Maskengegnerin erneut in Weiden abgeführt: Jetzt sechs Tage hinter Gitter

»Die glei­che Frau, die am Samstag pro­vo­kant ohne Mund-Nasen-Schutz in der Weidener Fußgängerzone einen Polizeieinsatz ver­an­lass­te, fiel am Mittwoch auf dem Bauernmarkt erneut auf. Noch am Vormittag kam sie in Polizeigewahrsam.«

https://​www​.onetz​.de/​o​b​e​r​p​f​a​l​z​/​w​e​i​d​e​n​-​o​b​e​r​p​f​a​l​z​/​m​a​s​k​e​n​g​e​g​n​e​r​i​n​-​e​r​n​e​u​t​-​w​e​i​d​e​n​-​a​b​g​e​f​u​e​h​r​t​-​s​e​c​h​s​-​t​a​g​e​-​g​i​t​t​e​r​-​i​d​3​1​9​6​5​8​0​.​h​tml

Das loka­le Portal onetz​.de berich­tet am 17.3.:

»Eine 58-Jährige in Begleitung zwei­er wei­te­rer Personen setz­te sich am Mittwoch zwi­schen 9 und 10 Uhr als unan­ge­mel­de­te Ein-Frau-Demonstration in der Weidener Altstadt in Szene. In der Nähe des Brunnens auf dem Unteren Markt soll sie gegen­über Passanten auf­dring­lich gewor­den sein. Sie trug kei­nen Mund-Nasen-Schutz und ver­brei­te­te die Aussage, die gel­ten­de Maskenpflicht sei "Folter". Das tat sie auch auf einem Plakat kund.

Nach Polizeiangaben mel­de­ten sich dar­auf­hin meh­re­re Bürger, die sich belä­stigt fühl­ten, sowie Vertreter der kom­mu­na­len Sicherheitswacht bei den Beamten. Die spra­chen die Frau an und for­der­ten sie auf, eine vor­schrifts­mä­ßi­ge Maske zu tra­gen. Sie zeig­te sich unein­sich­tig, akzep­tier­te einen Platzverweis nicht und setz­te sich hin. Dabei sprach sie von "pas­si­vem Widerstand".

Daraufhin wur­de sie in Gewahrsam genom­men und am frü­hen Nachmittag dem Amtsrichter vor­ge­führt. Der ord­ne­te bis ein­schließ­lich Montag, 22. März, Unterbringungsgewahrsam an. Sprich: Sie wird ein­ge­sperrt. Dies die­ne zur Verhinderung wei­te­rer Ordnungswidrigkeiten. Die 58-Jährige war wegen ihrer Verweigerungshaltung bereits am ver­gan­ge­nen Samstag abge­führt worden.

Dazu zählt inzwi­schen Einiges. Die Frau erwar­tet bin­nen weni­ger Tage die zwei­te Anzeige wegen des Verstoßes gegen die in der Innenstadt gel­ten­de Anti-Covid-Allgemeinverfügung. Zudem habe sie den Einsatz gefilmt. Auch dies zieht mög­li­cher­wei­se eine Anzeige nach sich, da die Verbreitung von Bild und Tonaufnahmen von poli­zei­li­chen Maßnahmen in der Regel nicht gestat­tet ist. Am Samstag kam noch Beamtenbeleidigung hin­zu. Auch einen der Begleiter der amts­be­kann­ten Maskengegnerin erwar­tet eine Zahlungsaufforderung. Er hat­te zwar eine Mund-Nasen-Bedeckung dabei, die er aber nach Polizeiangaben nur "man­gel­haft getra­gen" hat.

Dies alles zieht Bußgeldbescheide nach sich. Sollten die Frau oder ihr Begleiter dies nicht akzep­tie­ren, wür­de der Fall wohl vor Gericht ver­han­delt.«

36 Antworten auf „Maskengegnerin erneut in Weiden abgeführt: Jetzt sechs Tage hinter Gitter“

    1. Der Staat (bzw. Tedros glo­bal) ernann­te den Feind (das Virus) und setzt die Standards für "neu­es Normal" und für Wohlverhalten … 

      Staatskult

      https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​S​t​a​a​t​s​k​ult

      Die Unke des Unheils Karl Lauterbach … 

      eini­ge Kultgeschädigte hul­di­gen ihm, 

      (Ekklesiogene Neurose)

      … Personenkult

      https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​P​e​r​s​o​n​e​n​k​ult

  1. Weiden hat eine Gedenktafel mit die­sem Text an einer pri­va­ten Hauswand in Weiden ver­dient. Am besten dieb­stahl­si­cher und Vanalismusresistent !!!

