"Entwurf für WHO-Pandemievertrag: Staaten bleiben souverän"

"Mit dümm­lich noch freund­lich beschrie­ben". So wird auf nor​bert​haer​ing​.de am 27.10.23 ein "Fakten-Check" auf br​.de vom glei­chen Tag unter obi­gem Titel ver­ris­sen. Ich wür­de eher sagen, es ist ein klas­si­sches Eigentor. Das Verdienst der BR-Autorin, auf sie kom­men wir spä­ter, ist es, den Link zum aktu­el­len Vertragsentwurf zur Verfügung zu stel­len. So kön­nen sich Interessierte ein Bild davon machen, auf welch töner­nen Füßen ihre Argumentation steht.

Sie will etwas wider­le­gen. Nämlich

»die Falschbehauptung, der geplan­te "Pandemievertrag" ent­mach­te die Nationen – und die WHO kön­ne dann über den kon­kre­ten Umgang mit Pandemien, zum Beispiel in Deutschland, bestim­men. Das ist falsch.«

Wie geht sie vor?

Wie üblich wird eine Behauptung als falsch ent­larvt, die seriö­se Kritiker – auch hier gibt es nicht weni­ge ande­re – über­haupt nicht vertreten:

»Erstens: Deutschlands demo­kra­tisch legi­ti­mier­te Vertreter ver­han­deln mit – und zwei­tens: Die demo­kra­tisch legi­ti­mier­ten Abgeordneten stim­men dann dar­über ab.«

Die Rolle der EU

Zum ersten Punkt ist aller­dings zu fra­gen, wer da wo für die BRD ver­han­delt. Wer im dafür zustän­di­gen Gremium "Intergovernmental Negotiating Body to draft and nego­tia­te a WHO con­ven­ti­on" sitzt, ist intrans­pa­rent. Bekannt ist, daß die Europäische Kommission im März 2022 ermäch­tigt wurde,

"… im Namen der Union für Angelegenheiten, die gemäß den Verträgen in die Zuständigkeit der Union fal­len, über eine inter­na­tio­na­le Übereinkunft über Pandemieprävention, ‑vor­sor­ge und ‑reak­ti­on sowie über ergän­zen­de Änderungen der IGV zu ver­han­deln".

Überhaupt ist die EU nicht weni­ger als oft beklag­te fer­ne Mächte ein Drahtzieher der neu­en Vertragswerke. Bereits im Mai 2021 teil­te sie in einer Presseerklärung mit:

»…Der Vorschlag für einen inter­na­tio­na­len Pandemievertrag wur­de erst­mals vom Präsidenten des Europäischen Rates, Charles Michel, im November 2020 auf dem Pariser Friedensforum angekündigt.

Ziel des Ratsbeschlusses ist es, die Teilnahme der EU an den Verhandlungen über Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Union fal­len, im Hinblick auf den mög­li­chen Beitritt der Union zum Vertrag sicher­zu­stel­len…«

Wenn dies sicher nicht allein aus­schlag­ge­bend war, so kenn­zeich­net der Zeitpunkt der Erklärung die Phase, in der es mög­lich erschien, mit den "Impfstoffen" von AstraZeneca und Biontech den Weltmarkt zu bestim­men und ansatz­wei­se den US-Riesen etwas ent­ge­gen­set­zen zu können.

Angesichts der viel­fäl­ti­gen bin­den­den "Pandemie-Vorschriften" im EU-Raum ist die Frage erlaubt, an wel­chen Stellen die WHO-Regularien dar­über noch hin­aus­ge­hen. Siehe dazu netz​werk​kri​sta​.de am 20.10.23.

Ist der Vertrag überhaupt ein Vertrag?

