommissionen mitgearbeitet – auf verbotene militärische Experimente hin. Daher die Frage: Gab es in den 80er Jahren in Westdeutschland eine geheime Atomwaffenforschung?"
"Wir sind in Geesthacht auf die Leukämiefälle aufmerksam geworden. Dr. Eberhard Forkel, der auf der anderen Seite von Geesthacht in der dörflichen Landschaft, in Marschacht, lebte, war der einzige Kinderarzt in der Gegend. Alle Kinder, die ordentliche Wehwehchen hatten, sind bei ihm aufgelaufen. Und dem fiel auf, dass etwa ab 1990 ein Kind nach dem anderen mit Leukämie ankam. Und Leukämie bei Kindern ist eine exotische Krankheit. Die gibt es ganz selten. Der hat sich bemüht, die Behörden aufmerksam zu machen und gefragt, was denn los ist. Die haben ihn aber alle abblitzen lassen. Überhaupt nicht reagiert. Die Leute, die dort wohnten, kriegten das natürlich mit und machten sich große Sorgen. Zunächst vermutete man, dass das große Kernkraftwerk Krümmel, das auf der anderen Seite der Elbe zu sehen war, dafür verantwortlich sein könnte. Es gab drei Kommissionen, die sich mit der Frage beschäftigt haben. Eine in Bremen, eine in Schleswig-Holstein und eine in Niedersachsen. Die haben die Leute in Krümmel auf Herausgabe von Unterlagen gedrängt. In der Regel sind die aber auch abgeblitzt bei den Atomaufsichtsbehörden, beim Umweltministerium, bei allen politischen Parteien und natürlich bei Krümmel selber. Sie haben ganz wenig herausbekommen, manchmal aber etwas aus Versehen."
"Es ist zum Beispiel herausgekommen, dass auf dem Dach von Krümmel Messgeräte fest installiert worden waren und dass die auffällige Werte angezeigt haben. Man hat dann die Messgeräte ausgetauscht und neue aufgebaut. Die haben wieder auffällige Werte angezeigt. Dann hat man nochmal das Gleiche gemacht und als dann Mitglieder von der Kommission auf das Dach steigen wollten, um zu sehen, was da passiert sein kann, ist ihnen das verwehrt worden. Dann gab es in einer Kommissionssitzung eine Grafik von der Strahlenüberwachung in dem Bereich. Auf dieser konnte man einen waagerechten Strich sehen. Und in dem Zeitraum, wo dieses Ereignis stattfand, im September 1986, war ein leeres Stück und danach ging die waagerechte Linie weiter. Und zufällig ist in den vielen Unterlagen, die dann doch hin- und hergingen, ein Blatt versehentlich drin gewesen, wo genau diese Kurve drin war. Aber genau dort, wo der leere Platz in der Kurve war, die offiziell vorgezeigt wurde, da war ein Peak zu sehen. Darauf sagte die Person von der Behörde, das sei ganz normal. Wenn solche Ausreißer passieren, die nicht plausibel sind, würden sie die immer entfernen. Also, so sind die damit umgegangen. Das hat natürlich die Leute aufgeregt. Was dann bei Krümmel herausgekommen ist, waren eine Menge Ungereimtheiten, ein fragwürdiger Umgang mit Messgeräten und Werten, mit Atomaufsicht, eine seltsame Haltung von den Politikern, die die Debatte immer abgewürgt haben, die das nicht diskutieren wollten.
Multipolar: Auch nicht die Grünen?
Pflugbeil: Auch nicht die Grünen! Besonders scharf die Grünen nicht."
"flugbeil: Es gab einen Pannenbericht zu dem gleichen Datum, wo die Leute beschrieben haben, ein eigenartiges Licht, bläulich, grünlich, gelblich, gesehen zu haben. Nicht so richtig wie ein Brand, aber seltsam leuchtend. Dazu gibt es Berichte von mehreren Personen. Und das fällt zusammen mit diesen Berichten über die angebliche Radonstrahlenmessung. Es gibt einen Bericht von der Feuerwehr, die dort zugange war. Und als die Initiativen überlegten, wie man das aufklären kann, dachten einige, einfach die Feuerwehrleute zu fragen. Schließlich waren die vor Ort. Die standen auch in der Zeitung und müssten darüber Bescheid wissen. Zuerst war nicht so richtig etwas herauszukriegen. Sie haben aber mehrfach nachgebohrt und da war die Erklärung von der Feuerwehr, dass es leider in der Feuerwehr einen Brand gegeben habe, sodass alle Unterlagen über diesen Einsatz im Schrank verbrannt sind. Solche Geschichten gibt es jede Menge."
"Pflugbeil: Ja, noch kurz dazwischen: Die Leute, die sich um Aufklärung bemüht haben, zunächst bei Krümmel, die wurden ziemlich böse angegangen von den Medien, von der Politik und wurden auch in ihren Arbeitsstellen schlecht gemacht. Auch an Universitäten, es waren mehrere Professoren dabei. Die haben richtig ernsthaft Ärger bekommen. Das nahm dann noch zu, als die letzten Zweifel aufkamen, ob Krümmel überhaupt der alleinige, der wesentliche Punkt ist – als man überlegte, was es denn noch dort gäbe und auf das Kernforschungsinstitut GKSS kam, worüber man noch nicht viel wusste. Wo Kernphysik und verschiedene andere Sachen wie Umweltthemen betrieben worden sind. Was aber genau, dazu gab es irgendwie keinen Eindruck. Damit hat sich niemand beschäftigt.
