Polizei bekräftigt Wohnzimmer-Kontrollen – Jurist hat „erhebliche Zweifel“

»Das Coronavirus soll unter allen Umständen ein­ge­dämmt wer­den. Deshalb sol­len Polizei und Ordnungsamt jetzt auch im Privaten die Regeln des Bundes-Infektionsschutzgesetzes über­prü­fen und bei Verstößen sank­tio­nie­ren. Aber dür­fen die das überhaupt?

Kreis Soest – Ulrich Schorner hat da gro­ße Zweifel. Der Rechtsanwalt aus Möhnesee meint: „Ich hal­te es für unzu­läs­sig, ohne einen rich­ter­li­chen Beschluss eine Wohnung zu betreten.“

Der Jurist wirft wei­te­re Fragen auf. Zum Beispiel die nach der Verhältnismäßigkeit: Darf man wegen eines „Knöllchens“ – also einer Ordnungswidrigkeit wegen des Verstoßes gegen die Schutzverordnung – in Grundrechte ein­grei­fen? Wenn also das Nachbar-Ehepaar zu Besuch ist und ein wei­te­rer auf­merk­sa­mer Nachbar Ordnungsamt und Polizei alar­miert hat, dür­fen die Vertreter der Behörden dann ins Haus?

Polizei-Kontrolle im privaten Raum: Tatsächlich Gefahr im Verzug?

„Das dürf­te unver­hält­nis­mä­ßig sein“, meint Ulrich Schorner. Denn ob bei dem Besuch der Nachbarn tat­säch­lich Gefahr in Verzug sei, das sei doch höchst frag­wür­dig. Nach dem NRW-Polizeigesetz näm­lich sei das Betreten und Durchsuchen von Wohnungen nur unter ganz bestimm­ten Umständen erlaubt, etwa wegen der „Abwehr einer gegen­wär­ti­gen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person“.

Warum das Gesetz dann trotz­dem so ver­ab­schie­det wur­de? Ulrich Schorner: „Ich habe das Gefühl, dass man sei­tens der Exekutive erst­mal Maßnahmen umsetzt und dann abwar­tet, wie die Rechtsprechung ent­schei­den wird.“ Und Ulrich Schorner legt noch nach: Sorge habe er, dass kei­ne Debatten mehr statt­fin­den könn­ten, weil man alles auf dem Altar des Seuchenschutzes opfe­re. „Da wäre mei­nes Erachtens viel mehr Augenmaß gefragt.“

Maike Wolf als Sprecherin der Kreispolizeibehörde in Soest bekräf­tigt der­weil die neu­en Kompetenzen der Polizei. „Wenn wir zum Beispiel zu einer Ruhestörung geru­fen wer­den, dann dür­fen die Kollegen da auch rein und das über­prü­fen“, so Wolf. Aber natür­lich wer­de es nicht so sein, dass man nun von Tür zu Tür gehe und ohne Anlass die Corona-Regeln überprüfe.

Gebe es dage­gen einen Anlass, etwa das Kaffeetrinken eines Ehepaares bei den Nachbarn, „dann wür­den wir da klin­geln und das auch drin­nen über­prü­fen“. Zuständig sei­en aber zunächst wei­ter­hin die Ordnungsämter – und erst bei einem Hilfeersuchen käme die Polizei dann in der Regel ins Spiel.

Corona-Regeln: Diskussion beim Ordnungsamt

Von „rela­tiv hei­ßen Diskussionen“ spricht der­weil Detlef Märte als Leiter des Soester Ordnungsamtes. Die recht­li­che Prüfung hin­sicht­lich des Eindringens in den pri­va­ten Raum ste­he noch am Anfang. Klar jedoch sei, dass die Vertreter des Ordnungsamtes dif­fe­ren­zie­ren müss­ten…«
soester​-anzei​ger​.de (28.4.)

13 Antworten auf „Polizei bekräftigt Wohnzimmer-Kontrollen – Jurist hat „erhebliche Zweifel““

  1. Mal ange­nom­men, wir hät­ten eine nicht nur simu­lier­te Testpandemie (gibt's das über­haupt? Ich zweif­le.): da wäre ein über­füll­tes hei­mi­sches Wohnzimmer wohl das letz­te, was ein Polizist frei­wil­lig nur mit Mäskchen bedeckt betre­ten wür­de, um beim "letz­ten Kaffeekränzchen" der ohne­hin bald Dahinsiechenden zu stören.
    Es geht wohl eher um die Abwehr von Freiheit, Leib und zur Not auch Leben des Bürgers durch die Ordnunghüter…puh.

