Helmi2000 schreibt:
»Ich befinde mich zur Zeit in Quarantäne, obwohl ich negativ getestet wurde. Einen Teil meiner jetzt nicht endenden Freizeit zuhause verbinge ich zum Beispiel heute damit, eine Klage gegen die Stadt Köln wegen Entschädigung aufgrund Freiheitsberaubung vorzubereiten.«
Die völlig absurde Geschichte schildert er anhand einer anonymisierten Mail an seine Vorgesetzten, die so lautet:
»Von: <<Helmi2000>>
Gesendet: Freitag, 28. Mai 2021 22:13
An: Herren X1; X2; X3; X4; Frau Y.
Cc: Herrn N1; N2
Betreff: Kontaktperson 224068 – Ordnungsverfügung vom 26. Mai 2021
Guten Abend zusammen,
bevor ich mich den Themen Corona und Quarantäne unter Bezug auf Großraum- oder Poolbüros (das von den Behörden verwendete Wort „Absonderung“ ist eine der typischen Phrasen, die unsere Regierung für menschenrechtsfeindliche Eingriffe zur Verniedlichung verwendet) zuwende, drei Vorbemerkungen:
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- Das Verfassen dieser Mail und auch die Recherchen hierzu sind entweder in längeren (prüfbaren) privaten Mittagspausen oder nach Dienstschluss erfolgt.
- Frau Reker würde ich beleidigend als A; B; D; D; F; K; P; S; V; usw. bezeichnen. Ich spreche dies nicht aus, da mir ansonsten arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen würden.
- Ich bin Corona-Maßnahmengegner (nicht zu verwechseln mit Leugner, da es dieses Krankheitsbild tatsächlich gibt, allerdings nur für ca. 5% der Bevölkerung schwerwiegende Verläufe zu befürchten sind – meist mit Vorerkrankungen, also ähnlich wie bei der Grippe). Insofern habe ich auch ein äußerst gespaltenes Verhältnis zu den PCR-Tests (siehe unten), die bis zu 97% falsch-positive Ergebnisse liefern können. Die nachstehenden Informationen zu den Testkriterien und dem Verhängen von Quarantänemaßnahmen können den Webseiten der WHO (Weltgesundheitsorganisation) dem Land NRW, der Stadt Köln und dem RKI entnommen werden – es sind also alles „offizielle“ Informationsquellen.
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Ich bedanke mich bei Frau Fu. und Frau Mo. (beide Gesundheitsamt der Stadt Köln) für ihre freundliche Unterstützung und die mir gegebenen Hinweise.
Kurz zusammengefasst: Ich habe mit zwei Kolleginnen, Frau F. und Frau K.; am Donnerstag, den 20. Mai 2021, gemeinsam das Poolbüro ‑1/303 im 1. UG genutzt. Dieses hat eine Fläche von 65 qm und wurde somit – bei der vorgeschriebenen Mindestanforderung von 10 qm Fläche je Beschäftigten in Großraumbüros – ordnungsgemäß genutzt. Bezug nehmend auf die angehangene Mail und den eingefügten Ausschnitt des Grundrisses wurde meinerseits der vorgegebene Abstand zur nächsten Person ordnungsgemäß eingehalten.
Frau K. teilte mir am Mittwochmorgen um 8:52 Uhr mit, dass Frau F. an Corona erkrankt sei und sie sich auf den Weg zu einem PCR-Test machen würde. Um 9:05 Uhr rief mich Frau Y. an und teilte mir dies nochmals mit, verbunden mit der Bitte, ebenfalls einen PCR-Test durchzuführen. Der von mir bereits durchgeführte Antigen-Schnelltest war negativ (Anmerkung: Für die zur Anwendung der Beschäftigten kommenden, ausgegebenen Antigen-Tests der Firma Lyher bestand eine Sonderzulassung der BfArM nur bis zum 24. Mai 2021, diese dürfen demnach jetzt nicht mehr verwendet und können somit als Sondermüll entsorgt werden.). Ich bin der Bitte nachgekommen und habe den Test unmittelbar danach bei meinem Hausarzt durchführen lassen. Allerdings unter der Anmerkung, dass ich auf das mir zustehende Recht der Mitteilung des CT-Wertes (cycle threshold = Anzahl der Vervielfältigungszyklen des Probenmaterials) bestehe. Es werden dann meistens zur Sicherheit bessere Anlayseverfahren verwendet, weil man als Arzt nicht ins Gerede kommen will.
