Kim Il Becker gibt nicht auf

Der Artikel des "FAZ"-Politredakteurs Kim Björn Becker, gemein­sam ver­faßt mit einer Kollegin, steht am 20.4. unter der Überschrift "Die Freiheit der ande­ren" und hin­ter der Bezahlschranke. Beide ver­lan­gen, ähn­lich wie das Smartphone in den jün­ge­ren Generationen, die Maske für alle als unab­ding­ba­res Merkmal des moder­nen Menschen. Denn es gibt – offen­bar erst seit dem Auftreten von Corona – chro­nisch Kranke, die nur so geschützt wer­den können:

»… Die Pandemie hat Menschen aller Altersgruppen zu Risikogruppen wer­den las­sen. Behinderte, Jugendliche, Kinder, ja gan­ze Familien. In den sozia­len Medien ver­su­chen vie­le von ihnen, unter Hashtags wie #Risikogruppe oder #Schattenfamilien auf sich auf­merk­sam zu machen. Immer wie­der beschrei­ben sie dort ihre Situation; bekla­gen, von der Politik nicht gese­hen oder gar ver­ges­sen zu werden.

Je mehr sich das Virus in den ver­gan­ge­nen zwei Jahren aus­brei­te­te, desto stär­ker zog sich Lina Baumann zurück. „Mit zuneh­men­den Regularien wie der Maskenpflicht und vor allem, nach­dem die Impfungen ver­füg­bar waren, habe ich mich aber zuneh­mend getraut, wie­der mehr am Leben teil­zu­neh­men“, sagt sie. Die jun­ge Frau ist in den ver­gan­ge­nen Monaten wie­der in Cafés und Restaurants gegan­gen, weil die Menschen auf dem Flur Maske getra­gen haben und oft stren­ge Zugangsregeln gal­ten, die Ungeimpfte ohne aktu­el­len Test aus­ge­klam­mert haben. Doch damit ist seit eini­gen Wochen vie­ler­orts wie­der Schluss. Verabredungen mit Freunden in einem Café oder Restaurant sind für Lina Baumann undenk­bar geworden.«

Die Rede ist von einer jun­gen Frau mit Lungenhochdruck. Es wird uns glau­ben gemacht, sie habe vor Corona ein nor­ma­les Leben mit Freunden füh­ren kön­nen, das ihr nun von "Ungeimpften" und Maskenlosen strit­tig gemacht wer­de. Sie und ande­re "Risikopersonen" wer­den auch von den Bundesländern ver­ra­ten, die auf Hotspots ver­zich­ten. "Die neue Freiheit, die für vie­le Gesunde gilt, ist für Risikopersonen in wei­te Ferne gerückt."

Nicht zu viel verlangt

»Lina Baumann macht sich vor allem um das näch­ste Semester Gedanken, denn ihre Universität will im Sommer wie­der mehr Lehrveranstaltungen in Präsenz abhal­ten. „Klar wür­de ich da sehr ger­ne dran teil­neh­men“, sagt Baumann. „Aber wenn nie­mand außer mir noch eine Maske trägt, habe ich schon Angst davor.“ Wenigstens in den Hörsälen und Seminaren soll­ten wei­ter Masken getra­gen wer­den, wünscht sie sich. Von ande­ren sei das nicht zu viel verlangt.…

Das RKI sieht den Höhepunkt der gegen­wär­ti­gen Welle zwar „über­schrit­ten“, hält das Risiko der Pandemie ins­ge­samt aber noch immer für „sehr hoch“. Es sei nach wie vor „abso­lut wich­tig“, Infektionen zu ver­mei­den, sag­te kürz­lich die Virologin Melanie Brinkmann…«

Nahezu alle seriö­sen WissenschaftlerInnen wis­sen (inzwi­schen), daß uns mit Omikron ein Geschenk gemacht wur­de. Die ver­gleichs­wei­se sehr harm­lo­se Variante ermög­licht es, risi­ko­arm eine natür­li­che Immunisierung zu errei­chen. Lediglich die extre­mi­sti­sche NoCovid-Fraktion um Frau Brinkmann hängt dem chi­ne­si­schen Modell der Ausrottung des Virus an. Nahezu die gan­ze Welt geht ande­re Wege, um Risikogruppen zu schüt­zen. Hier hin­ge­gen wird die Maske für den Rest des Lebens propagiert.

Ist es der Zeitgeist, der die­se Anzeige gleich zwei Mal in den Artikel plaziert?

Lina Baumann, die natür­lich nicht so heißt, macht auch noch Front gegen die Alten. Denn gefähr­det durch die Unvermummten sind prak­tisch alle, bis hin zum Säugling, der "für eine Impfung noch zu jung" ist:

»„Junge chro­nisch kran­ke Menschen wie ich fal­len durchs Raster“, sagt sie. Deshalb sind für sie auch gesun­de Senioren gefragt: „Ältere Menschen, die jetzt für sich ent­schei­den, die Masken nicht mehr zu tra­gen oder die viel­leicht immer noch nicht geimpft sind, haben gar nicht vor Augen, dass sie damit auch jun­ge kran­ke Menschen gefähr­den könn­ten“, sagt Baumann. „Und das, wo jun­ge Menschen in den ver­gan­ge­nen zwei Jahren so viel Solidarität gezeigt haben.“

Nicht nur chronisch Kranke haben ein erhöhtes Risiko

Es geht bei den Risikogruppen längst nicht nur um Kranke. Das RKI zählt alle Älteren von 50 bis 60 Jahren an dazu, dane­ben Raucher, Dicke und Schwangere. Menschen mit Downsyndrom zäh­len eben­so dazu wie Männer, die ins­ge­samt ten­den­zi­ell schwe­rer erkran­ken. Dazu kommt, dass etwa vier Millionen Menschen in Deutschland nicht mit einer Impfung vor den Folgen einer Infektion geschützt wer­den kön­nen, weil sie zu jung sind. Die Impfstoffe sind erst von fünf Jahren an zuge­las­sen – ein Thema, das Svenja Groß schon seit einer Weile umtreibt.

