Maskengegnerin erneut in Weiden abgeführt: Jetzt sechs Tage hinter Gitter

»Die glei­che Frau, die am Sams­tag pro­vo­kant ohne Mund-Nasen-Schutz in der Wei­de­ner Fuß­gän­ger­zo­ne einen Poli­zei­ein­satz ver­an­lass­te, fiel am Mitt­woch auf dem Bau­ern­markt erneut auf. Noch am Vor­mit­tag kam sie in Polizeigewahrsam.«

https://​www​.onetz​.de/​o​b​e​r​p​f​a​l​z​/​w​e​i​d​e​n​-​o​b​e​r​p​f​a​l​z​/​m​a​s​k​e​n​g​e​g​n​e​r​i​n​-​e​r​n​e​u​t​-​w​e​i​d​e​n​-​a​b​g​e​f​u​e​h​r​t​-​s​e​c​h​s​-​t​a​g​e​-​g​i​t​t​e​r​-​i​d​3​1​9​6​5​8​0​.​h​tml

Das loka­le Por­tal onetz​.de berich­tet am 17.3.:

»Eine 58-Jäh­ri­ge in Beglei­tung zwei­er wei­te­rer Per­so­nen setz­te sich am Mitt­woch zwi­schen 9 und 10 Uhr als unan­ge­mel­de­te Ein-Frau-Demons­tra­ti­on in der Wei­de­ner Alt­stadt in Sze­ne. In der Nähe des Brun­nens auf dem Unte­ren Markt soll sie gegen­über Pas­san­ten auf­dring­lich gewor­den sein. Sie trug kei­nen Mund-Nasen-Schutz und ver­brei­te­te die Aus­sa­ge, die gel­ten­de Mas­ken­pflicht sei "Fol­ter". Das tat sie auch auf einem Pla­kat kund.

Nach Poli­zei­an­ga­ben mel­de­ten sich dar­auf­hin meh­re­re Bür­ger, die sich beläs­tigt fühl­ten, sowie Ver­tre­ter der kom­mu­na­len Sicher­heits­wacht bei den Beam­ten. Die spra­chen die Frau an und for­der­ten sie auf, eine vor­schrifts­mä­ßi­ge Mas­ke zu tra­gen. Sie zeig­te sich unein­sich­tig, akzep­tier­te einen Platz­ver­weis nicht und setz­te sich hin. Dabei sprach sie von "pas­si­vem Widerstand".

Dar­auf­hin wur­de sie in Gewahr­sam genom­men und am frü­hen Nach­mit­tag dem Amts­rich­ter vor­ge­führt. Der ord­ne­te bis ein­schließ­lich Mon­tag, 22. März, Unter­brin­gungs­ge­wahr­sam an. Sprich: Sie wird ein­ge­sperrt. Dies die­ne zur Ver­hin­de­rung wei­te­rer Ord­nungs­wid­rig­kei­ten. Die 58-Jäh­ri­ge war wegen ihrer Ver­wei­ge­rungs­hal­tung bereits am ver­gan­ge­nen Sams­tag abge­führt worden.

Dazu zählt inzwi­schen Eini­ges. Die Frau erwar­tet bin­nen weni­ger Tage die zwei­te Anzei­ge wegen des Ver­sto­ßes gegen die in der Innen­stadt gel­ten­de Anti-Covid-All­ge­mein­ver­fü­gung. Zudem habe sie den Ein­satz gefilmt. Auch dies zieht mög­li­cher­wei­se eine Anzei­ge nach sich, da die Ver­brei­tung von Bild und Ton­auf­nah­men von poli­zei­li­chen Maß­nah­men in der Regel nicht gestat­tet ist. Am Sams­tag kam noch Beam­ten­be­lei­di­gung hin­zu. Auch einen der Beglei­ter der amts­be­kann­ten Mas­ken­geg­ne­rin erwar­tet eine Zah­lungs­auf­for­de­rung. Er hat­te zwar eine Mund-Nasen-Bede­ckung dabei, die er aber nach Poli­zei­an­ga­ben nur "man­gel­haft getra­gen" hat.

