"Mit dümmlich noch freundlich beschrieben". So wird auf norberthaering.de am 27.10.23 ein "Fakten-Check" auf br.de vom gleichen Tag unter obigem Titel verrissen. Ich würde eher sagen, es ist ein klassisches Eigentor. Das Verdienst der BR-Autorin, auf sie kommen wir später, ist es, den Link zum aktuellen Vertragsentwurf zur Verfügung zu stellen. So können sich Interessierte ein Bild davon machen, auf welch tönernen Füßen ihre Argumentation steht.
Sie will etwas widerlegen. Nämlich
»die Falschbehauptung, der geplante "Pandemievertrag" entmachte die Nationen – und die WHO könne dann über den konkreten Umgang mit Pandemien, zum Beispiel in Deutschland, bestimmen. Das ist falsch.«
Wie geht sie vor?
Wie üblich wird eine Behauptung als falsch entlarvt, die seriöse Kritiker – auch hier gibt es nicht wenige andere – überhaupt nicht vertreten:
»Erstens: Deutschlands demokratisch legitimierte Vertreter verhandeln mit – und zweitens: Die demokratisch legitimierten Abgeordneten stimmen dann darüber ab.«
Die Rolle der EU
Zum ersten Punkt ist allerdings zu fragen, wer da wo für die BRD verhandelt. Wer im dafür zuständigen Gremium "Intergovernmental Negotiating Body to draft and negotiate a WHO convention" sitzt, ist intransparent. Bekannt ist, daß die Europäische Kommission im März 2022 ermächtigt wurde,
"… im Namen der Union für Angelegenheiten, die gemäß den Verträgen in die Zuständigkeit der Union fallen, über eine internationale Übereinkunft über Pandemieprävention, ‑vorsorge und ‑reaktion sowie über ergänzende Änderungen der IGV zu verhandeln".
Überhaupt ist die EU nicht weniger als oft beklagte ferne Mächte ein Drahtzieher der neuen Vertragswerke. Bereits im Mai 2021 teilte sie in einer Presseerklärung mit:
»…Der Vorschlag für einen internationalen Pandemievertrag wurde erstmals vom Präsidenten des Europäischen Rates, Charles Michel, im November 2020 auf dem Pariser Friedensforum angekündigt.
Ziel des Ratsbeschlusses ist es, die Teilnahme der EU an den Verhandlungen über Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Union fallen, im Hinblick auf den möglichen Beitritt der Union zum Vertrag sicherzustellen…«
Wenn dies sicher nicht allein ausschlaggebend war, so kennzeichnet der Zeitpunkt der Erklärung die Phase, in der es möglich erschien, mit den "Impfstoffen" von AstraZeneca und Biontech den Weltmarkt zu bestimmen und ansatzweise den US-Riesen etwas entgegensetzen zu können.
Angesichts der vielfältigen bindenden "Pandemie-Vorschriften" im EU-Raum ist die Frage erlaubt, an welchen Stellen die WHO-Regularien darüber noch hinausgehen. Siehe dazu netzwerkkrista.de am 20.10.23.
Ist der Vertrag überhaupt ein Vertrag?
Zurück zum "Fakten-Check". Wir lesen:
Das ist nicht falsch und ein Ausdruck des wachsenden Widerstands vor allem der Länder des "globalen Südens". Ursprünglich hatte die WHO nämlich anderes im Sinn:
Die im vierten Punkt angesprochene Geltung nationaler Gesetze und Vorschriften widerspricht dem ersten Punkt wie der Überschrift.
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Eine Entscheidung des BVerfG vom 15.9.23 wird angeführt gegen Gerüchte. Sie werden gestreut vom "emeritierte[n] Professor Sucharit Bhakdi, der seit Beginn der Pandemie immer wieder mit unbelegten und falschen Behauptungen auffiel". An zwei weiteren Stellen führt die Autorin zusätzlich Aussagen der AfD an, die "ähnlich lautende Falschbehauptung[en]" beinhalteten, womit für anständige Menschen aus ihrer Sicht klar sein sollte, was davon zu halten ist.
