83 Antworten auf „PCR-Test: Drosten muß vor Gericht Stellung beziehen“

  1. Habe ich das gera­de rich­tig verstanden?
    Herr Drosten muss vor Gericht die Wahrheit sagen, da er Sachverständiger ist und sei­nen eige­nen Test als unbrauch­bar benennen?
    Wenn das klappt, steppt der Bär! Und ich mache ne 60 Jahre alte Flasche Whiskey auf!

    1. Ich ver­mu­te, Drosten wird das Engagement als Sachverständiger mit irgend­ei­nem Vorwand ableh­nen, und dann muss jemand ande­rer bestellt wer­den. Vielleicht Olfert Landt? Oder Ulrike Kämmerer?

      Interessante Strategie von Frau Bahner. Glückwunsch!

      1. wenn er die Sachverständigenordnung ken­nen wür­de, müss­te er den Auftrag des Gerichts, als gericht­li­cher SV tätig zu wer­den wegen Befangenheit ableh­nen! Siehe Sachveständigenordnung!

    2. Er wird nie­mals zuge­ben, dass sein Test unbrauch­bar ist!!! Eher friert die Hölle zu! Daher wür­de ich vor­schla­gen, Sie war­ten nicht län­ger mit ihrem guten Whisky 🙂

    3. Eine Falschaussage als Sachverständiger oder Zeuge vor Gericht ist straf­bar, egal ob uneid­lich oder unter Eid. Und eine fal­sche Aussage wäre Hr. Drosten auf Grund gegen­tei­li­ger eige­ner Aussagen in der Vergangenheit leicht nachzuweisen.
      Außerdem muß jeder Sachverständige oder Zeuge vor der Aussage zur Sache Fragen zu sei­ner Person über sich erge­hen las­sen. Ich stel­le mir gra­de vor Fr. Bahner stellt Fragen zu Drostens Doktortitel.
      Prost!

  2. Chips & Bier, und danach den aged Whisky oder sonst was Feines.
    Mal sehen, wie der wer­te Herr den locki­gen Kopf aus der Schlinge zieht!
    Aber er hat ja Freunde in Berlin.…

    1. In einer Bußgeldverhandlung muss alles münd­lich erfol­gen. Auch wenn Drosten ein schrift­li­ches Gutachten anfer­tigt, so muss er mei­ner Einschätzung nach auch als Zeuge münd­lich zur Verfügung ste­hen. Vor der Zeugenvernehmung wird ihn die Richterin beleh­ren, dass er auch ohne Vereidigung stets die Wahrheit sagen muss und andern­falls mit Strafe bedroht ist.
      Das ist also wirk­lich ein sehr gro­ßer Schritt nach vorne!
      Dann kommt es aller­dings noch dar­auf an, dass die Richterin die unbe­que­men Fragen an Drosten zulässt und nicht abwürgt. Aber wenn sie das ver­hin­dern woll­te, hät­te sie Drosten gar nicht erst für ein Gutachten auserwählt.

  3. NACH der Schriftsatzlektüre:

    Redeker Sellner Dahs wird für Drosten ein Gutachten schrei­ben mit maxi­ma­ler Rechtssicherheit. 

    Dort wer­den sich die Bedingungen fin­den, die für die zutref­fen­de Handhabung eines PCR-Tests erfor­der­lich sind und die Aussage, dass jedes Labor ange­hal­ten ist, die­se Bedingungen einzuhalten. 

    Die Klägerin wird das Bußgeld bezah­len müs­sen. Bahner hat Ihre Frage ziem­lich dumm gestellt: mit gro­ßer WK kann man mit einem PCR SARS CoV2 dann nach­wei­sen, wenn das Labor alles rich­tig macht. Das kann ein RA gut dar­stel­len für Drostie.

    Der 60jährige Whiskey wird noch war­ten müs­sen, fürch­te ich.

    1. Dreh- und Angelpunkt ist doch der CT-Wert. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein posi­tiv Getester tat­säch­lich infi­ziert ist, sinkt bekannt­lich, wenn der CT-Wert steigt. Soweit ich weiss, wur­de den Laboren kein Wert vor­ge­ge­ben, die konn­ten machen was sie woll­ten. Das gilt übri­gens auch für die Auswahl und Ânzahl der gete­ste­ten Gene, hier haben wohl vie­le Labore nur auf ein Gen statt auf 2 oder 3 gete­stet. Wenn den Laboren aber kei­ne kla­ren und ver­bind­li­chen Vorgaben gemacht wur­den, ist unklar, ob die alles rich­tig gemacht haben – und damit auch, ob der posi­tiv Getestete infi­ziert oder infek­ti­ös ist.

