Mehr Eigenverantwortung in der GKV: Beteiligung Nichtgeimpfter an den Kosten ihrer Covid-19-Behandlung

Unter die­sem Titel dis­ku­tie­ren auf gesund​heits​recht​.blog am 20.2.23 Prof. Dr. Frau­ke Bro­si­us-Gers­dorf, LL.M. (Uni­ver­si­tät Pots­dam) und Dipl. iur. Nico­le Fried­lein (Uni­ver­si­tät Pots­dam) eine "Neu­jus­tie­rung des Soli­dar­prin­zips". Dabei jagt eine Fehl­in­for­ma­ti­on die andere:

»Kurz­zu­sam­men­fas­sung

Im Zuge der Coro­na-Pan­de­mie ist die alte Debat­te über eine stär­ke­re Berück­sich­ti­gung von gesund­heits­schäd­li­chem Vor­ver­hal­ten Ver­si­cher­ter neu ent­flammt. Sol­len nicht­ge­impf­te Ver­si­cher­te bei einer Erkran­kung mit Covid-19 an ihren Behand­lungs­kos­ten betei­ligt wer­den? Mit § 52 SGB V exis­tiert zwar eine Vor­schrift, die es den Kran­ken­kas­sen ermög­licht, Ver­si­cher­te an den Kos­ten ihrer Kran­ken­be­hand­lung zu betei­li­gen, eine Betei­li­gung nicht­ge­impf­ter Ver­si­cher­ter an den Kos­ten ihrer Coro­na­krank­heit wirft aber mate­ri­ell-recht­lich und pro­zes­su­al Pro­ble­me auf. 

Der Gesetz­ge­ber könn­te aller­dings bei Wah­rung des Ver­hält­nis­mä­ßig­keits­prin­zips und des all­ge­mei­nen Gleich­heits­sat­zes eine Vor­schrift zur Kos­ten­be­tei­li­gung Ver­si­cher­ter bei Nicht­imp­fung gegen Covid-19 ein­füh­ren und das Soli­dar­prin­zip auf die­se Wei­se neu jus­tie­ren. Der Grund­satz der Eigen­ver­ant­wor­tung ist Kern­be­stand­teil und nicht Fremd­kör­per des Soli­dar­prin­zips. Das soli­da­ri­sche Finan­zie­rungs­kon­zept der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) ist lang­fris­tig nur trag­fä­hig, wenn jeder Ver­si­cher­te die ihm zumut­ba­ren Mög­lich­kei­ten ergreift, um sei­ne Gesund­heit zu erhal­ten und den Ein­tritt von Krank­heit zu ver­mei­den (vgl. § 1 S. 3 SGB V).

A. Debatte über Kostenbeteiligung Nichtgeimpfter zur Reduzierung der Ausgaben der GKV

… Die soli­da­ri­sche Finan­zie­rung der GKV wird… zuneh­mend her­aus­ge­for­dert, weil ihre finan­zi­el­le Situa­ti­on seit lan­gem ange­spannt ist. Die Gesamt­aus­ga­ben der GKV haben sich im Zeit­raum von 1994 bis 2020 mehr als verdoppelt…

Zum erheb­li­chen Kos­ten­an­stieg bei­getra­gen hat die Coro­na-Pan­de­mie, die das Bewusst­sein für die gesamt­wirt­schaft­li­chen Aus­wir­kun­gen indi­vi­du­el­ler Gesund­heits­ent­schei­dun­gen geschärft hat. Hin­ter­grund ist, dass trotz zuge­las­se­ner Impf­stof­fe 22,1 % der deut­schen Bevöl­ke­rung nicht gegen Covid-19 geimpft sind. Die Imp­fung bie­tet einen sehr guten Schutz vor einer Hos­pi­ta­li­sie­rung, inten­siv­pflich­ti­ger Behand­lung und dem Tod. Der Schutz vor einer Infek­ti­on ohne oder mit mil­der Sym­pto­ma­tik ist unter den Bedin­gun­gen der Omi­kron-Vari­an­te im Ver­gleich zur Del­ta­va­ri­an­te zwar gerin­ger und von kür­ze­rer Dau­er; er kann jedoch durch eine Auf­fri­schungs­imp­fung ver­bes­sert wer­den. Nicht­ge­impf­te haben somit ins­ge­samt ein wesent­lich höhe­res Risi­ko für einen behand­lungs­be­dürf­ti­gen Krank­heits­ver­lauf als Geimpf­te. Zudem wei­sen ers­te Stu­di­en­ergeb­nis­se dar­auf hin, dass die Imp­fung das Risi­ko für Long-Covid-Sym­pto­me redu­zie­ren kann. Die sta­tio­nä­re Behand­lung einer aku­ten Coro­na­in­fek­ti­on kos­tet im Fall einer künst­li­chen Beatmung durch­schnitt­lich 32.000 bis 33.000 Euro. Der hohe Bedarf an Long-Covid-The­ra­pien wird die GKV vor wei­te­re wirt­schaft­li­che Belas­tun­gen stellen. 

Vor die­sem Hin­ter­grund[ ]wird dar­über debat­tiert, ob Ver­si­cher­te, die sich gegen eine Covid-19-Imp­fung ent­schie­den haben, ohne dass eine Kon­tra­in­di­ka­ti­on vor­lag, bei einer Erkran­kung an den Kos­ten ihrer Kran­ken­be­hand­lung betei­ligt wer­den sollen.«

Nichtimpfung ein besonders gefährliches Verhalten

Das Sozi­al­ge­setz­buch mache eine sol­che Ent­schei­dung schwer, schrei­ben die Sozi­al­ras­sis­tin­nen. Sie mei­nen, einen Aus­weg gefun­den zu haben:

»B. Kostenbeteiligung gem. § 52 I SGB V

Für den nach § 52 I Alt. 1 SGB V erfor­der­li­chen Vor­satz genügt es, wenn der Ver­si­cher­te die Nicht­imp­fung und den Krank­heits­ein­tritt bil­li­gend in Kauf nimmt. Es genügt nicht, wenn der Ver­si­cher­te grob fahr­läs­sig auf das Aus­blei­ben der Krank­heit vertraut. 

Auf­grund der brei­ten Auf­klä­rungs- und Infor­ma­ti­ons­kam­pa­gnen lässt sich von einem all­ge­mei­nen Bewusst­sein hin­sicht­lich der Schutz­wir­kung der Imp­fung und der Gefah­ren einer Coro­na­in­fek­ti­on aus­ge­hen. Der Ver­si­cher­te legt zudem mit der Nicht­imp­fung ein beson­ders gefähr­li­ches Ver­hal­ten an den Tag, sodass sich argu­men­tie­ren lässt, dass er auf das Aus­blei­ben einer behand­lungs­be­dürf­ti­gen Coro­na­in­fek­ti­on nicht ver­trau­en darf… [Aller­dings] erge­ben sich auch prak­ti­sche Pro­ble­me wegen der Beweis­last­ver­tei­lung zulas­ten der Kran­ken­ver­si­che­run­gen. «

Tatbestandlich erforderlicher Kausalzusammenhang

In einer büro­kra­ti­schen Spra­che, wie sie auch bei der Kom­men­tie­rung und Aus­füh­rung der Ras­se­ge­set­ze der Nazis zu fin­den ist, wird festgestellt:

»Der tat­be­stand­lich erfor­der­li­che Kau­sal­zu­sam­men­hang („die sich eine Krank­heit vor­sätz­lich zuge­zo­gen haben“) liegt bei einer Erkran­kung an Covid-19 vor, wenn der Ver­si­cher­te durch die Nicht­imp­fung den wesent­li­chen Umstand, d.h. eine gestei­ger­te Gefahr, für den Ein­tritt der Krank­heit gesetzt hat. Die Hin­zu­zie­hung der Krank­heit i.S.d. § 52 I Alt. 1 SGB V kann auch durch pflicht­wid­ri­ges Unter­las­sen erfol­gen. In Deutsch­land gilt zwar kei­ne all­ge­mei­ne Impf­pflicht, sodass kei­ne Rechts­pflicht zum Han­deln, d.h. zur Imp­fung, besteht. Für die Gleich­stel­lung von krank­heits­stif­ten­dem Unter­las­sen mit akti­vem Tun genügt es jedoch, dass das Unter­las­sen als Oblie­gen­heits­ver­let­zung bzw. Ver­schul­den gegen sich selbst zu qua­li­fi­zie­ren ist. Dies ist der Fall, wenn das Unter­las­sen als kon­kret zweck­ge­rich­te­tes Ver­hal­ten den Ver­si­che­rungs­fall ursäch­lich herbeiführt…«

Sorge vor Impfnebenwirkungen ein solidaritätswidriges Handlungsmotiv

»III. Ermessen der Krankenkassen

… Die Behand­lung schwe­rer Covid-19-Ver­läu­fe ist in der Regel sehr kos­ten­in­ten­siv, was für eine Kos­ten­be­tei­li­gung in nicht uner­heb­li­chem Umfang spricht. Schwie­rig zu beur­tei­len ist, ob und inwie­weit die Grün­de für eine nega­ti­ve Impf­ent­schei­dung einer wer­ten­den Betrach­tung zugäng­lich sind. Ist eine gestei­ger­te Sor­ge vor Impf­ne­ben­wir­kun­gen auf­grund indi­vi­du­el­ler per­sön­li­cher Erfah­run­gen ein weni­ger soli­da­ri­täts­wid­ri­ges Hand­lungs­mo­tiv als die Moti­va­ti­on, dem gesell­schaft­li­chen Druck nicht nach­ge­ben zu wol­len? In jedem Fall bleibt die Schwie­rig­keit, die Moti­ve für die Impf­ent­schei­dung zu ergrün­den und inhalt­lich zu bewerten.

C. Regelungsmöglichkeiten des Gesetzgebers 

Vor dem Hin­ter­grund der recht­li­chen Pro­ble­me einer Anwen­dung des § 52 I Alt. 1 SGB V auf Nicht­ge­impf­te sorg­te es für Rechts­si­cher­heit, wenn der Gesetz­ge­ber eine Kos­ten­be­tei­li­gung Ver­si­cher­ter bei Nicht­imp­fung gegen Covid-19 klar regel­te. Er könn­te eine eigen­stän­di­ge Kos­ten­be­tei­li­gungs­vor­schrift schaf­fen, die es den Kran­ken­kas­sen ermög­licht oder vor­schreibt, nicht­ge­impf­te Ver­si­cher­te an den Kos­ten einer Covid-19-Erkran­kung ganz oder teil­wei­se zu betei­li­gen (z.B. § 52b SGB V)…«

Verhaltenssteuernde Wirkung für die Impfentscheidung

»II. Freiheitsrechte

Aus den Frei­heits­grund­rech­ten folgt kein Anspruch von Ver­si­cher­ten, dass sämt­li­che Krank­heits­kos­ten ohne Rück­sicht auf Eigen­ver­schul­den und Mit­ver­ur­sa­chung von der Soli­dar­ge­mein­schaft der GKV bzw. von den Steu­er­zah­le­rin­nen und ‑zah­lern getra­gen wer­den. Das Grund­recht auf Gewähr­leis­tung des gesund­heit­li­chen Exis­tenz­mi­ni­mums (Art. 1 I GG i. V. m. dem Sozi­al­staats­prin­zip) begrün­det kei­nen Anspruch auf kon­kre­te, kür­zungs­fes­te Gesund­heits­leis­tun­gen unge­ach­tet von Ver­schul­dens­er­wä­gun­gen. Gegen einen unmit­tel­bar-fina­len Ein­griff in das Recht auf kör­per­li­che Unver­sehrt­heit (Art. 2 II 1 GG) spricht, dass bei einer Kos­ten­be­tei­li­gung der Anspruch auf Kran­ken­be­hand­lung unbe­rührt bleibt. Aller­dings könn­te eine Kos­ten­be­tei­li­gungs­re­ge­lung eine ver­hal­tens­steu­ern­de Wir­kung für die Impf­ent­schei­dung haben, sodass ein mit­tel­bar-fak­ti­scher Ein­griff in das von Art. 2 II 1 GG umfass­te Recht auf Nicht­imp­fung vor­lä­ge. Zudem gin­ge von einer Kos­ten­be­tei­li­gungs­vor­schrift wegen der Ver­si­che­rungs­pflicht mit Bei­trags­zwang zumin­dest ein Ein­griff in die all­ge­mei­ne Hand­lungs­frei­heit (Art. 2 I GG) aus. Sol­che Grund­rechts­ein­grif­fe wären aber ver­fas­sungs­recht­lich gerecht­fer­tigt und ent­sprä­chen ins­be­son­de­re dem Verhältnismäßigkeitsprinzip…

III. Allgemeiner Gleichheitssatz (Art. 3 I GG) 

Schwie­rig­kei­ten berei­tet die gleich­heits­kon­for­me Aus­ge­stal­tung einer Kos­ten­be­tei­li­gung von nicht gegen Covid-19 geimpf­ten Ver­si­cher­ten (Art. 3 I GG). 

