Unter diesem Titel diskutieren auf gesundheitsrecht.blog am 20.2.23 Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M. (Universität Potsdam) und Dipl. iur. Nicole Friedlein (Universität Potsdam) eine "Neujustierung des Solidarprinzips". Dabei jagt eine Fehlinformation die andere:
»Kurzzusammenfassung
Im Zuge der Corona-Pandemie ist die alte Debatte über eine stärkere Berücksichtigung von gesundheitsschädlichem Vorverhalten Versicherter neu entflammt. Sollen nichtgeimpfte Versicherte bei einer Erkrankung mit Covid-19 an ihren Behandlungskosten beteiligt werden? Mit § 52 SGB V existiert zwar eine Vorschrift, die es den Krankenkassen ermöglicht, Versicherte an den Kosten ihrer Krankenbehandlung zu beteiligen, eine Beteiligung nichtgeimpfter Versicherter an den Kosten ihrer Coronakrankheit wirft aber materiell-rechtlich und prozessual Probleme auf.
Der Gesetzgeber könnte allerdings bei Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des allgemeinen Gleichheitssatzes eine Vorschrift zur Kostenbeteiligung Versicherter bei Nichtimpfung gegen Covid-19 einführen und das Solidarprinzip auf diese Weise neu justieren. Der Grundsatz der Eigenverantwortung ist Kernbestandteil und nicht Fremdkörper des Solidarprinzips. Das solidarische Finanzierungskonzept der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist langfristig nur tragfähig, wenn jeder Versicherte die ihm zumutbaren Möglichkeiten ergreift, um seine Gesundheit zu erhalten und den Eintritt von Krankheit zu vermeiden (vgl. § 1 S. 3 SGB V).
A. Debatte über Kostenbeteiligung Nichtgeimpfter zur Reduzierung der Ausgaben der GKV
… Die solidarische Finanzierung der GKV wird… zunehmend herausgefordert, weil ihre finanzielle Situation seit langem angespannt ist. Die Gesamtausgaben der GKV haben sich im Zeitraum von 1994 bis 2020 mehr als verdoppelt…
Zum erheblichen Kostenanstieg beigetragen hat die Corona-Pandemie, die das Bewusstsein für die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen individueller Gesundheitsentscheidungen geschärft hat. Hintergrund ist, dass trotz zugelassener Impfstoffe 22,1 % der deutschen Bevölkerung nicht gegen Covid-19 geimpft sind. Die Impfung bietet einen sehr guten Schutz vor einer Hospitalisierung, intensivpflichtiger Behandlung und dem Tod. Der Schutz vor einer Infektion ohne oder mit milder Symptomatik ist unter den Bedingungen der Omikron-Variante im Vergleich zur Deltavariante zwar geringer und von kürzerer Dauer; er kann jedoch durch eine Auffrischungsimpfung verbessert werden. Nichtgeimpfte haben somit insgesamt ein wesentlich höheres Risiko für einen behandlungsbedürftigen Krankheitsverlauf als Geimpfte. Zudem weisen erste Studienergebnisse darauf hin, dass die Impfung das Risiko für Long-Covid-Symptome reduzieren kann. Die stationäre Behandlung einer akuten Coronainfektion kostet im Fall einer künstlichen Beatmung durchschnittlich 32.000 bis 33.000 Euro. Der hohe Bedarf an Long-Covid-Therapien wird die GKV vor weitere wirtschaftliche Belastungen stellen.
Vor diesem Hintergrund[ ]wird darüber debattiert, ob Versicherte, die sich gegen eine Covid-19-Impfung entschieden haben, ohne dass eine Kontraindikation vorlag, bei einer Erkrankung an den Kosten ihrer Krankenbehandlung beteiligt werden sollen.«
Nichtimpfung ein besonders gefährliches Verhalten
Das Sozialgesetzbuch mache eine solche Entscheidung schwer, schreiben die Sozialrassistinnen. Sie meinen, einen Ausweg gefunden zu haben:
»B. Kostenbeteiligung gem. § 52 I SGB V
… Für den nach § 52 I Alt. 1 SGB V erforderlichen Vorsatz genügt es, wenn der Versicherte die Nichtimpfung und den Krankheitseintritt billigend in Kauf nimmt. Es genügt nicht, wenn der Versicherte grob fahrlässig auf das Ausbleiben der Krankheit vertraut.
Aufgrund der breiten Aufklärungs- und Informationskampagnen lässt sich von einem allgemeinen Bewusstsein hinsichtlich der Schutzwirkung der Impfung und der Gefahren einer Coronainfektion ausgehen. Der Versicherte legt zudem mit der Nichtimpfung ein besonders gefährliches Verhalten an den Tag, sodass sich argumentieren lässt, dass er auf das Ausbleiben einer behandlungsbedürftigen Coronainfektion nicht vertrauen darf… [Allerdings] ergeben sich auch praktische Probleme wegen der Beweislastverteilung zulasten der Krankenversicherungen. «
Tatbestandlich erforderlicher Kausalzusammenhang
In einer bürokratischen Sprache, wie sie auch bei der Kommentierung und Ausführung der Rassegesetze der Nazis zu finden ist, wird festgestellt:
»Der tatbestandlich erforderliche Kausalzusammenhang („die sich eine Krankheit vorsätzlich zugezogen haben“) liegt bei einer Erkrankung an Covid-19 vor, wenn der Versicherte durch die Nichtimpfung den wesentlichen Umstand, d.h. eine gesteigerte Gefahr, für den Eintritt der Krankheit gesetzt hat. Die Hinzuziehung der Krankheit i.S.d. § 52 I Alt. 1 SGB V kann auch durch pflichtwidriges Unterlassen erfolgen. In Deutschland gilt zwar keine allgemeine Impfpflicht, sodass keine Rechtspflicht zum Handeln, d.h. zur Impfung, besteht. Für die Gleichstellung von krankheitsstiftendem Unterlassen mit aktivem Tun genügt es jedoch, dass das Unterlassen als Obliegenheitsverletzung bzw. Verschulden gegen sich selbst zu qualifizieren ist. Dies ist der Fall, wenn das Unterlassen als konkret zweckgerichtetes Verhalten den Versicherungsfall ursächlich herbeiführt…«
Sorge vor Impfnebenwirkungen ein solidaritätswidriges Handlungsmotiv
»III. Ermessen der Krankenkassen
… Die Behandlung schwerer Covid-19-Verläufe ist in der Regel sehr kostenintensiv, was für eine Kostenbeteiligung in nicht unerheblichem Umfang spricht. Schwierig zu beurteilen ist, ob und inwieweit die Gründe für eine negative Impfentscheidung einer wertenden Betrachtung zugänglich sind. Ist eine gesteigerte Sorge vor Impfnebenwirkungen aufgrund individueller persönlicher Erfahrungen ein weniger solidaritätswidriges Handlungsmotiv als die Motivation, dem gesellschaftlichen Druck nicht nachgeben zu wollen? In jedem Fall bleibt die Schwierigkeit, die Motive für die Impfentscheidung zu ergründen und inhaltlich zu bewerten.
C. Regelungsmöglichkeiten des Gesetzgebers
Vor dem Hintergrund der rechtlichen Probleme einer Anwendung des § 52 I Alt. 1 SGB V auf Nichtgeimpfte sorgte es für Rechtssicherheit, wenn der Gesetzgeber eine Kostenbeteiligung Versicherter bei Nichtimpfung gegen Covid-19 klar regelte. Er könnte eine eigenständige Kostenbeteiligungsvorschrift schaffen, die es den Krankenkassen ermöglicht oder vorschreibt, nichtgeimpfte Versicherte an den Kosten einer Covid-19-Erkrankung ganz oder teilweise zu beteiligen (z.B. § 52b SGB V)…«
Verhaltenssteuernde Wirkung für die Impfentscheidung
»II. Freiheitsrechte
Aus den Freiheitsgrundrechten folgt kein Anspruch von Versicherten, dass sämtliche Krankheitskosten ohne Rücksicht auf Eigenverschulden und Mitverursachung von der Solidargemeinschaft der GKV bzw. von den Steuerzahlerinnen und ‑zahlern getragen werden. Das Grundrecht auf Gewährleistung des gesundheitlichen Existenzminimums (Art. 1 I GG i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip) begründet keinen Anspruch auf konkrete, kürzungsfeste Gesundheitsleistungen ungeachtet von Verschuldenserwägungen. Gegen einen unmittelbar-finalen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II 1 GG) spricht, dass bei einer Kostenbeteiligung der Anspruch auf Krankenbehandlung unberührt bleibt. Allerdings könnte eine Kostenbeteiligungsregelung eine verhaltenssteuernde Wirkung für die Impfentscheidung haben, sodass ein mittelbar-faktischer Eingriff in das von Art. 2 II 1 GG umfasste Recht auf Nichtimpfung vorläge. Zudem ginge von einer Kostenbeteiligungsvorschrift wegen der Versicherungspflicht mit Beitragszwang zumindest ein Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 I GG) aus. Solche Grundrechtseingriffe wären aber verfassungsrechtlich gerechtfertigt und entsprächen insbesondere dem Verhältnismäßigkeitsprinzip…
III. Allgemeiner Gleichheitssatz (Art. 3 I GG)
Schwierigkeiten bereitet die gleichheitskonforme Ausgestaltung einer Kostenbeteiligung von nicht gegen Covid-19 geimpften Versicherten (Art. 3 I GG).
