8 Antworten auf „Proaktiv die Inzidenz steigern“

    1. Sie Glücklicher. Ich beden­ke schon nach Florida zu flüch­ten und um poli­ti­sches Asyl zu bitten.
      Geht das eigent­lich bei den Amis, resp. Floridanern?

      1. Ich den­ke, dass auch die höchst­rich­ter­li­che Rechtsprechung klar­ge­stellt hat, dass wir "Querdenker" poli­tisch ver­folgt wer­den. Wenn uns dann dem­nächst noch das Recht auf kör­per­li­che Unversehrtheit genom­men wird, soll­ten auch die Voraussetzungen für Asyl in den USA vor­lie­gen. Da müss­te ich mich aber dem­nächst noch schlau machen; ich spie­le näm­lich auch mit dem Gedanken.

  1. "Berufspendler, die in einem ANDEREN Bundesland beschäf­tigt sind – bei­spiels­wei­se Berlin – GELTEN in Brandenburg ALS Durchreisende. Sie brau­chen KEINEN Testnachweis bei der Einreise, müs­sen Brandenburg aber auf dem SCHNELLSTEN Weg wie­der ver­las­sen." (Herv. d. d. Komm.)

    Wer hat sich das aus­ge­dacht? Verrückt.

  2. Anmerkung:
    Mit eini­gen wich­ti­gen Hinweisen!

    Wie berech­net das LUA die 7‑Tage-Inzidenz für Rheinland-Pfalz und sei­ne Gebietseinheiten?

    Als zen­tra­le Meldestelle für mel­de­pflich­ti­ge Infektionskrankheiten in Rheinland-Pfalz hat das Landesuntersuchungsamt (LUA) die Aufgabe, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letz­ten sie­ben Tagen zu errech­nen, und zwar sowohl für ganz Rheinland-Pfalz als auch für die ein­zel­nen Landkreise und kreis­frei­en Städte. Berechnet wird die 7‑Tage-Inzidenz auf Grundlage der Meldedaten, die von den kom­mu­na­len Gesundheitsämtern erho­ben wer­den. Die Berechnung ori­en­tiert sich an den Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) und folgt einem festen Muster, das hier erklärt wird.
    Meldedaten

    Die 24 Gesundheitsämter des Landes über­mit­teln fort­lau­fend neue Fälle von COVID-19 an das Landesuntersuchungsamt. Hierbei legt das Gesundheitsamt das Meldedatum fest. Es ist defi­niert als Zeitpunkt, zu dem das Gesundheitsamt Kenntnis von einem Infektionsfall erhält und die­sen im elek­tro­ni­schen Übermittlungssystem SurvNet-RKI anlegt. Das Meldedatum ist somit nicht iden­tisch mit dem Zeitpunkt (Datum) der Übermittlung des Meldefalles an das LUA. Der Übermittlungszeitpunkt kann im Einzelfall meh­re­re Tage spä­ter lie­gen, z.B. wenn das Gesundheitsamt nach dem Bekanntwerden eines Falles noch wei­ter ermit­teln muss, um dadurch über­haupt erst die Grundlage für eine Übermittlung zu schaffen.

    Hieraus ergibt sich, dass beim LUA jeden Tag Meldungen mit ver­schie­de­nen Meldedaten ein­ge­hen. Täglich um 14.00 Uhr weist das LUA die Zahl der ins­ge­samt neu ein­ge­gan­ge­nen (über­mit­tel­ten), labor­be­stä­tig­ten Fallmeldungen für das Land und sei­ne Gebietseinheiten als Differenz zum Vortag aus. Hierbei muss beach­tet wer­den, dass sich die­se Differenz um sol­che Meldefälle redu­ziert, die im elek­tro­ni­schen Meldesystem in den letz­ten 24 Stunden durch die Gesundheitsämter sol­che Änderungen erfah­ren haben, dass sie nicht mehr zur Zählung kom­men – so kann es z.B. vor­kom­men, dass ein Fall nach­träg­lich einer ande­ren Gebietseinheit zuge­ord­net wer­den muss, weil das Gesundheitsamt bei sei­nen Recherchen ermit­telt hat, dass die erkrank­te Person mit ihrem Hauptwohnsitz in einem ande­ren Landkreis gemel­det ist. Durch sol­che Qualitätsprüfungen und Datenbereinigungen der Gesundheitsämter kann es gele­gent­lich vor­kom­men, dass bereits über­mit­tel­te Fälle im Nachhinein kor­ri­giert bzw. wie­der gelöscht werden.
    Berechnung der 7‑Tage-Inzidenz

    Die 7‑Tage-Inzidenz wird aus der Zahl der Meldungen mit Meldedatum inner­halb der letz­ten 7 Tage ab dem Berichtstag berech­net. Nicht alle Meldungen, die in den zurück­lie­gen­den 7 Tagen als Differenz neu an das Landesuntersuchungsamt über­mit­telt wur­den, flie­ßen in die­se Berechnung ein. Dies liegt dar­an, dass ein nicht unbe­deu­ten­der Anteil von ein­ge­hen­den (d.h. an das LUA über­mit­tel­ten) Meldungen mit einem Meldedatum ver­se­hen ist, das nicht inner­halb die­ses 7‑Tageszeitraums liegt.

