Das läßt sich am 20.11. auf der Seite des Verlags C.H. Beck lesen:
»Ein Krankenhaus muss einen behandlungsbedürftigen Patienten nicht stationär aufnehmen, wenn dieser die Mitwirkung an einem Corona-Test verweigert. Dies gilt jedenfalls dann, wenn keine akute Lebensgefahr vorliegt, entschied das Landgericht Dortmund mit Beschluss vom 04.11.2020.
Behandlung im Krankenhaus wegen Nierenschmerzen
Eine Frau war in der 33. Woche schwanger. Am 22.09.2020 stellte sie sich wegen starker Schmerzen in der linken Niere in der Notaufnahme eines Klinikums vor. Die behandelnde Ärztin empfahl "dringende urologische Aufklärung" und ließ sie in ein weiteres Hospital verlegen.
Dort sollte sie zur Untersuchung stationär aufgenommen werden. Man verlangte von ihr, sich auf eine Infektion mit SARS-CoV‑2 testen zu lassen, was sie ablehnte. Weder gebe es dafür eine rechtliche Grundlage, noch seien die Testkits laut Angaben einer Internet-Initiative in der Lage, eine Infektion festzustellen. Infolge dessen musste sie die Einrichtung verlassen. Zwei Tage später stellte ihr Urologe eine Verordnung zur Krankenhausbehandlung aus. Die Schwangere machte geltend, dass die Klinik die Aufnahme bzw. die Behandlung nicht verweigern könne, und wollte sie im einstweiligen Rechtsschutz hierzu verpflichtet sehen.
AG: Keine Behandlung ohne Corona-Test
Das AG Dortmund lehnte den Antrag ab: Es bestehe kein Anspruch auf Abschluss eines Behandlungsvertrags ohne die Durchführung des verlangten Corona-Tests. Nach § 5 der Coronaschutzverordnung NRW hätten die Krankenhäuser die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag von Coronaviren zu erschweren und Patienten und Personal zu schützen. Eine Eilbedürftigkeit folge auch nicht aus dem Umstand ihrer fortgeschrittenen Schwangerschaft.
LG Dortmund: Keine unbeschränkte Aufnahmepflicht
Das sah das LG Dortmund genauso und wies die sofortige Beschwerde zurück. Der grundsätzliche Kontrahierungszwang des Krankenhauses bestehe nicht unbeschränkt, da Behandlungsverträge nach §§ 630b, 626 Abs. 1 BGB aus wichtigem Grund unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und der beiderseitigen Interessen jederzeit fristlos kündbar seien, bzw. gar nicht abgeschlossen werden müssten. Die Verweigerung des Tests stellt aus Sicht der Dortmunder Richter einen wichtigen Grund dar. Die verwendeten PCR-Tests würden vom Robert-Koch-Institut (RKI) empfohlen und seien Teil der nationalen Teststrategie. Die Testung selbst könne "unangenehm sein", sei aber kein schwerwiegender Eingriff. Akute Lebensgefahr durch ihre Nierenprobleme habe die Frau nicht vorgetragen. Insofern genießt nach Ansicht des Landgerichts der Schutz der Mitpatienten und des Personals Vorrang – auch wenn möglicherweise die Frau isoliert untergebracht und behandelt werden könnte.«
Frechheit.
Nierenbeckenentzündung oder gar Präeklampsie können für Mutter und Kind gefährlich werden.
Diese PCR-Test-Nötigung ist wirklich das allerletzte.
Eine Unverschämtheit sondergleichen.
Wahnsinn, in was für einer Welt wir in so kurzer Zeit gelandet sind.
Frechheit ist was Sie schreiben. Wenn die Frau wegen ideologischer Verblödung querdenkt ist das ihr Problem. Andere Patienten in Gefahr zu bringen nur wegen des unerträglichen Egoismus einzelner Covidioten wäre der eigentliche Skandal.
1. Dein Vokabular steht im krassen Widerspruch zu Deinem Dr.-Titel, aber die Intellektuellen waren auch bei den Nazis die Ersten, die zu ihren Befürwortern wurden, und nicht das einfache Volk.
2. Ich hatte vor kurzem eine OP mit Krankenhausaufenthalt, nach 2 Tagen steckte man mir Nachts um 3Uhr einen Besoffenen aufs Zimmer, der in eine Schlägerei verwickelt war, ohne den Befund des PCR-Tests abzuwarten.
3. Wegen 10€ Bussgeld soll ich demnächst für 2 Tage in Erzwingungshaft gehen!
Wird man die Haft aussetzen, wenn ich den PCR-Test verweigere?
Das Gefängnispersonal und die Insassen würden ja sonst wegen meinem unerträglichen Egoismus auch in Gefahr geraten.
Schöne neue Welt, winkt da der Impfzwang?
Vorgang widerspricht jeglicher ärztlicher Behandlungspflicht! Diverse Schädigungen für Mutter u. Kind wären denkbar. Die Beweise über fehlende Aussagekraft des PCR Tests verdichten sich. Ebenso treten die skandalösen Hintergründe der sog. Pandemie ans Tageslicht.
Darf ich solche Richter immer noch nicht als Freislers Erben bezeichnen…!? 😉
In vielen Unikliniken ist das auch schon so, ohne Test keine stationäre Aufnahme. Die kriegen extra Geld pro Abstrich, deshalb machen das immer Kliniken. Plus 8%ige Chance auf die Covid-Station, da gibts dann noch mehr Geld. Es sind Verbrecher.
Also ich halte verdammt viele Maßnahmen für sinnfrei, bin definitiv gegen das neue Ermächtigungsgesetz und gehe sehr komform mit der übertriebenen Darstellung des Virus: Aber die meisten sind sich doch wohl einig, dass es für Risikogruppen eine Gefahr darstellen kann, und gerade im Krankenhaus sind genau diese Gruppen anzutreffen. Das Menschen im Krankenhaus vor Viren geschützt gehören, hat auch nicht mal was mit Corona zu tun. Nun gibt es diesen PCR Test und an richtiger Stelle angewand hat er evtl. auch einen Nutzen.
Viel wichtiger und ohne Verständnis für diese Frau kann ich nicht verstehen, wieso sie die Gesundheit insbesondere des Kindes aufs Spiel setzt, um eine Grundsatzdiskussion an völlig falscher Stelle zu führen.