Länder planen Zwangseinweisungen für Corona-Quarantänebrecher

Das berich­tet heu­te welt​.de – und macht sich die fal­sche Sprach­re­ge­lung von "Infi­zier­ten" anstatt posi­tiv Getes­te­ter zu eigen:

»Meh­re­re Bun­des­län­der wol­len gegen hart­nä­cki­ge Qua­ran­tän­ever­wei­ge­rer durch­grei­fen – sie schaf­fen jetzt Zen­tral­stel­len für Zwangs­ein­wei­sun­gen. In Schles­wig-Hol­stein ist von einer „Gefähr­der­an­spra­che“ die Rede. Eine Recher­che von WELT AM SONNTAG zeigt, was die ein­zel­nen Län­der vorhaben.

Ein jun­ger Mann besucht ein Fit­ness­stu­dio. Er geht auf kei­nen ande­ren Besu­cher los, er zet­telt kei­ne Schlä­ge­rei an – und sieht sich ein paar Mona­te spä­ter trotz­dem mit dem Vor­wurf der ver­such­ten gefähr­li­chen Kör­per­ver­let­zung konfrontiert.

So gesche­hen in Göt­tin­gen. Dort hat die Staats­an­walt­schaft am Diens­tag einen 27-Jäh­ri­gen angeklagt.

Im Mai 2020 soll er zwei­mal in einem Fit­ness­stu­dio trai­niert haben, obwohl er zu dem Zeit­punkt nach­weis­lich mit dem Coro­na­vi­rus infi­ziert war. Dabei habe er die Anste­ckung ande­rer Men­schen mit einem poten­zi­ell töd­li­chen Erre­ger in Kauf genommen.

Bei dem Mann han­delt es sich um einen soge­nann­ten Qua­ran­tä­ne­bre­cher. Einen jener Men­schen im Land also, die eine amt­li­che Anord­nung (wie­der­holt) miss­ach­ten, sich für einen bestimm­ten Zeit­raum zu iso­lie­ren. Die jeweils zustän­di­gen Behör­den der Bun­des­län­der ste­hen aktu­ell häu­fig vor der Fra­ge, wie sie mit Extrem­fäl­len die­ser Art umge­hen sollen.

Eine bun­des­wei­te Recher­che von WELT AM SONNTAG zeigt: Län­der wie Baden-Würt­tem­berg, Bran­den­burg und Schles­wig-Hol­stein pla­nen zen­tra­le Ein­rich­tun­gen, in denen Qua­ran­tä­ne­bre­cher künf­tig per Zwangs­ein­wei­sung unter­ge­bracht wer­den können.

Dabei han­delt es sich um Kli­ni­ken, Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen und das Gelän­de einer Jugendarrestanstalt.

Schon jetzt gibt es Län­der, in denen die Poli­zei Qua­ran­tä­ne­bre­cher mit­hil­fe eines rich­ter­li­chen Beschlus­ses in Kran­ken­häu­sern oder ande­ren Gebäu­den unter­bringt. Meist sind die Kom­mu­nen für die­sen Bereich zuständig.

Ande­re Bun­des­län­der teil­ten mit, bis­lang kei­ne Zwangs­ein­wei­sun­gen durch­ge­führt zu haben.

Darf der Staat Qua­ran­tän­ever­wei­ge­rer über­haupt in die Iso­la­ti­on zwin­gen? Ja, sagt Chris­toph Degen­hart, eme­ri­tier­ter Pro­fes­sor für Staats-und Ver­wal­tungs­recht sowie Medi­en­recht: „Grund­sätz­lich ist es mög­lich, dass Kran­ke oder Krank­heits­ver­däch­ti­ge abge­son­dert wer­den kön­nen.“ Das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz sehe in Para­graf 30 die­se Mög­lich­keit vor.

Es han­de­le sich dabei um „eine Frei­heits­ent­zie­hung nach Arti­kel 2, Absatz 2, und Arti­kel 104 Grund­ge­setz.“ Über einen sol­chen Frei­heits­ent­zug kön­ne jedoch nur ein Rich­ter ent­schei­den, betont Degenhart.

Zudem sei eine sol­che Maß­nah­me an eine „stren­ge Ver­hält­nis­mä­ßig­keits­prü­fung“ geknüpft. Ein vager Anfangs­ver­dacht rei­che nicht aus. „Es müss­ten schon wie­der­hol­te mas­si­ve Ver­stö­ße gegen die Qua­ran­tä­ne­pflicht vorliegen.“

WELT AM SONNTAG gibt einen Über­blick, wie die 16 Bun­des­län­der mit dem The­ma umgehen.

