»Das Versprechen, dass auch von Corona Genesene ebenso wie Geimpfte wieder ihre Grundrechte ausüben können, hat vielen Betroffenen Hoffnung gemacht. Doch inzwischen macht sich Frust breit. Denn die Verordnung des Gesundheitsministers privilegiert nur eine bestimmte Gruppe.«
Darüber berichtet unter obigem Titel am 26.5. welt.de (Bezahlschranke). Es geht um die Geschichte von zwei "Genesenen".
»… Die Politik erkennt die Erkrankung von Hess und ihrer Mutter nicht an. „Wir werden nicht wie Genesene behandelt, bloß weil wir keinen positiven PCR-Test vorweisen können.“
Ein solcher Test ist Voraussetzung, um etwa in Restaurants, beim Reisen, beim Einkaufen als „genesen“ anerkannt zu werden. Der PCR-Test schlägt in der Regel in der akuten Phase der Erkrankung an. Für die Politik ist das der Beleg, dass die betreffende Person Corona hatte. Der Test darf nicht älter als ein halbes Jahr sein, sonst werden keine weiteren Vorgaben an ihn gemacht. Man zeigt ihn vor und genießt die neuen alten Freiheiten.
Andere Nachweise einer Erkrankung werden derzeit ausgeschlossen. Obwohl es die gibt. Nachgewiesene Antikörper gegen Corona werden als Beleg in Deutschland nicht anerkannt. Und damit beginnen die Probleme von Andrea Hess und ihrer Mutter.
Denn ihre Erkrankung wurde erst nachträglich belegt – eben mittels eines Antikörpertests und nicht mittels PCR. Die Untersuchungen wurden jeweils im Februar und April dieses Jahres durchgeführt. Seriöse Arztpraxen entnahmen das Blut, die Auswertung erfolgte in ebensolchen Laboren. Die Befunde waren eindeutig. Die nachgewiesenen Antikörper pro Milliliter Blut lagen in beiden Fällen in einem hohen dreistelligen Bereich.
Für die deutschen Behörden ist dieser Nachweis dennoch wertlos. Aus ihm resultiert gerade nicht die Möglichkeit, wieder leichter Grundrechte in Anspruch nehmen zu können. Auch auf Impfungen sollten die beiden noch verzichten. „Zum Zeitpunkt der Impfung sollte die Erkrankung mit Covid-19 mindestens sechs Monate zurückliegen“, teilt das Gesundheitsministerium mit und beruft sich auf die Ständige Impfkommission. Ihre Hausärzte raten Andrea Hess also derzeit von einer Impfung ab. Hier zählt der Antikörpernachweis dann doch; in Bezug auf die Grundrechte bleibt er wirkungslos.
Der Fall der beiden Frauen ist längst nicht so kurios, wie er klingt. Es gibt Hunderttausende, die an Corona erkrankt waren und nie einen PCR-Test gemacht haben; sei es, weil sie nichts von der Erkrankung gemerkt, sei es, weil sie die Krankheit einfach ausgesessen haben. Sei es, weil sie nach einem positiven Schnelltest auf eine zweite Bestätigung verzichteten. Nicht wenige haben sich später mittels Antikörpertests Gewissheit geholt.
Gesundheitsministerium: Kann „schwierig“ sein, Erkrankung nachzuweisen
Das zuständige Bundesgesundheitsministerium geht dennoch von „Einzelfällen“ aus. „Es ist dem Bundesministerium für Gesundheit bewusst, dass es mit den zurzeit bestehenden Regelungen im Einzelfall schwierig sein kann, eine Erkrankung mit Covid-19 nachzuweisen“, sagte eine Sprecherin WELT. „Wenn kein PCR-Test durchgeführt wurde, gelten dieselben Empfehlungen wie bei Personen, die nie an Covid-19 erkrankt waren“, so das Ministerium eindeutig.
