In der Schweiz werden die Statistiken noch willkürlicher. corona-transition.org publiziert heute ein Schreiben des Bundesamts für Gesundheit an Arztpraxen, wonach »Sie als niedergelassene Ärzte und Ärztinnen die Meldungen zum klinischen Befund zu COVID-19 für ihre ambulanten Praxispatient*innen per sofort nicht mehr melden müssen.«
»Kommentar der Redaktion: Damit entzieht sich das BAG selbst die Grundlage für eine qualifizierte Beurteilung der epidemiologischen Gesamtsituation in der Schweiz. Denn wenn alle Patienten mit einer möglichen Covid-19-Erkrankung, die sich ambulant behandeln lassen und davon genesen, nicht mehr erfasst werden, so kann über die – zwar schon seit langem bestrittene – "Gefährlichkeit" des Virus gar keine Aussage mehr gemacht werden.
Was zudem im BAG-Dokument auffällt: Der PCR-Test wird tatsächlich als "Goldstandard" bezeichnet. Nichts könnte von der Wahrheit weiter entfernt sein!«