Es wimmelt von Infos und fake news in allen Medien.
Hier finden sich veröffentlichte, aber irgendwie wenig sichtbare Informationen.
Nein, keine in der Art:
Verschwörer in der Wall Street oder im Mossad oder beim Bilderberg hätten ein Virus in die Welt gesetzt, um sich diese untertan zu machen.
Keine rassistischen Dummheiten wie die vom "chinesischen Virus".
Keine Behauptungen, wir hätten es gerade mit einem simplen Schnupfen zu tun.
Sondern solche, die helfen, einen kritischen Abstand zu regierungsamtlichen Verlautbarungen zu halten.
Denn erinnern wir uns: Es sind die gleichen Experten und Regierenden, die gestern unser Gesundheitssystem planmäßig (nicht etwa nur fahrlässig) ruiniert haben, die uns jetzt vorschreiben, was richtig und was verboten ist. Und Vorsicht: Die Grundhaltung ist links, auch wenn hier merkwürdige Positionen in der Linken befragt werden.
Übersetzungen aus dem Englischen sind oft holprig, weil mit dem Google Übersetzer (inzwischen deepl.com) vorgenommen.
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Habe ich das gerade richtig verstanden?
Herr Drosten muss vor Gericht die Wahrheit sagen, da er Sachverständiger ist und seinen eigenen Test als unbrauchbar benennen?
Wenn das klappt, steppt der Bär! Und ich mache ne 60 Jahre alte Flasche Whiskey auf!
Ich vermute, Drosten wird das Engagement als Sachverständiger mit irgendeinem Vorwand ablehnen, und dann muss jemand anderer bestellt werden. Vielleicht Olfert Landt? Oder Ulrike Kämmerer?
Interessante Strategie von Frau Bahner. Glückwunsch!
wenn er die Sachverständigenordnung kennen würde, müsste er den Auftrag des Gerichts, als gerichtlicher SV tätig zu werden wegen Befangenheit ablehnen! Siehe Sachveständigenordnung!
Er wird niemals zugeben, dass sein Test unbrauchbar ist!!! Eher friert die Hölle zu! Daher würde ich vorschlagen, Sie warten nicht länger mit ihrem guten Whisky 🙂
hat er 2014 selbst schon erklärt, als er nach Saudi Arabien flog wo mit dem Unfug es zur Mers Pandemie kam, auch nur ein Geschäft damals
Wenn die Richter auf Zack sind und das sind die, dann wird ein Gegengutachten verlangt 🙂
Eine Falschaussage als Sachverständiger oder Zeuge vor Gericht ist strafbar, egal ob uneidlich oder unter Eid. Und eine falsche Aussage wäre Hr. Drosten auf Grund gegenteiliger eigener Aussagen in der Vergangenheit leicht nachzuweisen.
Außerdem muß jeder Sachverständige oder Zeuge vor der Aussage zur Sache Fragen zu seiner Person über sich ergehen lassen. Ich stelle mir grade vor Fr. Bahner stellt Fragen zu Drostens Doktortitel.
Prost!
er darf den SV Auftrag wegen Befangenheit nicht annehmen!
Ich glaube nicht, daß ein Sachverständiger die Wahrheit sagen muß. Er kann ja auch inkompetent sein.
Chips & Bier, und danach den aged Whisky oder sonst was Feines.
Mal sehen, wie der werte Herr den lockigen Kopf aus der Schlinge zieht!
Aber er hat ja Freunde in Berlin.…
Ich glaube nicht, dass der kommt. Aber ich bin gespannt auf die Begründung.
@Estrella: Zunächst geht es um ein schriftliches Gutachten. Da wird er ran müssen.
Die Begründung kann man sich denken: Sicher hat er wieder "Besseres" zu tun! 😉
Klasse!
Freut euch nicht zu früh. Drosten wird sich doch nicht selbst ins Knie schießen.