Zurück zum "Fakten-Check". Wir lesen:

»Noch steht nicht fest, ob es sich im recht­li­chen Sinne um einen Vertrag han­deln wird, um ein Abkommen oder ein anders­ar­ti­ges Instrument

Das ist nicht falsch und ein Ausdruck des wach­sen­den Widerstands vor allem der Länder des "glo­ba­len Südens". Ursprünglich hat­te die WHO näm­lich ande­res im Sinn:

who​.int (21.7.22)

Die im vier­ten Punkt ange­spro­che­ne Geltung natio­na­ler Gesetze und Vorschriften wider­spricht dem ersten Punkt wie der Überschrift.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Eine Entscheidung des BVerfG vom 15.9.23 wird ange­führt gegen Gerüchte. Sie wer­den gestreut vom "emeritierte[n] Professor Sucharit Bhakdi, der seit Beginn der Pandemie immer wie­der mit unbe­leg­ten und fal­schen Behauptungen auf­fiel". An zwei wei­te­ren Stellen führt die Autorin zusätz­lich Aussagen der AfD an, die "ähn­lich lau­ten­de Falschbehauptung[en]" beinhal­te­ten, womit für anstän­di­ge Menschen aus ihrer Sicht klar sein soll­te, was davon zu hal­ten ist.

»Die Begründung des BVerfG für sei­ne Ablehnung der Beschwerde fußt auf zwei Punkten – erstens: Der Vertrag sei noch nicht abge­schlos­sen, dar­über kön­ne das BVerfG also noch nicht ent­schei­den – und zwei­tens: Die Gründe, die die Beschwerdeführerin ange­ge­ben habe, lie­ßen eine mög­li­che Verletzung von Grundrechten und grund­rechts­glei­chen Rechten inhalt­lich nach­voll­zieh­bar nicht erken­nen.«

Die Entscheidung wird im Text des BVerfG dif­fe­ren­zier­ter erläu­tert. Sie klingt schlüs­sig als Antwort auf eine wenig durch­dacht erschei­nen­de Klage. Nur sagt die Nichtannahme der Klage nichts aus über die Verfassungsmäßigkeit eines künf­ti­gen Vertrages. Es wird Bezug genom­men dar­auf, daß der geplan­te Vertrag "noch kei­ne inner­staat­li­chen Rechtswirkungen aus­zu­lö­sen ver­mag" und sich die Klage "nicht detail­liert mit den ein­zel­nen Artikeln der Entwurfstexte" aus­ein­an­der setzt.

Expertismus. Wuhan "weit außerhalb der rechtlichen Zuständigkeit der Behörden in Deutschland"

Es fol­gen Ausführungen zu Verschwörungstheorien als sol­che – wohl­be­kannt und lang­wei­lig, wie das Beschwören, der guten Obrigkeit gehe es doch dar­um, "Leben zu ret­ten".

Der erste Experte muß ein guter sein, denn "meh­re­re ande­re Experten, die der #Faktenfuchs frag­te, ver­wie­sen auf ihn":

»Pedro Villarreal ist Experte für Gesundheitsrecht und öffent­li­ches aus­län­di­sches Recht am Max-Planck-Institut (MPI) für aus­län­di­sches öffent­li­ches Recht und Völkerrecht und bei der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP).«

Er bestä­tigt, daß die Souveränität der Staaten sehr wohl in Frage gestellt wird:

»Es sei wich­tig, dass es Bestimmungen gebe, die ein­deu­tig fest­le­gen, was Staaten tun dürf­ten und was nicht. Die Covid-19-Pandemie habe das gezeigt: Sie brach im chi­ne­si­schen Wuhan aus – weit außer­halb der recht­li­chen Zuständigkeit der Behörden in Deutschland oder der EU.

Villarreal nennt noch einen zwei­ten Grund: Rechtliche Regeln könn­ten im Gegensatz zu einer Kooperation, die von diplo­ma­ti­schen Erwägungen abhän­gig ist, mehr Kontinuität schaf­fen.«

Diplomatie erweist sich ja immer wie­der als hin­der­lich, wenn es dar­um geht, mehr Kontinuität schaf­fen. Dann heißt es doch:

»Die WHO kann rechtsverbindliche Vorschriften formulieren

… Die Weltgesundheitsversammlung setzt sich aus den Vertretern der 194 WHO-Mitgliedstaaten zusam­men, die ein­mal im Jahr tagen und über Resolutionen und Beschlüsse abstim­men. Sie ist das höch­ste Entscheidungsorgan der WHO, kann völ­ker­recht­lich rechts­ver­bind­li­che Beschlüsse tref­fen. Grundlage dafür sind die Artikel 19 bezie­hungs­wei­se 21 der Verfassung der WHO. "Daher liegt die end­gül­ti­ge Entscheidung dar­über, was ange­nom­men wird, bei den Mitgliedstaaten selbst", schreibt Villarreal.«