    2. @some1:
      https://​www​.aerz​te​blatt​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​1​2​0​745
      (Ärzteblatt 1.2.21)
      "Die Infektiosität von SARS-CoV‑2 in einem Rachenabstrich kann nach­las­sen, lan­ge bevor der Gen­nachweis mit der Polymerase-Kettenreaktion (PCR) wie­der nega­tiv aus­fällt. Dies zei­gen die Ergeb­nisse einer seri­el­len Untersuchung im New England Journal of Medicine (2020; DOI: 10.1056/NEJMc2027040).
      Der PCR-Nachweis ist die Standarduntersuchung zur Diagnose von Virusinfektionen wie SARS-CoV‑2. Der Test weist ein­zel­ne Erregergene, jedoch kei­ne intak­ten Erreger nach.
      Es besteht die Möglichkeit, dass der Test über die Dauer der Infektion hin­aus posi­tiv aus­fällt, weil noch „Virustrümmer“ in Nase oder Rachen vor­han­den sind. Ein siche­rer Nachweis der Infektiosität ist nur mit auf­wen­di­gen Tests mög­lich, bei denen im Labor unter­sucht wird, ob das Material aus den Abstrichen leben­de Zellen abtö­ten kann.….."

      Ich glau­be nicht, dass sich Drosten bzgl. des PCR-Tests in einem Gutachten so leicht her­aus­ma­no­vrie­ren kann – des­halb fin­de ich die Herangehensweise von Frau Bahner ziem­lich gut.

      Aber:
      Glaubt eigent­lich noch irgend jemand, dass das Ergebnis Frau Merkel, Herrn Söder und alle ande­ren Beteiligten in irgend­ei­ner Weise inter­es­siert? Die Maßnahmen wer­den, wie bis­her, ohne jeden ech­ten Nachweis, auf­grund von ver­bal geäu­ßer­ten Vermutungen und Ängsten immer wei­ter fort­ge­setzt und die Kriterien wer­den nach Belieben immer wei­ter her­ab­ge­setzt, bis so vie­le wie mög­lich geimpft sind – und ob das dann reicht, wis­sen wir auch noch nicht genau.….!

      1. @I.B.

        Siehe Ausführungen des RKI -> Bemerkungen zur Interpretation von Laborergebnissen hier:
        https://​www​.rki​.de/​D​E​/​C​o​n​t​e​n​t​/​I​n​f​A​Z​/​N​/​N​e​u​a​r​t​i​g​e​s​_​C​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​/​V​o​r​l​_​T​e​s​t​u​n​g​_​n​C​o​V​.​h​tml

        Der PCR-Test begrün­det einen Anfangsverdacht auf eine Infektion, je höher die Virenlast, umso mehr. Drosten selbst hat m.W. nichts ande­res behaup­tet, das RKI auch nicht.

        Der PCR ist daher die Basis für wei­ter­ge­hen­de Laboruntersuchungen, die das fest­stel­len kön­nen. Das wird Drosten bzw. Redeker auch darstellen.

        Falls die Behörde behaup­tet, dass sol­che Untersuchungen für alle posi­tiv Getesteten tat­säch­lich statt­fin­den, müss­te Frau Bahner nach­set­zen und sich DAS nach­weis­lich dar­stel­len las­sen. Vielleicht macht sie das dann ja noch .…

        Jedenfalls hal­te ich ihr Vorgehen in der Sache für nicht son­der­lich geglückt, weil sie eine Darstellung abruft, die nicht strit­tig ist.

        Ihrem Aber stim­me ich jedoch zu – die Regentschaft wird nur sehr müh­sam durch Gerichte zu hin­dern sein, und wenn, wird es sehr müh­sam und umständ­lich sein und see­ehr lan­ge dauern.

        1. Sie lie­gen da gänz­lich falsch. Erstens zitie­ren Sie eine ganz aktu­el­le Botschaft des RKI; zwei­tens geht es nicht um den Nachweis von Infektionen, son­dern um den Nachweis von kran­ken Menschen. Warum soll­te man auch den Nachweis erbrin­gen, dass jemand gesund ist ?
          Dass jemand krank ist, erkennt der Test aber nicht. Der erkennt nur Viren oder Virenreste; mögen die­se auch alt oder neu sein.

