Auf diese Angebote wird die Polizei am 29.8. nicht zurückgreifen müssen:
Die Erfahrung zeigt, daß sie über genug Festangestellte verfügt. Zur Not werden sie vom Verfassungsschutz ausgeliehen. Gerade die Warnungen vor rechten Gewalttätern wecken die Erinnerung daran, daß oftmals nicht klar ist, welche Nazis beobachtet werden und welche auf den Gehaltslisten des Geheimdienstes stehen.
Nicht nur Stuttgart 21, Heiligendamm (G8), Hamburg (G20) haben gezeigt: VS-und Polizei-Agenten wurden zu gewalttätigen Provokationen eingesetzt. "Rechtsstaatswidrige Tatprovokation" urteilte 2015 der BGH über Agenten der Strafverfolgungsbehörden. 2009 hatte der RBB gemeldet: "Umstrittene Provokateure – Polizei setzt auf minderjährige Alkohol-Testkäufer".
Ein (anonymer) Polizeibeamter wird so zitiert:
»"Ich weiß, dass wir bei brisanten Großdemos verdeckt agierende Beamte, die als taktische Provokateure, als vermummte Steinewerfer fungieren, unter die Demonstranten schleusen. Sie werfen auf Befehl Steine oder Flaschen in Richtung der Polizei, damit die dann mit der Räumung beginnen kann."«
Vor diesem Hintergrund ist die Nachricht zu sehen "Corona-Protest in Berlin – Polizei sieht 'neue Dimension' bei Gewaltbereitschaft".