Frau F. rief mich am späten Vormittag an und teilte mir Details zum Test mit. Sie war mit milden Symptomen einer Erkältung beim Arzt, der dann unbedingt einen PCR-Test durchführen wollte (hieran können Arzte zusätzliches Geld verdienen wie für jede Meldung von Corona-Erkrankten an das RKI). Das Ergebnis war dann positiv bei einem CT-Wert von „34“: Die WHO gibt an, dass bei CT-Werten über „25“ alles Mögliche vervielfältigt wird, aber hieraus keine Rückschlüsse auf eine Corona-Erkrankung gezogen werden können, selbst bei ähnlich erscheinenden Symptomen nicht. Die Ärztin erklärte ihr hierzu, dass man bei ihr „wegen des hohen CT-Wertes, also des wenigen vorgefundenen Genmaterials nur von einer leichten Erkrankung ausgehe (einfach nur lachhaft). Ich hätte mich an ihrer Stelle gewehrt und einen erneuten Test mit den regulär anzuwendenden CT-Werten eingefordert.
Am Mittwochnachmittag erreichte mich dann die Quarantäneverfügung der Stadt Köln, die mich zuerst nicht beunruhigt hat, weil mir die Vorschriften des Landes NRW hierzu bekannt sind, mein Gesundheitszustand keinen Anlass zur Besorgnis gab und ich von einem negativen Testergebnis ausgehen konnte. Das Testergebnis am nächsten Morgen war dann auch wie erwartet negativ. Die direkte Anfrage bei Frau Y., die Arbeit wieder im vollem Umfang aufnehmen zu können, also unter Anwendung der KRITIS-Ausnahmeregelung, wurde gemäß Mitteilung von Herrn N1 durch Herrn X3 und Herrn X2 abgelehnt. Auch dies ist eigentlich nicht besorgniserregend, da laut der Auskunftsseite des Landes NRW folgendes gelten soll (hier Quarantänepflicht – Absatz unter den Bulletpoints + Dauer der Quarantäne – zweiter Bulletpoint):
Jetzt wird es interessant: Ich habe mich darauf an das Gesundheitsamt der Stadt Köln gewendet und die Aufhebung der Quarantäne beantragt – meines Erachtens waren die Bedingung erfüllt. Mir wurde mitgeteilt, dass diese Regelung nicht gelten würde, weil die Stadt Köln wie bei der (vollkommen blödsinnigen, verschärften Ausgangssperre) hier ebenfalls verschärfte Regeln anwendet (die genauso wenig zu den stark gefallenen und sowieso fraglichen Inzidenzwerten passen):
Wir leben hier also wieder einmal in einer Parallelwelt! Nächste Frage ist, ob ich Kontaktperson bin?
Hierzu teilte mir Frau Fu. mit, dass das RKI – und zwar absolut gegenläufig – zur sich abzeichnenden „Infektionslage“ die Bedingungen, ab wann ich als Kontaktperson gelte, noch einmal drastisch verschärft hat, gemäß nachstehendem Auszug der Webseite des RKI (Herr X1 und Herr X3, bitte den gesamten Text gut durchlesen):
Wichtig sind die Punkte 3.1 (3.) und 3.1.1. – dritter Bullet Point
Aufgrund der unten stehenden Mail wurde mir dann abschließend bei einem heute geführten Telefonat von Frau Mo. die genaue Anwendung der RKI-Regelung durch das Gesundheitsamt bei der Stadt Köln mitgeteilt:
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- Die Gesamtfläche des Poolbüros (Weitläufigkeit) ist nicht von Bedeutung für die Bewertung als Kontaktperson.
- Der zur Verfügung stehende Platz für jeden Beschäftigten hat ebenfalls keinen Einfluss (mehr) auf die Anordnung der Quarantäne.
- Es spielt somit keine Rolle, ob ich Abstand halten kann oder nicht.
- Selbst FFP2-Masken verändern nichts an der Situation der Bewertung. Diese dürfen auch nicht durchgehend getragen werden (gemäß DGUV 112–190).