    3. So dumm ist die Frage nicht. Sie bezieht sich auf das Infektionsschutzgesetz. Dort steht, dass das gefun­de­ne Etwas anzücht­bar sein muss. Nach sei­ner CT Zahl wird sich da nichts rüh­ren. Vielleicht kommt die Frage auch nach dem Nachweis des Etwas auf. Wird auf alle Fälle span­nend. Ich habe schon dar­über nach­ge­dacht ob sich jetzt Anwälte auch zusam­men­tun und ihre Erkenntnisse ein­ein­deu­tig formulieren.

    4. Es geht nicht um den Nachweis des Virus, son­dern der Infektion. Das sind erst­mal zwei ver­schie­de­ne Sachen.
      Will man die zusam­men­brin­gen, muss man zumin­dest ordent­lich unter­su­chen, wie die sta­ti­stisch zusam­men­hän­gen. Das schei­tert in die­sem Fall schon an der man­gel­haf­ten Spezifikation des Analyseprozesses (z.B. Amplifikationszyklenzahl).

    5. nein, Dr osten muss als SV höchst­per­sön­lich das Gutachten laut SVO (Sachverständigenordnung) erstel­len, darf es jedoch wegen Befangenheit nicht. Ein rie­si­ger Fehler des im Sachverständigenrecht unkun­di­gen Gerichts! Absolut Peinlich!!!

      1. Falsch Herr Weddig !

        Er muss das Gutachten nicht erstel­len, er kann es aber. Dieses kann dann wegen Befangenheit abge­lehnt wer­den, muss aber nicht unbe­dingt. Das hängt von der Gegenseite ab. So dumm wie Sie mei­nen ist das AG nicht.

  4. Als Sachverständiger wird er sei­ne Sicht der Dinge brin­gen. Ich bin kein Jurist, aber er könn­te viel­leicht vor­ge­la­den wer­den. Sicher am Ausgang scheint mir nichts.

  5. "Die Menschen stol­pern nicht über Berge, son­dern über Maulwurfshügel." (Konfuzius) Das wäre echt der Kracher, wegen 150 € Bußgeld.
    Hoffen wir mal das Beste!

  6. Das schrift­li­che Gutachten könn­te inso­fern hei­kel wer­den, da auf den Seiten des RKI die Fakten zum PCR-Test öffent­lich ein­seh­bar sind und Drostens Aussage davon nicht wesent­lich abwei­chen darf.
    Wobei "neue Erkenntnisse" natür­lich eben­falls in sei­ne Aussage ein­flie­ßen wer­den. Das wie­der­um, könn­te die Fakten aufweichen.

    Sollten die Richter/Anwälte jedoch sei­ne Aussage mit den vor­han­de­nen Fakten abglei­chen, und das wer­den sie spä­te­stens im Berufungsverfahren tun müs­sen, wird eine Lawine an Regressforderungen über die­se Institution her­ein brechen!

    Ich berei­te gera­de mei­ne Böller, Konfetti und Schampus vor!

    1. Im Prinzip kann er ohne Problem die Aussagen des RKI für sein Gutachten abschrei­ben und ist aus dem Schneider.

      https://​www​.rki​.de/​D​E​/​C​o​n​t​e​n​t​/​I​n​f​A​Z​/​N​/​N​e​u​a​r​t​i​g​e​s​_​C​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​/​V​o​r​l​_​T​e​s​t​u​n​g​_​n​C​o​V​.​h​tml
      -> Direkter Erregernachweis durch RT-PCR

      Der Richter kann sich dann das Passende aus­su­chen und einen Reim drauf machen.

      Häufiger Irrtum (auch bezo­gen auf BReg): ein Sachverständigengutachten ersetzt kei­nen Richterspruch!

      Sondern soll ihm hel­fen, eine Entscheidung im vor­lie­gen­den Fall zu treffen.

  7. Die Luft wird dün­ner und die Lust am Völkerbetrug wird bestimmt auch schwin­den. Die Wahrheit siegt am Ende doch. Es ist wie beim Fleischwolf, unten kommt raus was oben rein geht, nur anders.