1. Konsistenzgebot
Unter Gleichheitsgesichtspunkten könnte es erforderlich sein, neben der Impfung auch eine durchgestandene Coronainfektion als immunologisches Ereignis zu werten und das genaue Ausmaß der Schutzwirkung bzw. die Notwendigkeit einer Impfung in Abhängigkeit von Art (Impfung oder Infektion), Anzahl und zeitlichem Abstand der Immunisierungen zu bestimmen. Unter dem Aspekt des verfassungsrechtlichen Konsistenzgebots können zudem vergleichbare Kostenbeteiligungsregelungen für Nichtgeimpfte in anderen Vorsorgesystemen, z.B. der PKV, notwendig sein.
2. Kostenbeteiligung auch bei anderen Verhaltensweisen
Der Gesetzgeber muss zudem sorgfältig prüfen, ob und inwieweit sich eine Nichtimpfung gegen Covid19 von anderen gesundheitsschädlichen Verhaltensweisen, für die keine Kostenbeteiligungsregelung gilt, unterscheidet. Liegen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht vor, dass sie eine Differenzierung rechtfertigen, müsste eine Kostenbeteiligung auch für anderes gesundheitsschädliches Verhalten eingeführt werden. Relevant ist dies insbesondere für das Unterlassen medizinischer Behandlungs- und Vorsorgemaßnahmen, die das Risiko für die Entstehung von Krankheiten mit entsprechenden (hohen) Behandlungskosten nachweislich senken. In Sonderheit bei einer Nichtimpfung gegen andere Viren wäre daher zu erwägen, im Krankheitsfall ebenfalls eine Kostenbeteiligung vorzusehen…
Gegenüber gesundheitsschädlichen Verhaltensweisen aus dem Bereich der allgemeinen persönlichen Lebensführung wie einer ungesunden Ernährungsweise, einer hohen UV-Exposition, Bewegungsmangel oder dem Konsum von Alkohol und Nikotin lassen sich dagegen deutliche Unterschiede ausmachen. Sie führen zu Erkrankungen in der Regel erst ab einer gewissen Dauer und Intensität des Verhaltens…«
Grobe Fahrlässigkeit: Kein Krankengeld
»3. Neuer Verschuldensmaßstab
Als Alternative zur Einführung einer verhaltensspezifischen Kostenbeteiligungsregelung für Versicherte, die nicht gegen Covid-19 geimpft sind, kommt eine Angleichung des § 52 I SGB V an § 3 EFZG in Betracht. Gem. § 3 EFZG entfällt der Lohnfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit, wenn ihn ein Verschulden trifft. Das ermöglicht die Zurechnung von gesundheitsschädigendem Verhalten bereits bei grober Fahrlässigkeit. Eine Abkehr vom Merkmal des Vorsatzes in § 52 I SGB V hätte den Vorteil, dass eine Kostenbeteiligung bei gesundheitsgefährdendem Verhalten von Versicherten in der GKV einheitlich neu geregelt würde.
D. Fazit
Die engen Anwendungsvoraussetzungen des § 52 I Alt. 1 SGB V stellen Hürden für eine Beteiligung nichtgeimpfter Versicherter an den Kosten ihrer Covid-19-Behandlung dar. Im Hinblick auf die zurückhaltende Anwendungspraxis der Krankenkassen ist kaum zu erwarten, dass Nichtgeimpfte auf der Grundlage dieser Vorschrift tatsächlich an ihren Behandlungskosten beteiligt werden. Die Einführung einer zumutbar und gleichheitskonform gestalteten neuen Vorschrift zur Beteiligung von Versicherten an den Kosten ihrer coronabedingten Krankenbehandlung bei Nichtimpfung gegen Covid-19 ist verfassungsrechtlich machbar. Sie würde sowohl dem Bedürfnis nach einer eigenverantwortlichen Impfentscheidung gerecht als auch schützte sie die Beitrags- und Steuerzahlergemeinschaft vor den teilweise beträchtlichen Ausgaben für die Behandlung von Covid-19- Krankheiten nichtgeimpfter Versicherter. Der Grundsatz der Eigenverantwortung ist ein elementarer Baustein des verfassungsrechtlichen Solidarprinzips, das es rechtfertigt, Versicherte bei eigenverantwortlicher Krankheitsverursachung an den Kosten ihrer Krankenbehandlung in angemessener Höhe zu beteiligen.«
So harmlos können knallharte Verfassungsfeindinnen aussehen (links N. Friedlein, rechts Prof. F. Brosius-Gersdorf):

»Seit 2015 ist Brosius-Gersdorf stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen, seit 2016 Mitglied der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer.«
de.wikipedia.org
Im Schatten der Coronapolitik hatte sich Brosius-Gersdorf 2020 gegen die Grundrente ausgesprochen. Das Abstandsgebot sei verletzt, die Grundrente damit zu hoch: Siehe Juristin: Grundrente in Teilen verfassungswidrig. Wenig überraschend hieß es 2021 von ihr: Verfassungsrechtlerin: Impfpflicht für Gesundheitsberufe wäre zumutbar.
Über Frau Friedlein habe ich nichts Interessantes erfahren können.
(Hervorhebungen in blau nicht im Original. Fußnoten der Originale wurden hier weggelassen.)
Das ist so 2021 (auch damals schon größtenteils falsch, aber es hatte sich noch nicht so rumgesprochen).
Hat es solange gebraucht von der Studie zur Publikation? Ich hoffe es. Gab es eigentlich kein peer review? War das auch schon 2021?
Oder ist es eine von diesen derzeit viel zitierten Wendungen, wo man am Ende wieder am Anfang rauskommt?
Rätselhafte Wissenschaft® auf alle Fälle, aber was weiß man schon so als Laie.
Ich glaube nicht, dass es so, lange gebraucht hat, dieses widerliche Geschreibsel muss relativ aktuell sein. Frau Dipl. iur Friedlein hat ihren akademischen Grad erst 2022 erworben (natürlich in Hannover, wo die Extremcovidianer sich besonders wohl fühlen) und ist dann als wissenschaftliche Hilfskraft an die Uni Potsdam zu der anderen Person, deren Name ich aus mangelndem Respekt nicht nennen werde, gewechselt.
Grundsätzlich finde ich den Gedanken toll. Warum soll ich für Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangeren bezahlen? Oder für Probleme bei Tätowierten oder Gepiercten? Oder für Skiunfälle? Und warum sollten andere für meine Herz-Kreislauf-Probleme und Gelenkprobleme aufgrund meines Übergewichts zahlen?
Weil es ein Solidarprinzip ist, ganz einfach. Da fragt man nicht nach Fahrlässigkeit oder "bedingtem Vorsatz". Man behandelt die Menschen gleich. Selbst Hochschulprofessorinnen, die so einen inhaltlich neben der Spur befindlichen und moralisch untragbaren Müll verzapfen.
Naja, eigentlich kommt frau dort ja zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Rechtslage das fragliche Procedere – also die Eigenbeteiligung im Zusammenhang mit der Ablehnung einer Covis2-Impfung – wohl nicht zulässt.
Es wäre also wohl der Gesetzgeber gefordert.
Viel interessanter wäre zu wissen, was-wer-wieso diese Fragestellung überhaupt aufgeworfen hat.
Auch interessant, dass im zitierten Blog (ht*ps://gesundheitsrecht.blog/beteiligung-nichtgeimpfter-an-den-kosten-ihrer-covid-19-behandlung/) die Kommentarfunktion durch die Redaktion schon nach 24 Kommentaren geschlossen wurde: "…da uns eine adäquate Moderation der sehr großen Anzahl von Kommentaren nicht mehr möglich war."
