Ab dem Oktober sind auch "Personen, die bisher lediglich zweimal geimpft" sind, bedroht:

»Mit einem Bußgeldbescheid in Höhe von 500 Euro müssen 187 ungeimpfte Mitarbeiter in der Pflege aus der Region in den kommenden Wochen rechnen. Tätigkeitsverbote wurden bislang nicht ausgesprochen, könnten aber in diesen Fällen der nächste Schritt sein. Das teilt das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises auf Anfrage mit. Aktuell sind der Behörde, die auch für die Städte Ludwigshafen, Speyer und Frankenthal zuständig ist, aus 177 Einrichtungen in der Region 866 Personen gemeldet worden, die ihrem Arbeitgeber zum Stichtag 15. März keinen Nachweis über den Impfschutz vorgelegt haben…
In der Behörde rechnet man zudem im Oktober und November mit weiteren Meldungen. Personen, die bisher lediglich zweimal geimpft oder einmal geimpft und genesen sind, sind verpflichtet dem Arbeitgeber bis 31. Oktober einen weiteren Impfnachweis vorzulegen. Erfolgt dies nicht, müssen sie ebenfalls dem Gesundheitsamt gemeldet werden.«
"Die verbleibende Meile:
Wie überzeugt man
verunsicherte
Amerikaner, sich gegen
COVID-19 impfen zu
lassen
Einführung
Fast ein Jahr, nachdem die ersten COVID-19-Impfstoffe in historischer
Geschwindigkeit auf den Markt kamen, sind fast 34 % der berechtigten USBevölkerung (Personen ab 12 Jahren) noch vollständig ungeimpft. In vielen
Gemeinden liegt die Zahl deutlich höher.
LADEN SIE DIESE ERGEBNISSE ALS PDF HERUNTER
Die verbleibende Meile:
Wie überzeugt man
verunsicherte
Amerikaner, sich gegen
COVID-19 impfen zu
lassen?
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Civis Analytics wurde von BuiltIn zu einem der 2022 Best Places to Work in Chicago – Midsize
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Im krassen Gegensatz zu Anfang 2021, als viele einen Impftermin
begehrten und die Hauptherausforderung darin bestand, die öffentliche
Nachfrage zu befriedigen, haben sich die Impfraten in den USA weitgehend
stabilisiert. Dieses Muster ist typisch für viele Kampagnen zur
Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Ein Zustrom
von Early Adopters, die begierig darauf sind, ein Produkt oder eine
Dienstleistung anzunehmen, lässt die Aufnahmeraten steigen, aber bald
beginnt die Akzeptanz zu sinken. Nicht lange danach laufen Kampagnen in
die schwierigste Phase: das Erreichen der letzten paar Leute.
Im vergangenen Jahr führte Civis mehrere COVID-19-
Impfstoffbotschaftstests , um zu verstehen, welche
Botschaftsthemen am überzeugendsten waren und welche nach hinten
losgehen könnten. Im Frühjahr 2021, bevor die Delta-Variante in den USA
auftauchte und die Impfvorschriften noch nicht umgesetzt waren, stellten
wir fest, dass Botschaften Erfahrungen hervorhoben, die für ungeimpfte
Personen tabu sind (z. B. Konzerte oder internationale Reisen), oder
persönliche Entscheidungen betonten waren am überzeugendsten.
Diese neueste Studie testete einige der gleichen Messaging-Frameworks
aus dem Frühjahr sowie einige neue Strategien. Wie Sie in dieser Studie
sehen werden, haben sich die überzeugendsten Botschaften geändert. Die
Fortführung derselben Strategien, die zu Beginn der Einführung des
COVID-19-Impfstoffs eingesetzt wurden, um die verbleibenden Personen
zu erreichen, wird einfach nicht funktionieren.
Wenden Sie sich bitte mit Gedanken, Fragen oder Ideen
– Crystal Son, MPH, Direktor für Healthcare Analytics bei Civis Analytics"
Ich suche noch nach dem Originallink.
Die Crystal war schon 2018 im Bereich tätig.
https://www.mmm-online.com/home/channel/campaigns/want-people-to-get-their-flu-shots-create-campaigns-that-tap-into-altruism/
Sind das die Schutzgelder, die von mehreren Gerichten bereits als unrechtmäßig beurteilt wurden?
Dann sollen doch diese Schreibtischbonzen und Sesselkleber die Arbeit machen! Einen Tag kein Dienst der betroffenen Mitarbeiter und der Laden ist dicht! Und dann sollen die Wichtigtuer in der Politik und die sonstigen Schreibtischtäter einmal den Job machen…
Im Westen nichts Neues: Entlassungen. Neu ist nur die Begründung.