  8. Ist er über­haupt ver­pflich­tet das Gutachten zu erstellen?
    Kann er nicht ein­fach mit Überlastung argu­men­tie­ren und behaup­ten er hät­te erst 2022 Zeit ? 😉

    In einem mir bekann­ten Fall einer außer­ge­richt­li­chen Schlichtung argu­men­tier­te ein Gutachter erstens mit Überlastung, zwei­tens damit das sich eine Partei einen ande­ren Gutachter gewünscht hat, es wur­de ein ande­rer Gutachter gewählt.

    1. @my 2 cent

      Gem. § 407 Abs. 1 ZPO hat bei einer rich­ter­li­chen Bestellung "Der zum Sachverständigen Ernannte […] der Ernennung Folge zu lei­sten, wenn er [… ] die Wissenschaft, die Kunst oder das Gewerbe, deren Kenntnis Voraussetzung der Begutachtung ist, öffent­lich zum Erwerb aus­übt oder wenn er zur Ausübung der­sel­ben öffent­lich bestellt oder ermäch­tigt ist."

      Also: ja, er ist grund­sätz­lich dazu ver­pflich­tet. ABER: es gibt gem. § 408 Abs. 1 S. 1 i.V.m.. §§ 383 und 384 ZPO Verweigerungsrechte. Die tref­fen auf Drosten über­wie­gend ein­deu­tig nicht zu. Er könn­te jedoch gem. § 408 Abs. 1 S. 2 ZPO mit der Darlegung einer "Überlastung" beim Gericht einen Antrag auf Entbindung von sei­ner Gutachtenpflicht stel­len. Dann läge es beim Richter, das zu akzep­tie­ren oder nicht. Das war wohl in dem Fall so, den Sie erwähnen.

      1. @some1

        Ich kann es fach­lich nicht beur­tei­len, habe aber noch etwas gefunden:

        "Der Gutachter ist zur Erstellung des Gutachtens ver­pflich­tet, wenn er öffent­lich bestellt und ver­ei­digt ist."

        Ist Drosten als Gerichtsgutachter öffent­licht bestellt und vereidigt ?

        "Anders, als bei einem Privatgutachten, kann er sich dem Auftrag nicht ver­wei­gern. Das Gericht wird den Gutachter in aller Regel nur dann von der Erstellung befrei­en, wenn hier­für trif­ti­ge Gründe vor­lie­gen. Neben der per­sön­li­chen Befangenheit, kann das auch eine feh­len­de fach­li­che Kompetenz, oder ein Mangel an Messmitteln sein. Ein zeit­li­cher Engpass des Gutachters oder eine Unzufriedenheit mit den Honorarsätzen, stel­len jedoch kei­ne Gründe dar, wes­halb ein öffent­lich bestell­ter Sachverständiger einen Auftrag ableh­nen kann bzw. wes­halb ein Gericht die Beauftragung widerruft."

        https://​www​.bun​des​ver​band​-gut​ach​ter​.de/​b​l​o​g​/​p​f​l​i​c​h​t​e​n​-​u​n​d​-​r​e​c​h​t​e​-​d​e​s​-​g​e​r​i​c​h​t​l​i​c​h​e​n​-​s​a​c​h​v​e​r​s​t​a​e​n​d​i​gen

        1. @ my 2 cent

          Er ist gericht­lich, also öffent­lich bestellt und er kann nicht ableh­nen. ABER er kann bean­tra­gen, dass ihn das Gericht von der Verpflichtung befreit, wegen Überlastung z.B. – sie­he oben.

          1. Eine Bestimmung zum Gutachter durch ein Amtgericht ist nicht das­sel­be wie eine öffent­li­che Bestellung und Vereidigung.

            Ich lass mich mal über­ra­schen was raus­kommt, letzt­end­lich muss es Drosten und co immer klar gewe­sen sein das irgend­wann Gegenwind kommt, damit muss­ten die rech­nen, die Frage ist nur ob die so schlau waren eine Exitstrategie zu haben.

            Im Zweifel wird auf Zeit gespielt bis die Pläne durch sind und dann evt. als letz­tes Mittel sogar das Land verlassen.

          2. er ist zwar gericht­lich bestellt, jedoch m. W, kein öffent­lich bestell­ter und ver­ei­dig­ter SV! Diese Bestellung erhält er nur von der zustän­di­gen Bestellkörperschaft (wel­che ist das hier???) nach­dem der ent­spre­chen­de Prüfungen erfolg­reich bestan­den hat. Siehe SVO und Prüfungsordnungen zum SV-Unwesen!