  2. Die Wohnung in Augenschein zu neh­men wür­de ja gar­nicht reichen,denn wenn sich zB einer im Schrank versteckt,oder in den Keller geht,so müss­te da ja sowas wie eine Hausdurchsuchung ablaufen.Wo soll da die Grenze sein und ohne rich­ter­li­chen Beschluss maxi­mal in Bayern möglich,lt PAG.

  3. Kreis Soest – Ulrich Schorner hat da gro­ße Zweifel. Der Rechtsanwalt aus Möhnesee meint: „Ich hal­te es für unzu­läs­sig, ohne einen rich­ter­li­chen Beschluss eine Wohnung zu betreten.“

    Ganz klar!
    Das ("ohne einen rich­ter­li­chen Beschluss") kann er vergessen.
    So einen rich­ter­li­chen Beschluss gibt es jederzeit.
    Man kennt sich.
    Der Richter reagiert auf bestimm­te Reizwörter (unmit­tel­ba­re Gefahr .o. ä.) und fer­tigt den Beschluss aus.
    Die invol­vier­ten Stellen haben über die Zeit eine Praxis ein­ge­übt, und wis­sen wie man gegen­sei­tig auf­ein­an­der ein­geht und das Procedere "rechts­si­cher" gestaltet.

    Wer meint, es braucht es einen rich­ter­li­chen Beschluss, ist ein nai­ver Dummkopf!!!
    Den Beschluss kriegt er selbst­ver­ständ­lich, kei­ne Sorge.

  4. Man soll­te sich die Polizisten notie­ren, sich bestä­ti­gen las­sen, dass man die Polizisten nur unter Drohung ins Haus gelas­sen hat und ankün­di­gen, sobald das das Gesetz vom Verfassungsgericht kas­siert ist, sind sie dran. Dann gibt es eine Anzeige.

  5. Meine jet­zi­ge Hausärztin, die frü­he­re hat aus Altergründen auf­ge­ge­ben, echau­fier­te sich, als ich vor mei­nem Unfall bei ihr war und wir über die Impfungen und Testungen sprachen.
    Eine Angestellte, die ich zufäl­lig ans Telefon bekam, nor­ma­ler­wei­se ist das Telefon durch zu hohes Aufkommen nicht besetzt, frag­te ich, zu wem das Testzentrum gehört, für das sie am Ende auf dem Band rekla­me gemacht wird. "Das gehört zu unse­rer Praxis."
    Da wer­de ich mir wohl eine ande­re Hausärztin suchen müs­sen, was in heu­ti­ger Zeit ein schwie­ri­ges Unterfangen darstellt.

  6. Jetzt ver­ste­he ich. Wahrscheinlich waren die Durchsuchungen bei dem Weimarer Richter und bei den mas­ken­at­te­stie­ren­den Ärzten gar kei­ne Durchsuchungen, son­dern nur Kontrollbesuche vom Ordnungsamt wegen Verdachts auf Masken- oder Feierverbrechen.

  7. "Gebe es dage­gen einen Anlass, etwa das Kaffeetrinken eines Ehepaares bei den Nachbarn, „dann wür­den wir da klin­geln und das auch drin­nen überprüfen“

    Wie kann man so einen Schwachsinn von sich geben?

  8. NRW-Polizei setzt Drohne gegen Sozialleistungsbetrug ein
    26. Juli 2021 Matthias Monroy
    Neben Bayern gehört Nordrhein-Westfalen zu den Vorreitern beim Einsatz von Polizeidrohnen.
    Nun wer­den damit beim Jobcenter erschli­che­ne Leistungen verfolgt

    Die EU-finan­zier­te Drohne ergänzt die neue unbe­mann­te Ausstattung durch die Landesregierung.
    Auch die Bereitschaftspolizei in Nordrhein-Westfalen soll in die­sem Zusammenhang 76 Quadrokopter ver­schie­de­ner Größen erhalten.
    Laut Innenminister Herbert Reul (CDU) könn­ten die­se zur "Verfolgung von Tätern" in die Luft steigen.
    Gemäß dem geplan­ten neu­en Versammlungsgesetz wäre ihr Einsatz auch im Rahmen von Demonstrationen und Kundgebungen erlaubt.
    https://​www​.hei​se​.de/​t​p​/​f​e​a​t​u​r​e​s​/​N​R​W​-​P​o​l​i​z​e​i​-​s​e​t​z​t​-​D​r​o​h​n​e​-​g​e​g​e​n​-​S​o​z​i​a​l​l​e​i​s​t​u​n​g​s​b​e​t​r​u​g​-​e​i​n​-​6​1​4​7​7​4​2​.​h​tml

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