Dies alles zieht Buß­geld­be­schei­de nach sich. Soll­ten die Frau oder ihr Beglei­ter dies nicht akzep­tie­ren, wür­de der Fall wohl vor Gericht ver­han­delt.«

36 Antworten auf „Maskengegnerin erneut in Weiden abgeführt: Jetzt sechs Tage hinter Gitter“

    1. Der Staat (bzw. Tedros glo­bal) ernann­te den Feind (das Virus) und setzt die Stan­dards für "neu­es Nor­mal" und für Wohlverhalten … 

      Staats­kult

      https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​S​t​a​a​t​s​k​ult

      Die Unke des Unheils Karl Lauterbach … 

      eini­ge Kult­ge­schä­dig­te hul­di­gen ihm, 

      (Ekkle­sio­ge­ne Neurose)

      … Per­so­nen­kult

      https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​P​e​r​s​o​n​e​n​k​ult

  1. Wei­den hat eine Gedenk­ta­fel mit die­sem Text an einer pri­va­ten Haus­wand in Wei­den ver­dient. Am bes­ten dieb­stahl­si­cher und Vanalismusresistent !!!

  2. "Dar­auf­hin wur­de sie in Gewahr­sam genom­men und am frü­hen Nach­mit­tag dem Amts­rich­ter vor­ge­führt. Der ord­ne­te bis ein­schließ­lich Mon­tag, 22. März, Unter­brin­gungs­ge­wahr­sam an. Sprich: Sie wird ein­ge­sperrt. Dies die­ne zur Ver­hin­de­rung wei­te­rer Ordnungswidrigkeiten."

    Ich den­ke, dass man nun mit Fug und Recht behaup­ten kann, dass der Rechts­staat und Rechts­si­cher­heit nicht mehr existieren.
    Es wer­den Men­schen, die schwers­te Kör­per­ver­let­zun­gen und der­glei­chen bege­hen, am sel­ben Tag frei­ge­las­sen, wäh­rend die­se Frau ein­ge­sperrt wird. Vie­le Straf­ta­ten wer­den in die­sem Land über­haupt nicht mehr verfolgt.
    Hier ist die Gren­ze zur Will­kür­herr­schaft überschritten.

    1. @ fabia­nus

      Die­se Gren­ze war schon lan­ge vor­her über­schrit­ten. Ver­deut­licht wird dadurch aber, dass hier ver­sucht wird, ein Exem­pel zu sta­tu­ie­ren und das Regime zu schüt­zen, weil die gan­ze Cho­se nur funk­tio­niert, wenn der Ter­ror von der Mas­se wider­spruchs- und wider­stands­los getra­gen wird. Die­se Frau hat es gewagt, sich öffent­lich­keits­wirk­sam zu wider­set­zen und das ist aus Sicht des Regimes und sei­ner Satra­pen auf den Rich­ter­stüh­len unverzeihlich.

      1. In der 43. Sit­zung des Coro­na Unter­su­chungs­aus­schuss meint Nao­mi Klein, dass wir schon fast in der Dik­ta­tur ange­langt sind und uns kei­ne Hoff­nung mehr machen soll­ten, dass die Judi­ka­ti­ve uns raushaut.
        Das ist wenig erfreu­lich, aber mir ist so eine Aus­sa­ge fast lie­ber als Füll­mi­chs Ver­trau­en in irgend­wel­che Rich­ter und Gerich­te, für den es m. E. wenig Anlass gibt.

  3. Gute Akti­on, tol­le Frau. Das Regime gehört, samt Rich­ter, eben­falls in Unter­brin­gungs­ge­wahr­sam und zwar bis zur Gerichts­ver­hand­lung, damit sie nicht noch mehr Scha­den anrich­ten können.

  4. In den USA hät­te man sie wahr­schein­lich geteasert oder direkt not­fall­mäs­sig erschossen.

    Was sind dage­gen 6 Tage rich­ter­lich erlas­se­ner Haft aus seu­chen­po­li­zei­li­chen Gründen?

    Off-topic: Kennt jemand das Buch "Furcht­ba­re Juris­ten"? Wo kann man das bestellen?

