NRW: Hochgefährliches Versammlungsgesetz geplant

Anti­fas, Komi­tee für Grund­rech­te und Demo­kra­tie, Gewerk­schaf­ter und Lin­ke haben sicher Recht mit ihren War­nun­gen vor dem von Schwarz-Gelb geplan­ten Ver­samm­lungs­ge­setz in NRW. Was sie und ver­mut­lich man­che "Quer­den­ke­rIn­nen" über­se­hen: Es geht nicht allei­ne gegen sie. Gewiß, das Ver­bot, Nazi­auf­mär­sche zu blo­ckie­ren, wird vie­le Maß­nah­me­kri­ti­ke­rIn­nen kaum inter­es­sie­ren. Auch die Unter­sa­gung des Ein­übens von Blo­cka­den etwa der Kli­ma­be­we­gung wird an ihnen eher vor­bei­ge­hen. Doch die meis­ten Bestim­mun­gen des Gesetz­ent­wurfs (hier noch ver­klau­su­liert nach­les­bar) betref­fen Alle, die sich für demo­kra­ti­sche Rech­te engagieren:

»Über die Bera­tungs- und Anhö­rungs­ter­mi­ne soll am 25. Febru­ar ent­schie­den wer­den. Die Lan­des­re­gie­rung wird ver­su­chen, den Pro­zess noch bis zum Som­mer – qua­si im Schweins­ga­lopp – durchzubringen…

Kon­kret bedeu­tet die­ser Gesetzesentwurf:

      • Video­über­wa­chun­gen wer­den ver­ein­facht. Hier reicht dann schon eine unbe­stimm­te Ver­samm­lungs­grö­ße, wenn die Poli­zei die Über­wa­chung zur „Len­kung und Lei­tung des Poli­zei­ein­sat­zes“ wegen der „Grö­ße oder Unüber­sicht­lich­keit“ für erfor­der­lich hält.
      • Aus gera­de­zu jedem Grund, den die Poli­zei als eine „Gefahr für die öffent­li­che Sicher­heit“ annimmt, muss der Veranstalter*in eine Lis­te mit Namen und Adres­sen der Ordner:Innen herausgeben.
      • Das soge­nann­te Mili­tanz­ver­bot ver­bie­tet neben der Uni­for­mie­rung auch eine „in ver­gleich­ba­rer Wei­se“ „ver­mit­tel­te“ „ein­schüch­tern­de“ Wir­kung. Hier ist eine Straf­be­weh­rung bis zu zwei Jah­ren Haft vor­ge­se­hen, auch wenn ledig­lich dazu bei­getra­gen wird, dass eine Ver­samm­lung die­sem Ver­bot zuwi­der­läuft. Wenn die Ein­satz­lei­tung also wei­ße Maler­an­zü­ge oder Son­nen­bril­len die­ser „Ein­schüch­te­rung“ zurech­net … Nähe­res bestimmt ihre Einsatzleiter:in vor Ort.
      • Mit der Erleich­te­rung von Teil­nah­me­un­ter­sa­gun­gen gegen­über ein­zel­nen Per­so­nen, ohne ver­samm­lungs­be­zo­ge­nen Anlass, wird ein Instru­ment für den gera­de­zu will­kür­li­chen Aus­schluss der von der Poli­zei als „pro­ble­ma­tisch“ emp­fun­de­nen Per­so­nen erlaubt.
      • Für Veranstalter:innen und Anmelder:innen kom­men neue Hür­den hin­zu. Nicht nur müs­sen deut­lich mehr Anga­ben zu Per­son und Adres­se gemacht wer­den, eine tele­fo­ni­sche oder münd­li­che Anmel­de­mög­lich­keit ent­fällt. Und die Aus­nah­me von Sams­ta­gen, Sonn- und Fei­er­ta­gen kön­nen die Anmel­de­frist auf bis zu vier Tage verlängern.
      • „In der Ein­la­dung zu einer öffent­li­chen Ver­samm­lung ist der Name der Ver­an­stal­te­rin oder des Ver­an­stal­ters anzu­ge­ben.“…«

So zu lesen auf koeln​ge​gen​rechts​.org.

