Pflegeheimbetreiberin klagt vor Bundesverfassungsgericht: Geht hier um die "Freiheit aller Menschen"

Unter die­ser Überschrift ist am 9.5. auf de​.rt​.com ein Interview mit Isabell Flaig zu sehen. Es wird so eingeleitet:

»Es begann damit, dass die Betreiberin zwei­er Seniorenpflegeeinrichtungen im baden-würt­tem­ber­gi­schen Kirchheim unter Teck, Isabell Flaig, von der Stadtverwaltung die Auflage erhielt, Mitarbeiter und Bewohner der Einrichtung drei­mal wöchent­lich auf das Coronavirus testen zu las­sen und dies gegen­über den Behörden zu dokumentieren.

Flaig und ihre Mitarbeiter sahen in den regel­mä­ßi­gen Testungen ohne Krankheitssymptome jedoch eine nicht ver­fas­sungs­kon­for­me Quälerei aller Beteiligten und setz­ten statt­des­sen auf ihr alt­be­währ­tes Hygienekonzept – mit Erfolg. 

Das Verwaltungsgericht Stuttgart urteil­te, dass das Recht auf kör­per­li­che Unversehrtheit (Art. 2 GG) ver­letzt sei, und bestä­tig­te somit die Position der "Rebellin von Kirchheim", wonach die behörd­lich ange­ord­ne­ten Testungen unzu­läs­sig sind. Doch für die Heimbetreiberin geht es mitt­ler­wei­le um mehr. Sie erhob nun Klage vor dem Bundesverfassungsgericht…«

7 Antworten auf „Pflegeheimbetreiberin klagt vor Bundesverfassungsgericht: Geht hier um die "Freiheit aller Menschen"“

  1. Leider ist das Ergebnis einer Verfassungsbeschwerde mit einer Wahrscheinlichkeit von 98% vorhersagbar.
    https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresstatistiken/2019/gb2019/A‑I-1.pdf

    Von den ca. 2% Verfassungsbeschwerden, die "erfolg­reich" sind, sind schät­zungs­wei­se wie­der­um 98% sol­che, bei denen Fehler bei den unter­ge­ord­ne­ten Gerichten aus­ge­macht wur­den, sodass dann dort neu ver­han­delt wer­den muss (mit letzt­end­lich dem­sel­ben Ergebnis wie vorher).

  2. Die Stadtverwaltung ver­ord­net irgend­wel­che Sachen, statt ein­mal in die Beipackzettel der Tests zu schau­en. Da steht über­all mehr oder weni­ger ver­klau­su­liert drin, dass die Tests nicht für das Testen von äußer­lich Gesunden geeig­net sind.

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