Masken: Aktuelle Warnungen und Rückrufe

Das Por­tal pro​dukt​war​nung​.eu führt aktu­ell über 100 Ein­trä­ge dazu an.

»Wich­ti­ger Hin­weis: Hier wer­den nur bereits von Behör­den bean­stan­de­te Mas­ken auf­ge­führt. Es bedeu­tet NICHT, dass Mas­ken die nicht auf­ge­führt sind, auto­ma­tisch in Ord­nung sind!«

9 Antworten auf „Masken: Aktuelle Warnungen und Rückrufe“

  1. Das ist doch wie­der nur mal wie­der ein Beweis mehr, dass der Mas­ken­wahn völ­lig ohne Evi­denz daher kommt. Nicht nur, dass die meis­ten Mas­ken über­haupt nie­man­den vor Coro­na-Viren schüt­zen, son­dern sie scha­den sogar defi­ni­tiv; das trifft auf alle Mas­ken, ob aus Tex­til- oder Faser­ma­te­ri­al gefer­tigt, mehr oder weni­ger zu. Man­che son­dern Farb­gif­te, ande­re Flu­sen ab, die ein­ge­at­met werden.
    Die Erhö­hung des Atem­wi­der­stands trifft auf alle zu, den CO2- Rück­at­mungs­ef­fekt bewir­ken vor allem die hoch­ver­dich­te­ten zer­ti­fi­zier­ten Mas­ken. Für Asth­ma­ti­ker oder älte­re Leu­te eine deut­li­che Gesundheitsgefährdung!

  2. Wenn der Man­gel "nur" in einer unzu­rei­chen­den Wir­kung besteht, mag das für die Anwen­dungs­fäl­le kri­tisch sein, wofür die Mas­ken ursprüng­lich gedacht waren. Bei der Anwen­dung als befoh­le­ner Maul­korb für die Bevöl­ke­rung spielt das aber kei­ne Rol­le, son­dern da soll nur eine mög­lichst schi­ka­nö­se Ein­schrän­kung der Atmung erfol­gen. Durch den Gestank der zumeist chi­ne­si­schen Maul­kör­be hat­te ich noch nie Zwei­fel, dass sie gesund­heit­lich unbe­denk­lich sind.
    Wegen der teils hohen Prei­se für die in Bay­ern in gro­ßer Men­ge erfor­der­li­chen FFP2-Maul­kör­be wer­den die­se ja oft als Zuga­be bei Bestel­lun­gen bei­gelegt oder die Leu­te kau­fen das, was sie bekom­men kön­nen – da man ja sonst nicht mehr ÖPNV fah­ren darf und nicht mehr Ein­kau­fen darf. In den ande­ren Bun­des­län­dern genü­gen ja (noch) die OP-Lap­pen vorm Gesicht. Mitt­ler­wei­le wer­den bei uns in der Stadt die Bür­ger von den Kon­trol­leu­ren schon belangt, wenn sie sehen, dass sich der FFP2-Maul­korb nicht rhyth­misch ans Gesicht zieht, son­dern zur leich­te­ren Atmung so ange­legt wird, dass man am Maul­korb vor­bei atmen kann.

  3. Spä­tes­tesn wenn eine medi­zi­ni­sche Mas­ke ein zwei­tes Mal benutzt wird, ist sie schäd­lich für den Träger.

    Jeder kennt das: ein öfter zer­knit­ter­tes und geknautsch­tes Papier­ta­schen­tuch zer­fällt mit der Zeit. Das geschiet mit jedem Faser­ma­te­ri­al so. Je öfter also so eine medi­zi­ni­sche Mas­ke ver­wen­det wird, umso mehr Faser­bruch­stü­cke wer­den abge­ge­ben und dann ein­ge­at­met. Das kann gra­vie­ren­de Fol­gen haben. Asbes­to­se, ick hör Dir trapp­sen (Asbes­to­se wird nicht nur von Asbest aus­ge­löst. Die Krank­heit ent­steht durch Ein­at­men von spit­zen Par­ti­keln, die sich in die Lun­gen­bläs­chen boh­ren. Ent­schei­dend ist zuerst ein­mal nicht Mate­ri­al son­dern Formfaktor.).

    Die Bun­des­re­gie­rung erzwingt gezielt und breit­flä­chig Erkan­kun­gen in der Bevölkerung.

    (Die Mas­ken­her­stel­ler wer­den sich übri­gens wohl absi­chern, indem sie dar­auf hin­wei­sen, dass jede Mas­ke nur ein­mal ver­wen­det wer­den darf. Aber wer kann das bei dem aktu­el­len Mas­ken­zwang so machen, wie der bestim­mung­ge­mä­ße Gebrauch verlangt?)

  4. Vom "bestim­mungs­ge­mä­ßen Gebrauch" kann beim befoh­le­nen stun­den­lan­gen Tra­gen im Büro und beim Zug­fah­ren ganz sicher kei­ne Rede mehr sein. FFP2/3 sind nicht zum Tra­gen aus Spaß durch gesun­de Men­schen im All­tag bestimmt!

  5. Bei gmx​.de ist heu­te zu lesen:

    "Das Dro­ge­rie-Unter­neh­men Ross­mann ruft eine Char­ge von FFP2-Mas­ken zurück. Betrof­fen sind Mas­ken der Mar­ke "alta­phar­ma" mit der Char­gen-Num­mer LOT 2020F50. Der Rück­ruf erfol­ge aus "vor­beu­gen­dem Ver­brau­cher­schutz", wie das Unter­neh­men bereits vor eini­gen Tagen mitteilte.

    Bei den betrof­fe­nen Mas­ken sei­en nicht alle Anfor­de­run­gen an per­sön­li­che Schutz­aus­rüs­tung erfüllt. Ins­be­son­de­re in ölhal­ti­ger Umge­bung wür­den sie kei­nen aus­rei­chen­den Schutz bie­ten – also etwa bei Arbei­ten an geöl­ten Moto­ren oder Getrieben.

    Kun­den kön­nen die Schutz­mas­ken zurück­ge­ben und bekom­men den Kauf­preis erstat­tet. Zunächst hat­ten meh­re­re Medi­en über den Rück­ruf berichtet."

    Was soll die­ser sinn­freie Hin­weis zur Nicht­er­fül­lung als PSA? Kein gewerb­li­cher Anwen­der kauft die Mas­ken bei Ross­mann. Ein­zig der Pöbel, dem die fast flä­chen­de­cken­de Maul­korb­pflicht auf­er­legt wur­de, ist auf die­se Ver­käu­fe im Ein­zel­han­del ange­wie­sen, um damit wenigs­tens Ver­kehrs­mit­tel, Lebens­mit­tel­käu­fe und in vie­len Fäl­len den Arbeits­platz legal betre­ten zu können.

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