@Rocku o'Roll
Die Besagten werden nicht gleich behandelt, das ist das Grundproblem. Denn als Beamte und Richter sind sie in der Regel beihilfeberechtigt und privat versichert, wobei die Beihilfe normalerweise den Löwenanteil übernimmt, die Versicherung nur den Rest. Sie legen damit die Axt an das Solidarprinzip, ohne damit rechnen zu müssen, je selbst von den Konsequenzen ihres Handelns betroffen zu sein. Schäbiger, widerwärtiger geht es überhaupt nicht.
Aber: Populus vult, wie "Wahl"-Beteiligung und "Wahl"-Ergebnisse zeigen. Scheinbar finanziert man diese Subjekte nicht nur erzwungenermaßen mit, man willigt auch noch mehrheitlich in die Finanzierung ein.
ja, richtig, selbst wenn die Friedlein am liebsten gesunde Energy Drinks konsumiert (um die Bemerkung des Autors zu ergänzen, er habe nichts interessantes über die Verfassungsfeindin gefunden).
https://www.jura.uni-hannover.de/en/news-veranstaltungen/news/news-details/news/tipps-fuer-die-examensvorbereitung-interview-mit-spitzenabsolventin-nicole-friedlein
Nach einem Jahr gilt man wieder als "ungeimpft". Richtig?
Letzter nachgewiesener Booster Juli 2021 = nicht (mehr) "geimpft" im Februar 2023?
Dann mal los, vierte oder fünfte "Impfung"! Aber husch, husch! Sonst werdet Ihr real, ganz real krank geimpften, jedoch vom Haltbarkeitsdatum im "Covid-Impf-Pass" abgelaufenen mRNA-Versuchskandidaten nicht mehr behandelt mit Euren schweren Post-Vac-Symptomen. Oder falls doch, dann zahlt Eure Krankenkasse bald nicht mehr, weil Eure letzte "Impfung" schon vieeeelllll zu lange zurück liegt.
Na? Wollt Ihr Eure quälenden Postvac-Symptome noch etwas verschärfen und auffrischen? Nur zu! Was soll das auch? Nur drei Mal "behandelt"? 8 Booster, bitte.
https://www.focus.de/finanzen/recht/immunstatus-geaendert-wer-ab-oktober-weiter-als-vollstaendig-geimpft-gilt-und-wer-nicht-mehr_id_68970920.html
Zitat:
Wer grundimmunisiert ist, also lediglich zwei Impfungen erhalten hat, verliert seinen Status nach neun Monaten (270 Tage).
Zitat Ende.
Dumm gelaufen für die doppelt-mRNA-Behandelten im Februar 2023. Ihr SEID gar nicht mehr "geimpft", trotzdem nach "Impfung" schwer krank und Eure Krankenkasse lacht sich demnächst schlapp.
Krank nach "Impfung", aber nicht mehr "geimpft". Alles nur Einbildung in den Postvac-Ambulanzen.
das ist ein thema, das nach 2021 gehört.
die impfung schützt nicht vor infektion, also kann die tatsache der nicht-auffrischung der impfung oder des fehlens der impfung kein fahrlässiges verhalten sein.
ein geimpfter hat nicht fahrlässig gehandelt, weil er obwohl geimpft, nicht geschützt ist?
wer kommt für einen impfschaden auf? die allgemeinheit.
wann gilt die impfung als fahrlässig?
wer sich nicht gegen irgendwas impfen lassen will, wird an den kosten eines schweren verlaufs irgendeiner erkrankung beteiligt, das ist das schema f der zukunft
Gerichtsdokumente zeigen, dass GlaxoSmithKline 40 Jahre lang bekannt war, dass Zantac Krebs verursachen kann (17.02.2023)
"Inmitten von Zehntausenden von Klagen, die an staatlichen Gerichten in den USA anhängig sind, zeigt ein neuer Bericht, der auf Beweisen basiert, die in diesen Gerichtsverfahren entdeckt wurden, dass der Pharmariese GlaxoSmithKline jahrzehntelang Beweise dafür verschwiegen hat, dass Zantac Krebs verursachen kann.
..
Laut Bloomberg Businessweek ( https://www.bloomberg.com/news/features/2023–02-15/zantac-cancer-risk-data-was-kept-quiet-by-manufacturer-glaxo-for-40-years ) war sich GSK – damals noch unter dem Namen Glaxo bekannt – der krebserregenden Risiken von Ranitidin, dem Medikament, das unter dem Namen Zantac vermarktet wurde, bewusst, noch bevor es 1983 von der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) zugelassen wurde. Diese Warnungen kamen von unabhängigen Forschern, aber auch von Wissenschaftlern von Glaxo.
Innerhalb von fünf Jahren wurde Zantac, das zur Behandlung oder Linderung von Sodbrennen, sauren Verdauungsstörungen und Magengeschwüren eingesetzt wird, laut Reuters zum weltweit meistverkauften Medikament und war eines der ersten, das einen Jahresumsatz von mehr als 1 Milliarde Dollar erzielte. GSK verkaufte das Medikament später an Pfizer – und Zantac wurde dann an Boehringer Ingelheim und schließlich an Sanofi verkauft.
..
In dem Bericht von Bloomberg Businessweek heißt es: "Mehr als 70.000 Menschen, die Zantac oder Generika eingenommen haben, verklagen das Unternehmen vor den Gerichten der US-Bundesstaaten wegen des Verkaufs eines möglicherweise verunreinigten und gefährlichen Medikaments". .." (Übersetzer)
https://childrenshealthdefense.org/defender/glaxosmithkline-zantac-cancer/
https://twitter.com/RobertKennedyJr/status/1626967776744157184
Ich schreibe bei Instagram mit vielen, die Impfnebenwirkungen haben… Eine hat mir das zum Thema geschrieben : "Das ist purer Hohn!! Vor allem mit dem Hintergrundwissen,dass ein Geimpfter der von der Impfung krank wird erst recht KEINE Hilfe bekommt und alle Therapien selbst bezahlen muss. Da ist es also schon Realität. Davon abgesehen schützt die nicht vor Long Covid."
Im Lichte dieses Geschwurbels erscheint ein Silberstreif am Horizont, der auf eine "Rettung" des Gesundheitswesens hindeutet: Sämtliche "Geimpften" können auf der gleichen Argumentationsgrundlage dazu verurteilt werden, die Kosten ihrer Nebenwirkungen selbst zu tragen. Sie hätten sich schließlich vor der Spritze über die Folgen informieren können.
Passiert ja praktisch auch so. Man hört in den ÖR-Berichten über Impfopfer häufig, dass sie eine Blutwäsche für 10.000€ aus eigener Tasche bezahlen dürfen.
Lieber Herr Dr. Gesangsverein. Ich habe noch 5000 Gold Standard PCR tests gemacht. Der hat noch 2100 andere Virenstämme angezeigt. Hm warum bin jetzt krank?
Ursächlich war die Schwächung des Immunsystem durch solche Professoren wie oben. Angst und Druck erzeugen. Alles was sie aussagen soll zurückgekommen auf sie – Instant Karma. Fr. Pfeifer hat es vormacht wie das geht.
Tja, und wenn dann die künstliche Beatmung meinen Tod beschleunigt bzw. überhaupt erst möglich macht, dann habe ich natürlich Pech gehabt.
https://www.rnd.de/gesundheit/corona-impfterminrechner-wann-bin-ich-mit-der-impfung-dran-V4SQHLE325HDLPFXI36RVFQNOA.html
Hier gibt es noch einen "Impf"-Terminrechner für alle Post-Vac-mRNA-Präparate-Geschädigten. Dort berechnet Ihr die nächste Dröhnung, sprich den Booster in 2023. Den Nachweis darüber reicht Ihr dann bei Eurer individuellen Krankenkasse ein mit der Bitte, danach die Kosten für die Blutreinigung oder den Rollstuhl aufgrund von "Impf"-Schäden zu übernehmen.
Und auch alle NUR doppelt behandelten "Impflinge" sollten sich dringend den Booster geben lassen, sonst habt Ihr keine Chance auf Kostenerstattung. Traut Euch! Boostern ist besser!
Oder nicht?
"als auch schützte sie die Beitrags- und Steuerzahlergemeinschaft vor den teilweise beträchtlichen Ausgaben für die Behandlung von Covid-19- Krankheiten nichtgeimpfter Versicherter. "
Zitat Ende.
Was genau ist ein "nicht-geimpfter" Versicherter? Wie wird das genau definiert? Doppelt "geimpft" gegen Covid19 bedeutet, ACHTUNG!!!
NICHT "geimpft".
Nur die dritte "Impfung" (der so genannte Booster) beweist: der / die Versicherte ist "geimpft".