Die Ärztin lebt im Rhein-Main-Gebiet und ist Mutter von zwei klei­nen Kindern, auch sie heißt eigent­lich anders. Der Große ist gera­de drei Jahre alt gewor­den, er hat die Impfung auch ohne Zulassung schon bekom­men – für die Medizinerin war klar, dass der Nutzen der Impfung grö­ßer ist als das Risiko einer Erkrankung. Doch die Kleine, vier Monate alt, ist aus Sicht der Mutter für eine Impfung noch zu jung…

„Ich habe den Eindruck, dass vie­le Leute hin­ter der Maskenpflicht ste­hen“, sagt die Ärztin. Trotzdem wer­de gera­de Politik gemacht für einen „klei­nen Teil der Menschen, die sehr laut sind“. Eine Maskenpflicht „tut nie­man­dem weh und schützt so unglaub­lich gut“, sagt Groß. Dass sie vie­ler­orts weg­ge­fal­len ist, sei völ­lig falsch. Groß sagt: „Das geht auf Kosten der unge­impf­ten Kinder und ande­rer Menschen.“…«

Man hört auch nicht auf die Fachleute:

»Beim Fremdschutz beträgt die Impflücke Millionen Menschen

Immer wie­der beto­nen Fachleute, wie wich­tig es mit Blick auf den kom­men­den Herbst und Winter ist, die Impflücke zu schlie­ßen. Eine neue Studie hat gera­de erst dar­auf hin­ge­deu­tet, dass die Impfung auch bei Omikron nicht nur vor schwe­ren Verläufen schützt, son­dern auch die Weitergabe des Erregers etwas bremst, aller­dings sind dafür drei Spritzen nötig. Mehr als 30 Millionen Menschen bun­des­weit ver­fü­gen nicht über einen ent­spre­chen­den Schutz, weil sie ent­we­der gar nicht oder nur zwei­fach geimpft sind. Fachleute war­ben den Winter über für die Einführung einer all­ge­mei­nen Impfpflicht, doch auch dazu konn­ten sich die Bundestagsabgeordneten nicht durch­rin­gen. Keiner der Anträge bekam Anfang des Monats eine Mehrheit im Parlament…«

28 Antworten auf „Kim Il Becker gibt nicht auf“

  1. Ja, der Björn. Reitet das tote Pferd pflicht­be­wusst bis er end­lich den Job des Ressort-Chefs bekommt. Was inter­es­siert ihn die Realität? Er hat sei­ne eige­ne, nein, Moment mal. Es ist die, sei­ner „Chefs“! Und der Chef hat ja immer Recht, oder?
    Diese eier­lo­sen Duckmäuser wer­den Anal-Ena & Robert blind fol­gen und die­ses Land kom­plett an die Wand fah­ren. Einziger Lichtblick: Solche Vollhonks, ohne ech­te Kenntnisse & Fähigkeiten wer­den in der schö­nen neu­en Welt total unter­ge­hen. Vermutlich mer­ken die nicht mal mehr, dass sie nur bil­li­ge Handlanger waren?

  2. Wenn sich unter irren Irren irre Irre irren, irren irre Irre irre Irren sich. Und: Where is Tiffany Dover? In Erinnerung an CRP. RIP. and Julian Assange und Rektor Weidig RIP.

  3. Interessant fin­de ich immer wie­der, dass die Zielgruppe angeb­lich ehren­wer­ter Bemühungen, um die die­se im übri­gen nie gebe­ten hat­te, ziem­lich genau denen ent­spricht, die euge­ni­kern ras­se­un­ab­hän­gig als min­der­wer­tig galt.

      1. Eugenik ent­stand Anfang des 20. Jh. In England. Dort war die­se "Wissenschaft" auf die unte­ren Klassen gerich­tet, auf die, die aus Sicht der obe­ren Klassen nutz­los waren und so "die Gesellschaft" schä­dig­ten, weil man nicht nur für sie, son­dern auch für ihren Nachwuchs sor­gen muss­te. Im Visier waren z.b. sog. Geisteskranke, Epileptiker, blin­de, ander­wei­tig Kranke, aso­zia­le und Alkoholiker. Immerhin war man damals ehr­lich und sprach offen über Maßnahmen, wie sie zu dezi­mie­ren sei­en. Heute wird bei ana­lo­gen Zielgruppen ver­langt, dass sie angeb­lich gesund­heits­för­dern­de, in Wahrheit aber schäd­li­che Maßnahmen auf sich neh­men, um die wert­vol­len Herdenmitglieder zu schüt­zen. Anstatt sie offen zu ver­fol­gen, wird mit schlech­tem Gewissen und gemein­schafts­schäd­li­chem Verhalten gegen sie gehetzt. Die Wirkung und Zielgruppen sind ähn­lich, umwelt­schäd­li­che Alte und Männer wur­den als Schädlinge zusätz­lich "ent­deckt".

      2. Korrektur: Eugenik ent­stand in England Mitte 19. Jh. Anfang 20. schwapp­te die Sache nach Amerika, das dann den ras­se­ge­dan­ken mas­siv dazu­nahm und auch prak­ti­zier­te und bewarb. Von Anfang an, also zu Kaiser's Zeiten, gab es rege Zusammenarbeit mit Deutschen Wissenschaftlern wie flex­ner, ploetz, rüt­tin, und es flos­sen mas­siv Gelder von Rockefellers an Deutschen Kollegen und die ent­spre­chen­den Institute der Kaiser-Wilhelm-Akademie.

      3. @ aa und @ Rudolph:
        Das Argument ver­ste­he ich. Durch die "Impfung" sol­len Viele umge­bracht wer­den. Der Staat redet den Alten und Behinderten ein, dass dies ein gaaa­anz töd­li­ches Virus ist, gegen das nur die "Impfung" hilft. Besonders die Behinderten und ihre Angehörigen (sie­he Veröffentlichungen der Lobby-Verbände, wie VdK, Behindertenverbände, wie die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. und deren Landesverbände et​.al.) sind eher auto­ri­täts­gläu­big, ins­be­son­de­re medi­zin­gläu­big und Medizinsystem-Gläubige. Und des­halb funzt die Forderung nach dem Ge"impft"-Werden in die­sen oben genann­ten Personenkreisen sehr gut.

