Masken könnten wie Warnwesten in Autos Pflicht werden

Erst am 15.2. ist Rosenmontag. Heute schon ist aber auf saar​bruecker​-zei​tung​.de zu lesen:

»Autofahrer könn­ten künf­tig dazu ver­pflich­tet wer­den, zwei Masken zum Schutz vor dem Coronavirus in ihrem Fahrzeug dabei zu haben.«

https://​www​.pla​net​-wis​sen​.de/​k​u​l​t​u​r​/​b​r​a​u​c​h​t​u​m​/​m​a​s​k​e​n​/​m​a​s​k​e​n​-​a​n​t​i​k​e​-​v​e​n​e​d​i​g​-​k​a​r​n​e​v​a​l​-​1​0​0​.​h​tml

»Wie die „Saarbrücker Zeitung“ (Dienstag) berich­tet, plant das Bundesverkehrsministerium eine „Mitführpflicht“ von Mund-Nase-Bedeckungen auch für die Zeit nach der Pandemie. Das gehe aus einer Stellungnahme des Ressorts an den Petitionsausschuss des Bundestages her­vor, die der Zeitung vorliege.

Das Verkehrsministerium erklär­te auf dpa-Anfrage, es prü­fe, bei der näch­sten Änderungsverordnung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine Mitführpflicht von zwei Mund-Nasen-Bedeckungen vor­zu­schla­gen.«

Muß der Europäische Gerichtshof Andi Scheuer zur Ordnung rufen?

10 Antworten auf „Masken könnten wie Warnwesten in Autos Pflicht werden“

  1. Der ein­zi­ge sinn­vol­le Zweck des Maskentragens beim Autofahren stellt ein Schutz gegen Blitzer dar!
    Dies wird auch der ein­zi­ge Grund sein, war­um so man­cher Fahrer bzw Raser, der allein im KFZ sitzt, sei­ne Maske unter­wegs kon­se­quent aufbehält 😉 😉 😉

    1. @nick
      Gegen Blitzer hilft der Maulkorb frei­lich nicht. Er erschwert aber die Identitätsfeststellung bzw. macht sie unmög­lich. Einfach noch einen Hut (viel­leicht von Frau Fischer :D) oder Kappe dazu aufsetzen.
      Dann ein­fach Widerspruch beim Bußgeldverfahren ein­le­gen. Begründung: Fahrer nicht bekannt. Dann darf die Polizei anhand eines Bildes ermit­teln, auf dem der Fahrer dank Maulkorb und Kopfbedeckung nicht zu erken­nen ist.
      Nicht umsonst gibt es eigent­lich §24 Abs. 4 StVO:
      "Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so ver­hül­len oder ver­decken, dass er nicht mehr erkenn­bar ist."

    2. Die Maske hilft natür­lich nur dann gegen Blitzer, wenn man sie vor­schrifts­ge­mäß über das Kennzeichen zieht – daher ja auch zwei Masken, für vor­ne und hinten.

  2. Ein Flatulenzabführanlage dürf­te auch bald Pflicht wer­den-schliess­lich wis­sen wir dass­das was hin­ten raus­kommt noch gefähr­li­cher als der Atem ist.

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