    1. Ingo Mül­ler, Furcht­ba­re Juris­ten – ruf mal in der Buch­hand­lung Dei­nes Ver­trau­ens an, die soll­ten Dir das besor­gen kön­nen. Wenns online sein soll, gibt es das z.B bei den Buch­kom­pli­zen, der gros­se Markt­platz mit A hats auch, aber ob Du da bestel­len willst, musst Du sel­ber wissen.

  5. "Pas­san­ten fühl­ten sich verunsichert"…
    Was mehr braucht es nicht, um Men­schen ein­zu­sper­ren? Groß­ar­tig, da kön­nen sich die Bre­mer Rad­fah­rer auf eini­ges gefasst machen. Die ver­un­si­chern mich jeden Mor­gen, wenn sie ohne Licht durch die Fuß­gän­ger­zo­ne bret­tern! Jetzt müss­te ich nur noch zu einem Mikro­ce­pha­len ohne Anstand mutie­ren, um dem Wei­de­ner Vor­bild zu folgen 😀

    Aber "unan­ge­mel­de­te Ein-Frau-Demons­tra­ti­on"? Ich war immer der Mei­nung, eine Demons­tra­ti­on erfor­de­re eine Zusam­men­kunft meh­re­rer Men­schen und die ent­spre­chen­den Rege­lun­gen beträ­fen das Ver­samm­lungs­recht. Ich muss mich wohl irren, denn das wer­den die Lokal­re­por­ter sicher aus­gie­big recher­chiert haben, die Pres­se ist genau so unfehl­bar wie Klabauterbach.

    1. Ich wür­de sagen, Poli­zis­ten zeich­nen sich vor allem dadurch aus, dass sie auf der Arbeit ihr Gehirn gegen eine Uni­form austauschen.
      Was für eine Gna­de, nicht den­ken zu müs­sen. Das über­nimmt der Dienst­herr, mit dem man sich iden­ti­fi­zie­ren kann, und in des­sen Namen man sich auf­plus­tert.* Der Preis dafür, ist der eige­ne Ver­stand, den man beim Arbei­ten aus­knipst – sofern man einen hat. Berufs­mä­ßi­ge Regres­si­on, sozusagen.

      *Und bei den Rich­tern ist die Uni­form der Talar, und der Dienst­herr das Gesetz.

  6. Schon bezeich­nend: Wenn jemand mit sei­nem Auto mei­ne AUS­fahrt blo­ckiert (recht­lich die glei­che Dimen­si­on: Ord­nungs­wid­rig­keit), darf erst nach ver­geb­li­chen Ver­su­chen, den Hal­ter zu fin­den, abge­schleppt wer­den, wenn ich "nur" nicht REIN­fah­ren kann, hat der Blo­ckie­rer sogar nur ein "Knöll­chen" zu befürchten…
    Ich hof­fe, die­se cou­ra­gier­te Frau fin­det in nächs­ter Instanz ein Gericht wie das Amts­ge­richt Lud­wigs­burg, das schon die­se sinn­lo­sen Ein­schrän­kun­gen für ver­fas­sungs­wid­rig hält (Laut Aero­sol­phy­si­ker Dr. Scheuch ist eine Anste­ckung in der fri­schen Luft ja so gut wie unmög­lich.), erst recht aber die­se Freiheitsberaubung.

  7. Eine wei­te­re Per­le für die Ency­klo­pä­die der Absuditäten.
    Schön fin­de ich auch die Umschrei­bung der Autorin im Bild: "Dort fühl­ten sich zuvor Pas­san­ten von der Akti­on gegen die gel­ten­den Coro­na-Aktio­nen verunsichert."

    Will nicht wis­sen, wie vie­le der Pas­san­ten am Ende nicht ver­un­si­chert son­dern zor­nig auf die Frau waren, ohne zu mer­ken, dass der eige­ne Zorn wohl­mög­lich ein Indiz für das feh­len­de eige­ne Rück­grat ist. Zorn könn­te so ein guter Rat­ge­ber sein…

  8. "Rechts­staat" der kon­zern­po­li­tisch Indem­ni­tät-kri­mi­nell und poli­tisch Wei­sung-gebun­den staats­an­walt­schaft­lich ent­setz­lich, fre­vel­haft zweck­ent­frem­de­ten Bun­des­re­pu­blik Deutschland

    Kon­zern­po­li­ti­scher Kapi­tal­su­per­be­trug -> Unter­drü­ckung -> Fol­ter -> Wider­stand -> poli­zei­li­che Über­grif­fe -> ille­gi­ti­me Geld­bu­ßen u. Straf­be­feh­le -> Wider­stand -> Stei­ge­rung der Fol­ter -> Freiheitsberaubung -> …

  9. Ich glau­be kein ein­zi­ger Pas­sant fühl­te sich ver­un­si­chert, das ist nur ein Vorwand.
    Die ein­zi­ge ver­nünf­ti­ge haben sie eingesperrt.

