"FOCUS Online hat recherchiert – und ist fündig geworden." Das Blatt veröffentlicht am 25.1. einen Artikel, der in anderen Zusammenhängen als "Hate Speech" gegeißelt würde.
»Klagte privat schon gegen die Maskenpflicht
Corona-Richter aus Weimar: Er klagte schon privat gegen Masken- und Abstandspflicht
Der Richter am Amtsgericht Weimar, der einen Corona-Sünder freigesprochen und dabei die Lockdown-Politik der Regierung als verfassungswidrig eingestuft hatte, war womöglich voreingenommen. Nach FOCUS-Online-Recherchen klagte der Amtsrichter Matthias Guericke bereits zweimal als Privatmann gegen den Freistaat Thüringen, um Maskenpflicht und Abstandsregeln zu kippen.
Ein Corona-Urteil des Amtsgerichts Weimar vom 11. Januar 2021 sorgt seit Tagen für hitzige Diskussionen in ganz Deutschland. Der zuständige Richter hatte einen Mann freigesprochen, der im April 2020 nachweislich gegen die Thüringer Corona-Verordnung verstoßen hatte. Die Begründung war brisant.
Der Richter stufte das allgemeine Kontaktverbot im Lockdown des Frühjahrs 2020 als unverhältnismäßig, verfassungswidrig – und „damit nichtig“ ein. In seinem Urteil brandmarkte er die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen als „katastrophale politische Fehlentscheidung“.
Reaktionen auf Corona-Urteil: Von "mutig" bis "Schande"
In der Öffentlichkeit stießen die Aussagen auf ein geteiltes Echo. Das zeigen auch die zahlreichen Kommentare zu dem entsprechenden FOCUS-Online-Artikel, den bis heute mehr als 1,8 Millionen User gelesen haben. Die Meinungen reichen von großer Zustimmung („sehr gutes Urteil“, „mutige Entscheidung“, „Silberstreif am Horizont“) bis hin zu schroffer Ablehnung („abstruses Willkürurteil“, „juristische Schande“, „katastrophale Fehlentscheidung“)…
Zwei private Klagen gegen Maskenpflicht und Abstandsregeln
Seinen ersten Versuch, Teile der Thüringer Corona-Verordnung außer Kraft zu setzen, unternahm Richter Guericke am 15. Juni 2020. Wenige Tage später wies das OVG den Vorstoß zurück.
Am 7. August 2020 stellte Guericke erneut einen Antrag („Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen!“). Dabei ließ er sich von der Mainzer Rechtsanwältin Jessica Hamed vertreten, die sich mit diversen Klagen gegen staatliche Corona-Bestimmungen in verschiedenen Bundesländern einen Namen gemacht hat.
Auf 100 Seiten legte der Thüringer Amtsrichter dar, warum das verpflichtende Tragen einer „Mund-Nasen-Bedeckung“ bei Einkäufen, Arztbesuchen oder Bahnfahrten seiner Meinung nach einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte darstelle, ebenso die Bestimmungen zum Mindestabstand von 1,5 Metern.
Richter ist Bahn-Pendler – und sträubt sich gegen Maske
Der Staat würde seine Bürger „zum Experimentierobjekt“ degradieren und damit die Menschenwürde verletzen, behauptete der Kläger. Außerdem machte er Verstöße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit geltend. Auch die Glaubens‑, Versammlungs- und Berufsfreiheit seien durch die Maskenpflicht eingeschränkt.
In dem Antrag verwies Amtsrichter Guericke darauf, dass er persönlich unter den Bestimmungen leide. Er pendele zwischen seinem Wohnort in Halle (Saale) und seinem Arbeitsort Weimar und müsse in der Bahn jede Woche acht Stunden eine Maske tragen – selbst dann, wenn er genügend Abstand zu Mitfahrern habe.