1. Kon­sis­tenz­ge­bot

Unter Gleich­heits­ge­sichts­punk­ten könn­te es erfor­der­lich sein, neben der Imp­fung auch eine durch­ge­stan­de­ne Coro­na­in­fek­ti­on als immu­no­lo­gi­sches Ereig­nis zu wer­ten und das genaue Aus­maß der Schutz­wir­kung bzw. die Not­wen­dig­keit einer Imp­fung in Abhän­gig­keit von Art (Imp­fung oder Infek­ti­on), Anzahl und zeit­li­chem Abstand der Immu­ni­sie­run­gen zu bestim­men. Unter dem Aspekt des ver­fas­sungs­recht­li­chen Kon­sis­tenz­ge­bots kön­nen zudem ver­gleich­ba­re Kos­ten­be­tei­li­gungs­re­ge­lun­gen für Nicht­ge­impf­te in ande­ren Vor­sor­ge­sys­te­men, z.B. der PKV, not­wen­dig sein.

2. Kos­ten­be­tei­li­gung auch bei ande­ren Verhaltensweisen 

Der Gesetz­ge­ber muss zudem sorg­fäl­tig prü­fen, ob und inwie­weit sich eine Nicht­imp­fung gegen Covid19 von ande­ren gesund­heits­schäd­li­chen Ver­hal­tens­wei­sen, für die kei­ne Kos­ten­be­tei­li­gungs­re­ge­lung gilt, unter­schei­det. Lie­gen kei­ne Unter­schie­de von sol­cher Art und sol­chem Gewicht vor, dass sie eine Dif­fe­ren­zie­rung recht­fer­ti­gen, müss­te eine Kos­ten­be­tei­li­gung auch für ande­res gesund­heits­schäd­li­ches Ver­hal­ten ein­ge­führt wer­den. Rele­vant ist dies ins­be­son­de­re für das Unter­las­sen medi­zi­ni­scher Behand­lungs- und Vor­sor­ge­maß­nah­men, die das Risi­ko für die Ent­ste­hung von Krank­hei­ten mit ent­spre­chen­den (hohen) Behand­lungs­kos­ten nach­weis­lich sen­ken. In Son­der­heit bei einer Nicht­imp­fung gegen ande­re Viren wäre daher zu erwä­gen, im Krank­heits­fall eben­falls eine Kos­ten­be­tei­li­gung vorzusehen…

Gegen­über gesund­heits­schäd­li­chen Ver­hal­tens­wei­sen aus dem Bereich der all­ge­mei­nen per­sön­li­chen Lebens­füh­rung wie einer unge­sun­den Ernäh­rungs­wei­se, einer hohen UV-Expo­si­ti­on, Bewe­gungs­man­gel oder dem Kon­sum von Alko­hol und Niko­tin las­sen sich dage­gen deut­li­che Unter­schie­de aus­ma­chen. Sie füh­ren zu Erkran­kun­gen in der Regel erst ab einer gewis­sen Dau­er und Inten­si­tät des Ver­hal­tens…«

Grobe Fahrlässigkeit: Kein Krankengeld

»3. Neu­er Verschuldensmaßstab 

Als Alter­na­ti­ve zur Ein­füh­rung einer ver­hal­tens­spe­zi­fi­schen Kos­ten­be­tei­li­gungs­re­ge­lung für Ver­si­cher­te, die nicht gegen Covid-19 geimpft sind, kommt eine Anglei­chung des § 52 I SGB V an § 3 EFZG in Betracht. Gem. § 3 EFZG ent­fällt der Lohn­fort­zah­lungs­an­spruch des Arbeit­neh­mers gegen­über sei­nem Arbeit­ge­ber bei Arbeits­un­fä­hig­keit infol­ge von Krank­heit, wenn ihn ein Ver­schul­den trifft. Das ermög­licht die Zurech­nung von gesund­heits­schä­di­gen­dem Ver­hal­ten bereits bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit. Eine Abkehr vom Merk­mal des Vor­sat­zes in § 52 I SGB V hät­te den Vor­teil, dass eine Kos­ten­be­tei­li­gung bei gesund­heits­ge­fähr­den­dem Ver­hal­ten von Ver­si­cher­ten in der GKV ein­heit­lich neu gere­gelt würde. 

D. Fazit

Die engen Anwen­dungs­vor­aus­set­zun­gen des § 52 I Alt. 1 SGB V stel­len Hür­den für eine Betei­li­gung nicht­ge­impf­ter Ver­si­cher­ter an den Kos­ten ihrer Covid-19-Behand­lung dar. Im Hin­blick auf die zurück­hal­ten­de Anwen­dungs­pra­xis der Kran­ken­kas­sen ist kaum zu erwar­ten, dass Nicht­ge­impf­te auf der Grund­la­ge die­ser Vor­schrift tat­säch­lich an ihren Behand­lungs­kos­ten betei­ligt wer­den. Die Ein­füh­rung einer zumut­bar und gleich­heits­kon­form gestal­te­ten neu­en Vor­schrift zur Betei­li­gung von Ver­si­cher­ten an den Kos­ten ihrer coro­nabe­ding­ten Kran­ken­be­hand­lung bei Nicht­imp­fung gegen Covid-19 ist ver­fas­sungs­recht­lich mach­bar. Sie wür­de sowohl dem Bedürf­nis nach einer eigen­ver­ant­wort­li­chen Impf­ent­schei­dung gerecht als auch schütz­te sie die Bei­trags- und Steu­er­zah­l­er­ge­mein­schaft vor den teil­wei­se beträcht­li­chen Aus­ga­ben für die Behand­lung von Covid-19- Krank­hei­ten nicht­ge­impf­ter Ver­si­cher­ter. Der Grund­satz der Eigen­ver­ant­wor­tung ist ein ele­men­ta­rer Bau­stein des ver­fas­sungs­recht­li­chen Soli­dar­prin­zips, das es recht­fer­tigt, Ver­si­cher­te bei eigen­ver­ant­wort­li­cher Krank­heits­ver­ur­sa­chung an den Kos­ten ihrer Kran­ken­be­hand­lung in ange­mes­se­ner Höhe zu betei­li­gen.«

So harm­los kön­nen knall­har­te Ver­fas­sungs­fein­din­nen aus­se­hen (links N. Fried­lein, rechts Prof. F. Brosius-Gersdorf):

gesund​heits​recht​.blog

»Seit 2015 ist Bro­si­us-Gers­dorf stell­ver­tre­ten­des Mit­glied des Ver­fas­sungs­ge­richts­hofs des Frei­staa­tes Sach­sen, seit 2016 Mit­glied der Zen­tra­len Ethik­kom­mis­si­on bei der Bun­des­ärz­te­kam­mer.«
de​.wiki​pe​dia​.org

Im Schat­ten der Coro­na­po­li­tik hat­te sich Bro­si­us-Gers­dorf 2020 gegen die Grund­ren­te aus­ge­spro­chen. Das Abstands­ge­bot sei ver­letzt, die Grund­ren­te damit zu hoch: Sie­he Juris­tin: Grund­ren­te in Tei­len ver­fas­sungs­wid­rig. Wenig über­ra­schend hieß es 2021 von ihr: Ver­fas­sungs­recht­le­rin: Impf­pflicht für Gesund­heits­be­ru­fe wäre zumut­bar.

Über Frau Fried­lein habe ich nichts Inter­es­san­tes erfah­ren können.

(Her­vor­he­bun­gen in blau nicht im Ori­gi­nal. Fuß­no­ten der Ori­gi­na­le wur­den hier weggelassen.)

52 Antworten auf „Mehr Eigenverantwortung in der GKV: Beteiligung Nichtgeimpfter an den Kosten ihrer Covid-19-Behandlung“

  1. Das ist so 2021 (auch damals schon größ­ten­teils falsch, aber es hat­te sich noch nicht so rumgesprochen).
    Hat es solan­ge gebraucht von der Stu­die zur Publi­ka­ti­on? Ich hof­fe es. Gab es eigent­lich kein peer review? War das auch schon 2021?
    Oder ist es eine von die­sen der­zeit viel zitier­ten Wen­dun­gen, wo man am Ende wie­der am Anfang rauskommt?
    Rät­sel­haf­te Wis­sen­schaft® auf alle Fäl­le, aber was weiß man schon so als Laie.

    1. Ich glau­be nicht, dass es so, lan­ge gebraucht hat, die­ses wider­li­che Geschreib­sel muss rela­tiv aktu­ell sein. Frau Dipl. iur Fried­lein hat ihren aka­de­mi­schen Grad erst 2022 erwor­ben (natür­lich in Han­no­ver, wo die Extrem­co­vi­dia­ner sich beson­ders wohl füh­len) und ist dann als wis­sen­schaft­li­che Hilfs­kraft an die Uni Pots­dam zu der ande­ren Per­son, deren Name ich aus man­geln­dem Respekt nicht nen­nen wer­de, gewechselt.
      Grund­sätz­lich fin­de ich den Gedan­ken toll. War­um soll ich für Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen bei Schwan­ge­ren bezah­len? Oder für Pro­ble­me bei Täto­wier­ten oder Gepierc­ten? Oder für Ski­un­fäl­le? Und war­um soll­ten ande­re für mei­ne Herz-Kreis­lauf-Pro­ble­me und Gelenk­pro­ble­me auf­grund mei­nes Über­ge­wichts zahlen?
      Weil es ein Soli­dar­prin­zip ist, ganz ein­fach. Da fragt man nicht nach Fahr­läs­sig­keit oder "beding­tem Vor­satz". Man behan­delt die Men­schen gleich. Selbst Hoch­schul­pro­fes­so­rin­nen, die so einen inhalt­lich neben der Spur befind­li­chen und mora­lisch untrag­ba­ren Müll verzapfen.

      1. Naja, eigent­lich kommt frau dort ja zu dem Ergeb­nis, dass die aktu­el­le Rechts­la­ge das frag­li­che Pro­ce­de­re – also die Eigen­be­tei­li­gung im Zusam­men­hang mit der Ableh­nung einer Covis2-Imp­fung – wohl nicht zulässt.

        Es wäre also wohl der Gesetz­ge­ber gefordert.