    Das LUA errei­chen immer wie­der Nachrichten von Bürgerinnen und Bürgern, die die Inzidenz für ihren Landkreis selbst auf Basis der täg­li­chen ver­öf­fent­lich­ten Differenzen errech­nen möch­ten. Die unten­ste­hen­de Tabelle zeigt, dass die Berechnung der 7‑Tage-Inzidenz auf Grundlage der vom LUA ver­öf­fent­lich­ten Tagesdifferenzen regel­haft zu hohe Inzidenzwerte liefert.

    Hier gibt es die Tabelle zum fol­gen­den Rechenbeispiel (jpeg)
    https://​lua​.rlp​.de/​f​i​l​e​a​d​m​i​n​/​l​u​a​/​D​o​w​n​l​o​a​d​s​/​C​o​r​o​n​a​/​U​E​b​e​r​s​i​c​h​t​_​B​e​r​e​c​h​n​u​n​g​_​7​-​T​a​g​e​-​I​n​z​i​d​e​n​z​_​n​e​u​.​jpg

    Beispielsweise erge­ben sich für Samstag den 30.01.2021 auf Grundlage der Summe der Tagesdifferenzen in den letz­ten 7 Tagen (3. Spalte von links, roter Rahmen) 226+700+606+667+604+384+469 = 3.656 an das Landesuntersuchungsamt über­mit­tel­te Meldefälle. Betrachtet man aber die Änderungen nach Meldedatum inner­halb des 7‑Tageszeitraums (far­bi­ge Felder, grü­ner Rahmen), fal­len nur die Meldedaten von 139+497+608+673+695+337+256 = 3.205 Fällen in den 7‑Tages-Zeitraum ab Berichtstag.

    Entsprechend beträgt die vom LUA ver­öf­fent­lich­te Inzidenz (3.205 /4.093.903) x 100.000 = 78,3/100.000, also 11,0 /100.000 weni­ger als eine Berechnung auf Basis der Tagesdifferenzen über­mit­tel­ter Fälle, die einen 7‑Tages-Inzidenzwert von 89,3/100.000 ergibt. Gleiches gilt für die Berechnung in den ein­zel­nen Gebietseinheiten, d.h. Kreisen und kreis­frei­en Städten. Aufgrund der gerin­ge­ren Bevölkerung und damit Bezugsgröße für die Berechnung der Inzidenz machen sich klei­ne­re Abweichungen dort mit­un­ter noch stär­ker bemerkbar.

    Da Außenstehende nicht das Meldedatum zu jeder ein­zel­nen Meldung haben, ist für sie die Berechnung der 7‑Tage-Inzidenz nur annä­hernd mög­lich. Eine Berechnung auf Grundlage der Tagesdifferenz führt fast immer zu einer Überschätzung der Inzidenzwerte.

    https://lua.rlp.de/de/unsere-themen/lexikon/lexikon‑c/coronavirus-7-tage-inzidenz/

    25.03.2021 | Infektionsschutz
    Coronavirus SARS-CoV‑2: Aktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz
    https://​lua​.rlp​.de/​d​e​/​p​r​e​s​s​e​/​d​e​t​a​i​l​/​n​e​w​s​/​N​e​w​s​/​d​e​t​a​i​l​/​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​-​s​a​r​s​-​c​o​v​-​2​-​a​k​t​u​e​l​l​e​-​f​a​l​l​z​a​h​l​e​n​-​f​u​e​r​-​r​h​e​i​n​l​a​n​d​-​p​f​a​lz/

  3. Maurizio Bach Prof. Dr. Maurizio Bach ist Senior-Professor für Soziologie an der Europa Universität Flensburg und Professor Emeritus der Universität Passau. 

    28 March 2021
    Angst und Politik in der Pandemie
    Das Damoklesschwert der Inzidenzzahlen und die Fallstricke der Lockdown-Politik

    Die Corona-Krise hat ein gesell­schaft­li­ches Klima der Angst geschaf­fen, wie seit Kriegszeiten nicht mehr. Angst ist hoch­gra­dig wirk­sam, wenn es dar­um geht, bei ernst­haf­ten Gefahren für die Gesellschaft Normenkonformität in der Bevölkerung zu erzie­len und ein­schnei­den­de Verhaltensänderungen zu bewirken.
    https://​ver​fas​sungs​blog​.de/​a​n​g​s​t​-​u​n​d​-​p​o​l​i​t​i​k​-​i​n​-​d​e​r​-​p​a​n​d​e​m​ie/

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