        Siehe eben­falls:
        https://​raul​.de/​u​n​f​a​s​s​b​a​r​e​s​/​o​f​f​e​n​e​r​-​b​r​i​e​f​-​a​n​-​d​i​l​e​k​-​k​a​l​a​y​c​i​-​s​e​n​a​t​o​r​i​n​-​f​u​e​r​-​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​-​p​f​l​e​g​e​-​u​n​d​-​g​l​e​i​c​h​s​t​e​l​l​u​n​g​-​z​u​r​-​i​m​p​f​-​p​r​i​o​r​i​s​i​e​r​u​n​g​-​v​o​n​-​m​e​n​s​c​h​e​n​-​m​i​t​-​b​e​h​i​n​d​e​r​u​n​g​e​n​-​i​n​-​b​e​r​l​in/

        DER Lobbyist die­ser "Impf"forderer über­haupt ist der Rechtsanwalt Oliver Tolmein aus Hamburg. Tolmein ist sehr gut in recht­li­cher Hinsicht bun­des­weit ver­netzt, sowohl im Unrechtswesen der BRD, als auch bei den Behinderten. Bei denen, bei denen er rich­tig Kasse als Rechtsanwalt machen kann, ist er prak­tisch sowas, wie deren Hausanwalt.

        Um die Jahreswende 2020/2021 her­um hat­te Tolmein auf sei­nem eige­nen Twitter-Kanal die Behinderten auf­ge­for­dert, sich "gegen" "Corona" "imp­fen" zu lassen.

        1. Das ist der Oliver Tolmein aus der jun­gen Welt

          Er war einer der Gründungsredakteure des Öko-Test-Magazins, wech­sel­te dann als Parlamentskorrespondent zur taz und spä­ter als Redakteur zu kon­kret; 1994/95 war er Chefredakteur der Tageszeitung jun­ge Welt.

          Zudem arbei­tet er als frei­er Autor für den SWR (Fernsehen), den WDR (Hörfunk und Fernsehen), den DLF, die taz, die FAZ, für kon­kret und Jungle World. 1999 schloss er das 1995 begon­ne­ne Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg als Stipendiat der Friedrich-Ebert-Stiftung ab und arbei­te­te als wis­sen­schaft­li­cher Mitarbeiter und Lehrbeauftragter dort. 2000 erhielt er als Stipendiat des DAAD das Diplom der European Academy of Law in Florenz für International Human Rights.
          https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​O​l​i​v​e​r​_​T​o​l​m​ein

          Sage kei­ner das man als jun­ge Welt Chefredakteur nichts wer­den kann, aber auch die jun­ge Welt ist ja bestens ange­passt und auf Kurs …

  4. Woher wis­sen Sie dass "Lina Baumann" nicht von einer Nudgingbehörde oder von einer Werbeagentur erschaf­fen wurde?
    Wir sind unfass­ba­ren Propagandawellen aus­ge­setzt, und vie­les was wir lesen ist von gan­zen Propaganda-task-forces aus­ge­dacht, um die Schafherde in die "rich­ti­ge" Richtung zu treiben.
    Unterstützt von troll-Armeen, die die Kommentarspalten und Twittersphäre beeinflussen.

  5. "Eine neue Studie hat gera­de erst dar­auf hin­ge­deu­tet, dass die Impfung auch bei Omikron nicht nur vor schwe­ren Verläufen schützt, son­dern auch die Weitergabe des Erregers etwas bremst, aller­dings sind dafür drei Spritzen nötig."

    Wie man sich ver­zwei­felt an den letz­ten Strohhalm klam­mert, auch wenn selbst die Impfstoffhersteller zu Recht nie von einem Schutz gegen­über Dritten gespro­chen haben oder man gar ver­sucht hat, einen sol­chen auch nur im Ansatz bewei­sen zu wol­len. Mindestens 15 peer-review Studien, die außer­dem Gegenteiliges aus­sa­gen (bzg. Viruslast und Übertragungspotenzial von "Geimpften" bzw. "Ungeimpften" & anhand von Echzeitdaten) wer­den ein­fach völ­lig aus­ge­blen­det, bewusst igno­riert oder sind Herrn Becker nicht bekannt.

    Herr Becker soll doch bit­te auch ein­mal erör­tern, ob er denn jemals bei einer Grippeimpfung (Herr Becker ist bestimmt auch gegen Grippe geimpft) das Argument des Fremdschutzes ver­nom­men hat bzw. war­um denn eigent­lich nicht. 

    Schon ein­mal als klei­nen Tipp für Herrn Becker, aber genau auf­grud der glei­chen phy­sio­lo­gi­schen und immu­no­lo­gi­schen Gegebenheiten wie bei den "Impfungen" gegen Sars-CoV‑2 auch.

    Auch mit bzw. nach 10 oder mehr Injektionen wird sich dar­an rein gar nichts geän­dert haben.

  6. SPD-Bundesvize Thomas Kutschaty setzt auf eine neue Chance für die Einführung einer Corona-Impfpflicht nach den Landtagswahlen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen im Mai. "Ich hof­fe sehr, dass die Unions-Führung sich noch mal einen Ruck gibt – und es ihren Abgeordneten ermög­licht, über die Impfpflicht frei nach dem Gewissen zu ent­schei­den", sagt der SPD-Landesvorsitzende von NRW dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Vielleicht gibt es ja nach den Landtagswahlen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen eine neue Chance." Kutschaty bedau­ert das Scheitern der Impfpflicht. "Die Einführung wäre ein Meilenstein in der Pandemiebekämpfung gewesen."

  7. Wenn es die genann­ten Personen wirk­lich gibt, brau­chen die­se erst eine sehr inten­si­ve psy­cho­lo­gi­sche Behandlung gegen ihre Angststörungen und dann, wenn sie wie­der auf­nah­me­fä­hig sind, fach­li­che Information über Nichtnutzen und Risiken von Masken, Spritzen usw.
    Wie eine "Ärztin" glau­ben kann, dass die Masken "unglaub­lich gut" schüt­zen, und das Risiko für Kinder durch die Spritze klei­ner ist als durch die Krankheit selbst, über­rascht mich aller­dings doch.

  8. Lina Baumann war vor Corona sicher­lich eine die­ser "Hochsensiblen", die in mei­ner Prenzlauer Berg Blase ver­sucht haben alle unter die Knute ihrer Macke zu zwingen.

