Sich nur einen Hund zu leihen ist nicht in Ordnung

faz​.net hat bei den Behörden nach­ge­fragt, wie die­se mit der Ausgangssperre umge­hen wol­len. Es bleibt gagaesk. Hier eini­ge Antworten:

»Fahrradfahren
…„Ein Trikot ist nicht erfor­der­lich, und ob man eine Handtasche dabei­hat, ist auch uner­heb­lich. Irgendwie muss man die Sache ja hand­ha­ben, und Radfahren ist kör­per­li­che Ertüchtigung.“ (Daniel Schaefer, Sprecher der Innenbehörde Hamburg)

„Bei uns ist jeg­li­cher Sport nach 22 Uhr ver­bo­ten und Einkaufen auch, weil die Läden um 20 Uhr schlie­ßen.“ (Oliver Barnert, Polizei München)

Gassi gehen
„Es ist kaum zu kon­trol­lie­ren, ob die Leute ihren eige­nen Hund aus­füh­ren oder einen frem­den. Dazu müss­ten die ja ihren Steuerbescheid mit sich füh­ren, das macht doch kei­ner.“ (Leipzig)

„Solange Sie allei­ne unter­wegs sind, dür­fen Sie einen Hund aus­füh­ren, egal, wem der gehört.“ (Hamburg)…

„Sich nur einen Hund zu lei­hen ist nicht in Ordnung. Wir fra­gen die Leute aber nicht regel­haft nach den Besitzverhältnissen an dem Hund, den sie aus­füh­ren.“ (Robert Baumanns, Sprecher der Stadt Köln)

Einkaufen
„Wenn jemand um 23 Uhr mit einer Kiste Bier rum­läuft und erklärt, dass er vom Einkaufen kommt, obwohl die Läden um 22 Uhr geschlos­sen haben, dann weiß ich nicht, ob die Kollegen ihm das glau­ben. Aber um 22.15 Uhr – das wäre zumin­dest denk­bar. Da ist viel Fingerspitzengefühl erfor­der­lich bei den Kollegen.“ (Leipzig)

„Man wird Ihnen kein Bußgeld auf­brum­men, wenn Sie um 21 Uhr mit dem Auto vor dem Supermarkt los­fah­ren und um 21.30 zu Hause aus­la­den und den Einkauf dann auch glaub­haft dar­le­gen kön­nen.“ (Hamburg)

Die Polizei in Frankfurt woll­te sich nicht zu die­sen kon­kre­ten Fragen äußern, und das Bundesministerium des Inneren sag­te aus zeit­li­chen Gründen ab – es wer­de von Anfragen über­schwemmt.«

21 Antworten auf „Sich nur einen Hund zu leihen ist nicht in Ordnung“

  1. .. eine Aktionsidee?

    Man kann ja nicht bei allen Konstellationen wis­sen, was jetzt erlaubt oder doch schon ver­bo­ten ist!?

    Fragen über Fragen????

  2. „Sich nur einen Hund zu lei­hen ist nicht in Ordnung. Wir fra­gen die Leute aber nicht regel­haft nach den Besitzverhältnissen an dem Hund, den sie aus­füh­ren.“ (Robert Baumanns, Sprecher der Stadt Köln)
    Was wollt ihr machen wenn Fiffi Gassi muss und Herrchen oder Frauchen in Quarantäne sind?

  3. Da kann man nur hof­fen, dass der Hund nicht noch nach 22.00Uhr pin­keln oder kacken muß, was tun" Hundebesitzer" dann? Idee:
    Wir for­dern einen ent­spre­chen­den "Abortschein" für Hunde ein, famo­ser Gedanke, alter­na­tiv kann man auf die "Folgsamkeit der HUNDE" hof­fen, das macht bei "Folgsamen HUNDEN" Sinn!!! Viel Spass bei der Überwachung!!!

    1. @ I. Schmidt: Da könn­te in der vor uns lie­gen­den Zeit der Bollerwagen durch­aus Verwendung fin­den. Es ist aller­dings nicht emp­foh­len, die auf­tau­chen­den Kontrolleure mit "Prost, du Scherge" zu begrüßen.

      Müssen es unbe­dingt Hunde sein, oder kann man auch mit Katzen legal nach 22 Uhr Gassi gehen? Sieht man ja ab und an, so eine Miezekatze am Halsband.

      1. @Clarence:
        Ich set­ze glau­be ich lie­ber aufs Pferd. Ein schnel­les. Das macht Eindruck und ich bin bei Kontrollen auch flexibler.

  4. Ich fra­ge mich, ob Leihhund mit Doppel‑h geschrie­ben wird?
    Sich "einen Hund zu lei­hen" könn­te man umge­hen, indem man zwei Hunde leiht. Wichtig ist, dass es sich zwei­fels­frei um Hund(e) han­delt (hat das jemand über­prüft?) und Häufchen gemacht wur­den. Das muss man glaub­haft machen. Entscheidend kann also nur das Tütchen samt Inhalt sein.
    Ich fin­de, die Bußgeldboten soll­ten im Einzelfall nach Haufengröße und ‑far­be entscheiden.

    1. „Entscheidend kann also nur das Tütchen samt Inhalt sein.“
      Zusammen mit dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid an die zustän­di­ge Behörde schicken.

