Länder planen Zwangseinweisungen für Corona-Quarantänebrecher

Das berich­tet heu­te welt​.de – und macht sich die fal­sche Sprachregelung von "Infizierten" anstatt posi­tiv Getesteter zu eigen:

»Mehrere Bundesländer wol­len gegen hart­näcki­ge Quarantäneverweigerer durch­grei­fen – sie schaf­fen jetzt Zentralstellen für Zwangseinweisungen. In Schleswig-Holstein ist von einer „Gefährderansprache“ die Rede. Eine Recherche von WELT AM SONNTAG zeigt, was die ein­zel­nen Länder vorhaben.

Ein jun­ger Mann besucht ein Fitnessstudio. Er geht auf kei­nen ande­ren Besucher los, er zet­telt kei­ne Schlägerei an – und sieht sich ein paar Monate spä­ter trotz­dem mit dem Vorwurf der ver­such­ten gefähr­li­chen Körperverletzung konfrontiert.

So gesche­hen in Göttingen. Dort hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag einen 27-Jährigen angeklagt.

Im Mai 2020 soll er zwei­mal in einem Fitnessstudio trai­niert haben, obwohl er zu dem Zeitpunkt nach­weis­lich mit dem Coronavirus infi­ziert war. Dabei habe er die Ansteckung ande­rer Menschen mit einem poten­zi­ell töd­li­chen Erreger in Kauf genommen.

Bei dem Mann han­delt es sich um einen soge­nann­ten Quarantänebrecher. Einen jener Menschen im Land also, die eine amt­li­che Anordnung (wie­der­holt) miss­ach­ten, sich für einen bestimm­ten Zeitraum zu iso­lie­ren. Die jeweils zustän­di­gen Behörden der Bundesländer ste­hen aktu­ell häu­fig vor der Frage, wie sie mit Extremfällen die­ser Art umge­hen sollen.

Eine bun­des­wei­te Recherche von WELT AM SONNTAG zeigt: Länder wie Baden-Württemberg, Brandenburg und Schleswig-Holstein pla­nen zen­tra­le Einrichtungen, in denen Quarantänebrecher künf­tig per Zwangseinweisung unter­ge­bracht wer­den können.

Dabei han­delt es sich um Kliniken, Erstaufnahmeeinrichtungen und das Gelände einer Jugendarrestanstalt.

Schon jetzt gibt es Länder, in denen die Polizei Quarantänebrecher mit­hil­fe eines rich­ter­li­chen Beschlusses in Krankenhäusern oder ande­ren Gebäuden unter­bringt. Meist sind die Kommunen für die­sen Bereich zuständig.

Andere Bundesländer teil­ten mit, bis­lang kei­ne Zwangseinweisungen durch­ge­führt zu haben.

Darf der Staat Quarantäneverweigerer über­haupt in die Isolation zwin­gen? Ja, sagt Christoph Degenhart, eme­ri­tier­ter Professor für Staats-und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht: „Grundsätzlich ist es mög­lich, dass Kranke oder Krankheitsverdächtige abge­son­dert wer­den kön­nen.“ Das Infektionsschutzgesetz sehe in Paragraf 30 die­se Möglichkeit vor.

Es han­de­le sich dabei um „eine Freiheitsentziehung nach Artikel 2, Absatz 2, und Artikel 104 Grundgesetz.“ Über einen sol­chen Freiheitsentzug kön­ne jedoch nur ein Richter ent­schei­den, betont Degenhart.

Zudem sei eine sol­che Maßnahme an eine „stren­ge Verhältnismäßigkeitsprüfung“ geknüpft. Ein vager Anfangsverdacht rei­che nicht aus. „Es müss­ten schon wie­der­hol­te mas­si­ve Verstöße gegen die Quarantänepflicht vorliegen.“

WELT AM SONNTAG gibt einen Überblick, wie die 16 Bundesländer mit dem Thema umgehen.

Baden-Württemberg

Bereits im Dezember kün­dig­te Innenminister Thomas Strobl (CDU) einen här­te­ren Kurs gegen Quarantäne-Verweigerer an. Nun gibt es kon­kre­te Pläne.

Zwei Krankenhäuser sol­len bald als zen­tra­le Einrichtungen für (wie­der­hol­te) Quarantäne-Brecher zur Verfügung ste­hen. „Diese Absonderungsplätze wer­den dau­er­haft durch einen Wachdienst kon­trol­liert“, teil­te ein Sprecher des Sozialministeriums mit…

Bayern

Im Land von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) gibt es laut Gesundheitsministerium „kei­ne zen­tra­len Einrichtungen zur zwangs­wei­sen Absonderung von soge­nann­ten Quarantäneverweigerern und es gibt der­zeit auch kei­ne ent­spre­chen­den Pläne“.