OVG in Weimar lehnt die Eilanträge des Amtsrichters ab
Gleichwohl kämpfe er nicht nur „aus eigenem Interesse“ gegen die Corona-Schutzbestimmungen, so Guericke. Er tue das auch für alle Menschen, die in ihrer Berufstätigkeit teilweise erheblich eingeschränkt seien, etwa im Kunst- und Kulturbetrieb.
Das OVG in Weimar lehnte den Antrag des Amtsrichters ab – wie schon beim ersten Mal im Juli 2020…
OVG widerspricht: Maßnahmen nicht grundgesetzwidrig
Um Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich so weit wie möglich zu vermeiden, seien „weiterhin gesamtgesellschaftliche Anstrengungen nötig“, so der Senat. Dazu zählten auch das Abstandhalten sowie „das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Situationen“. Dabei handele es sich um die „zentralen Instrumente“ der Pandemiebekämpfung. Sie seien weder unverhältnismäßig noch grundgesetzwidrig.
Amtsrichter Matthias Guericke sieht das freilich anders. Seine Anwältin Jessica Hamed sagte zu FOCUS Online: „Unseres Erachtens gab es für solch einschneidende Maßnahmen wie Maskenpflicht und insbesondere das Abstandsgebot keine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage. Wir betreiben aktuell das Hauptsacheverfahren und warten derzeit auf die Akteneinsicht und die Replik des Antragsgegners.“ Für das weitere Verfahren sei sie „durchaus optimistisch“, so Hamed.
Anwältin des Amtsrichters: Mandant kein Corona-Leugner
Außerdem stellte die Anwältin gegenüber FOCUS Online klar, dass ihr Mandant kein Corona-Leugner sei oder jemand, der die Pandemie verharmlose. Vielmehr teile er die Auffassung, dass es sich bei Covid-19 um eine „sehr ernstzunehmende Erkrankung“ handele…
Richter sind unabhängig – doch eine spannende Frage bleibt
Es stellt sich die Frage, ob der Amtsrichter seine privaten Vorbehalte gegen die Corona-Vorkehrungen der Regierung – man könnte auch sagen: seine eigene Rechtsauffassung – als Basis genommen hat, um einen Corona-Sünder freizusprechen…
Warum durfte der Richter überhaupt Corona-Urteil fällen?
Kann ein Richter unter diesen Umständen noch neutral entscheiden? Oder ist er durch seine eigenen privaten Klagen derart voreingenommen, dass man ihn schon als parteiisch bezeichnen muss? Und: Falls das Amtsgericht Weimar die klaren und zum Teil radikalen Rechtsauffassungen des Kollegen kannte – warum durfte er dann überhaupt Corona-Verfahren führen?«
In der gleichen Rubrik "In Deutschlands Gerichten" brachte der "Focus" am 15.1. einen Bericht mit dem Titel "Tayfun Y. wollte 2,5 Millionen Euro abzocken Betrüger kaufte von Corona-Hilfen Bitcoins – nun rückt er Passwort für Konto nicht raus". Hier wird sehr viel über den Beschuldigten recherchiert. Eine Frage an das Gericht zu "AfD? Fremdenfeindlich?" unterbleibt wenig überraschend. Die Unabhängigkeit der Justiz wird nur in Frage gestellt bei politisch unliebsamen Urteilen.
Das Vorgehen der Mainstream Journalie in diesem Fall ist jämmerlich und erbärmlich. Man kann nur hoffen das der Richter eine gestandene Persönlichkeit ist und sich von diesen Verleumdungskampagnen nicht beeinflussen lässt.
Jepp
"In der gleichen Rubrik (…) Hier wird sehr viel über den Beschuldigten recherchiert. Eine Frage an das Gericht zu "AfD? Fremdenfeindlich?" unterbleibt wenig überraschend."
???
Was soll das? Will Aschmoneit hier andeuten, dass der Richter "fremdenfeindlich" und irgendwie "AfD" sei?