  2. "Daraufhin wur­de sie in Gewahrsam genom­men und am frü­hen Nachmittag dem Amtsrichter vor­ge­führt. Der ord­ne­te bis ein­schließ­lich Montag, 22. März, Unterbringungsgewahrsam an. Sprich: Sie wird ein­ge­sperrt. Dies die­ne zur Verhinderung wei­te­rer Ordnungswidrigkeiten."

    Ich den­ke, dass man nun mit Fug und Recht behaup­ten kann, dass der Rechtsstaat und Rechtssicherheit nicht mehr existieren.
    Es wer­den Menschen, die schwer­ste Körperverletzungen und der­glei­chen bege­hen, am sel­ben Tag frei­ge­las­sen, wäh­rend die­se Frau ein­ge­sperrt wird. Viele Straftaten wer­den in die­sem Land über­haupt nicht mehr verfolgt.
    Hier ist die Grenze zur Willkürherrschaft überschritten.

    1. @ fabia­nus

      Diese Grenze war schon lan­ge vor­her über­schrit­ten. Verdeutlicht wird dadurch aber, dass hier ver­sucht wird, ein Exempel zu sta­tu­ie­ren und das Regime zu schüt­zen, weil die gan­ze Chose nur funk­tio­niert, wenn der Terror von der Masse wider­spruchs- und wider­stands­los getra­gen wird. Diese Frau hat es gewagt, sich öffent­lich­keits­wirk­sam zu wider­set­zen und das ist aus Sicht des Regimes und sei­ner Satrapen auf den Richterstühlen unverzeihlich.

      1. In der 43. Sitzung des Corona Untersuchungsausschuss meint Naomi Klein, dass wir schon fast in der Diktatur ange­langt sind und uns kei­ne Hoffnung mehr machen soll­ten, dass die Judikative uns raushaut.
        Das ist wenig erfreu­lich, aber mir ist so eine Aussage fast lie­ber als Füllmichs Vertrauen in irgend­wel­che Richter und Gerichte, für den es m. E. wenig Anlass gibt.

  3. Gute Aktion, tol­le Frau. Das Regime gehört, samt Richter, eben­falls in Unterbringungsgewahrsam und zwar bis zur Gerichtsverhandlung, damit sie nicht noch mehr Schaden anrich­ten können.

  4. In den USA hät­te man sie wahr­schein­lich geteasert oder direkt not­fall­mä­ssig erschossen.

    Was sind dage­gen 6 Tage rich­ter­lich erlas­se­ner Haft aus seu­chen­po­li­zei­li­chen Gründen?

    Off-topic: Kennt jemand das Buch "Furchtbare Juristen"? Wo kann man das bestellen?

    1. Ingo Müller, Furchtbare Juristen – ruf mal in der Buchhandlung Deines Vertrauens an, die soll­ten Dir das besor­gen kön­nen. Wenns online sein soll, gibt es das z.B bei den Buchkomplizen, der gro­sse Marktplatz mit A hats auch, aber ob Du da bestel­len willst, musst Du sel­ber wissen.

  5. "Passanten fühl­ten sich verunsichert"…
    Was mehr braucht es nicht, um Menschen ein­zu­sper­ren? Großartig, da kön­nen sich die Bremer Radfahrer auf eini­ges gefasst machen. Die ver­un­si­chern mich jeden Morgen, wenn sie ohne Licht durch die Fußgängerzone bret­tern! Jetzt müss­te ich nur noch zu einem Mikrocephalen ohne Anstand mutie­ren, um dem Weidener Vorbild zu folgen 😀

    Aber "unan­ge­mel­de­te Ein-Frau-Demonstration"? Ich war immer der Meinung, eine Demonstration erfor­de­re eine Zusammenkunft meh­re­rer Menschen und die ent­spre­chen­den Regelungen beträ­fen das Versammlungsrecht. Ich muss mich wohl irren, denn das wer­den die Lokalreporter sicher aus­gie­big recher­chiert haben, die Presse ist genau so unfehl­bar wie Klabauterbach.

    1. Ich wür­de sagen, Polizisten zeich­nen sich vor allem dadurch aus, dass sie auf der Arbeit ihr Gehirn gegen eine Uniform austauschen.
      Was für eine Gnade, nicht den­ken zu müs­sen. Das über­nimmt der Dienstherr, mit dem man sich iden­ti­fi­zie­ren kann, und in des­sen Namen man sich auf­plu­stert.* Der Preis dafür, ist der eige­ne Verstand, den man beim Arbeiten aus­knipst – sofern man einen hat. Berufsmäßige Regression, sozusagen.