    Es sieht sehr danach aus, dass Mer­kel u. Co. Men­schen hat totsprit­zen las­sen, und sie wird nicht eingesperrt.

  10. Seit 1307 (angeb­li­cher Zeit­punkt der Geschich­te von Wil­helm Tell und dem Gess­ler­hut) hat sich doch ein erheb­li­cher zivi­li­sa­to­ri­scher Fort­schritt ergeben.
    Schliess­lich hät­te der Land­vogt die Dame auch dazu ver­ur­tei­len kön­nen, einen Apfel vom Kopf ihres Soh­nes zu schiessen.
    Frag­lich ist natür­lich heu­te, ob man die Geschich­te noch so wen­den könn­te wie dun­nemals der gute Tell.
    Ob die Ein­woh­ner Alt­dorfs (wo damals der Legen­de nach der Pfahl mit dem Hut gestan­den haben soll) damals auch sau­er auf Wil­helm Tell waren, weil der den Gess­ler­hut nicht grüsste?

    1. @RaKo62:
      Das Wap­pen von Alt­dorf in Uri sei übri­gens dem Wap­pen der Stadt Alt­dorf bei Nürn­berg, ehem. Uni­ver­si­täts­stadt, nach­emp­fun­den, wel­ches auch dem klei­nen Wap­pen der Stadt Nürn­berg entspricht.

      Auch war Nürn­berg eine reichs­un­mit­tel­ba­re Stadt (sie­he 1219: https://​www​.nuern​berg​.de/​i​n​t​e​r​n​e​t​/​s​t​a​d​t​a​r​c​h​i​v​/​s​t​a​d​t​g​e​s​c​h​i​c​h​t​e​_​d​a​t​e​n​.​h​tml ). Auch Uri, Schwyz und Unter­wal­den waren reichsunmittelbar. 

      Als Kai­ser Rudolf von Habs­burg 1291 starb, schwo­ren sich die­se gegen­sei­ti­ge Unter­stüt­zung, falls die Erben der Habs­bur­ger die Reichs­un­mit­tel­bar­keit strei­tig machen woll­ten. Die Habs­burg steht im Aar­gau in der Schweiz, die es damals nicht gab.

      'Jus­tin­ger berich­tet, in der Zeit unmit­tel­bar vor dem Mor­gar­ten­krieg (1315) sei­en die Wald­stät­ten unter einer erdrü­cken­den Will­kür­herr­schaft der habs­bur­gi­schen Vög­te gestan­den, was den Auf­stand aus­lös­te.' https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCtlischwur

      Wil­helm Tell 1307 gehört in die­se Ereig­nis­ket­te von 1291 bis 1315. Nur wird ger­ne ver­ges­sen, dass die Habs­bur­ger und Gess­ler aus heu­ti­ger Sicht eben auch Schwei­zer waren.

      In der Schlacht am Moor­gar­ten 1315, die ers­te Schlacht bei der ein Zivil­heer ein Rit­ter­heer besieg­te, ver­tei­dig­ten die drei 'Urkan­to­ne' Ihren Sta­tus nicht gegen Oes­ter­rei­cher, son­dern haupt­säch­lich gegen ande­re Schwei­zer (Habs­bur­ger Ver­bün­de­te) aus heu­ti­ger Sicht.

      Von daher, wie immer sie das mit Tell und dem Gess­ler­hut gese­hen haben, 1315 haben sie es Tell gleichgetan.

      Wie vie­le heu­te eher den Gess­ler­hut grüs­sen oder selbst Gess­lers sind, und wie vie­le tat­säch­lich Tell nach­ei­fern, das ist eine ande­re Frage.

