Malochen mit Covid-19: Die "modifizierte Quarantäne" für Krankenhauspersonal macht es möglich

Wie das Corona-Management die Arbeitsbedingungen in den Kliniken noch mehr ver­schlech­tert, ist heu­te in "jun­ge Welt" zu lesen:

"Wenn sich in einem Krankenhaus wie jüngst in Leipzig das Coronavirus aus­brei­tet, dann ist nur sel­ten von einem Ausbruch die Rede. Um der Situation die Dramatik zu neh­men, wird vor­zugs­wei­se der etwas wol­ki­ge­re Begriff »Cluster« ver­wen­det. Das Besondere an so einem Cluster im Krankenhaus ist, dass es anschei­nend nur die Patienten betrifft: Werden sie posi­tiv auf das Virus gete­stet, gel­ten sie als erkrankt und müs­sen auf der Station iso­liert wer­den. Für Krankenschwestern und Ärzte gilt das hin­ge­gen nicht: Sie kön­nen zwar auch das Virus in sich tra­gen, aber erstens muss das nicht jeder wis­sen. So wird das Personal in einer Klinik im Saalekreis etwa erst gar nicht gete­stet. Und zwei­tens kön­nen Mediziner offen­bar gar nicht schwer an Corona erkran­ken, denn für sie gilt im Zweifelsfall nur eine soge­nann­te modi­fi­zier­te Quarantäne.

Hinter die­sem Zauberwort steckt fol­gen­der Gedanke: Möglicherweise oder tat­säch­lich an Covid-19 erkrank­te Ärzte und Schwestern dür­fen wei­ter­hin arbei­ten, müs­sen sich aber außer­halb der Klinik in häus­li­che Quarantäne begeben.

Nun mag man sich fra­gen, war­um erkrank­te oder der Erkrankung ver­däch­ti­ge Mediziner für Patienten kei­ne Gefahr dar­stel­len, für gesun­de Mitbürger aber schon. Man kann viel­leicht auch fra­gen, war­um der erkrank­te Otto Normalverbraucher daheim blei­ben und sich scho­nen darf, der Mediziner aber bis zur künst­li­chen Beatmung ackern soll.

Die Antwort ist ein vages Gemisch aus durch kapi­ta­li­sti­sche Profitgier erzeug­tem Pflegenotstand und behörd­li­cher Menschenverachtung. So gilt etwa in Leipzig laut Gesundheitsamt für die modi­fi­zier­te Quarantäne: Auf dem Weg zur Arbeit darf das eige­ne Grundstück natür­lich über­quert wer­den. Verboten ist es aber, dabei den Briefkasten zu lee­ren oder den Müll zu ent­sor­gen. Während selbst die haus­ei­ge­ne Mülltonne unter kei­nen Umständen berührt wer­den darf, ist es geneh­migt, an Ampeln die von jeder­mann gedrück­te Taste zu betätigen.

Daheim gilt, auch beim blo­ßen Verdachtsfall: Der Abfall darf nicht mehr getrennt, son­dern muss aus­nahms­los als Restmüll behan­delt wer­den. Beim Frühstück im Familienkreis heißt es dafür umso strik­ter: Trennung! Obwohl Türklinken, Atemluft, Fernbedienung und Toilette gemein­sam benutzt wer­den, dür­fen die Kinder wei­ter­hin zur Schule gehen, die modi­fi­ziert inter­nier­ten Eltern sich aber nicht ein­mal bei einem spät­abend­li­chen Spaziergang im lee­ren Park die Beine vertreten.

Und über all dem schwebt, einem Damoklesschwert gleich, das Ordnungsamt. In Leipzig etwa kann es schon mal pas­sie­ren, dass die Schergen vom Amt die Einhaltung der modi­fi­zier­ten Quarantäne aus­ge­rech­net dann über­prü­fen, wenn der Betreffende in der Klinik schuf­tet. Offenbar erlaubt eine inter­ne Kommunikationslücke sol­che Geniestreiche der Überwachung. Wohl dem, der, wie in einem kol­por­tier­ten Fall, eine Mutter im Haus hat, die den dro­hen­den Bußgeldbescheid und damit bela­sten­den Ämterverkehr abwen­den kann.

So droht den Ärzten und Krankenschwestern im Arbeitsalltag zwi­schen regu­lä­rem Betrieb und Isolierstation der Burnout, daheim aber för­dert die behörd­lich kon­trol­lier­te Isolation wohl eher eine Depression…"

4 Antworten auf „Malochen mit Covid-19: Die "modifizierte Quarantäne" für Krankenhauspersonal macht es möglich“

  1. Wie lan­ge las­sen sich die Menschen die­sen Schwachsinn noch gefal­len? Schauen wir mal in die Welt. Die der­zei­ti­ge Konstitution von Nordkorea exi­stiert seit 1972 also 49 Jahre. China seit 1952 macht 69 Jahre. Die DDR hat 41 Jahre geschafft. Die BRD auch 41 Jahre. Wir sind jetzt im Jahr der der­zei­ti­gen Konstitution 20. Fast schon Halbzeit.

  2. Es wird Zeit, dass sich Leute dar­über infor­mie­ren, wie sie mit Bußgeldern umge­hen. Ein Bußgeld bie­tet näm­lich die Möglichkeit auf einen Gerichtsprozess und dort ist der Staat in der Beweispflicht. Das ist also eine Möglichkeit, die Coronoia ein Stück weit gericht­lich aufzuarbeiten.

    Zum Thema Laienverteidigung siehe:
    http://​www​.pro​jekt​werk​statt​.de/​i​n​d​e​x​.​p​h​p​?​d​o​m​a​i​n​_​i​d​=​4​3​&​p​=​1​0​065

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