In einem Schreiben vom 15.12. an Christian Drosten fordert die Kanzlei Fuellmich ihn auf:
»Wir machen hiermit namens und im Auftrag unserer Mandantin einen Teilbetrag von € 50.000 geltend. Wir fordern Sie namens und im Auftrag unserer Mandantin auf, diesen Betrag zu unseren Händen auf das im Briefkopf angegebene Bankkonto an unsere Mandantin zu zahlen, Empfangsvollmacht wird anwaltlich versichert. Ihrer Zahlung sehen wir entgegen bis zum
22.12.2020
Unsere Mandantin behält sich die Geltendmachung von Ansprüchen, welche über diesen zunächst geforderten Betrag hinausgehen, ausdrücklich vor…
Wir fordern Sie daher auf, ebenfalls bis zum
22.12.2020
die diesem Schreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.«
Das vollständige Schreiben kann hier gelesen werden.
Zum Thema
Die Fuldaer Zeitung hat heute eine, wie ich finde, sehr faire Tatsachendarstellung von Füllmich veröffentlicht:
https://www.fuldaerzeitung.de/panorama/corona-luege-reiner-fuellmich-christian-drosten-rki-lothar-wieler-goettingen-anwalt-virologe-lockdown-90096522.html
LESENSWERT!
Es scheint, als
@some1: Das ist zwar ein alter Artikel, dem sie immer das aktuelle Datum geben, trotzdem lesenswert.
Yepp, so steht es da ja auch:
"Das Interview mit Dr. Reiner Füllmich wurde Anfang November 2020 geführt. Es ist am 11. November 2020 in der gedruckten Fuldaer Zeitung erschienen und ebenfalls am 11. November 2020 in einer leicht gekürzten Version online auf fuldaerzeitung.de."
Damals war die Fassung allerdings noch gekürzt.
Das ist mir bei der Fuldaer Zeitung auch schon aufgefallen, dass da immer wieder alte Artikel über eine Neudatierung bei Google-News nach vorne gespült werden.
… Es scheint, als würde dieses Land ganz langsam und allmählich aus der Schockstarre erwachen. (sollte da noch stehen)
RA Fuellmich hat´s getan! Endlich !! :-))
Habe mir die 18 Seiten reingezogen.
"+": auch für (die meisten) Laien gut verständlich -
"erkauft" durch:
"-": überwiegend vom Jurisprudenz-Sprech abweichende Formulierung, die sicher von "Faktencheckern" und Dr.ostens Rechtsbeiständen entsprechend hämisch kommentiert werden. Könnte auch Einfluss auf die Entscheidung eines Berliner Gerichts haben …
Vielleicht ist auch die süffisante Bemerkung auf Seite eins; "wenn es denn eine Pandemie ist" eher ungeschickt. Schließlich ist der Begriff "Pandemie", bis auf dessen griechische Herkunft eher unbestimmt (schließlich hat die WHO ‑noch- keine Deutungshoheit über die deutsche Sprache).
Aber schaunmermal.
@Kassandro
Das ist noch keine Klageschrift, sondern ein Schreiben an einen Virologen – Dr. Osten soll ja verstehen, was man von ihm will. Da ist barrierefrei angesagt.
@some1
OK. mea culpa!
🙂
Es ist zu guter Letzt (s.S. 18) eine strafbewehrte Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung mit vorangestellter, 17 seitiger Sachverhaltsdarstellung.
Wie auch immer
MfG
Ich dachte auch, wenn es an die Klageschrift geht, sollte er von Fachleuten gegenlesen lassen. (Bsp: Man "sucht" nicht nach Primern.)
Aber Juristen – auch Richter – haben ihre ganz eigene Art zu denken, da steigt unsereins sowieso nicht hinter. Vielleicht gut so.
Go on, Reiner …
Sollte der Tag kommen, dass der Kläger ( green mango GmbH ) wieder aufmacht, lasst uns dort eine riesen Party machen – es ist nämlich Europas größte Karaoke-Bar mit deutsch-thailändischer Küche.
https://greenmango24.de
Ich bin dabei. Die Bar merk ich mir!
Bravo, das ist doch schon mal eine gute Meldung! Freue mich!
Das ist der Auftakt zur Klage! So etwas sollte gleichzeitig in vielen Ländern Europas oder der ganzen Welt stattfinden! Ein Sturm der Entrüstung und Hinterfragung, auch vor Gerichten mit entsprechender Pressemeldung! Dann steht der Kaiser da und ist nackt!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Super gemacht! Vielen Dank, so wird‘s was.
Ist diese Strategie nicht fehlerhaft? Was passiert wenn Dr.osten 50.000 Euro zahlt? Ist die Klage dann weg? Für Drosten ist das sicher nicht viel Geld…
Fuellmich klagt nicht selbst sondern im Namen seines Mandanten einer GmbH die in Berlin eine Karaoke bar betreibt.
Falls Drosten seine Aussagen nicht widerruft darf ab dem 22.12.2020 der "Karaoke GmbH" *jeden Tag* 50.000 Euro zahlen. Mal sehen wie lange er das durchhält. Vermutlich wird ihm jedoch sein Arbeitgeber die landeseigene Charite zu Hilfe kommen, deren Verluste trägt der Steuerzahler und damit würden die Verluste wieder mal sozialisiert zu Gunsten der klagenden Barbetreiber.
Großartig! Falls er 50000 € zahlt ist das in mindestem einem Punkt ein Eingeständnis. Wird er nicht tun.
Danke, Herr Füllmich, lassen Sie nicht locker. Freue mich auf die morgige Sitzung Nr. 32 des Stiftung-Corona-Ausschusses mit dem Titel "Seele des Menschen wie gleichst du dem Wasser". Bin gespannt, wer alles dabei ist.
Danke an den Macher dieser Seite Corona Doks. Habe sie erst vor kurzem entdeckt. Viele interessante und aufschlussreiche Beiträge. Weiter so. Nicht locker lassen, dieser Wunsch gilt auch für Sie, Herr Aschmoneit.
Konsequenterweise müsste der zurecht an Herrn Drosten gerichtete Schriftsatz zeitnah auch allen relevanten Entscheidungsträgern aus Politik und Medizin, per registrierter Post, zur Kenntnis gebracht werden.
Wer nach Erhalt des Schriftsatzes von Dr. Fuellmich immer noch an den bis dato unwissenschaftlichen und deshalb die Volksgemeinschaft schädigenden Empfehlungen des Herrn Drosten festhält, macht dies somit nachweislich absichtlich, weil "wissentlich"
Wie auch immer
MfG
Oh, das wird interessant! Ich stelle folgender These keine Gewissheit!) auf: Fuellmich wird KEINE Klage einreichen. Er zieht eine Show ab, drückt sich dann aber.
Werden wir ja gemeinsam ab dem 22.12.2020 verfolgen können 🙂
Sollte ich irren, freue ich mich schon auf die Gerichtsentscheidung.
Die Gefahr, dass Jemand bloß 'ne Show abzieht, schlimmstenfalls für Geld, ist immer und für alle möglichen Gelegenheiten denkbar; gibt aber auch genügend Beispiele, wo bloß der Anschein trügte.
Abwarten und Tee-trinken ist angezeigt
Wie auch immer
MfG