Baden-Württemberg

Bereits im Dezem­ber kün­dig­te Innen­mi­nis­ter Tho­mas Strobl (CDU) einen här­te­ren Kurs gegen Qua­ran­tä­ne-Ver­wei­ge­rer an. Nun gibt es kon­kre­te Pläne.

Zwei Kran­ken­häu­ser sol­len bald als zen­tra­le Ein­rich­tun­gen für (wie­der­hol­te) Qua­ran­tä­ne-Bre­cher zur Ver­fü­gung ste­hen. „Die­se Abson­de­rungs­plät­ze wer­den dau­er­haft durch einen Wach­dienst kon­trol­liert“, teil­te ein Spre­cher des Sozi­al­mi­nis­te­ri­ums mit…

Bayern

Im Land von Minis­ter­prä­si­dent Mar­kus Söder (CSU) gibt es laut Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um „kei­ne zen­tra­len Ein­rich­tun­gen zur zwangs­wei­sen Abson­de­rung von soge­nann­ten Qua­ran­tän­ever­wei­ge­rern und es gibt der­zeit auch kei­ne ent­spre­chen­den Pläne“.

In den meis­ten Fäl­len gelin­ge es, Qua­ran­tä­ne-Bre­cher „durch nach­drück­li­che Beleh­rung und Hin­weis auf andern­falls dro­hen­de Kon­se­quen­zen (Zwangs­ab­son­de­rung und Buß­geld)“ zum Ein­len­ken zu bewe­gen. Als letz­tes Mit­tel fän­den in Kom­mu­nen Zwangs­ein­wei­sun­gen statt. Geeig­net dafür sei­en etwa „abge­schlos­se­ne Kran­ken­häu­ser oder abge­schlos­se­ne Tei­le von Krankenhäusern“…

Berlin

In der Haupt­stadt wer­den Qua­ran­tä­ne­bre­cher nicht behörd­lich erfasst. „Grund­sätz­lich liegt eine Ord­nungs­wid­rig­keit vor, die in der Regel mit Buß­geld sank­tio­niert wird.“…

Der Poli­zei Ber­lin ist nach eige­nen Anga­ben kei­ne Ein­rich­tung bekannt, in die Qua­ran­tä­ne­bre­cher zwangs­wei­se gebracht wer­den. Doch die Gesund­heits­ver­wal­tung schließt dies für die Zukunft nicht aus: „Grund­sätz­lich könn­te dies zum Bei­spiel auch in einem Kran­ken­haus geschehen.“

Brandenburg

Nach WELT-Infor­ma­tio­nen gibt es in dem Land der­zeit Plä­ne, eine zen­tra­le Stel­le für Qua­ran­tä­ne-Bre­cher in einer Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung zu schaf­fen. Bis­lang wer­de dies im Ein­zel­fall ent­schie­den: „Die­se Per­so­nen sind in einem Kran­ken­haus oder einer geeig­ne­ten Ein­rich­tung abzu­son­dern“, teil­te ein Spre­cher des Sozi­al­mi­nis­te­ri­ums mit…

Bremen

Eine zen­tra­le Ein­rich­tung für (wie­der­hol­te) Qua­ran­tä­ne­bre­cher exis­tiert dort nicht. Der Grund dafür sei, dass es in Bre­men bis­her nur einen ein­zi­gen doku­men­tier­ten Fall gege­ben hätte…

Bei kon­kre­ten Ver­stö­ßen – jemand geht zum Bei­spiel trotz Qua­ran­tän­ever­pflich­tung ein­kau­fen oder sogar zur Arbeit – wird die Buß­geld­hö­he im Ein­zel­fall fest­ge­setzt. Infi­zier­te, die die Qua­ran­tän­ever­ord­nun­gen miss­ach­ten, müs­sen in Bre­men mit einem Buß­geld in Höhe von 400 bis 4000 Euro rechnen.

Hamburg

Auch in Ham­burg kön­nen Behör­den bei Ver­stö­ßen gegen Qua­ran­tä­ne­a­n­ord­nun­gen not­falls frei­heits­ent­zie­hen­de Maß­nah­men durch­füh­ren. Zunächst wür­den jedoch Buß- und Zwangs­gel­der ver­hängt, teil­te die Sozi­al­be­hör­de mit.

