»"Nach wie vor uneinsichtig"
Weil sie verpflichtende Corona-Schutzmaßnahmen an ihrer Grundschule in Viersen nicht beachtet hatte, durfte das Land Nordrhein-Westfalen einer Schulleiterin die Führung ihrer Dienstgeschäfte verbieten. Dies hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag bekannt gegeben und am Vortag beschlossen. Der Senat sprach von einer "nach wie vor vorhandenen Uneinsichtigkeit" der Schulleiterin (Beschl. v. 06.09.2021, Az. 6 B 1098/21).
Die Schulleiterin habe wiederholt gegen die Verpflichtung verstoßen, in der Schule eine Maske zu tragen und sich damit bewusst über eine ausdrückliche Weisung ihres Dienstherrn hinweggesetzt. Von ihr vorgelegte ärztliche Atteste hätten die Mindestanforderungen nicht erfüllt.
Keine Tests, kein Lüften, kein Mindestabstand
Mitte April 2021 habe sie außerdem ihre Pflicht als Schulleiterin verletzt, wöchentlich zwei Corona-Selbsttestungen der Schülerinnen und Schüler an der Schule durchzuführen. Nach dem Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, das erstinstanzlich gegen die Beamtin entschied, hat sie damals die Eltern ihrer Schüler benachrichtigt, dass sie die Testung der Schüler erst einmal ausgesetzt habe. Die Eltern habe sie gebeten, ihre Kinder in einem Testzentrum testen zu lassen.
Laut Gerichtsangaben habe es daraufhin ein Gespräch im Schulamt des Kreises Viersen gegeben. Die Suspendierung sei dann am 20. April verfügt worden. Das OVG hat den Eilbeschluss des VG Düsseldorf von Mitte Juni, gegen den die Beamtin Beschwerde eingelegt hatte, bestätigt.
Die Gerichte sahen weitere Anhaltspunkte für Pflichtverstöße bei der Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen an der Schule. Als Beispiele wurden das unzureichende Lüften des Klassenraums während des Unterrichts und die Durchführung dienstlicher Besprechungen ohne Einhaltung des Mindestabstands genannt…
Der Beschluss ist unanfechtbar.«
lto.de (7.9.)
Update: Ein Kommentar verweist auf diese Meldung vom 11.6.:
»Corona in Viersen:Politische Banner an Schule—Staatsschutz ermittelt
Noch vor Schulbeginn war die Polizei zur Stelle: Unbekannte haben an der Grundschule Rahser in Viersen mehrere Transparente mit Aufschriften angebracht, die den Staatsschutz auf den Plan riefen. „Es handelte sich um Aufschriften mit Anti-Impf- und Anti-Schutzmaßnahmen-Thematik“, erklärte eine Sprecherin des Staatsschutzes. Die Transparente hätten einen politischen Inhalt gehabt, deshalb habe die Kreispolizei Viersen die Ermittlungen an den Staatsschutz abgegeben. Aufgabe des Polizeilichen Staatsschutzes ist die Bekämpfung von politisch motivierter Kriminalität.
Insgesamt seien Stoffbanner „im unteren zweistelligen Bereich“ mit Kabelbildern am Schulgebäude angebracht worden, so die Sprecherin. Die kommissarische Schulleiterin habe die Polizei verständigt. Der Vorfall hatte sich bereits am Montag ereignet; die Viersener Kreispolizeibehörde hatte ihn nicht öffentlich gemacht.«
rp-online.de
Das BKA erklärt die Aufgaben des "Staatsschutzes":
»Abteilung "Polizeilicher Staatsschutz" (ST)
Aufgabe des Polizeilichen Staatsschutzes (ST) ist die Bekämpfung der Politisch motivierten Kriminalität…
Gefahrenabwehr
Der Polizeiliche Staatsschutz des BKA nimmt in Fällen des internationalen Terrorismus Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr, sofern eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landesbehörde nicht erkennbar ist oder eine Landesbehörde das BKA ersucht. Mehr Informationen zum Thema finden Sie im gesetzlichen Auftrag.
Strafverfolgung
Im Bereich der Strafverfolgung ist die Abteilung ST u. a. zuständig in Fällen terroristischer Straftaten gemäß § 129a Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) und § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland) sowie für die Durchführung von Ermittlungsverfahren in Fällen politisch motivierter Straftaten gegen Leib, Leben oder Freiheit eines der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes und ihrer Gäste. Darüber hinaus führt die Abteilung ST phänomenbezogene Finanzermittlungen durch…«
Ein Urteilsspruch gegen Selbstverantwortung in Sachen Gesundheit, diese wäre so dringend nötig.
Warum GEGEN Selbstverantwortung i Sachen Gesundheit?
Die Schuldirektorin hat komplett richtig gehandelt und die ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor Ungemach bewahrt und übrigens auch die Kollegenschaft.
,, Der Beschluss ist unanfechtbar."
Die unanfechtbaren Beschlüsse zu Lasten der "nach wie vor Uneinsichtigen" werden zunehmend brauner …
Holy shit …
Nachtrag – alles "Farbenlehre" … (schwarz, rot, gelb, grün … – diese Textilfarbe war schon mal …)
https://www.pelikan.com/pulse/Pulsar/de_DE.CMS.displayCMS.210018./online-farbkasten-farben-online-mischen
Die Rheinische Post (scherzhaft: Pest) berichtete schon am 11. Juni 2021 über die Grundschule in Rahser (Viersen).
Es wurden dort "politische Banner" angebracht …
Gegen die "Anbringer" ermittelt der STAATSSCHUTZ !!!
Ich nehme an, dass (Teile der) Eltern(schaft) gegen die Suspendierung der Schulleiterin mit der PlakatAktion Stellung beziehen wollten … Nun ermittelt der Staatsschutz !
Hallo ???
https://rp-online.de/nrw/staedte/viersen/grundschule-rahser-in-viersen-banner-von-impfgegnern-staatsschutz-ermittelt_aid-59283153
das heißt, Banner mit der Aufschrift:
Leck mich Grundgesetz, lutsch meine Freiheit
rufen den Staatsschutz aufs Tableau???
Regierungskritik ruft den Staatsschutz aus seinen Löchern hervor?
Und ich dachte Grundgesetz-und Demokratie-Feinde sind im Visier und auf dem Aufgabenzettel vom Staatsschutz.
Wie, die richtige Abbreviatur für Staatsschutz ist nicht "SS"?
Hätten die Richter doch mal darauf geschaut, dass es trotz der "Verstöße" nicht zum Massensterben in der Schule kam?!
Demnächst auch hier:
"Disclose.tv@disclosetv
· 6 Std.
JUST IN – Biden to sign an executive order today requiring all federal employees to be vaccinated, with no option to opt-out via testing (CNN)"
https://twitter.com/fynnderella1
Ich denke, es ist strategisch unklug, sich irgendwelcher Anweisungen direkt zu widersetzen. Besser ist es sicher, Rückfragen zu stellen, Absicherungen zu fordern, Haftung klären etc. also den schwarzen Peter wieder nach oben zu schieben. Dann würden wir mal sehen, wer hier uneinsichtig und trotzig ist.
Wenn nur die Eltern ins Handeln kämen. Wie wäre es mit einem Schulstreik? Wie wäre es mit Protesten, die der Schulleiterin den Rücken stärken würden. Schade, dass es genau daran in D so mangelt, Zivilcourage und Eigenermächtigung. Lieber duckt man sich weg.
https://www.blick.ch/schweiz/bern/nehme-die-konsequenzen-in-kauf-berner-schulleiter-will-corona-massnahmen-nicht-mehr-umsetzen-id17036730.html