Denke, es geht lediglich darum, zu sagen, dass in einem Fall der Ruf des Richters beschädigt werden soll, im anderen nicht.
Solange der Richter nur seinen im gesetzlichen Rahmen möglichen Ermessungsspielraum genutzt und sich genau an Recht und Gesetz gehalten hat, kann man ihm gar nichts anhaben!
Da müsste sich schon eher Fokus fragen lassen, woher seine Unterstellungen und falschen Interpretationen kommen, um die Zivilcourage dieses Mannes so negativ zu bewerten.
Stattdessen sollte er sich eher eine Scheibe davon abschneiden, denn das ist definitiv auch die Aufgabe von investigativem Journalismus.
Das war zu erwarten. Jetzt fehlt nur noch, dass er mal mit einem AfD'ler gesprochen hat oder sich als Trump-Fan outete.
Ich bin gespannt, Focus!
Dann muss er gehen ! Sofort !
Daran sehen Sie, was mit unserer Demokratie los ist.
Die AfD wird generell in die Ecke gestellt – ohne wenn und aber.
Mit denen hat man auch nicht zu reden. Basta!
Darüber darf es auch gar keine Diskussion geben – das ist eben unsere Demokratie. Es ist sehr auch schade, dass diese Partei einige wirklich unangenehmen Personen "beherbergt".
Aber sollte in einer Demokratie nicht jeder zumindest das Recht haben, seine Meinung kund zu tun?
Eben das das darf man eben nicht mehr.
Sogar eine Claudia Roth – die Frau mit den bitterbösen Augen – solte man akzeptieren, wenn das auch sehr schwer ist – wenigstens für mich.
Und ein Trump-Fan zu sein, geht natürlich gar nicht, denn Trump ist das wahrhaft personifizierte Böse. Dieser Mann gehört gleich in die Haupthölle.
Ja unsere Demokratie??? !!! Wenn wir die nicht hätten.…… wäre vielleicht vieles besser ????!!!
Aber nun haben wir ja Biden. Und alle sind glücklich. Es kann uns nichts mehr passieren, außer er macht schlapp, dann schnellt Harris hervor und gibt ihm noch einen ganz kleinen Schubs, mehr braucht es nicht – und schon haben wir eine neue Präsidentin, ich meine die USA . Aber wir freuen uns natürlich mit.
Ich hoffe diesem Richter, dass er Rückgrat bewahrt und sich nicht verbiegen lässt. Selbst wenn er ein Freund von Gottfried Curio wäre, ist das zu akzeptieren.
Die Frage, ob ein Richter in der Sache befangen sein kann, haben wir auch schon diskutiert. Im deutschen Recht gibt es das aber nicht. Es gibt nur eine persönliche Befangenheit gegenüber den Betroffenen/Angeklagten.
Ich meine, wohin soll das auch führen. Wenn dieser Richter in der Sache befangen sein soll, weil er persönlich durch das Pendeln betroffen ist, so sind doch die anderen Richter nicht weniger befangen, wenn sie sich regelmäßig auf Qualitätsmedien und Regierungsverlautbarungen verlassen.
Wenn man mit einer Befangenheit in der Sache ein Problem hat, so muss man doch eher das Konzept von Richtern und Gerichten kritisieren, als den einen Richter der entgegen der herrschenden Meinung entscheidet.
Focus legt noch einen drauf und titelt:
Dieser Richter hätte niemals ein Corona-Urteil fällen dürfen
Dem Autor ist offensichtlich bewusst, dass er dem Richter abspricht, seine Meinung vertreten zu dürfen und daher dem Vorwurf der Meinungsdiktatur Vorschub leistet. Er erklärt daher, ohne jedoch den Widerspruch später irgendwie aufzulösen:
Um nicht missverstanden zu werden: In Deutschland herrscht Meinungsfreiheit. Ein großes Privileg, um das uns viele Menschen in aller Welt beneiden. Jeder darf denken und sagen, was er will. Jeder darf vor Gericht ziehen, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt. Deutschland ist schließlich eine funktionierende Demokratie – und keine „Corona-Diktatur“.
https://www.focus.de/politik/kommentar-zum-anti-lockdown-richter-radikaler-masken-gegner-dieser-richter-haette-nie-ein-corona-urteil-faellen-duerfen_id_12906776.html
Wir haben schon lange keine Meinungsfreiheit mehr in diesem Konstrukt von Staat!!