Kom­me es zu Zwangs­ein­wei­sun­gen, stün­den ver­schie­de­ne Unter­brin­gungs­mög­lich­kei­ten bereit. „Das hängt von der gesund­heit­li­chen Situa­ti­on der betref­fen­den Per­son ab – unter ande­rem, ob eine Behand­lung erfor­der­lich ist oder nicht.“

Hessen

Hes­sen hat sei­ne Ein­rich­tung geschlos­sen. Das Minis­te­ri­um für Sozia­les und Inte­gra­ti­on teil­te mit: „Das Land betreibt kei­ne Qua­ran­tä­ne-Ein­rich­tun­gen, eine im Som­mer genutz­te Inte­rims-Ein­rich­tung wur­de nur sehr ver­ein­zelt in Anspruch genommen.“…

Mecklenburg-Vorpommern

Ein zen­tra­ler Ort für Qua­ran­tä­ne­bre­cher? „Sol­che Ein­rich­tun­gen sind hier nicht bekannt“, teil­te ein Spre­cher des Innen­mi­nis­te­ri­ums mit…

Niedersachsen

In Göt­tin­gen klag­te die Staats­an­walt­schaft vor weni­gen Tagen erst­mals einen mut­maß­li­chen Qua­ran­tä­ne­bre­cher wegen gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung an – es han­delt sich jenen 27-Jäh­ri­gen, der trotz Infek­ti­on im Fit­ness­stu­dio trai­niert hatte.

Über eine zen­tra­le Ein­rich­tung für Qua­ran­tä­ne­bre­cher ver­fügt das Land nicht…

Ver­stö­ße gegen die nie­der­säch­si­sche Qua­ran­tän­ever­ord­nung wer­den als Ord­nungs­wid­rig­kei­ten mit einer Geld­bu­ße bis zu 25.000 Euro sank­tio­niert. Die Anord­nung einer häus­li­chen Qua­ran­tä­ne erfolgt in Nie­der­sach­sen durch die Gesundheitsämter…

Nordrhein-Westfalen

Ein Spre­cher des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums teilt mit: „Ein­rich­tun­gen für Qua­ran­tä­ne­bre­cher in Nord­rhein-West­fa­len sind nicht bekannt.“…

Rheinland-Pfalz

Für die Kon­trol­le und Durch­set­zung von Qua­ran­tä­ne­maß­nah­men sei­en auch hier die Kom­mu­nen zustän­dig. „In den Ein­zel­fäl­len, in denen eine Unter­brin­gung außer­halb der Häus­lich­keit ange­ord­net wer­den muss, orga­ni­sie­ren die zustän­di­gen Kom­mu­nen für die benö­ti­ge Zeit eine geeig­ne­te Unter­brin­gung“, teil­te das Minis­te­ri­um für Arbeit, Sozia­les, Gesund­heit und Demo­gra­fie mit.

Die Poli­zei kön­ne in sol­chen Fäl­len im Wege der Amts­hil­fe um Unter­stüt­zung gebe­ten wer­den. Ver­stö­ße wer­den in Rhein­land-Pfalz als Ord­nungs­wid­rig­keit oder Straf­tat ver­folgt. „Außer­dem droht eine zwangs­wei­se Abson­de­rung in einer geeig­ne­ten Unter­brin­gung“, heißt es.

Saarland

Das Land ver­fügt bis­her über kei­ne Ein­rich­tun­gen für Quarantänebrecher… 

Sachsen

Noch immer gehört das Land zu den Regio­nen Deutsch­lands mit den höchs­ten Inzi­denz­wer­ten. Qua­ran­tän­ever­wei­ge­rer sei­en gemäß Gesetz „in einem abge­schlos­se­nen Kran­ken­haus oder einer ande­ren geeig­ne­ten Unter­kunft unter­zu­brin­gen“, teil­te das Sozi­al­mi­nis­te­ri­um mit.

Da die Kran­ken­häu­ser ihre Kapa­zi­tä­ten aber für behand­lungs­be­dürf­ti­ge Pati­en­ten benö­tig­ten, sei nun eine Unter­brin­gung von Qua­ran­tä­ne­bre­chern in einer ande­ren geeig­ne­ten Unter­kunft geplant. Gesucht sei ein Ort, der gut erreich­bar sei und „vor allem für medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung und Ver­pfle­gung und für eine Bewa­chung durch die Poli­zei geeignet“.

Es sei jedoch „eher unwahr­schein­lich“, dass (wie­der­hol­te) Qua­ran­tä­ne­bre­cher in einer Ein­rich­tung unter­ge­bracht wer­den müssten.