  11. In Thü­rin­gen wur­de vor eini­ger Zeit vom Ver­fas­sungs­ge­richts­hof eine kom­plet­te Ver­ord­nung für nich­tig erklärt. Das heißt, auch alle ord­nungs­be­hörd­li­chen und poli­zei­li­chen "Maß­nah­men", die in die­ser Zeit erfolg­ten, waren kom­plett rechts­wid­rig und nich­tig, weil ohne Rechtsgrundlage.

    "Wider­stand gegen Voll­stre­ckungs­be­am­te" ist auch nur dann straf­bar, wenn jene recht­mä­ßig, auf Basis einer (einer gericht­li­chen Prü­fung stand­hal­ten­den) Rechts­grund­la­ge han­deln. Andern­falls erfül­len sie u. a. die Straf­tat­be­stän­de der Nöti­gung, Frei­heits­be­rau­bung und Ver­fol­gung Unschul­di­ger. Und gegen unmit­tel­ba­ren kör­per­li­chen Zwang ist dann m. E. auch kör­per­li­che Not­wehr zuläs­sig; auch durch Drit­te (unterl. Hil­fe­leis­tung?). Genau des­halb sind Beam­te remonstrationspflichtig.

    Klar. Man geht dabei halt am Ende das Risi­ko ein, genau vor sol­chen Büt­teln und Erben Freis­lers zu lan­den, wie die­sem beson­ders wider­li­chen Exem­plar eines "Juris­ten".

    Ich sehe jeden­falls auch kei­ne Chan­cen, die­se Dik­ta­tur rechts­staat­lich zu kip­pen. Wir haben also die Wahl, uns zu unter­wer­fen, zu flie­hen. Oder Arti­kel 20 (4) end­lich ernst zu neh­men. Und dabei macht man sich halt auch mal die Hän­de schmutzig.

    1. @DS-pektiven und @alle: Dies ist der letz­te hier zuge­las­se­ne Kom­men­tar, der mit Gewalt- und Bür­ger­kriegs­phan­ta­sien spielt.

  12. Solan­ge die­ses Land noch so vie­le "besorg­te Bür­ger" , bes­ser gesagt, "Denun­zi­an­ten", auf­wei­sen kann, muß man sich um den Unter­gang von Mut­ter Mer­kels Will­kür­herr­schaft kei­ne Sor­gen machen .

  13. "Zudem habe sie den Ein­satz gefilmt. Auch dies zieht mög­li­cher­wei­se eine Anzei­ge nach sich, da die Ver­brei­tung von Bild und Ton­auf­nah­men von poli­zei­li­chen Maß­nah­men in der Regel nicht gestat­tet ist."

    Das Fil­men von Poli­zei­be­am­ten in der Öffent­lich­keit ist selbst­ver­ständ­lich erlaubt. Die Zei­tung ver­brei­tet mal wie­der Fakenews.

  14. Ver­wal­tungs­ge­richt Berlin
    Frei­hal­te­an­ord­nung von Kran­ken­haus­bet­ten auf­grund Infek­ti­ons­schutz­ge­setz (IfSG) nichtig

    Mit Beschluss vom 11. Febru­ar 2021 (VG 14 L 18/21, 20/21) hat das VG Ber­lin einem Antrag eines Kran­ken­haus­trä­gers auf Erlass einer Einst­wei­li­gen Anord­nung statt­ge­ge­ben. Es wird fest­ge­stellt, dass die antrag­stel­len­de Kran­ken­haus­trä­ge­rin vor­läu­fig bis zu einer Ent­schei­dung in der Haupt­sa­che nicht ver­pflich­tet ist, § 6 Abs. 2 Satz 1 der Ber­li­ner Coro­na-Kran­ken­haus­ver­ord­nung plan­ba­re nicht dring­li­che Ein­grif­fe zu verschieben.
    https://​www​.seufert​-law​.de/​m​e​d​i​a​/​f​i​l​e​s​/​m​a​n​d​a​n​t​e​n​i​n​f​o​r​m​a​t​i​o​n​e​n​_​p​d​f​/​2​1​0​3​1​5​_​E​-​M​I​_​B​e​t​t​e​n​s​p​e​r​r​e​_​B​e​r​l​i​n​.​pdf

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