    Corinna funz­te bis­her präch­tig. Ich kann ver­ste­hen dass der Machtverlust Frustrationen auslöst

  9. Witzig auch: Kim hat im Fach Politikwissenschaft mit einer Arbeit zur poli­ti­schen Kommunikation pro­mo­viert. Thema sei­ner Arbeit:
    „mit wel­chen Strategien der Selbstverteidigung skan­da­li­sier­te Spitzenpolitiker auf die jewei­li­gen Vorwürfe reagie­ren und von wel­chen Faktoren ihre Erfolgschancen abhän­gen, die Affäre ohne grö­ße­ren Schaden zu über­ste­hen.“ https://​www​.uni​-trier​.de/​u​n​i​v​e​r​s​i​t​a​e​t​/​f​a​c​h​b​e​r​e​i​c​h​e​-​f​a​e​c​h​e​r​/​f​a​c​h​b​e​r​e​i​c​h​-​i​i​/​f​a​e​c​h​e​r​/​m​e​d​i​e​n​w​i​s​s​e​n​s​c​h​a​f​t​/​a​l​l​e​-​m​i​t​a​r​b​e​i​t​e​r​i​n​n​e​n​/​l​e​h​r​b​e​a​u​f​t​r​a​gte

    Da gibt es hof­fent­lich in näch­ster Zeit viel Arbeit für Kim. Vielleicht reicht es für eine Habilitation 😉

  10. Wann geht es "nur" um Inkompetenz, Uninfomiertheit, Mangel an Logik-Fähigkeit und Selbstüberschätzung, und wann spielt Verlogenheit die Hauptrolle? Wie ver­rät sich das? Ich bin mir in vie­len Fällen nicht sicher, um was es bei wem wirk­lich geht.

  11. Mehr als 30 Millionen Menschen bun­des­weit ver­fü­gen nicht über einen ent­spre­chen­den Schutz, weil sie ent­we­der gar nicht oder nur zwei­fach geimpft sind. Fachleute war­ben den Winter über für die Einführung einer all­ge­mei­nen Impfpflicht, doch auch dazu konn­ten sich die Bundestagsabgeordneten nicht durchringen.

    Wie kann es sein, dass 30 Millionen Menschen in Deutschland, wie behaup­ten, über kei­nen "ent­spre­chen­den Schutz" ver­fü­gen und nach 2 1/2 Jahren "Pandemie" noch immer leben? Zur Erinnerung: Wir soll­ten alle bereits im März die­ses Jahres gespritzt oder gestor­ben sein.

    Lügenpresse.

  12. Es ging noch nie um den Schutz! Und das Gefasel von den Risikogruppen ist eben­falls Blödsinn.

    Sachsenklinik, Die Jungen Ärzte, Bergdocktor usw. sind nur Propagandafilmchen die eine Sozial-Gesellschaft sug­ge­rie­ren die es in Fakt gar nicht gibt. Und von wegen Ach die Pflegekräfte, das ist sowas von geheu­chelt da kommt einem das Kotzen.

    MFG

    PS: Frühstück nicht ver­ges­sen. Sonst geht Kotzen nicht.

    1. Es geht dar­um die noch ein­zu­fan­gen die irgend­wie durch das Sieb gefal­len sind. Behinderte, Unsichere usw. 

      " … Denn nichts ist schwe­rer und nichts erfor­dert mehr Charakter, als sich in offe­nem Gegensatz zu sei­ner Zeit zu befin­den und laut zu sagen: Nein."

      [59] · Ignaz Wrobel
      Die Weltbühne, 06.10.1921, Nr. 40, S. 338, wie­der in: Mit 5 PS.
      http://​www​.zeno​.org/​L​i​t​e​r​a​t​u​r​/​M​/​T​u​c​h​o​l​s​k​y​,​+​K​u​r​t​/​W​e​r​k​e​/​1​9​2​1​/​D​i​e​+​V​e​r​t​e​i​d​i​g​u​n​g​+​d​e​s​+​V​a​t​e​r​l​a​n​des

  13. ist wohl auch im mas­ken­ge­schäft tätig … anders kann das nicht sein oder wie oben – schreibt was sein chef vor­gibt … und der ist im mas­ken­ge­schäft … immer die glei­che moti­va­ti­on wie bei frau söder-bau­mann und ihrem bru­ner und vie­len anderen …
    für alle die es noch nicht wis­sen: mas­ken sind unge­sund und schäd­lich – eben­so wie test­stäb­chen – sie­he unter tele­gram grup­pe: wir in akti­on diplo­ma­ten­ka­nal. kaba­le nr. 21. – 50-fache ethy­len­oxyd gehalt in test­stäb­chen. = krebs­er­re­gend. + nan­no­boots die mor­gel­lons = beweg­li­che fäden im kör­per machen. + dar­pa hydro­gel. Nr. 18 thi­ne­ro­sal = queck­sil­ber in sprit­zen für diph­te­rie, teta­nus, perus­sis, meni­no­kok­ken etc. = ziel zer­stö­rung der hypo­phy­se + krank machen um alles in der welt … alles ohne wor­te. wie kann man da sowas veröffentlichen ???????????????

  14. das auto­ri­tä­re geha­be zur dispzi­pli­nie­rung der gesell­schaft geht weiter:
    soli­da­ri­tät = disziplin

    https://zeitung.faz.net/faz/politik/2022–04-21/8b119942c70c0f098d2b9b17347ecf3b/?GEPC=s3

    "Treffen die Corona-Prognosen für den Herbst zu, ver­pflich­tet das Grundgesetz den Bundestag dazu, eine all­ge­mei­ne Impfpflicht ein­zu­füh­ren. Ein Gastbeitrag.
    Von Lars Brocker 

    ["Professor Dr. Lars Brocker ist Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Ober­verwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz sowie Honorarprofessor an der Johannes­- Gutenberg-Universität Mainz." = Kronjurist der Goldgrube]

    Die schon lan­ge beklag­te zuneh­men­de Individualisierung der Gesellschaft, die mit dem Verlust milieuspe­zi­fi­scher Bindekräfte ein­her­geht, hat sich in den zurück­lie­gen­den Jahren wei­ter ver­stärkt. Die Selbstverwirklichung des Einzelnen wird „zu einem Lebensprinzip erho­ben, das kei­ne Bevormundung durch Dritte und kein Expertenwissen mehr gel­ten lässt“ (Uwe Volkmann). Die Fragmentierung der Parlamente ist eine wei­te­re Folge hier­von, die sich aktu­ell in zuneh­mend aus­di­ver­si­fi­zier­ten Koalitionsgebilden fort­setzt, was poli­ti­scher Führung zumin­dest nicht zuträg­lich zu sein scheint."

    indi­vi­dua­li­sie­rung, frag­men­tie­rung zer­set­zen "poli­ti­sche Führung".

