Landkreis Gifhorn verhängt Ausgangs- und Kontaktsperre

0,025 % der dor­ti­gen Bevöl­ke­rung gel­ten als "Coro­na-Tote", das sind 44 Verstorbene.

»Die Aus­gangs­sper­re soll ab Diens­tag gel­ten und zunächst bis zum 31. Janu­ar, jeweils von 20 Uhr bis 5 Uhr mor­gens gel­ten, sag­te Land­rat Andre­as Ebel (CDU) bei einer Pres­se­kon­fe­renz am Mon­tag. Nur der Weg zu Arbeit oder in Not­fäl­len, etwa zum Arzt, bleibt erlaubt. Zudem plant der Land­kreis ein kom­plet­tes Kon­takt­ver­bot außer­halb des eige­nen Haus­hal­tes. Dies soll per All­ge­mein­ver­fü­gung vor­aus­sicht­lich ab Frei­tag, spä­tes­tens ab kom­men­den Mon­tag gel­ten. Für pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­so­nen sei­en Aus­nah­men vor­ge­se­hen, sag­te Ebel. Zudem plant der Land­kreis eine soge­nann­te Taskforce in Alten- und Pfle­ge­hei­men, die von der Poli­zei unter­stützt wird. So sol­len Hygie­ne­vor­schrif­ten stär­ker kon­trol­liert werden…

Der Gif­hor­ner Poli­zei­chef Tho­mas Boden­diek kün­dig­te an, zusätz­li­ches Per­so­nal bereit­zu­stel­len, das die Rege­lun­gen mit der "nöti­gen Bestimmt­heit" über­wa­chen wer­de. Wer sich nicht an die Maß­nah­men hält, dem dro­hen Buß­gel­der von meh­re­ren Hun­dert Euro, im Extrem­fall bis zu 25.000 Euro.

Kon­takt­ver­bot wir­kungs­vol­ler als 15-Kilometer-Radius
Auf die Maß­nah­me einer mög­li­che Ein­schrän­kung der Bewe­gungs­frei­heit der Bewoh­ner auf einen 15-Kilo­me­ter-Radi­us um den Wohn­sitz, wie es durch die neue Coro­na-Ver­ord­nung mög­lich ist, ver­zich­tet der Land­kreis Gif­horn statt­des­sen. "Wir hal­ten das Kon­takt­ver­bot für wesent­lich wir­kungs­vol­ler", sag­te Ebel. Die Poli­zei habe dazu gera­ten. Nächt­li­che Aus­gangs­sper­re und Kon­takt­ver­bot sei­en bes­ser zu kon­trol­lie­ren. Zudem gebe es zu vie­le Aus­nah­men, zum Bei­spiel, bei Arzt­be­su­chen. Man wer­de die Aus­ge­wo­gen­heit der Maß­nah­men über­prü­fen und sich auch Gedan­ken über Aus­nah­men machen, sag­te Ebel.«

Das berich­tet heu­te ndr​.de. Im Land­kreis Gif­horn gel­ten laut RKI 1,5 % der Bevöl­ke­rung als "Fäl­le". Die Rate der "Coro­na-Toten" beträgt 0,025 %.

https://​expe​ri​ence​.arc​gis​.com/​e​x​p​e​r​i​e​n​c​e​/​4​7​8​2​2​0​a​4​c​4​5​4​4​8​0​e​8​2​3​b​1​7​3​2​7​b​2​b​f​1d4

Update: Hier war ursprüng­lich ein falsch berech­ne­ter Wert für die "Fäl­le" ange­ge­ben worden.

7 Antworten auf „Landkreis Gifhorn verhängt Ausgangs- und Kontaktsperre“

  1. Wie­der ein schö­nes Bei­spiel, wie mit der ver­zö­ger­ten Bear­bei­tung beim RKI ganz bewusst Hot­spots gene­riert werden:
    Von den 458 Fäl­len sind 71 bereits vor dem 04.01.21 auf­ge­tre­ten und gehö­ren folg­lich nicht in den 7‑Ta­ge-Inzi­denz­wert für die maß­geb­li­chen Neu­in­fek­tio­nen im Zeit­raum vom 04.–10.01.2021. Von den dann ver­blei­ben­den 378 Fäl­len sind wei­ter­hin 264 Fäl­le als sym­ptom­los gekenn­zeich­net und erfül­len damit eben­falls nicht die Kri­te­ri­en von Neu­in­fek­tio­nen nach § 2 Nr. 2 IFSG. Folg­lich blei­ben noch gan­ze 123 Fäl­le übrig, die dann aller­dings nur zu einem 7‑Ta­ge-Inzi­denz­wert von 69,67 führen.
    Die Daten des RKI sind ja öffent­lich und kön­nen täg­lich aktua­li­siert unter https://​npgeo​-coro​na​-npgeo​-de​.hub​.arc​gis​.com/​d​a​t​a​s​e​t​s​/​d​d​4​5​8​0​c​8​1​0​2​0​4​0​1​9​a​7​b​8​e​b​3​e​0​b​3​2​9​d​d​6_0 ein­ge­se­hen werden.