In einer Bußgeldverhandlung muss alles mündlich erfolgen. Auch wenn Drosten ein schriftliches Gutachten anfertigt, so muss er meiner Einschätzung nach auch als Zeuge mündlich zur Verfügung stehen. Vor der Zeugenvernehmung wird ihn die Richterin belehren, dass er auch ohne Vereidigung stets die Wahrheit sagen muss und andernfalls mit Strafe bedroht ist.
Das ist also wirklich ein sehr großer Schritt nach vorne!
Dann kommt es allerdings noch darauf an, dass die Richterin die unbequemen Fragen an Drosten zulässt und nicht abwürgt. Aber wenn sie das verhindern wollte, hätte sie Drosten gar nicht erst für ein Gutachten auserwählt.
NACH der Schriftsatzlektüre:
Redeker Sellner Dahs wird für Drosten ein Gutachten schreiben mit maximaler Rechtssicherheit.
Dort werden sich die Bedingungen finden, die für die zutreffende Handhabung eines PCR-Tests erforderlich sind und die Aussage, dass jedes Labor angehalten ist, diese Bedingungen einzuhalten.
Die Klägerin wird das Bußgeld bezahlen müssen. Bahner hat Ihre Frage ziemlich dumm gestellt: mit großer WK kann man mit einem PCR SARS CoV2 dann nachweisen, wenn das Labor alles richtig macht. Das kann ein RA gut darstellen für Drostie.
Der 60jährige Whiskey wird noch warten müssen, fürchte ich.
Dreh- und Angelpunkt ist doch der CT-Wert. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein positiv Getester tatsächlich infiziert ist, sinkt bekanntlich, wenn der CT-Wert steigt. Soweit ich weiss, wurde den Laboren kein Wert vorgegeben, die konnten machen was sie wollten. Das gilt übrigens auch für die Auswahl und Ânzahl der getesteten Gene, hier haben wohl viele Labore nur auf ein Gen statt auf 2 oder 3 getestet. Wenn den Laboren aber keine klaren und verbindlichen Vorgaben gemacht wurden, ist unklar, ob die alles richtig gemacht haben – und damit auch, ob der positiv Getestete infiziert oder infektiös ist.
@some1:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/120745
(Ärzteblatt 1.2.21)
"Die Infektiosität von SARS-CoV‑2 in einem Rachenabstrich kann nachlassen, lange bevor der Gennachweis mit der Polymerase-Kettenreaktion (PCR) wieder negativ ausfällt. Dies zeigen die Ergebnisse einer seriellen Untersuchung im New England Journal of Medicine (2020; DOI: 10.1056/NEJMc2027040).
Der PCR-Nachweis ist die Standarduntersuchung zur Diagnose von Virusinfektionen wie SARS-CoV‑2. Der Test weist einzelne Erregergene, jedoch keine intakten Erreger nach.
Es besteht die Möglichkeit, dass der Test über die Dauer der Infektion hinaus positiv ausfällt, weil noch „Virustrümmer“ in Nase oder Rachen vorhanden sind. Ein sicherer Nachweis der Infektiosität ist nur mit aufwendigen Tests möglich, bei denen im Labor untersucht wird, ob das Material aus den Abstrichen lebende Zellen abtöten kann.….."
Ich glaube nicht, dass sich Drosten bzgl. des PCR-Tests in einem Gutachten so leicht herausmanovrieren kann – deshalb finde ich die Herangehensweise von Frau Bahner ziemlich gut.
Aber:
Glaubt eigentlich noch irgend jemand, dass das Ergebnis Frau Merkel, Herrn Söder und alle anderen Beteiligten in irgendeiner Weise interessiert? Die Maßnahmen werden, wie bisher, ohne jeden echten Nachweis, aufgrund von verbal geäußerten Vermutungen und Ängsten immer weiter fortgesetzt und die Kriterien werden nach Belieben immer weiter herabgesetzt, bis so viele wie möglich geimpft sind – und ob das dann reicht, wissen wir auch noch nicht genau.….!
@I.B.
Siehe Ausführungen des RKI -> Bemerkungen zur Interpretation von Laborergebnissen hier:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html
Der PCR-Test begründet einen Anfangsverdacht auf eine Infektion, je höher die Virenlast, umso mehr. Drosten selbst hat m.W. nichts anderes behauptet, das RKI auch nicht.