Alle nur doppelt "geimpften" sind 270 Tage nach ihrer Behandlung wieder ungeimpft.
Es muss also inzwischen Millionen als "ungeimpft geltende" Versicherungsnehmer in Deutschland geben. Wenn diese Millionen Personen, per Definition "ungeimpft", krank werden aufgrund der gefährlichen Spike- oder anderen Substanzen der Produkte, denen sie sich ja ganz real in 2022 oder 2021 ausgesetzt haben, sind sie doppelt bis dreifach bestraft.
Weil sie nämlich wieder als "ungeimpft" gelten, würden die Krankenkassen ihnen nicht mehr helfen, sie helfen nur noch den "geboosterten" Versicherten. Das ist ein perfider Plan.
Zitat aus Fokus:
"Geboosterte Personen (also mit Drittimpfung) gelten unbefristet als „geboostert“."
Zitat Ende.
https://twitter.com/wodarg/status/1629954418828357632/photo/1
Wer "gilt als geimpft"? Wer IST "gen-behandelt"? Dr. Wodarg und Professor Homburg weisen darauf hin, dass alle "nur" zwei Mal behandelten formal, also auf dem Papier nicht "geimpft" SIND, spätestens nach 270 Tagen. Nur mit Booster können die geschädigten Opfer dann Schadensersatz, Schmerzensgeld einklagen, die doppelt-geimpft-geschädigten nicht.
Das heißt, mit dieser sprachlichen Hinterlist, haben die doppelt-"geimpften" nur die Chance, sich ein drittes Mal dieselbe gefährliche Spritze geben zu lassen, damit die realen Schäden aus den beiden Anwendungen davor überhaupt anerkannt werden. Oder mache ich jetzt einen Denkfehler?
Und diejenigen, die innerhalb der ersten zwei Wochen nach Anwendung der Präparate gestorben sind, sind "ungeimpft" gestorben. Die Statistik zeigt dann "ungeimpfte", gestorbene. Das Etikett ist falsch, auf dem Totenschein steht: "ungeimpft" und der oder die Tote haben trotzdem Gift im Blut oder zumindest eine Substanz, die ihren Tod irgendwie ausgelöst, VERURSACHT hat. Und ohne die sie noch hätten leben können.
Es ist nur noch Betrug! Da haben die Hinterbliebenen so gut wie keine Chance, Schmerzensgeld zu erhalten, vermutlich. Und die Versicherungen lachen die doppelt-gen-gespikten Leute aus: Ha, ha, ha, Ihr GELTET nicht als "geimpft".
Willst Du was gelten, mach Dich selten.
Oder anders: willst Du als "geimpft" gelten, "impf" Dich NICHT selten.
@Impfgegnerin…: Ich bin nicht sicher, ob die behördliche Logik so funktioniert.
Diese Nazimethoden (die es auch schon vor der Nazizeit gab) dieser beiden "Damen" lassen sich beliebig auf andere Annahmen ausdehnen, wie z. B. der Herausgabe von Patientendaten, ganz nach dem Motto: Wer seine Daten nicht "teilt", stellt sich gegen das Allgemeinwohl. Schließlich werden die Patientendaten den kriminellen Datenhehlern übergeben, weil die im Sinne des Allgemeinwohls handeln, so der offizielle Tenor.
Wir noch lustig.
"Der Gesetzgeber muss zudem sorgfältig prüfen, ob und inwieweit sich eine Nichtimpfung gegen Covid19 von anderen gesundheitsschädlichen Verhaltensweisen, für die keine Kostenbeteiligungsregelung gilt, unterscheidet. Liegen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht vor, dass sie eine Differenzierung rechtfertigen, müsste eine Kostenbeteiligung auch für anderes gesundheitsschädliches Verhalten eingeführt werden."
Genau darum geht es. Und Covid-19 soll wieder mal als Türöffner dienen. Wie bei den mRNA "Impfungen". Wir sollen wie kleine Hündchen erzogen und dressiert werden. Für Wohlverhalten gibt es eine Belohnung, für Fehlverhalten eine Strafe. Ganz einfache Konditionierung. Aber bei den meisten funktioniert es.
"finanzielle Situation seit langem angespannt" (…) und
"Die Gesamtausgaben der GKV haben sich im Zeitraum von 1994 bis 2020 mehr als verdoppelt"
Äh. Tatsächlich?
Nehmen wir ein Grundnahrungsmittel, dann fällt ein ähnlicher Skandal auf:
https://www.pressenet.info/texte/bierpreise-oktoberfest-entwicklung-festbier-muenchen.html
vom Maximalwert 9,80 DM = 5,01 EUR (1994)
zu 11,80 EUR (2019)
sind's 136%!! also eine Verdoppelung + 36%
(und das bei offiziellen Inflationsraten in diesem Zeitraum zwischen 0,3 und 2,6%)
Die "Diskussion" ist in der Tat gruselig und man kann annehmen, dass sich die Profiteure des gewünschten Ergebnisses (für das hier unverhohlen geworben wird) besonders freuen und sich ggf. sehr großzügig zeigen werden.
Ich gehe aber eher davon aus, dass die beiden Protagonistinnen tatsächlich glauben, hier etwas Gutes "für die Gesellschaft" zu tun.
Analogien zu finsteren Zeiten drängen sich auf.
Erst recht, wenn man berücksichtigt, dass, nach den Erfahrungen der letzten Jahre, die Gerichte diesen Paradigmenwechsel (unter dem Applaus der Medien!) wohl einfach durchwinken werden.
Schließlich geht die Solidargemeinschaft der Rechtgläubigen (und dazu zählt nun mal auch der größte Teil der Justiz) davon aus, dass es sich um eine Seuche mit besonders hohen Krankenhauskosten und Folgeschäden handelt(e), was sich eben nur durch diese "risikolose und nebenwirkungsfreie Impfung" mindern lässt.
Der Gedanke, dass sowohl Krankenhauskosten als auch Folgeschäden von den Protagonisten (via unverantwortlicher Panikmache und diverser "Schutzmaßnahmen"!) selbst direkt (oder indirekt: Nocebo-Effekt!) erzeugt wurde, wäre in dieser Gemeinschaft ein Grund für sofortige Exkommunikation.
(Es ist natürlich denkbar, dass es irgendwann tatsächlich eine Seuche X gäbe, die nur mit tatsächlich für alle harmlosem Superduperwundermittel Y zu bekämpfen wäre:
Den Vertrauensverlust, der dazu führt, dass ein nicht unwesentlicher Teil der Bevölkerung weder an X noch an Y glaubt – den hat das Regime der letzten 3 Jahre zu verantworten)
Ich finde kaum Worte zu so viel … Dummheit. Anders kann ich es nicht sagen.
Oder ist es Dreistigkeit? Oder beides zusammen?
Auf jeden Fall sind die irrrrrre.
Es gibt weder einen Eigenschutz, noch einen Fremdschutz, noch einen Schutz vor schwerem Verlauf durch diese Gentherapien – dafür aber natürlich zum "Ausgleich" eine Vielzahl auch an schweren u. tödlichen Nebenwirkungen und zwar so häufig, wie noch nie bei einem anderen sich auf dem Markt befindenden Präparat.
Was ist bei diesen beiden Damen im Kopf los ? Nix!
Da kann nur gähnende Leere sein – auf jeden Fall keine Lehre, auch wenn die Positionen an der Uni Potsdam das anscheinend vermitteln sollen.
"Ich finde kaum Worte zu so viel … Dummheit. Anders kann ich es nicht sagen.
Oder ist es Dreistigkeit? Oder beides zusammen?"
Ich habe während des Lesens zuerst an Bösartigkeit gedacht. Ein zweiter Gedanke war, dass das veröffentlichte Ausformulieren möglicher Methoden, die Ungeimpften doch noch irgendwie zu erwischen, auch eine bewusste Provokation sein kann. Vor allem zum jetzigen Zeitpunkt, an dem alles doch so starr Behauptete der Zwangsimpfer zerbröselt. https://www.sokrates-rationalisten-forum.de/
Vermutlich will da jemand noch mal Öl ins Feuer gießen.
Es geht sicherlich um zweckfreie idealistische Gerechtigkeit, sicherlich nicht um erbarmungsfreies ökonomisches Optimierungsdenken.
"Ben@USMortality 14m
Replying to @StefanHuster @GesundheitsR
Auf diese Rechnung freue ich mich, Herr Huster!
> Laut CDC lag die COVID-19 Hospitalisierungsrate bei maximal 35,1/100.000.
> Laut Impfdashboard gibt es 18,4M Ungeimpfte in D.