        Viel inter­es­san­ter wäre zu wis­sen, was-wer-wie­so die­se Fra­ge­stel­lung über­haupt auf­ge­wor­fen hat. 

        Auch inter­es­sant, dass im zitier­ten Blog (ht*ps://gesundheitsrecht.blog/beteiligung-nichtgeimpfter-an-den-kosten-ihrer-covid-19-behandlung/) die Kom­men­tar­funk­ti­on durch die Redak­ti­on schon nach 24 Kom­men­ta­ren geschlos­sen wur­de: "…da uns eine adäqua­te Mode­ra­ti­on der sehr gro­ßen Anzahl von Kom­men­ta­ren nicht mehr mög­lich war."

      2. @Rocku o'Roll

        Die Besag­ten wer­den nicht gleich behan­delt, das ist das Grund­pro­blem. Denn als Beam­te und Rich­ter sind sie in der Regel bei­hil­fe­be­rech­tigt und pri­vat ver­si­chert, wobei die Bei­hil­fe nor­ma­ler­wei­se den Löwen­an­teil über­nimmt, die Ver­si­che­rung nur den Rest. Sie legen damit die Axt an das Soli­dar­prin­zip, ohne damit rech­nen zu müs­sen, je selbst von den Kon­se­quen­zen ihres Han­delns betrof­fen zu sein. Schä­bi­ger, wider­wär­ti­ger geht es über­haupt nicht.

        Aber: Popu­lus vult, wie "Wahl"-Beteiligung und "Wahl"-Ergebnisse zei­gen. Schein­bar finan­ziert man die­se Sub­jek­te nicht nur erzwun­ge­ner­ma­ßen mit, man wil­ligt auch noch mehr­heit­lich in die Finan­zie­rung ein.

  2. Nach einem Jahr gilt man wie­der als "unge­impft". Richtig?

    Letz­ter nach­ge­wie­se­ner Boos­ter Juli 2021 = nicht (mehr) "geimpft" im Febru­ar 2023?

    Dann mal los, vier­te oder fünf­te "Imp­fung"! Aber husch, husch! Sonst wer­det Ihr real, ganz real krank geimpf­ten, jedoch vom Halt­bar­keits­da­tum im "Covid-Impf-Pass" abge­lau­fe­nen mRNA-Ver­such­s­kan­di­da­ten nicht mehr behan­delt mit Euren schwe­ren Post-Vac-Sym­pto­men. Oder falls doch, dann zahlt Eure Kran­ken­kas­se bald nicht mehr, weil Eure letz­te "Imp­fung" schon vieeeelllll zu lan­ge zurück liegt.

    Na? Wollt Ihr Eure quä­len­den Post­vac-Sym­pto­me noch etwas ver­schär­fen und auf­fri­schen? Nur zu! Was soll das auch? Nur drei Mal "behan­delt"? 8 Boos­ter, bitte.

    1. https://​www​.focus​.de/​f​i​n​a​n​z​e​n​/​r​e​c​h​t​/​i​m​m​u​n​s​t​a​t​u​s​-​g​e​a​e​n​d​e​r​t​-​w​e​r​-​a​b​-​o​k​t​o​b​e​r​-​w​e​i​t​e​r​-​a​l​s​-​v​o​l​l​s​t​a​e​n​d​i​g​-​g​e​i​m​p​f​t​-​g​i​l​t​-​u​n​d​-​w​e​r​-​n​i​c​h​t​-​m​e​h​r​_​i​d​_​6​8​9​7​0​9​2​0​.​h​tml

      Zitat:
      Wer grund­im­mu­ni­siert ist, also ledig­lich zwei Imp­fun­gen erhal­ten hat, ver­liert sei­nen Sta­tus nach neun Mona­ten (270 Tage).
      Zitat Ende.

      Dumm gelau­fen für die dop­pelt-mRNA-Behan­del­ten im Febru­ar 2023. Ihr SEID gar nicht mehr "geimpft", trotz­dem nach "Imp­fung" schwer krank und Eure Kran­ken­kas­se lacht sich dem­nächst schlapp.

      Krank nach "Imp­fung", aber nicht mehr "geimpft". Alles nur Ein­bil­dung in den Postvac-Ambulanzen.

  3. das ist ein the­ma, das nach 2021 gehört.
    die imp­fung schützt nicht vor infek­ti­on, also kann die tat­sa­che der nicht-auf­fri­schung der imp­fung oder des feh­lens der imp­fung kein fahr­läs­si­ges ver­hal­ten sein.
    ein geimpf­ter hat nicht fahr­läs­sig gehan­delt, weil er obwohl geimpft, nicht geschützt ist?
    wer kommt für einen impf­scha­den auf? die allgemeinheit.
    wann gilt die imp­fung als fahrlässig?

    wer sich nicht gegen irgend­was imp­fen las­sen will, wird an den kos­ten eines schwe­ren ver­laufs irgend­ei­ner erkran­kung betei­ligt, das ist das sche­ma f der zukunft

  4. Gerichts­do­ku­men­te zei­gen, dass Gla­x­oS­mit­h­Kli­ne 40 Jah­re lang bekannt war, dass Zan­tac Krebs ver­ur­sa­chen kann (17.02.2023)

    "Inmit­ten von Zehn­tau­sen­den von Kla­gen, die an staat­li­chen Gerich­ten in den USA anhän­gig sind, zeigt ein neu­er Bericht, der auf Bewei­sen basiert, die in die­sen Gerichts­ver­fah­ren ent­deckt wur­den, dass der Phar­ma­rie­se Gla­x­oS­mit­h­Kli­ne jahr­zehn­te­lang Bewei­se dafür ver­schwie­gen hat, dass Zan­tac Krebs ver­ur­sa­chen kann. 

    ..

    Laut Bloom­berg Busi­ness­week ( https://www.bloomberg.com/news/features/2023–02-15/zantac-cancer-risk-data-was-kept-quiet-by-manufacturer-glaxo-for-40-years ) war sich GSK – damals noch unter dem Namen Gla­xo bekannt – der krebs­er­re­gen­den Risi­ken von Ranit­i­din, dem Medi­ka­ment, das unter dem Namen Zan­tac ver­mark­tet wur­de, bewusst, noch bevor es 1983 von der US-ame­ri­ka­ni­schen Food and Drug Admi­nis­tra­ti­on (FDA) zuge­las­sen wur­de. Die­se War­nun­gen kamen von unab­hän­gi­gen For­schern, aber auch von Wis­sen­schaft­lern von Glaxo.

    Inner­halb von fünf Jah­ren wur­de Zan­tac, das zur Behand­lung oder Lin­de­rung von Sod­bren­nen, sau­ren Ver­dau­ungs­stö­run­gen und Magen­ge­schwü­ren ein­ge­setzt wird, laut Reu­ters zum welt­weit meist­ver­kauf­ten Medi­ka­ment und war eines der ers­ten, das einen Jah­res­um­satz von mehr als 1 Mil­li­ar­de Dol­lar erziel­te. GSK ver­kauf­te das Medi­ka­ment spä­ter an Pfi­zer – und Zan­tac wur­de dann an Boeh­rin­ger Ingel­heim und schließ­lich an Sano­fi verkauft. 

    ..

    In dem Bericht von Bloom­berg Busi­ness­week heißt es: "Mehr als 70.000 Men­schen, die Zan­tac oder Gene­ri­ka ein­ge­nom­men haben, ver­kla­gen das Unter­neh­men vor den Gerich­ten der US-Bun­des­staa­ten wegen des Ver­kaufs eines mög­li­cher­wei­se ver­un­rei­nig­ten und gefähr­li­chen Medi­ka­ments". .." (Über­set­zer)

    https://​child​rens​he​al​th​de​fen​se​.org/​d​e​f​e​n​d​e​r​/​g​l​a​x​o​s​m​i​t​h​k​l​i​n​e​-​z​a​n​t​a​c​-​c​a​n​c​er/

    https://​twit​ter​.com/​R​o​b​e​r​t​K​e​n​n​e​d​y​J​r​/​s​t​a​t​u​s​/​1​6​2​6​9​6​7​7​7​6​7​4​4​1​5​7​184

  5. Ich schrei­be bei Insta­gram mit vie­len, die Impf­ne­ben­wir­kun­gen haben… Eine hat mir das zum The­ma geschrie­ben : "Das ist purer Hohn!! Vor allem mit dem Hintergrundwissen,dass ein Geimpf­ter der von der Imp­fung krank wird erst recht KEINE Hil­fe bekommt und alle The­ra­pien selbst bezah­len muss. Da ist es also schon Rea­li­tät. Davon abge­se­hen schützt die nicht vor Long Covid."

  6. Im Lich­te die­ses Geschwur­bels erscheint ein Sil­ber­streif am Hori­zont, der auf eine "Ret­tung" des Gesund­heits­we­sens hin­deu­tet: Sämt­li­che "Geimpf­ten" kön­nen auf der glei­chen Argu­men­ta­ti­ons­grund­la­ge dazu ver­ur­teilt wer­den, die Kos­ten ihrer Neben­wir­kun­gen selbst zu tra­gen. Sie hät­ten sich schließ­lich vor der Sprit­ze über die Fol­gen infor­mie­ren können.

    1. Pas­siert ja prak­tisch auch so. Man hört in den ÖR-Berich­ten über Imp­f­op­fer häu­fig, dass sie eine Blut­wä­sche für 10.000€ aus eige­ner Tasche bezah­len dürfen.

  7. Lie­ber Herr Dr. Gesangs­ver­ein. Ich habe noch 5000 Gold Stan­dard PCR tests gemacht. Der hat noch 2100 ande­re Viren­stäm­me ange­zeigt. Hm war­um bin jetzt krank?

    Ursäch­lich war die Schwä­chung des Immun­sys­tem durch sol­che Pro­fes­so­ren wie oben. Angst und Druck erzeu­gen. Alles was sie aus­sa­gen soll zurück­ge­kom­men auf sie – Instant Kar­ma. Fr. Pfei­fer hat es vor­macht wie das geht.

  8. Tja, und wenn dann die künst­li­che Beatmung mei­nen Tod beschleu­nigt bzw. über­haupt erst mög­lich macht, dann habe ich natür­lich Pech gehabt.

  9. https://​www​.rnd​.de/​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​/​c​o​r​o​n​a​-​i​m​p​f​t​e​r​m​i​n​r​e​c​h​n​e​r​-​w​a​n​n​-​b​i​n​-​i​c​h​-​m​i​t​-​d​e​r​-​i​m​p​f​u​n​g​-​d​r​a​n​-​V​4​S​Q​H​L​E​3​2​5​H​D​L​P​F​X​I​3​6​R​V​F​Q​N​O​A​.​h​tml

    Hier gibt es noch einen "Impf"-Terminrechner für alle Post-Vac-mRNA-Prä­pa­ra­te-Geschä­dig­ten. Dort berech­net Ihr die nächs­te Dröh­nung, sprich den Boos­ter in 2023. Den Nach­weis dar­über reicht Ihr dann bei Eurer indi­vi­du­el­len Kran­ken­kas­se ein mit der Bit­te, danach die Kos­ten für die Blut­rei­ni­gung oder den Roll­stuhl auf­grund von "Impf"-Schäden zu übernehmen.

    Und auch alle NUR dop­pelt behan­del­ten "Impf­lin­ge" soll­ten sich drin­gend den Boos­ter geben las­sen, sonst habt Ihr kei­ne Chan­ce auf Kos­ten­er­stat­tung. Traut Euch! Boos­tern ist besser!

    Oder nicht?

