Notfallsanitäter: Meine Kritik an den Corona-Maßnahmen

Im "Open Source"-Bereich von ber​li​ner​-zei​tung​.de kommt am 5.5. ein Notfallsanitäter aus Hessen zu Wort:

»Berlin – Die Reaktionen auf #alles­dicht­ma­chen waren teil­wei­se unfass­bar. Viele Gegner der Kampagne geben vor, im Sinne der Angestellten des Gesundheitswesens zu agie­ren und beschei­ni­gen den Video-Machern „Zynismus“ gegen­über der „Corona-Front“ und den „Corona-Toten“. Auch die Ärztin Carola Holzner („Doc Caro“) hat sich in einem YouTube-Beitrag geäu­ßert. Sie watscht die Initiative ver­ständ­nis­los ab und maßt sich an, „die Stimme des Gesundheitssystems“ zu sein („zumin­dest eine“) und „für alle“ zu spre­chen, die in die­sem Bereich arbeiten.

Ich bin 41 Jahre alt, ver­hei­ra­tet, Vater, seit 19 Jahren im Rettungsdienst tätig, frü­her Rettungsassistent, mitt­ler­wei­le Notfallsanitäter. Zur Ausbildung gehö­ren Einsätze auf Intensivstation und in der Anästhesie. Vor dem Rettungsdienst habe ich in meh­re­ren Altenheimen als Pflegekraft gear­bei­tet und davor mal als jun­ger Bundeswehrsoldat einen Schwur auf die frei­heit­lich-demo­kra­ti­sche Verfassung unse­res Landes abge­legt. Ich bin außer­dem aktu­ell Betriebsratsvorsitzender und gewähl­tes Mitglied einer Tarifkommission. Und ich möch­te fest­hal­ten, dass die Gegner der #alles­dicht­ma­chen-Kampagne kei­nes­wegs für alle Mitarbeiter des Gesundheitssystems sprechen!..

Der har­ten Abwehrhaltung gegen­über die­ser Kampagne liegt eine ideo­lo­gi­sier­te Dynamik zugrun­de, die höchst bedenk­lich ist für eine frei­heit­lich-demo­kra­ti­sche Gesellschaft. Sachliche Einwände gegen die Maßnahmen wer­den zu kaum beach­te­ten Fußnoten oder zu „Geschwurbel“ degra­diert. Um die­ses Zerrbild etwas auf­zu­hel­len, möch­te ich Eckpunkte einer sach­li­chen Grundsatzkritik an der Corona-Strategie umrei­ßen, aus sub­jek­ti­ver Sicht eines im Gesundheitsbereich Tätigen, aber auch anhand objek­ti­ver Sachverhalte…

Zum Thema: Überlastung der Intensivstationen

Angespannt wur­de die (sowie­so seit Jahren pre­kä­re) Personalsituation seit der Corona-Pandemie höch­stens dadurch, dass immer wie­der Kolleginnen und Kollegen für Wochen qua­ran­tä­ne­be­dingt aus­fie­len – oft sogar trotz nega­ti­ver Testergebnisse nach „bestä­tig­tem Kontakt“ im Dienst.

Dazu kom­men immer mal wie­der ver­län­ger­te Fahrtstrecken mit Patienten zum Krankenhaus, weil eini­ge Kliniken zwi­schen­durch abge­mel­det sind. Wegen Corona? Ja, aber anders als in Bergamo, wo die Flure mit Patienten über­füllt waren. Wenn Kliniken seit letz­tem Jahr „dicht“ sind, liegt es mei­nen Informationen nach über­wie­gend dar­an, dass Personal in Quarantäne steckt, oder dar­an, dass ein gan­zes Krankenhaus auf „Rot“ geschal­tet wur­de, weil es auf einer Station nach­träg­lich einen posi­ti­ven Test bei einem zuvor nega­tiv gete­ste­ten Patienten gege­ben hat.

Woher kommt die reduzierte Zahl der gemeldeten Intensivbetten?