      *Und bei den Richtern ist die Uniform der Talar, und der Dienstherr das Gesetz.

  6. Schon bezeich­nend: Wenn jemand mit sei­nem Auto mei­ne AUSfahrt blockiert (recht­lich die glei­che Dimension: Ordnungswidrigkeit), darf erst nach ver­geb­li­chen Versuchen, den Halter zu fin­den, abge­schleppt wer­den, wenn ich "nur" nicht REINfahren kann, hat der Blockierer sogar nur ein "Knöllchen" zu befürchten…
    Ich hof­fe, die­se cou­ra­gier­te Frau fin­det in näch­ster Instanz ein Gericht wie das Amtsgericht Ludwigsburg, das schon die­se sinn­lo­sen Einschränkungen für ver­fas­sungs­wid­rig hält (Laut Aerosolphysiker Dr. Scheuch ist eine Ansteckung in der fri­schen Luft ja so gut wie unmög­lich.), erst recht aber die­se Freiheitsberaubung.

  7. Eine wei­te­re Perle für die Encyklopädie der Absuditäten.
    Schön fin­de ich auch die Umschreibung der Autorin im Bild: "Dort fühl­ten sich zuvor Passanten von der Aktion gegen die gel­ten­den Corona-Aktionen verunsichert."

    Will nicht wis­sen, wie vie­le der Passanten am Ende nicht ver­un­si­chert son­dern zor­nig auf die Frau waren, ohne zu mer­ken, dass der eige­ne Zorn wohl­mög­lich ein Indiz für das feh­len­de eige­ne Rückgrat ist. Zorn könn­te so ein guter Ratgeber sein…

  8. "Rechtsstaat" der kon­zern­po­li­tisch Indemnität-kri­mi­nell und poli­tisch Weisung-gebun­den staats­an­walt­schaft­lich ent­setz­lich, fre­vel­haft zweck­ent­frem­de­ten Bundesrepublik Deutschland

    Konzernpolitischer Kapitalsuperbetrug -> Unterdrückung -> Folter -> Widerstand -> poli­zei­li­che Übergriffe -> ille­gi­ti­me Geldbußen u. Strafbefehle -> Widerstand -> Steigerung der Folter -> Freiheitsberaubung -> …

  9. Ich glau­be kein ein­zi­ger Passant fühl­te sich ver­un­si­chert, das ist nur ein Vorwand.
    Die ein­zi­ge ver­nünf­ti­ge haben sie eingesperrt.

    Es sieht sehr danach aus, dass Merkel u. Co. Menschen hat tot­sprit­zen las­sen, und sie wird nicht eingesperrt.

  10. Seit 1307 (angeb­li­cher Zeitpunkt der Geschichte von Wilhelm Tell und dem Gesslerhut) hat sich doch ein erheb­li­cher zivi­li­sa­to­ri­scher Fortschritt ergeben.
    Schliesslich hät­te der Landvogt die Dame auch dazu ver­ur­tei­len kön­nen, einen Apfel vom Kopf ihres Sohnes zu schiessen.
    Fraglich ist natür­lich heu­te, ob man die Geschichte noch so wen­den könn­te wie dun­nemals der gute Tell.
    Ob die Einwohner Altdorfs (wo damals der Legende nach der Pfahl mit dem Hut gestan­den haben soll) damals auch sau­er auf Wilhelm Tell waren, weil der den Gesslerhut nicht grüsste?

    1. @RaKo62:
      Das Wappen von Altdorf in Uri sei übri­gens dem Wappen der Stadt Altdorf bei Nürnberg, ehem. Universitätsstadt, nach­emp­fun­den, wel­ches auch dem klei­nen Wappen der Stadt Nürnberg entspricht.

      Auch war Nürnberg eine reichs­un­mit­tel­ba­re Stadt (sie­he 1219: https://​www​.nuern​berg​.de/​i​n​t​e​r​n​e​t​/​s​t​a​d​t​a​r​c​h​i​v​/​s​t​a​d​t​g​e​s​c​h​i​c​h​t​e​_​d​a​t​e​n​.​h​tml ). Auch Uri, Schwyz und Unterwalden waren reichsunmittelbar. 

      Als Kaiser Rudolf von Habsburg 1291 starb, schwo­ren sich die­se gegen­sei­ti­ge Unterstützung, falls die Erben der Habsburger die Reichsunmittelbarkeit strei­tig machen woll­ten. Die Habsburg steht im Aargau in der Schweiz, die es damals nicht gab.