»Die Begründung des BVerfG für seine Ablehnung der Beschwerde fußt auf zwei Punkten – erstens: Der Vertrag sei noch nicht abgeschlossen, darüber könne das BVerfG also noch nicht entscheiden – und zweitens: Die Gründe, die die Beschwerdeführerin angegeben habe, ließen eine mögliche Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten inhaltlich nachvollziehbar nicht erkennen.«
Die Entscheidung wird im Text des BVerfG differenzierter erläutert. Sie klingt schlüssig als Antwort auf eine wenig durchdacht erscheinende Klage. Nur sagt die Nichtannahme der Klage nichts aus über die Verfassungsmäßigkeit eines künftigen Vertrages. Es wird Bezug genommen darauf, daß der geplante Vertrag "noch keine innerstaatlichen Rechtswirkungen auszulösen vermag" und sich die Klage "nicht detailliert mit den einzelnen Artikeln der Entwurfstexte" auseinander setzt.
Expertismus. Wuhan "weit außerhalb der rechtlichen Zuständigkeit der Behörden in Deutschland"
Es folgen Ausführungen zu Verschwörungstheorien als solche – wohlbekannt und langweilig, wie das Beschwören, der guten Obrigkeit gehe es doch darum, "Leben zu retten".
Der erste Experte muß ein guter sein, denn "mehrere andere Experten, die der #Faktenfuchs fragte, verwiesen auf ihn":
»Pedro Villarreal ist Experte für Gesundheitsrecht und öffentliches ausländisches Recht am Max-Planck-Institut (MPI) für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht und bei der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP).«
Er bestätigt, daß die Souveränität der Staaten sehr wohl in Frage gestellt wird:
»Es sei wichtig, dass es Bestimmungen gebe, die eindeutig festlegen, was Staaten tun dürften und was nicht. Die Covid-19-Pandemie habe das gezeigt: Sie brach im chinesischen Wuhan aus – weit außerhalb der rechtlichen Zuständigkeit der Behörden in Deutschland oder der EU.
Villarreal nennt noch einen zweiten Grund: Rechtliche Regeln könnten im Gegensatz zu einer Kooperation, die von diplomatischen Erwägungen abhängig ist, mehr Kontinuität schaffen.«
Diplomatie erweist sich ja immer wieder als hinderlich, wenn es darum geht, mehr Kontinuität schaffen. Dann heißt es doch:
»Die WHO kann rechtsverbindliche Vorschriften formulieren
… Die Weltgesundheitsversammlung setzt sich aus den Vertretern der 194 WHO-Mitgliedstaaten zusammen, die einmal im Jahr tagen und über Resolutionen und Beschlüsse abstimmen. Sie ist das höchste Entscheidungsorgan der WHO, kann völkerrechtlich rechtsverbindliche Beschlüsse treffen. Grundlage dafür sind die Artikel 19 beziehungsweise 21 der Verfassung der WHO. "Daher liegt die endgültige Entscheidung darüber, was angenommen wird, bei den Mitgliedstaaten selbst", schreibt Villarreal.«
Robustere Alternative zur bisher gepflegten Ad-hoc-Diplomatie
Das findet sich im dritten Link zum Thinktank "Stiftung Wissenschaft und Politik". Villarreal erklärt dort zum Pandemievertrag:
» Im Mittelpunkt dieser Bemühungen steht die Überzeugung einiger Staaten und Staatengruppen, wie der G7, der Europäischen Union (EU) und der Mitglieder der sogenannten "Freunde des Pandemievertrags", dass eine regelbasierte internationale Ordnung eine robustere Alter- native zur bisher gepflegten Ad-hoc-Diplomatie bietet.
Deutschland hat ein Interesse am Erfolg dieser Reformprozesse. Seit der westafrikanischen Ebola-Krise von 2014/15 ist die Bundesregierung bestrebt, sich als Vorreiterin im Bereich Global Health zu positionieren…«
Deutschlands Führungsrolle bei der Steuerung der WHO
Auch bei seiner folgenden Formulierung werden die finsteren globalistischen Kräfte hinter dem Vertrag erkennbarer:
»Wenn Deutschland seine Führungsrolle im Bereich der globalen Gesundheit im Allgemeinen und bei der Steuerung der WHO im Besonderen behaupten will, muss es sich aktiv an den beiden völkerrechtlichen Reformprozessen beteiligen.«
Richtigerweise differenziert Villarreal zwischen dem Pandemievertrag und den gleichfalls verhandelten "Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005). Sie sind nämlich "rechtsverbindliche Konventionen":
»Vorschriften können gemäß Artikel 60 (b) mit einfacher Mehrheit angenommen werden, es sei denn, die Staatenvertreter stufen sie ad hoc als "wichtige Fragen" ein, so dass die besagte Zweidrittelmehrheit erforderlich wird…
Die Weltgesundheitsversammlung kann jedoch jenseits eines Pandemievertrags in fünf Bereichen rechtsverbindliche Regelungen erlassen: 1) Gesundheits- und Quarantänevorschriften und andere Verfahren zur Verhinderung der internationalen Ausbreitung von Krankheiten;..
Die IGV sind derzeit das rechtsverbindliche Instrument zum Umgang mit grenzüberschreitenden Krankheiten.«
Beteiligung der nationalen Gesetzgeber nicht nötig
»Nach Artikel 21 der WHO-Verfassung kann die Weltgesundheitsversammlung Vorschriften annehmen, die für die Staaten rechtlich bindend sind, es sei denn, diese lehnen sie ab ("opt out"). Sobald die in den Vorschriften festgelegte Frist für die Ablehnung oder die Anmeldung eines Vorbehalts verstrichen ist, sind die betreffenden Regelungen für alle Staaten, die keine Einwände geäußert haben, verpflichtend. Das Hauptmerkmal der WHO-Vorschriften besteht darin, dass in ihrem Fall die Beteiligung der nationalen Gesetzgeber nicht nötig ist.«
Auf Vorschlag der USA wurde der "Zeitraum für die Ablehnung von Änderungen gemäß Artikel 55 bzw. 59 IGV (2005) von 18 auf 10 Monate" verkürzt. Damit ist folgendes Szenario denkbar: Lauterbach stimmt den Vorschriften zu. Sollte innerhalb von 10 Monaten der Bundestag kein "opt out" beschließen, wären sie rechtlich bindend.
USA wollen Mitgliedstaaten entmachten. Die Rolle Christian Drostens
Die USA wollen im übrigen noch weiter gehen:
»Die übrigen Initiativen der US-Regierung betrafen unter anderem die Möglichkeit für die WHO, eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite auszurufen, ohne die betroffenen Mitgliedstaaten zu konsultieren, und die Schaffung eines neuen Mechanismus zur Notfallerklärung auf mittlerer Ebene. Hier waren die WHO-Mitgliedstaaten der Ansicht, dass mehr Zeit erforderlich sei, um die Reichweite solcher Änderungen zu erörtern.«
Auch hier ein Szenario, das angesichts entsprechender Drohungen von Christian Drosten (Drosten: Mers-Virus könnte „nächster Kandidat” für eine Pandemie sein) nicht abwegig ist: In Saudi-Arabien treten Fälle von MERS auf. Das Land hält sie nicht für bedrohlich. Beraten von "Experten" wie Drosten entscheidet der WHO-Generalsekretär ohne Konsultation mit Saudi-Arabien, die Pandemie auszurufen. Das darf er laut WHO-Statut, bei den Affenpocken tat er dies sogar gegen das Votum seiner Berater.
Politische Hindernisse für die pandemiebezogene Datensammlung beseitigen
Unter dieser Zwischenüberschrift teilt Villarreal mit:
»Eines der ständigen Probleme beim Auftreten von Pandemien ist die frühzeitige Meldung von Krankheitsereignissen, die das Potential zur Grenzüberschreitung haben. Dies ist eine klassische Herausforderung für Gesundheitsbehörden, da diese Ereignisse an Orten auftreten können, die weit außerhalb ihrer territorialen Zuständigkeit liegen.
