Keine Gutscheine für kostenlose FFP2-Masken: Mehr als 500.000 Kranke und Menschen mit Behinderung gehen leer aus

Gäbe es die Mas­ken­pflicht nicht, könn­te man über die­se Mel­dung auf tages​spie​gel​.de vom 22.2. womög­lich hinwegsehen:

»Anders als Hartz IV-Emp­fän­ger bekom­men Erwerbs­ge­min­der­te mit Grund­si­che­rung kei­ne kos­ten­lo­sen Mas­ken – laut Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um aus rein prak­ti­schen Gründen.

Die Bun­des­re­gie­rung hat in den letz­ten Wochen Mil­lio­nen kos­ten­lo­ser FFP2-Mas­ken an Bezie­he­rin­nen und Bezie­her von Arbeits­lo­sen­geld II (ALGII) ver­tei­len las­sen. In ihrem Auf­trag haben die Kran­ken­kas­sen die Berech­ti­gungs­schrei­ben per Post ver­schickt, die es ALG-II-Emp­fän­ge­rin­nen und ‑Emp­fän­gern ermög­licht, mit Vor­la­ge ihres Per­so­nal­aus­wei­ses bis zum 6. März zehn kos­ten­lo­se FFP-2-Mas­ken aus einer Apo­the­ke abzuholen.

Doch eine gro­ße Grup­pe von Men­schen, denen es finan­zi­ell eher noch schlech­ter geht, bleibt nach Infor­ma­tio­nen des Tages­spie­gel bei die­ser Ver­teil­ak­ti­on außen vor: Mehr als 500.000 Men­schen, die auf­grund einer Erkran­kung oder Behin­de­rung dau­er­haft und voll­stän­dig erwerbs­ge­min­dert sind und des­halb Grund­si­che­rung erhal­ten.«

Eine Lese­rin schreibt dazu:

»Mei­ne behin­der­te­Toch­ter ist Grund­si­che­rungs­emp­fän­ge­rin und nun weiss ich, war­um sie kei­ne FFP 2 Mas­ken erhält : " Aus rein prak­ti­schen Grün­den"!!!! Erst im April wird eine Ein­mal­zah­lung in Höhe von 150 Euro gezahlt. Die­se erbärm­li­che Behin­der­ten­feind­lich­keit kann man gar nicht mehr in Wor­te fas­sen. Wir wer­den jetzt kla­gen! Seit Beginn der Pan­de­mie haben die­ses Men­schen Mehr­aus­ga­ben und spa­ren sie sich sprich­wört­lich vom Mun­de ab! «

"Aus rein prak­ti­schen Grün­den" wur­den der Luft­han­sa Mil­li­ar­den zuge­scho­ben, die dar­auf­hin zehn­tau­sen­de Ent­las­sun­gen ankündigte.

Der "Tages­spie­gel" weiter:

»Der Hin­ter­grund dafür, dass Men­schen, die ihr Geld min­des­tens eben­so zusam­men­hal­ten müs­sen wie ALG-II-Bezie­hen­de, leer aus­ge­hen, ist offen­bar weni­ger ihre feh­len­de Berech­ti­gung, son­dern schlicht „Prak­ti­ka­bi­li­tät“. Das ergab eine ent­spre­chen­de Anfra­ge beim Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um (BMG). Bei der Aus­wei­tung des Krei­ses der Anspruchs­be­rech­tig­ten auf Schutz­mas­ken sei es dar­um gegan­gen, „schnell zu han­deln und die Mas­ken unkom­pli­ziert einem brei­ten Per­so­nen­kreis von bedürf­ti­gen Men­schen zur Ver­fü­gung zu stel­len“, teil­te das Minis­te­ri­um mit.«

Das wür­de über die Kran­ken­kas­sen orga­ni­siert, und die wüß­ten eben nicht, wer Grund­si­che­rung erhalte.

»Einmalige Sonderzahlung von 150 Euro geplant

Ganz leer aus­ge­hen sol­len die Bedürf­ti­gen aber nicht. Man wis­se, dass bei ihnen „auf­grund der mitt­ler­wei­le ein Jahr andau­ern­den Coro­na-Pan­de­mie die finan­zi­el­len Mög­lich­kei­ten viel­fach aus­ge­schöpft sind und gera­de in den letz­ten Wochen zusätz­li­che Belas­tun­gen ent­stan­den sind“, schreibt das BMG.

Des­halb sei im Gesetz­ent­wurf der Koali­ti­ons­frak­tio­nen zum Sozi­al­schutz-Paket III unter ande­rem eine „ein­ma­li­ge Son­der­zah­lung für erwach­se­ne Grund­si­che­rungs­emp­fän­ge­rin­nen und ‑emp­fän­ger in Höhe von 150 Euro vor­ge­se­hen, um jeg­li­che Mehr­auf­wen­dun­gen infol­ge der Covid-19-Pan­de­mie abzufedern.“

Abge­deckt sei­en damit auch Auf­wen­dun­gen, die für den Kauf von Schutz­mas­ken ent­ste­hen. Die Rege­lun­gen sol­len am 1. April 2021 in Kraft tre­ten. „Die Ein­mal­zah­lung wird zeit­nah nach Ver­kün­dung aus­ge­zahlt.“..«

4 Antworten auf „Keine Gutscheine für kostenlose FFP2-Masken: Mehr als 500.000 Kranke und Menschen mit Behinderung gehen leer aus“

  1. @
    mit Vor­la­ge ihres Per­so­nal­aus­wei­ses bis zum 6. März zehn kos­ten­lo­se FFP-2-Mas­ken aus einer Apo­the­ke abzuholen.

    Der Per­so­nal­aus­weis darf nur von Per­so­nen mit hoheit­li­chen Auf­ga­ben (Poli­zei, Behör­den etc.) ange­for­dert werden!

    Dies stellt m.E. einen wei­te­ren Vesuch dar, den Ein­druck zu erwe­cken, dass auch die Pri­vat­wirt­schaft dazu berech­tigt sei!

    Die­ses "Hoch­si­cher­heits­ver­fah­ren" mit den Berech­ti­gungs­schei­nen ist in ers­ter Linie eine Show und Geldverschwendung. 

    Bei eini­gen Schrei­ben wer­den die Kran­ken­kas­sen nament­lich über­haupt nicht erwähnt; sie wer­den mit dem Brief­bo­gen der Bun­des­re­gie­rung versendet.

    Sind Wahl­ge­schen­ke nicht verboten?

    Daten­ver­ar­bei­tung bei der Abga­be von FFP2-Masken
    Bonn, 3. Febru­ar 2021
    https://​www​.bfdi​.bund​.de/​S​i​t​e​G​l​o​b​a​l​s​/​M​o​d​u​l​e​s​/​B​u​e​h​n​e​/​D​E​/​S​t​a​r​t​s​e​i​t​e​/​K​u​r​z​m​e​l​d​u​n​g​_​L​i​n​k​/​H​P​_​T​e​x​t​_​K​u​r​z​m​e​l​d​u​n​g​.​h​tml

  2. Eine Anmer­kung zu die­sen "Kaff­e­fil­tern". Auf allen die ich bis­her sah, stand hin­ten drauf, sie wären kein Medi­zin­pro­dukt im Sin­ne der Richt­li­nie 93/42/EWG bzw. Ver­ord­nung 2017/745. Folg­lich ist nicht sicher­ge­stellt, daß sie für den Nut­zer "rück­wir­kungs­frei" sind. Bei der Prü­fung nach Norm wird nur der Abschei­de-/Rück­hal­te­grad getes­tet. Es wird nicht getes­tet, was die­se Schei…dinger an schäd­li­chen Stof­fen emit­tie­ren. Der Nut­zer atmet Son­der­müll ein: abge­bro­che­ne Fasern (Wir­kung wie Asbest), Che­mie-Coc­tail usw.

  3. 500 000 Men­schen mit Behin­de­rung soll­ten als Mas­ken­be­frei­ungs­nach­weis ihren Grund­si­che­rungs­be­scheid bei sich füh­ren! Ein Gericht hat jüngst fest­ge­stellt, dass ent­we­der die­sen Men­schen monat­lich 20 FFP 2 Mas­ken oder
    knapp 130 Euro monat­lich zuste­hen, um der Mas­ken­pflicht Fol­ge leis­ten zu können.
    Kein APRILSCHERZ ! Am 1.April wer­den ihnen von Mer­kel & Co. als Ein­mal­zah­lung 150 Euro wie ein Bet­tel­gro­schen vor die Füs­se geschmis­sen. So sieht das
    " NOCHMAL hel­fen" ( es gab noch NIE auch nur 1 Gro­schen in der Pan­de­mie extra !) der
    Bun­des­kanz­le­rin aus. ERBÄRMLICHE BEHINDEERTENFEINDLICHE POLITIK !

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