> Laut t‑online liegen die Kosten einer Ungeimpften Krankenhaus Behandlung bei 3.900 Euro.
KORREKTUR:
–> Maximalkosten von 25,2 Millionen Euro pro Woche für Ungeimpfte, also MAX 1.3Mrd pro Jahr; immer noch 10x günstiger als die Impfkosten"
https://nitter.net/USMortality/
"a_concerned_amyloidosis
@a_nineties 2h
eine frage, die inzwischen aus der welt geschafft ist, ist ob die mRNA-Präparate sich ins menschliche Erbgut integrieren:
die antwort ist ja.
mindestens 0,33% jeder "impfung" sind dsDNA plasmide aus der mRNA-produktion und brauchen keine retroskription.
https://www.nature.com/articles/s42003-022–03021‑8"
"doch damit nicht genug: auch die mRNA selbst hat ganz explizit die Möglichkeit, sich ins Genom zu integrieren.
..und tut es auch, in Versuchen an menschlichen Leberzelllinien an der Lund Universität.
Die Studie zeigt auch massive Expression von L1-Elementen, und wenn man den vorangegangenen Artikel ins Gedächtnis ruft, sollten die Alarmglocken läuten.
https://www.mdpi.com/2073–4425/13/5/719
Wieso läuten sie nicht? @PEI_Germany @BioNTech_Group @pfizer"
https://nitter.net/a_nineties
@Für JuristInnen…: Für mich auch.
Replying to
@StefanHuster
and
@GesundheitsR
Absurder wird’s nicht mehr. By the way: Wie soll die GKV mit Alkoholikern, Rauchern und Dicken umgehen?
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10:41 AM · Feb 20, 2023
https://twitter.com/Tim_Roehn/status/1627619447996293120?cxt=HHwWgICxtfbQu5YtAAAA
henning rosenbusch
@rosenbusch_
Die University of Washington schreibt nicht nur die Covid-„Impfung“ für alle Studenten und Mitarbeiter auf dem Campus vor, sondern auch für alle Online (!)-Studenten.
https://washington.edu/coronavirus/vaccination-requirement/
http://t.me/Rosenbusch
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https://pbs.twimg.com/media/Fpb-zkbX0AQ-REY?format=jpg&name=small
8:33 PM · Feb 20, 2023
https://twitter.com/rosenbusch_/status/1627768531264720907?cxt=HHwWlsC-qdu2_5YtAAAA
Dann ist es vielleicht doch geboten, Alternativen zu suchen?
https://www.artabana.de/
ARTABANA Deutschland Solidargemeinschaft e.V.
Unterstützungseinrichtung im Gesundheitswesen
Es gibt noch andere.
Offiziell darf es keine Alternative zu einer gestzlichen oder privaten Krankenkasse sein. Denn es gibt eine Versicherungspflicht theoretisch.
Kommt jetzt die feministische Gesundheitspolitik?
Lang lebe der Salzloser und bleibe Gesundheitsminister. 😉
Relevant ist dies insbesondere für das Unterlassen medizinischer Behandlungs- und Vorsorgemaßnahmen, die das Risiko für die Entstehung von Krankheiten mit entsprechenden (hohen) Behandlungskosten nachweislich senken.
Quote Ende
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Der Satz bedeutet noch viel mehr. Abgesehen von potentiell tödlichen "Impf"-Stoffen, heißt das: Du musst ab 10 oder 14 Jahren alle 3 Monate sämtliche Krebsvorsorgeuntersuchungen mitmachen, die sonst erst ab 50, 60, 70 empfohlen werden. Die beiden Damen wollen jede, aber auch jede Krankheit oder besser ihr Entstehen alle 5 Minuten überwachen. Auch wollen sie Krankheiten überwachen, die erst in 10 oder 15 Jahren entstehen können. Im Moment werden Vorsorgeuntersuchungen nur "empfohlen", die interessieren mich Null.
Weil ich WEISS, ich bin gesund. Ich kenne mich. Ich kenne mich besser als jede Medizin-Technik mich jemals kennt.
Das wollen die beiden Texterinnen ändern. Wehe, Du gehst nicht stündlich, jede Woche zu irgend einem medizinischen Vorsorgeprogramm! Wehe Dir! Pass auf, Schnuckelchen, wir finden Krankheiten, die gibt es noch gar nicht. Wir sehen in Deinen Genen die Krankheit, die Du 2055 entwickeln wirst.
Und noch was: Immer schön ANGST vor Krankheiten behalten! Springe im Galopp von der Gynäkologin zum Lungenfacharzt zum Hautarzt zum Internisten! Spring! Hopp! Laufe! Renne dahin!
Pro Jahr und möglicher Krankheit musst Du 365 Vorsorge-Untersuchungen absolvieren, sonst gibts kein Geld mehr, wenn Du Dir das Bein brichst!!
Auch das hättest Du verhindern können, wärest Du nicht Inliner oder Ski gefahren, Deine Schuld. Du bist Schuld an allem, Schuld, wenn Dein Nachbar stirbt, weil Du das Licht im Treppenhaus zu früh ausgemacht hast und er vergessen hat, es anzumachen. So ist er gestolpert im Dunkeln und hat sich das Genick gebrochen, nur weil Du zu früh den Lichtschalter betätigt hast. Obwohl Du gar nicht damit gerechnet hast, dass Dein Nachbar oben aus dem 4. Stock sich ins Treppenhaus auf den Weg machte.
Und wenn seine Frau sich aus Verzweiflung über seinen Tod aus dem Fenster absichtlich stürzt, hast DU auch Schuld an ihrem Tod. Die Krankenkasse der Selbstmörderin wird DICH anschreiben, damit DU ihre Beerdigungskosten übernimmst. Auch darfst Du, wenn Du ein Kind erwartest, die Kosten der Entbindung übernehmen, denn Du hättest ja nicht mit Deinem Liebsten … einfach… fahrlässig, unvernünftig … so das Risiko einer Schwangerschaft eingehen müssen. Ihr hättet ja verhüten können. Selbst Schuld, wenn jetzt so teure Entbindungskosten auf Euch zukommen!!!
.….….….….….….….….….….….….….….…
Erinnert Ihr Euch? Was hat die Politik oft behauptet, noch vor einem Jahr? Die "Ungeimpften" sind schuld !!!!! daran, wenn sich die "mRNA-Schutz-Geimpft-Geschützten" trotzdem mit Viren anstecken.
Weil, ähm, weil die perfekt Geboostert-Geschützten vor den Ungeschützten geschützt werden müssen. Auch mit Masken und 1,5 m – Abstandsregeln. Obwohl sie, die mRNA-Geschützten vorschriftsmäßig geschützt waren, dokumentiert mit "Impf"-Pass oder App, wären also die bösen Impfgegner Schuld gewesen, wenn die "Geimpften" sterben. Weil eben die Schutzimpfung so perfekt vor Krankheit und Tod schützte, waren trotzdem die … nicht- … … gut, ich will mich nicht wiederholen. Das dauert zu lange, es kommt mir aus den Ohren raus inzwischen.
Prominente Zitate? Einfach zu finden.
Die "Geschützten" mussten natürlich vor dem Selbstbewusstsein, vor dem Klardenken, vor dem Rückgrat derjenigen, denen ihr eigenes Leben wichtig genug war, um es nicht blind und gutgläubig, vertrauensseelig, aufopferungsvoll einem kommerziellen Pharma-Experiment auszuliefern, mental geschützt, sprich: abgeschottet werden.
Darum haben Politiker und Lobbyisten zwei Jahre lang laut unisono geschrieen und gebrüllt: Die "ungeimpften" sind böse. Völlig logisch aus Lobbyistensicht. Sie, die "ungeimpften", waren aus ihrer Sicht selbstverständlich "böse", weil sie nicht gehorchten und nicht funktionierten, wie von langer Hand geplant.
Was heißt "ungeimpft"? Seelisch, mental, geistig nicht manipuliert. Das ist ganz einfach. Wer nicht manipuliert wurde, blieb ungeimpft. Man kann mehr denn je festhalten: Die "Impfung" war nicht nur körperlich, sie war seelisch und mental. Völlig gesunden Menschen wurde in einer grandiosen Psy_op massiv
EINGEIMPFT, E I N G E I M P F T, eingebleut, eingehämmert, eingetrichtert, EINGEIMPFT,
wie sie sich zu verhalten hatten. Wenn man mir etwas EINIMPFEN will, heißt das, man will mich mit Gewalt von etwas überzeugen, wovon ich selbst nicht überzeugt bin.
Die Sprache ist der beste Lügendetektor.