Nun ist es ver­ständ­lich, wenn Quer­den­ke­rIn­nen trot­zen: "Wir wol­len nichts zu tun haben mit denen, die uns als Nazis beschimp­fen und bekämp­fen" und Anti­fas dar­auf behar­ren: "Da sind doch Nazis bei den Ande­ren dabei, also gibt es kei­ne Gemein­sam­kei­ten". Klug wäre es nicht, und Innen­mi­nis­ter Reul könn­te sich die Hän­de reiben.

19 Antworten auf „NRW: Hochgefährliches Versammlungsgesetz geplant“

  1. In Ber­lin gibt es doch bereits ein neu­es Ver­samm­lungs­ge­setz, das Demos 2021 viel schwe­rer machen wird als 2020: Ein­tei­lung in nor­ma­le Demos und Hass­de­mos, nach Auf­lö­sung kei­ne Ersatz­de­mo mög­lich, auch For­mu­lie­run­gen, dass Demos auf­ge­löst wer­den kön­nen, wenn sie von der Bevöl­ke­rung als bedroh­lich oder gegen das sitt­li­che Emp­fin­den wahr­ge­nom­men wer­den könnten.

    1. @Balance: Man muß dem rbb nicht alles glau­ben, das meis­te stimmt hier aber:
      "Nach dem neu­en Gesetz gilt der Schutz des Ver­samm­lungs­grund­rech­tes künf­tig bereits bei Ver­samm­lun­gen von zwei Per­so­nen. Aus­drück­lich im Gesetz gere­gelt wird das Recht auf unge­hin­der­ten Zugang zu Ver­samm­lun­gen, auf freie Bericht­erstat­tung durch die Medi­en sowie auf Gegendemonstrationen…
      Die Pflicht, eine Ver­samm­lungs­lei­tung zu bestim­men, ent­fällt künf­tig, so dass auch neue Ver­samm­lungs­for­men wie etwa Flash­mobs erleich­tert wer­den. Zudem wird durch das Gesetz die Bann­mei­le für das Ber­li­ner Par­la­ment erheb­lich reduziert…
      Bun­des­weit ein­ma­lig wird zudem ein Dees­ka­la­ti­ons­ge­bot für die Poli­zei gesetz­lich fest­ge­legt. In der Pra­xis exis­tiert die­ses Gebot bereits seit meh­re­ren Jah­ren, wur­de nun aber gesetz­lich ver­an­kert. Zudem müs­sen sich Poli­zei­kräf­te, die auf Ver­samm­lun­gen anwe­send sind, zu erken­nen geben. Poli­zis­ten dür­fen Teil­neh­mer von Demons­tra­tio­nen nur noch offen fil­men und auch nur "zur Gefah­ren­ab­wehr". Ver­deck­te Auf­nah­men von Zivil­be­am­ten sind damit nicht mehr zulässig…"
      Gemeinst ist wohl das:
      "Künf­tig soll es außer­dem leich­ter mög­lich sein, soge­nann­te Hass­de­mons­tra­tio­nen zu ver­bie­ten. Das gilt etwa im Fall von volks­ver­het­zen­den Ver­samm­lun­gen, wenn es dort zu Auf­sta­che­lung zu Hass oder Gewalt­ta­ten kommt. Das Glei­che gilt für Demons­tra­tio­nen, die die NS-Gewalt­herr­schaft verherrlichen."
      Vom Wort­laut her ist da nichts gegen ein­zu­wen­den. Wie immer wird die Pra­xis entscheiden.
      Quel­le: https://​www​.rbb24​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​b​e​i​t​r​a​g​/​2​0​2​1​/​0​2​/​b​e​r​l​i​n​-​n​e​u​e​s​-​v​e​r​s​a​m​m​l​u​n​g​s​g​e​s​e​t​z​-​b​e​s​c​h​l​u​s​s​-​a​b​g​e​o​r​d​n​e​t​e​n​h​a​u​s​.​h​tml

      1. Der Wort­laut allein ist nicht ent­schei­dend, wenn denn der "Ein­satz­lei­ter vor Ort"
        ent­schei­den darf. Von dort ist es nur noch ein win­zi­ger Schritt zu Willkür.
        Und neben­bei: bit­te doch nicht dar­über froh sein wol­len, daß die ohne­hin schon extrem ein­schrän­ken­den Dem­obe­stim­mun­gen jetzt an eini­gen Stel­len ver­schlimm­bes­sert werden.

