Auf spiegel.de ist am 27.5. zu lesen:
»Verwaltungsgericht hat entschieden
Schüler müssen sich in Berlin weiter auf Corona testen
Schülerinnen und Schüler in Berlin müssen sich weiterhin regelmäßig auf Corona testen, um am Unterricht teilnehmen zu können. Die Verpflichtung zum Selbsttest vor dem Schulbesuch sei rechtmäßig, entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag. Es wies damit mehrere Eilanträge gegen die Testpflicht zurück.
Berlin ist derzeit das einzige Bundesland, das solche Coronatests für Schülerinnen und Schüler anordnet.
Mit der Corona-Basisschutzverordnung hat die Berliner Senatsverwaltung vorgeschrieben, dass Kinder und Jugendliche nur am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen, wenn sie sich zweimal pro Woche einem Test auf das Coronavirus unterziehen und das Ergebnis negativ ausfällt. (Aktenzeichen VG 3 L 143/22 und andere )
Der Testpflicht stünden keine durchgreifenden Bedenken entgegen, stellte das Gericht nun fest. Sie könne als notwendige Schutzmaßnahme angeordnet werden, und das auch unabhängig von einer durch den Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite...
Gegen die Beschlüsse kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.«
Update:
Aus den "Basisschutzmaßnahmen gegen das Coronavirus" in Berlin:
»Testpflichten
In folgenden Bereichen gilt eine Testpflicht:
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- In Krankenhäusern für Besucher:innen, Patient:innen und Beschäftigte. Die Einrichtungen bestimmten selbst, in welchen Umfang die Testpflicht umgesetzt wird. In Notfällen entfällt die Testpflicht für alle Beteiligte.
- In Pflegeeinrichtungen für Besucher:innen, die weder geimpft noch genesen sind.
- In Pflegeeinrichtungen für Bewohner:innen. Die Testpflicht besteht mindestens einmal pro Woche.
- In Pflegeeinrichtungen für Beschäftige. Für Geimpfte und Genesene besteht die Testpflicht mindestens zweimal pro Woche, für Ungeimpfte täglich.
- In Schulen für Schüler:innen und Beschäftigte. Die Testpflicht besteht mindestens zweimal pro Woche.
- In Kitas für Kinder und Beschäftigte, die weder geimpft noch genesen sind. Die Testpflicht gilt für genannte Kinder dreimal pro Woche, für Beschäftigte an jedem Arbeitstag.
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Die Testpflicht gilt im Regelfall für alle, auch für vollständig geimpfte und genesene Personen.«
berlin.de (7.5.)

»Veränderung der 7-Tage-Inzidenz -23% ↓«


'Gegen die Beschlüsse kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.' Ich bin da leider nickes mehr optimistisch mittlerweile…
Wobei, zweimal die Woche, also Freitag Abend und Samstag Morgen – läuft. Ein bisschen Phantasie und Stehvermögen – wenigstens noch einen Hauch von Revolution, das wäre wünschenswert.
Mal sehen, was MaoKretsche in BW noch für geistreiche Ergüsse hervor bringt?!
US VAERS Impfdatenbank: 415 mal mehr Myokarditis Fälle in 2021 als in 2020
https://www.transparenztest.de/post/us-vaers-impfdatenbank-415-mal-mehr-myokarditis-faelle-in-2021-als-in-2020
https://openvaers.com/covid-data
Das passt in deren Weltbild, andere zu "Solidarität" zu zwingen.
Genauso wie es ins kirchliche Weltbild passt, andere zu "Liebe" zu zwingen.
Es ist infames Marketing. Es sind tatsächlich die "netten" Menschen, die sich verpflichtet gefühlt haben, sich impfen zu lassen.
Die, die kein Problem damit haben, auch mal "böse" zu sein, waren immun.
Bourla – Schwab – einmal pro Jahr impfen lassen, um unsere Liebsten zu schützen
https://www.weforum.org/events/world-economic-forum-annual-meeting-2022/sessions/conversation-with-albert-bourla-ceo-of-pfizer
Auf welche Variante wird jetzt getestet?
Den Schülern, die auf einer Monkeyponkyparty waren, wird man es ja ansehen, aber was ist mit z.B. Akne?
Isolation bis die Akne wieder weg ist.
Das ist alles eine Frechheit, die Wahl, der Senat nebst Frau (Dr. )NO!