    "Wenn es aller­dings rich­tig ist, was zuvor von Vertretern der Bundesregierung und füh­ren­den Virologen dar­ge­legt wur­de – und wofür vie­les spricht –, dass eine Herdenimmunität ohne eine höhe­re Impfquote tat­säch­lich nicht zu errei­chen ist und daher mit hoher Wahrscheinlichkeit spä­te­stens im Herbst eine neue Corona-Welle droht, deren Bekämpfung mit ähn­lich hoher Wahrscheinlichkeit erneut grund­rechts­be­schrän­ken­de Maßnahmen erfor­der­lich machen könn­te, ist die maß­geb­li­che Frage nicht mehr allein, ob der Gesetzgeber eine all­ge­mei­ne Impfpflicht hät­te ein­füh­ren dür­fen. Es drängt sich viel­mehr die Frage auf, ob ange­sichts die­ses Szenarios der Gesetzgeber sei­ne grund­recht­li­chen Schutzpflichten ver­letzt, wenn er wei­ter­hin untä­tig bleibt. Das Verfassungsrecht jeden­falls hält das not­wen­di­ge Instrumentarium bereit, Verfassungspflichten des Staates auch durch­zu­set­zen – und sei es in letz­ter Konsequenz mit­hil­fe des Bundesverfassungsgerichts. Die inte­grierende Kraft der Solidarität zu ent­fal­ten und sich dar­an zu erin­nern, dass die Verfassung den Staat zur Herstellung einer gewis­sen „Mindestsolidarität“ anhält, könn­te einen Ausweg aus dem beschrie­be­nen Dilemma weisen."

    das ver­fas­sungs­ge­richt erteilt rechts­durch­bre­chungs­kom­pe­tenz im namen der staats­rä­son. ange­ord­ne­te soli­da­ri­tät "inte­griert": fügt ein, diszipliniert.
    Solidarität = Gemeinschaftsgebundenheit / der a‑Soziale war der "Gemeinschaftsfremde", der zur Gemeinschaft Unfähige, nicht der "Artfremde".
    = "Gemeinwohl vor Eigennutz":

    "[…] Es besteht ein Spannungsverhältnis zwi­schen Autonomie und Heteronomie, das im Einzelfall aus­ta­riert wer­den muss. Das Bundesverfassungsgericht hat es bereits im Jahr 1954 prä­gnant so for­mu­liert: „Das Menschenbild des Grundgesetzes ist nicht das eines iso­lier­ten sou­ve­rä­nen Individuums; das Grundgesetz hat viel­mehr die Spannung Individuum – Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person ent­schie­den, ohne dabei deren Eigenwert anzu­ta­sten.“ […] Auf die­se Weise wur­de die Autonomie des Individuums und sei­ne Gemeinschaftsgebundenheit mit der damit not­wen­dig ein­her­ge­hen­den Heteronomie ver­bun­den. Dazu gehört die Einsicht, dass Solidarität nicht nur ein mora­li­scher Begriff im Sinne einer „Tugendmoral“ ist, son­dern auch eine im recht­li­chen Sinne for­ma­le Solidarität („Pflichtmoral“) bezeich­net. Ihr Zweck ist es, den gesell­schaft­li­chen Zusammenhalt auf­recht­zu­er­hal­ten und das Gemeinwohl zu fördern."

    hete­ro­no­mie = nicht Andersheit, son­dern: "[ver­wal­tungs­mä­ßi­ge] Abhängigkeit, Unselbstständigkeit; von außen her bezo­ge­ne Gesetzgebung / Abhängigkeit von ande­rer als der eige­nen sitt­li­chen Gesetzlichkeit" (Duden)

    die hete­ro­no­mie ver­letzt die Würde des Menschen, sofern die­se die ver­ant­wor­tung vor dem eige­nen gewis­sen ist, als der eige­nen sitt­li­chen Gesetzlichkeit.

    "Den Rahmen für die Aktivierung der Solidarität als Verfassungspflicht lie­fert das Recht. Mit sei­ner Hilfe wird von dem Einzelnen ein Mindestmaß an Solidarität ein­ge­for­dert. Der blo­ße mora­li­sche Appell ist inso­weit nicht das In­strument, das der Rechtsstaat zur Verfügung stellt. Nur das demo­kra­tisch zustan­de gekom­me­ne Recht ist geeig­net, im Einzelfall „Autonomie und Heteronomie zu ver­söh­nen“ (Martin Kriele). …"

    "Vor die­sem Hintergrund liegt es nahe, dass sich die Solidarität als Verfassungsprinzip unter be­stimmten engen Voraussetzungen zu einer Verfassungspflicht für den Gesetzgeber, in einem bestimm­ten Sinne tätig zu wer­den, ver­dich­ten kann. …
    So wie Solidarität unbe­strit­ten Legitimation für Eingriffe und Belastungen sein kann, so kann sie auch staat­li­che Handlungspflichten begründen, …"

    ist das "unbe­strit­ten"?

    "Was bedeu­tet das für die Pflicht des Staates zur gesetz­li­chen Begründung einer all­ge­mei­nen Impfpflicht? […]
    Es ist not­wen­dig, den Blick zu wei­ten. In der Gesamtbetrachtung geht es näm­lich nicht iso­liert um den Schutz von Leben und kör­per­li­cher Unversehrtheit, dem der Staat ver­pflich­tet ist, son­dern es geht gleich­sam um ein staat­li­ches Freiheitsmanagement. Denn das Infektionsschutzrecht und zumal die spe­zi­al­ge­setz­li­chen Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben sich seit März 2020 kon­ti­nu­ier­lich von einem poli­zei- und ord­nungs­recht­li­chen Regelungsregime und damit Gefahrenabwehrrecht zu einem System der Risikovorsorge gewandelt. […]
    Dem Gesetzgeber und den auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes agie­ren­den Landesregierungen kommt schon lan­ge im Kern die Aufgabe der Zuordnung grund­recht­li­cher Freiheitsräume zu."

    der refor­mier­te Faschismus = Freiheitsmanagment = zuord­nung grund­recht­li­cher freiheitsräume.
    es geht um nor­mie­rung, nicht um Recht.
    frei­heit ver­pflich­tet. jede ver­ord­nung, pflicht, gibt einen frei­heits­spiel­raum vor.

