Rodelverbot in Holzminden. Bis zu 25.000 € Strafe

»Als ers­ter Land­kreis in Nie­der­sach­sen hat Holz­min­den das Betre­ten meh­re­rer Rodel­wie­sen ver­bo­ten. Von heu­te bis vor­erst nächs­ten Mitt­woch wur­den per All­ge­mein­ver­fü­gung meh­re­re Rodel­hän­ge im Weser­berg­land gesperrt. Dar­un­ter sind Berei­che des Höhen­zu­ges Hoch­sol­ling, des Hils, des Iths sowie ein Stück des Köter­ber­ges. Wer sich nicht dar­an hält, dem kann ein Buß­geld von bis zu 25.000 Euro dro­hen, wie es in der All­ge­mein­ver­fü­gung heißt.

Bereit­schafts­po­li­zei und zusätz­li­che Ord­nungs­kräf­te kontrollieren
Es gehe dar­um, grö­ße­re Men­schen­an­samm­lun­gen zu ver­mei­den, begrün­de­te Land­kreis­spre­cher Peter Drews die Maß­nah­me. Man wol­le nicht den Men­schen ver­bie­ten, Schnee und die Natur zu genie­ßen, sag­te er NDR 1 Nie­der­sach­sen. Um die Ver­bo­te durch­zu­set­zen, mobi­li­siert der Land­kreis Mit­ar­bei­ter der Ord­nungs­äm­ter – auch von den Gemein­den, in denen gar kei­ne Rodel­hän­ge gesperrt sind. Die Poli­zei Holz­min­den setzt zudem zusätz­lich Bereit­schafts­po­li­zis­ten aus Göt­tin­gen ein.

Appell im Harz: "Blei­ben Sie zu Hause"
Auch ande­re Win­ter­sport­re­gio­nen haben Vor­keh­run­gen getrof­fen, um Tages­aus­flüg­ler abzuhalten.

Im Harz hat der Land­kreis Gos­lar den Ver­leih von Win­ter­sport­ge­rä­ten an Wochen­en­den ver­bo­ten. Zudem sol­len auch hier deut­lich mehr Poli­zis­ten und Ord­nungs­kräf­te ein­ge­setzt wer­den. Wenn die Park­plät­ze im Harz voll sind, sol­len auch Stra­ßen gesperrt wer­den – etwa die Bun­des­stra­ße 4 von Bad Harz­burg nach Torf­haus. "Unser obers­ter Appell ist wei­ter: Blei­ben Sie zu Hau­se", sag­te Kreis­spre­cher Maxi­mi­li­an Stra­che. Sper­run­gen von Flä­chen im Wald oder Rodel­hän­gen hat der Land­kreis dage­gen aus­ge­schlos­sen. Die­se sei­en im weit­läu­fi­gen Harz weder mach­bar noch ver­hält­nis­mä­ßig, sag­te Land­rat Tho­mas Brych (SPD) bereits am Donnerstag.

Lage im Deis­ter unter Beobachtung
Auch im Deis­ter ist der­zeit kein Rodel­ver­bot geplant. "Wir beob­ach­ten die Situa­ti­on aber wei­ter", sag­te eine Spre­che­rin der Regi­on Hannover…«

Zu lesen bei ndr​.de. Müs­sen die Aus­ga­ben für die leer­ste­hen­den Impf­zen­tren her­ein­ge­holt werden?

Wei­te­re Mel­dun­gen dort:

https://​www​.ndr​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​n​i​e​d​e​r​s​a​c​h​s​e​n​/​h​a​n​n​o​v​e​r​_​w​e​s​e​r​-​l​e​i​n​e​g​e​b​i​e​t​/​Z​u​-​v​i​e​l​e​-​A​u​s​f​l​u​e​g​l​e​r​-​E​r​s​t​e​r​-​L​a​n​d​k​r​e​i​s​-​e​r​l​a​e​s​s​t​-​R​o​d​e​l​v​e​r​b​o​t​,​s​c​h​n​e​e​3​2​1​6​.​h​tml

17 Antworten auf „Rodelverbot in Holzminden. Bis zu 25.000 € Strafe“

  1. Bei der Bild auf You­tube gibt es aktu­ell auch wie­der eine Per­le: Auf dem Thumb­nail zu einem Video über »über­füll­te« Kre­ma­to­ri­en ist zu lesen »Pro Monat 750 Ton­nen Verstorbene«.
    Immer wenn man denkt, zum The­ma Framing der Medi­en sei alles gesagt, fällt Redakteur*innen noch etwas bes­se­res ein.
    Was ist wohl die nächs­te Maß­ein­heit, in der die Toten gemes­sen wer­den, oder sind die Gren­zen der Fan­ta­sie lang­sam erreicht?

  2. "Blei­ben Sie zu Hau­se" als ich die­sen Appell zum ers­ten mal gehört habe war mir klar, hier geht es um eines garan­tiert nicht: Gesundheit.

  3. Der Krieg per Stra­ßen­sper­ren scheint eröffnet:
    Wenn es dar­um geht, Men­schen den Spaß im Schnee zu ver­der­ben, dann erfol­gen sie von der Poli­zei; wenn es dar­um geht, sei­nen Unmut gegen die Coro­na-Poli­tik aus­zu­drü­cken, erfol­gen KFZ- Blo­cka­den durch Demonstranten.
    Lei­der wer­den nur die Letz­te­ren bestraft wie Schwerverbrechen!

  4. Mir ist schlei­er­haft, war­um anschei­nend so vie­le Poli­zis­ten die­sen Wahn­sinn mittragen.
    Kann mir doch kei­ner ein­re­den, dass die in ihrer Frei­zeit nur noch allei­ne Zuhau­se her­um­sit­zen wollen.