        "Nach dem neu­en Gesetz gilt der Schutz des Ver­samm­lungs­grund­rech­tes künf­tig bereits bei Ver­samm­lun­gen von zwei Personen".….…
        äh,hallo?
        Bedarf doch eigent­lich gar kei­ner Erwäh­nung. Wenn es ein Grund­recht ist, gilt es für jeden und immer.… aber ich schwei­fe ab, sol­che merk­wür­di­gen Din­ge gibt es ja zum Glück seit ca 1 Jahr nicht mehr. Grund­recht? Wer kommt auf sowas???

      2. Herr Asch­mon­eit, so naiv wie Sie sich hier geben, kön­nen Sie doch wohl nicht ernst­haft sein.

        "Hass­de­mons­tra­tio­nen", da wäre vom Wort­laut her nichts ein­zu­wen­den? Ihr Ernst? Wol­len Sie allen Erns­tes so tun, wie wenn "Hass­de­mons­tra­ti­on" eine objek­tiv fest­stell­ba­re, rechts­gül­ti­ge Bezeich­nung sei? Wol­len Sie allen Erns­tes so tun, wie wenn nicht mit sol­chen völ­lig frei­dre­hen­den Bezeich­nun­gen Tür und Tor für Will­kür geöff­net wer­den würde?

        Also wenn selbst ein angeb­lich kri­ti­scher, poli­ti­scher Blog­ger so wenig Sen­si­bi­li­tät und Ver­ständ­nis für Recht, Gesetz und poli­ti­sche Zusam­men­hän­ge hat … was wun­de­re ich mich da über Poli­ti­ker, Jour­na­lis­ten oder die Mehr­heit der Bürger …

  2. Waaas, Bay­ern stürmt hier nicht vor­an? Söder­lein schwächelt.
    Aber die ande­ren Bun­des­län­der wer­den mir Sicher­heit bald nach­zie­hen. Die berei­ten sich bereits auf die Wut­wel­le vor.

  3. @aa
    Es sind durch­aus vie­le Ele­men­te sehr ähn­lich zwi­schen dem Ber­li­ner und dem NRW-Gesetz.

    Hier das Ori­gi­nal aus Berlin:
    https://​www​.par​la​ment​-ber​lin​.de/​a​d​o​s​/​1​8​/​I​I​I​P​l​e​n​/​v​o​r​g​a​n​g​/​d​1​8​-​2​7​6​4​.​pdf

    §14 regelt Ver­bo­te von Ver­samm­lun­gen und lohnt eine Lek­tü­re, da eini­ge Pas­sa­gen aus dem NRW-Gesetz dar­in bereits sinn­ge­mäß ent­hal­ten sind.

    Gene­rell sehe ich das Pro­blem bei vie­len der neu­en Geset­ze, dass sehr schwam­mi­ge Recht­be­grif­fe ver­wen­det wer­den, die nach belie­ben von der jewei­li­gen Regie­rung aus­ge­legt wer­den kön­nen. Nach den Erfah­run­gen, wie der Ber­li­ner Senat im letz­ten Jahr ver­sucht hat, Coro­na-Demos zu ver­bie­ten, aber vor Gericht geschei­tert ist, kann man doch wohl davon aus­ge­hen, dass der Ber­li­ner Senat jetzt nicht Ver­samm­lun­gen gene­rell erleich­tert. Es wird schön ver­packt, indem die Regeln für regie­rungs­freund­li­che Demos erleich­tert wer­den und regie­rungs­kri­ti­sche Demos als "Hass­de­mos" (das Wort kommt im Gesetz so nicht vor) erschwert werden.