        2. die Befangenheit ist doch schon dadurch gege­ben, dass er der "Erfinder" des Drosten-Tests ist! Weiterhin bezweif­le ich ,dass der ein ö.b.u.v.SV ist. Macht nichts, er kann auch als "nor­ma­ler" Sachverständiger gehen.
          Die einem SV oblie­gen­de Pflicht zur .Unabhängigkeit ist in die­sem Fall nicht erfüllt-Wenn er die SVO ken­nen wür­de, müss­te er den gericht­li­chen Auftrag wegen Befangenheit ableh­nen. Ein Fehler des Gerichts wegen Unkenntnis der SVO!. Einfach peinlich!

        3. er ist zwar gericht­lich bestellt, jedoch m. W, kein öffent­lich bestell­ter und ver­ei­dig­ter SV! Diese Bestellung erhält er nur von der zustän­di­gen Bestellkörperschaft (wel­che ist das hier???) nach­dem der ent­spre­chen­de Prüfungen erfolg­reich bestan­den hat. Siehe SVO und Prüfungsordnungen zum SV-Unwesen!

        1. @Henning
          Danke, Sie haben voll­kom­men Recht.
          Allerdings sind die §§ 75, 76 StPO inhalt­lich iden­tisch, wes­we­gen mei­ne Aussagen den­noch zutref­fen, nur die Rechtsgrundlagen bezo­gen sich – für die­sen Fall tat­säch­lich fälsch­lich – auf die ZPO.

    2. @my2cent: Die Idee dahin­ter ist wohl, dass Herr Drosten nun knei­fen kann, was dann dazu führt, dass er wei­ter aus­ein­an­der­ge­nom­men wird, oder er kneift nicht, und kann eben nicht bewei­sen, dass der PCR Test eine Infektion nach­wei­sen kann. Denn selbst wenn ein PCR Test bei ct=10 aus­schlägt, sind max. 1–3 Gene nach­ge­wie­sen, dass könn­te auch eine vor­an­ge­gan­ge­ne Infektion sein oder was auch immer oder ein­fach nur 3 Gene. Spätestens nach Umwandlung von RNA in DNA ist kein Nachweis mehr mög­lich, dass die Probe in irgend­ei­ner Form eine Infektion aus­lö­sen kann. Das Thema ist auch wohl gut genug geklärt. Ohne Anzüchtung der Probe ist es nicht mög­lich, zu testen, ob eine Probe infek­ti­ös ist oder nicht.

  9. Ganz ein­fach: der ursprüng­li­che Test hat­te das E‑Gen ja nur als "Suchtest" vor­ge­se­hen und danach soll­te dann an zwei wei­te­ren Stellen ein "Bestätigungstest" stattfinden.
    Wie die Labore das dann hand­ha­ben kann der arme Dr.osten ja nicht wissen.
    In sei­ner ursprüng­li­chen Form – so wird er wohl behaup­ten – wür­de der Test in jedem Fall bele­gen, dass eine Infektion vor­lag. Ob der Infizierte dann auch Infektiös ist, ist noch eine ganz ande­re Frage. Dazu gab es ja die Frau aus Wuhan, die bei "Webasto" gear­bei­tet hat­te und dabei als "asym­pto­ma­tisch infi­zier­te" das Virus wei­ter­gab. Ist eben ein ganz beson­ders fie­ses Virus, die­ses SARS-CoV2.
    Und jeder Hinweis dar­auf, dass die Frau doch Symptome hat­te ist bis­her auch an der geball­ten Ignoranz abgeprallt.
    Man kann eben den Frosch nicht fra­gen, ob der Sumpf trocken gelegt wer­den soll.
    Ich gehe mal davon aus, dass der Schuss nach hin­ten los geht.

    1. Ein guter Anwalt unter­schei­det sich von einem schlech­ten Anwalt dadurch, dass er den Zeugen gute Fragen stellt. Es ist näm­lich sehr viel über­zeu­gen­der, wenn sich der Drosten selbst wider­legt oder das RKI oder den Spahn, als wenn das ein staat­lich aner­kann­ter "Corona-Leugner" tut.