Sachsen-Anhalt

Hier offen­bar­te sich im Früh­jahr 2020 ein grund­sätz­li­ches Pro­blem. Der dama­li­ge Daten­schutz­be­auf­trag­te des Lan­des ver­bot dem Lan­des­kri­mi­nal­amt (LKA), wei­ter­hin Daten über Qua­ran­tä­ne­a­n­ord­nun­gen zu speichern.

“Netz­po­li­tik“ recher­chier­te zum Fall und warf die Fra­ge auf, ob das Innen­mi­nis­te­ri­um den Vor­gang ver­tu­schen woll­te. Die Behör­de strei­tet das bis heu­te vehe­ment ab…

Im Bereich der Lan­des­po­li­zei wür­den kei­ne zen­tra­len Ein­rich­tun­gen für Qua­ran­tä­ne­bre­cher betrieben.

Schleswig-Holstein

Auf dem Gelän­de der Jugend­ar­rest­an­stalt Molts­fel­de kön­nen wohl schon ab nächs­ter Woche Qua­ran­tä­ne­bre­cher unter­kom­men. Unter­ge­bracht wer­den könn­ten dort Per­so­nen, „die nach ihrem Ver­hal­ten zei­gen, dass sie sich nicht an eine Qua­ran­tä­ne­a­n­ord­nung hal­ten und daher ggf. eine Infek­ti­ons­ge­fahr für ande­re Per­so­nen dar­stel­len“, teilt der Land­kreis­tag mit.

Zuvor erfol­ge gewöhn­lich eine „Gefähr­der­an­spra­che“ bei den Beschul­dig­ten in Anwe­sen­heit der Poli­zei. „Die Bekämp­fung der Pan­de­mie lebt von der Akzep­tanz in der Bevöl­ke­rung“, erklärt Sön­ke Schulz, Vor­sit­zen­der des Land­kreis­tags, die Maß­nah­me. Denn die­se Akzep­tanz lit­te, wenn die Nicht­ein­hal­tung von Vor­ga­ben ohne Kon­se­quenz bliebe…

Thüringen

Das Minis­te­ri­um für Arbeit, Sozia­les, Gesund­heit, Frau­en und Fami­lie in Erfurt erklärt: „In Thü­rin­gen gibt es kei­ne zen­tra­le Ein­rich­tung, in der Men­schen, die sich nicht an die Qua­ran­tä­ne­vor­ga­ben hal­ten, unter­ge­bracht wer­den.“…«

15 Antworten auf „Länder planen Zwangseinweisungen für Corona-Quarantänebrecher“

  1. Ich bin mir sicher, die Ein­rich­tung dient nach der Plan­de­mie zur Unter­brin­gung von Kli­ma­leug­nern und Migra­ti­ons­kri­ti­kern. Wet­ten wir?

  2. Ich wur­de schon mehr­mals in mei­nem Leben mit dem Tode bedroht. Von Ange­sicht zu Ange­sicht. Es folg­ten kei­ner­lei Konsequenzen.

  3. Laut Zei­tung lau­tet der Vor­wurf der StA Göt­tin­gen auf ver­such­te gefähr­li­che Körperverletzung.

    Basis­pa­ra­graph ist § 223 StGB: Körperverletzung
    (1) Wer eine ande­re Per­son kör­per­lich miß­han­delt oder an der Gesund­heit schä­digt, wird mit Frei­heits­stra­fe bis zu fünf Jah­ren oder mit Geld­stra­fe bestraft.
    (2) Der Ver­such ist strafbar.

    "Eine ande­re Per­son" ist nach mei­nem Rechts­ver­ständ­nis eine defi­nier­ba­re Per­son. Hier lässt sich kein Geschä­dig­ter erken­nen, an dem außer in der abs­trak­ten Vor­stel­lung ein Ver­such unter­nom­men wor­den wäre. 

    Sehr gewag­te Aus­le­gung – man über­le­ge sich die Anwen­dung auf wei­te­re Situa­tio­nen, z.B. im Verkehr.

  4. Ach mir graut es. Das haben nicht mal die Nazis geschafft, ein Gesetz für die "Abson­de­rung" zu beschlie­ßen. Wir leben doch schon im wei­te­ren Sin­ne in einem KZ. Heißt nur nicht so. Ver­su­che am Men­schen sind ja nun schon Gang und Gebe.