  4. Was soll die­ser Schwach­sinn mit dem :in und *in??
    Ich bin kein :in und auch kein *in. Dann bin ich wohl nicht gemeint. 

    Les­ba­rer macht das den Text auch nicht.

  5. @aa
    Noch eini­ge kri­ti­sche Stim­men der Gewerk­schaft der Poli­zei zum Ber­li­ner Versammlungsfreiheitsgesetz:

    "Die Oppo­si­ti­on bezog klar Stel­lung gegen das Gesetz. Bur­kard Dreg­ger leg­te den Fin­ger an meh­re­ren Punk­ten in die Wun­de, kri­ti­sier­te den Zwang, Demo­rou­ten zu ver­öf­fent­li­chen, weil man damit Demo­geg­nern vor­he­ri­ge Maß­nah­men ermög­licht. Zudem gäbe es Viel­zahl an neu­en Begriff­lich­kei­ten, die nicht defi­niert sind und so für Unklar­hei­ten sor­gen. Es sei nicht ver­ständ­lich, war­um man Leu­ten gestat­tet, Ver­mum­mungs­ge­gen­stän­de und Waf­fen mit zu Demos zu neh­men, wenn man doch ihren Ein­satz ver­hin­dern will, gleich­zei­tig aber Bild- und Ton­auf­nah­men durch die Poli­zei weit­ge­hend zu beschrän­ken. Dass es nicht zwin­gend einen Demo­an­mel­der geben muss, wider­sprä­che dem Prin­zip der gefor­der­ten Koope­ra­ti­on zwi­schen Poli­zei und Demonstrierenden."
    https://​www​.gdp​.de/​g​d​p​/​g​d​p​b​e​r​.​n​s​f​/​i​d​/​F​D​D​7​B​7​5​F​0​F​6​7​C​5​4​3​C​1​2​5​8​6​6​9​0​0​3​7​8​5E2

    Inter­view mit dem GdP-Spre­cher auf RBB:
    https://​www​.ard​au​dio​thek​.de/​i​n​t​e​r​v​i​e​w​s​/​p​o​l​i​z​e​i​g​e​w​e​r​k​s​c​h​a​f​t​-​f​r​e​i​f​a​h​r​t​s​c​h​e​i​n​-​f​u​e​r​-​e​x​t​r​e​m​i​s​t​e​n​/​8​6​1​8​2​800

    Ins­ge­samt dürf­te es dem Senat dar­um gehen, regie­rungs­kri­ti­sche Demos "gerichts­fes­ter" ver­bie­ten und auf­lö­sen zu kön­nen sowie Gegen­de­mos (z.B. durch Trans­at­lan­ti­fa) bes­se­res Stö­ren derer zu ermöglichen.

    1. @Balance: Aus­ge­rech­net die Stan­des­or­ga­ni­sa­ti­on der Ber­li­ner Prü­gel­trup­pe als Kron­zeu­gen zu benen­nen, ist schon inter­es­sant. Ich hal­te es da eher mit den Demons­trie­ren­den, die in mei­ner Wahr­neh­mung ganz über­wie­gend die Vor­tei­le des Geset­zes im Ver­gleich zu ande­ren Bun­des­län­dern betonen.

      1. @aa: Mir kommt es auf Argu­men­te an, nicht dar­auf bestimm­te Quel­len gene­rell abzu­wer­ten. Im übri­gen ent­stammt das Zitat in der GDP-Mit­tei­lung dem Ber­li­ner CDU-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den Dreg­ger, also dem Oppo­si­ti­ons­füh­rer im Senat. Ist das aus Ihrer Sicht eine unse­riö­se Quelle?

        Wer sind für Sie die "Demons­trie­ren­den"? Es ist wohl kei­ne ein­deu­tig abge­grenz­te Grup­pe mit einer Mei­nung. Gehö­re ich auch dazu, wenn ich bei Demos dabei war?