      1. Genau das ist der gute Grund der guten Rechtsanwältin:
        Nur ein Herr Drosten kann den Zauber ent­zau­bern, den er als schwar­zer Zauberer selbst ver­brei­tet hat. Und das ist das ent­schei­den­de Argument der guten Rechtsanwältin, dass Herr Drosten auch per­sön­lich sein Gutachten zu ver­tei­di­gen haben wird in der Hauptverhandlung. Nur er kann dem Spuk ein Ende setzen.
        Richter und Rechtsanwälte&innen haben an den schwar­zen Zauberer die Fragen zu stel­len, die zu stel­len, die Journalisten ver­säumt haben.
        Und ganz gewiss: die Frage nach der Promotion darf zu Anfang nicht feh­len und wer die Professur bezahlt.
        Der Verhandlungssaal soll­te aus­rei­chend groß sein und zur öffent­li­chen Verhandlung soll­te dann auch öffent­lich ein­ge­la­den wer­den. Den Freispruch fei­ern wir Rechtsanwälte fei­ern dann mit den Ärzten gemein­sam – ganz ohne Maskerade uns in den Armen liegend .….….

  10. Übrigens: Ich bin heu­te das erste Mal in eine Kontrolle gera­ten und eines schwe­ren Maskenverbrechens mit­ten auf der Straße bezich­tigt wor­den. Ich freue mich auf das Gerichtsverfahren und hof­fe, dass das Gericht all die Zeugen aus den Ämtern lädt, deren Vernehmung ich bean­tra­gen werde.

  11. Das läuft doch jetzt auf meh­re­ren Ebenen Ab. Sagt das beauf­trag­te Gutachten aus, das eine Infektion per PCR nach­weis­bar ist. So wird das Gutachten von ech­ten Wissenschaftler aus­ein­an­der genom­men und wider­legt wer­den. Ob das dann Anerkennung bei den Gerichten fin­den wird steht in den Sternen. Solange aber kei­ne wis­sen­schaft­li­chen Gutachten vor­lie­gen, müs­sen alle glau­ben das PCR-Tests funk­tio­nie­ren. Man muss ja irgend­wo anfan­gen, das Gedankengebäude zum Einsturz zu brin­gen. Die Basis ist der PCR-Test, wenn die weg bricht hat man sofort das gewünsch­te Ergebnis. Ich bin mal gespannt, wie das aus gehen wird. Einfach wird das jeden­falls nicht. Und ein erstell­tes Gutachten als falsch zu ent­lar­ven ist kei­ne Kleinigkeit. Hat man in der Vergangenheit aber bereits geschafft. Nur wird das dau­ern. Sehr Spannend, und sicher ist da nichts.

  12. Der Test kann die Anwesenheit von gene­ti­schem Material eines Sars-2-Virus nachweisen.
    Wenn der Nachweis erbracht ist, ist das kein Beweis für eine flo­ri­de Infektion. Es kann sein, dass ein Virus mal über die Nasenschleimhaut gehu­scht ist und sich zufäl­lig in einem Wattestäbchen ver­fan­gen hat. Es kann sein, dass Reste der Virus-RNA 3Monate nach einer aus­ku­rier­ten Infektion noch auf der Nasenschleimhaut sind. Es kann aber auch sein, dass der Getestete eine begin­nen­de Infektion hat. Insofern kann der Test auch eine Infektion nach­wei­sen. Problematisch wird die Sache erst durch die Konsequenzen, näm­lich der Quarantäne, die auch ohne bestehen­de Infektion ange­ord­net wird. Besser wäre die Frage an Drosten, ob ein posi­ti­ver Test das Nichtvorhandensein einer Infektion aus­schlie­ßen kann. Das kann der Test defi­ni­tiv nicht. Deshalb ist er bei einer kli­nisch nach­ge­wie­se­nen Infektion allen­falls geeig­net, den Verdacht auf die Ursache der Erkrankung zu bestä­ti­gen. Nicht mehr und nicht weni­ger. Ich hof­fe, dass Drosten nun zum Don Quichote wird und ent­spre­chen­de Prügel für sei­nen Kampf gegen die Windmühlen erhält.

  13. Hammer! Also ich besor­ge mir jetzt Schampus und suche im Keller die übrig geblie­ben Raketen der letz­ten Sylvester zusam­men. Das Feuerwerk wird bis Heidelberg sicht­bar sein!

  14. Freuen wir uns mal nicht zu früh. Das Bußgeldverfahren wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auf aller­höch­ste Order (so wie die "Korrektur" der Thüringenwahl) ein­ge­stellt wer­den, damit das Lügengebäude nicht kollabiert.