Der PCR ist daher die Basis für weitergehende Laboruntersuchungen, die das feststellen können. Das wird Drosten bzw. Redeker auch darstellen.
Falls die Behörde behauptet, dass solche Untersuchungen für alle positiv Getesteten tatsächlich stattfinden, müsste Frau Bahner nachsetzen und sich DAS nachweislich darstellen lassen. Vielleicht macht sie das dann ja noch .…
Jedenfalls halte ich ihr Vorgehen in der Sache für nicht sonderlich geglückt, weil sie eine Darstellung abruft, die nicht strittig ist.
Ihrem Aber stimme ich jedoch zu – die Regentschaft wird nur sehr mühsam durch Gerichte zu hindern sein, und wenn, wird es sehr mühsam und umständlich sein und seeehr lange dauern.
Sie liegen da gänzlich falsch. Erstens zitieren Sie eine ganz aktuelle Botschaft des RKI; zweitens geht es nicht um den Nachweis von Infektionen, sondern um den Nachweis von kranken Menschen. Warum sollte man auch den Nachweis erbringen, dass jemand gesund ist ?
Dass jemand krank ist, erkennt der Test aber nicht. Der erkennt nur Viren oder Virenreste; mögen diese auch alt oder neu sein.
So dumm ist die Frage nicht. Sie bezieht sich auf das Infektionsschutzgesetz. Dort steht, dass das gefundene Etwas anzüchtbar sein muss. Nach seiner CT Zahl wird sich da nichts rühren. Vielleicht kommt die Frage auch nach dem Nachweis des Etwas auf. Wird auf alle Fälle spannend. Ich habe schon darüber nachgedacht ob sich jetzt Anwälte auch zusammentun und ihre Erkenntnisse eineindeutig formulieren.
Es geht nicht um den Nachweis des Virus, sondern der Infektion. Das sind erstmal zwei verschiedene Sachen.
Will man die zusammenbringen, muss man zumindest ordentlich untersuchen, wie die statistisch zusammenhängen. Das scheitert in diesem Fall schon an der mangelhaften Spezifikation des Analyseprozesses (z.B. Amplifikationszyklenzahl).
nein, Dr osten muss als SV höchstpersönlich das Gutachten laut SVO (Sachverständigenordnung) erstellen, darf es jedoch wegen Befangenheit nicht. Ein riesiger Fehler des im Sachverständigenrecht unkundigen Gerichts! Absolut Peinlich!!!
Falsch Herr Weddig !
Er muss das Gutachten nicht erstellen, er kann es aber. Dieses kann dann wegen Befangenheit abgelehnt werden, muss aber nicht unbedingt. Das hängt von der Gegenseite ab. So dumm wie Sie meinen ist das AG nicht.
Als Sachverständiger wird er seine Sicht der Dinge bringen. Ich bin kein Jurist, aber er könnte vielleicht vorgeladen werden. Sicher am Ausgang scheint mir nichts.
"Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel." (Konfuzius) Das wäre echt der Kracher, wegen 150 € Bußgeld.
Hoffen wir mal das Beste!
Das schriftliche Gutachten könnte insofern heikel werden, da auf den Seiten des RKI die Fakten zum PCR-Test öffentlich einsehbar sind und Drostens Aussage davon nicht wesentlich abweichen darf.
Wobei "neue Erkenntnisse" natürlich ebenfalls in seine Aussage einfließen werden. Das wiederum, könnte die Fakten aufweichen.
Sollten die Richter/Anwälte jedoch seine Aussage mit den vorhandenen Fakten abgleichen, und das werden sie spätestens im Berufungsverfahren tun müssen, wird eine Lawine an Regressforderungen über diese Institution herein brechen!
Ich bereite gerade meine Böller, Konfetti und Schampus vor!
Im Prinzip kann er ohne Problem die Aussagen des RKI für sein Gutachten abschreiben und ist aus dem Schneider.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html
-> Direkter Erregernachweis durch RT-PCR
Der Richter kann sich dann das Passende aussuchen und einen Reim drauf machen.