        Im übri­gen wün­sche ich Ihren Quel­len, dass sie recht haben und in die­sem Som­mer Coro­na-Demos leich­ter mög­lich sein wer­den als vor dem neu­en Ver­samm­lungs­frei­heits­ge­setz. Aber ich glau­be es nicht. Aus mei­ner Sicht wer­den auf Grund des neu­en Geset­zes kei­ne lega­le Groß­de­mos der Maß­nah­men­kri­ti­ker die­sen Som­mer in Ber­lin mehr mög­lich sein.

  6. Also deut­li­cher kann ein Ver­samm­lungs­ge­setz wohl nicht ein­deu­tig gegen genau eine Ziel­grup­pe for­mu­liert wer­den: ganz genau und maß­ge­schnei­dert gegen Maßnahmen-Kritiker.

    (Dass so etwas spä­ter dann auch gegen ande­re, unlieb­sa­me Demo­kra­tie-Äuße­run­gen ein­ge­setzt wird, ist ja völ­lig logisch. Wenn man eine Ham­mer hat, schlägt man damit jeden Nagel ein.)

    Es ist mir unver­ständ­lich, dass anschei­nend immer noch ein paar glau­ben wol­len, es wäre nicht schon längst fünf nach Zwölf. Was will man denn eigent­lich noch alles durch­ge­hen las­sen, wel­che Zumu­tun­gen wer­den denn noch, zwar miss­mu­tig, aber ohne Gegen­wehr geschluckt?

    Wie lan­ge wol­len angeb­lich Lin­ke und "Anti­fa" noch die­sem Staat den Rücken frei­hal­ten und gegen fried­li­che Bür­ger und deren ver­fas­sungs­mä­ßi­gen, demo­kra­ti­schen Rech­te agitieren?

    Eine "Lin­ke" und "Anti­fa" im Schul­ter­schluss mit dem prak­ti­zie­ren­den Unrechts­staat und des­sen herr­schen­de Eli­te – wäre hät­te sich das frü­her je träu­men lassen.

      1. Eines wür­de mich doch mal inter­es­sie­ren, wo hier doch anschei­nend die "lin­ken Krei­se" ver­keh­ren: wie sieht man das eigent­lich mit den Mao­is­ten. Sind das auch voll­ak­zep­tier­te sich zurecht als "Lin­ke" bezei­chen­de Per­so­nen, die viel­leicht bei "Anti­fa" und Co zufäl­li­ger­wei­se die Ober­ak­ti­vis­ten stel­len? Könn­te doch sein.

        So Leu­te wo sich nur ganz Weni­ge dar­über wun­dern, dass die sich fast jedes Jahr Ruck­sack-Tou­ris­mus-Urlaub mit Flug­rei­se leis­ten kön­nen (und bei der Gele­gen­heit viel­leicht die eine oder ander Kader­schu­lung besu­chen?). So Leu­te, die sich durch ihr her­vor­ra­gen­des Orga­ni­sa­ti­ons­ta­lent, Rede­ta­lent, durch ihr Cha­ris­ma und ihre Unbeug­sam­keit, sowie bei der Beschaf­fung von Geld und Demo-Mate­ria­li­en, Lager­raum, etc. so hervortun.

        Nein, Herr Asch­mon­eit, ich habe schon gese­hen, dass die "Kri­tik" angeb­lich von der "Anti­fa" käme – von der "Anti­fa" die sich als letz­te Bas­ti­on der Demo­kra­tie gegen die "rech­ten Hor­den" ver­steht, die mit "Mas­ke auf-Nazis raus" für die Ord­nung im Lan­de auf­steht, die mit "sci­ence is no fic­tion" so kri­tisch ihre Dog­men und Glau­bens­sät­ze in die Öffent­lich­keit schreit, die "Anti­fa", die wacker und auf­recht gegen das Demons­tra­ti­ons­recht ihrer Mit­men­schen auf die Stra­ße geht. Hut ab vor die­ser "Anti­fa" die jetzt auch mal mit wohl­fei­ler Kri­tik um die Ecke kommt ;-(

        Ich könn­te heu­len ange­sichts so auf­recht und stolz vor sich her­ge­tra­ge­ner Dummheit.