Robustere Alternative zur bisher gepflegten Ad-hoc-Diplomatie

Das fin­det sich im drit­ten Link zum Thinktank "Stiftung Wissenschaft und Politik". Villarreal erklärt dort zum Pandemievertrag:

» Im Mittelpunkt die­ser Bemühungen steht die Überzeugung eini­ger Staaten und Staatengruppen, wie der G7, der Europäischen Union (EU) und der Mitglieder der soge­nann­ten "Freunde des Pandemievertrags", dass eine regel­ba­sier­te inter­na­tio­na­le Ordnung eine robu­ste­re Alter- nati­ve zur bis­her gepfleg­ten Ad-hoc-Diplomatie bietet. 

Deutschland hat ein Interesse am Erfolg die­ser Reformprozesse. Seit der west­afri­ka­ni­schen Ebola-Krise von 2014/15 ist die Bundesregierung bestrebt, sich als Vorreiterin im Bereich Global Health zu positionieren…«

Deutschlands Führungsrolle bei der Steuerung der WHO

Auch bei sei­ner fol­gen­den Formulierung wer­den die fin­ste­ren glo­ba­li­sti­schen Kräfte hin­ter dem Vertrag erkennbarer:

»Wenn Deutschland sei­ne Führungsrolle im Bereich der glo­ba­len Gesundheit im Allgemeinen und bei der Steuerung der WHO im Besonderen behaup­ten will, muss es sich aktiv an den bei­den völkerrechtlichen Reformprozessen betei­li­gen.«

Richtigerweise dif­fe­ren­ziert Villarreal zwi­schen dem Pandemievertrag und den gleich­falls ver­han­del­ten "Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005). Sie sind näm­lich "rechts­ver­bind­li­che Konventionen":

»Vorschriften können gemäß Artikel 60 (b) mit ein­fa­cher Mehrheit ange­nom­men wer­den, es sei denn, die Staatenvertreter stu­fen sie ad hoc als "wich­ti­ge Fragen" ein, so dass die besag­te Zweidrittelmehrheit erfor­der­lich wird…

Die Weltgesundheitsversammlung kann jedoch jen­seits eines Pandemievertrags in fünf Bereichen rechts­ver­bind­li­che Regelungen erlas­sen: 1) Gesundheits- und Quarantänevorschriften und ande­re Verfahren zur Verhinderung der inter­na­tio­na­len Ausbreitung von Krankheiten;..

Die IGV sind der­zeit das rechts­ver­bind­li­che Instrument zum Umgang mit grenzüberschreitenden Krankheiten.«

Beteiligung der nationalen Gesetzgeber nicht nötig

»Nach Artikel 21 der WHO-Verfassung kann die Weltgesundheitsversammlung Vorschriften anneh­men, die für die Staaten recht­lich bin­dend sind, es sei denn, die­se leh­nen sie ab ("opt out"). Sobald die in den Vorschriften fest­ge­leg­te Frist für die Ablehnung oder die Anmeldung eines Vorbehalts ver­stri­chen ist, sind die betref­fen­den Regelungen für alle Staaten, die kei­ne Einwände geäußert haben, ver­pflich­tend. Das Hauptmerkmal der WHO-Vorschriften besteht dar­in, dass in ihrem Fall die Beteiligung der natio­na­len Gesetzgeber nicht nötig ist.«

Auf Vorschlag der USA wur­de der "Zeitraum für die Ablehnung von Änderungen gemäß Artikel 55 bzw. 59 IGV (2005) von 18 auf 10 Monate" ver­kürzt. Damit ist fol­gen­des Szenario denk­bar: Lauterbach stimmt den Vorschriften zu. Sollte inner­halb von 10 Monaten der Bundestag kein "opt out" beschlie­ßen, wären sie recht­lich bindend.