Wenn die durch die Genplörre bedingte Krankenlast im Herbst und Winter – also typische Erkältungszeit plus zerstörtes eigenes Immunsystem – auf die Kliniken und Heime zukommt, werden all die Nachverfolgungen und Bußgelder sich schnell erledigt haben. So meine Vermutung.
Bleibt mutig und tapfer, liebe Freunde und Freundinnen, Kollegen und Kolleginnen. Es wird Hilfe geben.
auch hier
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/liveblog-corona-100.html
Bußgeldverfahren gegen ungeimpftes Pflegepersonal
7:15 Uhr
Beim Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises laufen derzeit mehr als 450 Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. Das Amt ist für den Rhein-Pfalz-Kreis, Speyer, Ludwigshafen und Frankenthal zuständig. Betroffen sind ungeimpfte Pflegekräfte zum Beispiel in Altenheimen und Krankenhäusern. In den meisten Fällen läuft nach Angaben des Gesundheitsamtes die Anhörung noch, in 187 Fällen sei ein Bußgeldbescheid von jeweils 500 Euro verschickt worden. Etwa 20 Pflegekräfte hätten ihren Beruf aufgegeben, nachdem sie dem Amt im März als ungeimpft gemeldet worden seien. In den drei anderen vorder- und südpfälzischen Gesundheitsämtern sind noch keine Bescheide unterwegs."
und auch:
"Samstag, 18. Juni
Gesundheitsämter an der Kapazitätsgrenze
3:45 Uhr
Die Gesundheitsämter geraten laut Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes wieder an ihre Kapazitätsgrenzen. Grund seien die steigenden Coronazahlen, sagte Verbandschef Johannes Nießen dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Mittel aus dem Bund-Länder-Pakt müssten deshalb sofort ausgeschüttet werden. Nur dann würden alle zugesagten 5.000 Stellen auch besetzt. Zwei Drittel der geplanten vier Milliarden Euro stünden noch aus.
und ein wenig später:
Sieben-Tage-Inzidenz wieder unter 500
15:00 Uhr
In Rheinland-Pfalz hat es seit dem letzten Berichtstag am Mittwoch 5.446 neue bestätigte Corona-Fälle gegeben. Drei weitere Personen sind im Zusammenhang mit einer Infektion gestorben. Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz beträgt 457,8 pro 100.000 Einwohner (Vorwoche: 372,0). Die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz beträgt 2,85 pro 100.000 Einwohner (Vorwoche: 2,71). Die höchste Sieben-Tage-Inzidenz weist weiter der Kreis Vulkaneifel auf mit 856,3. In den Kreisen Donnersberg und Cochem-Zell und im Westerwaldkreis liegt die Sieben-Tage-Inzidenz über 600. Die niedrigste Sieben-Tage-Inzidenz gab es in Ludwigshafen mit 199,4.
Hunde erkennen Long-Covid-Patienten
8:45 Uhr
Corona-Spürhunde können einer Studie zufolge auch Long-Covid-Patienten erkennen. Das berichtet ein Forschungsteam unter der Leitung der Tierärztlichen Hochschule Hannover in einer Fachzeitschrift. Demnach konnten die Hunde Long-Covid-Erkrankungen selbst dann erkennen, wenn Antikörpertests keine Aussage mehr über die Ursache der Erkrankung treffen konnten. Nach Angaben der Forscher riechen die Tiere flüchtige organische Verbindungen, die bei einer Virusinfektion durch Stoffwechselvorgänge entstehen. Für die Studie schnüffelten insgesamt neun Corona-Spürhunde an Patienten-Proben. An der Untersuchung waren auch der Zentrale Sanitätsdienst der Bundeswehr in Koblenz und die Schule für Diensthundewesen in Ulmen im Kreis Cochem-Zell beteiligt. "
Als ich meinem Gesundheitsamt wegen des Auslaufens meines Genesenenstatus geschrieben habe, habe ich auf die folgenden Artikel bzw. Übersetzungen hinwiesen:
http://www.freizahn.de/2021/12/die-virenzuechter/
http://www.freizahn.de/2021/11/fortgesetzte-massenimpfungen-werden-die-evolutionaere-kapazitaet-des-sars-cov-2-spike-proteins-nur-noch-weiter-steigern-als-die-omicron-version/
http://www.freizahn.de/2021/11/sind-ungeimpfte-eine-gefahr/
http://www.freizahn.de/2022/04/covid-orkanwarnung-teil‑2/
sowie auch darauf, dass Covid-19 die ganze Zeit mit 100 % Zuverlässigkeit mit auch in Deutschland zugelassenen, sehr preiswerten Medikamenten behandelbar war und ist, wie die 9‑teilige Artikelserie über Dr. Shankara Chettys Methode zeigt: http://www.freizahn.de/2022/03/dr-chettys-covid-behandlung-teil‑9/
Inzwischen würde ich auch noch mit dem in http://www.freizahn.de/2022/06/covid-orkanwarnung-teil‑3/ übersetzten Interview und vorallem auch mit der dort verlinkten deutschen Übersetzung der 48-seitigen wissenschaflichten Begründung von Dr. Vanden Bossches dringender Warnung und einem für die Geimpften wohl oft bis meistens tödlichen, noch in diesem Sommer zu erwartenden Covid-Tsunami hinzufüge.
