Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW informiert am 23.3. in einer Pressemitteilung:
»Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetztes vom 20. März 2022 entfällt die Verpflichtung zum Nachweis der Impfung, der Genesung oder der Negativ-Testung (3GNachweis) am Arbeitsplatz. „Die aktuellen Lockerungen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes nehme ich zum Anlass, um auf Fristen für die Löschung der gesammelten Daten hinzuweisen: Die von den Arbeitgeber*innen erhobenen Daten müssen spätestens sechs Monate nach Erhebung vernichtet oder gelöscht werden. Da die Rechtsgrundlage entfallen ist, gehen wir davon aus, dass die Speicherung regelmäßig nicht mehr erforderlich ist und die Daten schon jetzt gelöscht werden sollten“, erklärt Bettina Gayk, Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen…
Gayk: „Inzwischen geht es darum, die erhobenen Daten rechtskonform zu entsorgen. Das bedeutet: Die Gesundheitsdaten von Beschäftigten und – sofern noch vorhanden – Daten zur Kontaktnachverfolgung müssen gelöscht, also vollständig und unwiderruflich vernichtet werden. Bei Daten, die in Papierform erhoben wurden, sollte ein geeigneter Aktenvernichter verwendet werden.“ Ein Zerreißen von Hand sei nicht ausreichend. Wie Datenträger datenschutzkonform vernichtet werden können, regelt unter anderem die DIN 66399. Für das Löschen personenbezogener Daten durch Aktenvernichter sind Geräte der Sicherheitsstufe 4 oder höher gemäß dieser DIN geeignet.«
Hoffentlich wir der Wüst zerrissen am 15. Mai!
Noch ist nicht aller Tage Abend…
@Einar
Wüst bekommt die gleiche Quittung wie Hänschen im Saarland.
Und was ist die Alternative?
@ Archimedes
Wenn diese "Quittung" so ausfällt, dass Kutschaty nachrückt, wird sich der (Fa)Scholzomat bestätigt sehen.
Das heißt natürlich nicht, dass das auch eine Bestätigung ist. Es ist ein Charakteristikum des Parlamentarismus, Wahlen zu suggerieren, aber die Wahlmöglichkeiten, wenn sie überhaupt existieren, auf einen Punkt mit dem Radius nahe Null zu beschränken.
Entsprechend scheint mir die "Wahl" im Saarland vor allem zwei Dinge zu zeigen:
Über ein Drittel, 39% der "Wahl"-Berechtigten fühlen sich überhaupt nicht oder derart schlecht vertreten, dass sie die "Wahl" ganz meiden. Von den 61%, die trotzdem "gewählt" haben, haben 10% Parteien gewählt, bei denen davon ausgegangen werden durfte, dass sie die magische 5%-Hürde reißen, was in etwa dasselbe ist. Fast die Hälfte, 45% der "Wahl"-Berechtigten boykottieren also die Wahlen oder sind derart unzufrieden mit dem Parteiensystem und den etablierten Parteien, dass sie ihre Stimme Parteien geben, von denen zu erwarten ist, dass sie im institutionellen politischen Prozess ohnehin keine Rolle spielen werden.
Von den fast zwei Dritteln, 61% der "Wahl"-Berechtigten, die "gewählt" haben, bleibt also etwas mehr als die Hälfte, 55%, die den etablierten Parteien und dem politischen System noch so weit vertrauen, dass sie eine der dadurch vertretenen Parteien gewählt haben. Von denen scheitern nun zwei – FDP und Braune – knapp an der besagten 5%-Hürde, so dass im Parlament weniger als die Hälfte der "Wahl"-Berechtigten, 45%, überhaupt repräsentiert sind.
Je nachdem, ob die Partei, deren Namen ich hier nicht aussprechen will alleine regieren oder eine Groko-Haram bilden will, wird sie auf dem fiktiven Willen eines Viertels der "Wahl"-Berechtigten beruhen oder die ansonsten allein durch die AfD gebildete parlamentarische "Opposition" pulverisieren.