In den mei­sten Fällen gelin­ge es, Quarantäne-Brecher „durch nach­drück­li­che Belehrung und Hinweis auf andern­falls dro­hen­de Konsequenzen (Zwangsabsonderung und Bußgeld)“ zum Einlenken zu bewe­gen. Als letz­tes Mittel fän­den in Kommunen Zwangseinweisungen statt. Geeignet dafür sei­en etwa „abge­schlos­se­ne Krankenhäuser oder abge­schlos­se­ne Teile von Krankenhäusern“…

Berlin

In der Hauptstadt wer­den Quarantänebrecher nicht behörd­lich erfasst. „Grundsätzlich liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die in der Regel mit Bußgeld sank­tio­niert wird.“…

Der Polizei Berlin ist nach eige­nen Angaben kei­ne Einrichtung bekannt, in die Quarantänebrecher zwangs­wei­se gebracht wer­den. Doch die Gesundheitsverwaltung schließt dies für die Zukunft nicht aus: „Grundsätzlich könn­te dies zum Beispiel auch in einem Krankenhaus geschehen.“

Brandenburg

Nach WELT-Informationen gibt es in dem Land der­zeit Pläne, eine zen­tra­le Stelle für Quarantäne-Brecher in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu schaf­fen. Bislang wer­de dies im Einzelfall ent­schie­den: „Diese Personen sind in einem Krankenhaus oder einer geeig­ne­ten Einrichtung abzu­son­dern“, teil­te ein Sprecher des Sozialministeriums mit…

Bremen

Eine zen­tra­le Einrichtung für (wie­der­hol­te) Quarantänebrecher exi­stiert dort nicht. Der Grund dafür sei, dass es in Bremen bis­her nur einen ein­zi­gen doku­men­tier­ten Fall gege­ben hätte…

Bei kon­kre­ten Verstößen – jemand geht zum Beispiel trotz Quarantäneverpflichtung ein­kau­fen oder sogar zur Arbeit – wird die Bußgeldhöhe im Einzelfall fest­ge­setzt. Infizierte, die die Quarantäneverordnungen miss­ach­ten, müs­sen in Bremen mit einem Bußgeld in Höhe von 400 bis 4000 Euro rechnen.

Hamburg

Auch in Hamburg kön­nen Behörden bei Verstößen gegen Quarantäneanordnungen not­falls frei­heits­ent­zie­hen­de Maßnahmen durch­füh­ren. Zunächst wür­den jedoch Buß- und Zwangsgelder ver­hängt, teil­te die Sozialbehörde mit.

Komme es zu Zwangseinweisungen, stün­den ver­schie­de­ne Unterbringungsmöglichkeiten bereit. „Das hängt von der gesund­heit­li­chen Situation der betref­fen­den Person ab – unter ande­rem, ob eine Behandlung erfor­der­lich ist oder nicht.“

Hessen

Hessen hat sei­ne Einrichtung geschlos­sen. Das Ministerium für Soziales und Integration teil­te mit: „Das Land betreibt kei­ne Quarantäne-Einrichtungen, eine im Sommer genutz­te Interims-Einrichtung wur­de nur sehr ver­ein­zelt in Anspruch genommen.“…

Mecklenburg-Vorpommern

Ein zen­tra­ler Ort für Quarantänebrecher? „Solche Einrichtungen sind hier nicht bekannt“, teil­te ein Sprecher des Innenministeriums mit…

Niedersachsen

In Göttingen klag­te die Staatsanwaltschaft vor weni­gen Tagen erst­mals einen mut­maß­li­chen Quarantänebrecher wegen gefähr­li­cher Körperverletzung an – es han­delt sich jenen 27-Jährigen, der trotz Infektion im Fitnessstudio trai­niert hatte.

Über eine zen­tra­le Einrichtung für Quarantänebrecher ver­fügt das Land nicht…

Verstöße gegen die nie­der­säch­si­sche Quarantäneverordnung wer­den als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro sank­tio­niert. Die Anordnung einer häus­li­chen Quarantäne erfolgt in Niedersachsen durch die Gesundheitsämter…

Nordrhein-Westfalen

Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums teilt mit: „Einrichtungen für Quarantänebrecher in Nordrhein-Westfalen sind nicht bekannt.“…

Rheinland-Pfalz

Für die Kontrolle und Durchsetzung von Quarantänemaßnahmen sei­en auch hier die Kommunen zustän­dig. „In den Einzelfällen, in denen eine Unterbringung außer­halb der Häuslichkeit ange­ord­net wer­den muss, orga­ni­sie­ren die zustän­di­gen Kommunen für die benö­ti­ge Zeit eine geeig­ne­te Unterbringung“, teil­te das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Demografie mit.