    1. "als auch schütz­te sie die Bei­trags- und Steu­er­zah­l­er­ge­mein­schaft vor den teil­wei­se beträcht­li­chen Aus­ga­ben für die Behand­lung von Covid-19- Krank­hei­ten nicht­ge­impf­ter Versicherter. "

      Zitat Ende.

      Was genau ist ein "nicht-geimpf­ter" Ver­si­cher­ter? Wie wird das genau defi­niert? Dop­pelt "geimpft" gegen Covid19 bedeu­tet, ACHTUNG!!!

      NICHT "geimpft".

      Nur die drit­te "Imp­fung" (der so genann­te Boos­ter) beweist: der / die Ver­si­cher­te ist "geimpft".

      Alle nur dop­pelt "geimpf­ten" sind 270 Tage nach ihrer Behand­lung wie­der ungeimpft.

      Es muss also inzwi­schen Mil­lio­nen als "unge­impft gel­ten­de" Ver­si­che­rungs­neh­mer in Deutsch­land geben. Wenn die­se Mil­lio­nen Per­so­nen, per Defi­ni­ti­on "unge­impft", krank wer­den auf­grund der gefähr­li­chen Spike- oder ande­ren Sub­stan­zen der Pro­duk­te, denen sie sich ja ganz real in 2022 oder 2021 aus­ge­setzt haben, sind sie dop­pelt bis drei­fach bestraft.

      Weil sie näm­lich wie­der als "unge­impft" gel­ten, wür­den die Kran­ken­kas­sen ihnen nicht mehr hel­fen, sie hel­fen nur noch den "geboos­ter­ten" Ver­si­cher­ten. Das ist ein per­fi­der Plan.

      Zitat aus Fokus:

      "Geboos­ter­te Per­so­nen (also mit Dritt­imp­fung) gel­ten unbe­fris­tet als „geboos­tert“."

      Zitat Ende.

      1. https://​twit​ter​.com/​w​o​d​a​r​g​/​s​t​a​t​u​s​/​1​6​2​9​9​5​4​4​1​8​8​2​8​3​5​7​6​3​2​/​p​h​o​t​o/1

        Wer "gilt als geimpft"? Wer IST "gen-behan­delt"? Dr. Wodarg und Pro­fes­sor Hom­burg wei­sen dar­auf hin, dass alle "nur" zwei Mal behan­del­ten for­mal, also auf dem Papier nicht "geimpft" SIND, spä­tes­tens nach 270 Tagen. Nur mit Boos­ter kön­nen die geschä­dig­ten Opfer dann Scha­dens­er­satz, Schmer­zens­geld ein­kla­gen, die dop­pelt-geimpft-geschä­dig­ten nicht.

        Das heißt, mit die­ser sprach­li­chen Hin­ter­list, haben die doppelt-"geimpften" nur die Chan­ce, sich ein drit­tes Mal die­sel­be gefähr­li­che Sprit­ze geben zu las­sen, damit die rea­len Schä­den aus den bei­den Anwen­dun­gen davor über­haupt aner­kannt wer­den. Oder mache ich jetzt einen Denkfehler?

        Und die­je­ni­gen, die inner­halb der ers­ten zwei Wochen nach Anwen­dung der Prä­pa­ra­te gestor­ben sind, sind "unge­impft" gestor­ben. Die Sta­tis­tik zeigt dann "unge­impf­te", gestor­be­ne. Das Eti­kett ist falsch, auf dem Toten­schein steht: "unge­impft" und der oder die Tote haben trotz­dem Gift im Blut oder zumin­dest eine Sub­stanz, die ihren Tod irgend­wie aus­ge­löst, VERURSACHT hat. Und ohne die sie noch hät­ten leben können.

        Es ist nur noch Betrug! Da haben die Hin­ter­blie­be­nen so gut wie kei­ne Chan­ce, Schmer­zens­geld zu erhal­ten, ver­mut­lich. Und die Ver­si­che­run­gen lachen die dop­pelt-gen-gespik­ten Leu­te aus: Ha, ha, ha, Ihr GELTET nicht als "geimpft".

        Willst Du was gel­ten, mach Dich selten.
        Oder anders: willst Du als "geimpft" gel­ten, "impf" Dich NICHT selten.

  10. Die­se Nazi­me­tho­den (die es auch schon vor der Nazi­zeit gab) die­ser bei­den "Damen" las­sen sich belie­big auf ande­re Annah­men aus­deh­nen, wie z. B. der Her­aus­ga­be von Pati­en­ten­da­ten, ganz nach dem Mot­to: Wer sei­ne Daten nicht "teilt", stellt sich gegen das All­ge­mein­wohl. Schließ­lich wer­den die Pati­en­ten­da­ten den kri­mi­nel­len Daten­heh­lern über­ge­ben, weil die im Sin­ne des All­ge­mein­wohls han­deln, so der offi­zi­el­le Tenor.

    Wir noch lustig.

  11. "Der Gesetz­ge­ber muss zudem sorg­fäl­tig prü­fen, ob und inwie­weit sich eine Nicht­imp­fung gegen Covid19 von ande­ren gesund­heits­schäd­li­chen Ver­hal­tens­wei­sen, für die kei­ne Kos­ten­be­tei­li­gungs­re­ge­lung gilt, unter­schei­det. Lie­gen kei­ne Unter­schie­de von sol­cher Art und sol­chem Gewicht vor, dass sie eine Dif­fe­ren­zie­rung recht­fer­ti­gen, müss­te eine Kos­ten­be­tei­li­gung auch für ande­res gesund­heits­schäd­li­ches Ver­hal­ten ein­ge­führt wer­den."

    Genau dar­um geht es. Und Covid-19 soll wie­der mal als Tür­öff­ner die­nen. Wie bei den mRNA "Imp­fun­gen". Wir sol­len wie klei­ne Hünd­chen erzo­gen und dres­siert wer­den. Für Wohl­ver­hal­ten gibt es eine Beloh­nung, für Fehl­ver­hal­ten eine Stra­fe. Ganz ein­fa­che Kon­di­tio­nie­rung. Aber bei den meis­ten funk­tio­niert es.

  12. "finan­zi­el­le Situa­ti­on seit lan­gem ange­spannt" (…) und
    "Die Gesamt­aus­ga­ben der GKV haben sich im Zeit­raum von 1994 bis 2020 mehr als verdoppelt"
    Äh. Tatsächlich?
    Neh­men wir ein Grund­nah­rungs­mit­tel, dann fällt ein ähn­li­cher Skan­dal auf:
    https://​www​.pres​se​net​.info/​t​e​x​t​e​/​b​i​e​r​p​r​e​i​s​e​-​o​k​t​o​b​e​r​f​e​s​t​-​e​n​t​w​i​c​k​l​u​n​g​-​f​e​s​t​b​i​e​r​-​m​u​e​n​c​h​e​n​.​h​tml
    vom Maxi­mal­wert 9,80 DM = 5,01 EUR (1994)
    zu 11,80 EUR (2019)
    sind's 136%!! also eine Ver­dop­pe­lung + 36%
    (und das bei offi­zi­el­len Infla­ti­ons­ra­ten in die­sem Zeit­raum zwi­schen 0,3 und 2,6%)

    Die "Dis­kus­si­on" ist in der Tat gru­se­lig und man kann anneh­men, dass sich die Pro­fi­teu­re des gewünsch­ten Ergeb­nis­ses (für das hier unver­hoh­len gewor­ben wird) beson­ders freu­en und sich ggf. sehr groß­zü­gig zei­gen werden.
    Ich gehe aber eher davon aus, dass die bei­den Prot­ago­nis­tin­nen tat­säch­lich glau­ben, hier etwas Gutes "für die Gesell­schaft" zu tun.
    Ana­lo­gien zu fins­te­ren Zei­ten drän­gen sich auf.
    Erst recht, wenn man berück­sich­tigt, dass, nach den Erfah­run­gen der letz­ten Jah­re, die Gerich­te die­sen Para­dig­men­wech­sel (unter dem Applaus der Medi­en!) wohl ein­fach durch­win­ken werden.
    Schließ­lich geht die Soli­dar­ge­mein­schaft der Recht­gläu­bi­gen (und dazu zählt nun mal auch der größ­te Teil der Jus­tiz) davon aus, dass es sich um eine Seu­che mit beson­ders hohen Kran­ken­haus­kos­ten und Fol­ge­schä­den handelt(e), was sich eben nur durch die­se "risi­ko­lo­se und neben­wir­kungs­freie Imp­fung" min­dern lässt.
    Der Gedan­ke, dass sowohl Kran­ken­haus­kos­ten als auch Fol­ge­schä­den von den Prot­ago­nis­ten (via unver­ant­wort­li­cher Panik­ma­che und diver­ser "Schutz­maß­nah­men"!) selbst direkt (oder indi­rekt: Noce­bo-Effekt!) erzeugt wur­de, wäre in die­ser Gemein­schaft ein Grund für sofor­ti­ge Exkommunikation.

    (Es ist natür­lich denk­bar, dass es irgend­wann tat­säch­lich eine Seu­che X gäbe, die nur mit tat­säch­lich für alle harm­lo­sem Super­du­per­wun­der­mit­tel Y zu bekämp­fen wäre:
    Den Ver­trau­ens­ver­lust, der dazu führt, dass ein nicht unwe­sent­li­cher Teil der Bevöl­ke­rung weder an X noch an Y glaubt – den hat das Regime der letz­ten 3 Jah­re zu verantworten)

  13. Ich fin­de kaum Wor­te zu so viel … Dumm­heit. Anders kann ich es nicht sagen. 

    Oder ist es Dreis­tig­keit? Oder bei­des zusammen?
    Auf jeden Fall sind die irrrrrre.

    Es gibt weder einen Eigen­schutz, noch einen Fremd­schutz, noch einen Schutz vor schwe­rem Ver­lauf durch die­se Gen­the­ra­pien – dafür aber natür­lich zum "Aus­gleich" eine Viel­zahl auch an schwe­ren u. töd­li­chen Neben­wir­kun­gen und zwar so häu­fig, wie noch nie bei einem ande­ren sich auf dem Markt befin­den­den Präparat. 

    Was ist bei die­sen bei­den Damen im Kopf los ? Nix!
    Da kann nur gäh­nen­de Lee­re sein – auf jeden Fall kei­ne Leh­re, auch wenn die Posi­tio­nen an der Uni Pots­dam das anschei­nend ver­mit­teln sollen.

    1. "Ich fin­de kaum Wor­te zu so viel … Dumm­heit. Anders kann ich es nicht sagen. 

      Oder ist es Dreis­tig­keit? Oder bei­des zusammen?"

      Ich habe wäh­rend des Lesens zuerst an Bös­ar­tig­keit gedacht. Ein zwei­ter Gedan­ke war, dass das ver­öf­fent­lich­te Aus­for­mu­lie­ren mög­li­cher Metho­den, die Unge­impf­ten doch noch irgend­wie zu erwi­schen, auch eine bewuss­te Pro­vo­ka­ti­on sein kann. Vor allem zum jet­zi­gen Zeit­punkt, an dem alles doch so starr Behaup­te­te der Zwangs­impf­er zer­brö­selt. https://​www​.sokra​tes​-ratio​na​lis​ten​-forum​.de/

      Ver­mut­lich will da jemand noch mal Öl ins Feu­er gießen.

  14. Es geht sicher­lich um zweck­freie idea­lis­ti­sche Gerech­tig­keit, sicher­lich nicht um erbar­mungs­frei­es öko­no­mi­sches Optimierungsdenken. 