USA wollen Mitgliedstaaten entmachten. Die Rolle Christian Drostens

Die USA wol­len im übri­gen noch wei­ter gehen:

»Die übrigen Initiativen der US-Regierung betra­fen unter ande­rem die Möglichkeit für die WHO, eine gesund­heit­li­che Notlage von inter­na­tio­na­ler Tragweite aus­zu­ru­fen, ohne die betrof­fe­nen Mitgliedstaaten zu kon­sul­tie­ren, und die Schaffung eines neu­en Mechanismus zur Notfallerklärung auf mitt­le­rer Ebene. Hier waren die WHO-Mitgliedstaaten der Ansicht, dass mehr Zeit erfor­der­lich sei, um die Reichweite sol­cher Änderungen zu erörtern.«

Auch hier ein Szenario, das ange­sichts ent­spre­chen­der Drohungen von Christian Drosten (Drosten: Mers-Virus könn­te „näch­ster Kandidat” für eine Pandemie sein) nicht abwe­gig ist: In Saudi-Arabien tre­ten Fälle von MERS auf. Das Land hält sie nicht für bedroh­lich. Beraten von "Experten" wie Drosten ent­schei­det der WHO-Generalsekretär ohne Konsultation mit Saudi-Arabien, die Pandemie aus­zu­ru­fen. Das darf er laut WHO-Statut, bei den Affenpocken tat er dies sogar gegen das Votum sei­ner Berater.

Politische Hindernisse für die pandemiebezogene Datensammlung beseitigen

Unter die­ser Zwischenüberschrift teilt Villarreal mit:

»Eines der ständigen Probleme beim Auftreten von Pandemien ist die frühzeitige Meldung von Krankheitsereignissen, die das Potential zur Grenzüberschreitung haben. Dies ist eine klas­si­sche Herausforderung für Gesundheitsbehörden, da die­se Ereignisse an Orten auf­tre­ten können, die weit außer­halb ihrer ter­ri­to­ria­len Zuständigkeit liegen.

Das Thema ist ins­be­son­de­re für Deutschland von stra­te­gi­scher Bedeutung, denn das WHO-Zentrum für Pandemie- und Epidemieaufklärung (WHO Hub for Pandemic and Epidemic Intelligence, oder kurz: "Pandemic Hub") befin­det sich in Berlin.«

Diese Herleitung ist natür­lich Unsinn. Besorgt ist Villarreal viel mehr, daß Staaten "kei­ne unnötigen Reise- und Handelsbeschränkungen für ande­re Mitgliedstaaten" erlas­sen könn­ten. Mit Grund: "Ein kras­ses Beispiel dafür war die Mitteilung Südafrikas über die Entdeckung der Omikron-Variante auf sei­nem Hoheitsgebiet, die unmit­tel­bar zu einer Flut von Reiseverboten aus und in das Land führte."

»Eine erleich­ter­te und ver­mehr­te Meldung von Ereignissen würde der Funktionsfähigkeit des Pandemiezentrums in Berlin zugu­te­kom­men. Dieses könnte dann als ech­ter "Knotenpunkt" für die Verarbeitung der Daten agie­ren, die von den WHO-Mitgliedstaaten gemel­det werden «

Die Bundesregierung teilt dazu mit:

»Gründungspartner des WHO-Hub in Berlin waren das Robert-Koch-Institut und die Charité-Universitätsmedizin Berlin. Waren es anfangs nur weni­ge Beschäftigte, ist das Team inzwi­schen gewach­sen. So arbei­ten Expertinnen und Experten aus den ver­schie­den­sten Ländern und der unter­schlied­lich­sten Disziplinen im Hub zusam­men – wie bei­spiels­wei­se der Datenanalyse, Medizin und Epidemiologie.«

Nur wenige Befugnisse übertragen. "Wenn, dann nur dem Hauptortan"

Wieder zurück zum "Fakten-Check".

»Auch beim Pandemievertrag geht es um eine sol­che völ­ker­recht­li­che Übereinkunft. "Man sieht in den aktu­el­len Entwürfen, dass der WHO sehr weni­ge Befugnisse über­tra­gen wer­den könn­ten. Und wenn, dann nur dem Hauptortan [sic], der Weltgesundheitsversammlung – die ja eine Versammlung von Vertretern der Mitgliedstaaten ist. Deshalb bedeu­tet es mei­ner Meinung nach nicht, dass die Souveränität der Mitgliedstaaten auf­ge­ho­ben wird", sagt Völkerrechtler Villarreal im Gespräch mit dem #Faktenfuchs.