Häufiger Irrtum (auch bezogen auf BReg): ein Sachverständigengutachten ersetzt keinen Richterspruch!
Sondern soll ihm helfen, eine Entscheidung im vorliegenden Fall zu treffen.
Die Luft wird dünner und die Lust am Völkerbetrug wird bestimmt auch schwinden. Die Wahrheit siegt am Ende doch. Es ist wie beim Fleischwolf, unten kommt raus was oben rein geht, nur anders.
Ist er überhaupt verpflichtet das Gutachten zu erstellen?
Kann er nicht einfach mit Überlastung argumentieren und behaupten er hätte erst 2022 Zeit ? 😉
In einem mir bekannten Fall einer außergerichtlichen Schlichtung argumentierte ein Gutachter erstens mit Überlastung, zweitens damit das sich eine Partei einen anderen Gutachter gewünscht hat, es wurde ein anderer Gutachter gewählt.
@my 2 cent
Gem. § 407 Abs. 1 ZPO hat bei einer richterlichen Bestellung "Der zum Sachverständigen Ernannte […] der Ernennung Folge zu leisten, wenn er [… ] die Wissenschaft, die Kunst oder das Gewerbe, deren Kenntnis Voraussetzung der Begutachtung ist, öffentlich zum Erwerb ausübt oder wenn er zur Ausübung derselben öffentlich bestellt oder ermächtigt ist."
Also: ja, er ist grundsätzlich dazu verpflichtet. ABER: es gibt gem. § 408 Abs. 1 S. 1 i.V.m.. §§ 383 und 384 ZPO Verweigerungsrechte. Die treffen auf Drosten überwiegend eindeutig nicht zu. Er könnte jedoch gem. § 408 Abs. 1 S. 2 ZPO mit der Darlegung einer "Überlastung" beim Gericht einen Antrag auf Entbindung von seiner Gutachtenpflicht stellen. Dann läge es beim Richter, das zu akzeptieren oder nicht. Das war wohl in dem Fall so, den Sie erwähnen.
@some1
Ich kann es fachlich nicht beurteilen, habe aber noch etwas gefunden:
"Der Gutachter ist zur Erstellung des Gutachtens verpflichtet, wenn er öffentlich bestellt und vereidigt ist."
Ist Drosten als Gerichtsgutachter öffentlicht bestellt und vereidigt ?
"Anders, als bei einem Privatgutachten, kann er sich dem Auftrag nicht verweigern. Das Gericht wird den Gutachter in aller Regel nur dann von der Erstellung befreien, wenn hierfür triftige Gründe vorliegen. Neben der persönlichen Befangenheit, kann das auch eine fehlende fachliche Kompetenz, oder ein Mangel an Messmitteln sein. Ein zeitlicher Engpass des Gutachters oder eine Unzufriedenheit mit den Honorarsätzen, stellen jedoch keine Gründe dar, weshalb ein öffentlich bestellter Sachverständiger einen Auftrag ablehnen kann bzw. weshalb ein Gericht die Beauftragung widerruft."
https://www.bundesverband-gutachter.de/blog/pflichten-und-rechte-des-gerichtlichen-sachverstaendigen
@ my 2 cent
Er ist gerichtlich, also öffentlich bestellt und er kann nicht ablehnen. ABER er kann beantragen, dass ihn das Gericht von der Verpflichtung befreit, wegen Überlastung z.B. – siehe oben.
Eine Bestimmung zum Gutachter durch ein Amtgericht ist nicht dasselbe wie eine öffentliche Bestellung und Vereidigung.
Ich lass mich mal überraschen was rauskommt, letztendlich muss es Drosten und co immer klar gewesen sein das irgendwann Gegenwind kommt, damit mussten die rechnen, die Frage ist nur ob die so schlau waren eine Exitstrategie zu haben.
