»Das Coronavirus soll unter allen Umständen eingedämmt werden. Deshalb sollen Polizei und Ordnungsamt jetzt auch im Privaten die Regeln des Bundes-Infektionsschutzgesetzes überprüfen und bei Verstößen sanktionieren. Aber dürfen die das überhaupt?
Kreis Soest – Ulrich Schorner hat da große Zweifel. Der Rechtsanwalt aus Möhnesee meint: „Ich halte es für unzulässig, ohne einen richterlichen Beschluss eine Wohnung zu betreten.“
Der Jurist wirft weitere Fragen auf. Zum Beispiel die nach der Verhältnismäßigkeit: Darf man wegen eines „Knöllchens“ – also einer Ordnungswidrigkeit wegen des Verstoßes gegen die Schutzverordnung – in Grundrechte eingreifen? Wenn also das Nachbar-Ehepaar zu Besuch ist und ein weiterer aufmerksamer Nachbar Ordnungsamt und Polizei alarmiert hat, dürfen die Vertreter der Behörden dann ins Haus?
Polizei-Kontrolle im privaten Raum: Tatsächlich Gefahr im Verzug?
„Das dürfte unverhältnismäßig sein“, meint Ulrich Schorner. Denn ob bei dem Besuch der Nachbarn tatsächlich Gefahr in Verzug sei, das sei doch höchst fragwürdig. Nach dem NRW-Polizeigesetz nämlich sei das Betreten und Durchsuchen von Wohnungen nur unter ganz bestimmten Umständen erlaubt, etwa wegen der „Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person“.
Warum das Gesetz dann trotzdem so verabschiedet wurde? Ulrich Schorner: „Ich habe das Gefühl, dass man seitens der Exekutive erstmal Maßnahmen umsetzt und dann abwartet, wie die Rechtsprechung entscheiden wird.“ Und Ulrich Schorner legt noch nach: Sorge habe er, dass keine Debatten mehr stattfinden könnten, weil man alles auf dem Altar des Seuchenschutzes opfere. „Da wäre meines Erachtens viel mehr Augenmaß gefragt.“
Maike Wolf als Sprecherin der Kreispolizeibehörde in Soest bekräftigt derweil die neuen Kompetenzen der Polizei. „Wenn wir zum Beispiel zu einer Ruhestörung gerufen werden, dann dürfen die Kollegen da auch rein und das überprüfen“, so Wolf. Aber natürlich werde es nicht so sein, dass man nun von Tür zu Tür gehe und ohne Anlass die Corona-Regeln überprüfe.
Gebe es dagegen einen Anlass, etwa das Kaffeetrinken eines Ehepaares bei den Nachbarn, „dann würden wir da klingeln und das auch drinnen überprüfen“. Zuständig seien aber zunächst weiterhin die Ordnungsämter – und erst bei einem Hilfeersuchen käme die Polizei dann in der Regel ins Spiel.
Corona-Regeln: Diskussion beim Ordnungsamt
Von „relativ heißen Diskussionen“ spricht derweil Detlef Märte als Leiter des Soester Ordnungsamtes. Die rechtliche Prüfung hinsichtlich des Eindringens in den privaten Raum stehe noch am Anfang. Klar jedoch sei, dass die Vertreter des Ordnungsamtes differenzieren müssten…«
soester-anzeiger.de (28.4.)
Ich gehe davon aus, dass ich ohne richterlichen Beschluss niemanden hereinlassen muss.
danke-allesdichtmachen 🙂 Videos von Ärzten
https://www.youtube.com/channel/UCXatcyg3cbvAxQ4FRNJ3ygA
Mal angenommen, wir hätten eine nicht nur simulierte Testpandemie (gibt's das überhaupt? Ich zweifle.): da wäre ein überfülltes heimisches Wohnzimmer wohl das letzte, was ein Polizist freiwillig nur mit Mäskchen bedeckt betreten würde, um beim "letzten Kaffeekränzchen" der ohnehin bald Dahinsiechenden zu stören.