Vorrang des deutschen Grundgesetzes gegenüber der WHO

Auch Helmut Aust von der Freien Universität Berlin sagt: "Nein, ein mög­li­cher Pandemievertrag der Weltgesundheitsorganisation hebelt die natio­na­le Souveränität genau­so wenig aus wie ande­re völ­ker­recht­li­che Verträge." Diese Einschätzung tei­len in ähn­li­cher Weise alle vier Juristen mit Völkerrechts-Expertise, die der #Faktenfuchs befragte.

Das deut­sche Grundgesetz ermög­licht es, völ­ker­recht­li­che Verträge ein­zu­ge­hen. "Auch das Grundgesetz hat ein Souveränitätsverständnis, das von vorn­her­ein dar­auf aus­ge­legt ist, inter­na­tio­na­le und euro­päi­sche Kooperation zu ermög­li­chen", sagt Aust.«

Richtig dar­an ist: Für einen Pandemievertrag ist die Zustimmung des Bundestags erfor­der­lich. Er hat­te sich aller­dings bereits mit dem "Infektionsschutzgesetz" ent­mäch­tigt. Es steht ihm frei, das auch gegen­über der WHO zu tun. Die Möglichkeit beschreibt ein ande­rer Experte:

»Robert Uerpmann-Wittzack, eben­falls Experte für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Universität Regensburg, stimmt zu: "Völkerrechtler sagen mitt­ler­wei­le sehr häu­fig: Ein Staat ist sou­ve­rän, wenn er nur noch das Völkerrecht über sich hat. Souveränität bedeu­tet gera­de, völ­ker­recht­lich han­deln zu kön­nen und sich im Verhältnis zu ande­ren Staaten bin­den zu können."«

Wichtig, "was in diesem Vertrag auch tatsächlich drinsteht"

»Dennoch ant­wor­te­ten die Experten, mit denen der #Faktenfuchs sprach, mit rechts­wis­sen­schaft­li­cher Vorsicht. "Inwiefern Souveränität durch einen völ­ker­recht­li­chen Vertrag beschränkt wird, hängt davon ab, was in die­sem Vertrag auch tat­säch­lich drin­steht. Derzeit kann man das nicht abschlie­ßend beant­wor­ten", betont etwa Völkerrechtler Aust.«

Ein Nein zum Vertrag kann "sehr hohe poli­ti­sche Kosten haben":

»Der Pandemievertrag würde ins Bundesgesetz integriert

"Deutschland ist recht­lich nicht ver­pflich­tet, den Vertrag zu unter­zeich­nen", sagt Christian Walter von der Ludwig-Maximilians-Universität München, eben­falls Völkerrechtsexperte. "Der Bundestag muss nicht Ja sagen, er kann auch Nein sagen, wenn ihm nicht gefällt, was in die­sem Vertrag steht, der aus­ge­han­delt ist." Politisch sei das zwar schwie­rig, weil ein Nein sehr hohe poli­ti­sche Kosten haben kön­ne, sagt Walter.«

WHO kann Staaten überwachen. Digitale Impfpässe

»"Die WHO könn­te die Befugnisse haben, die Einhaltung der Verpflichtungen – die von den Staaten selbst in den Instrumenten for­mu­liert wer­den – zu über­wa­chen", erklärt Villarreal.

So könn­ten durch den Pandemievertrag und die Internationalen Gesundheitsvorschriften neue WHO-Gremien geschaf­fen wer­den, die dann regel­mä­ßig über­prü­fen, ob die Staaten ihren Verpflichtungen nach­ge­kom­men sind.