    "Konkret: In einer Ge­mengelage, in der zahl­rei­che Grundrechte na­hezu aller Rechtsunterworfenen [der Freiheitssubjekte, der Rechtssubjekte, der Untertanen] (poten­ti­ell) in unter­schied­li­cher In­tensität und gege­be­nen­falls auch addi­tiv und in gro­ßer Zahl auch des­halb mas­siv betrof­fen sind, ist eine pla­ne­ri­sche Entscheidung des Gesetzgebers gebo­ten, die auch künf­tig mit hoher Wahrscheinlichkeit not­wen­dig wer­den­de Freiheitseingriffe nicht aus­blen­det, son­dern in die Bewertung und Abwägung einstellt."

    abwehr poten­ti­el­ler gefah­ren = Planungsrecht.
    sicher­heit und ord­nung sind planbar.
    das pro­dukt von soli­da­ri­tät ist sicher­heit und ordnung.

    "In die­sem Zusammenhang ist dar­an zu erin­nern, dass das Bundesverfassungsgericht in sei­nem Klimaschutzbeschluss vom 24. März 2021 ange­sichts der auf­grund des eta­blier­ten Maßstabs hohen ver­fas­sungs­recht­li­chen Hürden aus­drück­lich kei­ne Verletzung der staat­li­chen Schutzpflichten im Hinblick auf die Bekämpfung der Folgen des Klimawandels ange­nom­men hat. Anstatt sei­nen Maßstab inso­weit nach­zu­schär­fen, wozu durch­aus Veranlassung bestan­den hät­te, ist es zu einer Verurteilung des Gesetzgebers gelangt, indem es eine neue dog­ma­ti­sche Figur „gefun­den“ hat, näm­lich den Gedanken der „Intertemporalität“ im Grundrechtsschutz und dar­aus abge­lei­tet die Pflicht des Staates zur „inter­tem­po­ra­len Freiheitssicherung“."

    der maßnahmestaat/polizeistaat ist zur "inter­tem­po­ra­len Freiheitssicherung" notwendig.
    staats­rä­son = "die Pflicht des Staates zur „inter­tem­po­ra­len Freiheitssicherung“" = Rechtsdurchbrechungskompetenz = Souveränität des Staates = das zu durch­bre­chen­de Recht ist das Grundgesetz, die Verfassung, wobei das Bundesverfassungsgericht die Kompetenz zum Rechtsbruch absi­chert, deckt.

    "Durch die­sen Kniff
    ["klei­ner [uner­laub­ter] Kunstgriff, klei­nes Täuschungsmanöver, Manipulation o. Ä. zur Erreichung eines Vorteils; Trick" (Duden)]
    gelangt Karlsruhe von der grund­recht­li­chen Schutzpflicht und deren hohen Hürden weg hin zur klas­si­schen Eingriffsprüfung in Freiheitsrechte und damit auf ver­trau­te­res Terrain, um sodann über den Gedanken der inter­tem­po­ra­len Freiheitssicherung – letzt­lich doch wie­der – staat­li­che Handlungspflichten zu begrün­den. Wenn die­se dog­ma­ti­sche Figur trotz ihrer Pirouetten ihre Berechtigung hat, dann jeden­falls im Planungsrecht der Pandemiebekämpfung. Hier drängt sich der Gedanke der Intertemporalität gleich­sam im Zeitraffer gera­de­zu auf und kann ver­fas­sungs­recht­lich frucht­bar gemacht werden.

    In der F.A.Z. ist von Olaf Rank bereits sach­kun­dig und über­zeu­gend in einer öko­no­mi­schen Analyse des Rechts beschrie­ben wor­den, dass sich die nach wie vor nied­ri­ge Impfquote als eine Form von Marktversagen dar­stellt und der Einzelne kei­nes­wegs über­mä­ßig bela­stet wür­de, wenn ihm im Wege einer all­ge­mei­nen Impfpflicht ein letzt­lich gerin­ger Eingriff in sei­ne kör­per­li­che Integrität zuge­mu­tet wür­de (F.A.Z. vom 11.2.2022). Wenn eine all­ge­mei­ne Impfpflicht der ent­schei­den­de Pfeiler eines wirk­sa­men und effek­ti­ven Gesamtschutzkonzepts ist, dann ist sie auch im ver­fas­sungs­recht­li­chen Sinne unver­zicht­bar. Der Staat blie­be sonst erheb­lich hin­ter sei­nem Schutzziel zurück und näh­me zugleich pflicht­wid­rig in Kauf, in der Zukunft erneut erheb­li­che Freiheitsbeschränkungen vor­neh­men zu müs­sen. Über die Rechtsinstitute der Schutzpflichten und der Intertemporalität von Freiheitseingriffen las­sen sich im Falle der all­ge­mei­nen Impfpflicht unter den genann­ten tat­säch­li­chen Prämissen auch ein­klag­ba­re Handlungspflichten des Staates zur Herstellung von Solidarität ableiten."

    Wahnsinn!
    wegen markt­ver­sa­gen braucht es eine all­ge­mei­ne impf­pflicht, weil die frei­heits­be­schrän­kun­gen in zukunft für soli­da­ri­sche men­schen ver­hin­dert, weil die unso­li­da­ri­schen men­schen die frei­heits­be­schrän­kun­gen für alle, auch für die soli­da­ri­schen, erzwin­gen = geiselnehmerthese.
    der freie markt soll plan­bar sein, also abge­schafft wer­den: die all­ge­mei­ne impf­pflicht garan­tiert die impf­stoff­ab­nah­me, auch wenn sich frei­heits­be­schrän­kun­gen durch ein irgend­wie her­ge­stell­tes pan­de­mie­ge­sche­hen nicht ver­mei­den las­sen sollten.
    auch wenn die imp­fung die frei­heit nicht ret­tet, soll sie ver­pflich­tend sein, aber dann muß sie die frei­heit nicht mehr retten.
    impf­pflicht wür­de das test­re­gime ver­fe­sti­gen, weil man ja sonst nicht wüß­te, ob eine wei­te­re sprit­ze gebo­ten ist.
    Die Impfpflicht stellt die End-emie des coro­na-virus her: sars-cov-ii wird ein­hei­misch (ende­mos), nor­mal, wie eine jah­res­zeit, wie eine käl­te­wel­le, wie eine grip­pe­wel­le, wenn es einen ter­min zur ver­pflich­ten­den abnah­me des gen­the­ra­peu­ti­schen pro­dukts gibt.
    die impf­pflicht stellt einen auto­ma­tis­mus her, der eine stän­di­ge "anlaß­lo­se" kon­trol­le, über­wa­chung, mes­sung des krank­heits­ge­sche­hens ablöst.
    von der anlaß­lo­sen mes­sung zur anlaß­lo­sen impf­pflicht, deren nut­zen dann nur noch behaup­tet wer­den muß = vor­aus­ge­setzt wird.

