Laschets Rache

»NRW setzt Coro­na-Auf­la­gen für Han­del wie­der in Kraft
 Die Lan­des­re­gie­rung hat die vom Ober­ver­wal­tungs­ge­richt auf­ge­ho­be­nen Beschrän­kun­gen im Ein­zel­han­del mit einer Über­ar­bei­tung der Coro­na-Ver­ord­nung wie­der in Kraft gesetzt. Der Gel­tungs­be­reich wur­de ausgeweitet.

Für Schreib­wa­ren­ge­schäf­te, Buch­hand­lun­gen und Gar­ten­märk­te bedeu­tet die Neu­re­ge­lung schär­fe­re Auf­la­gen, wie das NRW-Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um am Mon­tag mitteilte.

In einer Mit­tei­lung heißt es: Da das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt eine unzu­läs­si­ge Ungleich­be­hand­lung dar­in gese­hen hat, dass Schreib­wa­ren­ge­schäf­te, Buch­hand­lun­gen und Gar­ten­märk­te ab dem 8. März ohne die­se Beschrän­kun­gen öff­nen durf­ten, gel­ten die Pflicht zur Ter­min­ver­ein­ba­rung und die 40qm-Begren­zung mit der jetzt geän­der­ten Ver­ord­nung auch für die­se Geschäfte.

Minis­ter Lau­mann wird wie folgt zitiert: „Die Lan­des­re­gie­rung setzt die Maß­ga­ben des Gerichts kon­se­quent um. Damit wer­den aus Gleich­heits­grün­den auch für Schreib­wa­ren­lä­den, Buch­hand­lun­gen und Gar­ten­märk­ten Ter­min­ver­ein­ba­rungs­lö­sun­gen vor­ge­se­hen. Wich­tig ist, dass das Gericht grund­sätz­lich die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit unse­rer Maß­nah­men erneut bestä­tigt hat. Alles Wei­te­re ist nach der heu­ti­gen Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz zu entscheiden.“…

Zahl­rei­che Händ­ler abseits des Lebens­mit­tel­han­dels waren mit Kla­gen zunächst gegen die Schlie­ßun­gen ihrer Geschäf­te und dann auch gegen die Auf­la­gen für ihre Öff­nun­gen vor­ge­gan­gen. Dem Bran­chen­ver­band HDE zufol­ge lagen im Lock­down die Umsatz­ver­lus­te bei rund 700 Mil­lio­nen Euro am Tag… «
https://​rp​-online​.de/​p​a​n​o​r​a​m​a​/​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​/​n​r​w​-​s​e​t​z​t​-​c​o​r​o​n​a​-​a​u​f​l​a​g​e​n​-​f​u​e​r​-​h​a​n​d​e​l​-​w​i​e​d​e​r​-​i​n​-​k​r​a​f​t​_​a​i​d​-​5​6​9​4​2​403

18 Antworten auf „Laschets Rache“

  1. Falsch, die Ein­schrän­kun­gen tre­ten ab Mor­gen 23.01.2021 0 Uhr wie­der in Kraft!

    RP, aber auch WDR, Deutsch­land­funk und ande­re Medi­en haben falsch berich­tet. Nach­dem ich es beim DLF und WDR ange­mahnt hat­te fand ich, das die Tages­schau rich­tig berichtet:

    >> Die nord­rhein-west­fä­li­sche Lan­des­re­gie­rung hat die vor­über­ge­hend auf­ge­ho­be­ne Coro­na-Beschrän­kun­gen im Ein­zel­han­del mit einer Über­ar­bei­tung der Coro­na-Ver­ord­nun­gen wie­der in Kraft gesetzt. Das gilt ab dem mor­gi­gen Dienstag.<<
    https://​www​.tages​schau​.de/​n​e​w​s​t​i​c​k​e​r​/​l​i​v​e​b​l​o​g​-​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​-​m​o​n​t​a​g​-​1​8​5​.​h​t​m​l​#​N​R​W​-​s​e​t​z​t​-​C​o​r​o​n​a​-​A​u​f​l​a​g​e​n​-​f​u​e​r​-​H​a​n​d​e​l​-​w​i​e​d​e​r​-​i​n​-​K​r​aft

    In NRW gab es auch 2020 die fal­sche Bericht­erstat­tung um Kon­takt­ver­bo­te – die es nie gab. Kon­takt­ver­bot ist ein Voka­bu­lar des Poli­zei­rechts, wenn jemand in der Fami­lie gewalt­tä­ti­ge war und als Gefähr­der für die Fami­lie ein­ge­stuft wird, wird ihm ein Kon­takt­ver­bot, d.h. ein Nähe­rungs­ver­bot für eine Wohnung/Haus erteilt. 