Multipolar: War das Institut staatlich angebunden?
Pflugbeil: Das ist ein Forschungsinstitut gewesen, das staatlich finanziert worden ist, wie die anderen Kernforschungsinstitute auch."
"Nachdem ich über dieses Gutachten und den möglichen militärischen Hintergrund dieser Kügelchengeschichte dann auch Artikel geschrieben hatte, kam von den amerikanischen Geheimdiensten die dringende Empfehlung an die Stasi-Unterlagen-Behörde, diesen Bericht unbedingt zu klassifizieren.
Multipolar: Das haben Sie aus der Behörde erfahren?
Pflugbeil: Ja. Die haben das dann nicht mehr herausgerückt."
"Pflugbeil: Soweit ich mich erinnere, wurde das im Bundestag 1990 beschlossen in dem Haufen von Gesetzesänderungen, die damals im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung gemacht worden sind. Da war das ein Thema. Da habe ich die Friedensforschungsinstitute gefragt, die gab es in Westdeutschland, ob sie sich mit diesem Thema beschäftigt haben und was sie davon halten. Die haben alle abwehrend geantwortet, haben gesagt, sie hätten zu wenig Leute, sie könnten sich das gar nicht vorstellen, das könne höchstens mit der nuklearen Teilhabe zusammenhängen. Es hat sie einfach nicht interessiert. Dann habe ich die Abgeordneten gefragt, die damals im Bundestag waren und die dazu gesprochen haben. Damals hatte ich noch nicht den Zugang gefunden zu den Bundestagsredeprotokollen. Was sie denn für eine Position dazu hatten und ob sie mir vielleicht sagen beziehungsweise schicken könnten, was sie damals dazu gesagt hatten. Ohne Ergebnis. Null. Am schärfsten war die Grünen-Abgeordnete in Berlin: Das sei schon so lange her, da könne sie sich nicht mehr dran erinnern. Sehr seltsame Geschichte."
https://multipolar-magazin.de/artikel/pflugbeil-interview-teil‑1
Zum Glück wiederholt sich Geschichte nicht!
Schon gar nicht im militärischen Forschungsbereich.
@Schuss vor den Bug…: Auch hier die Bitte, Beiträge nicht ellenlang zu zitieren. Ein Auszug und ein Link tun es oft auch.
Sehr interessant.
Wer da wohl seine willfährigen und korrupten Finger mit im Spiel hatte ?
Und wenn man sich besagte "Verordnung" so durchliest, stellt sich einem schon die Frage, welche PR-Firmen an den bewußt schwammigen Formulierungen beteiligt waren.
Denn etwas anderes als aggressive 'Werbung' ist dieses technokratische Geschwafel nicht.
Lieben Dank für diese neuerlich sehr profunde Recherche!
Ich hab echt geschluckt, denn von dieser EU-"Verordnung" (die ja wohl 'Gesetzescharakter' hat) war mir nichts bekannt – null, niente, nada …
Da könnte man ja glatt auf den Gedanken kommen, die WHO hat von der EU abgeschrieben!
Da kann es doch nur ein Zufall sein, dass die WHO von der EU im Juni 2023 schon das "System der digitalen Covid19-Zertifizierung" übernommen hat (sicher wurde hier darüber berichtet, ich beschränke mich jetzt auf die off. Pressemitteilung [?] der EU: https://germany.representation.ec.europa.eu/news/kommission-und-weltgesundheitsorganisation-who-starten-partnerschaft-im-bereich-der-digitalen-2023–06-05_de)
Was ich mich nun freilich frage, da mir mein Furor in Sachen WHO-Pandemie-Vertrag irgendwie ein wenig lächerlich erscheint (angesichts meines EU-Tiefschlafes) – was ist denn JETZT noch zu tun, was kann denn JETZT überhaupt noch getan werden?!
(Manchmal ist das mit der komplexen Information wirklich schwer zu ertragen, trotz allen Trainings … Aber ich danke dennoch für jede!)
Dr. Norbert Häring (Auszug)
Beim UN-Zukunftsgipfel soll die Weltherrschaft der Konzerne festgeschrieben werden
28. 11. 2023 | Die vollständige Unterwerfung der UN unter die Konzerninteressen, die das Weltwirtschaftsforum mit seiner Global Redesign Initiative 2010 vorgezeichnet und seither erfolgreich betrieben hat, soll auf dem UN-Zukunftsgipfel 2024 im Regelwerk der Weltorganisation verankert werden. Das ist auch in Zusammenhang mit dem geplanten WHO-Pandemieabkommen von Bedeutung, das der UN-Organisation WHO ausufernde Machtbefugnisse geben soll.
https://norberthaering.de/macht-kontrolle/summit-of-the-future/