    1. zur „inter­tem­po­ra­len Freiheitssicherung“:
      inter­tem­po­ral = inter- zwi­schen / tem­po­ral = zeit­lich: inzwi­schen, zwi­schen­zeit­lich = eine zeit­span­ne: eine zeit­ge­bun­den­heit, eine geschicht­li­che zeit, ein zeit­raum, in dem bestimm­te ver­hält­nis­se herrschten;
      „Prinzip der Intertemporalität
      Nach dem Grundsatz der Intertemporalität ist ein recht­li­cher Sachverhalt auf Grundlage der zu der jewei­li­gen Zeit gül­ti­gen Gesetze zu beurteilen.“
      „Viele öko­no­mi­sche Entscheidungen sind inter­tem­po­ral (zwi­schen­zeit­lich), das heißt, gegen­wär­ti­ge Wahlmöglichkeiten bei der Entscheidungsfindung beein­flus­sen auch die Wahlmöglichkeiten in der Zukunft. Dies trifft auch bei der Auswahl von Produktionsmöglichkeiten zu.“
      die „inter­tem­po­ra­le Freiheitssicherung“ ist eine vor­läu­fig­keit = eine Vorsorge = statt dem nach­sor­gen­den sozi­al­staat wur­de der vor­sor­gen­de sozi­al­staat ein­ge­führt: die gesund­heits­vor­sor­ge will krank­heit ver­hin­dern, statt zu heilen.
      imp­fen statt heilen.
      „Intertemporale Entscheidungen sind durch eine Art zwi­schen­zeit­li­chen Kompromiss gekenn­zeich­net. Wenn man heu­te etwas auf­gibt, möch­te man in der Zukunft für den Verlust ent­schä­digt wer­den. Wenn ein Unternehmen zum Beispiel in der Gegenwart ein unren­ta­bles Produkt aus dem Sortiment nimmt, kann es dadurch in der Zukunft die frei gewor­de­nen Kapazitäten auf ande­re Produkte über­tra­gen und damit ins­ge­samt eine Gewinnsteigerung erzielen.“
      (wiki­pe­dia, Intertemporale Produktionsmöglichkeiten)
      umge­kehrt: wenn ein unter­neh­men ein pro­dukt ein­führt, kostet das geld, daß durch die absatz­stei­ge­rung in zukunft eine gewinn­stei­ge­rung einbringt.
      aus geld wird geld. aus kre­dit wird gewinn.

      "Durch die­sen Kniff
      ["klei­ner [uner­laub­ter] Kunstgriff, klei­nes Täuschungsmanöver, Manipulation o. Ä. zur Erreichung eines Vorteils; Trick" (Duden)
      durch die ablei­tung einer pflicht zur vor­sor­ge als Anwendung des Vorsorgegedankens als die „Gesamtheit von Maßnahmen, mit denen einer mög­li­chen spä­te­ren Entwicklung oder Lage vor­ge­beugt, durch die eine spä­te­re mate­ri­el­le Notlage oder eine Krankheit nach Möglichkeit ver­mie­den wer­den soll, als Maßnahmen zur Verhütung von etwas Drohendem“ (duden), einem Unheil zuvor­zu­kom­men: Vorsicht wal­ten zu lassen]
      gelangt Karlsruhe von der grund­recht­li­chen Schutzpflicht … zur klas­si­schen Eingriffsprüfung in Freiheitsrechte und damit auf ver­trau­te­res Terrain, um sodann über den Gedanken der inter­tem­po­ra­len [vor­läu­fi­gen] Freiheitssicherung – letzt­lich doch wie­der – staat­li­che Handlungspflichten zu begründen.
      Wenn die­se dog­ma­ti­sche Figur trotz ihrer Pirouetten ihre Berechtigung hat, dann jeden­falls im Planungsrecht der Pandemiebekämpfung. Hier drängt sich der Gedanke der Intertemporalität gleich­sam im Zeitraffer gera­de­zu auf und kann ver­fas­sungs­recht­lich frucht­bar gemacht werden."