    Die heu­ti­ge Pres­se­mit­tei­lung des MAGS sug­ge­riert etwas, aber es sind die Jour­na­lis­ten, die grob falsch berich­tet haben, dabei steht klar in der Coro­naschutz­ver­ord­nung gül­tig ab 23.März 2021. Wenn man dass nicht Ver­steht, könn­te man bei den Behör­den nach­fra­gen, ab wann gilt das?
    Bei die­ser Fra­ge muß man an 1989 den­ken und dass darm­a­ls die Jour­na­lis­ten klar mehr Inter­es­se für die Frei­heit der Men­schen hat­ten, als an der Unter­stüt­zung der Regierung.

    Wäh­rend ich hier im Rhein­land Mit­tags ohne Kon­takt­nach­ver­fol­gung ein­kau­fen konn­te wur­de mir Nach­mit­tags der Zutritt zu einem sehr wenig besuch­ten Tex­til­ge­schäft mit Ver­weis auf Click und Coll­ect ver­wehrt, bei einem ande­ren gro­ßen Geschäft wur­de ich zur Anga­be von Name, Adres­se und Tele­fon­num­mer genö­tigt, obwohl es aktu­ell bis Mit­ter­nacht hier­zu in NRW kei­ne gesetz­li­che Grund­la­ge gibt, es also Daten­schutz­ver­let­zun­gen sind.

    Der WDR berich­te­te dass die Ent­schei­dung des OVG nur 3 Stun­den lang galt, nach­zu­hö­ren z.B. hier:
    https://​www​.tages​schau​.de/​n​e​w​s​t​i​c​k​e​r​/​l​i​v​e​b​l​o​g​-​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​-​m​o​n​t​a​g​-​1​8​5​.​h​t​m​l​#​N​R​W​-​s​e​t​z​t​-​C​o​r​o​n​a​-​A​u​f​l​a​g​e​n​-​f​u​e​r​-​H​a​n​d​e​l​-​w​i​e​d​e​r​-​i​n​-​K​r​aft

    Gül­tig ist die vor­läu­fi­ge Enschei­dung aber vom Frei­tag 19.03. bis 23.03.2021 0 Uhr.

    Pres­se­mit­tei­lung OVG NRW:
    https://​www​.ovg​.nrw​.de/​b​e​h​o​e​r​d​e​/​p​r​e​s​s​e​/​p​r​e​s​s​e​m​i​t​t​e​i​l​u​n​g​e​n​/​2​2​_​2​1​0​3​2​2​/​i​n​d​e​x​.​php

    Geän­der­te Coro­na-Schutz­ver­ord­nung NRW, gül­tig ab 23.03.2021:
    https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021–03-22_coronaschvo_ab_23.03.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf

    Sozia­le Zukunft statt Gre­at Reset – jeden Sams­tag, Bonn, 14 Uhr Münsterplatz!
    http://​www​.coro​na​-demo​.de

  2. Wenn die eine Sei­te Geset­ze und Ver­ord­nun­gen erlas­sen kann, wie sie will, haben Gerich­te kei­ne Chan­ce (wenn sie die­se über­haupt wol­len). Das ist auch das Ver­sa­gen der Rechts­an­wäl­te. Aus­ser mar­ki­ger Wor­te und Ver­spre­chun­gen, kann da nichts kom­men; denn sie brau­chen Gerich­te, die ihre Ansich­ten umset­zen. Die­se Gerich­te sind poli­tisch abhän­gig und so schliesst sich der Kreis. Wenn schon Hub­schrau­ber über Kin­dern krei­sen, kann wohl nicht mehr von man­geln­der Gewalt­be­reit­schaft der Regie­rung gespro­chen wer­den. Von den Dif­fa­mie­run­gen der Öffent­lich Recht­li­chen, gegen­über Fach­leu­ten, wel­che die Mei­nung der Men­schen bestimmt, ganz zu schwei­gen. Demo­kra­tie und Men­schen­rech­te "haben fer­tig"! Wir SIND im Totalitarismus.