Ein ande­rer Bereich für eine mög­li­che neue Befugnis der Weltgesundheitsversammlung ist Villarreal zufol­ge die Harmonisierung der Kriterien für digi­ta­le Impfpässe für Reisezwecke. Die Weltgesundheitsversammlung könn­te künf­tig die­se Harmonisierung rechts­ver­bind­lich regulieren…

"Die Länder, die die­se digi­ta­len Versionen dann nicht akzep­tie­ren, wür­den wahr­schein­lich das Völkerrecht ver­let­zen", sagt Villarreal.«

Ängste werden geschürt, Belege fehlen

Stimmt. Aber nicht so, wie die Autorin meint:

»Ein Muster, das sich durch die Gerüchte um den WHO-Pandemievertrag wie durch vie­le ande­re Mythen etwa zu Corona zieht: Es wird viel geraunt, dazu wer­den Begriffe wie "Diktatur", "Überwachung", "Kontrolle" oder aber "Freiheit" und "Menschenrechte" genutzt. Diese schü­ren Ängste, kön­nen Abwehr aus­lö­sen oder den Verteidigungsimpuls.

Doch Belege für die Gerüchte wer­den nicht oder nur ver­meint­lich gelie­fert…«

Historische Parallelen sind stets hei­kel. Beim Ermächtigungsgesetz, das den Nazis 1933 legal die Macht über­trug und dem auch der spä­te­re Bundespräsident Heuß zustimm­te, wäre eine Ähnlichkeit wohl nicht von der Hand zu wei­sen. Doch wie sprach der Experte? "Der Bundestag muss nicht Ja sagen, er kann auch Nein sagen."


Die pro­fun­de Analyse gelie­fert hat die­se Autorin:

br​.de

Auf de​.lin​ke​din​.com führt sie an:

Die Einrichtung des Bayerischen Wissenschaftsministeriums hat das Geld gut inve­stiert. Wir lesen dort

»Elitenetzwerk Bayern
Wir för­dern begab­te jun­ge Menschen vom Abitur bis zur Postdoc-Phase auf ihrem indi­vi­du­el­len Weg. Unsere Mitglieder ver­bin­det das En­ga­ge­ment, die Welt von mor­gen ver­ant­wor­tungs­voll mit­zu­ge­stal­ten.«

(Hervorhebungen in blau nicht in den Originalen.)

9 Antworten auf „"Entwurf für WHO-Pandemievertrag: Staaten bleiben souverän"“

  1. Eine "mög­li­che Verletzung von Grundrechten und grund­rechts­glei­chen Rechten" ist beim Dinner im Kanzleramt in der Suppe ver­lo­ren gegan­gen, und "Regelbasierte Ordnung", ist ein Euphemismus für den Reibach der Konzerne auf Kosten der Gesundheit von Menschen, die weder ihre Aktien hal­ten, noch Interesse an ihren Bilanzen haben.

  2. https://​www​.frei​tag​.de/​a​u​t​o​r​e​n​/​m​i​c​h​a​e​l​-​k​r​a​e​t​k​e​/​h​o​c​h​a​m​t​-​d​e​r​-​b​u​c​h​h​a​l​ter

    Das Bild spricht Bände. Die glo­ba­le Gesundheit war ein zen­tra­les Anliegen der CDU – Merkel und Spahn. Als Macht- und Disziplinierungsinstrument taugt die Bio-Security sicher­lich jeder Regierung, dafür braucht es bewie­se­ner­ma­ßen kei­ne WHO. Allerdings kommt die WHO als Legitimierung wohl gele­gen, wenn es Ländern ein­fal­len soll­te, aus der Reihe zu tanzen.

  3. Was Sie vom Weltgesundheitsgipfel nicht erfah­ren soll­ten – Teil 1 (27.10.2023)

    "Für die Heute-Show traf Lutz Vanderhorst den Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf dem World Health Summit, dem Weltgesundheitsgipfel in Berlin. Ich weiß das nur des­halb, weil ich auf der offi­zi­el­len Seite des World Health Summit nach­se­hen woll­te, wer denn über die­ses inter­na­tio­na­le stra­te­gi­sche Forum für glo­ba­le Gesundheit berich­tet hat­te. Die Verballhornung von Karl Lauterbach fand vor der Pressewand der Veranstaltung statt, mehr auch nicht. Sie war im öffent­lich recht­li­chen Fernsehen die­ser Republik – laut der Weltgesundheitsgipfel-Seite – des­sen ein­zi­ges Vorkommnis.