Für Hess ist das mehr als bitter. Zumal bei beiden Frauen sogar PCR-Tests gemacht wurden, sie fielen nur immer negativ aus. Die Gründe dafür sind spekulativ, entweder wurden sie falsch ausgeführt, oder sie fanden bereits nach der akuten Phase der Infektion statt – oder waren schlicht nicht zuverlässig. Dennoch gilt der PCR-Test als „Goldstandard“ für die Gesundheitspolitik…
Die wissenschaftliche Begründung des Ministeriums widerspricht zum Teil auch logischen Kriterien. „Ein Antikörpernachweis wird nicht als ausreichender Nachweis für eine überstandene Covid-19-Erkrankung erachtet, weil die nachgewiesenen Antikörper nicht immer wirksam sind“, betont das Ministerium. Das ist richtig, doch warum gilt dann ein PCR-Test, der nur eine akute Infektion nachweist, aber überhaupt nichts über eine eventuelle Immunität nach der Infektion aussagt, als ausreichender Beleg?
Der Infektiologe Leif Erik Sander von der Berliner Charité sagt: „Der PCR-Test erlaubt überhaupt keinen Rückschluss auf eine mögliche Immunität nach Erkrankung, beim Vorhandensein von Antikörpern geht man hingegen davon aus, dass dies zumindest für einen gewissen Zeitraum der Fall ist.“…«
Bei mir das Gleiche. Ganze Familie positive PCR, nur meiner negativ. Alle waren wir krank, aber dennoch erkennt man meinen Antikörper Serumtest nicht an.
Wenn es schwierig ist eine Erkrankung nachzuweisen, wie kann man da eine Pandemie bekämpfen wollen?
Weil es ganz einfach keine Pandemie gibt!
"im Einzelfall schwierig sein kann, eine Erkrankung mit Covid-19 nachzuweisen …"
Voll Ahnung von der Sache, die BMG-Sprecherin!
1) nachzuweisen wäre: Immunität, nicht Erkrankung;
2) Der Virus hieße Sars-CoV‑2, nicht Covid-19;
3) der PCR-Test weist weder Imm., noch Erkr. nach – letzteres könnte ein Arzt.
Bei so schönem Antikörpertiter wäre eine Klage zu raten!
Bei überstandenen Infektionen geht es ohnehin weniger um die Antikörper als um die auch längerfristig an den T- und B‑Zellen nachweisbare Immunitätssteigerung. Dieser Aspekt wird von Regierung und Medien komplett ignoriert, obwohl dazu Labornachweise angeboten sind. Näheres dazu findet man in mehreren Blogs des unermüdlichen Dr. Mayer auf https://tkp.at/ …
Das der PCR Test nicht aussagefähig ist ( das pfeiffen doch alle Spatzen von den Dächern, ausser auf den Bundestag und den Ministerien im ganzen Land ) ist das wohl auch nicht das Indiz um als Genesener durchs Land zu kommen.
Wir sind ein Narrenland nur warum machen die das alle mit? Verweigerung führt zur Auflösung.
"PCR Test" bekommt allmählich das Potential für das Unwort des Jahres.
Das Unwort de Jahres ist "Impfangebot.".
Das Recht auf Impfen ist dasselbe wie das Recht auf schnelles Internet. Und wie es mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung aussieht wissen wir auch.
Vielleicht erweisen sich die positiven PCR-Test mit 45-Umdrehungen ja doch noch als nützlich. Wäre ich Fußballer, z. B. von Hoffenheim, dann würde ich meine positiven PCR-Test immer vorzeigen, wenn ich Vorteile davon habe. Dass dieser im Nachgang als falsch-positiv herausgestellt hat, weiß doch der andere nicht.
Nur zur Erinnerung: Bei Hoffenheim waren sehr viele Spieler positiv, worauf der Verein nocheinmal testen ließ und dann waren alle negativ. Das Spiel konnte stattfinden. Passierte meiner Erinnerung nach im Herbst.