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Bleibt noch die unten in der Mail stehende Frage, wie die Zwangsbelüftung / Entlüftung – oben im Text „adäquate“ Lüftung genannt – in Großraumbüros zu bewerten ist. Auch hierzu erhielt ich nochmals ernüchternde Antworten:
„Eine Infektion durch Aerosole kann nur dann bei Lüftungsanlagen ausgeschlossen werden, wenn diese medizinischen Standards entsprechen, also jede Stunde mindestens viermal das gesamte Luftvolumen eines Raums ausgetauscht wird.“ Dies ist eindeutig und bedeutet, dass in allen Großraumbüros der ABC – per Definition des Gesundheitsamtes – die Lüftungsanlagen keine Übertragung durch Aerosole vermeiden. Die Antwort auf die Frage nach dem Stoßlüften kann sich jetzt auch schon jeder ausmalen – dies geht in innenliegenden (Pool)Büros technisch bedingt nicht und (jetzt bitte genau aufpassen) hat auch keine Bewandtnis für Flächen wie den Campus 000, weil selbst zehnminütiges Stoßlüften, auch wenn es alle halbe Stunde wiederholt werden würde, nicht die vom Gesundheitsamt geforderten Bedingungen zum Luftmassenaustausch erfüllt.
Etwas Sarkasmus oder Zynismus sei mir erlaubt: Bei einem Orkan oder Hurrikan mit Windstärke 12 oder mehr drückt das Gesundheitsamt vielleicht ein Auge zu!
Alles was ich hier zusammengetragen habe, ist sehr leicht überprüfbar und hätte meiner Meinung nach allen Beschäftigten der ABCjeweils spätestens bei Eintritt der Änderungen mitgeteilt werden müssen – sonst steht ja auch alles „Wichtige“ zu Corona im RB. Ich weiß nicht, wer bei uns hierfür zuständig ist, aber irgendjemand wird hoffentlich die Änderungen zu Schutzverordnungen, Quarantäne, Kontakten etc. nachhalten!?
Was bedeutet dies nun alles für mich?
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- Ich sitze aufgrund eines lachhaften PCR-Tests bei einer Kollegin in Quarantäne und komme aus dieser wegen eines überzogenen Infektionswahns des Gesundheitsamtes (natürlich der Stadtführung) nicht heraus. Ich darf auch zusätzlich noch einen Tag länger in Quarantäne bleiben, da der 3. Juni ein Feiertag ist und ich mich nicht direkt freitesten lassen kann.
- Es spielt keine Rolle, ob ich mit oder ohne Maske im Campus zum Drucker laufe, diese ständig aufhabe (was ich nicht darf ) oder nicht. Ist dort jemand infiziert und ich bin länger als 10 Minuten anwesend, gehe ich in Köln für mindestens 14 Tage in Quarantäne.
- Selbst ein Aufenthalt in den Einzelbüros (neudeutsch: Denkerzellen) nützt nichts, wenn ich mich morgens nicht direkt darin einschließe. Hiervon gibt es auch nur zwei Stück.
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Was bedeutet dies für die ABC?
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- Gibt es zum Beispiel im Campus 000 eine/n Infizierte/n bei der zurzeit angedachten Belegung von maximal 20 Leuten, gehen diese alle in Quarantäne (bis auf den einen oder anderen Geimpften).
- Dies gilt dann auch für die anderen Großraumbüroflächen. Ausnahme wäre ein Verhältnis zugunsten einer langen, zu öffnenden Fensterfront in Verbindung mit einer schmalen Raumtiefe.
- Während der Sommerferien wäre 000 dann nahezu handlungsunfähig – diese Szenario versuche ich mir gerade auszumalen!
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Welche Rückschlüsse ziehe ich für mich (als jetzt gebranntes Kind)?
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- Bis zur Aufhebung der vollkommen überzogenen Regelungen in Köln halte ich mich genau 9 Minuten und 30 Sekunden am Stück im Campus oder anderen Großraumbüroflächen auf.
- Ich habe die Absicht, Anfang Juli in Urlaub zu fahren und werde mich daher nicht dem Risiko aussetzen, mir durch eine erneut aufgezwungene Quarantäne den Urlaub verhageln zu lassen.
- Ich bleibe daher bis auf risikofreie Termine (an der frischen Luft oder bei nur kurzzeitig erforderlicher Anwesenheit in engen Räumen für maximal 9 Minuten) durchgehend im Home Office.
- Sobald ich von offizieller Seite bestätigt bekomme, dass auch in Köln die Regeln der Landes NRW durchweg Anwendung finden, komme ich wieder in den Campus.
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PS: Diese Mail kann bei Bedarf auch gerne in Richtung Vorstand weitergeleitet werden.
Ich wünsche allen ein schönes Wochenende – meines wird es mit Sicherheit nicht sein.