Das Thema ist insbesondere für Deutschland von strategischer Bedeutung, denn das WHO-Zentrum für Pandemie- und Epidemieaufklärung (WHO Hub for Pandemic and Epidemic Intelligence, oder kurz: "Pandemic Hub") befindet sich in Berlin.«
Diese Herleitung ist natürlich Unsinn. Besorgt ist Villarreal viel mehr, daß Staaten "keine unnötigen Reise- und Handelsbeschränkungen für andere Mitgliedstaaten" erlassen könnten. Mit Grund: "Ein krasses Beispiel dafür war die Mitteilung Südafrikas über die Entdeckung der Omikron-Variante auf seinem Hoheitsgebiet, die unmittelbar zu einer Flut von Reiseverboten aus und in das Land führte."
»Eine erleichterte und vermehrte Meldung von Ereignissen würde der Funktionsfähigkeit des Pandemiezentrums in Berlin zugutekommen. Dieses könnte dann als echter "Knotenpunkt" für die Verarbeitung der Daten agieren, die von den WHO-Mitgliedstaaten gemeldet werden «
Die Bundesregierung teilt dazu mit:
»Gründungspartner des WHO-Hub in Berlin waren das Robert-Koch-Institut und die Charité-Universitätsmedizin Berlin. Waren es anfangs nur wenige Beschäftigte, ist das Team inzwischen gewachsen. So arbeiten Expertinnen und Experten aus den verschiedensten Ländern und der unterschliedlichsten Disziplinen im Hub zusammen – wie beispielsweise der Datenanalyse, Medizin und Epidemiologie.«
Nur wenige Befugnisse übertragen. "Wenn, dann nur dem Hauptortan"
Wieder zurück zum "Fakten-Check".
»Auch beim Pandemievertrag geht es um eine solche völkerrechtliche Übereinkunft. "Man sieht in den aktuellen Entwürfen, dass der WHO sehr wenige Befugnisse übertragen werden könnten. Und wenn, dann nur dem Hauptortan [sic], der Weltgesundheitsversammlung – die ja eine Versammlung von Vertretern der Mitgliedstaaten ist. Deshalb bedeutet es meiner Meinung nach nicht, dass die Souveränität der Mitgliedstaaten aufgehoben wird", sagt Völkerrechtler Villarreal im Gespräch mit dem #Faktenfuchs.
Vorrang des deutschen Grundgesetzes gegenüber der WHO
Auch Helmut Aust von der Freien Universität Berlin sagt: "Nein, ein möglicher Pandemievertrag der Weltgesundheitsorganisation hebelt die nationale Souveränität genauso wenig aus wie andere völkerrechtliche Verträge." Diese Einschätzung teilen in ähnlicher Weise alle vier Juristen mit Völkerrechts-Expertise, die der #Faktenfuchs befragte.
Das deutsche Grundgesetz ermöglicht es, völkerrechtliche Verträge einzugehen. "Auch das Grundgesetz hat ein Souveränitätsverständnis, das von vornherein darauf ausgelegt ist, internationale und europäische Kooperation zu ermöglichen", sagt Aust.«
Richtig daran ist: Für einen Pandemievertrag ist die Zustimmung des Bundestags erforderlich. Er hatte sich allerdings bereits mit dem "Infektionsschutzgesetz" entmächtigt. Es steht ihm frei, das auch gegenüber der WHO zu tun. Die Möglichkeit beschreibt ein anderer Experte:
»Robert Uerpmann-Wittzack, ebenfalls Experte für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Universität Regensburg, stimmt zu: "Völkerrechtler sagen mittlerweile sehr häufig: Ein Staat ist souverän, wenn er nur noch das Völkerrecht über sich hat. Souveränität bedeutet gerade, völkerrechtlich handeln zu können und sich im Verhältnis zu anderen Staaten binden zu können."«
Wichtig, "was in diesem Vertrag auch tatsächlich drinsteht"
»Dennoch antworteten die Experten, mit denen der #Faktenfuchs sprach, mit rechtswissenschaftlicher Vorsicht. "Inwiefern Souveränität durch einen völkerrechtlichen Vertrag beschränkt wird, hängt davon ab, was in diesem Vertrag auch tatsächlich drinsteht. Derzeit kann man das nicht abschließend beantworten", betont etwa Völkerrechtler Aust.«
Ein Nein zum Vertrag kann "sehr hohe politische Kosten haben":
»Der Pandemievertrag würde ins Bundesgesetz integriert
"Deutschland ist rechtlich nicht verpflichtet, den Vertrag zu unterzeichnen", sagt Christian Walter von der Ludwig-Maximilians-Universität München, ebenfalls Völkerrechtsexperte. "Der Bundestag muss nicht Ja sagen, er kann auch Nein sagen, wenn ihm nicht gefällt, was in diesem Vertrag steht, der ausgehandelt ist." Politisch sei das zwar schwierig, weil ein Nein sehr hohe politische Kosten haben könne, sagt Walter.«
WHO kann Staaten überwachen. Digitale Impfpässe
»"Die WHO könnte die Befugnisse haben, die Einhaltung der Verpflichtungen – die von den Staaten selbst in den Instrumenten formuliert werden – zu überwachen", erklärt Villarreal.