    1. @M.K.: Die infan­ti­le Reak­ti­on auf das Gerichts­ur­teil wird dem Laschet aber /sehr/ vie­le Stim­men kos­ten. Das ver­gibt ihm der Mit­tel­stand /nie/. Die CDU hat auf­ge­hört, eine Volks­par­tei zu sein. Laschet kann sei­ne Kanz­ler­schaft vergessen.

    2. In unse­rem Fal­le kann man es etwas abge­schwächt Olig­ar­chie nen­nen. Bis zum Tota­li­ta­ris­mus sind es nur noch ein paar Schritt­chen. B.G. wirds schon schaffen…

  3. Kon­zern­tech­ni­scher Faschis­mus und "poli­ti­sche" Des­po­tie; Staats­ter­ro­ris­mus, sag ich doch ständig…

    Das ist mas­sen­mör­de­ri­scher Krieg von oben nach unten.

    Die Fra­ge ist, wann die eska­la­ti­ve Initi­al­zün­dung kommt und was die­se sein wird, denn die kon­zern­po­li­ti­schen Staats­ter­ro­ris­ten gehen nicht frei­wil­lig, son­dern wer­den immer radi­ka­ler, so viel steht fest…
    _

    t.me/Artikel_20_4_GG

    1. @Andreas Johan­nes Berch­told: Das Schlie­ßen von Geschäf­ten ist für vie­le Gewer­be­trei­ben­de exis­ten­ti­ell bedroh­lich. Einen Mas­sen­mord dar­aus zu machen, ist extrem weit hergeholt.

      1. Was ist los ?

        Die voll­kom­men obso­let Geimpf­ten sind natut­lich gemeint,die dar­an ster­ben. Zudem die durch Maul­korb­ter­ror und Exis­tenz­ver­nich­tung zum Suzid getrie­be­nen Menschen.

        Was soll der ire­lei­ten­de Quatsch ?

  4. Ich wür­de den Men­schen, die sich an vor­aus­ei­len­dem Gehor­sam ergöt­zen, gern ein Exem­plar von Hein­rich Manns
    "Der Unter­tan" an die Bir­ne werfen …
    (natür­lich gehe ich mit Büchern nicht so um 😉 )

  5. "Rechts­staat".

    Im Lud­wigs­bur­ger Urteil stand dazu auch was drin; dass "Regeln", die sich qua­si wöchent­lich, täg­lich oder gar über Nacht ändern, also vor allem in Gestalt eines Ver­ord­nungs­re­gimes, wel­ches sich auch noch zusätz­lich auf inzwi­schen Tau­sen­de ergän­zen­de All­ge­mein­ver­fü­gun­gen (blo­ße Ver­wal­tungs­ak­te) in Städ­ten und Krei­sen stützt (und die selbst die meis­ten Beam­ten nicht ken­nen), nicht mit dem Rechts­staats­prin­zip nach Arti­kel 20 (3) GG ver­ein­bar sind. Allein schon wegen deren kur­zer Gel­tungs­dau­er und des de fac­to unmög­li­chen Rechts­schut­zes gem. Arti­kel 19 (4) in den Eilverfahren.

    Neben­bei ist das natür­lich auch wie­der eine schal­len­de Ohr­fei­ge für die Judi­ka­ti­ve. Wobei die so tief im End­darm der Exe­ku­ti­ve steckt, dass die das natür­lich nicht als Sol­che emp­fin­den und evtl. mal "auf­müp­fig" würde.

    Ohne den Arti­kel 20 (4) end­lich mit Leben zu fül­len, kom­men wir da nicht mehr raus.

    1. @ DS-pek­ti­ven,

      fin­de Arti­kel 20(4) immer schwie​rig​.Ist doch mehr Ver­fas­sungs­ly­rik und zur Beru­hi­gung der Nai­ven gedacht. Wie soll­te Wider­stand aus­se­hen? „Zu den Waf­fen!!“? Na eher nicht! Glau­be es gibt immer noch die Mög­lich­keit durch mehr Öffent­lich­keit und Infor­ma­tio­nen eine rele­van­te Men­ge die nicht auf Demos ver­kloppt wer­den kann zu mobilisieren.
      Forist Some1 ist ein Bei­spiel wie man sowas macht. Hut ab vor sei­nem Enga­ge­ment und sei­nen Fähigkeiten.
      Trotz­dem muss ich ein­ge­ste­hen, daß wir noch nie so nah am 20(4)er dran waren, irgend­was muss bald pas­sie­ren. Schwie­rig schwierig…