Freundliche Grüße
<<Helmi2000>>
Dipl.-Ing.«
»Von: <<Helmi2000>>
Gesendet: Freitag, 28. Mai 2021 13:54
An: 'quarantaene@stadt-koeln.de' <quarantaene@stadt-koeln.de>
Betreff: Kontaktperson 224068 – Ordnungsverfügung vom 26. Mai 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bezug nehmend auf das Telefonat mit Frau Fu. übersende ich Ihnen eine Ausschnitt des Gebäudeplans XYZ. Das Poolbüro hat die Nummer ‑1/303 und befindet sich links.
Die Größe (siehe oben) beträgt 65,97 qm, das Büro muss, weil es innenliegend ist (ohne Fenster), zwangsbe- und entlüftet werden. Die Lüftungsanlage war bei meiner Anwesenheit in Betrieb.
Die Anordnung der Personen war wie folgt: Ich habe an den gelben Tischen mit dem Kopf zur Wand (nach unten) gesessen. Die beiden anderen Kolleginnen nebeneinander an den roten Tischen, demnach hinter mir in gleicher Richtung vor den PC’s. Die Breite der Tische beträgt 80 cm, zwischen den gelben und grünen Tischen beträgt der Abstand 1,6 Meter. Hieraus ergibt sich eine Gesamtdistanz von 3,20 Metern.
Während meiner Anwesenheit von 8:45 Uhr bis circa 13:00 Uhr hatte ich zwei Termine (im Gebäude (80 Minuten und am Friesenplatz 60 Minuten). Den Raum habe ich entsprechend der Vorgaben jeweils mit Maske betreten und verlassen. Aufgrund der Anordnung, des Abstandes zwischen mir und der infizierten Kollegin sowie der Gesamtluftmenge in dem Raum (Geschosshöhe circa 3 Meter) trifft nach meiner Auffassung die Bezeichnung als direkte Kontaktperson nicht zu.
Ich bitte Sie dies zu überprüfen. Vielen Dank.
Freundliche Grüße
<<Helmi2000>>
Dipl.-Ing.«
@Helmi2000: Danke für den ausführlichen Bericht und die mutigen Aktionen. 🙂
Ich mag mir nicht ausmalen was passiert wenn es das Gesundheitsamt versucht mich einzusperren, ich habe Familie. Wie soll ich dann gut für sie sorgen.
So viel Aufwand und am Ende werden die Empfänger es doch in die Papierkorb Ablage legen. Alles vergebliche Mühe. Davon lassen sich die Adressaten, die offensichtlich gleichzeitig auch Zeugen Corona's sind, garantiert nicht beeindrucken.
Da sieht man es wieder schwarz auf weiss: Grundgesetzgläubige, hörige Deutsche denken im "alles richtig Machen" eine Art Schutz vor Ungemach oder vielleicht auch ein Bundesverdienstkreuz zu bekommen.
Die Quelle des Verderbens dabei ist die Hoffnung nur als guter Mensch in den Himmel kommen zu dürfen und daher folglich vom Bösen eher abgewandt lebt. Fehlentscheidung! Wir Menschen geben uns nur meistens zivilisiert und lassen uns bereitwillig von Regierung und Massenmedien bis zum Erbrechen manipulieren. In uns schlägt aber das Herz eines (Säuge) Tieres.
Umdenken ist sehr sehr nötig. Weg vom ja danke Sager, hin zum "ich handel notfalls auch entgegen die Regierung, Pharmaversprechen, Ärzteprognosen, Dipl. Mathematiker Hochrechnungen, Tierarztempfehlungen sowie der lieben gutmeinenden KI." Handelt doch endlich auch mal zu Eurem egoistischen Besten – natürlich ohne gleich Tierärzte und Banker umzubringen.
Bei diesem ganzen Irrsinn geht jegliches Vertrauen in den Staat verloren.
Ich frage mich immer, warum meine Kollegen in Quarantäne noch freiwillig zuhause arbeiten. Wenn der Staat behauptet ich sei eine Gefährdung für die Gesellschaft kann ich nur krank sein.
Das ist so zum Kotzen.
Helm halte durch!
Hört mit dem Testen auf! Lernt endlich mal wieder Nein zu sagen.
PS: Aussagen wie
"für ca. 5% der Bevölkerung schwerwiegende Verläufe" und
"PCR-Tests (siehe unten), die bis zu 97% falsch-positive Ergebnisse"
sollte man nur dann schriftlich abgeben, wenn man sie auch belegen kann.