So könnten durch den Pandemievertrag und die Internationalen Gesundheitsvorschriften neue WHO-Gremien geschaffen werden, die dann regelmäßig überprüfen, ob die Staaten ihren Verpflichtungen nachgekommen sind.
Ein anderer Bereich für eine mögliche neue Befugnis der Weltgesundheitsversammlung ist Villarreal zufolge die Harmonisierung der Kriterien für digitale Impfpässe für Reisezwecke. Die Weltgesundheitsversammlung könnte künftig diese Harmonisierung rechtsverbindlich regulieren…
"Die Länder, die diese digitalen Versionen dann nicht akzeptieren, würden wahrscheinlich das Völkerrecht verletzen", sagt Villarreal.«
Ängste werden geschürt, Belege fehlen
Stimmt. Aber nicht so, wie die Autorin meint:
»Ein Muster, das sich durch die Gerüchte um den WHO-Pandemievertrag wie durch viele andere Mythen etwa zu Corona zieht: Es wird viel geraunt, dazu werden Begriffe wie "Diktatur", "Überwachung", "Kontrolle" oder aber "Freiheit" und "Menschenrechte" genutzt. Diese schüren Ängste, können Abwehr auslösen oder den Verteidigungsimpuls.
Doch Belege für die Gerüchte werden nicht oder nur vermeintlich geliefert…«
Historische Parallelen sind stets heikel. Beim Ermächtigungsgesetz, das den Nazis 1933 legal die Macht übertrug und dem auch der spätere Bundespräsident Heuß zustimmte, wäre eine Ähnlichkeit wohl nicht von der Hand zu weisen. Doch wie sprach der Experte? "Der Bundestag muss nicht Ja sagen, er kann auch Nein sagen."
Die profunde Analyse geliefert hat diese Autorin:
Auf de.linkedin.com führt sie an:
Die Einrichtung des Bayerischen Wissenschaftsministeriums hat das Geld gut investiert. Wir lesen dort
»Elitenetzwerk Bayern
Wir fördern begabte junge Menschen vom Abitur bis zur Postdoc-Phase auf ihrem individuellen Weg. Unsere Mitglieder verbindet das Engagement, die Welt von morgen verantwortungsvoll mitzugestalten.«
(Hervorhebungen in blau nicht in den Originalen.)
Staaten bleiben souverän
Nein. Kein einziger Staat der heutigen Welt ist souverän (selbstbestimmend) !
MFG
PS: Ein Staat verwirkt in dem Moment seine Souveränität wenn er den Import von Kapital zulässt.
😉
Und wie sieht es mit Kapitalexport aus?
Eine "mögliche Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten" ist beim Dinner im Kanzleramt in der Suppe verloren gegangen, und "Regelbasierte Ordnung", ist ein Euphemismus für den Reibach der Konzerne auf Kosten der Gesundheit von Menschen, die weder ihre Aktien halten, noch Interesse an ihren Bilanzen haben.
https://www.freitag.de/autoren/michael-kraetke/hochamt-der-buchhalter
Das Bild spricht Bände. Die globale Gesundheit war ein zentrales Anliegen der CDU – Merkel und Spahn. Als Macht- und Disziplinierungsinstrument taugt die Bio-Security sicherlich jeder Regierung, dafür braucht es bewiesenermaßen keine WHO. Allerdings kommt die WHO als Legitimierung wohl gelegen, wenn es Ländern einfallen sollte, aus der Reihe zu tanzen.