Vor diesem Hintergrund ist die Aufforderung sich impfen zu lassen faktisch eine Aufforderung faktisch sich an einem alles in den Schatten stellenden Massenvernichtungsprogramm zu beteiligen und damit auch noch Selbstmord zu begehen. Das Gesundheitsamt in der Pfalz will also Bußgeld verlangen von Leuten verlangen, die bei diesem Gigaverbrechen nicht mitmachen wollen.
Außerdem schützt die Impfung NICHT davor andere zu infizieren, sondern sie steigert das Risiko sogar, weil die meisten impfstoffinduzierten Antikörper bei Omikron Infektionsverstärkend wirken. Auch können die gegen Covid Geimpften, im Gegensatz zu den vollständig Ungeimpften, nicht mehr zu einer Herdenimmunität beitragen sondern sie verhindern diese sogar.
Nur zur Erinnerung:
Bereits jetzt enthält das Infektionsschutzgesetz in § 22a Absatz 4 folgende Ermächtigung …
„(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Forschung von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Anforderungen an einen Impf-, einen Genesenen- und einen Testnachweis zu regeln. In der Rechtsverordnung darf die Bundesregierung
1. hinsichtlich des Impfnachweises abweichend von Absatz 1 regeln:
a) die Intervallzeiten,
aa) die nach jeder Einzelimpfung für einen vollständigen Impfschutz abgewartet werden müssen und
bb) die höchstens zwischen den Einzelimpfungen liegen dürfen,
b) die Zahl und mögliche Kombination der Einzelimpfungen für einen vollständigen Impfschutz und
c) Impfstoffe, deren Verwendung für einen Impfnachweis im Sinne des Absatzes 1 anerkannt wird, …“
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__22a.html
Bereits jetzt besitzt die Regierung also die Ermächtigung, zu jeder Zeit die Definition von einem „vollständigen Impfschutz zu ändern. Sie kann bestimmen, wie oft man sich in welchem zeitlichen Anstand mit welchen Impfstoffen zu impfen hat, um als „vollständig geimpft“ zu gelten.
In diesem Herbst/Winter mögen noch drei Spritzen reichen. Aber im nächsten Jahr werden es womöglich schon vier oder fünf sein.
Die gesetzliche Grundlage für das Dauer-Impfabo wurde also schon längst geschaffen. Und kaum einer hat es gemerkt.
Habeck: wir machen Sanktionen, damit wir uns schaden.
Demnächst: Wir schalten den Strom ab, damit die Windräder einspeisen können.
Wir liefern kein Gas mehr an Privathaushalte, damit die frieren dürfen.
Firmen zahlen keine Gehälter mehr, damit die Angestellten verhungern dürfen.
Es gibt kein Trinkwasser mehr, damit sie verdursten können.
– Ja, da sind wir angekommen!
Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein: Drohbescheide an nicht geimpfte Pflegekräfte sind rechtswidrig: https://reitschuster.de/post/drohbescheide-an-ungeimpfte-pflegekraefte-sind-rechtswidrig/
@Marc Damlinger: Gab es hier am 15.6. in Verwaltungsgericht: Drohbriefe gegen "ungeimpftes" Pflegepersonal rechtswidrig.
Es gibt inzwischen Einschätzungen, die die Entscheidung nicht für gar so hilfreich halten.
@Marc Damlinger:
Dazu gibt es auch was auf corona-blog.net ...
https://corona-blog.net/2022/06/16/focus-feiert-justiz-hammer-sind-briefe-der-gesundheitsaemter-rechtswidrig-juristin-analysiert-den-beschluss-ergebnis-ernuechternd/
"Vor wenigen Tagen erging ein Beschluss des Verwaltungsgerichts in Schleswig Holstein. Und jetzt verbreiten sich unzählige Gerüchte in Windeseile: die Bescheide der Gesundheitsämter seien allesamt rechtswidrig. Oder: im Gesundheitswesen müsse keiner mehr Angst vor Bußgeldern haben. Ist das wirklich wahr? Margot Lescaux, ehemalige Anwältin, erklärt den Beschluss im Detail und wir greifen vorweg: Zu große Freude ist hier fehl am Platz.
...
Aber bevor man sich jetzt zu früh freut: Warum hält das VG Schleswig-Holstein die Anordnung für rechtswidrig?