Die Diskussion, in wieweit die BRD GmbH überhaupt legitim ist, lasse ich jetzt außen vor, jedoch ist seit langem anzumerken das die sog. Meinungsfreiheit genau da aufhört, wo der Staat lügen zur Wahrheit erklärt. Und das mittels Gesetz! Und. Holocaust!
Also hört mir mit dieser sxheindebatze auf, wo jetzt fast alles verboten wird!
Anschließend zum Thema diesen Artikels:
Der Richter soll standhaft bleiben, denn solche Menschen brauchen wir, wo die Blockwarte und Duckmäuse die Oberhand bewahren!
Hier diskutieren Juristen die Angelegenheit:
https://community.beck.de/2021/01/24/ag-weimar-kontaktverbot-als-massnahme-gegen-die-verbreitung-des-covid19-virus-ist-verfassungswidrig
Hm, juristisch ist das vielleicht ganz interessant. Allerdings ist der dortige Erstkommentator etwas betriebsblind. Er wirft dem Weimarer Richter vor, dieser komme zu unzulässigen Schlüssen aufgrund falscher Wege. Selbst verstößt er bei seinen Ausführungen über die von ihm wahrgenommenen Erfolge der Maßnahmen aber gegen ein ehernes Prinzip der Wissenschaft, nämlich die notwendige Unterscheidung zwischen Kausalität und Korrelation und die Überprüfung der Relevanz der eigenen Beobachtung.
Überzeugend ist das auch nicht wirklich.
Letztlich zeigt die dortige Diskussion nur das alte Problem der Juristerei: richterliche Urteile sind die persönliche Interpretation der Realität und immer das Produkt der eigenen richterlichen Wahrnehmung.
Warum durfte der Richter überhaupt Corona-Urteil fällen? Vielleicht ja, weil er in dem Thema Sachverstand hat? Gegenfrage, warum dürfen Richter, die blind und blöd jeden Sch… der Regierung glauben, ausgerechnet in Corona-Fällen entscheiden?
Es bleibt spannend, weil
".…exakt das ist der „Clou“ an einer bußgeldrechtlichen Rechtsbeschwerde. Die geht nicht erst noch zu einem Landgericht, sondern sie „hüpft“ gleich in die OLG-Ebene.
Das war natürlich auch dem Amtsrichter bekannt, der sein Urteil formuliert hat. Deswegen hat er keine kurze und knappe Entscheidung abgesetzt, sondern eine ganze Armada an Argumenten geliefert, das jedes für sich (!) die Sanktionierung des „Abstandsverstoßes“ ordnungsrechtlich unmöglich macht.
Die Richter des OLG sind dadurch nun in die Lage manövriert, jeden einzelnen dieser Gesichtspunkte detailliert widerlegen zu müssen, um noch zu einer Verurteilung des „Täters“ zu kommen.….."
https://www.achgut.com/artikel/weimarer_corona-Urteil_stufe_2_der_rakete_gezuendet
"Kann ein Richter unter diesen Umständen noch neutral entscheiden? "
Ach Gottchen, wenn wir solche Maßstäbe an den Bundesverfassungsmillionär und Vorsitzenden des Karlsruher Rotroben-Clubs, Stephan Harbarth anlegen würden, könnten wir unseren höchsten Spruchkörper in die Tonne kippen.