      1. "In der F.A.Z. ist von Olaf Rank bereits sach­kun­dig und über­zeu­gend in einer öko­no­mi­schen Analyse des Rechts beschrie­ben wor­den, dass sich die nach wie vor nied­ri­ge Impfquote [die sich in zukunft wei­ter ver­min­dern wird, wenn die leu­te die not­wen­dig­keit nicht mehr ein­se­hen] als eine Form von Marktversagen dar­stellt und der Einzelne kei­nes­wegs über­mä­ßig bela­stet wür­de, wenn ihm im Wege einer all­ge­mei­nen Impfpflicht ein letzt­lich gerin­ger Eingriff in sei­ne kör­per­li­che Integrität zuge­mu­tet wür­de (F.A.Z. vom 11.2.2022)
        [die impf­quo­te ist eine form von markt­ver­sa­gen: die all­ge­mei­ne impf­pflicht heilt das markt­ver­sa­gen, des­sen Funktion den gesamt­in­ter­es­sen, dem gemein­wohl ent­spricht: gemein­wohl ist, daß alle betref­fen­den men­schen von einer impf­pflicht betrof­fen wer­den, nicht nur die sich bis­her entziehenden.
        „Marktversagen liegt vor, wenn der Marktmechanismus aus Angebot und Nachfrage nicht zu den volks­wirt­schaft­lich wün­schens­wer­ten Ergebnissen führt und die Produktionsfaktoren nicht so ver­wen­det wer­den, dass sie den größt­mög­li­chen Ertrag für die Gesamtwirtschaft bringen.
        In Fällen des Marktversagens, z. B. bei Interner Link: exter­nen Effekten, Interner Link: öffent­li­chen Gütern oder Interner Link: Monopolen, greift der Staat in das Marktgeschehen ein, um Nachteile von Verbrauchern oder ande­ren Anbietern zu ver­hin­dern oder volks­wirt­schaft­lich sinn­vol­le­re Ergebnisse zu erreichen.
        So wer­den vom Staat z. B. Forschungs- und Entwicklungsarbeiten von Unternehmen finan­zi­ell unter­stützt, um damit einen Anreiz zu schaf­fen, Grundlagenforschung zu betrei­ben, die für das ein­zel­ne Unternehmen hohe Kosten ver­ur­sacht, gleich­zei­tig aber das Know-how in der gesam­ten Volkswirtschaft ver­bes­sert, wovon auch ande­re Unternehmen pro­fi­tie­ren. Ohne sol­che staat­li­chen Aktivitäten wür­de in Unternehmen even­tu­ell weni­ger geforscht, da die Kosten aus­schließ­lich das for­schen­de Unternehmen tref­fen, Konkurrenten aber nicht vom Nutzen ganz aus­ge­schlos­sen wer­den kön­nen, weil auch Patentrechte nach einer bestimm­ten Zeit aus­lau­fen. Geringe Forschungsaktivitäten sind jedoch nach­tei­lig für die Entwicklung des Wissensstandes in der Gesamtwirtschaft und füh­ren im inter­na­tio­na­len Wettbewerb zu Standortnachteilen.“
        https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20088/marktversagen/%5D. Wenn eine all­ge­mei­ne Impfpflicht der ent­schei­den­de Pfeiler eines wirk­sa­men und effek­ti­ven Gesamtschutzkonzepts ist, dann ist sie auch im ver­fas­sungs­recht­li­chen Sinne unver­zicht­bar. Der Staat blie­be sonst erheb­lich hin­ter sei­nem Schutzziel zurück und näh­me zugleich pflicht­wid­rig in Kauf, in der Zukunft erneut erheb­li­che Freiheitsbeschränkungen vor­neh­men zu müs­sen. Über die Rechtsinstitute der Schutzpflichten und der Intertemporalität von Freiheitseingriffen las­sen sich im Falle der all­ge­mei­nen Impfpflicht unter den genann­ten tat­säch­li­chen Prämissen auch ein­klag­ba­re Handlungspflichten des Staates zur Herstellung von Solidarität ableiten."
        Die Impfpflicht stellt die End-emie des coro­na-virus her: sars-cov‑2 wird ein­hei­misch (ende­mos), nor­mal, wie eine jah­res­zeit, wie eine käl­te­wel­le, wie eine grip­pe­wel­le, wenn es einen ter­min zur ver­pflich­ten­den abnah­me des gen­the­ra­peu­ti­schen pro­dukts gibt.
        die impf­pflicht stellt einen auto­ma­tis­mus her, der eine stän­di­ge "anlaß­lo­se" kon­trol­le, über­wa­chung, mes­sung des krank­heits­ge­sche­hens ablöst.
        die pan­de­mie ist ende­misch, wenn der Absatzmarkt unwi­der­ruf­lich eta­bliert ist.
        die impf­pflicht ist stand­ort­po­li­tik, wirt­schafts­po­li­tik, wettbewerbspolitik.
        sie ist außen­po­li­tik, weil der stand­ort einen welt­markt bedie­nen soll.
        ein­fluß auf einen welt­markt bedeu­tet „welt­macht­po­li­tik“, imp(f)erialismus, natio­na­lis­mus, die bedeu­tung deutsch­lands in der welt.

  15. Es gibt da eine Fabel über einen Fuchs, der durch einen Unfall sei­nen Schwanz ver­lo­ren hat und dann alle ande­ren Tiere dazu über­re­den will, sich den Schwanz auch ampu­tie­ren zu las­sen, weil wenn er kei­nen mehr hat, dann sol­len die ande­ren auch kei­nen haben…

  16. Die Maske ist das Symbol des deut­schen Faschismus.
    Mehr gibt es nicht zu sagen zu Leuten, die wei­ter­hin Masken tra­gen wollen.
    Für wei­te­re Lektüre zu die­sem Thema emp­feh­le ich die Webseite cle​mens​he​ni​.net.

    1. @Don`t take the poi­son shot: Faschismus ist, wenn Menschen frei­wil­lig Masken tra­gen? Da wür­de ich mal ein Gespräch mit Menschen suchen, die in faschi­sti­schen Regimen leben muß­ten – es gab ja nicht nur den "Nationalsozialismus", des­sen Zeitzeugen lang­sam aus­ster­ben. Ich ken­ne Menschen, die (aus kri­tik­wür­di­gen Gründen, noch) Masken tra­gen. Ich wer­de mich hüten, sie als Faschisten zu ver­un­glimp­fen. Derartiges soll­te der "ande­ren Seite" vor­be­hal­ten bleiben.

  17. Auch wenn ich die Einschätzung von @aa tei­le nicht Alles vor­schnell „faschi­stisch“ zu nen­nen muss man sich doch fra­gen wie es man es denn nen­nen will wenn im ver­meint­li­chen Blatt der bür­ger­li­chen Mitte am hellich­ten Tag, immer noch auf frei­em Fuß, ultradem­ago­gi­sche Hetze wie hier von Becker oder von Olaf Rank betrie­ben wer­den kann. Ok, die Atlantifa ist qua­ni­ta­tiv nicht mit der SA zu ver­glei­chen. Aber kann man im Ernst glau­ben sol­cher tota­li­tä­rer qua­si­re­li­giö­ser Wahnsinn, wie er sich hier äußert, wür­de ohne Folgen bleiben.?
    Fakt bleibt: die Omikron-Fälle (wenn es über­haupt Fälle sind) sind nur dort ganz hoch wo die "Impf"-Quote ganz hoch ist. Die ein­zi­ge zur Zeit sicht­ba­re ratio­na­le Erklärung dafür ist dass die immu­no­ge­nen Toxine der "Impfung" dem Immunsystem scha­den, je öfter, je mehr.

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