Erst am 15.2. ist Rosenmontag. Heute schon ist aber auf saarbruecker-zeitung.de zu lesen:
»Autofahrer könnten künftig dazu verpflichtet werden, zwei Masken zum Schutz vor dem Coronavirus in ihrem Fahrzeug dabei zu haben.«
»Wie die „Saarbrücker Zeitung“ (Dienstag) berichtet, plant das Bundesverkehrsministerium eine „Mitführpflicht“ von Mund-Nase-Bedeckungen auch für die Zeit nach der Pandemie. Das gehe aus einer Stellungnahme des Ressorts an den Petitionsausschuss des Bundestages hervor, die der Zeitung vorliege.
Das Verkehrsministerium erklärte auf dpa-Anfrage, es prüfe, bei der nächsten Änderungsverordnung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine Mitführpflicht von zwei Mund-Nasen-Bedeckungen vorzuschlagen.«
Muß der Europäische Gerichtshof Andi Scheuer zur Ordnung rufen?
Der einzige sinnvolle Zweck des Maskentragens beim Autofahren stellt ein Schutz gegen Blitzer dar!
Dies wird auch der einzige Grund sein, warum so mancher Fahrer bzw Raser, der allein im KFZ sitzt, seine Maske unterwegs konsequent aufbehält 😉 😉 😉
In dem Fall hätte sie wenigstens mal einen nachgewiesenen Nutzen.
Ich besorge mir schonmal einen Anhänger, wer weiß was denen noch so alles einfällt.
so herrlich entlarvend. Maske forever!
Ich habe meine Propellermütze schon mal für alle Fälle dabei 🙂 🙂 🙂
https://mobile.twitter.com/Covidio38442167/status/1358530716280238082
@Pusteblume: "Dieser Tweet stammt von einem gesperrten Account."
Die Maske hilft nur bedingt gegen Blitzer. Dann muss schon eine IR-Kennzeichenbeleuchtung dazu installiert werden, das sollte helfen.
@nick
Gegen Blitzer hilft der Maulkorb freilich nicht. Er erschwert aber die Identitätsfeststellung bzw. macht sie unmöglich. Einfach noch einen Hut (vielleicht von Frau Fischer :D) oder Kappe dazu aufsetzen.
Dann einfach Widerspruch beim Bußgeldverfahren einlegen. Begründung: Fahrer nicht bekannt. Dann darf die Polizei anhand eines Bildes ermitteln, auf dem der Fahrer dank Maulkorb und Kopfbedeckung nicht zu erkennen ist.
Nicht umsonst gibt es eigentlich §24 Abs. 4 StVO:
"Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist."
Die Maske hilft natürlich nur dann gegen Blitzer, wenn man sie vorschriftsgemäß über das Kennzeichen zieht – daher ja auch zwei Masken, für vorne und hinten.
Ein Flatulenzabführanlage dürfte auch bald Pflicht werden-schliesslich wissen wir dassdas was hinten rauskommt noch gefährlicher als der Atem ist.