      'Justinger berich­tet, in der Zeit unmit­tel­bar vor dem Morgartenkrieg (1315) sei­en die Waldstätten unter einer erdrücken­den Willkürherrschaft der habs­bur­gi­schen Vögte gestan­den, was den Aufstand aus­lö­ste.' https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCtlischwur

      Wilhelm Tell 1307 gehört in die­se Ereigniskette von 1291 bis 1315. Nur wird ger­ne ver­ges­sen, dass die Habsburger und Gessler aus heu­ti­ger Sicht eben auch Schweizer waren.

      In der Schlacht am Moorgarten 1315, die erste Schlacht bei der ein Zivilheer ein Ritterheer besieg­te, ver­tei­dig­ten die drei 'Urkantone' Ihren Status nicht gegen Oesterreicher, son­dern haupt­säch­lich gegen ande­re Schweizer (Habsburger Verbündete) aus heu­ti­ger Sicht.

      Von daher, wie immer sie das mit Tell und dem Gesslerhut gese­hen haben, 1315 haben sie es Tell gleichgetan.

      Wie vie­le heu­te eher den Gesslerhut grü­ssen oder selbst Gesslers sind, und wie vie­le tat­säch­lich Tell nach­ei­fern, das ist eine ande­re Frage.

  11. In Thüringen wur­de vor eini­ger Zeit vom Verfassungsgerichtshof eine kom­plet­te Verordnung für nich­tig erklärt. Das heißt, auch alle ord­nungs­be­hörd­li­chen und poli­zei­li­chen "Maßnahmen", die in die­ser Zeit erfolg­ten, waren kom­plett rechts­wid­rig und nich­tig, weil ohne Rechtsgrundlage.

    "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" ist auch nur dann straf­bar, wenn jene recht­mä­ßig, auf Basis einer (einer gericht­li­chen Prüfung stand­hal­ten­den) Rechtsgrundlage han­deln. Andernfalls erfül­len sie u. a. die Straftatbestände der Nötigung, Freiheitsberaubung und Verfolgung Unschuldiger. Und gegen unmit­tel­ba­ren kör­per­li­chen Zwang ist dann m. E. auch kör­per­li­che Notwehr zuläs­sig; auch durch Dritte (unterl. Hilfeleistung?). Genau des­halb sind Beamte remonstrationspflichtig.

    Klar. Man geht dabei halt am Ende das Risiko ein, genau vor sol­chen Bütteln und Erben Freislers zu lan­den, wie die­sem beson­ders wider­li­chen Exemplar eines "Juristen".

    Ich sehe jeden­falls auch kei­ne Chancen, die­se Diktatur rechts­staat­lich zu kip­pen. Wir haben also die Wahl, uns zu unter­wer­fen, zu flie­hen. Oder Artikel 20 (4) end­lich ernst zu neh­men. Und dabei macht man sich halt auch mal die Hände schmutzig.

  12. Solange die­ses Land noch so vie­le "besorg­te Bürger" , bes­ser gesagt, "Denunzianten", auf­wei­sen kann, muß man sich um den Untergang von Mutter Merkels Willkürherrschaft kei­ne Sorgen machen .

  13. "Zudem habe sie den Einsatz gefilmt. Auch dies zieht mög­li­cher­wei­se eine Anzeige nach sich, da die Verbreitung von Bild und Tonaufnahmen von poli­zei­li­chen Maßnahmen in der Regel nicht gestat­tet ist."

    Das Filmen von Polizeibeamten in der Öffentlichkeit ist selbst­ver­ständ­lich erlaubt. Die Zeitung ver­brei­tet mal wie­der Fakenews.

  14. Verwaltungsgericht Berlin
    Freihalteanordnung von Krankenhausbetten auf­grund Infektionsschutzgesetz (IfSG) nichtig

    Mit Beschluss vom 11. Februar 2021 (VG 14 L 18/21, 20/21) hat das VG Berlin einem Antrag eines Krankenhausträgers auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung statt­ge­ge­ben. Es wird fest­ge­stellt, dass die antrag­stel­len­de Krankenhausträgerin vor­läu­fig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache nicht ver­pflich­tet ist, § 6 Abs. 2 Satz 1 der Berliner Corona-Krankenhausverordnung plan­ba­re nicht dring­li­che Eingriffe zu verschieben.
    https://​www​.seufert​-law​.de/​m​e​d​i​a​/​f​i​l​e​s​/​m​a​n​d​a​n​t​e​n​i​n​f​o​r​m​a​t​i​o​n​e​n​_​p​d​f​/​2​1​0​3​1​5​_​E​-​M​I​_​B​e​t​t​e​n​s​p​e​r​r​e​_​B​e​r​l​i​n​.​pdf

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert