Gäbe es die Maskenpflicht nicht, könnte man über diese Meldung auf tagesspiegel.de vom 22.2. womöglich hinwegsehen:
»Anders als Hartz IV-Empfänger bekommen Erwerbsgeminderte mit Grundsicherung keine kostenlosen Masken – laut Gesundheitsministerium aus rein praktischen Gründen.
Die Bundesregierung hat in den letzten Wochen Millionen kostenloser FFP2-Masken an Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALGII) verteilen lassen. In ihrem Auftrag haben die Krankenkassen die Berechtigungsschreiben per Post verschickt, die es ALG-II-Empfängerinnen und ‑Empfängern ermöglicht, mit Vorlage ihres Personalausweises bis zum 6. März zehn kostenlose FFP-2-Masken aus einer Apotheke abzuholen.
Doch eine große Gruppe von Menschen, denen es finanziell eher noch schlechter geht, bleibt nach Informationen des Tagesspiegel bei dieser Verteilaktion außen vor: Mehr als 500.000 Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung dauerhaft und vollständig erwerbsgemindert sind und deshalb Grundsicherung erhalten.«
Eine Leserin schreibt dazu:
»Meine behinderteTochter ist Grundsicherungsempfängerin und nun weiss ich, warum sie keine FFP 2 Masken erhält : " Aus rein praktischen Gründen"!!!! Erst im April wird eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro gezahlt. Diese erbärmliche Behindertenfeindlichkeit kann man gar nicht mehr in Worte fassen. Wir werden jetzt klagen! Seit Beginn der Pandemie haben dieses Menschen Mehrausgaben und sparen sie sich sprichwörtlich vom Munde ab! «
"Aus rein praktischen Gründen" wurden der Lufthansa Milliarden zugeschoben, die daraufhin zehntausende Entlassungen ankündigte.
Der "Tagesspiegel" weiter:
»Der Hintergrund dafür, dass Menschen, die ihr Geld mindestens ebenso zusammenhalten müssen wie ALG-II-Beziehende, leer ausgehen, ist offenbar weniger ihre fehlende Berechtigung, sondern schlicht „Praktikabilität“. Das ergab eine entsprechende Anfrage beim Bundesgesundheitsministerium (BMG). Bei der Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten auf Schutzmasken sei es darum gegangen, „schnell zu handeln und die Masken unkompliziert einem breiten Personenkreis von bedürftigen Menschen zur Verfügung zu stellen“, teilte das Ministerium mit.«
Das würde über die Krankenkassen organisiert, und die wüßten eben nicht, wer Grundsicherung erhalte.
»Einmalige Sonderzahlung von 150 Euro geplant
Ganz leer ausgehen sollen die Bedürftigen aber nicht. Man wisse, dass bei ihnen „aufgrund der mittlerweile ein Jahr andauernden Corona-Pandemie die finanziellen Möglichkeiten vielfach ausgeschöpft sind und gerade in den letzten Wochen zusätzliche Belastungen entstanden sind“, schreibt das BMG.
Deshalb sei im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zum Sozialschutz-Paket III unter anderem eine „einmalige Sonderzahlung für erwachsene Grundsicherungsempfängerinnen und ‑empfänger in Höhe von 150 Euro vorgesehen, um jegliche Mehraufwendungen infolge der Covid-19-Pandemie abzufedern.“
Abgedeckt seien damit auch Aufwendungen, die für den Kauf von Schutzmasken entstehen. Die Regelungen sollen am 1. April 2021 in Kraft treten. „Die Einmalzahlung wird zeitnah nach Verkündung ausgezahlt.“..«
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mit Vorlage ihres Personalausweises bis zum 6. März zehn kostenlose FFP-2-Masken aus einer Apotheke abzuholen.
Der Personalausweis darf nur von Personen mit hoheitlichen Aufgaben (Polizei, Behörden etc.) angefordert werden!
Dies stellt m.E. einen weiteren Vesuch dar, den Eindruck zu erwecken, dass auch die Privatwirtschaft dazu berechtigt sei!
Dieses "Hochsicherheitsverfahren" mit den Berechtigungsscheinen ist in erster Linie eine Show und Geldverschwendung.
Bei einigen Schreiben werden die Krankenkassen namentlich überhaupt nicht erwähnt; sie werden mit dem Briefbogen der Bundesregierung versendet.
Sind Wahlgeschenke nicht verboten?
Datenverarbeitung bei der Abgabe von FFP2-Masken
Bonn, 3. Februar 2021
https://www.bfdi.bund.de/SiteGlobals/Modules/Buehne/DE/Startseite/Kurzmeldung_Link/HP_Text_Kurzmeldung.html
Eine Anmerkung zu diesen "Kaffefiltern". Auf allen die ich bisher sah, stand hinten drauf, sie wären kein Medizinprodukt im Sinne der Richtlinie 93/42/EWG bzw. Verordnung 2017/745. Folglich ist nicht sichergestellt, daß sie für den Nutzer "rückwirkungsfrei" sind. Bei der Prüfung nach Norm wird nur der Abscheide-/Rückhaltegrad getestet. Es wird nicht getestet, was diese Schei…dinger an schädlichen Stoffen emittieren. Der Nutzer atmet Sondermüll ein: abgebrochene Fasern (Wirkung wie Asbest), Chemie-Coctail usw.
Auch die Obdachlosen bekommen wohl keinen Brief ihrer Krankenkasse??
500 000 Menschen mit Behinderung sollten als Maskenbefreiungsnachweis ihren Grundsicherungsbescheid bei sich führen! Ein Gericht hat jüngst festgestellt, dass entweder diesen Menschen monatlich 20 FFP 2 Masken oder
knapp 130 Euro monatlich zustehen, um der Maskenpflicht Folge leisten zu können.
Kein APRILSCHERZ ! Am 1.April werden ihnen von Merkel & Co. als Einmalzahlung 150 Euro wie ein Bettelgroschen vor die Füsse geschmissen. So sieht das
" NOCHMAL helfen" ( es gab noch NIE auch nur 1 Groschen in der Pandemie extra !) der
Bundeskanzlerin aus. ERBÄRMLICHE BEHINDEERTENFEINDLICHE POLITIK !