    "Ben@USMortality 14m
    Rep­ly­ing to @StefanHuster @GesundheitsR

    Auf die­se Rech­nung freue ich mich, Herr Huster!

    > Laut CDC lag die COVID-19 Hos­pi­ta­li­sie­rungs­ra­te bei maxi­mal 35,1/100.000.
    > Laut Impf­da­sh­board gibt es 18,4M Unge­impf­te in D.
    > Laut t‑online lie­gen die Kos­ten einer Unge­impf­ten Kran­ken­haus Behand­lung bei 3.900 Euro.

    KORREKTUR:
    –> Maxi­mal­kos­ten von 25,2 Mil­lio­nen Euro pro Woche für Unge­impf­te, also MAX 1.3Mrd pro Jahr; immer noch 10x güns­ti­ger als die Impfkosten"

    https://​nit​ter​.net/​U​S​M​o​r​t​a​l​i​ty/

  15. "a_concerned_amyloidosis
    @a_nineties 2h

    eine fra­ge, die inzwi­schen aus der welt geschafft ist, ist ob die mRNA-Prä­pa­ra­te sich ins mensch­li­che Erb­gut integrieren:

    die ant­wort ist ja.

    min­des­tens 0,33% jeder "imp­fung" sind dsDNA plas­mi­de aus der mRNA-pro­duk­ti­on und brau­chen kei­ne retroskription.

    https://www.nature.com/articles/s42003-022–03021‑8"

    "doch damit nicht genug: auch die mRNA selbst hat ganz expli­zit die Mög­lich­keit, sich ins Genom zu integrieren.

    ..und tut es auch, in Ver­su­chen an mensch­li­chen Leber­zell­li­ni­en an der Lund Universität.
    Die Stu­die zeigt auch mas­si­ve Expres­si­on von L1-Ele­men­ten, und wenn man den vor­an­ge­gan­ge­nen Arti­kel ins Gedächt­nis ruft, soll­ten die Alarm­glo­cken läuten.

    https://www.mdpi.com/2073–4425/13/5/719

    Wie­so läu­ten sie nicht? @PEI_Germany @BioNTech_Group @pfizer"

    https://​nit​ter​.net/​a​_​n​i​n​e​t​ies

  16. Rep­ly­ing to
    @StefanHuster
    and
    @GesundheitsR
    Absur­der wird’s nicht mehr. By the way: Wie soll die GKV mit Alko­ho­li­kern, Rau­chern und Dicken umgehen?
    Trans­la­te Tweet
    10:41 AM · Feb 20, 2023
    https://​twit​ter​.com/​T​i​m​_​R​o​e​h​n​/​s​t​a​t​u​s​/​1​6​2​7​6​1​9​4​4​7​9​9​6​2​9​3​1​2​0​?​c​x​t​=​H​H​w​W​g​I​C​x​t​f​b​Q​u​5​Y​t​A​AAA

  17. University of Washington schreibt nicht nur die Covid-„Impfung“ für alle Studenten und Mitarbeiter auf dem Campus vor, sondern auch für alle Online (!)-Studenten sagt:
  18. Dann ist es viel­leicht doch gebo­ten, Alter­na­ti­ven zu suchen?

    https://​www​.artab​a​na​.de/

    ARTABANA Deutsch­land Soli­dar­ge­mein­schaft e.V.
    Unter­stüt­zungs­ein­rich­tung im Gesundheitswesen

    Es gibt noch andere.
    Offi­zi­ell darf es kei­ne Alter­na­ti­ve zu einer gestzli­chen oder pri­va­ten Kran­ken­kas­se sein. Denn es gibt eine Ver­si­che­rungs­pflicht theoretisch.

  19. Rele­vant ist dies ins­be­son­de­re für das Unter­las­sen medi­zi­ni­scher Behand­lungs- und Vor­sor­ge­maß­nah­men, die das Risi­ko für die Ent­ste­hung von Krank­hei­ten mit ent­spre­chen­den (hohen) Behand­lungs­kos­ten nach­weis­lich senken.
    Quo­te Ende

    ———–
    Der Satz bedeu­tet noch viel mehr. Abge­se­hen von poten­ti­ell töd­li­chen "Impf"-Stoffen, heißt das: Du musst ab 10 oder 14 Jah­ren alle 3 Mona­te sämt­li­che Krebs­vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen mit­ma­chen, die sonst erst ab 50, 60, 70 emp­foh­len wer­den. Die bei­den Damen wol­len jede, aber auch jede Krank­heit oder bes­ser ihr Ent­ste­hen alle 5 Minu­ten über­wa­chen. Auch wol­len sie Krank­hei­ten über­wa­chen, die erst in 10 oder 15 Jah­ren ent­ste­hen kön­nen. Im Moment wer­den Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen nur "emp­foh­len", die inter­es­sie­ren mich Null. 

    Weil ich WEISS, ich bin gesund. Ich ken­ne mich. Ich ken­ne mich bes­ser als jede Medi­zin-Tech­nik mich jemals kennt.

    Das wol­len die bei­den Tex­te­rin­nen ändern. Wehe, Du gehst nicht stünd­lich, jede Woche zu irgend einem medi­zi­ni­schen Vor­sor­ge­pro­gramm! Wehe Dir! Pass auf, Schnu­ckel­chen, wir fin­den Krank­hei­ten, die gibt es noch gar nicht. Wir sehen in Dei­nen Genen die Krank­heit, die Du 2055 ent­wi­ckeln wirst.

    Und noch was: Immer schön ANGST vor Krank­hei­ten behal­ten! Sprin­ge im Galopp von der Gynä­ko­lo­gin zum Lun­gen­fach­arzt zum Haut­arzt zum Inter­nis­ten! Spring! Hopp! Lau­fe! Ren­ne dahin!

    Pro Jahr und mög­li­cher Krank­heit musst Du 365 Vor­sor­ge-Unter­su­chun­gen absol­vie­ren, sonst gibts kein Geld mehr, wenn Du Dir das Bein brichst!!

    Auch das hät­test Du ver­hin­dern kön­nen, wärest Du nicht Inli­ner oder Ski gefah­ren, Dei­ne Schuld. Du bist Schuld an allem, Schuld, wenn Dein Nach­bar stirbt, weil Du das Licht im Trep­pen­haus zu früh aus­ge­macht hast und er ver­ges­sen hat, es anzu­ma­chen. So ist er gestol­pert im Dun­keln und hat sich das Genick gebro­chen, nur weil Du zu früh den Licht­schal­ter betä­tigt hast. Obwohl Du gar nicht damit gerech­net hast, dass Dein Nach­bar oben aus dem 4. Stock sich ins Trep­pen­haus auf den Weg machte.

    Und wenn sei­ne Frau sich aus Ver­zweif­lung über sei­nen Tod aus dem Fens­ter absicht­lich stürzt, hast DU auch Schuld an ihrem Tod. Die Kran­ken­kas­se der Selbst­mör­de­rin wird DICH anschrei­ben, damit DU ihre Beer­di­gungs­kos­ten über­nimmst. Auch darfst Du, wenn Du ein Kind erwar­test, die Kos­ten der Ent­bin­dung über­neh­men, denn Du hät­test ja nicht mit Dei­nem Liebs­ten … ein­fach… fahr­läs­sig, unver­nünf­tig … so das Risi­ko einer Schwan­ger­schaft ein­ge­hen müs­sen. Ihr hät­tet ja ver­hü­ten kön­nen. Selbst Schuld, wenn jetzt so teu­re Ent­bin­dungs­kos­ten auf Euch zukommen!!!

    .….….….….….….….….….….….….….….…

    1. Erin­nert Ihr Euch? Was hat die Poli­tik oft behaup­tet, noch vor einem Jahr? Die "Unge­impf­ten" sind schuld !!!!! dar­an, wenn sich die "mRNA-Schutz-Geimpft-Geschütz­ten" trotz­dem mit Viren anstecken.

      Weil, ähm, weil die per­fekt Geboos­tert-Geschütz­ten vor den Unge­schütz­ten geschützt wer­den müs­sen. Auch mit Mas­ken und 1,5 m – Abstands­re­geln. Obwohl sie, die mRNA-Geschütz­ten vor­schrifts­mä­ßig geschützt waren, doku­men­tiert mit "Impf"-Pass oder App, wären also die bösen Impf­geg­ner Schuld gewe­sen, wenn die "Geimpf­ten" ster­ben. Weil eben die Schutz­imp­fung so per­fekt vor Krank­heit und Tod schütz­te, waren trotz­dem die … nicht- … … gut, ich will mich nicht wie­der­ho­len. Das dau­ert zu lan­ge, es kommt mir aus den Ohren raus inzwischen.

      Pro­mi­nen­te Zita­te? Ein­fach zu finden.

      1. Die "Geschütz­ten" muss­ten natür­lich vor dem Selbst­be­wusst­sein, vor dem Klar­den­ken, vor dem Rück­grat der­je­ni­gen, denen ihr eige­nes Leben wich­tig genug war, um es nicht blind und gut­gläu­big, ver­trau­ens­see­lig, auf­op­fe­rungs­voll einem kom­mer­zi­el­len Phar­ma-Expe­ri­ment aus­zu­lie­fern, men­tal geschützt, sprich: abge­schot­tet werden.

        Dar­um haben Poli­ti­ker und Lob­by­is­ten zwei Jah­re lang laut uni­so­no geschrie­en und gebrüllt: Die "unge­impf­ten" sind böse. Völ­lig logisch aus Lob­by­is­ten­sicht. Sie, die "unge­impf­ten", waren aus ihrer Sicht selbst­ver­ständ­lich "böse", weil sie nicht gehorch­ten und nicht funk­tio­nier­ten, wie von lan­ger Hand geplant.

        Was heißt "unge­impft"? See­lisch, men­tal, geis­tig nicht mani­pu­liert. Das ist ganz ein­fach. Wer nicht mani­pu­liert wur­de, blieb unge­impft. Man kann mehr denn je fest­hal­ten: Die "Imp­fung" war nicht nur kör­per­lich, sie war see­lisch und men­tal. Völ­lig gesun­den Men­schen wur­de in einer gran­dio­sen Psy_op massiv

        EINGEIMPFT, E I N G E I M P F T, ein­ge­bleut, ein­ge­häm­mert, ein­ge­trich­tert, EINGEIMPFT,

        wie sie sich zu ver­hal­ten hat­ten. Wenn man mir etwas EINIMPFEN will, heißt das, man will mich mit Gewalt von etwas über­zeu­gen, wovon ich selbst nicht über­zeugt bin.

        Die Spra­che ist der bes­te Lügendetektor.

  20. Die Idee, Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge abhän­gig vom Lebens­stil zu machen, wur­de schon bei "Risi­ko­s­port­ar­ten" umge­setzt. Da gab es damals eine hit­zi­ge Dis­kus­si­on um den Damm­bruch, erin­nert ihr euch? Pro­blem: Es gibt eine staat­li­che Kran­ken­ver­si­che­rungs­pflicht und der Staat schreibt vor, was eine Kran­ken­ver­si­che­rung ver­si­chern muss. So wird das nix. Wenn ich mir eine Kran­ken­ver­si­che­rung aus­su­chen dürf­te, die kei­ne Pik­se bezahlt und daher auch nicht mit der Behand­lung von Piks­fol­gen belas­tet ist, dann wür­de ich in die­se wech­seln. Aber die Ung­e­piks­ten die Pik­se selbst und deren Neben­wir­kungs­be­hand­lun­gen und dazu noch ihre eige­nen Covid-Behand­lun­gen zusätz­lich zu den Kran­ken­kas­sen­bei­trä­gen zah­len zu las­sen, ist nicht ganz kon­se­quent gedacht.