Im Zweifel wird auf Zeit gespielt bis die Pläne durch sind und dann evt. als letztes Mittel sogar das Land verlassen.
er ist zwar gerichtlich bestellt, jedoch m. W, kein öffentlich bestellter und vereidigter SV! Diese Bestellung erhält er nur von der zuständigen Bestellkörperschaft (welche ist das hier???) nachdem der entsprechende Prüfungen erfolgreich bestanden hat. Siehe SVO und Prüfungsordnungen zum SV-Unwesen!
die Befangenheit ist doch schon dadurch gegeben, dass er der "Erfinder" des Drosten-Tests ist! Weiterhin bezweifle ich ,dass der ein ö.b.u.v.SV ist. Macht nichts, er kann auch als "normaler" Sachverständiger gehen.
Die einem SV obliegende Pflicht zur .Unabhängigkeit ist in diesem Fall nicht erfüllt-Wenn er die SVO kennen würde, müsste er den gerichtlichen Auftrag wegen Befangenheit ablehnen. Ein Fehler des Gerichts wegen Unkenntnis der SVO!. Einfach peinlich!
er ist zwar gerichtlich bestellt, jedoch m. W, kein öffentlich bestellter und vereidigter SV! Diese Bestellung erhält er nur von der zuständigen Bestellkörperschaft (welche ist das hier???) nachdem der entsprechende Prüfungen erfolgreich bestanden hat. Siehe SVO und Prüfungsordnungen zum SV-Unwesen!
Bußgeld ist aber nicht Zivilrecht. Deswegen ist die ZPO egal, und nur StPO und OWiG einschlägig.
@Henning
Danke, Sie haben vollkommen Recht.
Allerdings sind die §§ 75, 76 StPO inhaltlich identisch, weswegen meine Aussagen dennoch zutreffen, nur die Rechtsgrundlagen bezogen sich – für diesen Fall tatsächlich fälschlich – auf die ZPO.
es geht doch viel einfacher: er ist der "Erfinder" des Dr osten Tests und damit befangen!
@my2cent: Die Idee dahinter ist wohl, dass Herr Drosten nun kneifen kann, was dann dazu führt, dass er weiter auseinandergenommen wird, oder er kneift nicht, und kann eben nicht beweisen, dass der PCR Test eine Infektion nachweisen kann. Denn selbst wenn ein PCR Test bei ct=10 ausschlägt, sind max. 1–3 Gene nachgewiesen, dass könnte auch eine vorangegangene Infektion sein oder was auch immer oder einfach nur 3 Gene. Spätestens nach Umwandlung von RNA in DNA ist kein Nachweis mehr möglich, dass die Probe in irgendeiner Form eine Infektion auslösen kann. Das Thema ist auch wohl gut genug geklärt. Ohne Anzüchtung der Probe ist es nicht möglich, zu testen, ob eine Probe infektiös ist oder nicht.
Ganz einfach: der ursprüngliche Test hatte das E‑Gen ja nur als "Suchtest" vorgesehen und danach sollte dann an zwei weiteren Stellen ein "Bestätigungstest" stattfinden.
Wie die Labore das dann handhaben kann der arme Dr.osten ja nicht wissen.
In seiner ursprünglichen Form – so wird er wohl behaupten – würde der Test in jedem Fall belegen, dass eine Infektion vorlag. Ob der Infizierte dann auch Infektiös ist, ist noch eine ganz andere Frage. Dazu gab es ja die Frau aus Wuhan, die bei "Webasto" gearbeitet hatte und dabei als "asymptomatisch infizierte" das Virus weitergab. Ist eben ein ganz besonders fieses Virus, dieses SARS-CoV2.
Und jeder Hinweis darauf, dass die Frau doch Symptome hatte ist bisher auch an der geballten Ignoranz abgeprallt.
Man kann eben den Frosch nicht fragen, ob der Sumpf trocken gelegt werden soll.
Ich gehe mal davon aus, dass der Schuss nach hinten los geht.
Ein guter Anwalt unterscheidet sich von einem schlechten Anwalt dadurch, dass er den Zeugen gute Fragen stellt. Es ist nämlich sehr viel überzeugender, wenn sich der Drosten selbst widerlegt oder das RKI oder den Spahn, als wenn das ein staatlich anerkannter "Corona-Leugner" tut.