Welche abgedrehte Person Frau Reker ist, wissen wir ja seit sie am vergangenen Silvester die Stromversorgung zum Erliegen bringen wollte.
Aber es geht andernorts auch bekloppt zu:
In meinem Heimatstädtchen hat es mein Gesundheitsamt im Laufe von 2 Wochen im April geschafft, aufgrund von 31 positiv getesteten Kindern und Schülern weitere 742 Personen in Quarantäne zu schicken.
Eine Freundin von mir (Lehrerin) wurde im letzten Jahr in Quarantäne geschickt aufgrund dessen, dass in ihrer Klasse ein Kontaktschüler eines Kontaktschülers einer Parallelklasse saß.
Meine Freundin war negativ getestet plus 2 x negativ während der Quarantäne und durfte diese dennoch nicht beenden.
Wie würde der Volksmund dazu sagen: "das ist ne Gängelung unter aller Sau"
@DieterMüller
""für ca. 5% der Bevölkerung schwerwiegende Verläufe" und
"PCR-Tests (siehe unten), die bis zu 97% falsch-positive Ergebnisse" sollte man nur dann schriftlich abgeben, wenn man sie auch belegen kann."
Lässt sich vermutlich belegen. Bei niedriger Inzidenz und Testen ohne Symptome gibt es keine falsch negative Rate mehr, sondern nur noch falsch positive – weil die Infektion einfach nicht da ist.
Es gibt ein Video, wo Spahn das selbst erklärt.
5 Prozent bei einer Bevölkerung von 83 Millionen sind eher viel zu hoch gegriffen. Die meisten von uns sind immun oder der Virus verbreitet sich einfach nicht.
Ich würde eher auf das Durchschnittsalter der Sterbefälle abzielen
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article222855518/Rechtsmediziner-Corona-Tote-wurden-im-Schnitt-82-Jahre-alt.html
bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 81. Covid-19 ist gesund.
Weder die 5% noch die 97% lassen sich belegen. Das Coronavirus ist nicht so dramatisch und die PCR-Tests sind nicht so schlecht, außer dem von Dr. Osten.
Der Punkt ist aber der: Wenn man ein derartiges Schreiben aufsetzt, dann sollte man für alle Behauptungen Belege angeben. Ansonsten bekommt man die verdiente Quittung. Ein guter Anwalt hätte bei der Formulierung des Schreibens sicherlich geholfen.
Danke, für Ihre klare und aufrechte Haltung !
Ich wünsche Ihnen einen versöhnliches Ende dieser Posse.
Bitte verlasst die Quarantäne doch endlich wenn ihr gesund seid und zudem negativ – und es Euch dort nicht gefällt. Übernehmt endlich Verantwortung für die Demokratie. Es ist fast nicht mehr zu ertragen das Gejammer über die blöden Anderen.
Mir gefällt besonders, dass am Ende des Textes die Ankündigung steht, dauerhaft im Homeoffice zu bleiben. Wenn jemand nachfragt kann Helmi fröhlich sagen: "Habe ich Ihnen doch geschrieben, lesen Sie etwa dienstliche Mails nicht?" 😀
Und jetzt stellen Sie sich mal vor, die Kollegin mit leichten Symptomen brauchte nur einen Grund, um in Ruhe ihre 2‑Zimmerwohnung zu renovieren. Oder den Garten auf Vordermann zu bringen.
@ Helmi2000 – ,, really great stuff …"
(… ' bin in diesem Dreckskaff geboren …)
Wer sich mittlerweile immer noch an diese Quarantäne-Regeln hält, um dann aus dem heimischen Exil heraus zu jammern, ist doch ‑pardon – irgendwo selber schuld. Leute, hört auf solch brave Deutsche zu sein und fahrt mal endlich den Mittelfinger aus!
Die Frage ist natürlich, wie kontrolliert wird. Ich würde die Quarantäne ignorieren, aber keine Spuren hinterlassen, d.h. nicht mit Kreditkarte zahlen und mich nirgends in einer Anwesenheitsliste (z. B. beim Sport) eintragen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Polizei oder Ordnungsamt vorbeischauen, ist eher gering.
Ich habe mich kürzlich erstmals getestet mit einem Selbsttest. Es wird ja verlangt, dass wir zweimal pro Woche uns testen sollen. Beim zweiten Mal habe ich aber einfach in der Firma gelogen: "Ich bin negativ."