In jedem Fall ein guter Tag für die "Demokratie" – aus Sicht der Herrschenden, versteht sich!
'Toll', dass sie jetzt aus den Löchern gekrochen kommen, die Verräter des Rechtsstaates.…
Mal abgesehen davon, hilft auch das Zerreißen von Informationen nicht, denn jeder im Betrieb wird nun wissen, wer diejenigen sind, die bereit sind, sich gegen die Masse zu stellen. Ich denke aber, dass das Blatt sich sogar wenden wird und diese aufrichtigen Menschen möglicherweise sogar irgendwann einmal Ansehen genießen könnten dafür, dass sie sich gegen die durch Konformismus und Herdentrieb in die Irre geleitete Masse haben wehren können.
So oder so, das Abfragen von Daten wie 3G, 2G usw. war rechtswidrig. Im Nachhinein nutzt es auch nichts mehr, das nun alles vertuschen und die Spuren verwischen zu wollen.
an Getriebesand:
"diese aufrichtigen Menschen möglicherweise sogar irgendwann einmal Ansehen genießen könnten".
Das Ansehen haben sie jetzt schon in Form von Selbstrespekt und Selbstvertrauen. Ansehen von außen haben solche Menschen nicht nötig, genausowenig wie sie es nötig haben mit der Masse mitzuschwimmen, um damit negativem Ansehen zu entgehen.
Trotzdem finde ich es auch manchmal schön, einen Prominenten den ich mag, lobend über meine Unbeugsamkeit reden zu hören.
Brauchen tu ich das aber nicht.
klingt irgendwie schikanös.
29.03.2022, 13:07 Uhr – Presse- und Informationsamt des Landes Berlin
Senat beschließt SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung
Aus der Sitzung des Senats am 29. März 2022:
Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Ulrike Gote die Verordnung über Basismaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 beschlossen. Diese wird voraussichtlich am 01. April 2022 in Kraft treten.
Die SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung löst die bisher gültige Vierte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab, die mit Ablauf des 31. März 2022 außer Kraft tritt. Das Land Berlin übernimmt damit die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes des Bundes.
Folgende Maßnahmen sieht die SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung weiterhin vor:
In Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs besteht Maskenpflicht für Fahrgäste sowie Kontroll- und Servicepersonal und für das Fahr- und Steuerpersonal, soweit dieses im Rahmen seiner Tätigkeit physischen Kontakt zu anderen Personen hat.
In bestimmten Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern, Tageskliniken, Pflegeeinrichtungen, Obdachlosen- und Gemeinschaftsunterkünften besteht in geschlossenen Räumen Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher, für Patientinnen und Patienten sowie deren Begleitpersonen und Bewohnende, sofern sie sich außerhalb ihres Zimmers aufhalten. Ausgenommen sind Schwerstkranke.
Für Beschäftigte in solchen Einrichtungen und Unternehmen gilt die Maskenpflicht bei der unmittelbaren Patient:innenversorgung sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien.
In Krankenhäusern, Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber und Geflüchtete, Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen sowie Heimen der Jugendhilfe gilt für den Zutritt eine Testpflicht. Die jeweiligen Einrichtungen und Unternehmen regeln den Umfang der Testpflichten für den Zugang in eigener Verantwortung. Die Testpflicht gilt auch für geimpfte und genesene Personen
In Pflegeeinrichtungen gilt eine Testpflicht für Besucherinnen und Besucher (bei Zutritt), für Bewohnerinnen und Bewohner vollstationärer Einrichtungen (einmal wöchentlich) und für dort tätige Personen (geimpfte/genesene Personen zweimal wöchentlich, ungeimpfte und nicht genesene Personen an jedem Tag des Arbeitseinsatzes).
In Schulen und Einrichtungen der Kindertagesförderung werden weiter regelmäßige Testungen durchgeführt. Vorgaben zur Häufigkeit der Testungen trifft die für Bildung zuständige Senatsverwaltung.