    1. @Xman
      Nein, als Angeklagter müss­te er gar nicht aus­sa­gen. Niemand darf gezwun­gen wer­den, sich selbst zu bela­sten – nemo-tenetur-Grundsatz

  15. Finde ich eine gewag­te Strategie. Kann auch nach hin­ten los­ge­hen, wenn der Richter mit Bezug auf das Gutachten gegen die Antragstellerin ent­schei­ded haben wir einen ziem­lich guten Präzedenzfall für die "Gegenseite". Auch wenn es ein Fehlurteil sein soll­te. Wir haben ja gelernt, die Richter inter­es­sie­ren sich nicht mehr für die Wahrheitsfindung son­dern beru­fen sich auf die Politik.

  16. Die Firma Amtsgericht Heidelberg titu­liert den Hochstapler immer noch als Doktor. Hat wohl nichts mit­be­kom­men in ihrem war­men Firmenbüro die Gute. Ist ja auch nicht so wich­tig. Bei einer Firma geht es dar­um Umsatz zu machen und nicht wie es recht­lich aus­sieht. Amtsgericht Heidelberg, D‑U-N‑S® Nummer: 33–292-5700.
    Firmeninformation
    Adresse:
    Kurfürsten-Anlage 15
    69115 Heidelberg

  17. @some1 11. Februar 2021 um 2:06 Uhr 

    Auch das RKI soll­te sich an die Leitlinien der WHO Diagnosetests für SARS-CoV‑2 hal­ten, was es nicht tut!

    https://www.who.int/news/item/20–01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020–05

    Und hier heißt es:

    "Die mei­sten PCR-Assays sind als Hilfsmittel für die Diagnose indi­ziert, daher müs­sen Gesundheitsdienstleister jedes Ergebnis in Kombination mit dem Zeitpunkt der Probenentnahme, dem Probentyp, den Assay-Spezifika, kli­ni­schen Beobachtungen, der Patientenanamnese, dem bestä­tig­ten Status etwa­iger Kontakte und epi­de­mio­lo­gi­schen Informationen berücksichtigen."

  18. Als geschä­dig­ter des Sachverständigen-UNWESENS und Nicht-Jurist habe ich mich aus­führ­lich mit die­sem Thema beschäf­tigt, und bit­te sich selbst in die Sachverständigenliteratur und Sachverständigenordnungen einzulesen!!!!

    Der SV muss unab­hän­gig sein, bei Prof. Dr osten schon nicht gege­ben, da er ja der "Erfinder des "Drosten-PCR-Tests" ist.
    Wenn Dr Osten das SV Un-Wesen ken­nen wür­de, müss­te er schon aus die­sem Grund den gericht­li­chen Sachverständigenauftrag ablehnen.

    Das gibt jedoch schon jetzt die Möglichkeit, ihn wegen Befangenheit abzulehnen!

    Prozessual und wohl von RAin Bahnerangedacht, ist, ihn als Zeugen zu laden, denn dann muss er die Wahrheit aussagen!

    Nach mei­nem Empfinden wird es kei­nen SV geben, der die hohen Ansprüche an Unabhängigkeit erfüllt, die ein gericht­lich bestell­ter SV zu erfül­len hat:

    Unabhängigkeit: in :persönlicher/beruflicher Umgebung, gegen­über Arbeitgebern etc.
    Welcher Prof oder son­sti­ger SV mit der "beson­de­ren Sachkunde" ist tat­säch­lich gegen­über sei­nem Arbeitgeber (oder Sponsor / Pharma Industrie) UNABHÄNGIG???

    Ich bit­te, dass sich die Leser ggf. inten­siv mit der Sachverständigenliteratur aus­ein­an­der­set­zen, vie­le Anwälte und Richter sind in die­sem Bereich völ­lig unter­be­lich­tet, beson­ders Richter +über­neh­men ger­ne die Meinung des SV anstatt die Sachverhalte "kri­tisch" zu würdigen..

    Auswahl an Sachverständigenliteratur:
    "Bayerlein"(Handbuch Sachverständigenrecht) ,
    Kommentar zur Muster-Sachverständigenordnung (MSVO_neu.doc) her­un­ter­lad­bar vom CH Beck Verlag,
    Döbereiner (Haftung des Sachverständigen), etc.

