»Als Konsequenz aus Verstößen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen bei einer Hochzeitsfeier in Hamm sollen die Vorschriften nun landesweit verschärft werden. "Wir werden in die Corona-Schutzverordnung hineinschreiben, dass Privatfeiern zwei Wochen vorher beim Ordnungsamt angemeldet werden müssen", sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Donnerstag dem Radioprogramm WDR 2.
Außerdem sei dabei ein Verantwortlicher zu benennen und eine Gästeliste einzureichen. "Dann kann das Ordnungsamt solche Feiern auch mal kontrollieren", sagte Laumann. Die Feier in Hamm sei größer gewesen als erlaubt. Außerdem sei die Teilnehmerliste nicht in Ordnung gewesen, was die Nachverfolgung erschwere. Die Feier hätte so gar nicht stattfinden dürfen.«
Das ist heute zu erfahren bei rp-online.de. Was war geschehen bei dem Ereignis, das wdr.de reisserisch als "XXL-Hochzeit" beschrieb?
Ein zweiter Beitrag auf rp-online.de berichtet:
»Auslöser des Corona-Ausbruchs ist eine Großhochzeit: Am ersten September-Wochenende (4. bis 6. September) wurde drei Tage lang eine Hochzeit mit Festen in Hamm und Dortmund gefeiert, wie Stadtsprecher Lukas Huster auf Anfrage mitteilt. Die Hauptfeier fand demnach in Dortmund statt. Am darauffolgenden Wochenende fand eine weitere Hochzeit in Werl statt, bei der sich die Teilnehmerkreise überschnitten. Die Stadt geht von mehreren hundert Gästen bei den Feierlichkeiten aus, ein Großteil davon aus Hamm. Teilnehmerlisten gebe es nicht oder nur unvollständig, so Huster. "In Hamm sind uns allein 309 Personen in Zusammenhang mit den Feierlichkeiten bekannt." Dazu zählen auch Familienangehörige und Bekannte der Hochzeitsgäste. Sie alle stehen derzeit unter Quarantäne. Insgesamt stehen nach Angaben der Stadt 116 Corona-Infektionen in Hamm im Zusammenhang mit einer Hochzeit, 99 Hochzeitsgäste oder Angehörige sind aktuell infiziert.«
Das ist der Hammer!
Es gab also an zwei Wochenenden drei Feiern, davon eine in Hamm. Sie war noch nicht einmal die Hauptfeier. Recht inkonsistent erfahren wir vom Stadtsprecher nicht etwa, wieviele Menschen aus Hamm dabei waren, sondern von "allein 309 Personen", die dort bekannt seien und jedenfalls unter Quarantäne stehen, während 99 Feiernde oder Angehörige "infiziert", vermutlich also positiv getestet, seien.
Weiter ist zu hören von "116 Corona-Infektionen in Hamm im Zusammenhang mit einer Hochzeit". Die Rede ist nicht von dieser Hochzeit, und auch der Zeitraum, auf den sich die Angabe bezieht, bleibt unklar.
(Gastbeiträge zum Thema "Kalauer in Zeiten von Corona" werden gerne entgegengenommen.)
»Bekannt wurde die "Superspreading"-Hochzeit erstmals am 12. September, als die Kontakte von zwei Corona-Infizierten verfolgt wurden. In den Tagen danach wurden weitere Infektionen in diesem Zusammenhang bekannt.«
In welcher Weise diese Angabe mit diesem Tweet von C. Drosten in Übereinklang gebracht werden kann, bleibt hier unerörtert:
Widersprüchlich geht der Bericht auf rp-online.de weiter:
»An den beiden September-Wochenenden solle es in einer Dortmunder Eventhalle Hochzeitsfeiern mit Gästen aus demselben familiären Umfeld gegeben haben, sagt der Dortmunder Stadtsprecher Maximilian Löchter. Auch hier ist die Teilnehmeranzahl nicht bekannt. Die Feier sei dem Ordnungsamt nicht bekannt gewesen, so der Sprecher. Die Corona-Schutzverordnung sieht weder eine Genehmigungs- noch eine Meldepflicht vor, deshalb habe es auch keine Kontrollen gegeben. Das Ordnungsamt erfahre "allenfalls im Nachgang von solchen Veranstaltungen", sagt Löchter.
Vom möglichen Zusammenhang zwischen dem Corona-Ausbruch in Hamm und den Feiern in Dortmund erfuhr die Stadt nach eigenen Angaben am vergangenen Freitag. Daraufhin kontaktierte das Ordnungsamt den Hallenbetreiber, der der Stadt die Daten der Mieter an den beiden Wochenenden gab. Am vergangenen Wochenende kontrollierte das Ordnungsamt dann Hochzeiten in der Location: Am Samstag waren rund 230 Gäste anwesend. Gemäß der Corona-Schutzverordnung wären maximal 150 Menschen ohne Mindestabstand und Mund-Nasen-Schutz erlaubt gewesen. Daraufhin wurde die Feier vorzeitig aufgelöst. Außerdem seien Mängel bei der Kontaktdaten-Erfassung festgestellt worden. Den Hallenbetreiber erwartet ein vierstelliges Bußgeld.
Ulrich Canisius, Sprecher der Stadt Werl, sagte am Mittwoch, dass die betroffene Feier am 12. September in Werl stattgefunden habe. Derzeit besorge man die Teilnehmerlisten der Veranstaltung, um diese anschließend ans Gesundheitsamt des Kreises Soest zu geben.«
Die Stadt Hamm hat u.a. folgende Vorschrift erlassen:
»Feiern: Anzeige oder Genehmigung
Private Feiern mit geselligem Charakter (z. B. runde Geburtstage, Hochzeiten, Jubiläen) sind ab sofort ab einer Teilnehmerzahl von 25 Personen anzeigepflichtig. Ab 50 Teilnehmern bis zur Obergrenze von 150 Teilnehmern müssen Feiern von der Stadt Hamm genehmigt werden. Als verpflichtender Bestandteil der Anzeige bzw. des Antrags müssen außerdem Listen über die voraussichtlichen Teilnehmer der Veranstaltung sowie ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept eingereicht werden.«
Sie teilt ferner mit:
»In Hamm sind zurzeit 196 Personen akut mit dem Coronavirus infiziert (Stand: 24.09.2020; 12 Uhr), gegenüber dem Vortag gibt es 22 Neuinfektionen.
13 Personen befinden sich in stationärer Behandlung, es befindet sich eine Person auf der Intensivstation. 38 vorerkrankte Patientinnen und Patienten mit nachgewiesener Corona-Infektion sind verstorben. 710 Personen sind bereits von der Infektion genesen und gelten als geheilt. In Quarantäne sind derzeit 2.573 Personen.
Der 7‑Tage-Inzidenz-Wert (Infektionen in den zurückliegenden sieben Kalendertagen pro 100.000 Einwohner) beträgt für Hamm 95,5 (= 171 Neuinfizierte in den letzten sieben Kalendertagen). Das RKI selbst, das die Zahlen mit zeitlichem Verzug veröffentlicht, weist für Hamm einen Wert von 88,2 aus.«
Es gibt keinerlei Information darüber, ob sich unter den 13 Personen in stationärer Behandlung ein Hochzeitsgast befindet.
Nach Angaben des RKI entsprechen die 38 "an und mit" Corona Verstorbenen bei einer Bevölkerungszahl von 179.111 einer Todesrate von 0,02 Prozent. Hamm verzeichnet insgesamt 917 "Fälle" seit Christi Geburt.
(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)