In Gesundheits- und Pflegefachschulen gilt ebenfalls eine Testpflicht.
Kinder unter sechs Jahren sind von dem Erfordernis einer negativen Testung ausgenommen, ebenso Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die einer Kindertagesstätte besuchen, sofern diese im Rahmen des Schul-/Kitabesuchs einer regelmäßigen Testung unterliegen.
Die Regelungen für die Absonderungen von Personen, die Kenntnis davon erlangen, dass sie positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 getestet wurden, gelten unverändert fort.
Für Personen, die vom zuständigen Gesundheitsamt als enge Kontaktperson eingestuft wurden und weder geimpft noch genesen sind, gelten die dieselben Absonderungsregeln wie für infizierte Personen.
Krankenhäuser sind zur Aufnahme von an Covid-19 erkrankten Patientinnen und Patienten verpflichtet, es gelten weiterhin Belegungsquoten.
Zur Berliner BasisschutzmaßnahmenVO (was für ein ekliges Wort, nun gilt das auch schon als unsere 'Basis').
"In Krankenhäusern, Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber und Geflüchtete, Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen sowie Heimen der Jugendhilfe gilt für den Zutritt eine Testpflicht."
Ziemlich sicher rechtswidrig.
Man kann diesen ganzen 'Insassen' nicht unterstellen, dass sie ansteckender als alle anderen 'Insassen' (z. B. die Belegschaft von Großbetrieben, die täglich 8 Stunden aufeinander hocken) seien und sich deshalb zu testen hätten.
Andererseits sind sie aber auch nicht schutzbedürftiger als andere Menschen.
Ich sehe keine Grundlage für eine Ungleichbehandlung. Könnte mit einer unabhängigen Justiz und guten Anwälten sicherlich gekippt werden. Aber da war ja was… Und besser sage ich nicht zu viel, bevor 3G wieder auf alle ausgeweitet wird.
Zur Berliner Basisschutzmaßnahmenverordnung (s. Kommentar von holger blank):
"soweit dieses im Rahmen seiner Tätigkeit physischen Kontakt zu anderen Personen hat."
Physischer Kontakt
Das Virus wird über die Luft übertragen. 🙂
@holger blank: Das scheint mir das absolute Maximum dessen zu sein, was im Rahmen der Basischutzmaßnahmen noch zulässig ist. Schlimm, dass dazu immer noch das Testen in Kitas und Schulen gehört. Das Quälen der Kinder mit sinnlosen Massentestungen kann also ungehindert weitergehen. Ebenso schlimm, dass 3G am Arbeitsplatz in medizinischen Einrichtungen weiter gilt. Und sich Ungeimpfte weiter jeden Tag, die geimpften Kollgen aber nur 2x die Woche testen müssen. Damit macht man das geimpfte Personal sogar zu einer potentiell größeren Gefahr als ihre ungeimpften Kollegen. Alle gleich oft testen oder es einfach ganz bleiben lassen. Alles andere ist kompletter Schwachsinn.
Man sollte jetzt genau schauen, welche Hinterbänkler jetzt große Importe von Reißwölfen aus China einfädeln.
Die Mobiltelefone müssen ebenso durch die Aktenvernichter.
Auch die Rechenzentren in den USA, in denen die Daten gesammelt wurden, müssen vernichtet werden. Um Letzteres kümmern sich deutsche Datenschützer. Genau.
Was die deutschen Rechenzentren betrifft, gibt es keinen Grund zur Sorge. Einzelne europäische Konzerne dürfen zwar am Aufbau der Überwachungsinfrastruktur mitarbeiten. Aber die Daten bekommt hier niemand. Deshalb auch die Diskussion um ein "Impfregister".
Datenschutz hat mit dem Schutz persönlicher Daten genausowenig zu tun wie Verfassungsschutz mit dem Schutz einer Verfassung.