Setzt Polizei wieder Provokateure ein?

Auf die­se Angebote wird die Polizei am 29.8. nicht zurück­grei­fen müssen:

Die Erfahrung zeigt, daß sie über genug Festangestellte ver­fügt. Zur Not wer­den sie vom Verfassungsschutz aus­ge­lie­hen. Gerade die Warnungen vor rech­ten Gewalttätern wecken die Erinnerung dar­an, daß oft­mals nicht klar ist, wel­che Nazis beob­ach­tet wer­den und wel­che auf den Gehaltslisten des Geheimdienstes stehen.

Nicht nur Stuttgart 21, Heiligendamm (G8), Hamburg (G20) haben gezeigt: VS-und Polizei-Agenten wur­den zu gewalt­tä­ti­gen Provokationen ein­ge­setzt. "Rechtsstaatswidrige Tatprovokation" urteil­te 2015 der BGH über Agenten der Strafverfolgungs­behörden. 2009 hat­te der RBB gemel­det: "Umstrittene Provokateure – Polizei setzt auf min­der­jäh­ri­ge Alkohol-Testkäufer".

Ein (anony­mer) Polizeibeamter wird so zitiert:

»"Ich weiß, dass wir bei bri­san­ten Großdemos ver­deckt agie­ren­de Beamte, die als tak­ti­sche Provokateure, als ver­mumm­te Steinewerfer fun­gie­ren, unter die Demonstranten schleu­sen. Sie wer­fen auf Befehl Steine oder Flaschen in Richtung der Polizei, damit die dann mit der Räumung begin­nen kann."«

Vor die­sem Hintergrund ist die Nachricht zu sehen "Corona-Protest in Berlin – Polizei sieht 'neue Dimension' bei Gewaltbereitschaft".

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