      1. Man könn­te ihn auch so deu­ten, dass man sich , über alle gel­ten­den Ver­ord­nun­gen hin­weg­setzt. Zivi­ler Unge­hor­sam. Sich nicht dar­an hal­ten. In Gewahrs­am­nah­me pro­vo­zie­ren. Gast­stät­ten öff­nen. Fuss­ball­spie­le orga­ni­sie­ren Leh­rer könn­ten Kin­der in Parks unterrichten,unangemeldete Ver­an­stal­tun­gen abhal­ten usw. Das wären zumin­dest gewalt­freie Ver­su­che irgend­et­was zu ändern. Man muss sich aber dar­über im Kla­ren sein, dass dies per­sön­li­che nega­ti­ve Kon­se­quen­zen haben wird. Irgend­wann in naher Zukunft soll­te damit aber ange­fan­gen wer­den. oder man fin­det sich damit ab, dass man sein Leben nicht mehr selbst bestimmt und der Staat bestimmt wei­ter­hin , wohin du dich bewe­gen und ob du Mit­men­schen tref­fen darfst. Imp­fen und mas­ken­tra­gen gibt's on Top. Ach ja und Inter­net für immer,als Sozi­al­kon­takt Ersatz. Kann man sich aus­su­chen. Ohne Ein­satz und die Bereit­schaft etwas auf­zu­ge­ben geht's , mei­ner Mei­nung nach ,nicht mehr. Was die Demo s anbe­langt: frü­her hat­ten Leu­te bei Bereit­schaft gezeigt. Fried­li­cher Pro­test bedeu­te­te schon immer, dass ledig­lich die Pro­tes­tie­ren­den fried­lich geblie­ben sind.

      2. Das kommt schon dar­auf an, wie man "Waf­fen" defi­niert. Wenn ich mich in die­sem Land bereits wegen pas­si­ver "Schutz­be­waff­nung" straf­bar mache, wenn ich mir Pro­tek­to­ren anzie­he, damit es nicht so weh­tut, wenn die Poli­zei mich auf einer (bis dahin) fried­li­chen Demo nie­der­knüp­pelt und ihre Hun­de auf mich hetzt, könn­te man sicher Stun­den dar­über phi­lo­so­phie­ren, was denn nun die Begrif­fe "Waf­fen", "Gewalt" oder "Wider­stand" bedeu­ten. Rechts- und grund­ge­setz­wid­ri­ge Poli­zei- und Staats­ge­walt ist sel­ber straf­bar, sie begrün­det gar ein Not­wehr­recht im Sin­ne des StGB.

        Wer meint, die­ser glo­ba­le, durch­ge­plan­te Putsch, die­se gezielt geschaf­fe­ne Mas­sen­psy­cho­se wür­de sich von allei­ne auf­lö­sen, wird am Ende voll­stän­dig unter­jocht – oder ver­nich­tet. Ein Ter­ror­re­gime die­sen Aus­ma­ßes wird nicht von ein paar Cum­ba­ja-Demos und auch nicht von einer hand­voll Auf­klä­rung betrei­ben Wol­len­der (was ich übri­gens auch ver­su­che) zu Fall gebracht. An Bös­ar­tig­keit ist das, was der­zeit läuft, mit dem Ter­ror der Nazis zu ver­glei­chen. Und die haben sich das mit dem Holo­caust nicht auch noch­mal anders über­legt, weil man ihnen nur nicht genü­gend Herz­chen gezeigt hät­te. Um deren Regime zu been­den, muss­te erst halb Euro­pa in Schutt und Asche gelegt werden.

          1. Ich grü­ße dich dann aus Flo­ri­da, wenn du im Con­zen­tra­ti­ons­la­ger auf die "Imp­fung" wartest.

            Und selbst wenn: Feu­er bekämpft man auch mal mit Feu­er. Die Zeu­gen Coro­nas soll­ten vor dem, was hier geschieht, mehr Angst haben, als vor dem Todes-Schnupfen.

  6. Im Arti­kel 20(4) steht nichts von Waf­fen und so ist es wohl auch nicht gemeint. Ralf Lud­wig hat­te dazu mal was erklärt. Ich glau­be, es war in dem Video, wo er mit dem Demo­an­mel­der in Bre­men gespro­chen hat.

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