Sachsen-Anhalt: Verfassungsrichter prüfen Corona-Regeln

n‑tv.de teilt am 2.2. mit:

»Seit Mona­ten erlässt Sach­sen-Anhalts Lan­des­re­gie­rung eine Ver­ord­nung nach der ande­ren, um das Coro­na­vi­rus ein­zu­däm­men. Jetzt muss das Lan­des­ver­fas­sungs­ge­richt die Fra­ge beant­wor­ten: Dür­fen die das?

Des­sau-Roß­lau (dpa/sa) – Das Lan­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat sich erst­mals inten­siv in einer münd­li­chen Ver­hand­lung mit den Coro­na-Regeln in Sach­sen-Anhalt befasst. Dabei lenk­te es den Fokus am Diens­tag zum einen auf die Fra­ge, ob die Regie­rung von Minis­ter­prä­si­dent Rei­ner Hasel­off (CDU) so gro­ße Ein­schrän­kun­gen der Grund­rech­te per Ver­ord­nung erlas­sen darf. Zum ande­ren ging es dar­um, ob die Men­schen die Tex­te über­haupt verstehen…

Die AfD im Mag­de­bur­ger Land­tag hat das Ver­fas­sungs­ge­richt ange­ru­fen, weil sie die Coro­na-Regeln für über­zo­gen und ver­fas­sungs­wid­rig hält. Im aktu­el­len Fall wen­det sie sich gegen die 8. Ver­ord­nung, die seit Mit­te Dezem­ber nicht mehr gilt. Die Oppo­si­ti­ons­frak­ti­on reich­te aber auch Kla­ge gegen die aktu­el­le 9. Ver­ord­nung ein.

Dabei lehn­ten die Rich­ter noch am Diens­tag­nach­mit­tag das Ansin­nen der Klä­ger ab, meh­re­re der­zeit gel­ten­de Coro­na-Regeln im Eil­ver­fah­ren mit sofor­ti­ger Wir­kung zu kip­pen. Je nach Aus­gang des Ver­fah­rens wären die Nach­tei­le für den Infek­ti­ons­schutz grö­ßer als die nega­ti­ven Fol­gen für die ein­ge­schränk­ten Rech­te der Menschen…

Gesund­heits­mi­nis­te­rin Grimm-Ben­ne hielt dage­gen, dass es Stu­di­en zu Anste­ckungs­we­gen gebe. So sei bewie­sen, dass sich das Virus gera­de im Herbst und Win­ter beson­ders in engen und schlecht gelüf­te­ten Räu­men gut ver­brei­te. Es sei nach­weis­bar, dass die Coro­na-Maß­nah­men die explo­die­ren­den Fall­zah­len gestoppt und ein­ge­dämmt hät­ten. Zudem stel­le ein Urteil des Lan­des­ver­fas­sungs­ge­richts aus dem Jahr 1977 dar­auf ab, dass der Staat bei sei­nem Han­deln auf den Schutz mensch­li­chen Lebens abzie­len müsse.

Die Ver­fas­sungs­rich­ter spra­chen in der Ver­hand­lung auch die Fra­ge an, ob die Lan­des­re­gie­rung befugt ist, so gro­ße Ein­grif­fe in die Grund­rech­te per Ver­ord­nung zu regeln. Dabei ging es vor allem um das Bun­des­in­fek­ti­ons­schutz­ge­setz, das vor weni­gen Mona­ten geän­dert wur­de und genaue Kri­te­ri­en fest­legt, bei wel­chem Infek­ti­ons­ge­sche­hen wel­che Ein­schrän­kun­gen ver­ord­net wer­den dür­fen. Zu klä­ren ist aus Sicht der Ver­fas­sungs­rich­ter, ob die­se Auf­zäh­lung aus­reicht – und ob das alte Gesetz kei­nen Lock­down per Ver­ord­nung zuließ.

Immer wie­der wird unter ande­rem gefor­dert, die Par­la­men­te stär­ker in die Ent­schei­dun­gen über die Maß­nah­men ein­zu­be­zie­hen. So for­dert unter ande­rem die oppo­si­tio­nel­le Lin­ke im Land­tag einen stän­di­gen Pan­de­mie-Bei­rat. Auch die mit­re­gie­ren­den Grü­nen und die der­zeit nicht im Mag­de­bur­ger Par­la­ment ver­tre­te­ne FDP wol­len mehr Mit­spra­che­recht für die Abgeordneten.

Zudem wer­den die Regeln seit eini­gen Mona­ten deutsch­land­weit von Gerich­ten über­prüft. Das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt in Sach­sen-Anhalt kipp­te bis­her ein­zel­ne Ver­bo­te, erklär­te die Ein­däm­mungs­maß­nah­men im Paket aber wie­der­holt für zuläs­sig und ver­hält­nis­mä­ßig.«

3 Antworten auf „Sachsen-Anhalt: Verfassungsrichter prüfen Corona-Regeln“

  1. "… Zudem stel­le ein Urteil des Lan­des­ver­fas­sungs­ge­richts aus dem Jahr 1977 dar­auf ab."
    Ganz schön alt die­ses Sach­sen-Anhalt, aber ich bin älter: ein Lan­des­ver­fas­sungs­ge­richt gab es 1977 dort nicht und ein Land Sach­sen-Anhalt schon gar nicht … aber viel­leicht schon die AfD, das ent­zieht sich mei­ner Kenntnis.

    1. Das war damals Bezirk Mag­de­burg. Ob der ein Lan­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat­te? Und ob des­sen Beschlüs­se heu­te noch ange­wen­det dür­fen? Ich mei­ne Beschlüs­se aus einem Unrechtsstaat?

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