  21. "Eigen­ver­ant­wor­tung" aus dem Mun­de sol­cher Leu­te ist meist ein per­fi­der Euphe­mis­mus. So auch hier.

    Juris­ti­sche Aus­füh­run­gen sind voll­kom­men wert­los, wenn sie von einem fal­schen Sach­ver­halt ausgehen.

    Die Imp­fung sei wirk­sam und sicher, ist das Glau­bens­be­kennt­nis von Bro­si­us-Gers­dor­f/Fried­lein von einer sub­al­ter­nen und dritt­klas­si­gen Jura-Fakul­tät. Es drängt sich der Ver­dacht auf, dass man sich staat­li­chen Akteu­ren andie­nen und für eine wei­te­re Ver­wen­dun­gen als juris­ti­sche Ali­bi­ge­ber qua­li­fi­zie­ren wollte.

    Die Imp­fung schützt tat­säch­lich nicht vor Anste­ckung und Wei­ter­ga­be des Virus, es gibt kei­ne Bele­ge für einen erheb­li­chen Schutz vor schwe­rem Ver­lauf und Tod, zumal unter den Bedin­gun­gen von Omi­kron. Impf­stof­fe wer­den inner­halb kür­zes­ter Zeit vom Erre­ger ausmutiert.

    Damit besteht bereits kei­ne Kau­sa­li­tät zwi­schen Imp­fung und Erkran­kung, Ver­lauf oder Tod. Ende der Prüfung.

    Hilfs­wei­se: Ein vor­werf­ba­res Unter­las­sen erfor­dert, dass eine Rechts­pflicht zum Han­deln – also zur Imp­fung – besteht. Erfor­der­lich für den Vor­satz ist das Bewusst­sein, gegen eine sol­che Pflicht zu ver­sto­ßen und dadurch einen Scha­den her­bei­zu­füh­ren. Eine sol­che Rechts­pflicht zum Imp­fen gibt es aber eben­so wenig, wie eine Pflicht besteht, bestimm­te Krank­hei­ten mit bestimm­ten Medi­ka­men­ten oder The­ra­pien (bspw. einer ris­kan­ten Ope­ra­ti­on) behan­deln zu lassen. 

    Die Impf­stof­fe zei­ti­gen zudem außer­ge­wöhn­lich vie­le Neben­wir­kun­gen, auch schwe­re Neben­wir­kun­gen und Todesfälle:

    Gemel­de­te Neben­wir­kun­gen PEI Covid-Imp­fun­gen: 333.492 (= 1775 pro 1 Mio. Impfdosen)

    Gemel­de­te Neben­wir­kun­gen PEI alle Impf­stof­fe 2000–2020: 54.488 (= 87 pro 1 Mio. Impfdosen)

    Die Coro­na-Impf­stoff-Neben­wir­kun­gen der EMA ent­spre­chen aktu­ell 120 Pro­zent der im Jahr 2020 der EMA gemel­de­ten Neben­wir­kun­gen für alle dort gelis­te­ten Arz­nei­mit­tel und Impf­stof­fe. Die rund 2,2 Mil­lio­nen Ver­dachts­fäl­le der Covid-Impf­stof­fe im Zeit­raum von ca. 25 Mona­ten bis Ende Janu­ar 2022 machen somit rund 120 Pro­zent der 1,8 Mil­lio­nen Ver­dachts­mel­dun­gen von Neben­wir­kun­gen aller dort 5.042 gelis­te­ten Sub­stan­zen von Arzneimitteln/Impfstoffe des Jah­res 2020 (laut EMA-Jah­res­be­richt 2020) aus.

    Wer Men­schen mit Andro­hung von Sank­tio­nen zu die­ser – frei­wil­li­gen und neu­ar­ti­gen – Imp­fung mit die­sem Neben­wir­kungs­pro­fil nöti­gen möch­te, der nimmt Schä­di­gun­gen durch Imp­fung bis hin zum Tod bil­li­gend in Kauf. Da sind wir dann aber nicht mehr im öffent­li­chen Recht, son­dern mit­ten im StGB. Straf­ta­ten gegen das Leben.

    Und: Zur Ent­las­tung der Kran­ken­kas­sen? Wenn man die Daten der Kran­ken­kas­sen aus­wer­ten wür­de, was ist auf Dau­er kost­spie­li­ger? Die (teils kon­tra­pro­duk­ti­ve, Stich­wort fal­sche Beatmungs­tech­nik) Behand­lung von an Covid erkrank­ten und wegen Covid behan­del­ten Pati­en­ten oder die Behand­lung von Impf­schä­den durch die Covid-Impfungen?

    Dar­an schließt die wei­te­re Fra­ge an: Nimmt der­je­ni­ge, der ohne Pflicht aktiv wird und sich imp­fen lässt, den Impf­scha­den bil­li­gend in Kauf? Soll­te der­je­ni­ge des­halb an den Kos­ten der Behand­lung betei­ligt werden?

    Wir sind aber nicht vom Schla­ge von Bro­si­us-Gers­dor­f/Fried­lein. Beden­ken­los gegen­über dem Sach­ver­halt, skru­pel­fern hin­sicht­lich der Rechts­fol­gen. Schreck­li­che Juris­ten in schlim­mer deut­scher Tradition.

    Wäh­rend des Natio­nal­so­zia­lis­mus' hieß es: „60.000 RM kos­tet die­ser Erb­kran­ke die Volks­ge­mein­schaft auf Lebens­zeit. Volks­ge­nos­se, das ist auch Dein Geld“. Man fand es damals zwin­gend und ein Gebot höchs­ter Ver­nunft, die Mensch­heit vor der Aus­brei­tung und Wei­ter­ga­be von „Erb­krank­hei­ten“, zunächst durch Zwangs­ste­ri­li­sa­ti­on von „Erb­kran­ken“, zu schüt­zen und damit die Volks­ge­sund­heit zu ver­bes­sern und die Volks­ge­mein­schaft vor den Kos­ten von Erb­krank­hei­ten zu schüt­zen. Die Akzep­tanz die­ser Poli­tik und des Geset­zes zur Zwangs­ste­ri­li­sa­ti­on soll­te u.a. durch o.g. Pro­pa­gan­da erzielt wer­den. (vgl. u.a. hier: https://​www​.stu​do​cu​.com/​d​e​-​a​t​/​d​o​c​u​m​e​n​t​/​j​o​h​a​n​n​e​s​-​k​e​p​l​e​r​-​u​n​i​v​e​r​s​i​t​a​t​-​l​i​n​z​/​o​s​t​e​r​r​e​i​c​h​i​s​c​h​e​-​u​n​d​-​e​u​r​o​p​a​i​s​c​h​e​-​r​e​c​h​t​s​g​e​s​c​h​i​c​h​t​e​/​r​g​-​h​a​u​s​a​r​b​e​i​t​-​m​e​d​i​z​i​n​r​e​c​h​t​-​i​m​-​n​a​t​i​o​n​a​l​s​o​z​i​a​l​i​s​m​u​s​/​7​4​9​8​636) 1933 ging es noch dar­um, das Recht auf den eige­nen Kör­per und die Ent­schei­dung zur Fort­pflan­zung von „Erb­kran­ken“ zu beschnei­den. Die Fort­set­zung die­ser per­ver­sen Poli­tik führ­te in NS-Deutsch­land am Ende dann zur Ermor­dung behin­der­ter Kin­der. Heu­te über­legt man, die Volks­ge­mein­schaft vor den Kos­ten von Covid-19-Schwer-Erkrank­ten zu schüt­zen – indem man die Bür­ger zwin­gen will, ent­we­der ihr Recht auf den eige­nen Kör­per auf­zu­ge­ben und sich durch eine Imp­fung schlimms­ten­falls zum Krüp­pel machen zu las­sen oder sogar dar­an zu ver­re­cken, oder eben die Behand­lungs­kos­ten der Krank­heit, falls es in sehr sel­te­nen Fäl­len einen schwe­ren Ver­lauf gibt, selbst zu tra­gen. Und wohin wür­de uns die Fort­set­zung die­ser per­ver­sen Poli­tik heu­te füh­ren? Der jet­zi­ge Denk­an­satz ist ja ersicht­lich der glei­che wie 1933: “30,000 Euro kos­tet die­ser unge­impf­te Beatmungs­pa­ti­ent die Volks­ge­mein­schaft. Volks­ge­nos­se, das ist auch Dein Geld!“ 

    Die Nazis von 1933 leben heu­te nicht mehr, ihre Denk­wei­se lebt wei­ter. Auch in deut­schen Universitäten…

    1. https://​www​.rki​.de/​D​E​/​C​o​n​t​e​n​t​/​I​n​f​e​k​t​/​I​m​p​f​e​n​/​M​a​t​e​r​i​a​l​i​e​n​/​D​o​w​n​l​o​a​d​s​-​C​O​V​I​D​-​1​9​/​A​u​f​k​l​a​e​r​u​n​g​s​b​o​g​e​n​-​d​e​.​p​d​f​?​_​_​b​l​o​b​=​p​u​b​l​i​c​a​t​i​o​n​F​ile

      Und nicht zu ver­ges­sen: Auch das RKI bestä­tigt Todes­fäl­le, aus­ge­löst durch Covid-"Impfung" im Auf­klä­rungs­bo­gen (Covid-19).

      "Ein­zel­ne Per­so­nen verstarben."

      Viel­leicht soll­ten wir den Ver­fas­se­rin­nen des nicht nach­voll­zieh­ba­ren Tex­tes den Thread hier per Email sen­den, damit sie sich über die Tat­sa­che infor­mie­ren, dass besag­te "Schutz"-Impfungen den Tod und schwers­te Schä­den aus­lö­sen können.

      ~ ~ ~

  22. "Der Grund war­um ich über­haupt hier was schrei­be und ich den Blog­bei­trag für dis­kus­si­ons­wür­dig hal­te, ist aber ein ande­rer: Ich den­ke, das gan­ze ist mehr oder weni­ger ein tro­ja­ni­sches Pferd für die Auf­wei­chung des Soli­dar­prin­zips der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung, bzw. ein „Test­bal­lon“, um zu schau­en, wie weit man gehen kann und um eine (ver­meint­lich) ein­deu­ti­ge Stim­mungs­la­ge (zumin­dest bei den gän­gi­gen dafür emp­find­sa­men Politiker:innen, Par­tei­en und Medi­en) auszunutzen."

    "Für die nicht-COVID-Vari­an­te wür­de das umso mehr gel­ten. Am Ende ist der Vor­schlag der Autorin­nen in ers­ter Linie ein Ver­such, die zuneh­men­den Kos­ten des Gesund­heits­we­sens auf Grund einer altern­den, zuneh­mend mul­ti­mor­bi­den Gesell­schaft auf die jewei­li­gen „Schul­di­gen“ abzu­wäl­zen, bzw. das Soli­dar­prin­zip nur noch anzu­wen­den, wenn man ana­log zum Zahn­arzt-Bonus-Heft auch das erwünsch­te Ver­hal­ten nach­wei­sen kann.