  19. Hier als Ergänzung noch ein aktu­el­ler Artikel von Thomas Maul zum obi­gen Thema. Sehr aus­führ­lich und inhalts­reich, mit eini­gen Details, die mög­li­cher­wei­se nicht so vie­len bekannt sind. Ganz neben­bei wird auch Corodok zitiert.
    Interessante Mischung: bei "ach­gut" publi­ziert ein "Bahamas"-Autor mit aus­drück­li­cher Bezugnahme auf einen lin­ken Blog wie der hie­si­ge. Hätte es ohne Corona mit Sicherheit nicht gege­ben, ausser als Attacke.
    https://​www​.ach​gut​.com/​a​r​t​i​k​e​l​/​p​r​o​f​e​s​s​o​r​_​d​r​o​s​t​e​n​s​_​i​n​_​d​e​r​_​p​c​r​_​t​e​s​t​_​z​w​i​c​k​m​u​e​hle

  20. Wie bescheu­ert muss man als Anwältin/Verteidigerin eigent­lich sein, einen Gutachter (hier Drosten) zu bestel­len, bei dem man genau weiß, dass er im Gutachten zu Ungunsten des (und damit GEGEN) den Beschuldigten im Bußgeldverfahren argu­men­tie­ren wird ? Was Frau Bahner hier macht, grenzt an Parteiverrat oder gar Betrug- es han­delt sich um eine rei­ne Publicity-Mache von Frau Bahner zula­sten ihres Mandanten im Bußgeldverfahren. Wenn sie im Sinne ihres Mandanten han­deln wür­de, wür­de sie einen Gutachter vor­schla­gen, bei dem wenig­stens ansatz­wei­se die Chance besteht, dass er im Gutachten für das Gericht GEGEN Drosten argu­men­tiert !!!!!! (Einzige Ausnahme: der von Frau Bahner ver­tre­te­ne Beschuldigte im Bußgeldverfahren ist ein­ver­stan­den und es geht nicht wirk­lich dar­um, mit­hil­fe des Gutachtens einen Freispruch zu wir­ken, son­dern um Publicity und zwar Publicity zula­sten des Beschuldigten, denn mit Dr.Osten als Gutachten steht bin vorn­her­ein fest, dass der Beschuldigte eben NICHT frei­ge­spro­chen wird, weil Dr.Osten eben gegen die­sen und für die Validität sei­nes eige­nen PCR-Tesz argu­men­tier­ten wird.

  21. GUTACHTEN ZU PCR-TEST
    Drosten lässt Gericht schmoren
    Prof. Drosten wur­de in einem Verfahren um Corona und den PCR-Test als Gutachter benannt. Er schweigt schon ziem­lich lan­ge dar­über, ob er der Aufgabe nach­kom­men wird. Weil die Fragestellung hei­kel ist?
    Simone Schamann Simone Schamann
    09.03.2021 UPDATE
    18:12 Uhr
    Prof. Christian Drosten soll in einem Gerichtsverfahren die Eignung des PCR-Tests zum Nachweis von Infektionen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ver­tei­di­gen. Die
    Prof. Christian Drosten soll in einem Gerichtsverfahren die Eignung des PCR-Test zum Nachweis von Infektionen ver­tei­di­gen. Die Idee, ihn als Sachverständigen anzu­fra­gen, hat­te Rechtsanwältin Beate Bahner. Kappeler/ZVG/NK-Kombo
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    Berlin ·

    Dass Christian Drosten die Post vom Amtsgericht Heidelberg erreicht hat, bestä­tig­te die Charité dem Nordkurier bereits vor zwei Wochen. Ihm sei die Anfrage bekannt, so Sprecherin Manuela Zingl, die Entscheidung, ob Prof. Drosten in dem Verfahren als Sachverständiger in Erscheinung tre­ten wird, sei aber noch nicht gefal­len. Damals hieß es, im Laufe der Woche wür­de es eine Antwort geben – gab es dann aber doch nicht. Als der Nordkurier zehn Tage spä­ter noch­mals nach­hak­te, hieß es wie­der, dass sich die Anfrage „wei­ter­hin in Bearbeitung“ befinde.

    https://​www​.nord​ku​rier​.de/​p​o​l​i​t​i​k​-​u​n​d​-​w​i​r​t​s​c​h​a​f​t​/​d​r​o​s​t​e​n​-​l​a​e​s​s​t​-​g​e​r​i​c​h​t​-​s​c​h​m​o​r​e​n​-​0​9​4​2​7​1​3​3​0​3​.​h​tml

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