Es geht wohl eher um die Abwehr von Freiheit, Leib und zur Not auch Leben des Bürgers durch die Ordnunghüter…puh.
Die Wohnung in Augenschein zu nehmen würde ja garnicht reichen,denn wenn sich zB einer im Schrank versteckt,oder in den Keller geht,so müsste da ja sowas wie eine Hausdurchsuchung ablaufen.Wo soll da die Grenze sein und ohne richterlichen Beschluss maximal in Bayern möglich,lt PAG.
Kreis Soest – Ulrich Schorner hat da große Zweifel. Der Rechtsanwalt aus Möhnesee meint: „Ich halte es für unzulässig, ohne einen richterlichen Beschluss eine Wohnung zu betreten.“
Ganz klar!
Das ("ohne einen richterlichen Beschluss") kann er vergessen.
So einen richterlichen Beschluss gibt es jederzeit.
Man kennt sich.
Der Richter reagiert auf bestimmte Reizwörter (unmittelbare Gefahr .o. ä.) und fertigt den Beschluss aus.
Die involvierten Stellen haben über die Zeit eine Praxis eingeübt, und wissen wie man gegenseitig aufeinander eingeht und das Procedere "rechtssicher" gestaltet.
Wer meint, es braucht es einen richterlichen Beschluss, ist ein naiver Dummkopf!!!
Den Beschluss kriegt er selbstverständlich, keine Sorge.
Mag sein. Aber mit dem Beschluss hat man etwas schriftliches in der Hand und kann ggf. im Nachgang dagegen vorgehen.
Es muss ein Irrtum vorliegen. Nicht das Corona-Virus wird unter allen Umständen eingedämmt, sondern die Grundrechte.
Man sollte sich die Polizisten notieren, sich bestätigen lassen, dass man die Polizisten nur unter Drohung ins Haus gelassen hat und ankündigen, sobald das das Gesetz vom Verfassungsgericht kassiert ist, sind sie dran. Dann gibt es eine Anzeige.
Meine jetzige Hausärztin, die frühere hat aus Altergründen aufgegeben, echaufierte sich, als ich vor meinem Unfall bei ihr war und wir über die Impfungen und Testungen sprachen.
Eine Angestellte, die ich zufällig ans Telefon bekam, normalerweise ist das Telefon durch zu hohes Aufkommen nicht besetzt, fragte ich, zu wem das Testzentrum gehört, für das sie am Ende auf dem Band reklame gemacht wird. "Das gehört zu unserer Praxis."
Da werde ich mir wohl eine andere Hausärztin suchen müssen, was in heutiger Zeit ein schwieriges Unterfangen darstellt.
Es gab in Preußen mal die Kaffeeschnüffler.
Jetzt verstehe ich. Wahrscheinlich waren die Durchsuchungen bei dem Weimarer Richter und bei den maskenattestierenden Ärzten gar keine Durchsuchungen, sondern nur Kontrollbesuche vom Ordnungsamt wegen Verdachts auf Masken- oder Feierverbrechen.
Wie kann man so einen Schwachsinn von sich geben?
NRW-Polizei setzt Drohne gegen Sozialleistungsbetrug ein
26. Juli 2021 Matthias Monroy
Neben Bayern gehört Nordrhein-Westfalen zu den Vorreitern beim Einsatz von Polizeidrohnen.
Nun werden damit beim Jobcenter erschlichene Leistungen verfolgt
Die EU-finanzierte Drohne ergänzt die neue unbemannte Ausstattung durch die Landesregierung.
Auch die Bereitschaftspolizei in Nordrhein-Westfalen soll in diesem Zusammenhang 76 Quadrokopter verschiedener Größen erhalten.
Laut Innenminister Herbert Reul (CDU) könnten diese zur "Verfolgung von Tätern" in die Luft steigen.
Gemäß dem geplanten neuen Versammlungsgesetz wäre ihr Einsatz auch im Rahmen von Demonstrationen und Kundgebungen erlaubt.
https://www.heise.de/tp/features/NRW-Polizei-setzt-Drohne-gegen-Sozialleistungsbetrug-ein-6147742.html