Laumann gibt den Söder

»Als Konsequenz aus Verstößen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen bei einer Hochzeitsfeier in Hamm sol­len die Vorschriften nun lan­des­weit ver­schärft wer­den. "Wir wer­den in die Corona-Schutzverordnung hin­ein­schrei­ben, dass Privatfeiern zwei Wochen vor­her beim Ordnungsamt ange­mel­det wer­den müs­sen", sag­te NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Donnerstag dem Radioprogramm WDR 2.

Außerdem sei dabei ein Verantwortlicher zu benen­nen und eine Gästeliste ein­zu­rei­chen. "Dann kann das Ordnungsamt sol­che Feiern auch mal kon­trol­lie­ren", sag­te Laumann. Die Feier in Hamm sei grö­ßer gewe­sen als erlaubt. Außerdem sei die Teilnehmerliste nicht in Ordnung gewe­sen, was die Nachverfolgung erschwe­re. Die Feier hät­te so gar nicht statt­fin­den dür­fen.«

Das ist heu­te zu erfah­ren bei rp​-online​.de. Was war gesche­hen bei dem Ereignis, das wdr​.de rei­sse­risch als "XXL-Hochzeit" beschrieb?

Ein zwei­ter Beitrag auf rp​-online​.de berichtet:

»Auslöser des Corona-Ausbruchs ist eine Großhochzeit: Am ersten September-Wochenende (4. bis 6. September) wur­de drei Tage lang eine Hochzeit mit Festen in Hamm und Dortmund gefei­ert, wie Stadtsprecher Lukas Huster auf Anfrage mit­teilt. Die Hauptfeier fand dem­nach in Dortmund statt. Am dar­auf­fol­gen­den Wochenende fand eine wei­te­re Hochzeit in Werl statt, bei der sich die Teilnehmerkreise über­schnit­ten. Die Stadt geht von meh­re­ren hun­dert Gästen bei den Feierlichkeiten aus, ein Großteil davon aus Hamm. Teilnehmerlisten gebe es nicht oder nur unvoll­stän­dig, so Huster. "In Hamm sind uns allein 309 Personen in Zusammenhang mit den Feierlichkeiten bekannt." Dazu zäh­len auch Familienangehörige und Bekannte der Hochzeitsgäste. Sie alle ste­hen der­zeit unter Quarantäne. Insgesamt ste­hen nach Angaben der Stadt 116 Corona-Infektionen in Hamm im Zusammenhang mit einer Hochzeit, 99 Hochzeitsgäste oder Angehörige sind aktu­ell infiziert.«

Das ist der Hammer!

Es gab also an zwei Wochenenden drei Feiern, davon eine in Hamm. Sie war noch nicht ein­mal die Hauptfeier. Recht inkon­si­stent erfah­ren wir vom Stadtsprecher nicht etwa, wie­vie­le Menschen aus Hamm dabei waren, son­dern von "allein 309 Personen", die dort bekannt sei­en und jeden­falls unter Quarantäne ste­hen, wäh­rend 99 Feiernde oder Angehörige "infi­ziert", ver­mut­lich also posi­tiv gete­stet, seien.

Weiter ist zu hören von "116 Corona-Infektionen in Hamm im Zusammenhang mit einer Hochzeit". Die Rede ist nicht von die­ser Hochzeit, und auch der Zeitraum, auf den sich die Angabe bezieht, bleibt unklar.

(Gastbeiträge zum Thema "Kalauer in Zeiten von Corona" wer­den ger­ne entgegengenommen.)

»Bekannt wur­de die "Superspreading"-Hochzeit erst­mals am 12. September, als die Kontakte von zwei Corona-Infizierten ver­folgt wur­den. In den Tagen danach wur­den wei­te­re Infektionen in die­sem Zusammenhang bekannt.«

In wel­cher Weise die­se Angabe mit die­sem Tweet von C. Drosten in Übereinklang gebracht wer­den kann, bleibt hier unerörtert:

Widersprüchlich geht der Bericht auf rp​-online​.de weiter:

»An den bei­den September-Wochenenden sol­le es in einer Dortmunder Eventhalle Hochzeitsfeiern mit Gästen aus dem­sel­ben fami­liä­ren Umfeld gege­ben haben, sagt der Dortmunder Stadtsprecher Maximilian Löchter. Auch hier ist die Teilnehmeranzahl nicht bekannt. Die Feier sei dem Ordnungsamt nicht bekannt gewe­sen, so der Sprecher. Die Corona-Schutzverordnung sieht weder eine Genehmigungs- noch eine Meldepflicht vor, des­halb habe es auch kei­ne Kontrollen gege­ben. Das Ordnungsamt erfah­re "allen­falls im Nachgang von sol­chen Veranstaltungen", sagt Löchter.