Neues aus der Bananenrepublik: https://mfg-oe.at/verschaerfungen-und-weitere-einschraenkung-von-grundrechten-statt-lockerungen-mit-neuer-verordnung/ (Autor: Peter Mayer)
Btw., nachdem die österreichische Grünen (meine ehemalige politische Heimat) ihre Ideale auf schändliche Art und Weise für die Regierungsbeteiligung, verraten und verkauft haben, die SPÖ (meine 2.Wahl) eher zu den Corona ‑Maßnahmen-Scharfmachern gehören, die NEOS beim "Impfpass" mitgegangen sind ( https://orf.at/stories/3214805/ ) und die FPÖ Populisten sind, bin ich nun zu einem unterstützenden Mitglied bei MFG (Menschen Freiheit Grundrechte) https://mfg-oe.at/ geworden. Diese werde ich selbstverständlich bei der nächsten Gelegenheit auch wählen.
Achja, eine im österreichischen Parlament vertretene Partei hatte ich vergessen zu erwähnen – der Name fällt mir gerade nicht ein – egal wird schon keine Wichtige sein…
Viele Grüße,
Der Ösi
Interessanter Nebensatz… "doch warum gilt dann ein PCR-Test, der nur eine akute Infektion nachweist". Das kann der Test nicht oder hab ich was verpasst? Die Ignoranz gegenüber der Antikörperbildung ist Voraussetzung des Narratives. Stille Feiung wird ignoriert, weil sie den Alarm schnell deutlich verringern würde.
Der Bankkaufmann sollte sich dringend mal informieren, denn seine Dummheit könnte spätestens jetzt Menschenleben kosten:
https://tkp.at/2021/05/26/gefahren-von-schwerer-erkrankung-nach-impfung-durch-antikoerper-abhaengige-verstaerkung/
Dabei ist eine durchgemachte Infektion besser und nachhaltiger als jede Impfung:
https://tkp.at/2021/05/26/t‑zellen-erkennen-tausende-merkmale-von-viren-fuer-stabile-immunitaet/
Das wäre doch ein guter Ansatz für Anwälte zur Klageerhebung ?Hier herrscht derzeit reine Politikwillkür !
Wo kämen wir denn hin, wenn nach dem sinnlosen Wegsperren großer Bevölkerungsteile mehr als eine Handvoll der sogenannten Genesenen in den Nutzen von irgendwelchen Erleichterungen kommen würde?
Man will alle impfen, schafft es aber nicht und versucht gleichzeitig, die Bevölkerung mit der nicht existierenden Freizügigkeit zu blenden. Nichtgeimpfte sollen nach Möglichkeit nichts machen dürfen – und da ist den Regierenden jedes Mittel recht, die Masse zu blenden.
Das Ende des letzten Satzes sollte lauten ….für dumm zu verkaufen.
Was meinen die Juristen unter den Mitlesern: ist das vor Gericht haltbar ? Fachlich ist es unsäglich.
In einem Land, in welchem PCR-Test nicht ehrlich und transparent gemacht werden beweist dieser nichts.
Natürlich können Leute, die die Krankheit nie hatten, Antikörper dagegen haben.
Für vernünftig könnte man es halten den Nachweis steriler Immunität zu verlagen. Damit wäre die Sache explodiert: weil es diese Garantie für Geimpfte eben nicht geben kann.
An der T- Zellenimmunität, die man auch im Blut feststellen lassen kann (Test 120–130€), ist noch viel konkreter eine echte und dauerhafte Immunität abzulesen. Diese wird aber erst gar nicht in Erwägung gezogen, weder bei der Beurteilung der Wirksamkeit von Vakzinen noch beim Erforschen der Herdenimmunität.
Vermutlich würde dabei offensichtlich, dass wir bereits eine ausreichende Herdenimmunität besitzen und besaßen, die die Mehrheit der Bevölkerung vor einem schweren Verlauf von Covid19 schützt. Vulnerable Menschen müssen vielleicht zusätzlich ihr Immunsystem stärken(- hochdosiertes Vitamin D+C+Zink, zumindest in der Grippesaison). Da auch die medikamentöse Therapie der Erkrankung mittlerweile fortgeschritten ist, besteht m.E. mittlerweile mehr Gefahr durch Impfrisiken, als durch die Erkrankung selbst!