Oder weil die Corona-Ambulanzen (Fieber-Ambulanzen) auf­grund der auf­wen­di­gen Reinigungsmaßnahmen abge­mel­det sind. Da es so ist, dass wirk­lich jeder Patient mit erhöh­ter Temperatur durch die­ses Klinik-Nadelöhr muss, kön­nen logi­stisch „ver­stopf­te“ Fieber-Ambulanzen stän­dig zur Lahmlegung des Aufnahmebereichs füh­ren. Es scheint, als ob es zumeist die logi­stisch-admi­ni­stra­ti­ven Anweisungen und Verfahren zu Corona sind, die zu punk­tu­el­len Überlastungen der Kliniken füh­ren, nicht zwangs­läu­fig das Infektionsgeschehen selbst…

Am 30. Juni 2020 mel­de­te das Intensivregister der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) 32.505 Intensivbetten. Mitte April die­sen Jahres wur­den nur noch 23.868 Intensivplätze gemel­det. Personalnot als Begründung dafür ist abso­lut inak­zep­ta­bel. Ein Jahr lang war Zeit, die­ses Problem anzu­ge­hen – und es ist auch jetzt noch möglich.

Zum Thema: Aufwendige Hygienemaßnahmen

Es heißt, durch die Pandemie-Verfahrensweisen hät­ten die Kliniken einen höhe­ren Aufwand bei Hygienemaßnahmen. Das wun­dert mich. Die angeb­lich zusätz­li­chen Hygienemaßnahmen hät­ten bereits vor vie­len Jahren imple­men­tiert wer­den müs­sen. Nämlich gegen­über mul­ti­re­si­sten­ten Erregern (MRE). Dem Robert-Koch-Institut (RKI) zufol­ge ist die Zahl der Meldungen zu anti­bio­ti­ka­re­si­sten­ten Keimbesiedlungen deut­lich zurück­ge­gan­gen im Zuge der Covid-19-Hygienemaßnahmen der Kliniken. In den Jahren zuvor star­ben hier­zu­lan­de bis zu 20.000 Menschen jähr­lich im Zusammenhang mit sol­chen anti­bio­ti­ka­re­si­sten­ten Keimen…

Ein wich­ti­ger Faktor für die hohe Belastung der Intensivstationen ist die fort­schrei­ten­de Privatisierung im Kliniksektor. Das Fallpauschalensystem der Krankenkassen zwingt die Kliniken, ihre Intensivstationen aus­zu­la­sten, wenn sie kei­ne gra­vie­ren­den Umsatzverluste hin­neh­men wollen…

Die DIVI wird trotz ihrer beschei­de­nen Datenlage zu den Jahren vor 2020 häu­fi­ger zitiert, als die viel grö­ße­re DKG (Deutsche Krankenhausgesellschaft). Deren Präsident Gaß sag­te Anfang April klipp und klar, dass es eine tota­le Überlastung unse­res Gesundheitssystems abseh­bar nicht geben werde.

Bereits letz­tes Jahr zeig­te eine Studie zur Nutzung von Intensivbetten auf­grund von Covid-19 (Ärzteblatt 19/2020), dass es selbst bei Annahme einer maxi­ma­len täg­li­chen Fallzahl von 20.966 Covid-Patienten „kei­nen Anlass zu einer Diskussion über eine bevor­ste­hen­de not­wen­di­ge Triage“ gebe. Die „Initiative für Qualitätsmedizin“ zeigt, dass im ersten Halbjahr 2020 (erste Corona-Welle inklu­si­ve) die Zahlen der Patienten mit Atemwegsinfekten und der Beatmungspatienten durch­gän­gig unter­halb der Zahlen von 2019 lagen. Und für das Gesamtjahr 2020 zeigt eine aktu­el­le (März 2021) Auswertung des InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus), dass die Belegung der Klinikbetten im Schnitt um 13 Prozent gesun­ken war gegen­über frü­he­ren Auswertungen…

Zwei verschiedene Rechenverfahren zur Sterblichkeitsrate

Und wie vie­le Menschen wis­sen, dass es zur Berechnung der Corona-Sterblichkeitsrate zwei ver­schie­de­ne Rechenverfahren gibt? Das eine teilt die Gestorbenen durch die Anzahl aller posi­tiv Getesteten. Das zwei­te (Case Fatality Rate – Fallsterblichkeit) teilt die Toten ledig­lich durch die Zahl der abge­schlos­se­nen Fälle (gene­sen oder gestor­ben). Verfahren zwei kommt zu einer deut­lich höhe­ren Sterblichkeitsrate. Das RKI ver­wen­det das zwei­te Verfahren, wäh­rend es bei den Inzidenzen nicht nur Krankheitsfälle (gene­sen oder ver­stor­ben) zählt, son­dern alle posi­tiv Getesteten. Die WHO ver­öf­fent­lich­te dage­gen im Oktober 2020 eine Studie zur Sterblichkeit von Covid-19, bei der man die erste Methode ver­wen­de­te. Ergebnis: eine durch­schnitt­li­che Sterblichkeitsrate von 0,2 Prozent, bei den unter 70-Jährigen 0,05 Prozent…

