0,025 % der dortigen Bevölkerung gelten als "Corona-Tote", das sind 44 Verstorbene.
»Die Ausgangssperre soll ab Dienstag gelten und zunächst bis zum 31. Januar, jeweils von 20 Uhr bis 5 Uhr morgens gelten, sagte Landrat Andreas Ebel (CDU) bei einer Pressekonferenz am Montag. Nur der Weg zu Arbeit oder in Notfällen, etwa zum Arzt, bleibt erlaubt. Zudem plant der Landkreis ein komplettes Kontaktverbot außerhalb des eigenen Haushaltes. Dies soll per Allgemeinverfügung voraussichtlich ab Freitag, spätestens ab kommenden Montag gelten. Für pflegebedürftige Personen seien Ausnahmen vorgesehen, sagte Ebel. Zudem plant der Landkreis eine sogenannte Taskforce in Alten- und Pflegeheimen, die von der Polizei unterstützt wird. So sollen Hygienevorschriften stärker kontrolliert werden…
Der Gifhorner Polizeichef Thomas Bodendiek kündigte an, zusätzliches Personal bereitzustellen, das die Regelungen mit der "nötigen Bestimmtheit" überwachen werde. Wer sich nicht an die Maßnahmen hält, dem drohen Bußgelder von mehreren Hundert Euro, im Extremfall bis zu 25.000 Euro.
Kontaktverbot wirkungsvoller als 15-Kilometer-Radius
Auf die Maßnahme einer mögliche Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Bewohner auf einen 15-Kilometer-Radius um den Wohnsitz, wie es durch die neue Corona-Verordnung möglich ist, verzichtet der Landkreis Gifhorn stattdessen. "Wir halten das Kontaktverbot für wesentlich wirkungsvoller", sagte Ebel. Die Polizei habe dazu geraten. Nächtliche Ausgangssperre und Kontaktverbot seien besser zu kontrollieren. Zudem gebe es zu viele Ausnahmen, zum Beispiel, bei Arztbesuchen. Man werde die Ausgewogenheit der Maßnahmen überprüfen und sich auch Gedanken über Ausnahmen machen, sagte Ebel.«
Das berichtet heute ndr.de. Im Landkreis Gifhorn gelten laut RKI 1,5 % der Bevölkerung als "Fälle". Die Rate der "Corona-Toten" beträgt 0,025 %.
Update: Hier war ursprünglich ein falsch berechneter Wert für die "Fälle" angegeben worden.
Wieder ein schönes Beispiel, wie mit der verzögerten Bearbeitung beim RKI ganz bewusst Hotspots generiert werden:
Von den 458 Fällen sind 71 bereits vor dem 04.01.21 aufgetreten und gehören folglich nicht in den 7‑Tage-Inzidenzwert für die maßgeblichen Neuinfektionen im Zeitraum vom 04.–10.01.2021. Von den dann verbleibenden 378 Fällen sind weiterhin 264 Fälle als symptomlos gekennzeichnet und erfüllen damit ebenfalls nicht die Kriterien von Neuinfektionen nach § 2 Nr. 2 IFSG. Folglich bleiben noch ganze 123 Fälle übrig, die dann allerdings nur zu einem 7‑Tage-Inzidenzwert von 69,67 führen.
Die Daten des RKI sind ja öffentlich und können täglich aktualisiert unter https://npgeo-corona-npgeo-de.hub.arcgis.com/datasets/dd4580c810204019a7b8eb3e0b329dd6_0 eingesehen werden.
Bestimmte Arztbesuche fallen unter "zu viele Ausnahmen", oder wie darf ich das verstehen? Genial… Aber eigentlich lohnt es sich gar nicht mehr, sich darüber aufzuregen. Wenn die Grundlage Irrsinn ist, wie kann dann etwas Vernünftiges daraus resultieren?
Mal gespannt, wie lange es noch dauert, bis irgendein Ministerpräser auf die Idee kommt, "Hotspots" bombardieren zu lassen? So könnte man diese gemeingefährlichen Virenbehälter ja schließlich auch bekämpfen. Die Menschenwürde hat man uns ja im März 2020 eh restlos abgesprochen.
Man kann ja nicht hinter "Mecklenburgische Seenplatte" zurückstehen. Der Bürger will ja einen richtig harten Lockdown mit allem drum und dran. Mit Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverboten. Und richtig hohen Strafen. Gibt's auch Rodelverbote? 0,025%? Verhältnismäßigkeit?
Einfach nicht mitspielen das falsche Spiel. Wer wills mir verbieten zu treffen wen ich will, wann ich will. Irgend so ne scheiss Verordnung ? Seit März habe ich nix geändert, gehe hin wo ich mag, bin kerngesund.
LMAA Söder
Ich hoffe nur, dass sich die Bevölkerung aktiv widersetzt.
Der Landkreis Gifhorn ist mir 2019 schon mal als mustergültiger Problembekämpfer aufgefallen. Auch damals ging es um Kontaktvermeidung:
https://www.waz-online.de/Gifhorn/Gifhorn-Stadt/Gleichstellungsbeauftragte-in-Gifhorn-Prostituierte-verdienen-nicht-mal-genug-fuer-die-Miete-des-Lovemobils
Die Landkreis-Gleichstellungsbeauftragte und die kirchlichen Sozialarbeiterinnen beklagen im Artikel einen Umsatzrückgang der Strassenprostituierten, der ihre Lage noch prekärer machte. Außerdem "seien die jetzigen Standorte oft einsam und damit gefährlicher" als die Stellplätze entlang der Bundesstraßen, von denen man sie verbannt hatte.
Es interessierte mich, WER für diese Entscheidung verantwortlich war. Ich recherchierte – Überraschung!!! Das Verbot der Prostitution entlang von Bundesstraßen wurde von den niedersächsischen Gleichstellungsbeauftragten gewünscht.
Die Idee, sich für sichere, potentiell bessere und erträglichere Arbeitsplätze in unauffälligen Bordellwohnungen einzusetzen, die auch die Zugänglichkeit für Sozialarbeit und öffentliche Prävention /Kontrolle verbessern würden, kommt den niedersächsischen Gleichstellungsbeauftragten nicht. Da weinen sie lieber Krokodilstränen über die von ihnen verschuldeten Zustände …