Die Idee, Krankenversicherungsbeiträge abhängig vom Lebensstil zu machen, wurde schon bei "Risikosportarten" umgesetzt. Da gab es damals eine hitzige Diskussion um den Dammbruch, erinnert ihr euch? Problem: Es gibt eine staatliche Krankenversicherungspflicht und der Staat schreibt vor, was eine Krankenversicherung versichern muss. So wird das nix. Wenn ich mir eine Krankenversicherung aussuchen dürfte, die keine Pikse bezahlt und daher auch nicht mit der Behandlung von Piksfolgen belastet ist, dann würde ich in diese wechseln. Aber die Ungepiksten die Pikse selbst und deren Nebenwirkungsbehandlungen und dazu noch ihre eigenen Covid-Behandlungen zusätzlich zu den Krankenkassenbeiträgen zahlen zu lassen, ist nicht ganz konsequent gedacht.
"Eigenverantwortung" aus dem Munde solcher Leute ist meist ein perfider Euphemismus. So auch hier.
Juristische Ausführungen sind vollkommen wertlos, wenn sie von einem falschen Sachverhalt ausgehen.
Die Impfung sei wirksam und sicher, ist das Glaubensbekenntnis von Brosius-Gersdorf/Friedlein von einer subalternen und drittklassigen Jura-Fakultät. Es drängt sich der Verdacht auf, dass man sich staatlichen Akteuren andienen und für eine weitere Verwendungen als juristische Alibigeber qualifizieren wollte.
Die Impfung schützt tatsächlich nicht vor Ansteckung und Weitergabe des Virus, es gibt keine Belege für einen erheblichen Schutz vor schwerem Verlauf und Tod, zumal unter den Bedingungen von Omikron. Impfstoffe werden innerhalb kürzester Zeit vom Erreger ausmutiert.
Damit besteht bereits keine Kausalität zwischen Impfung und Erkrankung, Verlauf oder Tod. Ende der Prüfung.
Hilfsweise: Ein vorwerfbares Unterlassen erfordert, dass eine Rechtspflicht zum Handeln – also zur Impfung – besteht. Erforderlich für den Vorsatz ist das Bewusstsein, gegen eine solche Pflicht zu verstoßen und dadurch einen Schaden herbeizuführen. Eine solche Rechtspflicht zum Impfen gibt es aber ebenso wenig, wie eine Pflicht besteht, bestimmte Krankheiten mit bestimmten Medikamenten oder Therapien (bspw. einer riskanten Operation) behandeln zu lassen.
Die Impfstoffe zeitigen zudem außergewöhnlich viele Nebenwirkungen, auch schwere Nebenwirkungen und Todesfälle:
Gemeldete Nebenwirkungen PEI Covid-Impfungen: 333.492 (= 1775 pro 1 Mio. Impfdosen)
Gemeldete Nebenwirkungen PEI alle Impfstoffe 2000–2020: 54.488 (= 87 pro 1 Mio. Impfdosen)
Die Corona-Impfstoff-Nebenwirkungen der EMA entsprechen aktuell 120 Prozent der im Jahr 2020 der EMA gemeldeten Nebenwirkungen für alle dort gelisteten Arzneimittel und Impfstoffe. Die rund 2,2 Millionen Verdachtsfälle der Covid-Impfstoffe im Zeitraum von ca. 25 Monaten bis Ende Januar 2022 machen somit rund 120 Prozent der 1,8 Millionen Verdachtsmeldungen von Nebenwirkungen aller dort 5.042 gelisteten Substanzen von Arzneimitteln/Impfstoffe des Jahres 2020 (laut EMA-Jahresbericht 2020) aus.
Wer Menschen mit Androhung von Sanktionen zu dieser – freiwilligen und neuartigen – Impfung mit diesem Nebenwirkungsprofil nötigen möchte, der nimmt Schädigungen durch Impfung bis hin zum Tod billigend in Kauf. Da sind wir dann aber nicht mehr im öffentlichen Recht, sondern mitten im StGB. Straftaten gegen das Leben.
Und: Zur Entlastung der Krankenkassen? Wenn man die Daten der Krankenkassen auswerten würde, was ist auf Dauer kostspieliger? Die (teils kontraproduktive, Stichwort falsche Beatmungstechnik) Behandlung von an Covid erkrankten und wegen Covid behandelten Patienten oder die Behandlung von Impfschäden durch die Covid-Impfungen?
Daran schließt die weitere Frage an: Nimmt derjenige, der ohne Pflicht aktiv wird und sich impfen lässt, den Impfschaden billigend in Kauf? Sollte derjenige deshalb an den Kosten der Behandlung beteiligt werden?
Wir sind aber nicht vom Schlage von Brosius-Gersdorf/Friedlein. Bedenkenlos gegenüber dem Sachverhalt, skrupelfern hinsichtlich der Rechtsfolgen. Schreckliche Juristen in schlimmer deutscher Tradition.
Während des Nationalsozialismus' hieß es: „60.000 RM kostet dieser Erbkranke die Volksgemeinschaft auf Lebenszeit. Volksgenosse, das ist auch Dein Geld“. Man fand es damals zwingend und ein Gebot höchster Vernunft, die Menschheit vor der Ausbreitung und Weitergabe von „Erbkrankheiten“, zunächst durch Zwangssterilisation von „Erbkranken“, zu schützen und damit die Volksgesundheit zu verbessern und die Volksgemeinschaft vor den Kosten von Erbkrankheiten zu schützen. Die Akzeptanz dieser Politik und des Gesetzes zur Zwangssterilisation sollte u.a. durch o.g. Propaganda erzielt werden. (vgl. u.a. hier: https://www.studocu.com/de-at/document/johannes-kepler-universitat-linz/osterreichische-und-europaische-rechtsgeschichte/rg-hausarbeit-medizinrecht-im-nationalsozialismus/7498636) 1933 ging es noch darum, das Recht auf den eigenen Körper und die Entscheidung zur Fortpflanzung von „Erbkranken“ zu beschneiden. Die Fortsetzung dieser perversen Politik führte in NS-Deutschland am Ende dann zur Ermordung behinderter Kinder. Heute überlegt man, die Volksgemeinschaft vor den Kosten von Covid-19-Schwer-Erkrankten zu schützen – indem man die Bürger zwingen will, entweder ihr Recht auf den eigenen Körper aufzugeben und sich durch eine Impfung schlimmstenfalls zum Krüppel machen zu lassen oder sogar daran zu verrecken, oder eben die Behandlungskosten der Krankheit, falls es in sehr seltenen Fällen einen schweren Verlauf gibt, selbst zu tragen. Und wohin würde uns die Fortsetzung dieser perversen Politik heute führen? Der jetzige Denkansatz ist ja ersichtlich der gleiche wie 1933: “30,000 Euro kostet dieser ungeimpfte Beatmungspatient die Volksgemeinschaft. Volksgenosse, das ist auch Dein Geld!“
Die Nazis von 1933 leben heute nicht mehr, ihre Denkweise lebt weiter. Auch in deutschen Universitäten…
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile
Und nicht zu vergessen: Auch das RKI bestätigt Todesfälle, ausgelöst durch Covid-"Impfung" im Aufklärungsbogen (Covid-19).
"Einzelne Personen verstarben."
Vielleicht sollten wir den Verfasserinnen des nicht nachvollziehbaren Textes den Thread hier per Email senden, damit sie sich über die Tatsache informieren, dass besagte "Schutz"-Impfungen den Tod und schwerste Schäden auslösen können.
~ ~ ~
"Der Grund warum ich überhaupt hier was schreibe und ich den Blogbeitrag für diskussionswürdig halte, ist aber ein anderer: Ich denke, das ganze ist mehr oder weniger ein trojanisches Pferd für die Aufweichung des Solidarprinzips der gesetzlichen Krankenversicherung, bzw. ein „Testballon“, um zu schauen, wie weit man gehen kann und um eine (vermeintlich) eindeutige Stimmungslage (zumindest bei den gängigen dafür empfindsamen Politiker:innen, Parteien und Medien) auszunutzen."
"Für die nicht-COVID-Variante würde das umso mehr gelten. Am Ende ist der Vorschlag der Autorinnen in erster Linie ein Versuch, die zunehmenden Kosten des Gesundheitswesens auf Grund einer alternden, zunehmend multimorbiden Gesellschaft auf die jeweiligen „Schuldigen“ abzuwälzen, bzw. das Solidarprinzip nur noch anzuwenden, wenn man analog zum Zahnarzt-Bonus-Heft auch das erwünschte Verhalten nachweisen kann.