Soso … der Bundestag kann also auch „Nein“ sagen. Dann bin ich ja beruhigt.
Was Sie vom Weltgesundheitsgipfel nicht erfahren sollten – Teil 1 (27.10.2023)
"Für die Heute-Show traf Lutz Vanderhorst den Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf dem World Health Summit, dem Weltgesundheitsgipfel in Berlin. Ich weiß das nur deshalb, weil ich auf der offiziellen Seite des World Health Summit nachsehen wollte, wer denn über dieses internationale strategische Forum für globale Gesundheit berichtet hatte. Die Verballhornung von Karl Lauterbach fand vor der Pressewand der Veranstaltung statt, mehr auch nicht. Sie war im öffentlich rechtlichen Fernsehen dieser Republik – laut der Weltgesundheitsgipfel-Seite – dessen einziges Vorkommnis.
Die Ziele des Weltgesundheitsgipfels sind unter anderen: Wissenschaftliche Antworten auf gesundheitliche Herausforderungen zu finden, internationale Kooperationen zu fördern, die Gesundheitsagenda festzulegen, die Anerkennung globaler Gesundheit als zentrales politisches Thema zu fördern und die globale Gesundheitsdebatte im Sinne der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung zu unterstützen. Das World Health Summit wurde übrigens im Jahr 2009 anlässlich des 300-jährigen Bestehens der Charité Berlin gegründet.
Die Journaille hätte über den Einfluss dieses Treffens auf unser aller Lebensbereiche etwas zu vermelden gehabt. Als der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring aber nichts fand, griff er selbst in die Tasten.
Hören Sie seinen Bericht über das "Bestimmende Jahr für globale Gesundheitsaktionen", wie das World Health Summit in diesem Jahr untertitelt war.
Sprecher: Ulrich Allroggen "
https://www.youtube.com/watch?v=oCSpZDljot4
https://www.radiomuenchen.net/podcast-archiv/radiomuenchen-themen/2013–04-04–17-32–41/2343-was-sie-vom-weltgesundheitsgipfel-nicht-erfahren-sollten-teil‑1.html
Großen Dank für die ausführliche Darstellung der miesen Manipulationstechniken dieser „Wahrheitsprüfer“, auch mit Hinweis auf den Blog von Norbert Häring, der gleichfalls zur Tageslektüre gehört und der zum Thema mit chirurgischer Präzision regelmäßig und zuverlässig publiziert. Wenn man genauer liest, welche „Mächte“ diese weltweit agierenden Zensoren finanziert, muss man sich nicht wundern, wie kleinmütig einst couragierte und unabhängige Chefredaktionen in Verlagen und ÖR-Anstalten werden. Man könnte sich schon in die Zeit der Heiligen Inquisition zurückversetzt fühlen, obwohl historische Vergleiche auch hinken mögen, ich weiß. Aber wenn man auch noch die 44-seitige aktuelle „Handreichung“ für Journalisten zum Thema Gaza/Israel-Konflikt dazu betrachtet, auf die Albrecht Müller in den NDS hinweist, dann wird doch die Vermutung bald zur Gewissheit, dass der freie und faire Gedankenaustausch und jeder verantwortungsbewusste wissenschaftliche Diskurs zu bestimmten Themen systematisch unterdrückt werden soll.
Besonders ärgerlich ist, und deswegen hier der Kommentar, wenn diese Wahrheitslenker in den Diensten von ÖR-Medien stehen, die wir auch noch bezahlen müssen. Untergraben sie nicht die gesetzlich verankerten Rechte und Pflichten von Rundfunkanstalten?