  5. Hunde aus­füh­ren­las­sen ist doch nicht Neues. Da wäre ein­mal das ein­träg­li­che Geschäft mit Edelhunden zum Ausgehen (Dog Escort), Dog-Leasing usw. Und dann gäbe es noch fürs Gutmenschentum ein wei­tes Betätigungsfeld Hunden vom Balkan ein Hunde-Asyl in Deutschland zu ver­schaf­fen. Und dann gibt es genü­gend fei­ne Bürger in Deutschland bei denen die Putzfrau das Hundeausführen gleich mit­über­nimmt (für Umme).

    Und nun?

  6. Einen Hund aus­zu­füh­ren und gleich­zei­tig eine Kiste Bier dabei haben, dürf­te wohl kon­form sein.
    Man kann ja nicht Durst lei­den wäh­rend des Gassigehens.

    Ob die Party-People dem­nächst des Nachts alle einen Hund mit sich führen?

  7. Komplexe Sache, da wird’s bestimmt bald den staatl. zer­ti­fi­zier­ten Corona-Maßnahmen-Berater geben. Das mit der App schaf­fen die Vollhonks ja nicht.
    Ich per­sön­lich: Sch.…e auf die Regeln, anytime.

  8. Es ist m.M. nur von einem HAUSTIER im Gesetzestexte die Rede, wenn ich recht erin­ne­re. Kann dann ja alles sein.
    Vielleicht soll­te Boris Reitschuster auf der näch­sten BPK nachfragen 🙂 .

  9. Ganz abge­se­hen vom "Besitzerstatus" des "Hundes":

    Man soll­te testen, ob es sich über­haupt um "Hunde" handelt.
    Es könn­te sich ja wie bei sym­ptom­lo­sen Erkranken,
    um AnalogHunde handeln.

    Diese besit­zen zwar alle Merkmale eines Hundes, aber das kann doch heut­zu­ta­ge nicht mehr ausreichen.

    Ein Test muss es "veri­fi­zie­ren" (eigent­lich wäre-fizieren).

  10. Ich fürch­te, die Verkaufspreise für Hunde wer­den in schwin­del­erre­gen­de Höhen stei­gen ab sofort. Als Coronamaßnahmen geschä­dig­te Soloselbständige tra­ge ich mich ernst­haft mit dem Gedanken, eine Hundezucht auf­zu­zie­hen. Natürlich wer­den die Hunde von Beginn an dar­auf getrimmt, ihr Geschäft vor 10 h abends und nach 5 h mor­gens zu erle­di­gen. Geimpft sind sie selbst­re­dend auch.

  11. Tja … im Gesetz steht aber ledig­lich in Absatz 2. Buchstabe e) "der Versorgung von Tieren oder"
    Da steht nix von Hunden oder Katzen. Da steht noch nicht mal, dass es Haustiere sein müs­sen oder auch nur dome­sti­zier­te Tiere. Außerdem steht da kei­ne ein­zi­ge kon­kret aus­zu­füh­ren­de Handlung. Da steht nur "Versorgung vonTieren" … und ich geh' lei­den­schaft­lich gern um ca. 23:42 Uhr los zum "Tauben ver­gif­ten im Park" … komm ich nie vor 5:23 Uhr zurück. Unterwegs ver­sor­ge ich noch den ört­li­chen Stadtfuchs mit den abge­bis­se­nen Fingern irgend­wel­cher Kontrolletties. Und manch­mal fan­ge ich im Keller auch die ein oder ande­re Ratte in 'ner Lebendfalle – die wer­den dann nachts (Ratten sind nacht­ak­tiv) am Kanzleramt mög­lichst nahe bei ihren Kollegen aus­ge­wil­dert (ich lebe in Berlin).

    Schade auch, dass mit kei­ner der Fragen auf Buchstabe b) "der Berufsausübung im Sinne des Artikels 12 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit die­se nicht geson­dert ein­ge­schränkt ist" ein­ge­gan­gen wird. Dieser Art. 12 sagt näm­lich in Abs. 1, dass jeder Deutsche sei­nen Beruf, den Ort und die Zeit der Ausübung frei wäh­len darf. Pfandflaschen sam­meln ist nicht geson­dert im Gesetz mit Berufsverbot belegt (wie z.B. Sexarbeit) und eine Ausübungszeit zwi­schen x und y Uhr ist im Rahmen der zu erwar­ten­den Zeiten für die­sen Beruf "Pfandflaschensammler".
    Ja klar, die mei­nen damit Arbeitswege vom und zum Ausübungsort und die gehen natür­lich von Vollbeschäftigung im Angestelltenverhältnis aus. Aber egal – auch für Soloselbständige, Künstler und Schreibkräfte gibt's 'ne Ausrede:"Ja guten Morgen lie­be Orke, ich bin gera­de auf'm Umweg in mein Homeoffice. Hab heu­te Nachtschicht."
    (Anm. d. Red.: Ork = Abkürzung für "ORdnungsKraft", Orke = Ordnungskräfte).

    Es ist anzu­mer­ken, dass an kei­ner Stelle im Gesetzestext ver­merkt ist, man müs­se den Ausnahmetatbestand irgend­wie glaub­haft machen. Es reicht, wenn er anwe­send ist und benannt wird: "dies gilt nicht für Aufenthalte, die fol­gen­den Zwecken dienen"

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