Die vielen Fälle von Corona-Infektionen bei 2‑fach Geimpften lassen auch Zweifel an der behaupteten Wirksamkeit der Vakzine aufkommen.
Ich stimme Ihnen in allen Punkten zu.
Es wird nicht ausbleiben, dass eine wissenschaftliche Diskussion über diese Maßnahmen geführt wird.
1. schützt nicht jede Impfung vor einer Infektion und es ist belegt, dass geimpfte ohne selbstr krank zu werden andere anstecken können.
2. Dass eine durchgemachte Infektion besser schützt, als eine Impfung ist eigentlich Lehrbuchwissen und vielfach belegt.
3. Durch einen positiven PCR-Test, kann eine durchgemachte Konatamination mit dem Virus zwar nachgewiesen werden, nicht aber eine Immunität.
4. Antikörper verschwinden innerhalb eines Jahres fast vollständig aus dem Blut.
5. Immunkompetente T‑Zellen sind auch noch Jahre nach einer Infektion nachweisbar.
Aufgrund dieser Fakten wird das Ergebnis wissenschaftlicher Erörterungen sein, dass der T4-Zell-Test die einzig sicher Möglichkeit ist, Immunität nachzuweisen. Offenbar geht es ja um den Immunitätsnachweis und nicht um den Nachweis einer Nichtinfektiosität. Der ist ja durch eine Impfung nicht gegeben.
Deshalb, ruhig Blut. Die Zeit arbeitet für diese Einsicht.
Ich bin sicher, dass ein nachweis der T‑Zellimmunität früher oder später anerkannt werden muss.
Ich sitze das locker aus. Ich gehe erst wieder ins Restaurant oder fahre in Urlaub, wenn der Chinaschnupfen out of fashion ist.
Ich finde es bisweilen befremdlich, dass sich Menschen nötigen lassen, Eingriffe an ihrem Körper vornehmen zu lassen, nur damit sie im Ausland im Starbucks sitzen können oder sich gegen Geld bewirten zu lassen. Das hat etwas sehr würdeloses!
"Das hat etwas sehr würdeloses!"
Im Grunde genommen prostituieren sie sich. Aber da der größte Teil der Menschen dies täglich macht, fällt es gar nicht mehr auf.
https://www.rnd.de/reise/urlaub-und-tagestourismus-in-mv-welche-regeln-ab-juni-an-der-ostsee-gelten-A5HPFFUHRFA37HHHPGAKQWA4KE.html
Wie ist eigentlich die rechtliche Seite geregelt, wenn eine Reise nicht angetreten werden kann, weil keine Impfung oder PCR-Test vorliegt.
Ich frage das in meinem Fall. Hat jemand schon Erfahrungen gemacht oder was gehört?
Neues aus BaWü:
die 90% Geimpften-Quote, die laut 'Corona Verordnung vulnerablen Einrichtungen' in BaWü notwendig ist, damit die Bewohner von Pflegeheimen etwas mehr Gelegenheit zu sozialer Teilhabe bekommen, führt in den Heimen inzwischen häufig zu einem direkten Impfzwang für potentielle neue Bewohner.
Hier zum Beispiel:
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/nur-noch-mit-impfung-ins-seniorenheim-100.html
Angenommen, dieser Nachweis über vorhandene Antikörper / T‑Zellen wird auch anerkannt.
Was ist aber mit Menschen , bei denen keine nachgewiesen werden bzw. die nicht " ge*mpft" werden dürfen ????
Was anerkannt wird ist leider immer politisch nie wissenschaftlich, deshalb auch nie sinnvoll.
Was ist aber mit Menschen , bei denen keine Antikörper/"
T‑zellen nachgewiesen werden?
Die sind entweder gesund und hatten diese Krankheit nie, weil sie eine gute Immunsystemwirkung in Nase und Mund hatten, oder sind diesem Virus nicht begegnet.
Die, die nicht geimpft werden können, sind ja offensichtlich Covid-gesund und nach gesundem Menschenverstand bleiben sie es auch, wenn sie weiter für sich Eigenverantwortung übernehmen