Keine Gutscheine für kostenlose FFP2-Masken: Mehr als 500.000 Kranke und Menschen mit Behinderung gehen leer aus

Gäbe es die Maskenpflicht nicht, könn­te man über die­se Meldung auf tages​spie​gel​.de vom 22.2. womög­lich hinwegsehen:

»Anders als Hartz IV-Empfänger bekom­men Erwerbsgeminderte mit Grundsicherung kei­ne kosten­lo­sen Masken – laut Gesundheitsministerium aus rein prak­ti­schen Gründen.

Die Bundesregierung hat in den letz­ten Wochen Millionen kosten­lo­ser FFP2-Masken an Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALGII) ver­tei­len las­sen. In ihrem Auftrag haben die Krankenkassen die Berechtigungsschreiben per Post ver­schickt, die es ALG-II-Empfängerinnen und ‑Empfängern ermög­licht, mit Vorlage ihres Personalausweises bis zum 6. März zehn kosten­lo­se FFP-2-Masken aus einer Apotheke abzuholen.

Doch eine gro­ße Gruppe von Menschen, denen es finan­zi­ell eher noch schlech­ter geht, bleibt nach Informationen des Tagesspiegel bei die­ser Verteilaktion außen vor: Mehr als 500.000 Menschen, die auf­grund einer Erkrankung oder Behinderung dau­er­haft und voll­stän­dig erwerbs­ge­min­dert sind und des­halb Grundsicherung erhal­ten.«

Eine Leserin schreibt dazu:

»Meine behinderteTochter ist Grundsicherungsempfängerin und nun weiss ich, war­um sie kei­ne FFP 2 Masken erhält : " Aus rein prak­ti­schen Gründen"!!!! Erst im April wird eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro gezahlt. Diese erbärm­li­che Behindertenfeindlichkeit kann man gar nicht mehr in Worte fas­sen. Wir wer­den jetzt kla­gen! Seit Beginn der Pandemie haben die­ses Menschen Mehrausgaben und spa­ren sie sich sprich­wört­lich vom Munde ab! «

"Aus rein prak­ti­schen Gründen" wur­den der Lufthansa Milliarden zuge­scho­ben, die dar­auf­hin zehn­tau­sen­de Entlassungen ankündigte.

Der "Tagesspiegel" weiter:

»Der Hintergrund dafür, dass Menschen, die ihr Geld min­de­stens eben­so zusam­men­hal­ten müs­sen wie ALG-II-Beziehende, leer aus­ge­hen, ist offen­bar weni­ger ihre feh­len­de Berechtigung, son­dern schlicht „Praktikabilität“. Das ergab eine ent­spre­chen­de Anfrage beim Bundesgesundheitsministerium (BMG). Bei der Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten auf Schutzmasken sei es dar­um gegan­gen, „schnell zu han­deln und die Masken unkom­pli­ziert einem brei­ten Personenkreis von bedürf­ti­gen Menschen zur Verfügung zu stel­len“, teil­te das Ministerium mit.«

Das wür­de über die Krankenkassen orga­ni­siert, und die wüß­ten eben nicht, wer Grundsicherung erhalte.

»Einmalige Sonderzahlung von 150 Euro geplant

Ganz leer aus­ge­hen sol­len die Bedürftigen aber nicht. Man wis­se, dass bei ihnen „auf­grund der mitt­ler­wei­le ein Jahr andau­ern­den Corona-Pandemie die finan­zi­el­len Möglichkeiten viel­fach aus­ge­schöpft sind und gera­de in den letz­ten Wochen zusätz­li­che Belastungen ent­stan­den sind“, schreibt das BMG.

Deshalb sei im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zum Sozialschutz-Paket III unter ande­rem eine „ein­ma­li­ge Sonderzahlung für erwach­se­ne Grundsicherungsempfängerinnen und ‑emp­fän­ger in Höhe von 150 Euro vor­ge­se­hen, um jeg­li­che Mehraufwendungen infol­ge der Covid-19-Pandemie abzufedern.“

Abgedeckt sei­en damit auch Aufwendungen, die für den Kauf von Schutzmasken ent­ste­hen. Die Regelungen sol­len am 1. April 2021 in Kraft tre­ten. „Die Einmalzahlung wird zeit­nah nach Verkündung aus­ge­zahlt.“..«

4 Antworten auf „Keine Gutscheine für kostenlose FFP2-Masken: Mehr als 500.000 Kranke und Menschen mit Behinderung gehen leer aus“

  1. @
    mit Vorlage ihres Personalausweises bis zum 6. März zehn kosten­lo­se FFP-2-Masken aus einer Apotheke abzuholen.

    Der Personalausweis darf nur von Personen mit hoheit­li­chen Aufgaben (Polizei, Behörden etc.) ange­for­dert werden!

    Dies stellt m.E. einen wei­te­ren Vesuch dar, den Eindruck zu erwecken, dass auch die Privatwirtschaft dazu berech­tigt sei!

    Dieses "Hochsicherheitsverfahren" mit den Berechtigungsscheinen ist in erster Linie eine Show und Geldverschwendung. 

    Bei eini­gen Schreiben wer­den die Krankenkassen nament­lich über­haupt nicht erwähnt; sie wer­den mit dem Briefbogen der Bundesregierung versendet.

    Sind Wahlgeschenke nicht verboten?

    Datenverarbeitung bei der Abgabe von FFP2-Masken
    Bonn, 3. Februar 2021
    https://​www​.bfdi​.bund​.de/​S​i​t​e​G​l​o​b​a​l​s​/​M​o​d​u​l​e​s​/​B​u​e​h​n​e​/​D​E​/​S​t​a​r​t​s​e​i​t​e​/​K​u​r​z​m​e​l​d​u​n​g​_​L​i​n​k​/​H​P​_​T​e​x​t​_​K​u​r​z​m​e​l​d​u​n​g​.​h​tml

  2. Eine Anmerkung zu die­sen "Kaffefiltern". Auf allen die ich bis­her sah, stand hin­ten drauf, sie wären kein Medizinprodukt im Sinne der Richtlinie 93/42/EWG bzw. Verordnung 2017/745. Folglich ist nicht sicher­ge­stellt, daß sie für den Nutzer "rück­wir­kungs­frei" sind. Bei der Prüfung nach Norm wird nur der Abscheide-/Rückhaltegrad gete­stet. Es wird nicht gete­stet, was die­se Schei…dinger an schäd­li­chen Stoffen emit­tie­ren. Der Nutzer atmet Sondermüll ein: abge­bro­che­ne Fasern (Wirkung wie Asbest), Chemie-Coctail usw.

  3. 500 000 Menschen mit Behinderung soll­ten als Maskenbefreiungsnachweis ihren Grundsicherungsbescheid bei sich füh­ren! Ein Gericht hat jüngst fest­ge­stellt, dass ent­we­der die­sen Menschen monat­lich 20 FFP 2 Masken oder
    knapp 130 Euro monat­lich zuste­hen, um der Maskenpflicht Folge lei­sten zu können.
    Kein APRILSCHERZ ! Am 1.April wer­den ihnen von Merkel & Co. als Einmalzahlung 150 Euro wie ein Bettelgroschen vor die Füsse geschmis­sen. So sieht das
    " NOCHMAL hel­fen" ( es gab noch NIE auch nur 1 Groschen in der Pandemie extra !) der
    Bundeskanzlerin aus. ERBÄRMLICHE BEHINDEERTENFEINDLICHE POLITIK !

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