Wie das Corona-Management die Arbeitsbedingungen in den Kliniken noch mehr verschlechtert, ist heute in "junge Welt" zu lesen:
"Wenn sich in einem Krankenhaus wie jüngst in Leipzig das Coronavirus ausbreitet, dann ist nur selten von einem Ausbruch die Rede. Um der Situation die Dramatik zu nehmen, wird vorzugsweise der etwas wolkigere Begriff »Cluster« verwendet. Das Besondere an so einem Cluster im Krankenhaus ist, dass es anscheinend nur die Patienten betrifft: Werden sie positiv auf das Virus getestet, gelten sie als erkrankt und müssen auf der Station isoliert werden. Für Krankenschwestern und Ärzte gilt das hingegen nicht: Sie können zwar auch das Virus in sich tragen, aber erstens muss das nicht jeder wissen. So wird das Personal in einer Klinik im Saalekreis etwa erst gar nicht getestet. Und zweitens können Mediziner offenbar gar nicht schwer an Corona erkranken, denn für sie gilt im Zweifelsfall nur eine sogenannte modifizierte Quarantäne.
Hinter diesem Zauberwort steckt folgender Gedanke: Möglicherweise oder tatsächlich an Covid-19 erkrankte Ärzte und Schwestern dürfen weiterhin arbeiten, müssen sich aber außerhalb der Klinik in häusliche Quarantäne begeben.
Nun mag man sich fragen, warum erkrankte oder der Erkrankung verdächtige Mediziner für Patienten keine Gefahr darstellen, für gesunde Mitbürger aber schon. Man kann vielleicht auch fragen, warum der erkrankte Otto Normalverbraucher daheim bleiben und sich schonen darf, der Mediziner aber bis zur künstlichen Beatmung ackern soll.
Die Antwort ist ein vages Gemisch aus durch kapitalistische Profitgier erzeugtem Pflegenotstand und behördlicher Menschenverachtung. So gilt etwa in Leipzig laut Gesundheitsamt für die modifizierte Quarantäne: Auf dem Weg zur Arbeit darf das eigene Grundstück natürlich überquert werden. Verboten ist es aber, dabei den Briefkasten zu leeren oder den Müll zu entsorgen. Während selbst die hauseigene Mülltonne unter keinen Umständen berührt werden darf, ist es genehmigt, an Ampeln die von jedermann gedrückte Taste zu betätigen.
Daheim gilt, auch beim bloßen Verdachtsfall: Der Abfall darf nicht mehr getrennt, sondern muss ausnahmslos als Restmüll behandelt werden. Beim Frühstück im Familienkreis heißt es dafür umso strikter: Trennung! Obwohl Türklinken, Atemluft, Fernbedienung und Toilette gemeinsam benutzt werden, dürfen die Kinder weiterhin zur Schule gehen, die modifiziert internierten Eltern sich aber nicht einmal bei einem spätabendlichen Spaziergang im leeren Park die Beine vertreten.
Und über all dem schwebt, einem Damoklesschwert gleich, das Ordnungsamt. In Leipzig etwa kann es schon mal passieren, dass die Schergen vom Amt die Einhaltung der modifizierten Quarantäne ausgerechnet dann überprüfen, wenn der Betreffende in der Klinik schuftet. Offenbar erlaubt eine interne Kommunikationslücke solche Geniestreiche der Überwachung. Wohl dem, der, wie in einem kolportierten Fall, eine Mutter im Haus hat, die den drohenden Bußgeldbescheid und damit belastenden Ämterverkehr abwenden kann.
So droht den Ärzten und Krankenschwestern im Arbeitsalltag zwischen regulärem Betrieb und Isolierstation der Burnout, daheim aber fördert die behördlich kontrollierte Isolation wohl eher eine Depression…"
Wie lange lassen sich die Menschen diesen Schwachsinn noch gefallen? Schauen wir mal in die Welt. Die derzeitige Konstitution von Nordkorea existiert seit 1972 also 49 Jahre. China seit 1952 macht 69 Jahre. Die DDR hat 41 Jahre geschafft. Die BRD auch 41 Jahre. Wir sind jetzt im Jahr der derzeitigen Konstitution 20. Fast schon Halbzeit.
LOL, mit nem Glas Wein sollte man nicht rechnen. Wir sind natürlich im Jahr 30. Halbzeit ist schon rum.
Diese Probleme werden sich mit der nächsten Welle erledigen, mit der Welle der Klinikschließungen:
https://www.gemeingut.org/krankenhausschliessungen-stoppen
Wo es keine Kliniken gibt, kann es auch kein überlastetes Personal mehr geben.
Es wird Zeit, dass sich Leute darüber informieren, wie sie mit Bußgeldern umgehen. Ein Bußgeld bietet nämlich die Möglichkeit auf einen Gerichtsprozess und dort ist der Staat in der Beweispflicht. Das ist also eine Möglichkeit, die Coronoia ein Stück weit gerichtlich aufzuarbeiten.
Zum Thema Laienverteidigung siehe:
http://www.projektwerkstatt.de/index.php?domain_id=43&p=10065