    - BW-Zwei Kran­ken­häu­ser sol­len bald als zen­tra­le Ein­rich­tun­gen für (wie­der­hol­te) Qua­ran­tä­ne-Bre­cher zur Ver­fü­gung ste­hen. „Die­se Abson­de­rungs­plät­ze wer­den dau­er­haft durch einen Wach­dienst kon­trol­liert“, teil­te ein Spre­cher des Sozi­al­mi­nis­te­ri­ums mit…

    Bay­ern-Kei­ne/Als letz­tes Mit­tel fän­den in Kom­mu­nen Zwangs­ein­wei­sun­gen statt. Geeig­net dafür sei­en etwa „abge­schlos­se­ne Kran­ken­häu­ser oder abge­schlos­se­ne Tei­le von Krankenhäusern“…

    usw.. usw. Hinkt mein Vergleich?

  5. Wenn Kran­ke bzw. Krank­heits­ver­däch­ti­ge ein­ge­sperrt wer­den, muss dann nicht zwangs­läu­fig der Nach­weis erbracht wer­den, dass eine Erkran­kung vor­liegt? End­lich wird mal die Anzucht des Virus vor­ge­nom­men! Soll­te das nicht mög­lich sein, sind die Maß­nah­men dahin. Dar­auf hat der­je­ni­ge bestimmt Anspruch.

  6. 19.1.21, Chi­na
    "Nach dem Coro­na-Aus­bruch in der chi­ne­si­schen Mil­lio­nen­me­tro­po­le Shi­jiaz­huang wird nun dort ein rie­si­ges Qua­ran­tä­ne­zen­trum gebaut. Ein Zeit­raf­fer-Video zeigt, wie schnell die Errich­tung des Lagers voranschreitet.
    Die gebau­ten Unter­künf­te wer­den auf einem Gelän­de in einem Vor­ort von Shi­jiaz­huang errich­tet. Sie sol­len Medi­en­be­rich­ten zufol­ge mit einem Bade­zim­mer mit Warm­was­ser, sowie WLAN und Kli­ma­an­la­ge aus­ge­stat­tet werden.
    Dort wer­den Per­so­nen iso­liert, die mit Coro­na-Infi­zier­ten in Kon­takt stan­den. Das Zen­trum soll nach der bal­di­gen Fer­tig­stel­lung Platz für rund 4000 Men­schen bieten.
    Laut der chi­ne­si­schen Nach­rich­ten­agen­tur Xin­hua sol­len bis Diens­tag­abend ins­ge­samt 606 Unter­künf­te fer­tig sein, wei­te­re 1173 Qua­ran­tä­ne­ein­hei­ten sol­len mor­gen voll­endet werden.
    Neu­er Coro­na-Aus­bruch in China
    Am ver­gan­ge­nen Mon­tag wur­den in Chi­na laut der natio­na­len Gesund­heits­be­hör­de 118 neue Coro­na-Fäl­le gegen­über 109 Fäl­len am Tag zuvor regis­triert, wie das Por­tal „Chan­nel News Asia“ berichtet."
    https://​sna​news​.de/​2​0​2​1​0​1​1​9​/​c​h​i​n​a​-​r​i​e​s​i​g​e​s​-​q​u​a​r​a​n​t​a​e​n​e​-​z​e​n​t​r​u​m​-​z​e​i​t​r​a​f​f​e​r​-​v​i​d​e​o​-​5​8​6​9​9​1​.​h​tml

  7. 20.1.21, "26-JÄHRIGER VERURTEILT
    Coro­na-Infi­zier­ter pfiff in Tirol auf Quarantäne
    Trotz eines posi­ti­ven Coro­na-Tests ließ es sich ein Tiro­ler (26) im Novem­ber nicht neh­men, sich unter Men­schen zu mischen. Erst besuch­te der Mit­ar­bei­ter einer Unter­län­der Gemein­de – sogar ohne Mund-Nasen-Schutz – den Fried­hof, dann mach­te er noch einen Abste­cher zum Bau­hof. Nun wur­de der Mann ver­ur­teilt. … Noch nicht rechts­kräf­ti­ges Urteil: Vier Mona­te beding­te Haft und 4080 Euro Geldstrafe."
    https://​www​.kro​ne​.at/​2​3​2​2​308

  8. Ich lebe im Land­kreis Mün­chen Nord, wie vie­le wis­sen gibt es hier in Dach­au noch das alte KZ!
    Herr Söder, wenn sie so wei­ter­ma­chen wie bis­her, kön­nen sie ja das KZ wie­der eröffnen!!!
    Was sind das für Nazi­me­tho­den , wel­che hier ein­ge­führt wer­den sollen!
    Schä­men sie sich !

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