    Die Ziele des Weltgesundheitsgipfels sind unter ande­ren: Wissenschaftliche Antworten auf gesund­heit­li­che Herausforderungen zu fin­den, inter­na­tio­na­le Kooperationen zu för­dern, die Gesundheitsagenda fest­zu­le­gen, die Anerkennung glo­ba­ler Gesundheit als zen­tra­les poli­ti­sches Thema zu för­dern und die glo­ba­le Gesundheitsdebatte im Sinne der UN-Ziele für nach­hal­ti­ge Entwicklung zu unter­stüt­zen. Das World Health Summit wur­de übri­gens im Jahr 2009 anläss­lich des 300-jäh­ri­gen Bestehens der Charité Berlin gegründet.

    Die Journaille hät­te über den Einfluss die­ses Treffens auf unser aller Lebensbereiche etwas zu ver­mel­den gehabt. Als der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring aber nichts fand, griff er selbst in die Tasten.

    Hören Sie sei­nen Bericht über das "Bestimmende Jahr für glo­ba­le Gesundheitsaktionen", wie das World Health Summit in die­sem Jahr unter­ti­telt war.
    Sprecher: Ulrich Allroggen "

    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​o​C​S​p​Z​D​l​j​ot4

    https://www.radiomuenchen.net/podcast-archiv/radiomuenchen-themen/2013–04-04–17-32–41/2343-was-sie-vom-weltgesundheitsgipfel-nicht-erfahren-sollten-teil‑1.html

  4. Großen Dank für die aus­führ­li­che Darstellung der mie­sen Manipulationstechniken die­ser „Wahrheitsprüfer“, auch mit Hinweis auf den Blog von Norbert Häring, der gleich­falls zur Tageslektüre gehört und der zum Thema mit chir­ur­gi­scher Präzision regel­mä­ßig und zuver­läs­sig publi­ziert. Wenn man genau­er liest, wel­che „Mächte“ die­se welt­weit agie­ren­den Zensoren finan­ziert, muss man sich nicht wun­dern, wie klein­mü­tig einst cou­ra­gier­te und unab­hän­gi­ge Chefredaktionen in Verlagen und ÖR-Anstalten wer­den. Man könn­te sich schon in die Zeit der Heiligen Inquisition zurück­ver­setzt füh­len, obwohl histo­ri­sche Vergleiche auch hin­ken mögen, ich weiß. Aber wenn man auch noch die 44-sei­ti­ge aktu­el­le „Handreichung“ für Journalisten zum Thema Gaza/Israel-Konflikt dazu betrach­tet, auf die Albrecht Müller in den NDS hin­weist, dann wird doch die Vermutung bald zur Gewissheit, dass der freie und fai­re Gedankenaustausch und jeder ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te wis­sen­schaft­li­che Diskurs zu bestimm­ten Themen syste­ma­tisch unter­drückt wer­den soll.
    Besonders ärger­lich ist, und des­we­gen hier der Kommentar, wenn die­se Wahrheitslenker in den Diensten von ÖR-Medien ste­hen, die wir auch noch bezah­len müs­sen. Untergraben sie nicht die gesetz­lich ver­an­ker­ten Rechte und Pflichten von Rundfunkanstalten?
    Ich weiß nicht, ob die­se pro­ble­ma­ti­schen Einflüsse schon Teil der Lehrinhalte in Journalistenschulen von Burda, Holtzbrinck, über Nannen und Springer bis zu denen von RTL oder RBB sind, im Gegenteil da sogar für wich­tig erach­tet wer­den. Aber wie wer­den die­se Entwicklungen von der Medienwissenschaft beur­teilt, und wer­den wenig­stens da Studierende auf die­se Zugriffe von glo­bal agie­ren­den Lobbygruppen sensibilisiert?
    Morgen „fei­ert“ der Rundfunk in Deutschland sei­nen 100.! WER „fei­ert“ ihn?
    „Die Resultate des Radios sind beschä­mend, sei­ne Möglichkeiten sind ‚unbe­grenzt‘. […] Würde ich glau­ben, dass die­se Bourgeoisie noch hun­dert Jahre leb­te, so wäre ich über­zeugt, dass sie noch Hunderte Jahre von den unge­heu­ren ‚Möglichkeiten‘ fasel­te, die zum Beispiel im Radio stecken.“ (Brecht: „Radio – eine vor­sint­flut­li­che Erfindung?“ in: Brecht: Schriften, 122). https://​www​.goe​the​.de/​p​r​j​/​z​e​i​/​d​e​/​a​r​t​/​2​4​9​4​8​4​0​5​.​h​tml