Vom mög­li­chen Zusammenhang zwi­schen dem Corona-Ausbruch in Hamm und den Feiern in Dortmund erfuhr die Stadt nach eige­nen Angaben am ver­gan­ge­nen Freitag. Daraufhin kon­tak­tier­te das Ordnungsamt den Hallenbetreiber, der der Stadt die Daten der Mieter an den bei­den Wochenenden gab. Am ver­gan­ge­nen Wochenende kon­trol­lier­te das Ordnungsamt dann Hochzeiten in der Location: Am Samstag waren rund 230 Gäste anwe­send. Gemäß der Corona-Schutzverordnung wären maxi­mal 150 Menschen ohne Mindestabstand und Mund-Nasen-Schutz erlaubt gewe­sen. Daraufhin wur­de die Feier vor­zei­tig auf­ge­löst. Außerdem sei­en Mängel bei der Kontaktdaten-Erfassung fest­ge­stellt wor­den. Den Hallenbetreiber erwar­tet ein vier­stel­li­ges Bußgeld.

Ulrich Canisius, Sprecher der Stadt Werl, sag­te am Mittwoch, dass die betrof­fe­ne Feier am 12. September in Werl statt­ge­fun­den habe. Derzeit besor­ge man die Teilnehmerlisten der Veranstaltung, um die­se anschlie­ßend ans Gesundheitsamt des Kreises Soest zu geben.«

Die Stadt Hamm hat u.a. fol­gen­de Vorschrift erlassen:

»Feiern: Anzeige oder Genehmigung
Private Feiern mit gesel­li­gem Charakter (z. B. run­de Geburtstage, Hochzeiten, Jubiläen) sind ab sofort ab einer Teilnehmerzahl von 25 Personen anzei­ge­pflich­tig. Ab 50 Teilnehmern bis zur Obergrenze von 150 Teilnehmern müs­sen Feiern von der Stadt Hamm geneh­migt wer­den. Als ver­pflich­ten­der Bestandteil der Anzeige bzw. des Antrags müs­sen außer­dem Listen über die vor­aus­sicht­li­chen Teilnehmer der Veranstaltung sowie ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ein­ge­reicht werden.«

Sie teilt fer­ner mit:

»In Hamm sind zur­zeit 196 Personen akut mit dem Coronavirus infi­ziert (Stand: 24.09.2020; 12 Uhr), gegen­über dem Vortag gibt es 22 Neuinfektionen.

13 Personen befin­den sich in sta­tio­nä­rer Behandlung, es befin­det sich eine Person auf der Intensivstation. 38 vor­er­krank­te Patientinnen und Patienten mit nach­ge­wie­se­ner Corona-Infektion sind ver­stor­ben. 710 Personen sind bereits von der Infektion gene­sen und gel­ten als geheilt. In Quarantäne sind der­zeit 2.573 Personen.

Der 7‑Tage-Inzidenz-Wert (Infektionen in den zurück­lie­gen­den sie­ben Kalendertagen pro 100.000 Einwohner) beträgt für Hamm 95,5 (= 171 Neuinfizierte in den letz­ten sie­ben Kalendertagen). Das RKI selbst, das die Zahlen mit zeit­li­chem Verzug ver­öf­fent­licht, weist für Hamm einen Wert von 88,2 aus.«

Es gibt kei­ner­lei Information dar­über, ob sich unter den 13 Personen in sta­tio­nä­rer Behandlung ein Hochzeitsgast befindet.

Nach Angaben des RKI ent­spre­chen die 38 "an und mit" Corona Verstorbenen bei einer Bevölkerungszahl von 179.111 einer Todesrate von 0,02 Prozent. Hamm ver­zeich­net ins­ge­samt 917 "Fälle" seit Christi Geburt.

(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)

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