Einzig und allein aus dem Grunde, weil sie „in der Form eines Verwaltungsaktes“ ergangen ist.
Das Gericht erörtert dann ausführlich unter Auslegung des IfSG – wörtliche Auslegung / Auslegung nach Sinn und Zweck – warum ein solches Aufforderungsschreiben nicht als Verwaltungsakt ergehen durfte.
Somit hat das Amt nach Auffassung des Gerichtes zwar im Prinzip nichts falsch gemacht – es durfte die Antragstellerin zur Vorlage eines Nachweises auffordern, es durfte auf die Normen des IfSG und die möglichen Rechtsfolgen Bußgeld und/oder Betretungsverbot hinweisen.
Es durfte dies nur nicht in der Form eines VA machen. Hätte das Gesundheitsamt einen schlichten Brief geschrieben, ohne das Wort „Bescheid“, ohne Rechtsbehelfsbelehrung, wäre für das VG hier an dieser Stelle alles in Ordnung gewesen."
Man sollte von den Gerichten hier fairerweise auch nicht zu viel erwarten. Als rechtsprechende Gewalt prüfen sie lediglich, ob bestehende Gesetze eingehalten werden. Sie können diese nicht einfach für unwirksam erklären.
Keine Sorge!
Zumindestens wird mit Ihrer Gesundheit(?) viel Geld verdient und weiter werden.
"Doch nicht alles läuft in Berlin so, wie die Investoren es sich wünschten. Auf die Frage, warum internationale Investoren nicht wirklich in Pflegeheime oder Gesundheitsunternehmen investieren, sagt Stephan Rau: „Es gibt in Berlin viel Widerstand in der Gesellschaft und von Ärzten gegen die Öffnung des Gesundheitswesens für Private Equity-Gesellschaften, es gebe viele Vorurteile gegen diese Art von Investitionen“. Aber Berlin sei trotzdem ein wichtiger Gesundheitsstandort. Zum Beispiel sei die Universitätsklinik Charité in vielen Bereichen eine führende Institution in Deutschland. Der bei ihr tätige Professor Christian Drosten habe zum Beispiel lange nahezu alle maßgeblichen Entscheidungen der Regierung während der Corona-Pandemie geprägt, so Rau."
https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/grosser-geldadel-treff-london-ist-langsam-out-berlin-wird-immer-wichtiger-li.237210
Mit dieser sehr dringend weiterzuuntersuchenden Hypothese hat sich Ihr Case-Manager vom Gesundheitsamt mit Sicherheit nicht beschäftigt. Fragen Sie ihn doch einfach mal, ob er sich darüber informiert hat.
https://sciencefiles.org/2022/06/18/amyloidosis-die-klammer-um-eine-vielzahl-neurodegenerativer-erkrankungen-nach-sars-cov-2-infektion-und-covid-19-impfung/
@Käsemanagement: https://www.corodok.de/aargh-who-stiko/#comment-142947
Es handelt sich mMn um eine plausible Hypothese, die es zu untersuchen gälte. So wie man es früher – in der präSARSCov2-Ära – gemacht hat.
https://threadreaderapp.com/thread/1538367746941272066.html
Verkürzt und eingänglich formuliert lautet diese Hypothese:
"Jabby make meat in brain go bye bye"
@CovaTechnician
Im Übrigen sind die die bereits letztes Jahr zuerst entlassen wurden, allesamt geimpft gewesen sagt eine Bekannte von mir die Krankenschwester ist.
Schönen Sonntag weiterhin.
https://www.tagblatt.de/Nachrichten/Nur-wenige-Bussgelder-bei-Pflege-Impfpflicht-Land-hakt-nach–550151.html
Im Landkreis Tübingen von Landrat Joachim Walter wurden bisher noch keine Bußgelder verhängt, sondern Erinnerungsschreiben verschickt. „Insgesamt gehen wir mit Bedacht und Augenmaß vor, zumal sich bei uns viele Einrichtungen melden, die uns bitten, keine Betretungsverbote zu verhängen“, sagte Walter der dpa. Kliniken befürchten demnach Personalmangel und dass Patienten nicht mehr ausreichend versorgt werden können. Der CDU-Mann sagte: „Aus unserer Sicht wäre es an der Zeit, sich einzugestehen, dass es keinen anderen Weg gibt, als die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen, bevor der bereits bestehende Pflegenotstand vollends eskaliert.“
Die Teil-Impfpflicht sei „ein reines Behördenbeschäftigungsprogramm ohne erkennbar positive Auswirkung auf das pandemische Geschehen“.
https://www.heise.de/tp/features/Ohne-Ungeimpfte-keine-Versorgungssicherheit-Warum-Betretungsverbote-ausbleiben-7146272.html