  5. Mal d’Archive? Die elek­tro­ni­sche Patientenakte
    Tobias Grave & Oliver Decker
    https://link.springer.com/chapter/10.1007/978–3‑531–92448-9_13

    dar­in erwähnt
    Alles auf eine Karte set­zen: Elektronisches Regieren und die …
    von Yahoo
    home​.uni​-leip​zig​.de/​d​e​c​k​e​r​/​k​a​r​t​e​.​pdf
    Oliver Decker Abteilung für Med. Psychologie und Med. Soziologie der Universität Leipzig Zusammenfassung:
    In die­sem Beitrag wird am Beispiel des eHealth-Systems eine Wirkung des elek­tro­ni­schen Regierens,
    des eGovernments betrach­tet werden.
    https://​home​.uni​-leip​zig​.de/​d​e​c​k​e​r​/​k​a​r​t​e​.​pdf

    Risiko Gesundheit
    Über Risiken und Nebenwirkungen der Gesundheitsgesellschaft
    Editors
    Bettina PaulHenning Schmidt-Semisch
    https://link.springer.com/book/10.1007/978–3‑531–92448‑9

    dar­in
    Inhaltsverzeichnis

    Front Matter
    Pages 1–6
    PDF
    Risiko Gesundheit. Eine Einführung
    Henning Schmidt-Semisch, Bettina Paul
    Pages 7–21
    Der klei­ne Unterschied: Gesundheit för­dern – und fordern
    Bettina Schmidt
    Pages 23–37
    Die Verflüssigung der Norm: Selbstregierung und per­so­na­li­sier­te Gesundheit
    Barbara Prainsack
    Pages 39–53
    Nutzerorientierung – Zur nor­ma­ti­ven Umcodierung des Patienten
    Heiner Friesacher
    Pages 55–72
    Gesundheit und Krankheit in „bio­po­li­ti­schen Zeiten“
    Frauke Koppelin, Rainer Müller
    Pages 73–87
    Gesundheit und Biographie – eine Gradwanderung zwi­schen Selbstoptimierung und Selbstsorge als gesell­schaft­li­che Kritik
    Andreas Hanses
    Pages 89–103
    Fit for fun? – Schlankheit als Sozialprestige
    Friedrich Schorb
    Pages 105–121
    Policing Pleasure – Drogenpolitik und die Politisierung der Nahrungsaufnahme
    Craig Reinarman
    Pages 123–141
    Doing Addiction
    Henning Schmidt-Semisch
    Pages 143–162
    „Pinkeln unter Aufsicht“ – Zur gesund­heit­li­chen Problematik von Drogen- und Dopingtests
    Bettina Paul
    Pages 163–185
    Warum Lucky Luke das Rauchen auf­ge­ben musste
    Gesa Thomas
    Pages 187–202
    Im Dienste der Männlichkeit: Die Gesundheitsverweigerer
    Heino Stöver
    Pages 203–211
    Mal d’Archive? Die elek­tro­ni­sche Patientenakte
    Tobias Grave, Oliver Decker
    Pages 213–225
    Risikoträger oder ver­letz­li­che Individuen: über die prä­emp­ti­ve Kriminalisierung von Menschen mit psy­chi­schen Problemen
    Wendy Fitzgibbon
    Pages 227–240
    Die Gegenwart zukünf­ti­ger Erkrankungen. Prävention und die Person
    Matthias Leanza
    Pages 241–262

    Nationale Sicherheit und der sich wan­deln­de Gegenstand der öffent­li­chen Gesundheit
    Andrew Lakoff
    Pages 263–285

    Back Matter
    Pages 287–289
    PDF

    https://link.springer.com/content/pdf/bfm:978–3‑531–92448‑9/1.pdf

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