Im Rettungsdienst sind übri­gens ein­deu­tig inter­ni­sti­sche Probleme wie Herzinfarkt oder neu­ro­lo­gi­sche Probleme wie Schlaganfall maß­geb­lich. 270.000 Deutsche erlei­den jedes Jahr einen Schlaganfall, 99.900 Personen ster­ben dar­an, das sind 37 Prozent. Warum ver­su­chen wir es nicht mal mit Verbot von Zigaretten, Alkohol, fet­tem Essen, Zucker und Zwangssport, um die­se Menschen zu ret­ten? Weil wir eine freie, eigen­ver­ant­wort­li­che und mit Eigenrisiko aus­ge­stat­te­te demo­kra­ti­sche Gesellschaft sind.

Unsere Grund- und Freiheitsrechte erschie­nen mir immer als etwas Unantastbares. Einschränkungen müs­sen was­ser­dicht begrün­det und durch die Verhältnisse gerecht­fer­tigt sein. Es in eine rechts­po­pu­li­sti­sche Ecke zu drän­gen, wenn Bürger die Begründungen und die Verhältnismäßigkeit infra­ge stel­len, ist anti­de­mo­kra­tisch. Dass Freiheit und das Recht auf Kritik so schnell zur Disposition ste­hen, wenn Angst im Spiel ist, macht Sorge. Diese Sorge hat die #alles­dicht­ma­chen-Kampagne auf­ge­grif­fen. Und das war rich­tig so.

Jan Schad ist in Hessen als Notfallsanitäter tätig.«

8 Antworten auf „Notfallsanitäter: Meine Kritik an den Corona-Maßnahmen“

  1. Diese bei­den Sätze hät­te er weg­las­sen können.
    Lauterbachniveau (oder zuviel DrOsten-Podcast-Skripte gelesen?):
    "Das eine teilt die Gestorbenen durch die Anzahl aller posi­tiv Getesteten. Das zwei­te (Case Fatality Rate – Fallsterblichkeit) teilt die Toten ledig­lich durch die Zahl der abge­schlos­se­nen Fälle (gene­sen oder gestorben)."
    Nö. erste­res ist die "Case Fatality Rate" – zwei­te­res ist "irgend­was", das das RKI hie&da (krea­tiv) anwen­det (z.B. beim Prozentsatz der Hospitalisierungen, wo man im Nenner nicht die posi­tiv Getesteten, son­dern nur die "mit Angaben zu Hospitalisierung" berück­sich­tigt – ein Verfahren, das auf die ger­ne von den Talkshowschwätzern erwähn­ten Modelle beson­ders üble Auswirkungen hat:. Gerne erwähnt: sound­so­viel erkrank­te = sound­so­viel Prozent Hospitalisierte, davon sound­so­viel auf Intensiv und davon sound­so­vie­le Tote).

    Das *eigent­lich* wesent­li­che, die "Infection Fatality Rate" (auch in die­sem Blog mehr­fach erwähnt), die die Dunkelziffer berück­sich­tigt (und des­we­gen unbe­kannt ist) hät­te man mit (rela­tiv) gerin­gem Aufwand ermit­teln kön­nen – hat dies (unter­stel­le ich: aus poli­ti­schen Gründen) nicht getan, weil dadurch die tat­säch­li­che Gefahr in den Bereich einer mit­tel­schwe­ren Gripewelle gedrückt wor­den wäre und damit die Impfbegeisterung (noch wei­ter) redu­ziert hätte … .

    1. @Kassandro

      Genau! Eine Division durch 0 sozusagen 😉

      Oh Mann, jeder Busfahrer des VEB Kraftverkehr Weimar hat­te mehr drauf als die­se Scharlatane, Wellenreiter und Trickbetrüger.

