OVG NRW bestätigt Suspendierung einer Schulleiterin wegen Corona-Verstößen

»"Nach wie vor uneinsichtig"
Weil sie ver­pflich­ten­de Corona-Schutzmaßnahmen an ihrer Grundschule in Viersen nicht beach­tet hat­te, durf­te das Land Nordrhein-Westfalen einer Schulleiterin die Führung ihrer Dienstgeschäfte ver­bie­ten. Dies hat das nord­rhein-west­fä­li­sche Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag bekannt gege­ben und am Vortag beschlos­sen. Der Senat sprach von einer "nach wie vor vor­han­de­nen Uneinsichtigkeit" der Schulleiterin (Beschl. v. 06.09.2021, Az. 6 B 1098/21).

Die Schulleiterin habe wie­der­holt gegen die Verpflichtung ver­sto­ßen, in der Schule eine Maske zu tra­gen und sich damit bewusst über eine aus­drück­li­che Weisung ihres Dienstherrn hin­weg­ge­setzt. Von ihr vor­ge­leg­te ärzt­li­che Atteste hät­ten die Mindestanforderungen nicht erfüllt.

Keine Tests, kein Lüften, kein Mindestabstand

Mitte April 2021 habe sie außer­dem ihre Pflicht als Schulleiterin ver­letzt, wöchent­lich zwei Corona-Selbsttestungen der Schülerinnen und Schüler an der Schule durch­zu­füh­ren. Nach dem Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, das erst­in­stanz­lich gegen die Beamtin ent­schied, hat sie damals die Eltern ihrer Schüler benach­rich­tigt, dass sie die Testung der Schüler erst ein­mal aus­ge­setzt habe. Die Eltern habe sie gebe­ten, ihre Kinder in einem Testzentrum testen zu lassen.

Laut Gerichtsangaben habe es dar­auf­hin ein Gespräch im Schulamt des Kreises Viersen gege­ben. Die Suspendierung sei dann am 20. April ver­fügt wor­den. Das OVG hat den Eilbeschluss des VG Düsseldorf von Mitte Juni, gegen den die Beamtin Beschwerde ein­ge­legt hat­te, bestätigt.

Die Gerichte sahen wei­te­re Anhaltspunkte für Pflichtverstöße bei der Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen an der Schule. Als Beispiele wur­den das unzu­rei­chen­de Lüften des Klassenraums wäh­rend des Unterrichts und die Durchführung dienst­li­cher Besprechungen ohne Einhaltung des Mindestabstands genannt…

Der Beschluss ist unan­fecht­bar.«
lto​.de (7.9.)


Update: Ein Kommentar ver­weist auf die­se Meldung vom 11.6.:

»Corona in Viersen:Politische Banner an Schule—Staatsschutz ermittelt

Noch vor Schulbeginn war die Polizei zur Stelle: Unbekannte haben an der Grundschule Rahser in Viersen meh­re­re Transparente mit Aufschriften ange­bracht, die den Staatsschutz auf den Plan rie­fen. „Es han­del­te sich um Aufschriften mit Anti-Impf- und Anti-Schutzmaßnahmen-Thematik“, erklär­te eine Sprecherin des Staatsschutzes. Die Transparente hät­ten einen poli­ti­schen Inhalt gehabt, des­halb habe die Kreispolizei Viersen die Ermittlungen an den Staatsschutz abge­ge­ben. Aufgabe des Polizeilichen Staatsschutzes ist die Bekämpfung von poli­tisch moti­vier­ter Kriminalität.

Insgesamt sei­en Stoffbanner „im unte­ren zwei­stel­li­gen Bereich“ mit Kabelbildern am Schulgebäude ange­bracht wor­den, so die Sprecherin. Die kom­mis­sa­ri­sche Schulleiterin habe die Polizei ver­stän­digt. Der Vorfall hat­te sich bereits am Montag ereig­net; die Viersener Kreispolizeibehörde hat­te ihn nicht öffent­lich gemacht.«
rp​-online​.de

Das BKA erklärt die Aufgaben des "Staatsschutzes":

»Ab­tei­lung "Po­li­zei­li­cher Staats­schutz" (ST)

Aufgabe des Polizeilichen Staatsschutzes (ST) ist die Bekämpfung der Politisch moti­vier­ten Kriminalität…

Gefahrenabwehr

Der Polizeiliche Staatsschutz des BKA nimmt in Fällen des inter­na­tio­na­len Terrorismus Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr, sofern eine län­der­über­grei­fen­de Gefahr vor­liegt, die Zuständigkeit einer Landesbehörde nicht erkenn­bar ist oder eine Landesbehörde das BKA ersucht. Mehr Informationen zum Thema fin­den Sie im gesetz­li­chen Auftrag.