Jeder kann für sich selbst entscheiden, ob es lohnenswert sein kann, sich mit Journalien wie Spiegel oder Focus (vielleicht aus Gründen ganzheitlicher Medienbeobachtung) noch weiter zu befassen.
In Anbetracht der inzwischen gehäuften Desinformation und Häme bis Hetze dieser Blätter, bedarf der Begriff der mentalen Hygiene möglicherweise einer Überarbeitung.
Ich erspare ich mir zum Erhalt der geistigen Gesundheit seit langem die Energiezuwendung für derartige Zumutungen und begnüge mich mit den getroffenen Vorurteilen gegenüber diesen "Nachrichtenblättern".
Nach Weimarer Corona-Urteil:
Medien-Mobbing gegen Richter
Massiver Druck auf Justiz
Veröffentlicht am 25. Januar 2021
…
Die Schlussfolgerung im Beitrag:
Der Richter sei nicht neutral, überparteilich und unvoreingenommen gewesen. Bemerkenswert: Nach dieser Logik dürften dann also nur noch Richter zu Corona urteilen, die nicht bekannt sind für kritische Äußerungen darüber.
Umgekehrt müsste nach dieser Logik dann auch ein Richter abzulehnen sein, der strikt hinter den staatlichen Maßnahmen steht und sich entsprechend öffentlich geäußert hat.
Anmerkung: Würde dieser letzte Satz genauso strikt befolgt bzw. angemahnt, dann dürften auch fast 100 Prozent der OVG-Richter NICHT urteilen!
https://reitschuster.de/post/nach-weimarer-corona-urteil-medien-mobbing-gegen-richter/
@taspie
25. Januar 2021 um 19:19 Uhr
Beeindruckt! Ich lese viel im Internet wenn ich Zeit habe. Das ist der erste Kommentar den ich sehe in welchem die Figur Stephan Harbarth problematisiert wird. Sie haben Ihre Informationen nicht aus einem Printmedium, oder doch? 😉
@gelegentlich
Die Figur Stephan Harbarth wurde mal eine Zeit lang in diversen Medien kontrovers diskutiert:
https://www.nachdenkseiten.de/?p=59130
Es gab auch Pläne, sein Nebenverdienst-Gebaren gerichtlich überprüfen zu lassen:
https://www.vw-schaden.de/aktuelles/kanzlei-dr-stoll-sauer-bereitet-im-fall-harbarth-beschwerde-vor-dem-europaeischen
Mittlerweile scheint es in Bezug auf ihn aber eine Art Omerta zu geben:
https://www.vw-schaden.de/aktuelles/kanzlei-dr-stoll-sauer-gratuliert-stephan-harbarth-zu-seiner-wahl-zum-praesidenten-des
Auch wo er seine Nebenverdienst-Milliönchen investiert hat – wer also seine Rendite erwirtschaftet, während er das Grundgesetz hütet – ist nicht bekannt.
Ab einer bestimmten Position, ist man offenbar sakrosant. Für den Amtsrichter aus Weimar gilt das natürlich nicht.
Bei den Nachdenkseiten konnte man schon am 09.03.2020 lesen, wes Geistes Kind der jetzige Präsident des BVG, Stephan Harbarth, ist:
Unternehmens-Lobbyist als Hüter des Grundgesetzes?
https://www.nachdenkseiten.de/?p=59130
Wäre ein Richter, der Realitätsleugner, Maskenfanatiker und Lockdownextremist ist, nicht genauso befangen?
3.2.21, Schweiz
"Bezirksrichter übt scharfe Kritik an der Regierung und fordert ein sofortiges Ende des Lockdowns … «Die durch die Virusinfektion verursachten Erkrankungen und Sterbefälle stehen in keinem Verhältnis zu den verheerenden Folgen durch den von Ihnen verordneten Lockdown.»"
https://corona-transition.org/bezirksrichter-ubt-scharfe-kritik-an-der-regierung-und-fordert-ein-sofortiges