faz.net hat bei den Behörden nachgefragt, wie diese mit der Ausgangssperre umgehen wollen. Es bleibt gagaesk. Hier einige Antworten:
»Fahrradfahren
…„Ein Trikot ist nicht erforderlich, und ob man eine Handtasche dabeihat, ist auch unerheblich. Irgendwie muss man die Sache ja handhaben, und Radfahren ist körperliche Ertüchtigung.“ (Daniel Schaefer, Sprecher der Innenbehörde Hamburg)
„Bei uns ist jeglicher Sport nach 22 Uhr verboten und Einkaufen auch, weil die Läden um 20 Uhr schließen.“ (Oliver Barnert, Polizei München)
Gassi gehen
„Es ist kaum zu kontrollieren, ob die Leute ihren eigenen Hund ausführen oder einen fremden. Dazu müssten die ja ihren Steuerbescheid mit sich führen, das macht doch keiner.“ (Leipzig)
„Solange Sie alleine unterwegs sind, dürfen Sie einen Hund ausführen, egal, wem der gehört.“ (Hamburg)…
„Sich nur einen Hund zu leihen ist nicht in Ordnung. Wir fragen die Leute aber nicht regelhaft nach den Besitzverhältnissen an dem Hund, den sie ausführen.“ (Robert Baumanns, Sprecher der Stadt Köln)
Einkaufen
„Wenn jemand um 23 Uhr mit einer Kiste Bier rumläuft und erklärt, dass er vom Einkaufen kommt, obwohl die Läden um 22 Uhr geschlossen haben, dann weiß ich nicht, ob die Kollegen ihm das glauben. Aber um 22.15 Uhr – das wäre zumindest denkbar. Da ist viel Fingerspitzengefühl erforderlich bei den Kollegen.“ (Leipzig)
„Man wird Ihnen kein Bußgeld aufbrummen, wenn Sie um 21 Uhr mit dem Auto vor dem Supermarkt losfahren und um 21.30 zu Hause ausladen und den Einkauf dann auch glaubhaft darlegen können.“ (Hamburg)
Die Polizei in Frankfurt wollte sich nicht zu diesen konkreten Fragen äußern, und das Bundesministerium des Inneren sagte aus zeitlichen Gründen ab – es werde von Anfragen überschwemmt.«
Es gehört ja wohl zur guten Nachbarschaft, dass man den Hund des gebrechlichen Nachbarn Gassi führt.
.. eine Aktionsidee?
Man kann ja nicht bei allen Konstellationen wissen, was jetzt erlaubt oder doch schon verboten ist!?
Fragen über Fragen????
„Sich nur einen Hund zu leihen ist nicht in Ordnung. Wir fragen die Leute aber nicht regelhaft nach den Besitzverhältnissen an dem Hund, den sie ausführen.“ (Robert Baumanns, Sprecher der Stadt Köln)
Was wollt ihr machen wenn Fiffi Gassi muss und Herrchen oder Frauchen in Quarantäne sind?
Ganz klarer Fall. Fifi muß dann auch in die Quarantäne und dort Gassi machen.
Da kann man nur hoffen, dass der Hund nicht noch nach 22.00Uhr pinkeln oder kacken muß, was tun" Hundebesitzer" dann? Idee:
Wir fordern einen entsprechenden "Abortschein" für Hunde ein, famoser Gedanke, alternativ kann man auf die "Folgsamkeit der HUNDE" hoffen, das macht bei "Folgsamen HUNDEN" Sinn!!! Viel Spass bei der Überwachung!!!
Ne Kiste Bier durch die Gegend schleppen ist doch ganz schön sportlich oder muss man damit joggen?
@ I. Schmidt: Da könnte in der vor uns liegenden Zeit der Bollerwagen durchaus Verwendung finden. Es ist allerdings nicht empfohlen, die auftauchenden Kontrolleure mit "Prost, du Scherge" zu begrüßen.
Müssen es unbedingt Hunde sein, oder kann man auch mit Katzen legal nach 22 Uhr Gassi gehen? Sieht man ja ab und an, so eine Miezekatze am Halsband.
@Clarence:
Ich setze glaube ich lieber aufs Pferd. Ein schnelles. Das macht Eindruck und ich bin bei Kontrollen auch flexibler.
Ich frage mich, ob Leihhund mit Doppel‑h geschrieben wird?
Sich "einen Hund zu leihen" könnte man umgehen, indem man zwei Hunde leiht. Wichtig ist, dass es sich zweifelsfrei um Hund(e) handelt (hat das jemand überprüft?) und Häufchen gemacht wurden. Das muss man glaubhaft machen. Entscheidend kann also nur das Tütchen samt Inhalt sein.
Ich finde, die Bußgeldboten sollten im Einzelfall nach Haufengröße und ‑farbe entscheiden.
„Entscheidend kann also nur das Tütchen samt Inhalt sein.“
Zusammen mit dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid an die zuständige Behörde schicken.