Die Polizei kön­ne in sol­chen Fällen im Wege der Amtshilfe um Unterstützung gebe­ten wer­den. Verstöße wer­den in Rheinland-Pfalz als Ordnungswidrigkeit oder Straftat ver­folgt. „Außerdem droht eine zwangs­wei­se Absonderung in einer geeig­ne­ten Unterbringung“, heißt es.

Saarland

Das Land ver­fügt bis­her über kei­ne Einrichtungen für Quarantänebrecher… 

Sachsen

Noch immer gehört das Land zu den Regionen Deutschlands mit den höch­sten Inzidenzwerten. Quarantäneverweigerer sei­en gemäß Gesetz „in einem abge­schlos­se­nen Krankenhaus oder einer ande­ren geeig­ne­ten Unterkunft unter­zu­brin­gen“, teil­te das Sozialministerium mit.

Da die Krankenhäuser ihre Kapazitäten aber für behand­lungs­be­dürf­ti­ge Patienten benö­tig­ten, sei nun eine Unterbringung von Quarantänebrechern in einer ande­ren geeig­ne­ten Unterkunft geplant. Gesucht sei ein Ort, der gut erreich­bar sei und „vor allem für medi­zi­ni­sche Versorgung und Verpflegung und für eine Bewachung durch die Polizei geeignet“.

Es sei jedoch „eher unwahr­schein­lich“, dass (wie­der­hol­te) Quarantänebrecher in einer Einrichtung unter­ge­bracht wer­den müssten.

Sachsen-Anhalt

Hier offen­bar­te sich im Frühjahr 2020 ein grund­sätz­li­ches Problem. Der dama­li­ge Datenschutzbeauftragte des Landes ver­bot dem Landeskriminalamt (LKA), wei­ter­hin Daten über Quarantäneanordnungen zu speichern.

“Netzpolitik“ recher­chier­te zum Fall und warf die Frage auf, ob das Innenministerium den Vorgang ver­tu­schen woll­te. Die Behörde strei­tet das bis heu­te vehe­ment ab…

Im Bereich der Landespolizei wür­den kei­ne zen­tra­len Einrichtungen für Quarantänebrecher betrieben.

Schleswig-Holstein

Auf dem Gelände der Jugendarrestanstalt Moltsfelde kön­nen wohl schon ab näch­ster Woche Quarantänebrecher unter­kom­men. Untergebracht wer­den könn­ten dort Personen, „die nach ihrem Verhalten zei­gen, dass sie sich nicht an eine Quarantäneanordnung hal­ten und daher ggf. eine Infektionsgefahr für ande­re Personen dar­stel­len“, teilt der Landkreistag mit.

Zuvor erfol­ge gewöhn­lich eine „Gefährderansprache“ bei den Beschuldigten in Anwesenheit der Polizei. „Die Bekämpfung der Pandemie lebt von der Akzeptanz in der Bevölkerung“, erklärt Sönke Schulz, Vorsitzender des Landkreistags, die Maßnahme. Denn die­se Akzeptanz lit­te, wenn die Nichteinhaltung von Vorgaben ohne Konsequenz bliebe…

Thüringen

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in Erfurt erklärt: „In Thüringen gibt es kei­ne zen­tra­le Einrichtung, in der Menschen, die sich nicht an die Quarantänevorgaben hal­ten, unter­ge­bracht wer­den.“…«

15 Antworten auf „Länder planen Zwangseinweisungen für Corona-Quarantänebrecher“

  1. Ich wur­de schon mehr­mals in mei­nem Leben mit dem Tode bedroht. Von Angesicht zu Angesicht. Es folg­ten kei­ner­lei Konsequenzen.

  2. Laut Zeitung lau­tet der Vorwurf der StA Göttingen auf ver­such­te gefähr­li­che Körperverletzung.

    Basisparagraph ist § 223 StGB: Körperverletzung
    (1) Wer eine ande­re Person kör­per­lich miß­han­delt oder an der Gesundheit schä­digt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.

    "Eine ande­re Person" ist nach mei­nem Rechtsverständnis eine defi­nier­ba­re Person. Hier lässt sich kein Geschädigter erken­nen, an dem außer in der abstrak­ten Vorstellung ein Versuch unter­nom­men wor­den wäre. 