Es gibt einen guten Grund, warum in der gesetzlichen Krankenversicherung derartige Ansinnen bislang keine Chancen auf eine Realisation hatten. Man nennt ihn Solidarität."
https://brainpainblog.org/2023/02/20/zwischenruf-beteiligung-nichtgeimpfter-an-den-kosten-ihrer-covid-19-behandlung-gedanken-zu-dem-beitrag-auf-gesundheitsrechtblog/
"Michael Stoeter@mstoeter1
Feb 18
Replying to @Michael__1967 @SHomburg @Volksverpetzer @Streitschuster @MatthiasMeisner @AnthroBlogger
Wusstet Ihr alle schon, dass spätestens der 3. Schuss RNA-Impfung zur multifokalen nekrotisierenden Enzephalitis ("Hirnzersetzung") führen kann?
https://www.mdpi.com/2076–393X/10/10/1651"
"A Case Report: Multifocal Necrotizing Encephalitis and Myocarditis after BNT162b2 mRNA Vaccination against COVID-19"
Ich rauche jetzt erstmal eine. Dann schau ich mir in der Arte Mediathek die Doku "Frauen in der Nazizeit" an und komme natürlich nicht auf Parallelen zwischen damals und heute, denn ich lebe ja "im besten Deutschland, das es je gegeben hat" ( Steini). Menschenrechte sind unveräußerlich, auch gegenüber denen, die es ja nur " gut" meinen.
Auch wer sich trotz Gendefekt gebären läßt, sollte für alle Folgekosten selber aufkommen.
Sinngemäß: auch der Arbeitsunfall wäre nicht passiert, wenn der Betroffene einen anderen Beruf gewählt hätte (was zumutbar ist).
Gegen den Autounfall hätte die noch einfachere Maßnahme 'langsamer fahren' gegriffen
usw.
Gegen den Autounfall hätte die noch einfachere Maßnahme 'langsamer fahren' gegriffen
–
🙂
Jeder Autohersteller sollte einen großen Aufkleber vorn aufs Auto kleben: Achtung! Auto fahren kann tödlich sein! Steigen Sie nicht ein! Sie als Nutzer haben Schuld! Sie haben immer Schuld. Nicht der Klimakleber, den Sie gerade aus Versehen überfahren haben!!! Sie hätten ja bremsen können, oh Schreck, da liegen sie jetzt angeklebt und platt gefahren auf der A2.
(Makaber-Modus aus, da etwas off-topic)
😉
🙂
—-
Aber im Ernst, zurück zum Thema:
Stattdessen testet, prüft, testet, prüfen Autohersteller so gründlich wie nur möglich, weil Rückrufaktionen ihrer Produkte für das Image schädlich sind. Falls es auch nur den Ansatz einer Gefahr für den Nutzer gibt, werden sofort alle Vertragspartner, alle Autohäuser informiert, die Kunden werden gebeten, sofort die Autos der entsprechenden Charge zur Werkstatt zu bringen und auch im Internet wird dazu aufgerufen.
All das ist bei den schädlichen "Coronaschutzimpf"-Produkten nicht passiert! Es gab und gibt keine Rückrufaktion. Die Produkte dürfen trotz nachgewiesener Schäden weiter produziert und angewendet werden.
~ ~ ~
https://www.kba-online.de/gpsg/startServlet?adress=gpsg
Rückrufaktionen von Fahrzeugen.
Wann gibt es so etwas für gefährliche Covid19-"Schutzstoffe"? Was nützt "how-bad-is-my-batch", wenn diejenigen die Behandlung nicht mehr rückgängig machen können, gar nichts. Höchstens kann damit jedes mRNA-/Spike-Opfer abschätzen, wie es ihm oder ihr in Zukunft gehen wird.
Also muss es eine Warnung für die Allgemeinheit geben.
„Die Gesamtausgaben der GKV haben sich im Zeitraum von 1994 bis 2020 mehr als verdoppelt …“
Eine Verdopplung in 26 Jahren entspricht einer Jahresteuerungsrate von 2,7%. Das ist doch im Rahmen der normalen Inflation. Daneben muss man auch fragen, ob Teuerungen durch Selbstverschulden der Versicherten verursacht werden oder durch immer unverschämtere Preisforderungen von Big Pharma.
Die beiden ebnen den Weg für den Traum jedes Versicherers: Alle Bundesbürger müssen in die Versicherung einzahlen, aber ausgezahlt wird praktisch nichts, weil jeden irgendeine Mitschuld, Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit, wenn nicht gar Vorsatz, an jedem Leiden trifft.
https://impfdashboard.de/
Damit sind nun 63,6 Mio. Personen (76,4 %
der Gesamtbevölkerung) grundimmunisiert.
52,1 Mio. Personen (62,6 %)
haben eine oder mehrere Auffrischungsimpfungen erhalten.
—————————————-
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Nur DIESE 52,1 Mio. Personen haben also den zitierten Booster, der unbefristet gilt. Nur 52,1 Mio. Personen in Deutschland gelten demzufolge als "vollständig geimpft".
63,6 Mio. Personen minus 52,1 Mio. = 11,5 Mio. Personen in Deutschland sind zwar real und tatsächlich behandelt, aber nach 270 Tagen nicht mehr "geimpft".
Eine unglaubliche hohe Zahl! 11,5 Millionen, deren "Impf"status nach 270 Tagen genauso ungültig ist wie der Status der niemals "Geimpften".
Diese 11,5 Millionen werden irgendwann eventuell mehr oder weniger stark krank, oder sind es schon lange, haben ein geschwächtes Immunsystem aufgrund der Spike-Proteine und anderer Stoffe, das kann auf Dauer sehr teuer werden für die Krankenkassen, weshalb man natürlich sehr gern die 11,5 Millionen Versicherten dafür selbst zahlen lassen will.
Böser, hinterhältiger Plan.
https://www.corodok.de/mehr-eigenverantwortung-gkv/#comment-183115
Also, 23,6 Prozent aller Menschen in Deutschland sind immer noch "ungeimpft", überhaupt nicht chemisch-pharmazeutisch mit Spikes und mRNA behandelt.
Eine davon bin ich, ich bin eine von 23,6 Prozent.
84,3 Mio. Einwohner hat Deutschland, wovon 23,6 Prozent überhaupt nicht, absolut nicht "geimpft" sind. Meine Güte! Wir sind viele! Wir sind sogar sehr viele!! Das ist eigentlich ein Grund zur Freude, auch wenn das Thema in dem Thread erschreckt und sehr bedrückend ist.
Wir sind also, wo ist mein Rechner? Ca. 19.824.000, nicht ganz
**20 Mio. Menschen ohne Spike- und mRNA-Gift im Blut**!! Warum sind wir noch nicht tot? Wir leben, sind nicht gestorben, weder im Frühling, noch im Winter, noch gestern oder vorgestern. Wie konnten es fast 20 Millionen Leute in Deutschland schaffen, die bösen Corona-Viren nicht-"genpräpariert" einfach so zu überleben?!
🙂
Annähernd 20.000.000
Ich will Euch nicht langweilen, aber ich finde das wunderbar!
@ Impfgegnerin, nur eine von 23,6 Prozent
"Wir" sind definitiv mehr, wenn man die hinzurechnet, die sich einen "Impf"-Nachweis ohne "Impfung" organisiert haben.
🙂
https://impfdashboard.de/
In der Altersgruppe 0–4 Jahre wurde 2.580 Menschen mindestens eine Impfdosis verabreicht. Dies entspricht einem Anteil von 0,1 % der Menschen in diesem Alter.
Stand: 22.02.2023 (Impfungen)
Diese Zahlen "2.580" zwischen 0 und 4 Jahren tun weh. Wer sind die Eltern dieser 2.580 Kleinstkinder? Warum konnte der Widerstand diese Eltern nicht erreichen? Was hat man mit solchen Vätern und Müttern gemacht, dass sie ihre Kleinen als Versuchskaninchen einem bösen, unberechenbaren medizinischen Experiment geopfert haben?
Ich kenne die Kinder nicht, aber der Gedanke, es GIBT diese Kinder und ihre dummen, verblendeten Eltern – ist grauenhaft.
In solchen Fällen kann ich auch nicht "ätsch, selber Schuld, Pech gehabt, wenn Du so doof warst" sagen, diese Kinder hatten ja gar keine Chance, sich zu wehren.