Genau das ist der gute Grund der guten Rechtsanwältin:
Nur ein Herr Drosten kann den Zauber entzaubern, den er als schwarzer Zauberer selbst verbreitet hat. Und das ist das entscheidende Argument der guten Rechtsanwältin, dass Herr Drosten auch persönlich sein Gutachten zu verteidigen haben wird in der Hauptverhandlung. Nur er kann dem Spuk ein Ende setzen.
Richter und Rechtsanwälte&innen haben an den schwarzen Zauberer die Fragen zu stellen, die zu stellen, die Journalisten versäumt haben.
Und ganz gewiss: die Frage nach der Promotion darf zu Anfang nicht fehlen und wer die Professur bezahlt.
Der Verhandlungssaal sollte ausreichend groß sein und zur öffentlichen Verhandlung sollte dann auch öffentlich eingeladen werden. Den Freispruch feiern wir Rechtsanwälte feiern dann mit den Ärzten gemeinsam – ganz ohne Maskerade uns in den Armen liegend .….….
Übrigens: Ich bin heute das erste Mal in eine Kontrolle geraten und eines schweren Maskenverbrechens mitten auf der Straße bezichtigt worden. Ich freue mich auf das Gerichtsverfahren und hoffe, dass das Gericht all die Zeugen aus den Ämtern lädt, deren Vernehmung ich beantragen werde.
Das läuft doch jetzt auf mehreren Ebenen Ab. Sagt das beauftragte Gutachten aus, das eine Infektion per PCR nachweisbar ist. So wird das Gutachten von echten Wissenschaftler auseinander genommen und widerlegt werden. Ob das dann Anerkennung bei den Gerichten finden wird steht in den Sternen. Solange aber keine wissenschaftlichen Gutachten vorliegen, müssen alle glauben das PCR-Tests funktionieren. Man muss ja irgendwo anfangen, das Gedankengebäude zum Einsturz zu bringen. Die Basis ist der PCR-Test, wenn die weg bricht hat man sofort das gewünschte Ergebnis. Ich bin mal gespannt, wie das aus gehen wird. Einfach wird das jedenfalls nicht. Und ein erstelltes Gutachten als falsch zu entlarven ist keine Kleinigkeit. Hat man in der Vergangenheit aber bereits geschafft. Nur wird das dauern. Sehr Spannend, und sicher ist da nichts.
selbst die WHO räumt ein, dass der PCR Test alleine keine Infektion nachweisen kann!
Der Test kann die Anwesenheit von genetischem Material eines Sars-2-Virus nachweisen.
Wenn der Nachweis erbracht ist, ist das kein Beweis für eine floride Infektion. Es kann sein, dass ein Virus mal über die Nasenschleimhaut gehuscht ist und sich zufällig in einem Wattestäbchen verfangen hat. Es kann sein, dass Reste der Virus-RNA 3Monate nach einer auskurierten Infektion noch auf der Nasenschleimhaut sind. Es kann aber auch sein, dass der Getestete eine beginnende Infektion hat. Insofern kann der Test auch eine Infektion nachweisen. Problematisch wird die Sache erst durch die Konsequenzen, nämlich der Quarantäne, die auch ohne bestehende Infektion angeordnet wird. Besser wäre die Frage an Drosten, ob ein positiver Test das Nichtvorhandensein einer Infektion ausschließen kann. Das kann der Test definitiv nicht. Deshalb ist er bei einer klinisch nachgewiesenen Infektion allenfalls geeignet, den Verdacht auf die Ursache der Erkrankung zu bestätigen. Nicht mehr und nicht weniger. Ich hoffe, dass Drosten nun zum Don Quichote wird und entsprechende Prügel für seinen Kampf gegen die Windmühlen erhält.
Hammer! Also ich besorge mir jetzt Schampus und suche im Keller die übrig geblieben Raketen der letzten Sylvester zusammen. Das Feuerwerk wird bis Heidelberg sichtbar sein!
