Sachsen-Anhalt: Verfassungsrichter prüfen Corona-Regeln

n‑tv.de teilt am 2.2. mit:

»Seit Monaten erlässt Sachsen-Anhalts Landesregierung eine Verordnung nach der ande­ren, um das Coronavirus ein­zu­däm­men. Jetzt muss das Landesverfassungsgericht die Frage beant­wor­ten: Dürfen die das?

Dessau-Roßlau (dpa/sa) – Das Landesverfassungsgericht hat sich erst­mals inten­siv in einer münd­li­chen Verhandlung mit den Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt befasst. Dabei lenk­te es den Fokus am Dienstag zum einen auf die Frage, ob die Regierung von Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) so gro­ße Einschränkungen der Grundrechte per Verordnung erlas­sen darf. Zum ande­ren ging es dar­um, ob die Menschen die Texte über­haupt verstehen…

Die AfD im Magdeburger Landtag hat das Verfassungsgericht ange­ru­fen, weil sie die Corona-Regeln für über­zo­gen und ver­fas­sungs­wid­rig hält. Im aktu­el­len Fall wen­det sie sich gegen die 8. Verordnung, die seit Mitte Dezember nicht mehr gilt. Die Oppositionsfraktion reich­te aber auch Klage gegen die aktu­el­le 9. Verordnung ein.

Dabei lehn­ten die Richter noch am Dienstagnachmittag das Ansinnen der Kläger ab, meh­re­re der­zeit gel­ten­de Corona-Regeln im Eilverfahren mit sofor­ti­ger Wirkung zu kip­pen. Je nach Ausgang des Verfahrens wären die Nachteile für den Infektionsschutz grö­ßer als die nega­ti­ven Folgen für die ein­ge­schränk­ten Rechte der Menschen…

Gesundheitsministerin Grimm-Benne hielt dage­gen, dass es Studien zu Ansteckungswegen gebe. So sei bewie­sen, dass sich das Virus gera­de im Herbst und Winter beson­ders in engen und schlecht gelüf­te­ten Räumen gut ver­brei­te. Es sei nach­weis­bar, dass die Corona-Maßnahmen die explo­die­ren­den Fallzahlen gestoppt und ein­ge­dämmt hät­ten. Zudem stel­le ein Urteil des Landesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1977 dar­auf ab, dass der Staat bei sei­nem Handeln auf den Schutz mensch­li­chen Lebens abzie­len müsse.

Die Verfassungsrichter spra­chen in der Verhandlung auch die Frage an, ob die Landesregierung befugt ist, so gro­ße Eingriffe in die Grundrechte per Verordnung zu regeln. Dabei ging es vor allem um das Bundesinfektionsschutzgesetz, das vor weni­gen Monaten geän­dert wur­de und genaue Kriterien fest­legt, bei wel­chem Infektionsgeschehen wel­che Einschränkungen ver­ord­net wer­den dür­fen. Zu klä­ren ist aus Sicht der Verfassungsrichter, ob die­se Aufzählung aus­reicht – und ob das alte Gesetz kei­nen Lockdown per Verordnung zuließ.

Immer wie­der wird unter ande­rem gefor­dert, die Parlamente stär­ker in die Entscheidungen über die Maßnahmen ein­zu­be­zie­hen. So for­dert unter ande­rem die oppo­si­tio­nel­le Linke im Landtag einen stän­di­gen Pandemie-Beirat. Auch die mit­re­gie­ren­den Grünen und die der­zeit nicht im Magdeburger Parlament ver­tre­te­ne FDP wol­len mehr Mitspracherecht für die Abgeordneten.

Zudem wer­den die Regeln seit eini­gen Monaten deutsch­land­weit von Gerichten über­prüft. Das Oberverwaltungsgericht in Sachsen-Anhalt kipp­te bis­her ein­zel­ne Verbote, erklär­te die Eindämmungsmaßnahmen im Paket aber wie­der­holt für zuläs­sig und ver­hält­nis­mä­ßig.«

3 Antworten auf „Sachsen-Anhalt: Verfassungsrichter prüfen Corona-Regeln“

  1. "… Zudem stel­le ein Urteil des Landesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1977 dar­auf ab."
    Ganz schön alt die­ses Sachsen-Anhalt, aber ich bin älter: ein Landesverfassungsgericht gab es 1977 dort nicht und ein Land Sachsen-Anhalt schon gar nicht … aber viel­leicht schon die AfD, das ent­zieht sich mei­ner Kenntnis.

    1. Das war damals Bezirk Magdeburg. Ob der ein Landesverfassungsgericht hat­te? Und ob des­sen Beschlüsse heu­te noch ange­wen­det dür­fen? Ich mei­ne Beschlüsse aus einem Unrechtsstaat?

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