  7. Ich glau­be dass es schon bald ein Jahr her ist, als mit den ers­ten Coro­na-Hor­rorsto­ries sowohl die Rech­te als auch die Lin­ke ihre ursprüng­li­chen Posi­tio­nen auf­ge­ge­ben haben, daß zu lesen war:
    Es geht künf­tig nicht mehr um rechts oder links, son­dern um oben oder unten.
    Ganz egal wer die Wahl die­ses Jahr gewinnt – es wird wei­ter Lob­by­is­ten und Kon­zer­ne geben, die von der Regie­rung hofiert wer­den, und die Sche­re zwi­schen arm und reich wird sich wei­ter öff­nen. Die Mit­tel­schicht wird zer­rie­ben, und mit dem rasant wach­sen­den Kli­ma­wan­del wer­den die Pro­ble­me wei­ter verschärft.
    Die Dis­kus­si­on über rechts oder links ist historisch.

  8. @Albrecht Storz
    Sehe ich ähn­lich, aber ich bin auch oft zu emo­tio­nal unterwegs. 😉
    Ehr­lich gesagt, über die­se klein­ka­rier­te Kin­der­ka­cke zwi­schen "Anti-Fa" und "Quer­den­ker, Nazis, Reichs­bür­ger, VTler, Eso­te­ri­ker, ect," wer­den die Draht­zie­her die­ses "Crime of the Mill­en­ni­um", die Schwab'sche Davos Cli­que, WHO deren will­fäh­ri­gen Befehls­empf­emp­fän­ger wie EU, und die Regie­run­gen fast aller Län­der nur müde lächeln und knall­hart ihren Plan weiterverfolgen.
    Punkt 8 für Deutsch­land lautet:
    "Ein­füh­rung des drit­ten Lock­down mit erwei­ter­ten Ein­schrän­kun­gen des ver­blie­be­nen öffent­li­chen Lebens. Rei­sen zwi­schen Bun­des­län­dern und sogar Städ­ten wer­den unter­bun­den. Zeit­plan: 2. Quar­tal 2021"

    Klar, alles VT. Aber wenn mir das vor 12 Mona­ten jemand erzählt hät­te was seit­dem hier und heu­te alles Rea­li­tät wur­de, den hät­te ich auch einen Spin­ner und Ver­schwö­rungs­theo­re­ti­ker geschimpft! Es ist unglaub­lich was alles selbst­ver­ständ­lich wur­de und fast wider­spruchs­los hin­ge­nom­men wird von den Bun­des­bür­gern! Ich sah ges­tern ein Inter­view von Max Otte durch Boris Reist­schus­ter. Das hat mir ein bischen wei­ter und mehr die Augen geöffnet…

    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​9​E​W​C​W​o​d​r​hSI

    Das Video und Gespräch ist auch sehr inter­es­sant, weil hier auf­ge­zeigt wird, wie die WHO sich qua­si mit den Regie­run­gen im rechts­frei­en Raum bewegt, den Bür­gern die man­gel­haf­ten Impf­stof­fe auf­zu­schwat­zen und Schön­zu­re­den. Die öster­rei­chi­sche Rechts­exper­tin Dr. Sil­via Beh­rendt war heu­te auch im Coro­na Aus­schuss, um eben­falls über die WHO Machen­schaf­ten in Sachen Imp­fung zu reden.

    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​k​Z​S​j​6​M​h​R​R8g

    Alles noch YT kon­form, also wenig VT drin…;-)

    Ich per­sön­lich glau­be, wir haben schon ver­lo­ren, ich glau­be Max Otte hat Recht!

    1. Kann man ange­sichts von unglaub­li­che Zumu­tun­gen zu sehr emo­tio­nal unter­wegs sein? Ja gut. Es mag einer argu­men­tie­ren, dass es dem Ziel dien­li­cher wäre, ver­söhn­li­cher vor­zu­ge­hen. Kann man so sehen.