Freuen wir uns mal nicht zu früh. Das Bußgeldverfahren wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auf allerhöchste Order (so wie die "Korrektur" der Thüringenwahl) eingestellt werden, damit das Lügengebäude nicht kollabiert.
Er wird leider nur als Sachverständiger gehört, als Angeklagter müsste er unter Eid aussagen.
@Xman
Nein, als Angeklagter müsste er gar nicht aussagen. Niemand darf gezwungen werden, sich selbst zu belasten – nemo-tenetur-Grundsatz
Auch als Sachverständiger muss er unvereidigt die Wahrheit sagen.
als SV kann er bezüglich seiner Aussagen vereidigt werden
Finde ich eine gewagte Strategie. Kann auch nach hinten losgehen, wenn der Richter mit Bezug auf das Gutachten gegen die Antragstellerin entscheided haben wir einen ziemlich guten Präzedenzfall für die "Gegenseite". Auch wenn es ein Fehlurteil sein sollte. Wir haben ja gelernt, die Richter interessieren sich nicht mehr für die Wahrheitsfindung sondern berufen sich auf die Politik.
Die Firma Amtsgericht Heidelberg tituliert den Hochstapler immer noch als Doktor. Hat wohl nichts mitbekommen in ihrem warmen Firmenbüro die Gute. Ist ja auch nicht so wichtig. Bei einer Firma geht es darum Umsatz zu machen und nicht wie es rechtlich aussieht. Amtsgericht Heidelberg, D‑U-N‑S® Nummer: 33–292-5700.
Firmeninformation
Adresse:
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
Offiziell gilt er so lange als promoviert, wie ihm kein Gericht das Gegenteil nachgewiesen hat.
@some1 11. Februar 2021 um 2:06 Uhr
Auch das RKI sollte sich an die Leitlinien der WHO Diagnosetests für SARS-CoV‑2 halten, was es nicht tut!
https://www.who.int/news/item/20–01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020–05
Und hier heißt es:
"Die meisten PCR-Assays sind als Hilfsmittel für die Diagnose indiziert, daher müssen Gesundheitsdienstleister jedes Ergebnis in Kombination mit dem Zeitpunkt der Probenentnahme, dem Probentyp, den Assay-Spezifika, klinischen Beobachtungen, der Patientenanamnese, dem bestätigten Status etwaiger Kontakte und epidemiologischen Informationen berücksichtigen."
Autsch! Aber der wird sich schon rausreden.
Als geschädigter des Sachverständigen-UNWESENS und Nicht-Jurist habe ich mich ausführlich mit diesem Thema beschäftigt, und bitte sich selbst in die Sachverständigenliteratur und Sachverständigenordnungen einzulesen!!!!
Der SV muss unabhängig sein, bei Prof. Dr osten schon nicht gegeben, da er ja der "Erfinder des "Drosten-PCR-Tests" ist.
Wenn Dr Osten das SV Un-Wesen kennen würde, müsste er schon aus diesem Grund den gerichtlichen Sachverständigenauftrag ablehnen.
Das gibt jedoch schon jetzt die Möglichkeit, ihn wegen Befangenheit abzulehnen!
Prozessual und wohl von RAin Bahnerangedacht, ist, ihn als Zeugen zu laden, denn dann muss er die Wahrheit aussagen!
Nach meinem Empfinden wird es keinen SV geben, der die hohen Ansprüche an Unabhängigkeit erfüllt, die ein gerichtlich bestellter SV zu erfüllen hat:
Unabhängigkeit: in :persönlicher/beruflicher Umgebung, gegenüber Arbeitgebern etc.
Welcher Prof oder sonstiger SV mit der "besonderen Sachkunde" ist tatsächlich gegenüber seinem Arbeitgeber (oder Sponsor / Pharma Industrie) UNABHÄNGIG???
Ich bitte, dass sich die Leser ggf. intensiv mit der Sachverständigenliteratur auseinandersetzen, viele Anwälte und Richter sind in diesem Bereich völlig unterbelichtet, besonders Richter +übernehmen gerne die Meinung des SV anstatt die Sachverhalte "kritisch" zu würdigen..