Hunde ausführenlassen ist doch nicht Neues. Da wäre einmal das einträgliche Geschäft mit Edelhunden zum Ausgehen (Dog Escort), Dog-Leasing usw. Und dann gäbe es noch fürs Gutmenschentum ein weites Betätigungsfeld Hunden vom Balkan ein Hunde-Asyl in Deutschland zu verschaffen. Und dann gibt es genügend feine Bürger in Deutschland bei denen die Putzfrau das Hundeausführen gleich mitübernimmt (für Umme).
Und nun?
Einen Hund auszuführen und gleichzeitig eine Kiste Bier dabei haben, dürfte wohl konform sein.
Man kann ja nicht Durst leiden während des Gassigehens.
Ob die Party-People demnächst des Nachts alle einen Hund mit sich führen?
Komplexe Sache, da wird’s bestimmt bald den staatl. zertifizierten Corona-Maßnahmen-Berater geben. Das mit der App schaffen die Vollhonks ja nicht.
Ich persönlich: Sch.…e auf die Regeln, anytime.
Es ist m.M. nur von einem HAUSTIER im Gesetzestexte die Rede, wenn ich recht erinnere. Kann dann ja alles sein.
Vielleicht sollte Boris Reitschuster auf der nächsten BPK nachfragen 🙂 .
Markus Söder hat sich doch vor wenigen Wochen einen Welpen zugelegt. Jetzt wissen wir, warum.
Ich flieg hier grad vor Lachen aus dem Bett. 😀
Ganz abgesehen vom "Besitzerstatus" des "Hundes":
Man sollte testen, ob es sich überhaupt um "Hunde" handelt.
Es könnte sich ja wie bei symptomlosen Erkranken,
um AnalogHunde handeln.
Diese besitzen zwar alle Merkmale eines Hundes, aber das kann doch heutzutage nicht mehr ausreichen.
Ein Test muss es "verifizieren" (eigentlich wäre-fizieren).
Ich fürchte, die Verkaufspreise für Hunde werden in schwindelerregende Höhen steigen ab sofort. Als Coronamaßnahmen geschädigte Soloselbständige trage ich mich ernsthaft mit dem Gedanken, eine Hundezucht aufzuziehen. Natürlich werden die Hunde von Beginn an darauf getrimmt, ihr Geschäft vor 10 h abends und nach 5 h morgens zu erledigen. Geimpft sind sie selbstredend auch.
Klarer Fall. Hunde testen. Goldfische auch.
Tja … im Gesetz steht aber lediglich in Absatz 2. Buchstabe e) "der Versorgung von Tieren oder"
Da steht nix von Hunden oder Katzen. Da steht noch nicht mal, dass es Haustiere sein müssen oder auch nur domestizierte Tiere. Außerdem steht da keine einzige konkret auszuführende Handlung. Da steht nur "Versorgung vonTieren" … und ich geh' leidenschaftlich gern um ca. 23:42 Uhr los zum "Tauben vergiften im Park" … komm ich nie vor 5:23 Uhr zurück. Unterwegs versorge ich noch den örtlichen Stadtfuchs mit den abgebissenen Fingern irgendwelcher Kontrolletties. Und manchmal fange ich im Keller auch die ein oder andere Ratte in 'ner Lebendfalle – die werden dann nachts (Ratten sind nachtaktiv) am Kanzleramt möglichst nahe bei ihren Kollegen ausgewildert (ich lebe in Berlin).
Schade auch, dass mit keiner der Fragen auf Buchstabe b) "der Berufsausübung im Sinne des Artikels 12 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit diese nicht gesondert eingeschränkt ist" eingegangen wird. Dieser Art. 12 sagt nämlich in Abs. 1, dass jeder Deutsche seinen Beruf, den Ort und die Zeit der Ausübung frei wählen darf. Pfandflaschen sammeln ist nicht gesondert im Gesetz mit Berufsverbot belegt (wie z.B. Sexarbeit) und eine Ausübungszeit zwischen x und y Uhr ist im Rahmen der zu erwartenden Zeiten für diesen Beruf "Pfandflaschensammler".
Ja klar, die meinen damit Arbeitswege vom und zum Ausübungsort und die gehen natürlich von Vollbeschäftigung im Angestelltenverhältnis aus. Aber egal – auch für Soloselbständige, Künstler und Schreibkräfte gibt's 'ne Ausrede:"Ja guten Morgen liebe Orke, ich bin gerade auf'm Umweg in mein Homeoffice. Hab heute Nachtschicht."
(Anm. d. Red.: Ork = Abkürzung für "ORdnungsKraft", Orke = Ordnungskräfte).
Es ist anzumerken, dass an keiner Stelle im Gesetzestext vermerkt ist, man müsse den Ausnahmetatbestand irgendwie glaubhaft machen. Es reicht, wenn er anwesend ist und benannt wird: "dies gilt nicht für Aufenthalte, die folgenden Zwecken dienen"
Click ,test & play
Spielplatzbesuch in Siegberg nur mit Termin und Eltern mit aktuellen negativen Test oder doppelt geimpft.
https://www.24rhein.de/rheinland-nrw/siegburg-bonn-spielplatz-michaelsberg-oeffnung-termin-corona-time-slots-90504216.html