'Isolation bis die Akne wieder weg ist.' Ganz mein Humor, dann wäre ich aber früher lange eingesperrt gewest…
Wiedermal ein Supervorschlag von den Sozialverrätern:
"Ein zentrales Impfregister sei nicht nötig. "Denn ich vermute, dass sich die allermeisten Menschen an eine allgemeine Impfpflicht halten würden", sagte Hoch. "Außerdem könnte der Impfausweis beim Betreten eines Krankenhauses oder einer Arztpraxis kontrolliert werden." So sollten alle Ärzte ihre Patienten in ihrer Praxis nicht nur nach der elektronischen Gesundheitskarte, sondern auch nach dem Impfausweis fragen, erläuterte der Minister. "Und wenn der Impfnachweis nicht vorliegt, müssten die Ärzte und Kliniken dies den Behörden melden." "
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/hoch-erwartet-neue-debatte-ueber-allgemeine-impfpflicht-100.html
Woran und an welche Zeit erinnert mich das bloß?
Leider habe ich in Geschichte nicht sehr gut aufgepasst.
Die Krankenkassen wissen bestimmt welches ihrer zahlenden Mitglieder geimpft ist oder nicht.
"Woran und an welche Zeit erinnert mich das bloß?"
Gelber Stern? Oder "I can*t breathe"?
Welche "Impfungen" muss ich demnächst haben, um mich gegen ein gebrochenes Bein behandeln lassen ZU DÜRFEN? Welche Medikamente musste ich Jahre lang zu mir nehmen, per Gesetz verordnet, um demnächst als Unfallopfer in eine Notaufnahme aufgenommen zu werden?
Also, nicht zu schnell fahren und immer schön auf die kollabierenden "geimpften" Lastwagenfahrer vor Euch auf der Autobahn aufpassen. Die lenken ihren 30-Tonner locker als Folge eines plötzlichen Herzinfarkts oder Schlaganfalls mal eben in die Leitplanke oder auf den Gegenverkehr.
https://ploetzlich-und-unerwartet.net/?Liste=Unfall
Solange sich Berlin mit diesen Basisschutzmaßnahmen innerhalb des im Bundesgesetz erlaubten Rahmens bewegt, kann das Gericht hier ja eigentlich gar nicht anders entscheiden.
Das eigentliche Problem ist das Infektionsschutzgesetz. Die gesetzliche Grundlage für diese Maßnahmen müsste dort endlich gestrichen werden. Stattdessen will man bereits jetzt, in Vorbereitung auf den Herbst, das Gesetz "nachbessern", um den Ländern sogar noch mehr Befugnisse in die Hand zu geben. Zeit hat man dafür bis zum 23. September. Also dann, wenn die Zahlen saisonal bedingt wahrscheinlich schon wieder am Steigen sind. Es ist ein Kreislauf des Wahnsinns, der in Deutschland scheinbar niemals enden soll.
henning rosenbusch
@h_rosenbusch
Dass sich alle Schüler- egal ob geimpft, genesen oder nicht geimpft – testen lassen müssen, ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin rechtmäßig, da das Risiko sich anzustecken für alle hoch ist.
Genau deshalb lässt sich übrigens auch keine #Impfpflicht begründen, @ Bundesverfassungsgericht…
https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1211685.php
"Zu beanstanden sei auch nicht, dass der Verordnungsgeber geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler nicht von der Testpflicht ausnehme. Denn das Robert-Koch-Institut schätze die Gefährdung durch COVID-19 für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als hoch ein und schließe eine Infizierung allein durch eine Impfung oder Genesung nicht aus"
Selbst wenn die Wahlen zum Abgeordnetenhaus wiederholt würden, in dieser Stadt wird nichts besser. Nichts!!! Ich weiß schon gar nicht mehr, welcher Versager hier welches Ressort ruiniert.
https://twitter.com/GieslerIris/status/1530197841787985920/photo/1
Chipotle Chipotle@ChipotleChipot3
Zwei Jahre #Covid:
5.650 Todesfälle bei Kindern unter 10 weltweit.
Ein Jahr #RSV:
114. 000 Todesfälle bei Kindern unter 6 Jahren.
https://twitter.com/ChipotleChipot3/
RSV tötet 50x mehr Kinder als COVID.
Es gibt seit 20 Jahren keinen Impfstoff.
Sag es nicht zu laut! Die mixen dafür auch noch was zusammen. Dann wird noch die Definition für RSV geändert und schwupps verschwindet RSV praktisch gleichzeitig mit dem RSV-Pieks und das gilt dann als der endgültige Beweis für dessen Wirksamkeit.