    Es gibt einen guten Grund, war­um in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung der­ar­ti­ge Ansin­nen bis­lang kei­ne Chan­cen auf eine Rea­li­sa­ti­on hat­ten. Man nennt ihn Solidarität."

    https://​brain​pain​blog​.org/​2​0​2​3​/​0​2​/​2​0​/​z​w​i​s​c​h​e​n​r​u​f​-​b​e​t​e​i​l​i​g​u​n​g​-​n​i​c​h​t​g​e​i​m​p​f​t​e​r​-​a​n​-​d​e​n​-​k​o​s​t​e​n​-​i​h​r​e​r​-​c​o​v​i​d​-​1​9​-​b​e​h​a​n​d​l​u​n​g​-​g​e​d​a​n​k​e​n​-​z​u​-​d​e​m​-​b​e​i​t​r​a​g​-​a​u​f​-​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​s​r​e​c​h​t​b​l​og/

  23. "Micha­el Stoeter@mstoeter1
    Feb 18

    Rep­ly­ing to @Michael__1967 @SHomburg @Volksverpetzer @Streitschuster @MatthiasMeisner @AnthroBlogger

    Wuss­tet Ihr alle schon, dass spä­tes­tens der 3. Schuss RNA-Imp­fung zur mul­ti­fo­ka­len nekro­ti­sie­ren­den Enze­pha­li­tis ("Hirn­zer­set­zung") füh­ren kann?

    https://www.mdpi.com/2076–393X/10/10/1651"

    "A Case Report: Mul­ti­fo­cal Necro­tiz­ing Ence­pha­li­tis and Myo­car­di­tis after BNT162b2 mRNA Vac­ci­na­ti­on against COVID-19"

  24. Ich rau­che jetzt erst­mal eine. Dann schau ich mir in der Arte Media­thek die Doku "Frau­en in der Nazi­zeit" an und kom­me natür­lich nicht auf Par­al­le­len zwi­schen damals und heu­te, denn ich lebe ja "im bes­ten Deutsch­land, das es je gege­ben hat" ( Stei­ni). Men­schen­rech­te sind unver­äu­ßer­lich, auch gegen­über denen, die es ja nur " gut" meinen.

  25. Auch wer sich trotz Gen­de­fekt gebä­ren läßt, soll­te für alle Fol­ge­kos­ten sel­ber aufkommen.

    Sinn­ge­mäß: auch der Arbeits­un­fall wäre nicht pas­siert, wenn der Betrof­fe­ne einen ande­ren Beruf gewählt hät­te (was zumut­bar ist).

    Gegen den Auto­un­fall hät­te die noch ein­fa­che­re Maß­nah­me 'lang­sa­mer fah­ren' gegriffen

    usw.

    1. Gegen den Auto­un­fall hät­te die noch ein­fa­che­re Maß­nah­me 'lang­sa­mer fah­ren' gegriffen

      🙂

      Jeder Auto­her­stel­ler soll­te einen gro­ßen Auf­kle­ber vorn aufs Auto kle­ben: Ach­tung! Auto fah­ren kann töd­lich sein! Stei­gen Sie nicht ein! Sie als Nut­zer haben Schuld! Sie haben immer Schuld. Nicht der Kli­makle­ber, den Sie gera­de aus Ver­se­hen über­fah­ren haben!!! Sie hät­ten ja brem­sen kön­nen, oh Schreck, da lie­gen sie jetzt ange­klebt und platt gefah­ren auf der A2.

      (Maka­ber-Modus aus, da etwas off-topic)

      😉
      🙂
      —-
      Aber im Ernst, zurück zum Thema:

      Statt­des­sen tes­tet, prüft, tes­tet, prü­fen Auto­her­stel­ler so gründ­lich wie nur mög­lich, weil Rück­ruf­ak­tio­nen ihrer Pro­duk­te für das Image schäd­lich sind. Falls es auch nur den Ansatz einer Gefahr für den Nut­zer gibt, wer­den sofort alle Ver­trags­part­ner, alle Auto­häu­ser infor­miert, die Kun­den wer­den gebe­ten, sofort die Autos der ent­spre­chen­den Char­ge zur Werk­statt zu brin­gen und auch im Inter­net wird dazu aufgerufen.

      All das ist bei den schäd­li­chen "Coronaschutzimpf"-Produkten nicht pas­siert! Es gab und gibt kei­ne Rück­ruf­ak­ti­on. Die Pro­duk­te dür­fen trotz nach­ge­wie­se­ner Schä­den wei­ter pro­du­ziert und ange­wen­det werden.

      ~ ~ ~

      1. https://​www​.kba​-online​.de/​g​p​s​g​/​s​t​a​r​t​S​e​r​v​l​e​t​?​a​d​r​e​s​s​=​g​psg

        Rück­ruf­ak­tio­nen von Fahrzeugen.

        Wann gibt es so etwas für gefähr­li­che Covid19-"Schutzstoffe"? Was nützt "how-bad-is-my-batch", wenn die­je­ni­gen die Behand­lung nicht mehr rück­gän­gig machen kön­nen, gar nichts. Höchs­tens kann damit jedes mRNA-/Spike-Opfer abschät­zen, wie es ihm oder ihr in Zukunft gehen wird.

        Also muss es eine War­nung für die All­ge­mein­heit geben.

  26. „Die Gesamt­aus­ga­ben der GKV haben sich im Zeit­raum von 1994 bis 2020 mehr als verdoppelt …“
    Eine Ver­dopp­lung in 26 Jah­ren ent­spricht einer Jah­res­teue­rungs­ra­te von 2,7%. Das ist doch im Rah­men der nor­ma­len Infla­ti­on. Dane­ben muss man auch fra­gen, ob Teue­run­gen durch Selbst­ver­schul­den der Ver­si­cher­ten ver­ur­sacht wer­den oder durch immer unver­schäm­te­re Preis­for­de­run­gen von Big Pharma.

  27. Die bei­den ebnen den Weg für den Traum jedes Ver­si­che­rers: Alle Bun­des­bür­ger müs­sen in die Ver­si­che­rung ein­zah­len, aber aus­ge­zahlt wird prak­tisch nichts, weil jeden irgend­ei­ne Mit­schuld, Fahr­läs­sig­keit oder gro­be Fahr­läs­sig­keit, wenn nicht gar Vor­satz, an jedem Lei­den trifft.

  28. https://​impf​da​sh​board​.de/

    Damit sind nun 63,6 Mio. Per­so­nen (76,4 %
    der Gesamt­bevölkerung) grundimmunisiert. 

    52,1 Mio. Per­so­nen (62,6 %)
    haben eine oder meh­re­re Auffrischungs­impfungen erhalten.

    —————————————-
    °°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°

    Nur DIESE 52,1 Mio. Per­so­nen haben also den zitier­ten Boos­ter, der unbe­fris­tet gilt. Nur 52,1 Mio. Per­so­nen in Deutsch­land gel­ten dem­zu­fol­ge als "voll­stän­dig geimpft".

    63,6 Mio. Per­so­nen minus 52,1 Mio. = 11,5 Mio. Per­so­nen in Deutsch­land sind zwar real und tat­säch­lich behan­delt, aber nach 270 Tagen nicht mehr "geimpft".

    Eine unglaub­li­che hohe Zahl! 11,5 Mil­lio­nen, deren "Impf"status nach 270 Tagen genau­so ungül­tig ist wie der Sta­tus der nie­mals "Geimpf­ten".

    Die­se 11,5 Mil­lio­nen wer­den irgend­wann even­tu­ell mehr oder weni­ger stark krank, oder sind es schon lan­ge, haben ein geschwäch­tes Immun­sys­tem auf­grund der Spike-Pro­te­ine und ande­rer Stof­fe, das kann auf Dau­er sehr teu­er wer­den für die Kran­ken­kas­sen, wes­halb man natür­lich sehr gern die 11,5 Mil­lio­nen Ver­si­cher­ten dafür selbst zah­len las­sen will.

    Böser, hin­ter­häl­ti­ger Plan.

    https://​www​.coro​dok​.de/​m​e​h​r​-​e​i​g​e​n​v​e​r​a​n​t​w​o​r​t​u​n​g​-​g​k​v​/​#​c​o​m​m​e​n​t​-​1​8​3​115

    1. Also, 23,6 Pro­zent aller Men­schen in Deutsch­land sind immer noch "unge­impft", über­haupt nicht che­misch-phar­ma­zeu­tisch mit Spikes und mRNA behandelt. 

      Eine davon bin ich, ich bin eine von 23,6 Prozent. 

      84,3 Mio. Ein­woh­ner hat Deutsch­land, wovon 23,6 Pro­zent über­haupt nicht, abso­lut nicht "geimpft" sind. Mei­ne Güte! Wir sind vie­le! Wir sind sogar sehr vie­le!! Das ist eigent­lich ein Grund zur Freu­de, auch wenn das The­ma in dem Thread erschreckt und sehr bedrü­ckend ist. 

      Wir sind also, wo ist mein Rech­ner? Ca. 19.824.000, nicht ganz
      **20 Mio. Men­schen ohne Spike- und mRNA-Gift im Blut**!! War­um sind wir noch nicht tot? Wir leben, sind nicht gestor­ben, weder im Früh­ling, noch im Win­ter, noch ges­tern oder vor­ges­tern. Wie konn­ten es fast 20 Mil­lio­nen Leu­te in Deutsch­land schaf­fen, die bösen Coro­na-Viren nicht-"genpräpariert" ein­fach so zu überleben?!

      🙂

      Annä­hernd 20.000.000

      Ich will Euch nicht lang­wei­len, aber ich fin­de das wunderbar!

      1. @ Impf­geg­ne­rin, nur eine von 23,6 Prozent

        "Wir" sind defi­ni­tiv mehr, wenn man die hin­zu­rech­net, die sich einen "Impf"-Nachweis ohne "Imp­fung" orga­ni­siert haben.

    2. https://​impf​da​sh​board​.de/

      In der Alters­grup­pe 0–4 Jah­re wur­de 2.580 Men­schen min­des­tens eine Impf­do­sis ver­ab­reicht. Dies ent­spricht einem Anteil von 0,1 % der Men­schen in die­sem Alter.

      Stand: 22.02.2023 (Imp­fun­gen)

      Die­se Zah­len "2.580" zwi­schen 0 und 4 Jah­ren tun weh. Wer sind die Eltern die­ser 2.580 Kleinst­kin­der? War­um konn­te der Wider­stand die­se Eltern nicht errei­chen? Was hat man mit sol­chen Vätern und Müt­tern gemacht, dass sie ihre Klei­nen als Ver­suchs­ka­nin­chen einem bösen, unbe­re­chen­ba­ren medi­zi­ni­schen Expe­ri­ment geop­fert haben? 

      Ich ken­ne die Kin­der nicht, aber der Gedan­ke, es GIBT die­se Kin­der und ihre dum­men, ver­blen­de­ten Eltern – ist grauenhaft.

      In sol­chen Fäl­len kann ich auch nicht "ätsch, sel­ber Schuld, Pech gehabt, wenn Du so doof warst" sagen, die­se Kin­der hat­ten ja gar kei­ne Chan­ce, sich zu wehren.

