Dr. Markus Kühbacher bleibt stur. Auf Twitter erklärt er:
»Causa #Drosten – Die vier eingereichten Exemplare der Dissertation sind verschollen
Die vermeintlich am 14.02.2002 (Posteingangsstempel) mit dem „Gesuch um Zulassung zur medizinischen Doktorprüfung“ eingereichten vier Exemplare der Dissertation sollen nicht mehr auffindbar sein.
Tatsache ist, dass das erst seit Sommer 2020 im Universitätsarchiv der @goetheuni archivierte Pflichtexemplar der Dissertation von Herrn #Drosten erst nach Abschluss seiner mündlichen Prüfung (Disputation) mit einem hochauflösenden XEROX- Farbdrucker ausgedruckt worden ist.
Die Ergebnisse meiner forensischen Untersuchungen zur Altersbestimmung des Dokuments und der Unterschrift von Herrn #Drosten unter seiner ehrenwörtlichen Erklärung werde ich zu gegebener Zeit veröffentlichen.
Die vermeintliche Überprüfung der Promotionsakte von Herrn #Drosten durch die @goetheuni hat offensichtlich gar nicht stattgefunden. Zumindest scheint weder eine Verwaltungsakte noch ein Aktenzeichen hierzu zu existieren.
Frage: Wer war zuständig für die Überprüfung der Promotionsakte von Herrn #Drosten?
Antwort: Die Vorsitzende des Promotionsausschusses des Fachbereichs Medizin war zuständig für diese Überprüfung.
Frage: Wer ist die Vorsitzende des Promotionsausschusses des Fachbereichs Medizin?
Antwort: Frau Prof. Dr. Sandra Ciesek.
https://www.uni-frankfurt.de/60185422/Promotionsausschuss
Zufall?
… Meine Fragen an die Vorsitzende des Promotionsausschusses des Fachbereichs Medizin der @goetheuni blieben bisher unbeantwortet.«
Die Anfrage an Frau Ciesek kann hier gelesen werden. Zu allem anderen siehe den Twitter-Account von Markus Kühbacher.
Am 29.11. hatte Kühbacher gefragt: "Was stimmt denn nun? Entweder die Version laut Charité… :"
"… oder die Version laut Goethe-Universität Frankfurt: "
"Oder gibt es zwischen beiden Versionen gar keinen Widerspruch, weil man auch für drei Exemplare im DIN A5 Format einen Karton benötigt und der 30. Juni noch zum Frühjahr zählt."
Die Causa Drosten ist ne richtige Posse.
Ein Verdacht ist jetzt auch schon strafbar?Ein Staatsanwalt müsste sich ja dann ja immer strafbar machen wenn er gegen einen VERDÄCHTIGEN ermittelt.
Wo bleiben denn die sofortigen rechtlichen Schritte, wie von der Charite-Sprecherin angedroht? Ist schließlich schon 5 Monate her und Herr Kühbacher hat alles an die Öffentlichkeit gebracht. Ups, dann müßte sich ja ein Gericht mit dem Sachverhalt beschäftigen, dann könnte ja die Wahrheit rauskommen.