Schwangere mit Vorerkrankungen sollen sich doch impfen lassen

Das ist jeden­falls die Emp­feh­lung des Schwei­zer Bun­des­amts für Gesund­heit BAG. Selbst das bri­ti­sche Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um hat­te im Rah­men der Not­zu­las­sung befun­den: "Der COVID-19 mRNA-Impf­stoff BNT162b2 wird wäh­rend der Schwan­ger­schaft nicht emp­foh­len." (sie­he Aus dem Bei­pack­zet­tel eines Impf­stoffs). Auf srf​.ch ist heu­te zu lesen:

»Eine schwan­ge­re Frau mit chro­ni­schen Erkran­kun­gen wie Blut­hoch­druck, Über­ge­wicht oder Dia­be­tes soll sich neu gegen Covid-19 imp­fen las­sen können.

Empfehlung trotz fehlender Datenlage

Die­se neue Impf­emp­feh­lung gilt also vor­erst für wer­den­de Müt­ter mit zusätz­li­chen gesund­heit­li­chen Risi­ken und nicht für alle Schwangeren. 

Aber auch bei den vor­be­las­te­ten Fäl­len müss­ten zuerst die Vor- und Nach­tei­le der Imp­fung abge­wägt wer­den. Auf dies haben sich das BAG und die Fach­ge­sell­schaft für Gynä­ko­lo­gie und Geburts­hil­fe geeinigt.

Die ers­te Zurück­hal­tung gegen­über einer sol­chen Impf­emp­feh­lung ist laut Vor­stands­mit­glied der Fach­ge­sell­schaft für Gynä­ko­lo­gie und Geburts­hil­fe und Chef­arzt der Frau­en­kli­nik am Ber­ner Insel­spi­tal, Dani­el Sur­bek, dar­auf zurück­zu­füh­ren, dass es kaum Daten zu mög­li­chen Neben­wir­kun­gen der die­ser Imp­fung wäh­rend einer Schwan­ger­schaft gibt.

Weiterhin Vorsicht geboten

So gilt auch in Zei­ten ohne Pan­de­mie: Kei­ne Imp­fun­gen im ers­ten Drit­tel der Schwan­ger­schaft. Bis im Früh­ling erhofft sich Sur­bek des­halb ver­läss­li­che­re Daten über die Neben­wir­kun­gen einer Covid-19-Imp­fung bei Schwangeren.

Wenn die­se Daten kei­ne Hin­wei­se auf uner­wünsch­te Neben­wir­kun­gen zei­gen wür­den, dann sei es sogar mög­lich, dass alle Schwan­ge­ren die Wahl hät­ten, sich imp­fen las­sen zu kön­nen, so der Chef­arzt.«

Das bri­ti­sche Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um hat­te auch mitgeteilt:

»Wech­sel­wir­kung mit ande­ren Arz­nei­mit­teln und ande­re For­men der Wechselwirkung
Es wur­den kei­ne Inter­ak­ti­ons­stu­di­en durchgeführt.

Die gleich­zei­ti­ge Ver­ab­rei­chung des COVID-19-mRNA-Impf­stoffs BNT162b2 mit ande­ren Impf­stof­fen ist nicht unter­sucht wor­den.«

7 Antworten auf „Schwangere mit Vorerkrankungen sollen sich doch impfen lassen“

  1. »…"Eine schwan­ge­re Frau mit chro­ni­schen Erkran­kun­gen wie Blut­hoch­druck, Über­ge­wicht oder Dia­be­tes soll sich neu gegen Covid-19 imp­fen las­sen können."
    Könn­te es viel­leicht sein, dass dies ein Tipp- oder Über­set­zungs­feh­ler ist?
    Denn anstel­le des Wört­chens "neu" hät­te doch vielleicht
    >>>>>>>>>>>>>>>>>>>> "nicht" <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<
    ste­hen müs­sen, im Eng­li­schen "not".
    Das wäre jeden­falls logi­scher und ent­sprä­che dem Bei­pack­zet­tel von Biontec, der hier schon zitiert wurde.
    Auch sinn­mä­ßig ist das Wort "neu" im Satz nicht schlüs­sig, weil ja bis­her zuvor nie­mand gegen Covid geimpft wor­den ist!

    1. @DD
      Ent­spricht aber nicht dem Kon­text der Ori­gi­nal­mel­dung. Dort ist die Rede davon, dass das Risi­ko einer Erkran­kung mit Covid bei einer schwan­ge­ren Risi­ko­pa­ti­en­tin höher sei als durch die Impfung.
      https://​www​.srf​.ch/​n​e​w​s​/​s​c​h​w​e​i​z​/​n​e​u​e​-​i​m​p​f​e​m​p​f​e​h​l​u​n​g​-​d​e​s​-​b​a​g​-​s​c​h​w​a​n​g​e​r​e​-​m​i​t​-​v​o​r​e​r​k​r​a​n​k​u​n​g​e​n​-​s​o​l​l​e​n​-​s​i​c​h​-​d​o​c​h​-​i​m​p​f​e​n​-​l​a​s​sen

      Da es ohne­hin den Anschein hat, dass eine Imp­fung einer Infek­ti­on in den Aus­wir­kun­gen ent­spricht – sogar der Gold­stan­dard vom Gold­jun­gen tes­tet Geimpft "plötz­lich" posi­tiv – könn­te man auch sagen: "Infi­zie­ren sie sich lie­ber recht­zei­tig frei­wil­lig mit Hil­fe unse­res Impf­stoffs, dann haben Sies hin­ter sich – so oder so."

  2. Laßt mich raten, wenn irgend­was sein soll­te, dann ist natür­lich Blut­hoch­druck, Über­ge­wicht oder Dia­be­tes schuld, und nicht die Impfung.

  3. Das ver­steht man also unter "Tele­s­ko­pier­ung": Erst mal Imp­fen, und dann kucken, was passiert.

    Con­ter­gan hat es anschei­nend nie gegeben.

  4. Aus­ge­rech­net in der Schwan­ger­schaft, wo jeg­li­che nicht zwin­gend not­wen­di­ge phar­ma­zeu­ti­sche Inter­ven­ti­on unter­las­sen wer­den sollte. (!)
    Aus­ge­rech­net gegen Coro­na, obwohl Schwan­ge­re ein Risi­ko von < 0,1% haben, dar­an zu versterben.
    Aus­ge­rech­net mit einer kaum für die­se Per­so­nen­grup­pe getes­te­ten Substanz.
    Aus­ge­rech­net mit einem mRNA Impf­stoff, bei dem noch nicht ein­mal klar ist, ob der "Impf­schutz" dazu führt, das der Geimpf­te nicht mehr anste­ckend für ande­re ist.
    Aus­ge­rech­net mit einem Impf­stoff, bei dem Geno­to­xi­zi­tät noch nicht sicher aus­ge­schlos­sen ist.
    Die sind ja kom­plett irre geworden.

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