  29. Ein neuer Höhepunkt der Inkompetenz! Was kommt als nächstes? Kostenbeteiligung Krebskranker wegen falscher Ernährung?? sagt:

    Gerd Antes
    @gerdantes
    Ein neu­er Höhe­punkt der Inkom­pe­tenz! Was kommt als nächs­tes? Kos­ten­be­tei­li­gung Krebs­kran­ker wegen fal­scher Ernäh­rung?? Eigen­ver­ant­wor­tung in der GKV: Betei­li­gung Nicht­ge­impf­ter an den Kos­ten ihrer Covid-19-Behand­lung – http://​Gesund​heits​recht​.blog
    Trans­la­te Tweet
    gesund​heits​recht​.blog
    Mehr Eigen­ver­ant­wor­tung in der GKV: Betei­li­gung Nicht­ge­impf­ter an den Kos­ten ihrer Covid-19-Behan…
    Down­load der zitier­fä­hi­gen PDF-Fas­sung A. Debat­te über Kos­ten­be­tei­li­gung Nicht­ge­impf­ter zur Redu­zie­rung der Aus­ga­ben der GKV Das Sys­tem der GKV sieht im Inter­es­se einer leis­tungs­fä­hi­gen Solidargeme…
    7:17 PM · Feb 21, 2023
    https://​twit​ter​.com/​g​e​r​d​a​n​t​e​s​/​s​t​a​t​u​s​/​1​6​2​8​1​1​1​6​8​9​9​4​9​2​4​9​5​3​8​?​c​x​t​=​H​H​w​W​h​I​C​w​4​Z​a​9​m​5​g​t​A​AAA

  30. Impres­sum

    Anga­ben gemäß § 5 TMG
    Insti­tut für Sozi­al- und Gesund­heits­recht an der Ruhr-Uni­ver­si­tät Bochum
    Hrsg.: Prof. Dr. Ste­fan Huster
    Uni­ver­si­täts­stra­ße 150
    Gebäu­de GD E2 111
    44801 Bochum

    Redak­tio­nell verantwortlich
    Prof. Dr. Ste­fan Hus­ter (Schrif­ten­lei­ter)

    https://​gesund​heits​recht​.blog/​i​m​p​r​e​s​s​u​m​-​u​n​d​-​d​a​t​e​n​s​c​h​u​tz/

    s.a.
    Euro­päi­sches Recht
    Der euro­päi­sche Gesund­heits­da­ten­raum – Ein Ausblick

    Am 3. Mai letz­ten Jah­res wur­de er veröffentlicht:
    Der Vor­schlag für eine Ver­ord­nung über den euro­päi­schen Raum für Gesund­heits­da­ten (2022/0140).
    Die 141 Sei­ten sind Teil…
    Prof. Dr. Dr. Chris­ti­an Dierks
    von Prof. Dr. Dr. Chris­ti­an Dierks
    30. Janu­ar 2023
    https://​gesund​heits​recht​.blog/​d​e​r​-​e​u​r​o​p​a​e​i​s​c​h​e​-​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​s​d​a​t​e​n​r​a​u​m​-​e​i​n​-​a​u​s​b​l​ick

    [ein­ge­fügt
    !!!!
    Beach­tens­wert ist auch Prof. Dr. Dr. Chris­ti­an Dierks
    als juris­ti­scher "Strip­pen­zie­her" in und für die Gesund­heits­wirt­schaft bzw. BMG
    https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Suche?fulltext=Search&search=Christian%20Dierks&ns0=1
    u.a.

    Chris­ti­an Dierks
    Grün­der der inter­na­tio­nal täti­gen deut­schen Rechts­an­walts­kanz­lei Dierks+Company. Dierks stu­dier­te von 1979 bis 1981 Medi­zin in Regens­burg, und von 1981…
    darin
    Veröffentlichungen
    Schwei­ge­pflicht und Daten­schutz in Gesund­heits­we­sen und medi­zi­ni­scher For­schung. Flo­rentz-Ver­lag, Mün­chen 1993
    Mit T. Graf-Bau­mann, H.-G. Lenardt (Hrsg.): The­ra­pie­ver­wei­ge­rung bei Kin­dern und Jugend­li­chen. Sprin­ger Ver­lag, Hei­del­berg 1995
    Arz­nei­the­ra­pie und Recht – Ver­ord­nung, Haf­tung und Reg­reß. Thie­me Ver­lag, Stutt­gart 1996
    Mit Adolf Laufs, A. Wien­ke, T. Graf-Bau­mann, Gün­ter Hirsch (Hrsg.): Die Ent­wick­lung der Arzt­haf­tung. Sprin­ger-Ver­lag, Hei­del­berg 1996
    Mit P. Neu­haus, A. Wien­ke (Hrsg.): Die Allo­ka­ti­on von Spen­der­or­ga­nen. Sprin­ger Ver­lag, Hei­del­berg 1999
    Mit H. Feuss­ner, A. Wien­ke (Hrsg.): Rechts­fra­gen der Tele­me­di­zin. Sprin­ger Ver­lag, Hei­del­berg 2001
    Inno­va­tio­nen in der The­ra­pie der Schi­zo­phre­nie. Schatt­au­er GmbH, Stutt­gart 2001
    Mit A. Wien­ke, W. Eber­bach, J. Schmidt­ke, H.-D. Lip­pert (Hrsg.): Gene­ti­sche Unter­su­chun­gen und Per­sön­lich­keits­recht. Sprin­ger Ver­lag, Hei­del­berg 2003
    Mit Gerd Glaes­ke (Hrsg.): Off-Label-Use – Wei­chen­stel­lung nach dem BSG-Urteil 2002. Dr. C. Wolf & Sohn, Mün­chen 2003
    Mit G. Nitz, U. Grau: Gesund­heits­te­le­ma­tik und Recht – Recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen und legis­la­ti­ver Anpas­sungs­be­darf (= Frank­fur­ter Schrif­ten. Band 2, hrsg. von C. Fal­ler und T. Schle­gel). Medi​zin​Recht​.de Ver­lag, Frank­furt am Main 2003
    Mit A. Wien­ke, Wolf­gang Eisen­men­ger (Hrsg.): Rechts­fra­gen der Prä­im­plan­ta­ti­ons­dia­gnos­tik. Sprin­ger Ver­lag, Hei­del­berg 2006
    Mit W. Nie­der­lag, O. Rien­hoff, H.U.Lemke (Hrsg.): Recht­li­che Aspek­te der Tele­me­di­zin. Health Aca­de­my, Dres­den 2006
    Mit S. Bales, J. Hol­land, J.-H. Mül­ler, C. F. Mül­ler (Hrsg.): Die elek­tro­ni­sche Gesund­heits­kar­te. Rechts­kom­men­tar, Stand­punk­te und Erläu­te­run­gen für die Pra­xis. Medi​zin​Recht​.de, 2007
    Mit U. Grau, G. Nitz und A. Mehlitz: IQWiG und Indus­trie – Recht­li­che Fra­gen zum Insti­tut für Qua­li­tät und Wirt­schaft­lich­keit im Gesund­heits­we­sen. Sprin­ger, 2008
    !!!!!
    Mit S. Fel­der und Jür­gen Wasem:
    Mez­za­ni­ne Märk­te in der Gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung. Nomos, 2010

    7 KB (769 Wör­ter) – 11:10, 8. Jul. 2020

    Akti­on „Arbeits­scheu Reich“
    Quel­len zur Ver­fol­gung „Aso­zia­ler“ 1933–1945, Koblenz 1998. Digi­ta­li­sat Chris­ti­an Dierks: Die „Juni-Akti­on“ 1938 in Ber­lin. In: Bea­te Mey­er, Her­mann Simon:…
    18 KB (2.011 Wör­ter) – 14:08, 23. Feb. 2023

    Vor­schau­bild für Elek­tro­ni­sche Gesundheitskarte
    Elek­tro­ni­sche Gesundheitskarte
    Modu­le Card Ste­fan Bales, Chris­ti­an Dierks, Jana Hol­land: „Die elek­tro­ni­sche Gesund­heits­kar­te“. 2007 (Rechts­kom­men­tar) Chris­ti­an Micha­el Bor­chers: Die Einführung…
    85 KB (9.050 Wör­ter) – 07:55, 4. Feb. 2023

    Daten­treu­hän­der
    vom Ori­gi­nal am 24. Okto­ber 2015; abge­ru­fen am 14. Dezem­ber 2016. Chris­ti­an Dierks: Mus­ter­ver­trag – elek­tro­ni­scher Daten­treu­hän­der. Abge­ru­fen am 14. Dezember…
    6 KB (541 Wör­ter) – 00:29, 16. Mär. 2021

    Com­pas­sio­na­te Use
    in Deutsch­land. Bun­des­in­sti­tut für Arz­nei­mit­tel und Medi­zin­pro­duk­te Chris­ti­an Dierks, Mar­kus Finn: Off-label Use. In: Die­ners, Ree­se: Hand­buch des Pharmarechts…
    19 KB (2.005 Wör­ter) – 11:20, 10. Aug. 2022]

    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​C​h​r​i​s​t​i​a​n​_​D​i​e​rks

  31. Viel­leicht passt das, weil der "Spin" aus offi­ziö­ser Poli­tik und staats­tra­gen­der "Wis­sen­schaft" völ­lig gleich ist:

    Natür­lich ist das ganz ein­fach wie wir alle wissen:

    weil eben nicht Inhal­te zäh­len son­dern ein­zig nur noch Zuwei­sun­gen und Mar­kie­run­gen. Und die wer­den poli­tik- und groß­me­dia­ler­wei­se ver­teilt. Und daher weiß jeder Bun­zel­bür­ger ganz genau, was gut und was schlecht ist.
    Gut ist, was in Leit­kom­men­ta­ren und regie­rungs­amt­li­chen Kolum­nen, in Quat­sch­run­den in der Mehr­heit, mit posi­ti­ver Kon­no­ta­ti­on in den Nach­rich­ten bezeich­net, mar­kiert, "gela­belt" wird.
    Und schlecht ist alles, was in inzwi­schen offen men­schen­ver­ach­ten­den Kom­men­ta­ren deut­lichst run­ter­ge­putzt wird.

    Der "öffent­li­che Dis­kurs", also tat­säch­lich die Herr­schafts­aus­spra­che, ist inzwi­schen in der offe­nen Men­schen­ver­ach­tung, in der ein­deu­ti­gen Hetz­re­de, in der völ­lig kla­ren Auf­sta­che­lung, Dis­kri­mi­nie­rung, Ver­ach­tung, ja mit reins­ten Aus­schei­dungs- und Ver­nich­tungs­ge­dan­ken gegen Anders­den­ken­de ange­kom­men – natür­lich nicht erst seit Saskia Eskens "Covi­didio­ten" – aber seit­dem krass expo­nen­ti­ell immer extre­mis­ti­scher geworden.

    Sol­che Figu­ren die­nen offen­sicht­lich dazu, die Gesell­schaft an puren Hass und Het­ze zu gewöh­nen – natür­lich nur so lan­ge es gegen die "Rich­ti­gen" geht. Aber dann ist ALLES recht.

    Covidio­ten, Schwurb­ler, Quer­den­ker, Frie­dens­wil­li­ge, … die ver­brei­ten natür­lich "Hass und Het­ze", sobald sie nur "papp" sagen. Die die Hass und Het­ze tat­säch­lich und mit größ­ter Brei­ten­wir­kung ver­brei­ten – die ver­tei­di­gen natür­lich nur den "Staat gegen Dele­gi­ti­ma­ti­on" und die "Frei­heit gegen Putin" – und dafür muss doch jedes Mit­tel recht sein. ;-(
    Ich könn­te nur noch sowas von kot­zen … – aber das ist denen natür­lich nur Recht, mit ein Ziel, uns "Unbot­mä­ßi­gen" zu zer­mür­ben und psy­chisch fer­tig zu machen.

    (War zu einem Arti­kel über "Sascha Klo-bo" auf Over­to­ne, "Wis­sen­schafts­exper­ten" betrei­ben die Aus­gren­zung und Aus­schei­dung Anders­den­ken­der natür­lich deut­lich sub­ti­ler – noch mehr "hin­ten her­um", eben "wis­sen­schaft­lich": die einen beschimp­fen damit die ande­ren sich über die Bestra­fung der Beschimpf­ten juris­ti­sche und "wis­sen­schaft­li­che" Gedan­ken machen können.)

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