Ich erzähle gerne davon: Wir betreiben unseren Sport seit drei Monaten in gewohnter Art und Weise. Jetzt am Samstag waren wir 14 in der Halle und alles hat sich durchmischt. Sollte jemand positiv getestet werden, soll er sich beim Trainer und nicht beim Verein melden, damit wir das unter der Decke halten können. Auf keinen Fall so melden, dass irgendwelche schwachsinnigen Automatismen in Gang gesetzt werden.
Hatten wir einen Corona-Fall? So einen halben. Jemand hat mit zwei Kumpels Playstation gezockt, die beide erkrankten und positiv waren. Unser Mann jedoch blieb im Selbsttest negativ. Wir haben ihm gesagt, er möge die Klappe halten und einfach ein, zwei Trainings sausen lassen. Die Playstation-Session ist ja dem Gesundheitsamt auch nicht aufs Brot geschmiert worden.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Corona-Regeln bei uns ignoriert werden und ich kenne noch einen anderen Trainer, der es nicht so genau nimmt. Ich war vor Corona nie ein Händeschüttler. Jetzt mache ich es gerne, weil Händeschütteln ein Akt des Protestes ist.
Ab kommender Woche haben wir ganz offiziell lockerere Regeln.
Ich gehe übrigens an den Spendern mit Desinfizierungsmittel immer vorbei. Das ist nicht gesund.
@Johannes Schumann: Ich hoffe mal, dieser Kommentar trägt nicht einen Klarnamen…
Naja, bei dem Namen…
Kurz gegoogelt, allein bei Facebook finden sich locker 23 Personen gleichen Namens. Wahrscheinlich sind das auch bloß höchstens 5% aller.
Oder sind wir schon soweit, dass jetzt eine Task-force, eine extra Sonderermittlungsgruppe gegen Personen eingesetzt wird, die mal in irgendwelchen Medien oder andernorts etwas rechtlich grenzwertige Bekenntnisse dieser Art abgeliefert haben? Die hätten ja einiges zu tun.
@Bri: Davon gehe ich aus. Diese Task-force besteht ja wesentlich als Algorithmen. Gegebenenfalls kann man mich dann zwingen, die Mailadresse rauszurücken…
@Tricouleur: Ich jammere nicht. Die relativ sachliche Mail wird morgen erst von den meisten Adressaten gelesen werden; am Freitag nach 22:00 Uhr arbeitet von denen keiner mehr. Was man aber nicht weiß, ist, dass ich diese zur Warnung bereits weitergeleitet habe, was mein gutes Recht ist. Genau genommen stelle ich hiermit ein bereits beschlossenes Arbeitsplatzkonzept ins Abseits.
Da ich regelmäßig Außentermine wahrnehme, gab es laut der Info einer Kollegin bereits am Freitagmittag Panik, weil man auf die Schnelle keinen Ersatz finden konnte. Und so geht das jetzt die ganze Woche über. Ich selber sitze das jetzt relativ relaxt aus; die Arbeitgeberseite, eher obrigkeitshörig, wohl eher nicht, weil sie jetzt reagieren muss.
Aus entstandenem Schaden wird man klug oder noch klüger; eine Quarantäne aufgrund beruflicher Kontakte mache ich eher kein zweites Mal durch. Ich kann aus Selbstschutz vor Repressalien leider keine der beteiilgten Personen benennen. Der Montagmorgen wird nicht geräuschlos vorübergehen…
Frau Bahner schlägt vor, im Falle von ungerechtfertigten Quarantäneanordnungen den Gesundheitsbeamten persönlich abzumahnen und in Haftung zu nehmen:
https://invidious.tube/watch?v=iG5b4xrWI_s
Das Problem ist, dass Gesundheitsbeamte Knatsch von oben befürchten, wenn sie nicht hart durchgreifen, während die Kosten für die Quarantäne nicht auf ihrem Konto erscheinen. Nimmt man sie jedoch persönlich in Haftung, so landen die Kosten doch auch auf ihrer Rechnung.
Moin und danke für den ausführlichen Bericht.
Alles Gute für die nächsten 14 Tage – vielleicht könnte man in dieser Zeit ein neues Hobby aufnehmen oder Ziele setzen, carpe diem…
Basteln Sie sich eine Zeitmaschine.
https://cornys-welt.blogspot.com/2012/06/review-keine-zeit-fur-nusse.html?m=1
Das Virus ist der Teufel höchstselbst.