Strafverfolgung

Im Bereich der Strafverfolgung ist die Abteilung ST u. a. zustän­dig in Fällen ter­ro­ri­sti­scher Straftaten gemäß § 129a Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB (Bildung ter­ro­ri­sti­scher Vereinigungen) und § 129b StGB (Kriminelle und ter­ro­ri­sti­sche Vereinigung im Ausland) sowie für die Durchführung von Ermittlungsverfahren in Fällen poli­tisch moti­vier­ter Straftaten gegen Leib, Leben oder Freiheit eines der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes und ihrer Gäste. Darüber hin­aus führt die Abteilung ST phä­no­men­be­zo­ge­ne Finanzermittlungen durch…«

12 Antworten auf „OVG NRW bestätigt Suspendierung einer Schulleiterin wegen Corona-Verstößen“

    1. Warum GEGEN Selbstverantwortung i Sachen Gesundheit?
      Die Schuldirektorin hat kom­plett rich­tig gehan­delt und die ihr anver­trau­ten Kinder und Jugendlichen vor Ungemach bewahrt und übri­gens auch die Kollegenschaft.

  1. ,, Der Beschluss ist unanfechtbar."

    Die unan­fecht­ba­ren Beschlüsse zu Lasten der "nach wie vor Uneinsichtigen" wer­den zuneh­mend brauner …

    Holy shit …

  2. Die Rheinische Post (scherz­haft: Pest) berich­te­te schon am 11. Juni 2021 über die Grundschule in Rahser (Viersen).
    Es wur­den dort "poli­ti­sche Banner" angebracht …
    Gegen die "Anbringer" ermit­telt der STAATSSCHUTZ !!!

    Ich neh­me an, dass (Teile der) Eltern(schaft) gegen die Suspendierung der Schulleiterin mit der PlakatAktion Stellung bezie­hen woll­ten … Nun ermit­telt der Staatsschutz !
    Hallo ??? 

    https://​rp​-online​.de/​n​r​w​/​s​t​a​e​d​t​e​/​v​i​e​r​s​e​n​/​g​r​u​n​d​s​c​h​u​l​e​-​r​a​h​s​e​r​-​i​n​-​v​i​e​r​s​e​n​-​b​a​n​n​e​r​-​v​o​n​-​i​m​p​f​g​e​g​n​e​r​n​-​s​t​a​a​t​s​s​c​h​u​t​z​-​e​r​m​i​t​t​e​l​t​_​a​i​d​-​5​9​2​8​3​153

  3. das heißt, Banner mit der Aufschrift:

    Leck mich Grundgesetz, lutsch mei­ne Freiheit

    rufen den Staatsschutz aufs Tableau???

    Regierungskritik ruft den Staatsschutz aus sei­nen Löchern hervor?
    Und ich dach­te Grundgesetz-und Demokratie-Feinde sind im Visier und auf dem Aufgabenzettel vom Staatsschutz.

  4. Ich den­ke, es ist stra­te­gisch unklug, sich irgend­wel­cher Anweisungen direkt zu wider­set­zen. Besser ist es sicher, Rückfragen zu stel­len, Absicherungen zu for­dern, Haftung klä­ren etc. also den schwar­zen Peter wie­der nach oben zu schie­ben. Dann wür­den wir mal sehen, wer hier unein­sich­tig und trot­zig ist.

  5. Wenn nur die Eltern ins Handeln kämen. Wie wäre es mit einem Schulstreik? Wie wäre es mit Protesten, die der Schulleiterin den Rücken stär­ken wür­den. Schade, dass es genau dar­an in D so man­gelt, Zivilcourage und Eigenermächtigung. Lieber duckt man sich weg.

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