Gerd Antes
@gerdantes
Ein neuer Höhepunkt der Inkompetenz! Was kommt als nächstes? Kostenbeteiligung Krebskranker wegen falscher Ernährung?? Eigenverantwortung in der GKV: Beteiligung Nichtgeimpfter an den Kosten ihrer Covid-19-Behandlung – http://Gesundheitsrecht.blog
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gesundheitsrecht.blog
Mehr Eigenverantwortung in der GKV: Beteiligung Nichtgeimpfter an den Kosten ihrer Covid-19-Behan…
Download der zitierfähigen PDF-Fassung A. Debatte über Kostenbeteiligung Nichtgeimpfter zur Reduzierung der Ausgaben der GKV Das System der GKV sieht im Interesse einer leistungsfähigen Solidargeme…
7:17 PM · Feb 21, 2023
https://twitter.com/gerdantes/status/1628111689949249538?cxt=HHwWhICw4Za9m5gtAAAA
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Institut für Sozial- und Gesundheitsrecht an der Ruhr-Universität Bochum
Hrsg.: Prof. Dr. Stefan Huster
Universitätsstraße 150
Gebäude GD E2 111
44801 Bochum
…
Redaktionell verantwortlich
Prof. Dr. Stefan Huster (Schriftenleiter)
…
https://gesundheitsrecht.blog/impressum-und-datenschutz/
s.a.
Europäisches Recht
Der europäische Gesundheitsdatenraum – Ein Ausblick
Am 3. Mai letzten Jahres wurde er veröffentlicht:
Der Vorschlag für eine Verordnung über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten (2022/0140).
Die 141 Seiten sind Teil…
Prof. Dr. Dr. Christian Dierks
von Prof. Dr. Dr. Christian Dierks
30. Januar 2023
https://gesundheitsrecht.blog/der-europaeische-gesundheitsdatenraum-ein-ausblick
[eingefügt
!!!!
Beachtenswert ist auch Prof. Dr. Dr. Christian Dierks
als juristischer "Strippenzieher" in und für die Gesundheitswirtschaft bzw. BMG
https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Suche?fulltext=Search&search=Christian%20Dierks&ns0=1
u.a.
Christian Dierks
Gründer der international tätigen deutschen Rechtsanwaltskanzlei Dierks+Company. Dierks studierte von 1979 bis 1981 Medizin in Regensburg, und von 1981…
darin
Veröffentlichungen
Schweigepflicht und Datenschutz in Gesundheitswesen und medizinischer Forschung. Florentz-Verlag, München 1993
Mit T. Graf-Baumann, H.-G. Lenardt (Hrsg.): Therapieverweigerung bei Kindern und Jugendlichen. Springer Verlag, Heidelberg 1995
Arzneitherapie und Recht – Verordnung, Haftung und Regreß. Thieme Verlag, Stuttgart 1996
Mit Adolf Laufs, A. Wienke, T. Graf-Baumann, Günter Hirsch (Hrsg.): Die Entwicklung der Arzthaftung. Springer-Verlag, Heidelberg 1996
Mit P. Neuhaus, A. Wienke (Hrsg.): Die Allokation von Spenderorganen. Springer Verlag, Heidelberg 1999
Mit H. Feussner, A. Wienke (Hrsg.): Rechtsfragen der Telemedizin. Springer Verlag, Heidelberg 2001
Innovationen in der Therapie der Schizophrenie. Schattauer GmbH, Stuttgart 2001
Mit A. Wienke, W. Eberbach, J. Schmidtke, H.-D. Lippert (Hrsg.): Genetische Untersuchungen und Persönlichkeitsrecht. Springer Verlag, Heidelberg 2003
Mit Gerd Glaeske (Hrsg.): Off-Label-Use – Weichenstellung nach dem BSG-Urteil 2002. Dr. C. Wolf & Sohn, München 2003
Mit G. Nitz, U. Grau: Gesundheitstelematik und Recht – Rechtliche Rahmenbedingungen und legislativer Anpassungsbedarf (= Frankfurter Schriften. Band 2, hrsg. von C. Faller und T. Schlegel). MedizinRecht.de Verlag, Frankfurt am Main 2003
Mit A. Wienke, Wolfgang Eisenmenger (Hrsg.): Rechtsfragen der Präimplantationsdiagnostik. Springer Verlag, Heidelberg 2006
Mit W. Niederlag, O. Rienhoff, H.U.Lemke (Hrsg.): Rechtliche Aspekte der Telemedizin. Health Academy, Dresden 2006
Mit S. Bales, J. Holland, J.-H. Müller, C. F. Müller (Hrsg.): Die elektronische Gesundheitskarte. Rechtskommentar, Standpunkte und Erläuterungen für die Praxis. MedizinRecht.de, 2007
Mit U. Grau, G. Nitz und A. Mehlitz: IQWiG und Industrie – Rechtliche Fragen zum Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Springer, 2008
!!!!!
Mit S. Felder und Jürgen Wasem:
Mezzanine Märkte in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Nomos, 2010
7 KB (769 Wörter) – 11:10, 8. Jul. 2020
Aktion „Arbeitsscheu Reich“
Quellen zur Verfolgung „Asozialer“ 1933–1945, Koblenz 1998. Digitalisat Christian Dierks: Die „Juni-Aktion“ 1938 in Berlin. In: Beate Meyer, Hermann Simon:…
18 KB (2.011 Wörter) – 14:08, 23. Feb. 2023
Vorschaubild für Elektronische Gesundheitskarte
Elektronische Gesundheitskarte
Module Card Stefan Bales, Christian Dierks, Jana Holland: „Die elektronische Gesundheitskarte“. 2007 (Rechtskommentar) Christian Michael Borchers: Die Einführung…
85 KB (9.050 Wörter) – 07:55, 4. Feb. 2023
Datentreuhänder
vom Original am 24. Oktober 2015; abgerufen am 14. Dezember 2016. Christian Dierks: Mustervertrag – elektronischer Datentreuhänder. Abgerufen am 14. Dezember…
6 KB (541 Wörter) – 00:29, 16. Mär. 2021
Compassionate Use
in Deutschland. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Christian Dierks, Markus Finn: Off-label Use. In: Dieners, Reese: Handbuch des Pharmarechts…
19 KB (2.005 Wörter) – 11:20, 10. Aug. 2022]
…
https://de.wikipedia.org/wiki/Christian_Dierks
Vielleicht passt das, weil der "Spin" aus offiziöser Politik und staatstragender "Wissenschaft" völlig gleich ist:
Natürlich ist das ganz einfach wie wir alle wissen:
weil eben nicht Inhalte zählen sondern einzig nur noch Zuweisungen und Markierungen. Und die werden politik- und großmedialerweise verteilt. Und daher weiß jeder Bunzelbürger ganz genau, was gut und was schlecht ist.
Gut ist, was in Leitkommentaren und regierungsamtlichen Kolumnen, in Quatschrunden in der Mehrheit, mit positiver Konnotation in den Nachrichten bezeichnet, markiert, "gelabelt" wird.
Und schlecht ist alles, was in inzwischen offen menschenverachtenden Kommentaren deutlichst runtergeputzt wird.
Der "öffentliche Diskurs", also tatsächlich die Herrschaftsaussprache, ist inzwischen in der offenen Menschenverachtung, in der eindeutigen Hetzrede, in der völlig klaren Aufstachelung, Diskriminierung, Verachtung, ja mit reinsten Ausscheidungs- und Vernichtungsgedanken gegen Andersdenkende angekommen – natürlich nicht erst seit Saskia Eskens "Covididioten" – aber seitdem krass exponentiell immer extremistischer geworden.
Solche Figuren dienen offensichtlich dazu, die Gesellschaft an puren Hass und Hetze zu gewöhnen – natürlich nur so lange es gegen die "Richtigen" geht. Aber dann ist ALLES recht.
Covidioten, Schwurbler, Querdenker, Friedenswillige, … die verbreiten natürlich "Hass und Hetze", sobald sie nur "papp" sagen. Die die Hass und Hetze tatsächlich und mit größter Breitenwirkung verbreiten – die verteidigen natürlich nur den "Staat gegen Delegitimation" und die "Freiheit gegen Putin" – und dafür muss doch jedes Mittel recht sein. ;-(
Ich könnte nur noch sowas von kotzen … – aber das ist denen natürlich nur Recht, mit ein Ziel, uns "Unbotmäßigen" zu zermürben und psychisch fertig zu machen.
(War zu einem Artikel über "Sascha Klo-bo" auf Overtone, "Wissenschaftsexperten" betreiben die Ausgrenzung und Ausscheidung Andersdenkender natürlich deutlich subtiler – noch mehr "hinten herum", eben "wissenschaftlich": die einen beschimpfen damit die anderen sich über die Bestrafung der Beschimpften juristische und "wissenschaftliche" Gedanken machen können.)