    1. Wahr­schein­lich die übli­che Ant­wort: Ich habe doch nur Befeh­le aus­ge­führt. Je mehr man Ver­ant­wor­tung ver­tei­len kann, des­to bes­ser funk­tio­niert dies.

  5. Und da die hohen Stra­fen abschre­cken, dürf­te es auch nie­mand wirk­lich wagen. Und daher auch kein Grund zu einer Kla­ge über den Ver­wal­tungs­ge­richts­weg. Cle­ver aus­ge­dacht, dass die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit nicht so ohne wei­te­res über­prüft wer­den kann.
    Hat sich denn jemals jemand mit dem spe­zi­el­len SARS-CoV‑2 beim Rodeln oder bei einem Spa­zier­gang im Schnee angesteckt?

    1. Das Pro­blem mit den Kla­gen sind die Kür­ze der Ver­ord­nun­gen. Man muss gegen jede Ver­ord­nung vor­ge­hen, was in der Kür­ze unmög­lich ist. Somit wird prak­tisch der Rechts­staat ausgehebelt.

    2. @ Cla­rence

      Grund­sätz­lich sind Men­schen­an­samm­lun­gen im Frei­en wohl unpro­ble­ma­tisch, zumin­dest was die Anste­ckungs­ge­fahr angeht: https://​www​.rubi​kon​.news/​a​r​t​i​k​e​l​/​d​i​e​-​h​o​t​s​p​o​t​-​m​a​s​che

      Ich will aber nicht aus­schlie­ßen, dass Herr Kla­bau­ter­bach eine Gefah­ren­la­ge bei Schnee kon­stru­ie­ren kann, weil der kalt ist. 😉

  6. Die sind echt nicht mehr ganz gar im Schädel…!
    Sol­len die erst ein­mal bele­gen dass es ein erhöh­tes Infek­ti­ons­ri­si­ko besteht, wenn man auf den Wie­sen ent­spre­chend rodelt…

    Geht nicht? Na dann wün­sche ich den Ver­ant­wort­li­chen viel Spaß vor Gericht, wenn die ers­ten Leu­te klagen…

    1. In einer Dik­ta­tur muss die Regie­rung über­haupt nichts bele­gen. Sie macht, was sie will.

      Auch der ein­zi­ge offi­zi­el­le Rodel­hang im Pfäl­zer­wald wur­de von der Gemein­de gesperrt, aller­dings auf eine recht­lich dilet­tan­ti­sche und voll­kom­men unge­nü­gen­de Art und Wei­se. Über die Höhe des mög­li­chen Buß­gelds hat man sich auch nicht aus­ge­las­sen. Statt­des­sen hat man ein­fach die Stra­ße im Ort gleich mit gesperrt.

  7. Hier sind anschei­nend kei­ne Gas­tro­no­men betrof­fen, oder?
    Für die ande­ren gesperr­ten Gebie­te könn­te es aber zutreffen:
    "(…) Nach der stän­di­gen Recht­spre­chung des Gerichts­hofs in Luxem­burg muss eine Beschrän­kung der Dienst­leis­tungs­frei­heit, wie sie z.B. ein Hote­lier oder ein Gast­wirt aber auch der Betrei­ber eines Ski­ge­bie­tes in Anspruch neh­men kann, nicht nur zwin­gend erfor­der­lich und ver­hält­nis­mä­ßig, son­dern auch sys­te­ma­tisch und kohä­rent sein. Die Beschrän­kung müss­te sich also logisch und wider­spruchs­frei in ein Gesamt­sys­tem ein­fü­gen und dürf­te kein Stück­werk sein. (…)"

    Der Anwalt Rolf Kar­pen­stein führt in die­sem Inter­view aus, wes­halb EU-Recht natio­na­les Recht bricht, die von unse­rer Regie­rung getrof­fe­nen "Corona"-Maßnahmen also auf EU-Ebe­ne Bestand haben müss­ten, wenn sie gel­ten sollten:

    https://​www​.nord​ku​rier​.de/​p​o​l​i​t​i​k​-​u​n​d​-​w​i​r​t​s​c​h​a​f​t​/​k​o​e​n​n​t​e​-​e​u​-​r​e​c​h​t​-​d​e​n​-​c​o​r​o​n​a​-​l​o​c​k​d​o​w​n​-​s​p​r​e​n​g​e​n​-​0​6​4​1​9​7​1​2​0​1​.​h​tml

  8. 08.01.21: Knei­pe öff­nen in Schweiz bil­li­ger als Rodeln in Holzminden
    "Zivi­ler Unge­hor­sam oder Wider­hand­lung aus Ver­zweif­lung? Schwei­zer Gewerb­ler und Wir­te wol­len ab Mon­tag ihre Loka­le und Geschäf­te öff­nen. Die Akti­on ist umstrit­ten, und es dro­hen emp­find­li­che Stra­fen. Die Kon­se­quen­zen kön­nen schwer­wie­gend sein: Bis zu 10'000 Fran­ken Bus­se dro­hen, im Extrem­fall sogar fünf Jah­re Haft."
    https://​www​.blue​win​.ch/​d​e​/​n​e​w​s​/​s​c​h​w​e​i​z​/​b​e​i​z​e​n​-​p​r​o​b​e​n​-​d​e​n​-​a​u​f​s​t​a​n​d​-​u​n​d​-​w​o​l​l​e​n​-​t​r​o​t​z​-​v​e​r​b​o​t​-​o​e​f​f​n​e​n​-​5​2​7​4​1​8​.​h​tml

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