Jedenfalls gilt das so in Niedersachsen. Warum? Eine Alternative
»… hätte beispielsweise zwingend eine Änderung der Landesverordnung erfordert. Dieser Vorgang hätte mehrere Tage in Anspruch genommen, weitergehende Abstimmungen erforderlich gemacht und wäre damit nicht in der Kürze der Zeit umsetzbar gewesen. Darüber hinaus hätte diese Maßnahme die Einrichtung einer Notgruppenbetreuung erfordert, mit all den bekannten Schwierigkeiten und Nachteilen. Das Ausweiten der bisher für den 17. und 18.12.2020 vorgesehenen Regelung auf die gesamte Vorweihnachtswoche ermöglicht demgegenüber ein rechtlich unkomplizierteres Vorgehen…«
So der Kultusminister heute in einem "Brief an Schulleitungen und Lehrkräfte". Der Mann kann nicht anders:
»Mir ist sehr bewusst, dass die kurzfristige Änderung der bestehenden Regelung in der vergangenen Woche bei vielen von Ihnen dennoch zu Unmut und Verärgerung geführt hat. Das bedauere ich sehr. Es war nicht meine Absicht, für Mehraufwand in einer ohnehin hochbelasteten Zeit zu sorgen, und Sie können sich sicher sein: Auch ich hätte mir die Entwicklung anders gewünscht!«
Was ist vorgeschrieben?
»Für die Zeit vom 11.01.2021 bis zum Halbjahreswechsel planen wir folgende „Übergangsregelung“, auf die Sie sich bitte einstellen:
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- Primarbereich:
Szenario A mit Mund-Nase-Bedeckung auch im Unterricht
(Szenario B bei Betroffenheit durch eine Infektionsschutzmaßnahme für mind. eine Klasse / Lerngruppe) - Sekundarbereiche I/II:
Szenario B (Ausnahme: Der Abiturjahrgang wechselt nur bei eigener Betroffenheit, verbleibt sonst im Szenario A und trägt MNB im Unterricht.)
- Primarbereich:
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Mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres wollen wir dann zum bereits bekannten Stufenplan und damit zum inzidenzbasierten und differenzierten System zurückkehren. Wir werden den Plan um eine Definition des Szenarios C erweitern und prüfen darüber hinaus, ob eine Veränderung der Grenzwerte für die Sekundarbereiche I und II angebracht ist. Damit bleiben wir bei dem, was sich in Niedersachsen bewährt hat, justieren ggf. einzelne Stellschrauben nach und werden Ihnen den angepassten Plan im Januar zukommen lassen.
Nun aber wirklich: Bei allen Herausforderungen in dieser Zeit – wünsche ich Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein paar erholsame Tage für Sie und Ihre Familien!«
Szenario A bedeutet Präsenzunterricht, Szenario B sieht ein "Wechselmodell" vor.
Wenn die das hier oben im Norden auch so machen wollen, dann muessen wir uns wohl einen Anwalt nehmen. Hmm, oder einen guten Arzt finden.
Krank. Ueberhaupt, das Schuelern egal welchen Alters hier eine solche Tortur auferlegt wird.
Die hier melden nix mehr seit 15. September https://deutsches-schulportal.de/bildungswesen/newsblog-neues-schuljahr-das-wichtigste-zum-schuljahresbeginn-in-den-bundeslaendern/
"Eine wesentliche physiologische Funk-
tion des Kohlendioxids im Organismus
besteht darin, dass es über die Chemore-
zeptoren der Aorta und der Medulla ob-
longata, die das Atemzentrum im Hirn-
stamm reflektorisch erregen, die Atmung
regelt. Erhöhte CO2-Konzentrationen in
der Einatmungsluft erhöhen die Atemfre-
quenz und das Atemzugvolumen. Dabei
wirkt CO2 erweiternd auf die Bronchien,
wodurch sich das Totraumvolumen er-
höht. Die dilatorische Wirkung des CO2
auf periphere und zentrale Arteriolen
führt jedoch nicht zu einem Blutdruckab-
fall, da eine erhöhte Adrenalinausschüt-
tung eine kompensatorische Vasokon-
striktion bewirkt.
"
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjK8aKm-dDtAhUPrRQKHQQfARYQFjAAegQIBRAC&url=https%3A%2F%2Fwww.umweltbundesamt.de%2Fsites%2Fdefault%2Ffiles%2Fmedien%2Fpdfs%2Fkohlendioxid_2008.pdf&usg=AOvVaw35Np6LwHccwZ1Q3TED2vVm
https://www.youtube.com/watch?v=GqI7PsVFaik
Die Gewissenlosigkeit der Verantwortlichen gegenüber Kindern, die durch sie zum dauerhaften Maskentragen im Unterricht gezwungen und damit großen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt werden, ist nicht mehr mit Worten zu beschreiben. Und das alles nur, um die Sache weiter aufzublasen und den Einsturz des Kartenhauses zu verhindern. Das ist im höchsten Maße verachtenswert.