Auswahl an Sachverständigenliteratur:
"Bayerlein"(Handbuch Sachverständigenrecht) ,
Kommentar zur Muster-Sachverständigenordnung (MSVO_neu.doc) herunterladbar vom CH Beck Verlag,
Döbereiner (Haftung des Sachverständigen), etc.
Hier als Ergänzung noch ein aktueller Artikel von Thomas Maul zum obigen Thema. Sehr ausführlich und inhaltsreich, mit einigen Details, die möglicherweise nicht so vielen bekannt sind. Ganz nebenbei wird auch Corodok zitiert.
Interessante Mischung: bei "achgut" publiziert ein "Bahamas"-Autor mit ausdrücklicher Bezugnahme auf einen linken Blog wie der hiesige. Hätte es ohne Corona mit Sicherheit nicht gegeben, ausser als Attacke.
https://www.achgut.com/artikel/professor_drostens_in_der_pcr_test_zwickmuehle
Wie bescheuert muss man als Anwältin/Verteidigerin eigentlich sein, einen Gutachter (hier Drosten) zu bestellen, bei dem man genau weiß, dass er im Gutachten zu Ungunsten des (und damit GEGEN) den Beschuldigten im Bußgeldverfahren argumentieren wird ? Was Frau Bahner hier macht, grenzt an Parteiverrat oder gar Betrug- es handelt sich um eine reine Publicity-Mache von Frau Bahner zulasten ihres Mandanten im Bußgeldverfahren. Wenn sie im Sinne ihres Mandanten handeln würde, würde sie einen Gutachter vorschlagen, bei dem wenigstens ansatzweise die Chance besteht, dass er im Gutachten für das Gericht GEGEN Drosten argumentiert !!!!!! (Einzige Ausnahme: der von Frau Bahner vertretene Beschuldigte im Bußgeldverfahren ist einverstanden und es geht nicht wirklich darum, mithilfe des Gutachtens einen Freispruch zu wirken, sondern um Publicity und zwar Publicity zulasten des Beschuldigten, denn mit Dr.Osten als Gutachten steht bin vornherein fest, dass der Beschuldigte eben NICHT freigesprochen wird, weil Dr.Osten eben gegen diesen und für die Validität seines eigenen PCR-Tesz argumentierten wird.
GUTACHTEN ZU PCR-TEST
Drosten lässt Gericht schmoren
Prof. Drosten wurde in einem Verfahren um Corona und den PCR-Test als Gutachter benannt. Er schweigt schon ziemlich lange darüber, ob er der Aufgabe nachkommen wird. Weil die Fragestellung heikel ist?
Simone Schamann Simone Schamann
09.03.2021 UPDATE
18:12 Uhr
Prof. Christian Drosten soll in einem Gerichtsverfahren die Eignung des PCR-Tests zum Nachweis von Infektionen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes verteidigen. Die
Prof. Christian Drosten soll in einem Gerichtsverfahren die Eignung des PCR-Test zum Nachweis von Infektionen verteidigen. Die Idee, ihn als Sachverständigen anzufragen, hatte Rechtsanwältin Beate Bahner. Kappeler/ZVG/NK-Kombo
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Dass Christian Drosten die Post vom Amtsgericht Heidelberg erreicht hat, bestätigte die Charité dem Nordkurier bereits vor zwei Wochen. Ihm sei die Anfrage bekannt, so Sprecherin Manuela Zingl, die Entscheidung, ob Prof. Drosten in dem Verfahren als Sachverständiger in Erscheinung treten wird, sei aber noch nicht gefallen. Damals hieß es, im Laufe der Woche würde es eine Antwort geben – gab es dann aber doch nicht. Als der Nordkurier zehn Tage später nochmals nachhakte, hieß es wieder, dass sich die Anfrage „weiterhin in Bearbeitung“ befinde.
https://www.nordkurier.de/politik-und-wirtschaft/drosten-laesst-gericht-schmoren-0942713303.html