      Aber das sehe ich lei­der gar nicht so. Man­che reden davon, die Ver­ant­wort­li­chen müss­ten die Mög­lich­keit gebo­ten bekom­men, ihr Gesicht zu wah­ren. Echt jetzt?

      Ich bin auch dafür dass ab jetzt Sexu­al­straf­tä­ter ohne jede Buße oder Stra­fe lau­fen gelas­sen wer­den und das Bank­räu­ber zu dem Geld aus dem gelun­ge­nen Bank­raub auch noch die amt­li­che Bestä­ti­gung über ihren guten Leu­mund, Inte­gri­tät, sau­be­res poli­zei­li­ches Füh­rungs­zeug­nis und Zeug­nis höchs­ter Anstän­dig­keit aus­ge­hän­digt bekommen.

      (Sicher­lich gibt es unter den Schul­di­gen auch Ver­führ­te und eigent­lich Gut­wil­li­ge – und auch schlicht Blö­de, aber des­we­gen dann alle, vor­sätz­lich Han­deln­de und Mit­läu­fer, ein­fach wei­ter­ma­chen las­sen zu wol­len, wo kommt man denn da hin?)

  9. Blo­cka­den sind schon alnge verboten,ebenso jede Stö­rung-was die POli­zei aber zu 99% der Fäl­le nicht interessiert.Da dür­fen die Gegen­de­mons­tran­ten krach mach wie sie wollen(mit Megaphon,Boxen,Tröten,Trillerpfeifen ins OHr hinein)und den Leu­ten die die Demo ange­mel­det haben wird eine Dezi­bel­höchst­gren­ze auf­er­legt die jeder Teen­ager zuhau­se beim Musik­hö­ren überschreitet.

  10. Man kann das Gesetz auch als Auf­for­de­rung ver­ste­hen, dass sich Leu­te end­lich mal krea­ti­ve­re Akti­ons­for­men aus­den­ken sol­len, als irgend­wo durch die Gegend zu lat­schen und zu Rede­bei­trä­gen zu klatschen.

  11. NRW:
    Ent­wurf eines Lan­des-Ver­samm­lungs­ge­set­zes schränkt Ver­samm­lungs- und Mei­nungs­frei­heit sowie den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten ein

    Datenschutzrheinmain/ Mai 6, 2021/ alle Bei­trä­ge, Poli­zei und Geheim­diens­te (BRD), Videoüberwachung/ 0Kommentare

    Am 06.05.2021 fin­det zum Gesetz­ent­wurf der Lan­des­re­gie­rung im Innen­aus­schuss des Land­tags in NRW eine Anhö­rung statt. Das Bünd­nis Ver­samm­lungs­ge­setz NRW stop­pen! Grund­rech­te erhal­ten kri­ti­siert, dass die gela­de­nen Expert*innen mehr­heit­lich Funk­tio­nen beklei­den, die in unmit­tel­ba­rer Nähe zu Poli­zei und Ord­nungs­diens­ten stehen.
    Die Nutzer*innen des Rechts auf Ver­samm­lungs­frei­heit blei­ben , denn Vertreter*innen der Zivil­ge­sell­schaft sind kei­ne geladen. 

    https://​ddrm​.de/​n​r​w​-​e​n​t​w​u​r​f​-​e​i​n​e​s​-​l​a​n​d​e​s​-​v​e​r​s​a​m​m​l​u​n​g​s​g​e​s​e​t​z​e​s​-​s​c​h​r​a​e​n​k​t​-​v​e​r​s​a​m​m​l​u​n​g​s​-​u​n​d​-​m​e​i​n​u​n​g​s​f​r​e​i​h​e​i​t​-​s​o​w​i​e​-​d​e​n​-​s​c​h​u​t​z​-​p​e​r​s​o​n​e​n​b​e​z​o​g​e​n​e​r​-​d​a​t​e​n​-​e​in/

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