      EF

  2. Vom „Recht auf Megaphon“ bei 1‑Person-Demos bzw. bei der Meinungskundgabe Einzelner
    Publiziert am 3. Mai 2021 von freiheitsfoo 

    Ausgangspunkt die­ses Blogbeitrags war der Telefonanruf eines Menschen, der aus gro­ßer per­sön­li­cher Betroffenheit allei­ne vor einer Behörde sei­ne Meinung kund­tut und pro­te­stiert, in die­sem Sinne also „demon­striert“.
    Weil ein ein­zel­ner Mensch aller­dings im Sinne des Artikel 8 des Grundgesetzes, der die Versammlungsfreiheit postu­liert, nicht als Versammlung gilt, ist die­ser Protest auch nicht wie eine Versammlung im for­mel­len Sinne geschützt.
    Dementsprechend wur­de und wird dem Betroffenen das Protestieren sei­tens Behörde und Polizei so schwie­rig bis unmög­lich gemacht – i.e. ver­bo­ten – soweit es den Stellen jeweils irgend mög­lich ist … oder mög­lich scheint.


    Es ist rich­tig, dass eine Versammlung nach bekann­te Gerichtsentscheidungen erst ab 2 Personen gilt.
    Wenn eine Einzelperson ihre Meinung kund­tut, hat sie jedoch noch mehr Freiheiten als Menschen wel­che an einer Versammlung teilnehmen.
    Die eine Einzelperson kann jeder­zeit ohne jeg­li­che Voranmeldung ihre Meinung kundtun.

    Diese Person darf auch laut sein. Diese Person darf auch an min­de­stens den glei­chen Orten ihre Meinung kund­tun wie Menschen, die eine Versammlung anmel­den. In der aktu­el­len Pandemie hat eine Einzelperson rie­si­ge Vorteile, da das Gericht nicht von einer Gefährdung auf­grund einer Versammlung von meh­re­ren Personen aus­ge­hen kann.

    Mit eine der wich­tig­sten Entscheidungen zu 1‑Person-Demonstrationen ist fol­gen­de: Bundesverfassungsgericht: 10. Oktober 1995 – 1 BvR 1476/91
    https://​www​.bun​des​ver​fas​sungs​ge​richt​.de/​S​h​a​r​e​d​D​o​c​s​/​E​n​t​s​c​h​e​i​d​u​n​g​e​n​/​D​E​/​1​9​9​5​/​1​0​/​r​s​1​9​9​5​1​0​1​0​_​1​b​v​r​1​4​7​6​9​1​.​h​tml

    https://​frei​heits​foo​.de/​2​0​2​1​/​0​5​/​0​3​/​r​e​c​h​t​-​a​u​f​-​m​e​g​a​p​h​o​n​-​m​e​i​n​u​n​g​s​f​r​e​i​h​e​i​t​/​#​m​o​r​e​-​3​852

  3. Vielen Dank Herr Schad.
    Vor 30 Jahren hät­te sich das deut­sche Volk selbst­be­stimmt sich eine neue Verfassung geben kön­nen. Da Herr Schäuble sich bereits geäu­ßert hat, dass wir seit Kriegsende nicht mehr sou­ve­rän sind, hat sich das erüb­rigt. Es wäre bes­ser gewe­sen sich zu einer Neutralität zu beken­nen., dann wäre uns eine Teilung erspart geblie­ben. Aber Stalin leb­te ja noch.
    Man kann gar nicht so schnell schau­en, so wird man gleich in die rech­te Ecke gestellt und als Reichsbürger beschimpft. Erfurt hat schon recht mit sei­ner Aussage. Die Richter des BVG in Karlsruhe haben alle ein Parteibuch und haben auf die Verfassung geschwo­ren. Keiner hat sich jemals offen gegen BK Merkel gestellt. Alle sind sie bezahl­te und höri­ge Richter.
    Erinnern wir uns wie mit Ra Beate Bahner umge­gan­gen wurde.
    Es wird gelo­gen, dass sich die Balken biegen.
    Hut ab vor die­sem Schauspielern die ihre Meinung nicht wie­der geän­dert haben.

    Die Großen hören auf zu herrschen,
    wenn die Kleinen auf­hö­ren zu kriechen.
    Friedrich Schiller

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