Masken könnten wie Warnwesten in Autos Pflicht werden

Erst am 15.2. ist Rosen­mon­tag. Heu­te schon ist aber auf saar​brue​cker​-zei​tung​.de zu lesen:

»Auto­fah­rer könn­ten künf­tig dazu ver­pflich­tet wer­den, zwei Mas­ken zum Schutz vor dem Coro­na­vi­rus in ihrem Fahr­zeug dabei zu haben.«

https://​www​.pla​net​-wis​sen​.de/​k​u​l​t​u​r​/​b​r​a​u​c​h​t​u​m​/​m​a​s​k​e​n​/​m​a​s​k​e​n​-​a​n​t​i​k​e​-​v​e​n​e​d​i​g​-​k​a​r​n​e​v​a​l​-​1​0​0​.​h​tml

»Wie die „Saar­brü­cker Zei­tung“ (Diens­tag) berich­tet, plant das Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um eine „Mit­führ­pflicht“ von Mund-Nase-Bede­ckun­gen auch für die Zeit nach der Pan­de­mie. Das gehe aus einer Stel­lung­nah­me des Res­sorts an den Peti­ti­ons­aus­schuss des Bun­des­ta­ges her­vor, die der Zei­tung vorliege.

Das Ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um erklär­te auf dpa-Anfra­ge, es prü­fe, bei der nächs­ten Ände­rungs­ver­ord­nung der Stra­ßen­ver­kehrs-Zulas­sungs-Ord­nung (StV­ZO) eine Mit­führ­pflicht von zwei Mund-Nasen-Bede­ckun­gen vor­zu­schla­gen.«

Muß der Euro­päi­sche Gerichts­hof Andi Scheu­er zur Ord­nung rufen?

10 Antworten auf „Masken könnten wie Warnwesten in Autos Pflicht werden“

  1. Der ein­zi­ge sinn­vol­le Zweck des Mas­ken­tra­gens beim Auto­fah­ren stellt ein Schutz gegen Blit­zer dar!
    Dies wird auch der ein­zi­ge Grund sein, war­um so man­cher Fah­rer bzw Raser, der allein im KFZ sitzt, sei­ne Mas­ke unter­wegs kon­se­quent aufbehält 😉 😉 😉

  2. Die Mas­ke hilft nur bedingt gegen Blit­zer. Dann muss schon eine IR-Kenn­zei­chen­be­leuch­tung dazu instal­liert wer­den, das soll­te helfen.

    1. @nick
      Gegen Blit­zer hilft der Maul­korb frei­lich nicht. Er erschwert aber die Iden­ti­täts­fest­stel­lung bzw. macht sie unmög­lich. Ein­fach noch einen Hut (viel­leicht von Frau Fischer :D) oder Kap­pe dazu aufsetzen.
      Dann ein­fach Wider­spruch beim Buß­geld­ver­fah­ren ein­le­gen. Begrün­dung: Fah­rer nicht bekannt. Dann darf die Poli­zei anhand eines Bil­des ermit­teln, auf dem der Fah­rer dank Maul­korb und Kopf­be­de­ckung nicht zu erken­nen ist.
      Nicht umsonst gibt es eigent­lich §24 Abs. 4 StVO:
      "Wer ein Kraft­fahr­zeug führt, darf sein Gesicht nicht so ver­hül­len oder ver­de­cken, dass er nicht mehr erkenn­bar ist."

    2. Die Mas­ke hilft natür­lich nur dann gegen Blit­zer, wenn man sie vor­schrifts­ge­mäß über das Kenn­zei­chen zieht – daher ja auch zwei Mas­ken, für vor­ne und hinten.

  3. Ein Fla­tu­lenz­ab­führ­an­la­ge dürf­te auch bald Pflicht wer­den-schliess­lich wis­sen wir dass­das was hin­ten raus­kommt noch gefähr­li­cher als der Atem ist.

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