    Sehr gewag­te Auslegung – man über­le­ge sich die Anwendung auf wei­te­re Situationen, z.B. im Verkehr.

  3. Ach mir graut es. Das haben nicht mal die Nazis geschafft, ein Gesetz für die "Absonderung" zu beschlie­ßen. Wir leben doch schon im wei­te­ren Sinne in einem KZ. Heißt nur nicht so. Versuche am Menschen sind ja nun schon Gang und Gebe.

    - BW-Zwei Krankenhäuser sol­len bald als zen­tra­le Einrichtungen für (wie­der­hol­te) Quarantäne-Brecher zur Verfügung ste­hen. „Diese Absonderungsplätze wer­den dau­er­haft durch einen Wachdienst kon­trol­liert“, teil­te ein Sprecher des Sozialministeriums mit…

    Bayern-Keine/Als letz­tes Mittel fän­den in Kommunen Zwangseinweisungen statt. Geeignet dafür sei­en etwa „abge­schlos­se­ne Krankenhäuser oder abge­schlos­se­ne Teile von Krankenhäusern“…

    usw.. usw. Hinkt mein Vergleich?

  4. Wenn Kranke bzw. Krankheitsverdächtige ein­ge­sperrt wer­den, muss dann nicht zwangs­läu­fig der Nachweis erbracht wer­den, dass eine Erkrankung vor­liegt? Endlich wird mal die Anzucht des Virus vor­ge­nom­men! Sollte das nicht mög­lich sein, sind die Maßnahmen dahin. Darauf hat der­je­ni­ge bestimmt Anspruch.

  5. 19.1.21, China
    "Nach dem Corona-Ausbruch in der chi­ne­si­schen Millionenmetropole Shijiazhuang wird nun dort ein rie­si­ges Quarantänezentrum gebaut. Ein Zeitraffer-Video zeigt, wie schnell die Errichtung des Lagers voranschreitet.
    Die gebau­ten Unterkünfte wer­den auf einem Gelände in einem Vorort von Shijiazhuang errich­tet. Sie sol­len Medienberichten zufol­ge mit einem Badezimmer mit Warmwasser, sowie WLAN und Klimaanlage aus­ge­stat­tet werden.
    Dort wer­den Personen iso­liert, die mit Corona-Infizierten in Kontakt stan­den. Das Zentrum soll nach der bal­di­gen Fertigstellung Platz für rund 4000 Menschen bieten.
    Laut der chi­ne­si­schen Nachrichtenagentur Xinhua sol­len bis Dienstagabend ins­ge­samt 606 Unterkünfte fer­tig sein, wei­te­re 1173 Quarantäneeinheiten sol­len mor­gen voll­endet werden.
    Neuer Corona-Ausbruch in China
    Am ver­gan­ge­nen Montag wur­den in China laut der natio­na­len Gesundheitsbehörde 118 neue Corona-Fälle gegen­über 109 Fällen am Tag zuvor regi­striert, wie das Portal „Channel News Asia“ berichtet."
    https://​sna​news​.de/​2​0​2​1​0​1​1​9​/​c​h​i​n​a​-​r​i​e​s​i​g​e​s​-​q​u​a​r​a​n​t​a​e​n​e​-​z​e​n​t​r​u​m​-​z​e​i​t​r​a​f​f​e​r​-​v​i​d​e​o​-​5​8​6​9​9​1​.​h​tml

  6. 20.1.21, "26-JÄHRIGER VERURTEILT
    Corona-Infizierter pfiff in Tirol auf Quarantäne
    Trotz eines posi­ti­ven Corona-Tests ließ es sich ein Tiroler (26) im November nicht neh­men, sich unter Menschen zu mischen. Erst besuch­te der Mitarbeiter einer Unterländer Gemeinde – sogar ohne Mund-Nasen-Schutz – den Friedhof, dann mach­te er noch einen Abstecher zum Bauhof. Nun wur­de der Mann ver­ur­teilt. … Noch nicht rechts­kräf­ti­ges Urteil: Vier Monate beding­te Haft und 4080 Euro Geldstrafe."
    https://​www​.kro​ne​.at/​2​3​2​2​308

  7. Ich lebe im Landkreis München Nord, wie vie­le wis­sen gibt es hier in Dachau noch das alte KZ!
    Herr Söder, wenn sie so wei­ter­ma­chen wie bis­her, kön­nen sie ja das KZ wie­der eröffnen!!!
    Was sind das für Nazimethoden , wel­che hier ein­ge­führt wer­den sollen!
    Schämen sie sich !

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