Ich weiß nicht, ob diese problematischen Einflüsse schon Teil der Lehrinhalte in Journalistenschulen von Burda, Holtzbrinck, über Nannen und Springer bis zu denen von RTL oder RBB sind, im Gegenteil da sogar für wichtig erachtet werden. Aber wie werden diese Entwicklungen von der Medienwissenschaft beurteilt, und werden wenigstens da Studierende auf diese Zugriffe von global agierenden Lobbygruppen sensibilisiert?
Morgen „feiert“ der Rundfunk in Deutschland seinen 100.! WER „feiert“ ihn?
„Die Resultate des Radios sind beschämend, seine Möglichkeiten sind ‚unbegrenzt‘. […] Würde ich glauben, dass diese Bourgeoisie noch hundert Jahre lebte, so wäre ich überzeugt, dass sie noch Hunderte Jahre von den ungeheuren ‚Möglichkeiten‘ faselte, die zum Beispiel im Radio stecken.“ (Brecht: „Radio – eine vorsintflutliche Erfindung?“ in: Brecht: Schriften, 122). https://www.goethe.de/prj/zei/de/art/24948405.html
Mal d’Archive? Die elektronische Patientenakte
Tobias Grave & Oliver Decker
https://link.springer.com/chapter/10.1007/978–3‑531–92448-9_13
darin erwähnt
Alles auf eine Karte setzen: Elektronisches Regieren und die …
von Yahoo
home.uni-leipzig.de/decker/karte.pdf
Oliver Decker Abteilung für Med. Psychologie und Med. Soziologie der Universität Leipzig Zusammenfassung:
In diesem Beitrag wird am Beispiel des eHealth-Systems eine Wirkung des elektronischen Regierens,
des eGovernments betrachtet werden.
https://home.uni-leipzig.de/decker/karte.pdf
Risiko Gesundheit
Über Risiken und Nebenwirkungen der Gesundheitsgesellschaft
Editors
Bettina PaulHenning Schmidt-Semisch
https://link.springer.com/book/10.1007/978–3‑531–92448‑9
darin
Inhaltsverzeichnis
Front Matter
Pages 1–6
PDF
Risiko Gesundheit. Eine Einführung
Henning Schmidt-Semisch, Bettina Paul
Pages 7–21
Der kleine Unterschied: Gesundheit fördern – und fordern
Bettina Schmidt
Pages 23–37
Die Verflüssigung der Norm: Selbstregierung und personalisierte Gesundheit
Barbara Prainsack
Pages 39–53
Nutzerorientierung – Zur normativen Umcodierung des Patienten
Heiner Friesacher
Pages 55–72
Gesundheit und Krankheit in „biopolitischen Zeiten“
Frauke Koppelin, Rainer Müller
Pages 73–87
Gesundheit und Biographie – eine Gradwanderung zwischen Selbstoptimierung und Selbstsorge als gesellschaftliche Kritik
Andreas Hanses
Pages 89–103
Fit for fun? – Schlankheit als Sozialprestige
Friedrich Schorb
Pages 105–121
Policing Pleasure – Drogenpolitik und die Politisierung der Nahrungsaufnahme
Craig Reinarman
Pages 123–141
Doing Addiction
Henning Schmidt-Semisch
Pages 143–162
„Pinkeln unter Aufsicht“ – Zur gesundheitlichen Problematik von Drogen- und Dopingtests
Bettina Paul
Pages 163–185
Warum Lucky Luke das Rauchen aufgeben musste
Gesa Thomas
Pages 187–202
Im Dienste der Männlichkeit: Die Gesundheitsverweigerer
Heino Stöver
Pages 203–211
Mal d’Archive? Die elektronische Patientenakte
Tobias Grave, Oliver Decker
Pages 213–225
Risikoträger oder verletzliche Individuen: über die präemptive Kriminalisierung von Menschen mit psychischen Problemen
Wendy Fitzgibbon
Pages 227–240
Die Gegenwart zukünftiger Erkrankungen. Prävention und die Person
Matthias Leanza
Pages 241–262
Nationale Sicherheit und der sich wandelnde Gegenstand der öffentlichen Gesundheit
Andrew Lakoff
Pages 263–285
Back Matter
Pages 287–289
PDF
https://link.springer.com/content/pdf/bfm:978–3‑531–92448‑9/1.pdf