»Die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt Mainz sowie die Kreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms setzen die abendlichen Ausgangssperren nach einem Gerichtsbeschluss aus. Die Stadt prüfe zugleich die Begründung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts und werde dann entscheiden, ob sie dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einlege, teilte der Sprecher der Landeshauptstadt, Marc André Glöckner, mit. Die beiden Kreise schlossen sich der Entscheidung an.
Das Verwaltungsgericht habe in einem Eilverfahren gegen die Ausgangssperre die aufschiebende Wirkung angeordnet. Damit habe die Ausgangssperre, die von 21 bis 5 Uhr galt, bis auf Weiteres keine Gültigkeit. Polizei und Ordnungsamt in Stadt und Kreis überwachten die Ausgangssperre nicht mehr. Die Entscheidung sei mit der Landesregierung abgesprochen.«
tagesschau.de
Netzwerken für Fortgeschrittene von Gunnar Jeschke.
https://www.freitag.de/autoren/gunnar-jeschke/netzwerken-fuer-fortgeschrittene#1618604143073584
Sehr empfehlenswert für jeden, der die Hintergründe besser verstehen möchte, um zu wissen, womit er es tatsächlich zu tun hat.
Meinerseits ein Dank an dieser Stelle für die Bereitstellung der Unterlagen durch die RAin Fr. Hamed auf der Kanzlei-Internetseite!
Eilantrag gegen Ausgangssperre Mainz
Eilantrag VG Mainz vom 10.04.2021!
https://www.ckb-anwaelte.de/download/20210411164154187.pdf
Stattgebender Beschluss VG Mainz 15.04.2021
https://www.ckb-anwaelte.de/download/Ss_VGH_MZ_Beschluss_15.04.21.pdf
Quelle:
https://www.ckb-anwaelte.de/aktuelle-corona-verfahren/