Schweiz: Klinische Befunde zu COVID-19 für ambulante PatientInnen nicht mehr erfaßt

In der Schweiz wer­den die Statistiken noch will­kür­li­cher. coro​na​-tran​si​ti​on​.org publi­ziert heu­te ein Schreiben des Bundesamts für Gesundheit an Arztpraxen, wonach »Sie als nie­der­ge­las­se­ne Ärzte und Ärztinnen die Meldungen zum kli­ni­schen Befund zu COVID-19 für ihre ambu­lan­ten Praxispatient*innen per sofort nicht mehr mel­den müssen.«

»Kommentar der Redaktion: Damit ent­zieht sich das BAG selbst die Grundlage für eine qua­li­fi­zier­te Beurteilung der epi­de­mio­lo­gi­schen Gesamtsituation in der Schweiz. Denn wenn alle Patienten mit einer mög­li­chen Covid-19-Erkrankung, die sich ambu­lant behan­deln las­sen und davon gene­sen, nicht mehr erfasst wer­den, so kann über die – zwar schon seit lan­gem bestrit­te­ne – "Gefährlichkeit" des Virus gar kei­ne Aussage mehr gemacht werden.
Was zudem im BAG-Dokument auf­fällt: Der PCR-Test wird tat­säch­lich als "Goldstandard" bezeich­net. Nichts könn­te von der Wahrheit wei­ter ent­fernt sein!«

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