  2. Bestimm­te Arzt­be­su­che fal­len unter "zu vie­le Aus­nah­men", oder wie darf ich das ver­ste­hen? Geni­al… Aber eigent­lich lohnt es sich gar nicht mehr, sich dar­über auf­zu­re­gen. Wenn die Grund­la­ge Irr­sinn ist, wie kann dann etwas Ver­nünf­ti­ges dar­aus resultieren?

  3. Mal gespannt, wie lan­ge es noch dau­ert, bis irgend­ein Minis­ter­prä­ser auf die Idee kommt, "Hot­spots" bom­bar­die­ren zu las­sen? So könn­te man die­se gemein­ge­fähr­li­chen Viren­be­häl­ter ja schließ­lich auch bekämp­fen. Die Men­schen­wür­de hat man uns ja im März 2020 eh rest­los abgesprochen.

  4. Man kann ja nicht hin­ter "Meck­len­bur­gi­sche Seen­plat­te" zurück­ste­hen. Der Bür­ger will ja einen rich­tig har­ten Lock­down mit allem drum und dran. Mit Aus­gangs­be­schrän­kun­gen und Kon­takt­ver­bo­ten. Und rich­tig hohen Stra­fen. Gibt's auch Rodel­ver­bo­te? 0,025%? Verhältnismäßigkeit?

  5. Ein­fach nicht mit­spie­len das fal­sche Spiel. Wer wills mir ver­bie­ten zu tref­fen wen ich will, wann ich will. Irgend so ne scheiss Ver­ord­nung ? Seit März habe ich nix geän­dert, gehe hin wo ich mag, bin kerngesund.
    LMAA Söder

  6. Der Land­kreis Gif­horn ist mir 2019 schon mal als mus­ter­gül­ti­ger Pro­blem­be­kämp­fer auf­ge­fal­len. Auch damals ging es um Kontaktvermeidung:
    https://​www​.waz​-online​.de/​G​i​f​h​o​r​n​/​G​i​f​h​o​r​n​-​S​t​a​d​t​/​G​l​e​i​c​h​s​t​e​l​l​u​n​g​s​b​e​a​u​f​t​r​a​g​t​e​-​i​n​-​G​i​f​h​o​r​n​-​P​r​o​s​t​i​t​u​i​e​r​t​e​-​v​e​r​d​i​e​n​e​n​-​n​i​c​h​t​-​m​a​l​-​g​e​n​u​g​-​f​u​e​r​-​d​i​e​-​M​i​e​t​e​-​d​e​s​-​L​o​v​e​m​o​b​ils

    Die Land­kreis-Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­te und die kirch­li­chen Sozi­al­ar­bei­te­rin­nen bekla­gen im Arti­kel einen Umsatz­rück­gang der Stras­sen­pro­sti­tu­ier­ten, der ihre Lage noch pre­kä­rer mach­te. Außer­dem "sei­en die jet­zi­gen Stand­or­te oft ein­sam und damit gefähr­li­cher" als die Stell­plät­ze ent­lang der Bun­des­stra­ßen, von denen man sie ver­bannt hatte. 

    Es inter­es­sier­te mich, WER für die­se Ent­schei­dung ver­ant­wort­lich war. Ich recher­chier­te – Über­ra­schung!!! Das Ver­bot der Pro­sti­tu­ti­on ent­lang von Bun­des­stra­ßen wur­de von den nie­der­säch­si­schen Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­ten gewünscht. 

    Die Idee, sich für siche­re, poten­ti­ell bes­se­re und erträg­li­che­re Arbeits­plät­ze in unauf­fäl­li­gen Bor­dell­woh­nun­gen ein­zu­set­zen, die auch die Zugäng­lich­keit für Sozi­al­ar­beit und öffent­li­che Prä­ven­ti­on /Kontrolle ver­bes­sern wür­den, kommt den nie­der­säch­si­schen Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­ten nicht. Da wei­nen sie lie­ber Kro­ko­dils­trä­nen über die von ihnen ver­schul­de­ten Zustände …

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